Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze"

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2 Zusammenfassung und Bewertung der BMWi- Eckpunkte für das Verordnungspaket "Intelligente Netze" 1 Einleitung Am 09. Februar 2015 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Eckpunkte zum Verordnungspaket "Intelligente Netze" veröffentlicht. Mit dem Verordnungspaket sollen verbindliche Vorgaben für den Smart-Meter-Rollout festgelegt werden. Die Bundesregierung möchte das Verordnungspaket noch vor der Sommerpause 2015 verabschieden. Ursprünglich wurde im Koalitionsvertrag vereinbart, bereits 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen zu schaffen. 2 Bestandteile des Verordnungspakets Das Verordnungspaket soll folgende Bestandteile enthalten: 1. Die bereits veröffentlichte Messsystemverordnung enthält die technischen Vorgaben zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. 2. Die Datenkommunikationsverordnung soll die Fragen zur Bereitstellung, Verwendung und zu Zugriffsrechten der Daten regeln. 3. Die "Rollout"-Verordnung soll alle Fragen zum Rollout, insbesondere zu den Einbauverpflichtungen, und zur Finanzierung enthalten Entgegen früheren Ankündigungen sind die Lastmanagement-Verordnung (wirtschaftliche Anreize zu Verbrauchsverlagerungen) und die Anpassung der Stromnetzzugangsverordnung (Ermöglichung variabler Tarife) nicht Bestanteil des Verordnungspakets. 3 Inhaltliche Zusammenfassung Nachfolgend sollen die 7 Eckpunkte zusammengefasst werden. 1. Sichere und effiziente Kommunikation im intelligenten Netz Ziel ist es, einheitliche Standards bei Datenschutz und Datensicherheit sowie eine effiziente Kommunikation im intelligenten Energienetz zu schaffen. Bisher erarbeitete Schutzprofile und technische Richtlinien werden in Modulen erweitert. Dabei wird besonderen Anwendungsfällen (z.b. Großverbraucher, Windparks) Rechnung getragen /4

3 2. Nachhaltige Modernisierung der Zählerinfrastruktur, aber kein genereller Rollout Es sollen keine unverhältnismäßigen Kosten bei Letztverbrauchern und Erzeugern entstehen. Aus diesem Grund ist kein flächendeckender Rollout von intelligenten Messsystemen vorgesehen. Intelligente Zähler sollen dagegen flächendeckend bis 2032 eingebaut werden. Die Kosten für den Einbau und Betrieb von intelligenten Zählern sollen unter 20 Euro/Jahr betragen. Intelligente Messsysteme sollen für unter 100 Euro/Jahr eingebaut und betrieben werden. Dafür werden bundesweit einheitliche Preis- /Kostenobergrenzen geschaffen. Bei der rechtlichen Ausgestaltung sollen die höheren Investitionen bei Messstellenbetreibern in der ersten Phase des Rollouts berücksichtigt werden. Zur Finanzierung des Rollouts wird keine neue Umlage geschaffen. Gesonderte Abrechnungsentgelte von Netzbetreibern werden abgeschafft und die Kosten werden den Netzentgelten zugeordnet. Die Kosten für technische Zusatzeinrichtungen zu intelligenten Messsystemen für effizienteren und sichereren Netzbetrieb werden den Netzentgelten zugeordnet (z.b. Steuerbox für Einspeisemanagement von erneuerbaren Energien). Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber dürfen nicht zu einer betriebswirtschaftlich nicht darstellbaren Einbaumaßnahme verpflichtet werden. Daher soll ein Ausschreibungsrecht für grundzuständige Netzbetreiber eingeführt werden, die den Rollout im zulässigen Rahmen nicht durchführen können oder wollen. 3. Abschließende Regelung von Einbauverpflichtungen: Stufenweiser Ausbau intelligenter Messsysteme; intelligenter Zähler als Basisinfrastruktur Der Rolloutzeitplan sieht beim Rollout von intelligenten Messsystemen ein zeitlich differenziertes Vorgehen nach Gruppen vor: 2017: EEG- und KWK-Anlagen mit einer installierten Leistung größer als 7 kw und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch größer als kwh 2019: Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen kwh 2021: Verbraucher mit einem Jahresverbrauch zwischen kwh Intelligente Zähler sollen immer dann verbaut werden, wenn kein intelligentes Messsystem vorhanden oder einzubauen ist /4

