Information für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur Abwicklung der EEG-Umlage
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- Heinrich Sachs
- vor 7 Jahren
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1 Information für Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur Abwicklung der EEG-Umlage Inhalt 1 Allgemeine Informationen EEG-Umlage für Eigenversorger nach 61 EEG EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) mit Eigenversorgung nach 60 Abs. 1 und 61 EEG EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nach 60 Abs. 1 EEG Ausfüllhinweise zur Registrierung bei der Amprion als EVU mit Eigenversorgung nach 60 Abs. 1 und 61 EEG Ausfüllhinweise zur Registrierung bei der Amprion als EVU Ihre Ansprechpartner bei Amprion Allgemeine Informationen Die Erhebung der EEG-Umlage wird durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vom 21. Juli 2014 in Verbindung mit der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Februar 2015 geregelt. Sie dient dazu, die Differenz zwischen den Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber nach 3 Abs. 3 und 4 AusglMechV sowie 6 AusglMechAV zu decken. In Abhängigkeit davon, wer den in einer Stromerzeugungsanlage erzeugten Strom verbraucht, variiert die Höhe und die Zuständigkeit für die Abwicklung der EEG-Umlage. Durch dieses Dokument möchten wir Ihnen daher einen besseren Überblick über die verschiedenen Tatbestände vermitteln und dadurch häufig aufkommende Fragen beantworten. 2 EEG-Umlage für Eigenversorger nach 61 EEG Mit dem EEG vom 21. Juli 2014 wurde erstmals der Begriff der Eigenversorgung legal definiert. Gemäß 5 Nr. 12 liegt eine Eigenversorgung vor, wenn: - Eine natürliche oder juristische Person - im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage - den Strom aus dieser selbst verbraucht, - der Strom nicht durch ein öffentliches Netz durchgeleitet wird und - diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. 1
2 Eine Eigenversorgung besteht somit nur für den Stromanteil aus der Stromerzeugungsanlage, der von dem Anlagenbetreiber selbst im räumlichen Zusammenhang verbraucht wird. Sobald aus dieser Stromerzeugungsanlage jedoch auch Dritte, also andere natürliche oder juristische Personen, versorgt werden, liegt keine ausschließliche Eigenversorgung, sondern eine teilweise Stromlieferung an Letztverbraucher vor. Betreiben Sie eine Stromerzeugungsanlage, aus der Sie ausschließlich eine Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG durchführen und ggf. den Überschussstrom in das öffentliche Netz einspeisen? Dann melden Sie sich bitte bei Ihrem Anschlussnetzbetreiber zur Abwicklung der EEG-Umlage. Betreiben Sie eine Stromerzeugungsanlage, aus der Sie sowohl eine Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG als auch eine Belieferung von Letztverbrauchern durchführen und ggf. den Überschussstrom in das öffentliche Netz einspeisen, dann lesen Sie bitte unter Punkt 3 weiter. Betreiben Sie eine Stromerzeugungsanlage, aus der Sie keine Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG durchführen, sondern ausschließlich den Strom an Letztverbraucher liefern und ggf. den Überschussstrom in das öffentliche Netz einspeisen, dann lesen Sie bitte unter Punkt 4 weiter. 3 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) mit Eigenversorgung nach 60 Abs. 1 und 61 EEG Seit dem 01. August 2014 ist die Eigenversorgung nach 61 EEG generell umlagepflichtig. Für die Eigenversorgung aus EEG- und hocheffizienten KWK-Anlagen (mit einem Monatsoder Jahresnutzungsgrad > 70%) fallen in % der EEG-Umlage an, was 2,2239 Cent pro Kilowattstunde entspricht. Für die Eigenversorgung aus nicht hocheffizienten KWK- Anlagen und konventionellen Anlagen fällt hingegen die volle EEG-Umlage i.h.v. 6,354 Cent pro Kilowattstunde in 2016 an. Abweichend von dieser generellen EEG-Umlagepflicht gelten jedoch unter anderem die folgenden Ausnahmeregelungen, aufgrund derer die EEG-Umlage auf Eigenversorgung entfällt: - Die zur Eigenversorgung genutzte Stromerzeugungsanlage hat eine installierte Leistung von höchstens 10 Kilowatt und es werden maximal Kilowattstunden Strom pro Kalenderjahr selbst verbraucht (vgl. 