Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.

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1 PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verantwortlich. Mit der Neuregelung des EEG 2014 (gültig ab dem ) hat uns der Gesetzgeber eine weitere Aufgabe übertragen: Im Rahmen der EEG-Abwicklung müssen wir für Eigenversorger aus Erzeugungsanlagen die EEG-Umlage einziehen und die erhaltenen Zahlungen an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten. Unter der Eigenversorgung versteht man die Strommenge, welche in Ihrer PV-Anlage erzeugt und von Ihnen selbst verbraucht wird. Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG Ausnahmeregelung Für Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kw) hat der Gesetzgeber ( 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014) eine Ausnahmeregelung zur EEG-Umlagepflicht vorgesehen. Im Falle der Eigenversorgung ist für die erzeugte und selbst verbrauchte Strommenge von bis zu kwh/jahr keine EEG-Umlage zu zahlen. Die Clearingstelle EEG (Hinweis 2014/31 vom ) hat die gesetzlichen Regelungen weiter konkretisiert: Der Eigenverbrauch von Strom aus einer PV-Anlage von höchstens 10 kwp muss messtechnisch nur dann erfasst werden, wenn sie mehr als kwh pro Kalenderjahr erzeugen und der Eigenverbrauch dann mehr als kwh betragen kann. Gemäß Clearingstelle EEG kann bei PV-Anlagen von mehr als 7,69 kwp die Schwelle von kwh/jahr bei den gegenwärtig verfügbaren Modultypen überschritten werden. Allerdings ist in der Regel auch bei PV-Anlagen ab 7,7 kwp und höchstens 10 kwp davon auszugehen, dass die Schwelle von kwh/jahr aufgrund der gegebenen Randbedingungen (geographische Lage, Ausrichtung, Neigungswinkel, Beschattung der Anlage, erzielbare Eigenverbrauchsquote usw.) nicht erreicht wird. Damit im Falle der Eigenversorgung von Ihnen kein jährlicher Nachweis der eigen-verbrauchten Strommenge mittels geeichter Messung erfolgen muss, ist eine entsprechende Erklärung gegenüber dem zuständigen Verteilnetzbetreiber, in Ihrem Fall der e-netz Südhessen, abzugeben. Die Erklärung dient dem Zweck darzulegen, dass Sie Eigenversorgung durchführen und die eigenverbrauchte Strommenge aus Ihrer PV-Anlage unterhalb von kwh/jahr liegt. Es ergibt sich der Vorteil, dass ein zusätzlicher Zähler für die Erfassung der erzeugten Energie nicht erforderlich ist und von unserer Seite keine Abrechnung der EEG-Umlage erfolgt. Mittels der beigefügten Erklärung können Sie uns als Anlagenbetreiber bestätigen, dass bei Ihnen eine Eigenversorgung ( 5 Nr. 12 EEG 2014) vorliegt und zudem darlegen, dass die Schwelle von kwh/jahr nicht erreicht werden kann. Von unserer Seite erfolgt damit keine Abrechnung der EEG-Umlage. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014

2 PV-Anlagenleistung von 7,7 bis 10,0 kwp Sonderfall Belieferung Dritter In der Erklärung sprechen wir noch einen Sonderfall an. Wenn Sie aus Ihrer PV-Anlage einen Dritten (z.b. Mieter) versorgen, handelt es sich nicht um eine Eigenversorgung. Die an Dritte gelieferte Strommenge unterliegt damit der EEG-Umlagepflicht. Für die Abwicklung der EEG-Umlage wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, die Amprion GmbH. Kontaktdaten der Amprion GmbH können Sie der Erläuterung zur Erklärung entnehmen. Bitte senden Sie auch in diesem Fall die ausgefüllte Erklärung an uns zurück. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014

3 Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (Die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Bereits in Betrieb gesetzte Anlage (ohne Änderung) Bereits in Betrieb gesetzte Anlage mit Änderung auf Grund Erweiterung um technische oder bauliche Einrichtungen (z. B. Leistungszubau) auf Grund Austausch technischer oder baulicher Einrichtungen auf Grund Einsatzstoffumstellung Umstellung der Art des Verbrauchs (Eigenversorgung/Drittbelieferung) Sonstiges: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon / Mobil 2. Angaben zur Stromerzeugungsanlage: Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Datum der ersten Inbetriebnahme / Datum der Änderung Leistung der Anlage [kw bzw. kwp bei Solar] Vertragskonto Betreffendes bitte ankreuzen: Anlagentyp: EEG-Anlage (z. B. Solar, Wind, Wasser, Biomasse / Biogas / Biomethan / Deponie- und Klärgas) KWK-Anlage (z. B. Hocheffiziente KWK-Anlage im Sinne von 61 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 EEG 2014) Konventionelle Erzeugungsanlage oder nicht hocheffiziente KWK-Anlage zur EEG-Umlage Seite 1 von 4

