Diskriminierungsschutz an Berliner Schulen Aliyeh Yegane

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1 Schulartübergreifende Tandem -/ Tridemfachtagung Menschen haben Rechte - Menschenrechte, Demokratie und Schule 04./05. Dezember 2017 Diskriminierungsschutz an Berliner Schulen Aliyeh Yegane

2 Was erwartet Sie: 1. Was ist Diskriminierung? 2. Auswirkung von Diskriminierungserfahrungen in der Schule 3. Rechtliche Grundlagen 4. Wie kann ADAS Sie unterstützen?

3 Diskriminierungsrealität an Schulen Diskriminierungserfahrungen an Schulen in Deutschland gehören zum Alltag: Bundesweit: ADS Umfrage zu Diskriminierung: 23% haben in den letzten 24 Monaten Diskriminierung im Bildungsbereich erlebt, v.a. aufgrund sozialer Herkunft, Religion, ethn. Herkunft/ v.a. mittlerer Osten (ADS 2016) Berlin: 26% der Berliner_innen über 14 Jahren haben Diskriminierung im Bildungsbereich erlebt (LADS 2012) Antidiskriminierungsstellen gehen von hoher Dunkelziffer aus ADS empfiehlt: neutrale/-unabhängige Beratungs- und Beschwerdesystem für Schulen + schulinternes Beschwerdemanagement

4 Was ist Diskriminierung? Sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung einer Person aufgrund eines tatsächlichen oder zugeschriebenen Merkmals (Herkunft, Kultur, Sprache, Hautfarbe, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, des Lebensalters) Mehrdimensionale Diskriminierung: Zusammenwirken verschiedener Diskriminierungsgründe > Auch ungewollte, unbeabsichtigte Diskriminierung (z.b. bei Diskriminierung ohne Absicht/`unconcious bias ) - Diskriminierender Effekt ist wesentlich

5 Was ist Diskriminierung? Diskriminierungsformen 1. Direkte/ unmittelbare Diskriminierung: Benachteiligung 2. Indirekte/ mittelbare Diskriminierung: dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren, die bestimmte Gruppen benachteiligen 3. Belästigung (sexuelle Belästigung) (> Mobbing): Verhaltensweisen, die ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld schaffen 4. Anweisung zur Benachteiligung/ Diskriminierung 5. Versagung `angemessener Vorkehrungen (UN- BRK)

6 Wirkung von Diskriminierung: Stereotype als Bedrohung/ stereotype threat Die situative Aktivierung negativer, leistungsbezogener Stereotype führt bei den von den Stereotypen betroffenen Gruppenmitgliedern zur Verringerung der intellektuellen Leistungsfähigkeit > in über 200 Studien mit verschiedenen Gruppen bestätigt: Afro-Amerikaner, die ihre Ethnizität vor der Bearbeitung eines verbalen Leistungstest angeben mussten (Steele & Aronson, 1995) Frauen und Mathematik (z.b. Keller, 2002; Keller & Dauenheimer, 2003; Schmader & Johns, 2003), SchülerInnen mit niedrigem sozio-ökonomischen Status (z.b. Croizet & Claire, 1998; Spencer & Castano, 2007) Älteren Menschen und Gedächtnis (z.b. Levy, 1996; Rahhal et al., 2001) > Furcht vor Bewertung entsprechend negativer Stereotypen beeinträchtigt das Selbstwertgefühl und die Leistungsfähigkeit der jeweiligen Schüler*innen (Erwartungseffekte und `stereotype threat )

7 Wirkung von Diskriminierung: kurzfristige, affektive Wirkungen > Situative Reaktionen: Verunsicherung (situative Deutung von Diskriminierung) und niedrigeres Selbstwertgefühl: erhöhte Wachsamkeit und Sensibilität Geschwächte Fähigkeit zur Selbstregulation: erhöhter Bedarf an mentaler Ressourcen, um eigenes Verhalten zu kontrollieren und verringerte Aufmerksamkeit und Leistungsfähigkeit Stress, Niedergeschlagenheit, depressive Stimmung, Ärger und Wut Angst zurückgewiesen und/oder (erneut) diskriminiert zu werden > Weitergehende Reaktionen/ Verhalten in zukünftigen Situationen: Rückzug, Distanz, Leistungsminderung Wut: auf sich selbst und auf Diskriminierende Stärke der sozialen Identifikation schützt Mitglieder stigmatisierte Gruppen vor negativen Konsequenzen von Diskriminierung (Wut auf Diskriminierenden bzw. Ungerechtigkeit statt Wut auf sich selbst) (Hansen & Sassenberg )

8 Wirkung von Diskriminierung: langfristige Folgen > Physische und gesundheitliche Folgen (Stress, Bluthochdruck, Depression, Ängstlichkeit, schlechterer Krankheitsverlauf) Soziale Folgen (Rückzug, Geringeres Selbstwertgefühl) in der Schule: Geringes Zugehörigkeitsgefühl zur Schule demotivierende Schulatmosphäre Zunahme von Intergruppenkonflikte: Gefährdung für den Schulfrieden `versteckte Folgewirkungen > Schuldistanz, Verweigerung, Schulwechsel oder gar Abbruch > `Paradox of Integration : Zweite und dritte Generation Kinder/Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte stärker betroffen, da sie Gleichheitsgrundsätze stärker verinnerlicht haben.

