Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze"
|
|
- Elizabeth Huber
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" 1 Einleitung Am 09. Februar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Eckpunkte zum Verordnungspaket "Intelligente Netze" veröffentlicht. Mit dem Verordnungspaket sollen verbindliche Vorgaben für den Smart-Meter-Rollout festgelegt werden. Die Bundesregierung möchte das Verordnungspaket noch vor der Sommerpause 2015 verabschieden. Ursprünglich wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, bereits 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen zu schaffen. 2 Bestandteile des Verordnungspakets Das Verordnungspaket soll folgende Bestandteile enthalten: 1. Die bereits veröffentlichte Messsystemverordnung enthält die technischen Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. 2. Die Datenkommunikationsverordnung soll die Fragen zur Bereitstellung, Verwendung und zu Zugriffsrechten der Daten regeln. 3. Die "Rollout"-Verordnung soll alle Fragen zum Rollout, insbesondere zu den Einbauverpflichtungen, und zur Finanzierung enthalten Entgegen früheren Ankündigungen sind die Lastmanagement-Verordnung (wirtschaftliche Anreize zu Verbrauchsverlagerungen) und die Anpassung der Stromnetzzugangsverordnung (Ermöglichung variabler Tarife) nicht Bestanteil des Verordnungspakets. 3 Inhaltliche Zusammenfassung Nachfolgend sollen die 7 Eckpunkte zusammengefasst werden. 1. Sichere und effiziente Kommunikation im intelligenten Netz Ziel ist es, einheitliche Standards bei Datenschutz und Datensicherheit sowie eine effiziente Kommunikation im intelligenten Energienetz zu schaffen. Bisher erarbeitete Schutzprofile und technische Richtlinien werden in Modulen erweitert. Dabei wird besonderen Anwendungsfällen (z.b. Großverbraucher, Windparks) Rechnung getragen /4
3 2. Nachhaltige Modernisierung der Zählerinfrastruktur, aber kein genereller Rollout Es sollen keine unverhältnismäßigen Kosten bei Letztverbrauchern und Erzeugern entstehen. Aus diesem Grund ist kein flächendeckender Rollout von intelligenten Messsystemen vorgesehen. Intelligente Zähler sollen dagegen flächendeckend bis 2032 eingebaut werden. Die Kosten für den Einbau und Betrieb von intelligenten Zählern sollen unter 20 Euro/Jahr betragen. Intelligente Messsysteme sollen für unter 100 Euro/Jahr eingebaut und betrieben werden. Dafür werden bundesweit einheitliche Preis- /Kostenobergrenzen geschaffen. Bei der rechtlichen Ausgestaltung sollen die höheren Investitionen bei Messstellenbetreibern in der ersten Phase des Rollouts berücksichtigt werden. Zur Finanzierung des Rollouts wird keine neue Umlage geschaffen. Gesonderte Abrechnungsentgelte von Netzbetreibern werden abgeschafft und die Kosten werden den Netzentgelten zugeordnet. Die Kosten für technische Zusatzeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen für effizienteren und sichereren Netzbetrieb werden den Netzentgelten zugeordnet (z.b. Steuerbox für Einspeisemanagement von erneuerbaren Energien). Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber dürfen nicht zu einer betriebswirtschaftlich nicht darstellbaren Einbaumaßnahme verpflichtet werden. Daher soll ein Ausschreibungsrecht für grundzuständige Netzbetreiber eingeführt werden, die den Rollout im zulässigen Rahmen nicht durchführen können oder wollen. 3. Abschließende Regelung von Einbauverpflichtungen: Stufenweiser Ausbau intelligenter Messsysteme; intelligenter Zähler als Basisinfrastruktur Der Rolloutzeitplan sieht beim Rollout von intelligenten Messsystemen ein zeitlich differenziertes Vorgehen nach Gruppen vor: 2017: EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung größer als 7 kw und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als kwh 2019: Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen kwh 2021: Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen kwh Intelligente Zähler sollen immer dann verbaut werden, wenn kein intelligentes Messsystem vorhanden oder einzubauen ist /4