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG). - Die Stromerzeugungsanlage ist eine Bestandsanlage nach 61 Abs. 3 EEG, die der Letztverbraucher schon vor dem 01. August 2014 zur Eigenerzeugung betrieben hat, oder - die Stromerzeugungsanlage ist eine Bestandsanlage nach 61 Abs. 4 EEG, die der Letztverbraucher schon vor dem 01. September 2011 in Betrieb genommen hat, oder - die Stromerzeugungsanlage ist eine Bestandsanlage, die vor dem 23. Januar 2014 nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt oder nach einer anderen 2
3 Bestimmung des Bundesrechts zugelassen worden ist, nach dem 01. August 2014 erstmals Strom erzeugt hat und vor dem 01. Januar 2015 erstmals zur Eigenversorgung genutzt worden ist (vgl. 61 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 EEG). Die weiteren Ausnahmeregelungen nach 61 Abs. 2-4 EEG werden an dieser Stelle nicht aufgeführt, da sie tendenziell für größere Stromerzeugungsanlagen relevant sind. Betreiben Sie eine Stromerzeugungsanlage, auf die eine der Ausnahmeregelungen nach 61 Abs. 2-4 EEG zutrifft, dann entfällt für den Anteil dieser Eigenversorgung die EEG-Umlagepflicht. Da der Stromanteil, der an Dritte geliefert wird, EEGumlagepflichtig bleibt, lesen Sie bitte unter Punkt 4 weiter. Betreiben Sie eine Stromerzeugungsanlage, aus der Sie sowohl eine Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG als auch eine Belieferung von Letztverbrauchern durchführen und ggf. den Überschussstrom in das öffentliche Netz einspeisen, dann füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus. Eine Ausfüllanleitung hierzu finden Sie unter Punkt 5. 4 EEG-Umlage für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) nach 60 Abs. 1 EEG Sie betreiben eine Stromerzeugungsanlage, aus der Strom an Letztverbraucher geliefert wird und eine eventuell zusätzliche Eigenversorgung ist aufgrund einer Ausnahmeregelung nach 61 Abs. 2-4 EEG umlagebefreit. Sollte dies doch nicht zu treffen, beginnen Sie bitte unter Punkt 1. Gemäß 5 Nr. 13 EEG ist jede natürliche oder juristische Person, die Strom an andere Letztverbraucher liefert, ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU). Ein solches Lieferverhältnis liegt auch dann vor, wenn z. B. Mieter oder Nachbarn aus einer Stromerzeugungsanlage mitversorgt werden. Entscheidend dafür, ob eine Stromlieferung gem. 60 Abs. 1 EEG vorliegt, ist, dass der Anlagenbetreiber und der Letztverbraucher nicht dieselbe juristische Person sind (Kriterium der Personenidentität). Die Abwicklung der EEG-Umlage für EVU wird durch 60 EEG geregelt. Demnach haben die Übertragungsnetzbetreiber in 2016 für jede an Letztverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom 6,354 Cent EEG-Umlage zu erheben. Betreiben Sie eine Stromerzeugungsanlage, aus der Sie ausschließlich Letztverbraucher beliefern, die nicht mit Ihnen personenidentisch sind, und speisen Sie den Überschussstrom in das öffentliche Netz ein, dann füllen Sie bitte das folgende Anmeldeformular aus. Eine Ausfüllanleitung hierzu finden Sie unter Punkt 6 3
