KfW-Update. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der KfW-Förderung. Praxisdialog Energieeffizienz in Wohngebäuden

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1 Praxisdialog Energieeffizienz in Wohngebäuden Die energetische Fachplanung und Baubegleitung im Rahmen der KfW-Förderung Hintergründe und Erläuterungen für Energieeffizienz-Experten Dipl.-Ing. Oliver Völksch Offenburg

2 Energieeinsparung im Gebäudebereich Instrumente des Bundes 2

3 Energieeffizienz und Demografie sind zentrale Förderthemen - Überblick wohnwirtschaftliche KfW-Förderprogramme Neubau Gebäudebestand Förderprogramme sind kombinierbar Bundesprogramme Energieeffizient Bauen Kredit Energieeffizient Sanieren Kredit / Zuschuss Energieeffizienz Ergänzungskredit KfW- Programme Kredit Altersgerecht Umbauen Kredit / Zuschuss Barrierereduzierung KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit Wohneigentums -bildung 3 3

4 Informationen für Energieeffizienz-Experten Arbeitshilfen zum Nachlesen und Anwenden

5 Multiplikatorenrundschreiben vom 22. Januar 2018

6 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Grundsätzlich gilt: Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße Umsetzung zu bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen. Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben 6

7 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Grundsätzlich gilt: Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße Umsetzung zu bestätigen. Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung zu überprüfen. Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben 7

8 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Hydraulischen Abgleich prüfen Energiebedarfsausweis ausstellen Projektabschluss

9 Erläuterungen zu den Vorgaben der TMA Klarstellung von bereits grundsätzlich notwendigen Leistungen des Sachverständigen Zielstellung ist die Einhaltung der energetischen Anforderungen an KfW-Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen Keine Anforderungen an darüber hinausgehende Leistungen wie Objektplanung/Objektüberwachung Leistungen können auch durch Dritte erbracht werden. Der Sachverständige muss diese Leistungen prüfen und anerkennen. Leistung des Sachverständigen und anderen unabhängigen Planern kann im Programm 431 Zuschuss Baubegleitung gefördert werden. Wichtig ist eine begründete, dem Vorhaben angemessene und für Dritte nachvollziehbare Arbeitsweise. 9

10 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen im Rahmen des Effizienzhausantrages 10

11 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Hydraulischen Abgleich prüfen Energiebedarfsausweis ausstellen Projektabschluss

12 Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Detail TMA: Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die energetische Anlagentechnik sowie Durchführung der Effizienzhausberechnung (Ausnahme: Umsetzung eines KfW- Effizienzhauses 55 nach Referenzwerten); ggf. Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Technische Mindestanforderungen berücksichtigen ( Q P, H T, U-Werte) Wärmeschutzmaßnahmen und Anlagentechnik festlegen Erläuterungen zum Förderhöchstbetrag und den förderfähige Maßnahmen 12

13 Energieeffizient Bauen und Sanieren Förderfähige wohnwirtschaftliche Immobilien Ein- und Mehrfamilienhäuser Eigentumswohnungen Alten-, Wohn- und Pflegeheime * wohnwirtsch. Teil von Nichtwohngebäuden Umwidmung von Beheizten und unbeheizten Nichtwohngebäuden KfW-Effizienzhaus Neubau (Programm 153) KfW-Effizienzhaus Sanierung (Programm 151 / 430) Einzelmaßnahmen / Pakete (Programm 152 / 430) Fördervoraussetzung für Energieeffizient Sanieren : Bauantrag/Bauanzeige vor dem

14 oder Energieeffizient Sanieren: KfW-Effizienzhaus-Standards Förderstufen seit KfW-Förderstandards Förderhöchstbetrag Förderkredit Zinssatz Tilgungszuschuss Investitionszuschuss KfW-Effizienzhaus 55 27,5 % 30 % KfW-Effizienzhaus 70 22,5 % 25 % KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus TEUR je Wohneinheit 0,75 % p.a. effektiv * + 17,5 % 15 % 12,5 % 20 % 17,5 % 15 % KfW-Effizienzhaus Denkmal 12,5 % 15 % Maßnahmenpakete Einzelmaßnahmen 50 TEUR je Wohneinheit 12,5 % 7,5 % 15 % 10 % * Stand bei allen Laufzeitvarianten Alternative für private Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften 14

15 Ausgangssituation vor Sanierung - Dachschrägen ungedämmt - Keine Keller-/Perimeterdämmung - Dach- und Kellerräume unbeheizt WE 1 = bestehende thermische Hülle (umschließt die vorhandenen beheizten Räume)* WE 2 WE 2 Mit Wärmedämmung: Der Verlauf der Dämmschicht bestimmt die thermische Hülle Ohne Wärmedämmung: Die Umschließungsflächen der beheizten Räume bestimmen die thermische Hülle. Beheizte Räume werden durch dauerhaft und fest installierte Heizungsanlagen sowie ggf. über Raumverbund beheizt. Der Sachverständige/Energieberater ermittelt den Verlauf der thermischen Hülle im Rahmen seiner Tätigkeit. 15