4 Abbildung 1: Rolloutplan (Quelle: BMWi; Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze ) Für bereits installierte Mess- und Kommunikationstechnik werden angemessene Übergangsvorschriften vorgesehen, um "stranded investments" zu vermeiden. Messstellenbetreiber können im zeitlich genannten Rahmen den Rollout eigenverantwortlich und möglichst effizient gestalten. 4. Variable Tarife unterstützen, Bilanzierungsverfahren kosteneffizienter machen, Anreize für eine Flexibilisierung auf Last- und Erzeugungsseite schaffen Gegenüber der rein zählpunktbezogenen Zählerstandsgangbilanzierung sollen vereinfachte Bilanzierungsvarianten zugelassen werden. 5. Wettbewerb stärken, Liegenschaftsmodernisierung ermöglichen, Bündelangebote erleichtern, Kosten senken Messstellenbetreiber sollen stets die Möglichkeit zum Einbau eines intelligenten Messsystems haben, wenn dies spartenübergreifend nicht zu Mehrkosten für den Verbraucher führt. Die Gateway-Administration wird dem Messstellenbetreiber zugeordnet. 6. Datenschutz und Datensicherheit Die Datenkommunikationsverordnung soll für Transparenz beim Umgang mit Daten sorgen. Auf neue Bedrohungslagen soll durch ein möglichst flexibles Regelungssystem schnell reagiert werden. 7. Breites Informationsangebot Ziel ist es durch ein breit angelegtes Informationsangebot, die Akzeptanz in der Bevölkerung für Smart Meter zu stärken /4
5 4 Fazit Mit den vom BMWi veröffentlichten Eckpunkten zum Verordnungspaket Intelligente Netze und der Ankündigung dieses noch vor der Sommerpause 2015 zu veröffentlichen, wird die Ausgestaltung des Rollouts konkreter und der Zeitrahmen greifbarer. Wichtige Vorgaben zum Umfang der Einbauverpflichtungen und den geplanten Preisobergrenzen wurden im Eckpunktepapier angedeutet und geben Versorgern mehr Planungssicherheit hinsichtlich des kommenden Rollouts. Der schrittweise Rollout, bei dem Gruppen mit hohem Energieeffizienzpotenzial oder hohem Netznutzen beim Einbau zeitlich vorangestellt werden, ist als "sanfter" Übergang in die neue Technologie und zur Vermeidung großer Belastungen für einzelne Marktakteure oder Endkunden zu begrüßen. Die Richtung ist klar: Das Messwesen wird intelligenter Mit dem nun immer mehr absehbaren Smart-Meter-Rollout wird sich das Messwesen grundlegend verändern. Rund um das Smart-Meter-Gateway werden neue Prozesse und eine vollkommen neue IT-Landschaft entstehen. Der Rollout erfolgt dabei mit geringeren Stückzahlen und in einem längeren Zeitfenster als von der Kosten-Nutzen-Analyse empfohlen. Für viele Versorger wird daher die eigene Leistungserbringung im Smarten Messwesen nicht wirtschaftlich sein, weshalb geeignete Partnerschaftsmodelle mit Stadtwerken oder Dienstleistern geprüft werden sollten, insbesondere beim komplexen Thema Gateway-Administration. Unter Berücksichtigung der vom BMWi angekündigten Preisobergrenzen sollten Versorger zwingend Investitionen vermeiden, die im Risiko stehen, regulatorisch nicht anerkannt zu werden. Energieversorger sollten sich frühzeitig und systematisch mit den kommenden Entwicklungen im Messwesen und den Konsequenzen für ihr Unternehmen auseinandersetzen. Dabei sind zunächst folgende Schritte durchzuführen: Bestandsaufnahme und Ermittlung des Mengengerüsts und der Zeiträume für den Rollout im eigenen Netzgebiet, Strategische Rollout-Planung (Regionen, Kunden, Zeitpunkte, Technologien, Synergien), Konzept Eigen- und Fremdleistung im Messwesen, Systematische Überlegungen zur Umsetzung der künftigen Prozesse sowie zu Art und Umfang der Integration in die eigene IT-Landschaft, Erstellung Konzept zur Qualifizierung der Mitarbeiter /4
Intelligente Messsysteme und Zähler Stand der Dinge
Intelligente Messsysteme und Zähler Stand der Dinge Alexander Kleemann, BMWi Clearingstelle EEG + PTB: Technische Aspekte im EEG Messung und Technik Berlin, 17.03.2015 Vom 3. Binnenmarktpaket zum Verordnungspaket
MehrDr.-Ing. Lutz Martiny achelos GmbH Vattmannstraße 1 33100 Paderborn. 1 2015 achelos GmbH
Dr.-Ing. Lutz Martiny achelos GmbH Vattmannstraße 1 33100 Paderborn 1 2015 achelos GmbH DIGITALISIERUNG Meilensteine der I & K Technik: Die technische Entwicklung Miniaturisierung -Text, Bild, Ton - Übertragen,
MehrKosten und Nutzen von intelligenten Stromzählern aus Unternehmenssicht Frau Ines Kolmsee, Vorstand Technik EWE AG
Fachgespräch Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin, 9. Juni 2015 Kosten und Nutzen von intelligenten Stromzählern aus Unternehmenssicht Frau Ines Kolmsee, Vorstand Technik EWE AG Der Einsatz
MehrSmart Meter I. Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014. www.bundesnetzagentur.
