Einführung Abwassergebührensplitting in der Gemeinde Aystetten
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- Anna Fiedler
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1 Einführung Abwassergebührensplitting in der Gemeinde Aystetten Bürgerinformationsveranstaltung Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbh Referent: Klaus Spahn Geschäftsführer / Rechtsanwalt Jakob-Engel-Straße Greding Tel.: 08463/ Fax : 08463/ info@schneider-zajontz.de
2 Wer sind wir Schneider & Zajontz Personal Abgaben Anlagenachweise Abschlüsse Recht Organisations- / Personalberatung Beitragskalkulation Gebührenkalkulation Steuerliche Beratung Rechtliche Beratung Stadtmarketing / Bürgerservice Einzelveranlagung Grundstücke Anlagen- und Vermögensbewertung Abgaben- und Streitverfahren Verwaltungsreform / Geschäftsprozessoptimierung Betriebsabrechnung Jahresabschluss und kfm. Buchführung Privatisierung und Outsourcing Beratung Versiegelungskataster Wirtschaftlichkeitsberechnung Betriebsform Schneider & Zajontz Folie 2
3 Allgemeine Informationen zur Abwassergebühr Bei der Abwasserbeseitigung entstehen der Gemeinde Aystetten auch bisher schon Kosten für 1. die Straßenentwässerung 2. die Niederschlagswasserbeseitigung der Grundstücke 3. die Schmutzwasserbeseitigung der Grundstücke Die Kosten der Straßenentwässerung wurden und werden nicht auf die privaten Grundstückseigentümer umgelegt und sind von der Gemeinde Aystetten zu tragen. Schneider & Zajontz Folie 3
4 Arbeitsschritte Gebührenkalkulation 1. Kostenzuordnung auf diese 3 Kostenträger: Straßenentwässerung Niederschlagswasserbeseitigung Schmutzwasserbeseitigung Beispiele: Kosten der Kläranlage, Misch-, Schmutz- und Regenwasserkanäle, Regenüberlaufbecken, Schneider & Zajontz Folie 4
5 2. Umlage der ermittelten Kosten: Bisher wurden die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung und der Niederschlagswasserbeseitigung gemeinsam über den jeweiligen Frischwasserverbrauch (m³) auf die Gebührenschuldner umgelegt. In Zukunft müssen Märkte, Gemeinden und Städte anstelle der einheitlichen Abwassergebühr eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr mit verschiedenen Verteilungsschlüsseln erheben. Warum? Schneider & Zajontz Folie 5
6 Der Frischwasserverbrauch ist personen- oder produktionsabhängig, während die eingeleitete Menge an Niederschlagswasser von der Oberflächengestaltung und der Anschlusssituation des Grundstücks abhängt. Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom und : Frischwassermaßstab ist nicht verursachergerecht, da er keinen verlässlichen Rückschluss darauf gibt, wie viel Niederschlagswasser der öffentlichen Entwässerungseinrichtung von einem Grundstück zugeführt wird. Rückschlüsse auf vergleichbare Entwässerungsverhältnisse sind aufgrund des Frischwasserverbrauchs selbst bei Ein- und Zweifamilienhausgrundstücken nicht möglich. Schneider & Zajontz Folie 6
7 Beispiele für unterschiedliche Entwässerungsverhältnisse - Einfamilienhäuser mit unterschiedlicher Bewohnerzahl - Mehrfamilienhäuser mit geringem bzw. hohem Wasserverbrauch - Gemeinbedarfsgrundstücke und Gewerbegrundstücke mit starker Versiegelung und geringem Wasserverbrauch - Parkplatzgrundstücke (nur Niederschlagswasseranschluss) - Wohngebäude mit dezentraler Niederschlagswasserbeseitigung (nur Schmutzwasseranschluss) Einzige Ausnahme von Einführungspflicht: Sogenannte 12%-Grenze. Schneider & Zajontz Folie 7