16 Nach Sanierung: Variante 1 Gebäude nicht verändert WE 3 WE 1 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau Aufteilung der Wohneinheiten: - Zusammenlegung der ursprünglichen WE - Neue WE in Dach und Keller WE 2 Förderung: - 1 WE in EES (WE 1) - 2 WE in EEB (WE 2,3) Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich - 3 Getrennte Nachweise (WE1; WE2; WE3), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 16 = neue thermische Hülle

17 Nach Sanierung: Variante 2 Gebäude nicht verändert WE 3 WE 1 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dach- und Kellerausbau Aufteilung der Wohneinheiten: - Grundrissänderung neuer Zuschnitt - Neuer Wohnraum nutzt bestehende Wohnfläche für neue Wohneinheit WE 2 Förderung: - 3 WE in EES (WE 1, 2, 3) Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich = neue thermische Hülle 17

18 Nach Sanierung: Variante 3 Änderung der Gebäudegeometrie durch Anbau = neue thermische Hülle WE 3 WE 1 WE 2 WE 4 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dachausbau und neuem Anbau Aufteilung der Wohneinheiten: - Neugeschaffene Wohnflächen werden jeweils zu neuen WE - vorhandenen WE unverändert Förderung: - 2 WE in EES (WE 1,2) - 2 WE in EEB (WE 3,4) 18 Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich - 3 Getrennte Nachweise (WE1+WE2; WE3; WE4), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 1

19 Nach Sanierung: Variante 4 Änderung der Gebäudegeometrie durch Anbau = neue thermische Hülle WE 3 WE 1 WE 2 WE 4 Maßnahmen: - Im Rahmen der energetischen Sanierung Schaffung neuer beheizter Räume zur Wohnnutzung (= Wohnfläche) durch Dachausbau und neuem Anbau Aufteilung der Wohneinheiten: - Neugeschaffene Wohnflächen wird zur neuen WE 3 - vorhandenen WE 1 unverändert - WE 2 mit neuem Zuschnitt - WE 4 als Erweiterung von bestehenden Wohnraum Förderung: - 3 WE in EES (WE 1, 2, 4) - 1 WE in EEB (WE 3) 19 Effizienzhausnachweis: - Gesamtgebäude, nur ein EH-Standard möglich - 2 Getrennte Nachweise (WE1+WE2+WE4; WE3), unterschiedliche EH-Niveaus möglich 1

20 Erweiterung und Ausbau KfW, Technische FAQ Technische FAQ Nr Systemgrenzen, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden (1) Der Nachweis für ein KfW-Effizienzhaus ist grundsätzlich für das (Gesamt-)Gebäude zu führen und nicht für Gebäudeteile (siehe FAQ Nummer 1.23 Systemgrenzen KfW-Effizienzhaus, ). Eine Ausnahme besteht bei der Erweiterung eines bestehenden Gebäudes oder dem Ausbau bislang unbeheizter Räume, wenn ausschließlich in der Erweiterung oder im Ausbau eine neue, separate Wohneinheit entsteht, d.h. wenn in diese keine vormals beheizte Wohnfläche miteinbezogen wird. Diese neue Wohneinheit wird dann ausschließlich im Programm "Energieeffizient Bauen" (153) gefördert. In diesem Fall ist zum Nachweis des KfW-Effizienzhaus- Standards eine separate Bilanzierung für den erweiterten oder ausgebauten Gebäudeteil zulässig. Die Berücksichtigung trennender Bauteile erfolgt nach Anlage 1 Abschnitt 2.6 EnEV.

21 Erweiterung und Ausbau KfW, Technische FAQ Technische FAQ Nr Systemgrenzen, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden (2) Eine getrennte Bilanzierung ist für den neuen Gebäudeteil beim KfW- Effizienzhaus-Nachweis dagegen nicht zulässig, wenn durch die Erweiterung oder den Ausbau lediglich die vormals beheizte Wohnfläche vergrößert wird. Die Bilanzierung muss dann für das Gesamtgebäude aus Bestand und Erweiterung bzw. Ausbau erfolgen. Dies gilt auch für den Fall, dass dabei eine neue Wohneinheit geschaffen wird, in welche Teile der vormals beheizten Wohnfläche miteinbezogen werden, die also nicht ausschließlich in der Erweiterung oder dem Ausbau neu entsteht. Diese neue Wohneinheit wird dann im Programm Energieeffizient Sanieren (151/152/430) mitgefördert.