Smart Meter I Diana Fricke, Referat 604 Verbraucher in der Energiewende: Prosumer oder Statist? Düsseldorf, 3.4.2014 www.bundesnetzagentur.de Themenübersicht 1. Aktueller Rechtsrahmen Smart Meter 2. künftiger
Mehrhiermit laden wir Sie für den 24. September 2015 in Berlin und für den 25. September 2015 in Freiburg zu unserem Kanzlei-Intensivseminar mit dem Thema
Gersemann & Kollegen Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Rechtsanwälte Dieter Gersemann Gregor Czernek LL.M. Landsknechtstraße 5 79102 Freiburg Tel.: 0761 / 7 03 18-0 Fax: 0761 / 7 03 18-19 freiburg@gersemann.de
MehrZur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber
www.pwc.de Zur Verteilnetzstudie Moderne Verteilnetze für Deutschland vom September 2014 Regulatorische Konsequenzen für Verteilnetzbetreiber Dr. Sven-Joachim Otto Verteilnetzstudie: Netzinvestitionen
MehrBundesnetzagentur - BEMD e.v. Was bringen intelligente Stromzähler für die Energiewende?
Fachgespräch Intelligente Stromzähler Bundesnetzagentur - BEMD e.v. Was bringen intelligente Stromzähler für die Energiewende? 24.06.2010 09.06.2015, Berlin 1 Vorstellung BEMD Der Bundesverband der Energiemarktdienstleister
MehrZukunft der Verteilnetze
Zukunft der Verteilnetze Pressekonferenz Fachverband Energietechnik 26. April 2016, Hannover Der Fachverband Energietechnik Der Fachverband Energietechnik vertritt Hersteller hocheffizienter Technologien
MehrBMWi-Eckpunktepapier zu Smart Metering
BMWi-Eckpunktepapier zu Smart Metering BMWi kündigt Verordnungspaket Intelligente Netze an Am 9.2.2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) offiziell die Eckpunkte für das Verordnungspaket
MehrInformationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Informationen: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich setzt sich der Strompreis aus drei Bestandteilen zusammen: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und
MehrDatenschutz und IT-Sicherheit in. Smart Meter Systemen. Unser Angebot für Smart Meter Gateway Administrator und Smart Meter CA
Datenschutz und IT-Sicherheit in Smart Meter Systemen Unser Angebot für Smart Meter Gateway Administrator und Smart Meter CA Smart, sicher und zertifiziert Das Energiekonzept der Bundesregierung sieht
MehrPreisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)
Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe
MehrKEIN SMART METER EINBAU MIT ZWANG
15. April 2015 KEIN SMART METER EINBAU MIT ZWANG Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes zum Eckpunktepapier Verordnungspaket Intelligente Netze Impressum Verbraucherzentrale Bundesverband
Mehr1. Allgemeines 2. 2. Geltungsbereich, Fristen 2
Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 Abs. 1 und 2 des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes im Netz der Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2
MehrDie Direktvermarktung von
Sonja Hemke Die Direktvermarktung von Strom aus Windenergie 13. Fachgespräch der Clearingstelle EEG, 23. November 2012 Inhalt 1. Marktprämienmodell im Jahre 2012 Rückblick 2. Managementprämien Verordnung
MehrPreisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich
MehrVorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
