Das Messstellenbetriebsgesetz: Smart Metering aus der Perspektive von Recht und Regulierung
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- Miriam Fried
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1 Das Messstellenbetriebsgesetz: Smart Metering aus der Perspektive von Recht und Regulierung Der Smart-Meter-Rollout zwischen gesetzlicher Anforderung und Umsetzung Smart-Grids-Woche 2016 Bettina Hennig
2 Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern, Stadtwerken, Energiehändlern, Dienstleistern und Großverbrauchern Energierecht und Recht der erneuerbaren Energien Vertragsgestaltung und -prüfung Gutachterliche Beantwortung von Rechtsfragen Vertretung in Verwaltungsverfahren und vor Gerichten Kauf und Verkauf von Anlagen Facts: branchenfokussiert bundesweit tätig 7 RechtsanwältInnen Sitz in Berlin-Mitte Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
3 Das MsbG im Überblick o Inhalte o Ziele o Entwicklung Wesentliche Inhalte des MsbG o Begriffe o Akteure o Marktrollen o Rollout Offene Fragen o Schlaglichter Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
4 Das MsbG im Überblick (1/3) Inhalte: Zuständigkeiten und vertragliche Beziehungen im Messwesen Smart-Meter-Rollout: Voraussetzungen, Akteure, Ablaufplan Marktkommunikation und Datenflüsse Datenschutz und Kontrolle Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
5 Das MsbG im Überblick (1/3) Inhalte: Zuständigkeiten und vertragliche Beziehungen im Messwesen Smart-Meter-Rollout: Voraussetzungen, Akteure, Ablaufplan Marktkommunikation und Datenflüsse Datenschutz und Kontrolle Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
6 Das MsbG im Überblick (2/3) Ziele: Einleitung der intelligenten Netzwende hin zum Smart Grid Bessere Steuerung Erzeugung und Verbrauch im regenerativen Energiesystem der Zukunft Transparenz für Verbraucher über eigene Verbrauchswerte und - muster Anreiz für effizienteres Verbrauchsverhalten Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
7 Das MsbG im Überblick (3/3) Der Weg zum MsbG: Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
8 Die Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie (2009/72/EG) Anhang I Maßnahmen zum Schutz der Kunden Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
9 Die Kosten-Nutzen-Analyse EU-Szenario aus gesamt- und einzelwirtschaftlicher Sicht nicht vorteilhaft (80 % bis 2022) Selbst bei sehr optimistischen Annahmen kann die Mehrheit der Endverbraucher die mit dem Einbau und der Nutzung intelligenter Messsysteme für sie einhergehenden Kosten nicht durch Stromeinsparungen und Lastverlagerungen kompensieren. Stufenweise Einführung empfohlen, um tatsächlich vorhandene Potenziale abzuschöpfen und übermäßige Belastungen zu verhindern Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
10 Das MsbG im Überblick o Inhalte o Ziele o Entwicklung Wesentliche Inhalte des MsbG o Begriffe o Akteure o Rollout Offene Fragen o Schlaglichter Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
11 MsbG Wesentliche Inhalte (1/2) Teil 1: Allgemeine Bestimmungen Teil 2: Messstellenbetrieb Kapitel 1: Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung Kapitel 2: Wechsel des s Kapitel 3: Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways Kapitel 4: Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen Kapitel 5: Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung Kapitel 6: Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur; Übergangsvorschrift Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
12 MsbG Wesentliche Inhalte (1/2) Teil 1: Allgemeine Bestimmungen Teil 2: Messstellenbetrieb Kapitel 1: Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb und dessen Finanzierung Kapitel 2: Wechsel des s Kapitel 3: Technische Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit beim Einsatz von Smart-Meter-Gateways Kapitel 4: Ergänzende Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit dem Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen Kapitel 5: Liegenschaftsmodernisierung; Anbindungsverpflichtung Kapitel 6: Übertragung der Grundzuständigkeit für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Verordnungsermächtigungen; Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur; Übergangsvorschrift Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
13 MsbG Wesentliche Inhalte (2/2) Teil 3: Regelungen zur Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen Kapitel 1: Berechtigte; Allgemeine Anforderungen an die Datenerhebung, - verarbeitung und -nutzung Kapitel 2: Zulässiger Umfang der Datenerhebung; Besondere Anforderungen Kapitel 3: Besondere Anforderungen an die Datenverarbeitung und -nutzung; Übermittlungs- und Archivierungspflicht; Löschung Kapitel 4: Verordnungsermächtigungen; Festlegungen der Bundesnetzagentur; Übergangsbestimmungen Teil 4: Besondere Aufgaben der Regulierungsbehörden Anlage Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
14 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
