Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG 2014.
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- Jacob Heidrich
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1 KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014 Für das Netzgebiet der e-netz Südhessen GmbH & Co. KG (e-netz Südhessen) sind wir für die Auszahlung der Einspeisevergütung nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) verantwortlich. Mit der Neuregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014, gültig ab dem ) hat uns der Gesetzgeber eine weitere Aufgabe übertragen: Im Rahmen der EEG- Abwicklung müssen wir für Eigenversorger aus Erzeugungsanlagen die EEG-Umlage einziehen und die erhaltenen Zahlungen an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weiterleiten. Die Regelungen des EEG 2014 zur Eigenversorgung gelten entsprechend auch für KWK-Anlagen. Unter der Eigenversorgung versteht man die Strommenge, welche in Ihrer KWK-Anlage erzeugt und von Ihnen selbst verbraucht wird. Die Pflicht der Zahlung der EEG-Umlage für den Eigenversorger ergibt sich aus 61 des EEG Ausnahmeregelung Für Stromerzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 10 Kilowatt (kw) hat der Gesetzgeber ( 61 Abs. 2 Nr. 4 EEG 2014) eine Ausnahmeregelung zur EEG-Umlagepflicht vorgesehen. Im Falle der Eigenversorgung ist für die erzeugte und selbst verbrauchte Strommenge von bis zu kwh/jahr keine EEG-Umlage zu zahlen. Bei den maximal möglichen Vollbenutzungsstunden von pro Jahr kann die Schwelle von kwh/jahr rein technisch bei der Anlagengröße mit einer Leistung von mehr als 1,14 kw und höchstens 10 kw erreicht werden. Sofern Sie Eigenversorger gemäß 5 Nr. 12 EEG 2014 sind und in einem Jahr mehr als kwh Strom aus Ihrer Erzeugungsanlage selbst verbraucht haben, teilen Sie uns bitte die darüber hinausgehende EEG-umlagepflichtige Strommenge bis spätestens zum 28. Februar eines Jahres (gesetzliche Meldefrist) mit. Wir werden Ihre Meldung dann bei der jährlichen Abrechnung berücksichtigen. Im Bedarfsfall können Sie für die Meldung der Strommengen das als Anlage beigefügt Formular nutzen. Falls Sie in einem Jahr nicht mehr als kwh Strom aus Ihrer Erzeugungsanlage selbst verbraucht haben, fällt keine EEG-umlagepflichtige Strommenge an. Von unserer Seite erfolgt in diesem Fall keine Abrechnung der EEG-Umlage. Sonderfall Belieferung Dritter In der Erklärung sprechen wir noch einen Sonderfall an. Wenn Sie aus Ihrer KWK-Anlage einen Dritten (z.b. Mieter) versorgen, handelt es sich nicht um eine Eigenversorgung. Die an Dritte gelieferte Strommenge unterliegt damit der EEG-Umlagepflicht. Für die Abwicklung der EEG-Umlage wenden Sie sich in diesen Fällen bitte direkt an den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber, die Amprion GmbH. Kontaktdaten der Amprion GmbH können Sie der Erläuterung zur Erklärung entnehmen. Bitte senden Sie auch in diesem Fall die ausgefüllte Erklärung an uns zurück. Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014
2 KWK-Anlagenleistung von 1,15 bis 10,0 kw Meldepflicht des Anlagenbetreibers an die Bundesnetzagentur (BNetzA) Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher mit EEG-umlagepflichtigen Strommengen sind nach den gesetzlichen Mitteilungspflichten darüber hinaus verpflichtet, auch der Bundesnetzagentur Daten für das jeweilige Abrechnungsjahr bis zum des Folgejahres zu übermitteln ( 76 Abs. 1, 2. Halbsatz, Abs. 2 S. 1 EEG 2014 i.v.m. 9 Abs. 6 i.v.m. Abs. 2 AusglMechV). Information zur EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2014
3 Die Erklärung erfolgt als: Neuanmeldung (Die Anlage war bisher noch nicht in Betrieb) Bereits in Betrieb gesetzte Anlage (ohne Änderung) Bereits in Betrieb gesetzte Anlage mit Änderung auf Grund Erweiterung um technische oder bauliche Einrichtungen (z. B. Leistungszubau) auf Grund Austausch technischer oder baulicher Einrichtungen auf Grund Einsatzstoffumstellung Umstellung der Art des Verbrauchs (Eigenversorgung/Drittbelieferung) Sonstiges: 1. Angaben zum Anlagenbetreiber: Name Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Telefon / Mobil 2. Angaben zur Stromerzeugungsanlage: Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) Datum der ersten Inbetriebnahme / Datum der Änderung Leistung der Anlage [kw bzw. kwp bei Solar] Vertragskonto Betreffendes bitte ankreuzen: Anlagentyp: EEG-Anlage (z. B. Solar, Wind, Wasser, Biomasse / Biogas / Biomethan / Deponie- und Klärgas) KWK-Anlage (z. B. Hocheffiziente KWK-Anlage im Sinne von 61 Abs. 1 Satz 2Nr. 1 EEG 2014) Konventionelle Erzeugungsanlage oder nicht hocheffiziente KWK-Anlage Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage Seite 1 von 3