MehrInformation: Strompreise für Haushaltskunden 2013
Information: Strompreise für Haushaltskunden 2013 Grundsätzlich wird der Strompreis aus drei Elementen gebildet: a) Den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung, den Vertrieb sowie Service und Dienstleistungen:
MehrTiefenseminar zum MessSystem 2020
Tiefenseminar zum MessSystem 2020 Ein Seminar des Forum Netztechnik / Netzbetrieb im VDE (FNN) 26.27. November 2013 Hannover 3./4. Dezember 2013 - Nürnberg 26. November 2013 Heinz Klimpke MessSystem 2020
MehrNetznutzungsentgelte
Netznutzungsentgelte Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrGute Ideen sind einfach:
SWE Wärme compact Gute Ideen sind einfach: Ihre neue Heizung von uns realisiert. Der Heizvorteil für Clevere. SWEWärme compact : Ihr Heizvorteil Wir investieren in Ihre neue Heizung. Eine neue Heizung
Mehr1 GRUNDLAGEN SMART ENERGY. 1.1 Die Vision Smart Energy. 1.1.1 Zielsetzung Einführung intelligenter Messsysteme
Grundlagen Smart Energy 1 GRUNDLAGEN SMART ENERGY 1.1 Die Vision Smart Energy 1.1.1 Zielsetzung Einführung intelligenter Messsysteme Smart Energy - intelligentes Stromnetz heißt die Vision, bei der die
MehrVebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende
Vebrauchererwartungen zum Gelingen der Energiewende Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsbefragung 9. Dezember 2015 q5644/32579 Ma, Hr forsa Politik- und Sozialforschung GmbH Büro Berlin Schreiberhauer
MehrSmart Metering in Deutschland
Smart Metering in Deutschland Ulrich Kaindl Geschäftsführer Wireless Logic GmbH www.wirelesslogic.de Gesetzlicher Rahmen EU Richtlinie 2009/75/EG BMWI Eckpunkte Papier Smart Meter Gateway Fordert die
MehrÖkostrom Erzeugung, Transport und Marktintegration Vortrag zur Jahrestagung des FVS Forschungsverbund Sonnenenergie
Ökostrom Erzeugung, Transport und Marktintegration Vortrag zur Jahrestagung des FVS Forschungsverbund Sonnenenergie Berlin, 22.09.2006 Dr. Thomas E. Banning Vorstand NATURSTROM AG Strom kommt aus der Steckdose
MehrSmart Energy und der Endkunde
Smart Energy und der Endkunde Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Smart Energy Forschung Sebastian Gölz Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme ISE Energietouren 2011 Smart Metering Smart Home
MehrPreisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012
Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
MehrGaslieferverträge RWE Erdgas 2012
Gaslieferverträge RWE Erdgas 2012 Viele Verbraucher haben im Spätsommer/Herbst 2008 mit der RWE Westfalen- Weser-Ems AG (RWE) Gaslieferverträge zu einem Festpreis mit der Bezeichnung RWE Erdgas 2011 abgeschlossen.
MehrTechnische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA
Technische Vorgaben für das Einspeisemanagement aktuelle Fragen zum Einspeisemanagement aus Sicht der BNetzA Annemarie Wind, Referentin 23. Fachgespräch der Clearingstelle EEG Berlin, 08.03.2016 www.bundesnetzagentur.de
MehrInformationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH
Informationsblatt zum Einspeisemanagement bei EEG/KWK-Anlage im Netzgebiet der Stadtwerke Eutin GmbH Stand 01/2013 Inhalt 1. Allgemeines... 2 2. Anwendungsbereich... 2 3. Technische Realisierung... 3 4.