9 Rechtliche Grundlagen des Diskriminierungsschutz in der Schule Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Vorlage der EU-Richtlinie: auch Anwendungsbereich öffentliche Bildung ( 2, Ab. 7) > Öffentl. Bildung: Regelungskompetenz der Bundesländer > ausreichende landesrechtliche Umsetzung fehlt bislang UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK): seit 2009 rechtlich verbindlich: ( ) Kinder und Jugendliche haben gemäß der Konvention den Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zu einem sinnvollen Bildungsangebot an einer wohnortnahen Regelschule. Monitoring-Stelle zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention Inklusion als menschenrechtliches Prinzip : selbstverständliches Dabei sein aller: Barrieren und behindernde Strukturen abbauen, angemessene Vorkehrungen bereitstellen, um gleichberechtigte Teilhabe zu gewährleisten > horizontaler Antidiskriminierungsansatz in der Schule Koalitionsvereinbarung der neuen Berliner Landesregierung von Nov. 2016: Einführung eines Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle für Schulen (Koalitionsvertrag Seite 21 und 149f)

10 Grundsätze des neuen Rahmenlehrplans von Berlin: Inklusion Alle Schülerinnen und Schüler haben gemäß der landesspezifischen Regelungen ein Recht auf eine gemeinsame und bestmögliche Bildung. Dieser Anspruch besteht unabhängig von z.b. körperlichen und geistlichen, Herkunft, sozioökonomischer Satus, Kultur, Sprache, Religion, Weltanschauung sowie sexueller Orientierung und Geschlechtsidentität. Die dadurch gegebene Vielfalt stellt eine Bereicherung und Ressource dar. Die Schule bezieht diese Vielfalt gezielt und konstruktiv in den Unterricht und das Schulleben ein. + Teil B: Fächerübergreifende Kompetenzentwicklung:

11 ADAS Anlaufstelle Diskriminierungsschutz an Schulen Horizontaler Ansatz (alle Merkmale) Unabhängige Berlinweite Anlaufstelle ADAS: Beratung- und Unterstützung für Schüler*innen, Eltern,Lehrer*innen, Schulpersonal, dritte/ schulfremde (Personen, Begleitung, Kontaktvermittlung) In Kooperation mit Senat/Schulaufsicht im Bezirk Neukölln: Clearingrunden zur Bearbeitung von Diskriminierungsbeschwerden Ergebnisse des Modellprojekts, April 2018 Leitfaden für Schulen zum schulinternen Umgang mit Diskriminierung Praxiserprobte Politikempfehlungen zur Einrichtung einer unabhängigen Antidiskriminierungsstelle

12 Horizontaler Ansatz der Antidiskriminierungsberatung: Umfasst Herabwürdigung und Benachteiligung aufgrund: o Geschlecht (und Geschlechtsidentität) o ethnischer Herkunft (Sprache, Hautfarbe ) o Religion/ Weltanschauung o sexuellen Orientierung o Behinderung o Lebensalter o (sozio-ökonomischer Status) o Mehrdimensionale Diskriminierung

13 ADAS: Erste Ergebnisse nach einem Jahr > 30. April 2017: 55 Fälle: 34 Beratungsfälle 21 Meldungen ohne Beratung 38% 30 62% Beratungsfälle Meldungen Grundschule Oberschule/OSZ Gymnasium Keine Angaben kein Schulbereich

14 ADAS: Erste Ergebnisse nach einem Jahr Welche Personen meldeten Diskriminierung? Welche Gruppen waren von Diskriminierung betroffen? 11% 9% 29% 5% 24% Eltern bzw. Familienangehörige 27% 95% Multiplikator*innen/Pädagogische Funktionsträger*innen Dritte (Privatpersonen) Schulpersonal Lehrer*innen, Schulleiter*innen, Referndar*innen Schüler*innen Schüler*innen Schulpersonal

15 ADAS: Erste Ergebnisse nach einem Jahr Mehrdimensionale Diskriminierung: 24 Fälle Geschlecht: 12 muslimische Mädchen/Frauen mit Kopftuch Merkmale Häufig auftretende Kategorien Andere Gründe Gesamtz ahl Ethnische Herkunft 6 (Sprache) Religion 12 (Kopftuch) Behinderung/SPF 3 (SPF)

16 Diskriminierungsvorfälle Beispiele aus unserer Beratungspraxis: Diskriminierendes Mobbing von Lehrkräften und Schüler*innen (ethnische Herkunft, Religion, Behinderung) ethnische Segregation von Willkommensklassen (z.b. Pausen), von `Migranten*innen`-Klassen Kontrolle von `Kopftuchmädchen im Test, Kopftuchverbot in Schulanmeldungen, Verbot muslim. Gebet Kein Nachteilsausgleich bei nichtdeutscher Muttersprache von Kind mit Fluchthintergrund Verweigerung von Aufnahmen eines Kindes mit Behinderung bzw. angemessenen Vorkehrungen Benachteiligungen im Rahmen des Feststellungsverfahren zum sonderpädagogischen Förderbedarf (Verweigerung der Akteneinsicht, Gutachten )

17 Wie können wir Sie unterstützen? Berlinweit: Information, Beratung und Unterstützung in Diskriminierungsfällen > kostenlos und vertraulich Online, Telefonisch oder per Mail: Diskriminierung oder Mobbing melden: Empowermentworkshops für Eltern und Schüler*innen

18 Kontakt:

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