8 Daher werden künftig die Kosten der öffentlichen Entwässerungseinrichtung nicht mehr einheitlich nach dem Frischwassermaßstab abgerechnet, sondern getrennt nach verschiedenen Maßstäben. Maßstab für die Schmutzwassergebühr bleibt der Frischwasserbezug (m³). Maßstab für die Niederschlagswassergebühr wird die bebaute und befestigte Grundstücksfläche (m²). Schneider & Zajontz Folie 8
9 Bisherige Kostenumlage: m³ m³ Öffentlicher Anteil Straßenentwässerung Niederschlagswasserbeseitigung Schmutzwasserbeseitigung Gebührenfähiger Aufwand Schneider & Zajontz Folie 9
10 Künftige Kostenumlage: m³ m² Öffentlicher Anteil Straßenentwässerung Niederschlagswasserbeseitigung Schmutzwasserbeseitigung Gebührenfähiger Aufwand Schneider & Zajontz Folie 10
11 BISHER (Einheitsverteilungsmaßstab): SW + NW = Abwassergebühr /m³ m³ KÜNFTIG (getrennte Gebührenmaßstab): SW m³ NW m² = Schmutzwassergebühr /m³ = Niederschlagswassergebühr /m² Schneider & Zajontz Folie 11
12 Änderungen bei der Gebührenlast Beispiele: große versiegelte Fläche kleiner Frischwasserverbrauch künftig höhere Gesamtbelastung im Vergleich zur Einheitsgebühr kleine versiegelte Fläche großer Frischwasserverbrauch künftig niedrigere Gesamtbelastung im Vergleich zur Einheitsgebühr Schneider & Zajontz Folie 12
13 Wer gehört erfahrungsgemäß zu den Verlierern und Gewinnern bei der getrennten Gebühr? Verlierer: Die Gemeinde selbst Gewerbe- und Industriegrundstücke, die großflächig versiegelt sind, ihr Niederschlagswasser einleiten und dies nicht durch einen hohen Wasserverbrauch ausgleichen können. Eigentümer von Grundstücken, die kein Frischwasser beziehen, aber Niederschlagswasser einleiten. Gewinner: Familien in Mehrfamilienhäusern Eigentümer von Grundstücken, die ihr Niederschlagswasser versickern lassen Schneider & Zajontz Folie 13
14 Das Erhebungsverfahren Zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr werden die bebauten Flächen (Gebäudegrundrissflächen) aus der Digitalen Flurkarte (Vermessungsdaten) entnommen. Auf der Basis dieser Daten werden zur Ermittlung der gebührenrelevanten Versiegelungsflächen den Gebührenpflichtigen für jedes Grundstück Selbstauskunftsunterlagen zur Verfügung gestellt. Jeder Gebührenpflichtige ist zur Auskunft (= vollständige und wahrheitsgemäße Angabe der für die Gebührenveranlagung erheblichen Tatsachen) verpflichtet. Schneider & Zajontz Folie 14
15 Verweigert der Abgabenpflichtige diese Mitwirkungspflicht (z.b. durch Nichtabgabe der Selbstauskunft, erfolgt eine Schätzung der versiegelten Flächen des / der Grundstücke des Abgabenpflichtigen. Schneider & Zajontz Folie 15
16 Im Rahmen des anstehenden Selbstauskunftsverfahrens müssen die Grundstückseigentümer erklären, - ob die angegebenen Gebäudeflächen zutreffend sind - welche versiegelten Bodenflächen vorhanden sind - welche Gebäude- und Bodenflächen jeweils angeschlossen sind - welche Teilversiegelungen vorliegen - ob und welche Versickerungsanlagen oder Zisternen es gibt Schneider & Zajontz Folie 16