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrEMIS - Langzeitmessung
EMIS - Langzeitmessung Every Meter Is Smart (Jeder Zähler ist intelligent) Inhaltsverzeichnis Allgemeines 2 Bedienung 3 Anfangstand eingeben 4 Endstand eingeben 6 Berechnungen 7 Einstellungen 9 Tarife
MehrLeistungsorientierte Bezahlung LOB
Leistungsorientierte Bezahlung LOB Christoph Jaschke IHCC Intensive Home Care Consulting GmbH Gründe die für eine LOB sprechen Vorteile für den Mitarbeiter Stärkere Anerkennung der individuellen Arbeit
MehrBundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen
Bundesweit einheitliches Netzentgelt einführen: Kosten für den Netzausbau regional fair verteilen Anhörung im Landtag Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 05. November 2014 www.bdew-norddeutschland.de 1.1
MehrAnforderungen an die Verteilnetze der Zukunft
Anforderungen an die Verteilnetze der Zukunft Smart Grids-Gespräche für Verteilnetzbetreiber, 23. Juli 2014 Verband für Energie- und Wasserwirtschaft Baden-Württemberg e. V. 1 Ausgangslage Verband für
MehrFinanzierung für den Mittelstand. Leitbild. der Abbildung schankz www.fotosearch.de
Finanzierung für den Mittelstand Leitbild der Abbildung schankz www.fotosearch.de Präambel Die Mitgliedsbanken des Bankenfachverbandes bekennen sich zur Finanzierung des Mittelstands mit vertrauenswürdigen,
MehrInformationssicherheit als Outsourcing Kandidat
Informationssicherheit als Outsourcing Kandidat aus Kundenprojekten Frankfurt 16.06.2015 Thomas Freund Senior Security Consultant / ISO 27001 Lead Auditor Agenda Informationssicherheit Outsourcing Kandidat
MehrNetzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
MehrMandanteninformation Die neue amtliche Muster-Widerrufsbelehrung Art. 246 2 Abs. 3 Satz 1 Anlage 1 EGBGB
Die Entwicklung einer für den Rechtsverkehr sicheren und dem europäischen Verbraucherschutzrecht entsprechende Gestaltung des Widerrufsrechts oder Rückgaberechtes im Internethandel ist mit der amtlichen
MehrBericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014
Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 Stand: 01.09.2015 Bericht der SWM Versorgungs GmbH nach 77 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EEG 2014 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2014 Elektrizitätsversorgungsunternehmen:
MehrErstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum
Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal
MehrDas Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet
MehrAktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?
Aktion oder Reaktion Qualität versus Sicherheit? Qualität ein PatientInnenrecht?!!! 1 2 Gedankensplitter Was bedeutet Qualität? Qualität als PatientInnenrecht- wo verankert? Informations/Aufkärungsqualität?
MehrEntgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer
MehrZukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV
Hessen Diakonie Hessen Positionspapier zur Zukunft der WfbM 1 Zukunft der WfbM Positionspapier des Fachausschusses IV Diakonisches Werk in Hessen und Nassau und Kurhessen-Waldeck e.v. Leichte Sprache 8
MehrBericht aus dem Fachforum 3: Dezentrale Erzeugung und Energiemanagement
Bericht aus dem Fachforum 3: Dezentrale Erzeugung und Energiemanagement Bernd Engel TU Braunschweig Institut für Hochspannungstechnik und Elektrische Energieanlagen elenia Sebastian Lehnhoff OFFIS Institut
MehrStrategie Intelligente Vernetzung Monitoring-Konzept
Strategie Intelligente Vernetzung Monitoring-Konzept Fachdialog Intelligente Vernetzung Bonn/Berlin, Juli 2014 Inhalt 1 Ausgangssituation und Ziele 2 Konzeptansatz Monitoring 3 Vorgehen zur Umsetzung des
MehrDie Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz
Beitrag für Bibliothek aktuell Die Lernumgebung des Projekts Informationskompetenz Von Sandra Merten Im Rahmen des Projekts Informationskompetenz wurde ein Musterkurs entwickelt, der den Lehrenden als
MehrDatenschutz und Datensicherheit bei sogenannten intelligenten Stromzählern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10969 17. Wahlperiode 12. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Raju Sharma, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und
MehrAbschluss mit Ausblick
Innovations-, IT- und Kommunikationspolitik Abschluss mit Ausblick D-A-CH Energieinformatik 2014 Zürich, 14. November 2014 www.bmwi.de www.bmwi.de Jens Brinckmann Referat VIB3 Entwicklung konvergenter
MehrDatenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen?
Berliner Energietage 2012 Datenschutz beim Smart Metering Eine Herausforderung für die Wohnungsunternehmen? Diplom-Informatiker Hanns-Wilhelm Heibey Leiter des Bereichs Informatik beim und Stellvertreter
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrPreisblatt Netznutzungsentgelte 2015
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE
MehrGlaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln
Glaube an die Existenz von Regeln für Vergleiche und Kenntnis der Regeln Regeln ja Regeln nein Kenntnis Regeln ja Kenntnis Regeln nein 0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % Glauben Sie, dass
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
MehrStatt Erzeugungsanlagen abzuschalten, könnte Strom in S10-Hauskraftwerke eingespeichert werden.