4 3. Art der Energielieferung/ Eigenversorgung Volleinspeisung Der gesamte aus der betreffenden Anlage erzeugte Strom wird in das Netz des Anschlussnetzbetreibers eingespeist (Volleinspeisung) keine weiteren Angaben notwendig oder Überschusseinspeisung mit Eigenversorgung Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich ausschließlich selbst mit Strom (Eigenversorgung gem. 5 Nr. 12 EEG 2014). Etwaige nach dem Eigenverbrauch verbleibende Strommengen werden in das Netz des Netzbetreibers eigespeist siehe hierzu auch Erläuterungen unter I Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG oder Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage beliefere ich ausschließlich andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber oder Eigenversorgung und Belieferung Dritter Aus der betreffenden Anlage versorge ich mich selbst und beliefere andere Letztverbraucher mit Strom Siehe II Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber Bestätigung der Angaben Ich bestätige die Richtigkeit aller gemachten Angaben und insbesondere im Falle der Eigenversorgung, dass die Voraussetzungen für die Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG 2014 vorliegen (siehe I der Erläuterung). Über Änderungen werde ich den zuständigen Netzbetreiber unverzüglich schriftlich oder per /Fax informieren. Ich stimme zu, dass sich Verteilnetzbetreiber und Übertragungsnetzbetreiber über meine für die Erhebung der EEG-Umlage notwendigen Informationen (gemachte Angaben in dieser Erklärung) gegenseitig informieren dürfen. Dies umfasst u. a. auch meinen Namen, meine Adresse und sofern angegeben auch meine Telefonnummer und meine Mailadresse. Ort, Datum Unterschrift des Anlagenbetreibers Bitte senden Sie den Fragebogen eingescannt per Mail, per Fax oder per Post an: e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Netzwirtschaft G110 Dornheimer Weg Darmstadt eeg@e-netz-suedhessen.de / Telefax: Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage Seite 2 von 3
5 Erläuterung I. und II. I. Eigenversorgung nach 5 Nr. 12 EEG 2014 Eigenversorgung wird nach 5 Nr. 12 EEG 2014 wie folgt definiert: Verbrauch von Strom, den eine natürliche oder juristische Person im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage selbst verbraucht, wenn der Strom nicht durch ein Netz durchgeleitet wird und diese Person die Stromerzeugungsanlage selbst betreibt. Hiervon sind Fälle erfasst, in denen der Eigenversorger Strom selbst in einer Eigenerzeugungsanlage erzeugt und zudem selbst verbraucht. Hierbei wird nur der Strom berücksichtigt, der mittels viertelstündlicher Leistungsmessung erfasst wird, wenn nicht schon technisch sichergestellt ist, dass Erzeugung und Verbrauch des Stroms zeitgleich erfolgen. Zudem darf der selbst erzeugte Strom vor dem Verbrauch nicht durch das Netz durchgeleitet werden und der Stromverbrauch muss im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage erfolgen. Folgende Punkte sind gegeben und werden kumulativ eingehalten: 1) Eine natürliche oder juristische Person betreibt eine Stromerzeugungsanlage selbst ( 5 Nr. 12 EEG 2014), 2) der in dieser Stromerzeugungsanlage erzeugte Strom wird durch dieselbe natürliche oder juristische Person selbst verbraucht ( 5 Nr. 12 EEG 2014), 3) der Stromverbrauch erfolgt im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Stromerzeugungsanlage und 4) der Strom wird nicht durch ein Netz durchgeleitet ( 5 Nr. 12 EEG 2014). Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits zwischen dem und dem zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden, sofern der Strom im räumlichen Zusammenhang zur Stromerzeugungsanlage verbraucht wird. Wurde die Stromerzeugungsanlage bereits vor dem zum Selbstverbrauch genutzt, darf eine Netzdurchleitung stattfinden und es ist kein räumlicher Zusammenhang des Stromverbrauchs zur Stromerzeugungsanlage erforderlich. II. Abwicklung der EEG-Umlage über die Übertragungsnetzbetreiber In diesen Fällen läuft die Abwicklung der EEG-Umlage über den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber: Amprion GmbH Abteilung N-B Rheinlanddamm Dortmund Fax: eeg@amprion.net Weitergehende Informationen hierzu finden Sie unter: Erklärung des Betreibers einer Erzeugungsanlage zur EEG-Umlage Seite 3 von 3
6 Mitteilung der eigenverbrauchten EEG-umlagepflichtigen Strommenge > kwh/jahr Anlagenleistung von höchstens 10 kw Sofern Sie Eigenversorger gemäß 5 Nr. 12 EEG 2014 sind und im Jahr mehr als kwh Strom aus Ihrer Erzeugungsanlage mit einer Leistung von höchstens 10 kw selbst verbraucht haben, teilen Sie uns bitte die darüber hinausgehende EEG-umlagepflichtige Strommenge mit. Die gesetzliche Frist für die Meldung ist der 28. Februar eines Jahres. Anlagenbetreiber (Name, Vorname) Anlagenanschrift Vertragskonto Eigenverbrauchsmenge > kwh in kwh Meldung für das Kalenderjahr Datum und Unterschrift des Anlagenbetreibers Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Bitte senden Sie das Formular eingescannt per Mail, per Fax oder per Post an: e-netz Südhessen GmbH & Co. KG Netzwirtschaft G110 Dornheimer Weg Darmstadt Telefax: eeg@e-netz-suedhessen.de
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