4 5 Ausfüllhinweise zur Registrierung bei der Amprion als EVU mit Eigenversorgung nach 60 Abs. 1 und 61 EEG Gemäß Ihren Angaben sind Sie ein Anlagenbetreiber, der eine Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG durchführt, Letztverbraucher mit Strom beliefert, die nicht personenidentisch mit Ihnen sind und ggf. den Überschussstrom in das öffentliche Netz einspeist. 1. Bitte öffnen Sie das Anmeldeformular für Eigenversorger (siehe Punkt 3 oder Die auszufüllenden Felder sind hierin gelb hinterlegt. 2. In dem Anmeldeformular ist bereits das Feld für Eigenversorger mit anteiliger Stromlieferung an Letztverbraucher ausgewählt. Hier ist keine Änderung erforderlich. 3. Beginn: Tragen Sie in dieses Feld bitte das Datum ein, seitdem Sie aus Ihrer/Ihren Stromerzeugungsanlage/n Eigenversorgung betreiben und/oder Letztverbraucher beliefern. Haben Sie die Stromerzeugungsanlage bereits vor dem zu diesem Zweck betrieben, so teilen Sie uns bitte in einer an eeg@amprion.net die entsprechenden Strommengen der Eigenversorgung sowie der Lieferung an Letztverbraucher formlos mit. 4. Voraussichtliche Eigenversorgung pro Jahr: Bitte tragen Sie hier die voraussichtliche zur Eigenversorgung genutzte Strommenge für 2016 ein. Auf Basis dieser Angabe wird die Amprion einen Abschlagsplan für die EEG-Umlage erstellen. Für die Endabrechnung Ihrer Abschläge werden wir nach Ihrer Registrierung bei der Amprion auf Sie zukommen. 5. Voraussichtliche Stromlieferung an Letztverbraucher pro Jahr: Bitte tragen Sie hier die voraussichtliche Stromlieferung an Letztverbraucher für 2016 ein. Auf Basis dieser Angabe wird die Amprion einen Abschlagsplan für die EEG-Umlage erstellen. Für die Endabrechnung Ihrer Abschläge werden wir nach Ihrer Registrierung bei der Amprion auf Sie zukommen. 6. Allgemeine Angaben: Geben Sie hier bitte als juristische Person Ihren Firmennamen bzw. als natürliche Person (auch Kleingewerbetreibende) Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Anschrift an. Die Angabe der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer und der Handelsregisternummer sind nur bei juristischen Personen erforderlich. 7. Ansprechpartner: Sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen ist die Angabe eines Ansprechpartners notwendig. Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und -Adresse) werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Klärung von Rückfragen und der elektronischen Abwicklung der EEG-Umlage. 8. Rechnungsadresse: Bitte tragen Sie hier noch einmal Ihre Rechnungsadresse ein. 9. Bankverbindung: Mit der Angabe Ihrer Bankverbindung geht keine Erteilung eines Lastschriftmandats einher! Die Amprion benötigt diese Informationen zur Zuordnung 4
5 von Zahlungsströmen sowie ggf. für Erstattung zu viel gezahlter EEG-Umlage. Auch diese Angaben werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt. 10. Bitte wählen Sie nun den Dateireiter Anlagendaten1 aus, um uns die Informationen zu Ihrer/Ihren Stromerzeugungsanlage/n mitzuteilen. 11. Anlagenbetreiber: Ihre Angaben zum Anlagenbetreiber müssten aus dem Deckblatt übernommen worden sein. Ist dies nicht der Fall, überprüfen Sie bitte noch einmal Ihre Angaben auf dem Deckblatt. 12. Anlagenstandort: Bitte geben Sie hier die Adresse Ihrer Stromerzeugungsanlage an, mit der Sie Eigenversorgung betreiben und/oder Letztverbraucher beliefern. Betreiben Sie mehrere Stromerzeugungsanlagen zu diesem Zweck, stehen Ihnen die weiteren Dateireiter Anlagendaten 2 etc. zur Verfügung. Ihren Anschlussnetzbetreiber können Sie anhand eines hinterlegten Auswahlmenüs auswählen. Sollte keine Auswahl möglich sein, können Sie Ihren Anschlussnetzbetreiber auch eintragen. 13. Gesetzlicher Förderanspruch: Bitte wählen Sie aus, ob Ihre Stromerzeugungsanlage eine EEG-, eine KWK- oder eine konventionelle Anlage ist. 14. Energieträger: Sofern Ihre Stromerzeugungsanlage eine EEG-Anlage ist, wählen Sie hier bitte den zutreffenden Energieträger aus. Ist keine Auswahl möglich, können Sie den Energieträger auch eintragen. 15. Inbetriebnahmedatum: Bitte tragen Sie im Datumsformat (TT.MM.JJJJ bspw ) ein, wann diese Stromerzeugungsanlage in Betrieb genommen wurde. 