E3/DC GmbH Vertriebspartner E3/DC Name: Petra Richter Telefon: 0541 760 268 63 Mail: petra.richter@e3dc.com Datum: 08.10.2014 store2market Sehr geehrter Vertriebspartner, das store2market Programm der
MehrNachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit
N.E.U. Nachhaltige Energieeffizienz im Unternehmen Beratung und Qualifizierung für mehr Klimaschutz und Wettbewerbsfähigkeit Die Effizienzpropfis eg Ambitionierte Konzepte für optimierten Ressourceneinsatz
MehrWichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher)
Wichtige Information zur Verwendung von CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) CS-TING Version 9 Das Programm CS-TING Version 9 für Microsoft Word 2000 (und höher) verwendet Makros bei der
MehrNetzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
MehrSONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III
SONNIGE AUSSICHTEN: SOLARPARK III Jetzt Anteile sichern! Die Stadtwerke Karlsruhe planen einen neuen Solarpark in Karlsruhe und der Region. Machen Sie mit. Ein Erfolgsprojekt wird fortgesetzt Die Sonne
MehrDAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
MehrStuPro-Seminar Dokumentation in der Software-Wartung. StuPro-Seminar Probleme und Schwierigkeiten in der Software-Wartung.
StuPro-Seminar Dokumentation in der Software-Wartung StuPro-Seminar Probleme und Schwierigkeiten in der Software-Wartung Folie 1/xx Software-Wartung: theoretisch Ausgangslage eigentlich simpel: fertige
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrDie Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
MehrEnergiekonzepte der Wohnungswirtschaft
RA Dr. Andreas Klemm Energiekonzepte der Wohnungswirtschaft Energieversorgung außerhalb des allgemeinen Energiesystems? 7. Göttinger Tagung zu aktuellen Fragen zur Entwicklung der Energieversorgungsnetze
MehrBericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012
Bericht des Gleichbehandlungsbeauftragten für das Geschäftsjahr 2012 gemäß 80 Tiroler Elektrizitätsgesetz 2012 TIWAG-Netz AG Bert-Köllensperger-Straße 7 6065 Thaur FN 216507v Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrEÜR contra Bilanzierung
Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer
MehrBericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009
Bericht nach 52 Abs. 1 Nr. 2 EEG 2009 EEG-Belastungsausgleich im Jahr 2010 Elektrizitätsversorgungsunternehmen: eins energie in sachsen GmbH & Co. KG Betriebsnummer des Elektrizitätsversorgungsunternehmens
MehrWelchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger?
Welchen Nutzen haben Risikoanalysen für Privatanleger? Beispiel: Sie sind im Sommer 2007 Erbe deutscher Aktien mit einem Depotwert von z. B. 1 Mio. geworden. Diese Aktien lassen Sie passiv im Depot liegen,
MehrWechselbereitschaft von. Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014. www.putzundpartner.de 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG
Wechselbereitschaft von Stromkunden 2014 Bevölkerungsrepräsentative Umfrage vom 09. Januar 2014 PUTZ & PARTNER Unternehmensberatung AG Telefon: +49 (0)40 35 08 14-0 Seite Telefax: 0 +49 (0)40 35 08 14-80
MehrIT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit
IT-Governance und Social, Mobile und Cloud Computing: Ein Management Framework... Bachelorarbeit zur Erlangung des akademischen Grades Bachelor of Science (B.Sc.) im Studiengang Wirtschaftswissenschaft
MehrHausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule
Stand 10.03.2010 Hausaufgabenkonzept der Brenscheder Schule Inhalt 1. Voraussetzungen...... 1 2. Grundthesen... 2 3. Verantwortlichkeiten... 3 a) Kinder, Lehrer, Eltern... 3 b) Kinder, Lehrer, Eltern,
MehrSmart Metering Gas Die nächsten Schritte. Rahmenbedingungen. Ernst Kaiser, RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Dortmund
Smart Metering Gas Die nächsten Schritte Rahmenbedingungen Ernst Kaiser, RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Dortmund RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice 11.06.2012 SEITE 6 Agenda > EnWG 2011 > Schutzprofil
MehrVorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,
MehrDie Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur als sichere Basis im Gesundheitswesen conhit Kongress 2014 Berlin, 06.Mai 2014 Session 3 Saal 3 Gesundheitsdaten und die NSA Haben Patienten in Deutschland ein Spionageproblem?
