UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL)

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1 Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH Sedanstraße Lindenberg UMSCHREIBUNG EINER STROMERZEUGUNGSANLAGE (BETREIBERWECHSEL) 1. Folgende Eigenerzeugungsanlage wird von dem unter Punkt 5b genannten Betreiber vom unter Punkt 5a genannten Betreiber übernommen An der Stromerzeugungsanlage wurden im Zuge des Betreiberwechsels keine technischen Änderungen durchgeführt! 2. Angaben zur Einspeiseanlage Energieart Sonne Wasser BHKW mit Biogas BHKW mit Erdgas/Öl Sonstige:.... Installierte Leistung Zählpunktbezeichnung DE _ 3. Zeitpunkt der Übernahme Datum 4. Zählerstand am Tag der Übernahme Zählernummer Zählerstand Zählernummer Zählerstand 5a. Kundendaten bisheriger Anlagenbetreiber Vorname, Name Telefonnummer / Mobil -Adresse verstorben: Sterbeurkunde und Erbschein liegt bei (Kopien) 5b. Kundendaten neuer Anlagenbetreiber Vorname, Name Telefonnummer / Mobil -Adresse Stand: Juni 2018 Seite 1 von 2

2 Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH Sedanstraße Lindenberg 6. Meldung Ihrer Anlage bei der Bundesnetzagentur Grundsätzlich besteht eine Registrierpflicht nach dem EEG bei der Bundesnetzagentur. Details werden in der Anlagenregister- bzw. Marktstammdatenregisterverordnung geregelt, siehe hierzu die Ausführungen unter: Bei Verstößen gegen die Meldepflicht verringert sich der Vergütungsanspruch. Ein Nachweis über die Aktualisierung der Anlagenregistermeldung liegt bei. 7. EEG-Umlage (betrifft nur den neuen Anlagenbetreiber) Wird der gesamte in der oben genannten Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom in das Netz der Elektrizitätsnetze Allgäu GmbH eingespeist? (Hinweis: Dies entspricht der sogenannten Volleinspeisung ) Ja Nein, dann sind die nachfolgenden Angaben zur Rechtsnachfolge erforderlich Angaben zur Rechtsnachfolge (Details siehe 61f EEG 2017) Bitte Zutreffendes ankreuzen Sind Sie Erbe des ursprünglichen Letztverbrauchers und betreiben als Letztverbraucher die oben genannte Stromerzeugungsanlage selbst. Ein entsprechender Nachweis (z.b. Erbschein o.ä.) liegt diesem Dokument bei. Ja, dann bitte ergänzend ankreuzen: Die oben genannte Stromerzeugungsanlage und die Stromverbrauchseinrichtungen werden an demselben Standort betrieben, an dem sie von dem ursprünglichen Letztverbraucher betrieben wurden. Das Eigenerzeugungskonzept, in dem die oben genannte Stromerzeugungsanlage von dem ursprünglichen Letztverbraucher bzw. Betreiber betrieben wurde, besteht unverändert fort. Nein, es ist zusätzlich der beigefügte Fragebogen EEG-Eigenversorgung vom neuen Anlagenbetreiber auszufüllen. 8. Bestätigung der Übergabe Die nachfolgend unterzeichneten Parteien bestätigen hiermit die Richtigkeit der o. g. Angaben und sind mit der Änderung einverstanden. Der neue Betreiber übernimmt ab Anlagenübergabe sämtliche daraus resultierenden Rechte und Pflichten. Ort, Datum Name in Druckbuchstaben Unterschrift bisheriger Anlagenbetreiber Ort, Datum Name in Druckbuchstaben Unterschrift neuer Anlagenbetreiber Bitte beachten Sie, dass ein rückwirkender Betreiberwechsel grundsätzlich nicht möglich ist. Stand: Juni 2018 Seite 2 von 2