17 Angeschlossen sind Flächen, von denen das Niederschlagswasser der öffentlichen Entwässerungseinrichtung zugeführt wird - über die Grundstücksanschlussleitungen oder - in sonstiger Weise (indirekt). Dies gilt unabhängig davon, ob das Grundstück an ein Mischsystem, ein Trennsystem, an ein offenes Grabensystem oder an eine Versickerungsanlage im öffentlichen Bereich angeschlossen ist! Schneider & Zajontz Folie 17
18 Mit welchem Faktor werden die einzelnen Flächen berücksichtigt? Aufgrund fehlender Wasserdurchlässigkeit werden folgende Flächen voll angerechnet: Wasserundurchlässige Befestigungen: Dachflächen ohne Begrünung (bemessen nach den Gebäudegrundrissflächen), Asphalt, Beton, Teer, Pflaster, Platten und Fliesen sowie sonstige wasserundurchlässige Befestigungen mit Fugenverguss Faktor 1,0 Wasser(teil)durchlässige Befestigungen: Kiesschüttdachflächen (bemessen nach den Gebäudegrundrissflächen), Pflaster, Platten, Fliesen und lockere Kies- oder Schotterflächen inkl. Schotterrasen sowie sonstige wasser(teil)durchlässige Befestigungen ohne Fugenverguss auf Sand oder Kies Faktor 0,6 Gründachflächen (bemessen nach den Gebäudegrundrissflächen), Ökopflaster und Rasengittersteine Faktor 0,4 Schneider & Zajontz Folie 18
19 Begünstigung für Zisternen / Versickerungsanlagen Flächen, die angeschlossen sind an: Zisternen für die Brauchwassernutzung Faktor: 0,2 Zisternen für die Gartenbewässerung Faktor: 0,5 Flächen, die in Sickermulden o.ä. entwässern Faktor: 0,2 Mindestgröße: jeweils 1 m 3 Volumen je angefangene 25 m 2 angeschlossene Fläche und mindestens 4 m 3 Volumen Schneider & Zajontz Folie 19
20 Zisterne zur Gartenbewässerung mit Notüberlauf Vereinfachte Darstellung Schneider & Zajontz Folie 20
21 Selbstauskunftsunterlagen Anschreiben (1. Seite) + Lageplan Schneider & Zajontz Folie 21
22 Berechnungsbogen Schneider & Zajontz Folie 22
23 Ausfüllhilfe Schneider & Zajontz Folie 23
24 Beispiel 1: D 1 = Dachfläche, die ihr Wasser nicht in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einleitet Schneider & Zajontz Folie 24
25 Beispiel 2: D 1 = Normaldach B 2 = Pflaster ohne Fugenverguss auf Sand B 2 Schneider & Zajontz Folie 25
26 Beispiel 3: D 1 = Gründach D 2 = Normaldach ohne Einleitung (Gartenhaus) D 3 = Normaldach, das nur mit einer Dachhälfte (= 65 m²) in die öffentliche Entwässerungseinrichtung einleitet B 4 = Asphaltfläche B 5 = Bodenfläche ohne Einleitung (Terrasse) B 4 Schneider & Zajontz Folie 26
27 Beispiel 4: D 1 = Normaldach mit Brauchwasserzisterne (4 m³) und Notüberlauf in den Kanal (4 x 25 = 100) B 2 = Rasengittersteine B 3 = Bodenfläche ohne Einleitung (Terrasse) B 2 B 3 Schneider & Zajontz Folie 27
28 Bürgerinformationsbüro: Es wird in der Zeit von Montag, bis Freitag, im Rathaus der Gemeinde Aystetten, Bäckergasse 2, Aystetten, ein Bürgerinformationsbüro eingerichtet, in dem Sie persönlich beraten werden. Die Öffnungszeiten sind: Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr 08:00 bis 12:00 Uhr Schneider & Zajontz Folie 28
29 Ihre Ansprechpartner für Fragen und Anregungen erreichen Sie wie folgt: Gemeinde Aystetten Tel.: 0821 / Fax: 0821 / Internet: Ihre Ansprechpartnerin: Frau Kerstin Feßmaier kerstin.fessmaier@aystetten.de Telefon 0821 / Schneider & Zajontz Folie 29
30 Ihre Fragen Für weitere und ergänzende Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit. Schneider & Zajontz Folie 30
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