Zeugnisse und Schulbesuchsbescheinigungen. für die Berufsschule

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1 Verfahrensanweisung Nr Zeugnisse und Schulbesuchsbescheinigungen Herausgeber: Max Taut Schule OSZ Versorgungs- und Reinigungstechnik Fischerstr. 36, Berlin Erstellt am: Geändert: Freigegeben: Erstellt von: r. Benedix Von: A. Benedix von: M. Mayer, OSZ Versorgungs- und Reinigungstechnik Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis 1 Zweck 2 Zuständigkeiten 3 Beschreibung 3.1 Halbjahreszeugnisse 3.2 Schulbesuchsbescheinigungen 3.3 Abgangs- und Abschlusszeugnisse 4 okumentation 5 Archivierung 6 Anlagen Seite 2 von 8

3 1 Zweck iese Verfahrensanweisung dient der Organisation des Zusammenwirkens von Klassenlehrer, Abteilungssekretariat, Abteilungsleiter und Schulleiter bei der Ausfertigung von Zeugnissen. ie Verfahrensanweisung trifft Regelungen, die sicherstellen, dass die Zeugnisse zum festgelegten Termin in der geforderten Qualität vorliegen. 2 Zuständigkeiten er Schulleiter ist zuständig für die Überprüfung der Abschlusszeugnisse auf sachliche Richtigkeit und für die Unterschrift auf diesem okument. er Abteilungsleiter ist zuständig für die Überprüfung der Abgangszeugnisse auf sachliche Richtigkeit und für die Unterschrift auf diesem okument. er Abteilungsleiter ist zuständig für die stichprobenartige Überprüfung der Halbjahreszeugnisse auf sachliche Richtigkeit. er Klassenlehrer ist zuständig für die Ausfertigung von - Schulbesuchs- bzw. Abgangsbescheinigungen, - Zeugniskarten und - Zeugnissen (Abgangs- oder Abschlusszeugnis). ie Abteilungssekretärinnen sind zuständig für die Bereitstellung der Formulare (Vordrucke). Veränderungen von Zeugnisformularen bzw. Neufassungen von ruckvorlagen bedürfen des Auftrages und der Zustimmung des Schulleiters. 3 Beschreibung 3.1 Halbjahreszeugnisse Allgemeines Halbjahreszeugnisse werden am Ende jedes Ausbildungshalbjahres vom Klassenlehrer ausgefertigt. Als Formular dient hierfür über die gesamte Ausbildung eine berufsspezifische Zeugniskarte (TZ, AM SHK, AM SHK Q, AM, KLP, GR, 4 x FKr / Anlage 1 Beispiel AM SHK). er zentrale Aufbewahrungsort für die Zeugniskarten ist das zuständige Schülersekretariat. ie ruckvorlagen für Zeugniskarten befinden sich beim stellvertretenden Schulleiter. Seite 3 von 8

4 Festlegung der Noten ie Zeugnisnote wird von dem Lehrer festgesetzt, der den Schüler im Beurteilungszeitraum unterrichtet hat. Wird ein Schüler bei geteiltem Unterricht in einem Fach von zwei Lehrern unterrichtet, so müssen sich beide bei der Notengebung abstimmen, jedoch entscheidet letztlich der Lehrer, der den größeren Stundenanteil hat. Wenn ein Schüler in einem Unterrichtsfach weniger als sechsmal anwesend war, und er dies nicht zu vertreten hat, wird die Bezeichnung o.b. (ohne Bewertung) anstelle einer Note eingetragen. ie Bezeichnung o.b. muss im Feld Bemerkungen mit Bezug auf das Unterrichtsfach begründet werden. Wenn ein Schüler mindestens sechsmal anwesend war (Ausnahme Schulbesuchsbescheinigung), erhält er eine Halbjahresnote. Festlegen des Zeugnisdatums as Halbjahreszeugnis trägt als Ausstellungsdatum den für den Bildungsgang festgelegter letzten Unterrichtstag des Schulhalbjahres. (AV Zeugnisse, Stand ) Ausfertigung der Zeugniskarte ie Ausfertigung der Zeugniskarte obliegt dem Klassenlehrer. Alle Eintragungen in der Zeugniskarte müssen mit den Eintragungen im Schülerpersonalblatt übereinstimmen. Alle Unterschriften sind mit dokumentenechtem, blauschreibendem Kugelschreiber vorzunehmen. Auf der Zeugniskarte ist der Ausbildungsberuf aufzuschreiben und die Fachrichtung / Schwerpunkt zu vermerken. Existiert in dem Beruf kein(e) Fachrichtung / Schwerpunkt so ist der Zeilenabschnitt zu streichen. Nach Eintragung der Noten sind die nicht erforderlichen Zellen der Spalte durch senkrechte Striche zu sperren. Wenn in die Zeugniskarte keine Bemerkungen eingetragen werden, so wird das Feld Bemerkungen bis zur Rückgabe der Zeugniskarte freigelassen und erst dann durch einen iagonalstrich gesperrt. as gleiche gilt auch für das Schülerpersonalblatt. Vermerke auf Zeugniskarten Im Feld Bemerkungen kann folgendes aufgeführt werden : - Leistungsabfall und steigerung - Förderbedarf - Mitarbeit in schulischen Gremien oder Projekten Seite 4 von 8