4 3. Art der Energielieferung/ Eigenversorgung Volleinspeisung Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz des Anschlussnetzbetreibers eingespeist (Volleinspeisung) keine weiteren Angaben notwendig oder Überschusseinspeisung mit Eigenversorgung Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich ausschließlich selbst mit Strom (Eigenversorgung gem. 5 Nr. 12 EEG 2014). Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eigespeist siehe hierzu auch Erläuterungen unter I Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG Sofern zutreffend bitte ankreuzen: Meine Anlage ist eine PV-Anlage mit einer Leistung über 7,69 kwp aber höchstens 10 kwp. Die maximale Stromerzeugung meiner Anlage liegt unter kwh pro Jahr aufgrund der Geographische Lage Teilweise Beschattung Ausrichtung der Anlage (West, Süd, Ost) Neigungswinkel: Sonstige Gründe: Eigenversorgung Verbrauch/Jahr voraussichtlich ca.: kwh oder ca.: % der gesamten erzeugten Strommenge oder Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage beliefere ich ausschließlich andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber oder Eigenversorgung und Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich selbst und beliefere andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber Eigenversorgung Verbrauch / Jahr voraussichtlich ca.: kwh zur EEG-Umlage Seite 2 von 4

5 Bestätigung der Angaben Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben und insbesondere im Falle der Eigenversorgung, dass die Voraussetzungen für die Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG 2014 vorliegen (siehe I der Erläuterung). Über Änderungen werde ich den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich oder per /Fax informieren. Ich stimme zu, dass sich Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber über meine für die Erhebung der EEG-Umlage notwendigen Informationen (gemachte Angaben in dieser Erklärung) gegenseitig informieren dürfen. Dies umfasst u. a. auch meinen Namen, meine Adresse und sofern angegeben auch meine Telefonnummer und meine Mailadresse. Ort, Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers Bitte senden Sie den Fragebogen eingescannt per Mail, per Fax oder per Post an: e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Netzwirtschaft G110 Dornheimer Weg Darmstadt Telefax: eeg@e-netz-suedhessen.de zur EEG-Umlage Seite 3 von 4

6 Erläuterung I. und II. I. Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG 2014 Eigenversorgung wird nach 5 Nr. 12 EEG 2014 wie folgt definiert: Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Hiervon sind Fälle erfasst, in denen der Eigenversorger Strom selbst in einer Eigenerzeugungsanlage erzeugt und zudem selbst verbraucht. Hierbei wird nur der Strom berücksichtigt, der mittels viertelstündlicher Leistungsmessung erfasst wird, wenn nicht schon technisch sichergestellt ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms zeitgleich erfolgen. Zudem darf der selbst erzeugte Strom vor dem Verbrauch nicht durch das Netz durchgeleitet werden und der Stromverbrauch muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage erfolgen. Folgende Punkte sind gegeben und werden kumulativ eingehalten: 1) Eine natürliche oder juristische Person betreibt eine Stromerzeugungsanlage selbst ( 5 Nr. 12 EEG 2014), 2) der in dieser Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom wird durch dieselbe natürliche oder juristische Person selbst verbraucht ( 5 Nr. 12 EEG 2014), 3) der Stromverbrauch erfolgt im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage und 4) der Strom wird nicht durch ein Netz durchgeleitet ( 5 Nr. 12 EEG 2014). Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits zwischen dem und dem zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden, sofern der Strom im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage verbraucht wird. Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits vor dem zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden und es ist kein räumlicher Zusammenhang des Stromverbrauchs zur Stromerzeugungsanlage erforderlich. II. Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber In diesen Fällen läuft die Abwicklung der EEG-Umlage über den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH Abteilung N-B Rheinlanddamm Dortmund Fax: eeg@amprion.net Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter: zur EEG-Umlage Seite 4 von 4

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