16. Datum der Umrüstung: Sofern Ihre Anlage zuvor zur Volleinspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz genutzt wurde, tragen Sie hier bitte im Datumsformat (TT.MM.JJJJ) ein, wann die Umrüstung auf Überschusseinspeisung durchgeführt wurde. Wurde die Stromerzeugungsanlage hingegen ab Inbetriebnahme zur Überschusseinspeisung genutzt, nehmen Sie in diesem Feld bitte keine Eintragung vor. 17. Installierte Leistung: Tragen Sie in diesem Feld bitte die installierte elektrische Nennleistung der Stromerzeugungsanlage ein. 18. Sofern Sie noch weitere Stromerzeugungsanlagen zur Eigenversorgung oder zur Belieferung von Letztverbraucher nutzen, tragen Sie diese bitte unter Beachtung der Hinweise in das nächste Tabellenblatt ein. Haben Sie alle Stromerzeugungsanlagen eingetragen, dann: o Speichern Sie die Excel-Datei bitte ab und senden diese per an eeg@amprion.net o Lesen Sie sich die Nutzungsbedingungen unseres Amprion-Datenportals NePo bitte sorgfältig durch. 5
6 o o Drucken Sie das Deckblatt einmal aus, um dieses zu unterschreiben. Damit validieren Sie die Echtheit Ihrer Angaben und bestätigen Ihr Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen des Datenportals. Senden Sie uns anschließend das unterschriebene Deckblatt auf eine der folgenden Weisen zurück: Per im PDF-Format an eeg@amprion.net Per Fax an die Nummer oder Per Post an Amprion GmbH, Abt. N-BC, Rheinlanddamm 24, Dortmund 19. Sobald wir Ihr unterschriebenes Deckblatt und Ihre Excel-Anmeldung erhalten und verarbeitet haben, erhalten Sie eine mit Ihren Zugangsdaten zum Amprion- Datenportal. Hierüber wird der zukünftige Datenaustausch erfolgen. 6 Ausfüllhinweise zur Registrierung bei der Amprion als EVU Gemäß Ihren Angaben sind Sie ein Anlagenbetreiber, der ausschließlich Letztverbraucher beliefert, die nicht mit Ihnen personenidentisch sind. 1. Bitte öffnen Sie das Anmeldeformular für Eigenversorger (siehe Punkt 4 oder Die auszufüllenden Felder sind hierin gelb hinterlegt. 1. In dem Anmeldeformular ist bereits das Feld für Stromlieferungen an Letztverbraucher nach 60 Abs. 1 EEG ausgewählt. Hier ist keine Änderung erforderlich. 2. Beginn: Tragen Sie in dieses Feld bitte das Datum ein, seitdem Sie aus Ihrer/Ihren Stromerzeugungsanlage/n Letztverbraucher beliefern. Haben Sie bereits vor dem Letztverbraucher hieraus beliefert, so teilen Sie uns bitte in einer an eeg@amprion.net die entsprechenden Liefermengen formlos mit. 3. Voraussichtliche Stromlieferung an Letztverbraucher pro Jahr: Bitte tragen Sie hier die voraussichtliche Stromlieferung an Letztverbraucher für 2016 ein. Auf Basis dieser Angabe wird die Amprion einen Abschlagsplan für die EEG-Umlage erstellen. Für die Endabrechnung Ihrer Abschläge werden wir nach Ihrer Registrierung bei der Amprion auf Sie zukommen. 4. Allgemeine Angaben: Geben Sie hier bitte als juristische Person Ihren Firmennamen bzw. als natürliche Person (auch Kleingewerbetreibende) Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Anschrift an. Die Angabe der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer und der Handelsregisternummer sind nur bei juristischen Personen erforderlich. Sofern nicht bereits geschehen, registrieren Sie sich bitte auch bei der Bundesnetzagentur als EVU: ernehmen_institutionen/datenaustauschundmonitoring/unternehmensstammdaten/u nternehmensstammdaten-node.html%20-%20doc266286bodytext5 6
7 5. Ansprechpartner: Sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen ist die Angabe eines Ansprechpartners notwendig. Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer und -Adresse) werden selbstverständlich vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Klärung von Rückfragen und der elektronischen Abwicklung der EEG-Umlage. 6. Rechnungsadresse: Bitte tragen Sie hier noch einmal Ihre Rechnungsadresse ein. 7. Bankverbindung: Mit der Angabe Ihrer Bankverbindung geht keine Erteilung eines Lastschriftmandats einher! Die Amprion benötigt diese Informationen zur Zuordnung von Zahlungsströmen sowie ggf. für Erstattung zu viel gezahlter EEG-Umlage. Auch diese Angaben werden selbstverständlich höchst vertraulich behandelt. 