Speicher, Sektorkopplung und Windenergie Rechtliche Fragen und erste Antworten

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1 Speicher, Sektorkopplung und Windenergie Rechtliche Fragen und erste Antworten Windenergietage 2017 Warnemünde, 8./9. November 2017 Dr. Bettina Hennig

2 Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern, Stadtwerken, Energiehändlern und Großverbrauchern Energierecht und Recht der erneuerbaren Energien Vertragsgestaltung und -prüfung Gutachterliche Beantwortung von Rechtsfragen Vertretung in Verwaltungsverfahren und vor Gerichten Kauf und Verkauf von Anlagen Facts: branchenfokussiert bundesweit tätig 8 RechtsanwältInnen Sitz in Berlin-Mitte Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

3 Im Bereich Energiespeicher Dr. Bettina Hennig Rechtsanwältin beraten wir u.a. Hersteller, Projektentwickler, Betreiber, Energieversorgungs- und Industrieunternehmen umfassend von der ersten Planung bis zur Stromvermarktung, entwickeln und prüfen wir neue Geschäftsmodelle, gestalten, prüfen und verhandeln wir alle erforderlichen Verträge (Lieferverträge, Wartungsverträge, AGB, Stromlieferverträge, Speichervermarktungsverträge, Betriebsführungsverträge, etc.), beraten wir zum Netzanschluss und zur PRL-Präqualifikation und setzen die Interessen von Speicherbetreibern und Projektentwicklern gegenüber Netzbetreibern durch. Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

4 In eigener Sache Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

5 Grundlagen: Wie werden Speicher im Energierecht behandelt? Wieso ist das wichtig? Auswirkungen auf Belastungen und administrative Pflichten Windenergie und Power-to-X: Ein erster Überblick Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

6 Speicher das (rechtlich) unbekannte Wesen Klassische Fokussierung des Energierechts auf Transport Verbrauch Für Stromspeicher eigentlich nicht passend, ABER keine eigene Definition Energierechtliche Einordnung von Speichern: Einspeicherung = Letztverbrauch Ausspeicherung = Stromerzeugung Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

7 Speicher sind gleichzeitig Verbraucher und Stromerzeuger Verbrauch Verbrauch Verbrauch Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

8 Grundlagen: Wie werden Speicher im Energierecht behandelt? Wieso ist das wichtig? Auswirkungen auf Belastungen und administrative Pflichten Windenergie und Power-to-X: Ein erster Überblick Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

9 Was passiert bei der Ein- und Ausspeicherung aus rechtlicher Sicht? Stromlieferung: Belieferung eines Abnehmers, der nicht mit dem Anlagenbetreiber/Speicherbetreiber identisch ist, über eine Direktleitung vor Ort oder über das Netz der allgemeinen Versorgung. Eigenversorgung: Definition in 5 Nummer 19 EEG 2017: Eigenversorgung ist der Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

10 Wieso ist das wichtig? Auswirkung auf wesentliche Strompreisbestandteile Die Höhe der anfallenden EEG-Umlage, Netzentgelte und Stromsteuer ist ein wesentlicher Wirtschaftlichkeitsfaktor für Geschäftsmodelle mit Speichern Eigenversorgung: Wegfall oder Reduzierung (40 Prozent) der EEG-Umlage möglich! Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

11 EEG-Umlage im Vergleich Bei Eigenversorgung nur anteilige Belastung mit der EEG-Umlage für EEG-Anlagen und hocheffiziente KWK-Anlagen mit einem Monats- oder Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent Höhe der EEG-Umlage für Eigenversorger: ab 1. Januar 2017: 40 % Zudem: Komplett-Entfall bei Bestandsschutz und Ausnahmeregelungen spezielle Meldepflichten für Eigenversorger Stromlieferung: Volle EEG-Umlage (2017: 6,88 Cent je kwh; 2018: 6,79 Cent je kwh) administrative Pflichten als EVU (etwa nach EEG/EnWG/StromStG) Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

12 Eigenversorgung und Stromlieferung bei Speichern (1/3) Personenidentität Verbrauch = Achtung Ausschreibungsanlagen: Eigenversorgungsverbot! Eigenversorgung Verbrauch = Eigenversorgung Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

13 Eigenversorgung und Stromlieferung bei Speichern (2/3) Personenidentität Verbrauch = Eigenversorgung EVU Verbrauch = Stromlieferung Verbrauch = Eigenversorgung Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

14 Eigenversorgung und Stromlieferung bei Speichern (3/3) Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

15 Grundlagen: Wie werden Speicher im Energierecht behandelt? Wieso ist das wichtig? Auswirkungen auf Belastungen und administrative Pflichten Windenergie und Power-to-X: Ein erster Überblick Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

16 Windenergie und Power-to-X (1/3) Power-to-X = Sektorkopplung Power-to-Power Power-to-Gas Power-to-Heat Power-to-Liquid Power-to-Mobility Grundfrage für die Wirtschaftlichkeit regelmäßig: Fallen auf den Bezugsstrom der jeweiligen Power-to-X-Anlage (z.b. Elektrolyseur, Speicher, Wärmeerzeuger) die sog. Letztverbraucherabgaben an? EEG-Umlage, Netzentgelte, Stromsteuer Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

17 Windenergie und Power-to-X (2/3) Verbrauch Verbrauch Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

18 Windenergie und Power-to-X (3/3) Verbrauch Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

19 Eigenversorgung und Stromlieferung bei Power-to-X (1/2) Betreiber A Verbrauch = Eigenversorgung Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

20 Eigenversorgung und Stromlieferung bei Power-to-X (2/2) EVU Betreiber A Verbrauch = Stromlieferung Betreiber B Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

21 Umlagen, Entgelte, Abgaben (stark vereinfacht) Eigenversorgung aus WEA Direktlieferung aus WEA Netzbezug Förderung Überschussstrom (-) ABER: Bei Neuanlagen in der Ausschreibung Eigenversorgungsverbot ( 27a EEG 2017)! (+) (+) Netzentgelte (-) (-) (-) / (+) Netzentgelt-bezogene Abgaben und Umlagen (-) (-) (+) Stromsteuer (-) / (+) (-) / (+) (-) / (+) EEG-Umlage 40 %* 100 % 100 % * falls unmittelbarer räumlicher Zusammenhang darstellbar und keine sonstige Ausnahme/Befreiung Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

22 PtG: Weitere Brennpunkte aus rechtlicher Sicht 4 1) Gasnetzanschluss, Einspeisung, Transport, Bilanzierung Gasnetz 4 4) Vermarktung des Speichergases Tankstelle 1 2) Stromdirektlieferung Windpark 2 Elektrolyseur/ Methanisierung 3 3 Stromnetz 3) Strombezug, Stromvermarktung und Vermarktung von Regelenergie Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

23 Dr. Bettina Hennig Littenstraße Berlin T: F: Dr. Bettina Hennig Windenergie, Speicher und Sektorkopplung Warnemünde, 8./9. November

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