4 Abbildung 1: Rolloutplan (Quelle: BMWi; Eckpunkte für das Verordnungspaket Intelligente Netze ) Für bereits installierte Mess- und Kommunikationstechnik werden angemessene Übergangsvorschriften vorgesehen, um "stranded investments" zu vermeiden. Messstellenbetreiber können im zeitlich genannten Rahmen den Rollout eigenverantwortlich und möglichst effizient gestalten. 4. Variable Tarife unterstützen, Bilanzierungsverfahren kosteneffizienter machen, Anreize für eine Flexibilisierung auf Last- und Erzeugungsseite schaffen Gegenüber der rein zählpunktbezogenen Zählerstandsgangbilanzierung sollen vereinfachte Bilanzierungsvarianten zugelassen werden. 5. Wettbewerb stärken, Liegenschaftsmodernisierung ermöglichen, Bündelangebote erleichtern, Kosten senken Messstellenbetreiber sollen stets die Möglichkeit zum Einbau eines intelligenten Messsystems haben, wenn dies spartenübergreifend nicht zu Mehrkosten für den Verbraucher führt. Die Gateway-Administration wird dem Messstellenbetreiber zugeordnet. 6. Datenschutz und Datensicherheit Die Datenkommunikationsverordnung soll für Transparenz beim Umgang mit Daten sorgen. Auf neue Bedrohungslagen soll durch ein möglichst flexibles Regelungssystem schnell reagiert werden. 7. Breites Informationsangebot Ziel ist es durch ein breit angelegtes Informationsangebot, die Akzeptanz in der Bevölkerung für Smart Meter zu stärken /4

5 4 Fazit Mit den vom BMWi veröffentlichten Eckpunkten zum Verordnungspaket Intelligente Netze und der Ankündigung dieses noch vor der Sommerpause 2015 zu veröffentlichen, wird die Ausgestaltung des Rollouts konkreter und der Zeitrahmen greifbarer. Wichtige Vorgaben zum Umfang der Einbauverpflichtungen und den geplanten Preisobergrenzen wurden im Eckpunktepapier angedeutet und geben Versorgern mehr Planungssicherheit hinsichtlich des kommenden Rollouts. Der schrittweise Rollout, bei dem Gruppen mit hohem Energieeffizienzpotenzial oder hohem Netznutzen beim Einbau zeitlich vorangestellt werden, ist als "sanfter" Übergang in die neue Technologie und zur Vermeidung großer Belastungen für einzelne Marktakteure oder Endkunden zu begrüßen. Die Richtung ist klar: Das Messwesen wird intelligenter Mit dem nun immer mehr absehbaren Smart-Meter-Rollout wird sich das Messwesen grundlegend verändern. Rund um das Smart-Meter-Gateway werden neue Prozesse und eine vollkommen neue IT-Landschaft entstehen. Der Rollout erfolgt dabei mit geringeren Stückzahlen und in einem längeren Zeitfenster als von der Kosten-Nutzen-Analyse empfohlen. Für viele Versorger wird daher die eigene Leistungserbringung im Smarten Messwesen nicht wirtschaftlich sein, weshalb geeignete Partnerschaftsmodelle mit Stadtwerken oder Dienstleistern geprüft werden sollten, insbesondere beim komplexen Thema Gateway-Administration. Unter Berücksichtigung der vom BMWi angekündigten Preisobergrenzen sollten Versorger zwingend Investitionen vermeiden, die im Risiko stehen, regulatorisch nicht anerkannt zu werden. Energieversorger sollten sich frühzeitig und systematisch mit den kommenden Entwicklungen im Messwesen und den Konsequenzen für ihr Unternehmen auseinandersetzen. Dabei sind zunächst folgende Schritte durchzuführen: Bestandsaufnahme und Ermittlung des Mengengerüsts und der Zeiträume für den Rollout im eigenen Netzgebiet, Strategische Rollout-Planung (Regionen, Kunden, Zeitpunkte, Technologien, Synergien), Konzept Eigen- und Fremdleistung im Messwesen, Systematische Überlegungen zur Umsetzung der künftigen Prozesse sowie zu Art und Umfang der Integration in die eigene IT-Landschaft, Erstellung Konzept zur Qualifizierung der Mitarbeiter /4

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