15 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
16 MsbG Begriffe und Akteure intelligentes Messsystem: eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene moderne Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, das den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und den besonderen Anforderungen nach den 21 und 22 genügt, die zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität in Schutzprofilen und Technischen Richtlinien festgelegt werden können moderne Messeinrichtung: eine Messeinrichtung, die den tatsächlichen Elektrizitätsverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit widerspiegelt und über ein Smart-Meter-Gateway sicher in ein Kommunikationsnetz eingebunden werden kann Smart-Meter-Gateway: die Kommunikationseinheit eines intelligenten Messsystems, die ein oder mehrere moderne Messeinrichtungen und weitere technische Einrichtungen wie insbesondere Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare- Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz zur Gewährleistung des Datenschutzes, der Datensicherheit und Interoperabilität unter Beachtung der besonderen Anforderungen von Schutzprofilen und Technischen Richtlinien nach 22 Absatz 1 und 2 sicher in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und über Funktionalitäten zur Erfassung, Verarbeitung und Versendung von Daten verfügt Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
17 MsbG Begriffe und Akteure Moderne Messeinrichtung Smart-Meter- Gateway imsys Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
18 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
19 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
20 MsbG Begriffe und Akteure : der grundzuständige oder ein Dritter, der die Aufgabe des Messstellenbetriebs durch Vertrag nach 9 wahrnimmt Grundzuständiger : der Betreiber von Energieversorgungsnetzen, solange und soweit er seine Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nicht nach 43 auf ein anderes Unternehmen übertragen hat, oder jedes Unternehmen, das die Grundzuständigkeit für den Messstellenbetrieb nach 43 übernommen hat Smart-Meter-Gateway-Administrator: eine natürliche oder juristische Person, die als oder in dessen Auftrag für den technischen Betrieb des intelligenten Messsystems verantwortlich ist Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
21 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
22 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
23 MsbG Begriffe und Akteure Anschlussnehmer: der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstücks oder Gebäudes, das an das Energieversorgungsnetz angeschlossen ist oder die natürliche oder juristische Person, in deren Auftrag ein Grundstück oder Gebäude an das Energieversorgungsnetz angeschlossen wird Anschlussnutzer: der zur Nutzung des Netzanschlusses berechtigte Letztverbraucher oder Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft- Wärme-Kopplungsgesetz Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
24 MsbG Begriffe und Akteure Messstellenverträge: Die Durchführung des Messstellenbetriebs bedarf folgender Verträge des s (Messstellenverträge): mit dem Anschlussnutzer oder dem Anschlussnehmer mit dem Energielieferanten auf dessen Verlangen, mit dem Netzbetreiber für jede Messstelle, mit dem grundzuständigen bei jedem wechsel1. kombinierter Vertrag möglich, dann kein separater Vertrag mit Anschlussnutzer oder nehmer Wenn kein Vertrag geschlossen wurde: Zustandekommen durch Stromentnahme aus Netz Grundzuständige Netzbetreiber müssen allgemeine Bedingungen für Verträge veröffentlichen (Rahmenverträge) Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
25 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
26 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
27 MsbG Begriffe und Akteure Liegenschaftsmodelle: Auswahlrecht des Anschlussnehmers (Vermieter) sticht Auswahlrecht des Anschlussnutzers (Mieter): Anschlussnehmer kann auswählen, wenn dieser verbindlich anbietet, dadurch alle Zählpunkte der Liegenschaft für Strom mit intelligenten Messsystemen auszustatten, neben dem Messstellenbetrieb der Sparte Strom mindestens einen zusätzlichen Messstellenbetrieb der Sparten Gas, Fernwärme oder Heizwärme über das Smart-Meter-Gateway zu bündeln (Bündelangebot) und den gebündelten Messstellenbetrieb für jeden betroffenen Anschlussnutzer der Liegenschaft ohne Mehrkosten im Vergleich zur Summe der Kosten für den bisherigen getrennten Messstellenbetrieb durchzuführen. Folge: Ende sonstiger noch laufender Verträge nach Übergangsfrist (frühestens nach fünf Jahren) Betroffenen n ist vor Ausübung des Auswahlrechts mit Frist von sechs Monaten Möglichkeit zur Abgabe eines eigenen Bündelangebots einzuräumen Informationspflicht des Anschlussnehmers Anschlussnutzer haben das Recht, vom Anschlussnehmer alle zwei Jahre die Einholung von zwei verschiedenen Bündelangeboten zu verlangen. Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
28 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