8. Bitte wählen Sie nun den Dateireiter Anlagendaten1 aus, um uns die Informationen zu Ihrer/Ihren Stromerzeugungsanlage/n mitzuteilen. 9. Anlagenbetreiber: Ihre Angaben zum Anlagenbetreiber müssten aus dem Deckblatt übernommen worden sein. Ist dies nicht der Fall, überprüfen Sie bitte noch einmal Ihre Angaben auf dem Deckblatt. 10. Anlagenstandort: Bitte geben Sie hier die Adresse Ihrer Stromerzeugungsanlage an, mit der Sie Letztverbraucher beliefern. Betreiben Sie mehrere Stromerzeugungsanlagen zu diesem Zweck, stehen Ihnen die weiteren Dateireiter Anlagendaten 2 etc. zur Verfügung. Ihren Anschlussnetzbetreiber können Sie anhand eines hinterlegten Auswahlmenüs auswählen. Sollte keine Auswahl möglich sein, können Sie Ihren Anschlussnetzbetreiber auch eintragen. 11. Gesetzlicher Förderanspruch: Bitte wählen Sie aus, ob Ihre Stromerzeugungsanlage eine EEG-, eine KWK- oder eine konventionelle Anlage ist. 12. Energieträger: Sofern Ihre Stromerzeugungsanlage eine EEG-Anlage ist, wählen Sie hier bitte den zutreffenden Energieträger aus. Ist keine Auswahl möglich, können Sie den Energieträger auch eintragen. 13. Inbetriebnahmedatum: Bitte tragen Sie im Datumsformat (TT.MM.JJJJ bspw ) ein, wann diese Stromerzeugungsanlage in Betrieb genommen wurde. 14. Datum der Umrüstung: Sofern Ihre Anlage zuvor zur Volleinspeisung des erzeugten Stroms in das öffentliche Netz genutzt wurde, tragen Sie hier bitte im Datumsformat (TT.MM.JJJJ) ein, wann die Umrüstung auf Überschusseinspeisung durchgeführt wurde. Wurde die Stromerzeugungsanlage hingegen ab Inbetriebnahme zur Überschusseinspeisung genutzt, nehmen Sie in diesem Feld bitte keine Eintragung vor. 15. Installierte Leistung: Tragen Sie in diesem Feld bitte die installierte elektrische Nennleistung der Stromerzeugungsanlage ein. 7
8 16. Sofern Sie noch weitere Stromerzeugungsanlagen zur Belieferung von Letztverbraucher nutzen, tragen Sie diese bitte unter Beachtung der Hinweise in das nächste Tabellenblatt ein. Haben Sie alle Stromerzeugungsanlagen eingetragen, dann: o Speichern Sie die Excel-Datei bitte ab und senden diese per an eeg@amprion.net o Lesen Sie sich die Nutzungsbedingungen unseres Amprion-Datenportals NePo bitte sorgfältig durch. o Drucken Sie das Deckblatt einmal aus, um dieses zu unterschreiben. Damit validieren Sie die Echtheit Ihrer Angaben und bestätigen Ihr Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen des Datenportals. o Senden Sie uns anschließend das unterschriebene Deckblatt auf eine der folgenden Weisen zurück: Per im PDF-Format an eeg@amprion.net Per Fax an die Nummer oder Per Post an Amprion GmbH, Abt. N-BC, Rheinlanddamm 24, Dortmund 17. Sobald wir Ihr unterschriebenes Deckblatt und Ihre Excel-Anmeldung erhalten und verarbeitet haben, erhalten Sie eine mit Ihren Zugangsdaten zum Amprion- Datenportal. Hierüber wird der zukünftige Datenaustausch erfolgen. 7 Ihre Ansprechpartner bei Amprion Konnten wir nicht alle Ihre Fragen mit diesem Dokument beantworten? Dann stehen wir Ihnen für Ihre Rückfragen gerne telefonisch oder per zur Verfügung: Herr Volker Meininghaus +49 (0) Herr Jan Kammering +49 (0) Herr Andreas Koch +49 (0) Herr Steffen Wencker +49 (0) Anfragen per senden Sie bitte an unseren zentralen Posteingang eeg@amprion.net. Bitte beachte Sie, dass dieses Dokument lediglich zur Unterstützung bei der Registrierung zur Abwicklung der EEG-Umlage gegenüber der Amprion GmbH bestimmt ist. Die Amprion GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der hiermit bereitgestellten Informationen. Die rechtlich erforderliche Einschätzung hinsichtlich der EEG-Umlagepflicht obliegt dem meldenden Anlagenbetreiber. Haftungsansprüche gegen die Amprion GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens der Amprion GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. 8
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