5 Nachweis über den Schulbesuch Verfahrensanweisung 3209 ie ermittelten Fehlzeiten sind in der letzten Unterrichtsstunde des Schulhalbjahres in das Schülerpersonalblatt und in die Zeugniskarte einzutragen. Für die Ermittlung der Fehlzeiten gilt folgende Vorgabe: 1 44 Minuten = 1 Verspätung 45 Minuten = 1 Fehlstunde Minuten = 1 Fehlstunde + 1 Verspätung 90 Minuten = 2 Fehlstunden Ausstellung von Zweitschriften Bei Verlust einer Zeugniskarte ist eine Ersatzzeugniskarte (Zweitschrift) auszustellen. Zweitschriften sind gebührenpflichtig. ie Ausfertigung der Zweitschrift ist wie folgt geregelt: 1. er Schüler bezahlt die Gebühr für eine Zeugniskarte von 8,- im zuständigen Schülersekretariat. Er erhält hierüber eine Quittung, die er dem Klassenleiter übergibt. 2. er Klassenleiter erhält bei Vorlage dieser Quittung im Sekretariat die Zeugniskarte mit dem Aufdruck Neuausfertigung nach den in den Akten festgehaltenen Angaben. er Klassenlehrer erstellt die Zweitschrift. 3. er Klassenlehrer vermerkt die Ausstellung der Zweitschrift auf dem Schülerpersonalblatt mit atum und Kurzzeichen. Berichtigung von Zeugniskarten Zeugniskarten sind rechtsfähige okumente des Landes Berlin. Korrekturen von fehlerhaften Zeugniskarten sind nur in Ausnahmefällen zulässig. Fehler auf Zeugniskarten sind zu berichtigen. Im Schülerpersonalblatt ist im Feld Bemerkungen diese Änderung zu vermerken, z.b. mit dem Text: Note geändert von 4 auf 3. ie Änderung ist mit dem Kurzzeichen des Klassenlehrers zu versehen. ie auf der Zeugniskarte vorgenommenen Korrekturen sind identisch in das Schülerpersonalblatt zu übertragen. Für Korrekturen darf kein Tipp-Ex oder ähnliches verwendet werden, auch Radieren ist nicht zulässig. Bei umfangreichen Änderungen ist eine neue Zeugniskarte auszufertigen. Seite 5 von 8

6 3.2 Schulbesuchsbescheinigungen Verfahrensanweisung 3209 Wenn ein Schüler im ersten Schulhalbjahr den Bildungsgang abbricht, erhält er auf Antrag eine Schulbesuchsbescheinigung. Ein Muster für eine Schulbesuchsbescheinigung ist in der Anlage 3 enthalten. Auf der Schulbesuchsbescheinigung sind die auer des Schulbesuchs und etwaige Fehlzeiten einzutragen. ie Kopie der Schulbesuchsbescheinigung ist mit dem Schülerpersonalbogen im Schülersekretariat aufzubewahren. 3.3 Abgangs- und Abschlusszeugnisse Abgangs- und Abschlusszeugnisse werden bei Auflösung bzw. Beendigung des Ausbildungsverhältnisses erteilt. Für die Ausfertigung der Zeugnisse ist der Klassenlehrer verantwortlich. ie Entscheidung, welches Zeugnis auszustellen ist, ergibt sich aus der Berufsschulverordnung. er Klassenlehrer erhält die digitalen Formulare für Abgangs- und Abschlusszeugnisse im Schülersekretariat. Für Zeugnisse dürfen nur die vom Schulleiter genehmigten Vordrucke verwendet werden. Entscheidung über Zeugnisart und Zeugnisdatum ie nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über Zeugnisart und Zeugnisdatum für verschiedene Sachverhalte. Anlass Ursache Zeugnisart Zeugnisdatum Verkürzung der Abgangs- Letzter Unterrichtstag des Ausbildungszeit und oder Schulhalbjahres Prüfung bestanden Abschlusszeugnis (Berufsschulverordnung v. (Frühauslerner) nach Lage der ) Endnoten gemäß Berufsschulverordnung Beendigung des Ausbildungsverhältnisses Ende der Ausbildungszeit lt. Ausbildungsvertrag ohne Antrag auf Verlängerung (Normal- Auslerner) Vorzeitige Auflösung des Ausbildungsverhältnisses Kündigung frühestens zum Ende des 1. Ausbildungshalbjahres ( Abbrecher ) Abgangszeugnis Kündigungsdatum gemäß Kündigungsschreiben der Firma (AV Zeugnisse ) Seite 6 von 8