MehrContracting. dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs
Contracting dezentrale Energieerzeugung mit kleinen BHKWs Stadt Bad Oldesloe 100% Stadt Mölln 100% Stadt Ratzeburg 100% 1/3 1/3 1/3 Energievertrieb in eigenen und fremden Netzgebieten 100% 51% 36% Gasnetze
MehrKanzleientwicklungsdialog, Stand 04 11, DATEV Seite 1 von 5
Wie können Sie Ihren Mandanten bei und nach der Existenzgründung unterstützen? Existenzgründer müssen vieles bedenken, bevor sie sich mit ihren Leistungen dem Wettbewerb stellen. Optimismus und Selbstbewusstsein
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrÄnderungen bei der Windenergie
Clearingstelle EEG - 9. Fachgespräch Das EEG 2012 Änderungen bei der Windenergie Assessor iur. Christoph Weißenborn / BDEW Berlin, 09. September 2011 Energie- und Wasserwirtschaft e.v. www.bdew.de Änderungen
Mehr1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
MehrForschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
MehrEckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Verordnungspaket Intelligente Netze vom 9. Februar 2014.
Eckpunkte des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für das Verordnungspaket Intelligente Netze vom 9. Februar 2014 Standpunkte der EWE AG -- April 2015 -- Die Energiewende mit steigenden Anteilen
MehrLehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
MehrCHECK24-Kundenumfrage zur Akzeptanz des Smart Meterings. Schlechte Aussichten für digitale Zähler
CHECK24-Kundenumfrage zur Akzeptanz des Smart Meterings Schlechte Aussichten für digitale Zähler Stand: Juli 2012 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung 3. Umfrageergebnisse 2 Agenda 1. Methodik 2. Zusammenfassung
MehrEWR GmbH. ppa. Giera. * nur 6 Cent je Gespräch, Mobilfunkpreise max. 42 Cent/Minute
PRESSEINFORMATION mit der Bitte um kurzfristige Veröffentlichung Remscheid, 15.04.11 Netze / Herr Giera TelDaFax Stromkunden werden in Remscheid von der EWR ersatzversorgt Wie in den letzten Monaten den
MehrStadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem
MehrGestaltungsbeispiel Holdingstruktur
Gestaltungsbeispiel Holdingstruktur KRÜMMEL & KOLLEGEN Rosenthaler Str. 39 D-16540 Hohen Neuendorf Telefon: 03303.29 75 05 Fax: 03303.29 75 06 info@limited-partner.de www.limited-partner.de Einleitung
MehrHerzlich Willkommen!
Herzlich Willkommen! Wohin mit dem PV-Strom vom Dach? Selbst nutzen, einspeisen oder speichern? René Komann Produktmanager Photovoltaik Alexander Bürkle GmbH & Co. KG Möglichkeiten der modernen Gebäudetechnik
MehrAnschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
MehrSie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,
MehrSchnittstelle DIGI-Zeiterfassung
P.A.P.A. die kaufmännische Softwarelösung Schnittstelle DIGI-Zeiterfassung Inhalt Einleitung... 2 Eingeben der Daten... 2 Datenabgleich... 3 Zusammenfassung... 5 Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen
MehrEnergie für Mühlheim 2015
Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2 05.11.14 12:38 Seite 1 Strom und Gas werden günstiger! Energie für Mühlheim 2015 Die Grundversorgungstarife Wir machen das. Ihre Stadtwerke mühl heim ammain Folder_Grundversorgungstarife_2015_v1.2
MehrMeinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001
Meinungen zum Sterben Emnid-Umfrage 2001 Als Interessenvertretung der Schwerstkranken und Sterbenden beschäftigt sich die Deutsche Hospiz Stiftung seit ihrer Gründung 1995 mit dem Thema "Sterben in Deutschland".
MehrHIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN
HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät
Mehr36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung
36. SonntagsBlick Langlaufplausch 2015 Anleitung für die Online-Anmeldung Am Dienstag, 1. September 2015 um 08.00 Uhr wird die Anmeldung unter www.davos.ch/langlaufplausch und www.blick.ch/sporterlebnis
MehrEntwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom
Entwurf für die Anlage Einspeisung zum Netznutzungsvertrag Strom bne-vorschlag zur Ausgestaltung einer Anlage Einspeisung im Rahmen der BNetzA- Festlegung zum Netznutzungsvertrag Strom Berlin, 15. August
MehrWas meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?
Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?
Mehr