3 Fragebogen EEG-Eigenversorgung Anlagenbetreiber: Anlagenstandort: Zählpunktbezeichnung: EEG-Umlagepflicht für Neuanlagen (Inbetriebnahme i.d.r. ab ) zur Eigenversorgung Für Strom aus Anlagen, die zur Eigenversorgung genutzt werden, sind Anschlussnetzbetreiber nach 61 Abs. 1 EEG 2014 in Verbindung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) verpflichtet, für die Eigenversorgung den gesetzlich festgelegten Anteil der jeweils geltenden EEG-Umlage zu erheben. Begriffsdefinition im EEG: Eigenversorgung der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Wichtig für die Voraussetzung der Eigenversorgung ist, dass Anlagenbetreiber und Letztverbraucher personenidentisch sind. Bitte zutreffendes ankreuzen: Anlagenbetreiber und Letztverbraucher sind personenidentisch. Es handelt sich um eine Eigenversorgung im Sinne des EEG. Der selbst- bzw. eigenverbrauchte Strom beträgt weniger als kwh pro Kalenderjahr. Sollte sich der Eigenverbrauch zu einem späteren Zeitpunkt auf über kwh pro Kalenderjahr erhöhen, z.b. aufgrund der Installation eines Stromspeichers, so teilt dies der Anlagenbetreiber dem Anschlussnetzbetreiber (E-Netze Allgäu) mit. Der selbst- bzw. eigenverbrauchte Strom kann mehr als kwh pro Kalenderjahr betragen. Spätestens zum 28. Februar des Folgejahres teilt der Anlagenbetreiber der E-Netze Allgäu den tatsächlichen Eigenverbrauch mit. gilt nur für Anlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 10 kw(p) Anlagenbetreiber und Letztverbraucher sind nicht personenidentisch bzw. es werden weitere Letztverbraucher versorgt. Es handelt sich nicht um eine Eigenversorgung im Sinne des EEG. Hinweis: In diesem Fall ist für die Erhebung der EEG-Umlage der deutsche Übertragungsnetzbetreiber (TransnetBW, Stuttgart) zuständig. Ein digitales Anmeldeformular gibt es unter Kontaktadresse: eeg@transnetbw.de Sollten sich Änderungen bei den vorgenannten Positionen ergeben, so teilt diese der Anlagenbetreiber der E-Netze Allgäu GmbH mit., den (Ort) (Datum) (Unterschrift Anlagenbetreiber) Stand:

4 Fragebogen EEG-Eigenversorgung Hinweise zu weiteren gesetzlichen Grundlagen und weiterführende Informationen 7 Ausgleichsmechanismusverordnung regelt die Erhebung der EEG-Umlage von Letztverbrauchern und Eigenversorgern Empfehlungsverfahren 2014/31 der Clearingstelle EEG beschreibt Einzelfragen zur Anwendung des 61 EEG 2014 bei EE-Anlagen (Anmerkung: Grundsätzlich kann bei Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis einschließlich 7,69 kwp von einer Stromerzeugung und damit einem Eigenverbrauch von weniger als kwh ausgegangen werden.) Details sind den jeweiligen Dokumenten zu entnehmen, diese sind im Internet veröffentlicht. Die nachstehende Grafik stellt einen Überblick dar. Stand:

5 Für die Auszahlung der Einspeisevergütung bitte vollständig ausgefüllt an E-Netze Allgäu senden: Anlagenbetreiber Kundennummer: Name(n): Anschrift: Erklärung zur Umsatzsteuer auf die Einspeisevergütung (Im Zweifelsfall bitte bei Finanzamt oder Steuerberater nachfragen.) Der Anlagenbetreiber erklärt hiermit, dass er kein Unternehmer im Sinne des 2 Abs.1 UStG bzw. dass er Kleinunternehmer gemäß 19 Abs. 1 UStG ist. (d.h. der Anlagenbetreiber will keine Vorsteuererstattung und erhält die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer) oder Der Anlagenbetreiber erklärt hiermit, dass er Unternehmer im Sinne des 2 Abs. 1 UStG ist. Die Besteuerung erfolgt nach den Bestimmungen gemäß 12 UStG zum Regelsteuersatz (19 % - Stand ). Für die Auszahlung der Einspeisevergütung gilt gemäß Umsatzsteuergesetz folgende Steuernummer: / / beim Finanzamt Ort oder USt-Identifikationsnummer: Der Anlagenbetreiber verpflichtet sich, eine Änderung seiner steuerlichen Verhältnisse (z.b. Wechsel von Regelbesteuerung zu Kleinunternehmer) umgehend dem Netzbetreiber mitzuteilen. Ferner verpflichtet er sich, nach den Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes unberechtigt ausgewiesene und vom Netzbetreiber bezahlte Umsatzsteuer an den Netzbetreiber zurückzuzahlen. Bankverbindung des Anlagenbetreibers (für Zahlungen und Rückforderungen aus der Stromeinspeisung) Kreditinstitut (Name): _ BIC: IBAN: Ort/Datum Unterschrift(en) des Anlagenbetreibers

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