7 Festlegung der Endnoten ie Endnoten für das Abgangs- bzw. Abschlusszeugnis werden aus dem arithmetischen Mittel der Noten aller Halbjahre unter Berücksichtigung der Gewichtung gebildet. ie Endnoten werden zunächst in das Schülerpersonalblatt eingetragen und anschließend identisch in das Abgangszeugnis bzw. Abschlusszeugnis übertragen. Bemerkungen für nicht erteilte Noten sind der AV Zeugnisse zu entnehmen. Vermerke auf Zeugnissen Wenn ein Schüler in einem Unterrichtsfach weniger als sechsmal anwesend war, und er dies nicht zu vertreten hat, wird die Bezeichnung o.b. (ohne Bewertung) anstelle einer Note eingetragen. ie Bezeichnung o.b. muss im Feld Bemerkungen mit Bezug auf das Unterrichtsfach begründet werden. Unter Bemerkungen kann insbesondere auf besondere Fähigkeiten und Aktivitäten des Schülers hingewiesen werden. Im Feld Bemerkungen ist ggf. die Erlangung einer dem Hauptschulabschluss/ erweiterten Hauptschulabschluss gleichwertigen Schulbildung zu vermerken. In solchen Fällen ist folgender Text einzutragen: ie Schülerin / er Schüler hat nach den Bestimmungen der Berufsschulverordnung eine dem Hauptschulabschluss / erweiterten Hauptschulabschluss gleichwertige Schulbildung erworben. Beiblatt zum Zeugnis Zur Würdigung der ehrenamtlichen Tätigkeit einer Schülerin oder eines Schülers und auf dessen Wunsch kann dem Zeugnis ein Beiblatt (Anlage 4) angefügt werden. Eine Kopie ist zu den Schülerakten zu nehmen. Mittlerer Schulabschluss Über den Erwerb des mittleren Schulabschlusses wird ein Zeugnis über den mittleren Schulabschluss erteilt. 4 okumentation ie Formulare Zeugniskarten, Schulbesuchsbescheinigungen, Abgangszeugnisse und Abschlusszeugnisse befinden sich im Schülersekretariat, ebenso die Vordrucke eckblatt und Beiblatt zum Zeugnis. ie Zeugniskarten der Schüler werden mit den Schülerpersonalblättern in einem Ordner aufbewahrt. ie Unterlagen befinden sich im Klassenaktenraum. Wenn die Zeugniskarten vom Betrieb unterschrieben zurück zum Klassenleiter Seite 7 von 8

8 kommen, gelten die Anwesenheitszeiten als akzeptiert. ie Entschuldigungen können aus dem Ordner ausgeheftet werden und verbleiben noch 1 Jahr bei den persönlichen Unterlagen des Klassenlehrers. 5 Archivierung Alle Schüler, die die schriftliche Gesellenprüfung bestanden haben, werden in das Winschool Archiv übertragen. ie Kopien der Abgangs-, Abschluss- und Prüfungszeugnisse sind den Personalblättern beizufügen und werden für das laufende und das vergangene Schuljahr im Schülersekretariat aufbewahrt. Ältere Jahrgänge werden nach Schuljahren geordnet und nach Nachnamen alphabetisch sortiert im Archiv abgelegt. er Personalbogen wird nach 2 Jahren vernichtet. Als Aufbewahrungsfrist für die Zeugnisse gilt gemäß 7 AV Zeugnisse in Verbindung mit 13 Schuldaten VO 50 Jahre. 6 Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Beispiel Zeugniskarte für AM SHK eckblatt Beispiel Schulbesuchsbescheinigung für AM SHK Beiblatt zum Zeugnis Beispiel Zeugnis Mittlerer Schulabschluss ie Anlagen sind der VA 3209 nicht beigefügt. Alle Anlagen sind beim stellvertr. Schulleiter einsehbar. Seite 8 von 8

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