29 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
30 MsbG Begriffe und Akteure Einbaupflicht: Adressat: grundzuständige Betroffene: Anlagenbetreiber (EE und KWK), differenziert nach installierter Leistung Verbraucher, differenziert nach Jahresstromverbrauch Voraussetzungen: Einbau technisch möglich Einbau wirtschaftlich vertretbar Technische Möglichkeit: mindestens drei voneinander unabhängige Anbieter von imsys am Markt, die Vorgaben des MsbG genügen und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassen sind Wirtschaftliche Vertretbarkeit: Differenziertes und zeitlich gestaffeltes System von Preisobergrenzen (sowieso- Kosten/Einsparpotenzial) Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
31 Smart Meter Rollout Zeitplan im MsbG Optional ab 2018: EEG/KWK-Anlagen mit 1 bis 7 kw installierter Leistung Schrittweise ab 2017: - Großverbraucher mit Jahresverbrauch > kwh - EE/KWK-Anlagen mit installierter Leistung > 7 kw Ab 2021: Einbezug von Liegenschaftsmodellen ab 2020: Einbaupflicht > kwh optionale Ausstattung kleinerer Verbraucher Bis 2032 : Ausstattung auch von Kleinverbrauchern mit modernen Messeinrichtungen Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
32 MsbG Begriffe und Akteure Jahresstromverbrauch: Zur Bemessung des Jahresstromverbrauchs an einem Zählpunkt ist der Durchschnittswert der jeweils letzten drei erfassten Jahresverbrauchswerte maßgeblich Zählpunkt ist maßgeblich: Keine Mitnahme möglich (etwa bei Umzug) Solange noch keine drei Jahreswerte vorliegen, erfolgt eine Zuordnung zur kleinsten Verbrauchsgruppe (Verbrauch bis kwh) Jährliche Überprüfung und evtl. Anpassung Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
33 Einbaupflichten und Preisobergrenzen Zeitraum Verbraucher (kwh) POG (Euro) Zählpunkt/Jahr 2017 bis 2032 > angemessenes Entgelt 2017 bis 2024 > bis bis 2024 > bis bis 2024 > bis ab a EnWG bis 2027 > bis EE/KWK- Anlagen (kw) 200 > 7 bis > 15 bis > 30 bis POG (Euro) Zählpunkt/Jahr 100 > 100 angemessenes Entgelt Bis 2032 (mm) alle 20 alle 20 POG gelten nicht, wenn Anschlussnutzer selbst den mit dem Einbau beauftragt. Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
34 Optionale Ausstattung und Preisobergrenzen Zeitraum Verbraucher (kwh) POG (Euro) Zählpunkt/Jahr EE/KWK- Anlagen (kw) POG (Euro) Zählpunkt/Jahr ab 2018 < 1 bis 7 kw 60 ab 2020 ab 2020 ab 2020 > bis > bis > bis ab 2020 bis POG gelten nicht, wenn Anschlussnutzer selbst den mit dem Einbau beauftragt. Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
35 MsbG Begriffe und Akteure Intelligentes Messsystem Moderne Messeinrichtung Smart Meter Gateway Messstellenvertrag Liegenschaftsmodell Einbaupflichten Preisobergrenzen Grundzuständiger Smart Meter Gateway Administrator Anschlussnehmer Anschlussnutzer Jahresstromverbrauch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
36 Das MsbG im Überblick o Inhalte o Ziele o Entwicklung Wesentliche Inhalte des MsbG o Begriffe o Akteure o Marktrollen o Rollout Offene Fragen o Schlaglichter Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
37 Offene Fragen Schlaglichter (1/2) Messstellenvertrag auch bei konventioneller Messung nötig? Wortlaut des 9 MsbG sehr weit Anwendungsbereich über Smart Meter im Strommarkt hinaus (konventionelle Messung/Gas?) Sinn und Zweck MsbG? Einbaupflicht vs. Einbaurecht? Option zur früheren Ausstattung? Wortlaut: wirtschaftlich nicht zumutbar? Sinn und Zweck MsbG? Neue Marktrollen, neue Marktkommunikation? Neue Geschäftsmodelle? Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
38 Offene Fragen Schlaglichter (2/2) Verhältnis MsbG EEG? Bislang im EEG: Grundzuständigkeit für Messung beim Anlagenbetreiber Änderung durch MsbG auch im Anwendungsbereich EEG wirksam Anlagenbetreiber kann Messstellenbetrieb selbst übernehmen, muss aber alle Pflichten nach MsbG erfüllen ( 10a EEG 2017) Folgen derzeit noch nicht abschließend geklärt (z.b. 16 EEG Kostenverteilung) Verhältnis imsys bestehende technische Ausstattungen? 9 Absatz 7 EEG 2017 Einspeisemanagement muss nicht über imsys erfolgen 20 Absatz 3 EEG 2017 Fernsteuerung durch Direktvermarkter muss über imsys erfolgen Folgen im Vertragsverhältnis zwischen den Akteuren? Erste Hinweise der Clearingstelle EEG, demnächst Fachgespräch Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
39 In eigener Sache Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
40 Vielen Dank! Bettina Hennig Rechtsanwältin von Bredow Valentin Herz Partnerschaft von Rechtsanwälten mbb Littenstraße Berlin T: F: Bettina Hennig Das Messstellenbetriebsgesetz 4. Oktober
Messstellenbetriebsgesetz Auswirkungen des Smart-Meter- Rollouts. 25. Windenergietage, Potsdam, 9. November 2016 Bettina Hennig
Messstellenbetriebsgesetz Auswirkungen des Smart-Meter- Rollouts 25. Windenergietage, Potsdam, 9. November 2016 Bettina Hennig Über uns Umfassende rechtliche Beratung u.a. von Anlagenbetreibern, Projektentwicklern,
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