22 Gemischt genutzte Gebäude EnEV 2013

23 Gemischt genutzte Gebäude EnEV 2013

24 Gemischt genutzte Gebäude Auslegungen zur EnEV, BBSR

25 Gemischt genutzte Gebäude KfW, Technische FAQ

26 KfW-Informationen zur Anwendung der Förderprogramme EBS

27 KfW-Informationen zur Anwendung der Förderprogramme EBS

28 KfW-Informationen

29 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Vorstufe Lüftungskonzept erstellen TMA konkret: Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Planung zur Minimierung von Wärmebrücken Angebote und überprüfen zur Gebäudeluftdichtheit erbringen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Unter der "Planung zur Minimierung von Wärmebrücken (Wärme- Beabsichtigte brückenkonzept)" Änderungen bewerten ist zu verstehen, dass Übergabe der Sachverständige u. Einweisung Anlagentechnik bei der Projektdokumentation Konzeptionierung erstellen eines KfW-Effizienzhauses, Hydraulischen den für Abgleich das prüfen jeweilige Bestätigung Gebäude nach Durchführung und für erstellen den jeweils angestrebten Energiebedarfsausweis Effizienzhausstandard ausstellen geeigneten Ansatz bestimmt und die entsprechenden Nachweise führt. Projektabschluss

30 Wärmebrückenberücksichtigung beim KfW-Effizienzhausnachweis Berechnungsansätze EnEV 1. Pauschalansatz 2. Gleichwertigkeitsnachweis 3. Detaillierte Berechnung ΔU WB = 0,1 W/m²K ΔU WB = 0,05 W/m²K Individuell, i. d. R. ΔU WB < 0,05 W/m²K 4. Erweiteter Gleichwertigkeitsnachweis 5. KfW-Kurzverfahren ΔU WB = 0,05 W/m²K + X ΔU WB = 0,05 W/m²K - X 30 KfW

31 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Programmbestimmungen berücksichtigen TMA 2018 konkret: Gebäudeparameter übergeben Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Ausschreibung Das Konzept unterstützen zur Minimierung von Wärmebrücken Angebote überprüfen und zur Gebäudeluftdichtheit erstellen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Projektabschluss Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Unter der "Planung zur Gebäudeluftdichtheit (Luftdichtheitskonzept)" ist zu verstehen, dass der Sachverständige Hydraulischen Abgleich prüfen mindestens Hinweise zur Umsetzung von bestimmten Energiebedarfsausweis ausstellen Konstruktionsprinzipien gibt (z. B. nach DIN V ).

32 Die Aufgabe des Energieeffizienz-Experten Luftdichtheitskonzept = Grobprojektierung + Detailplanung 32

33 Prinzipskizzen Vorschläge zur Umsetzung 33

34 Luftdichtheitskonzept Hilfestellung durch Herstellerdetails 34

35 Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Hilfestellung zum Luftdichtheitskonzept 35

36 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Hydraulischen Abgleich prüfen Energiebedarfsausweis ausstellen Projektabschluss

37 Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen

38 Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen!!

39 Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen Auszug Technische Mindestanforderungen Die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen prüfen (z. B. unter Anwendung der DIN ) und den Bauherrn über das Ergebnis informieren. Die Veranlassung der Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen verantwortet der Bauherr.

40 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Hydraulischen Abgleich prüfen Energiebedarfsausweis ausstellen Projektabschluss

41 Leistungen der Experten Zusätzliche Informationen in KfW-Informationen für Experten INFOBLATT: Planung der energetischen Anlagentechnik gemäß der Anlage "Technische Mindestanforderungen" in Energieeffizient Sanieren Planung bedeutet grundsätzliche Konzeptionierung der Anlagentechnik, mit der die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Eine haustechnische Fachplanung durch den Experten ist nicht erforderlich.

42 Anlagentechnisches Konzept Bestandteile zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen Heizung Warmwasserbereitung Lüftung Art Wärmeerzeuger ggf. weitere Wärmeerz. (z.b. Solarthermie, Spitzenlastkessel) Speicher Verteilung Übergabe (Heizkörper oder Flächenheizung) Lage und Aufstellort Systemtemperaturen Produktspezifische Kennwerte Überschl. Heizlast Art Wärmeerzeuger ggf. weitere Wärmeerzeuger (z.b. Solarthermie, Heizstab) Speicher Verteilung TWW-Zirkulation Lage und Aufstellort Art der Lüftung (Fenster oder Lüftungsanlage) Zentrale oder dezentrale Lüftungsanlage Wärmebereitstellungs -grad

43 Anlagentechnisches Konzept Detaillierte Beschreibung mit Hilfe von Energieberatungs-Software Auszug Technische Mindestanforderungen Die energetisch relevanten Gebäudeparameter dem Heizungsbauer zur Dimensionierung der Heizungsanlage (und ggf. der thermischen Solaranlage) übergeben.

44 Anlagentechnisches Konzept Bsp. Zusammenfassung für Übergabe an Heizungs-/Lüftungsbauer

45 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Hydraulischen Abgleich prüfen Energiebedarfsausweis ausstellen Projektabschluss

46 Leistungen der Experten Zusätzliche Informationen in KfW-Informationen für Experten Planung der energetischen Anlagentechnik gemäß der Anlage "Technische Mindestanforderungen" in Energieeffizient Sanieren Die Einregulierung von Heizungsanlagen (hydraulischer Abgleich) muss anhand des VdZ-Formulars zur Bestätigung des Hydraulischen Abgleichs erfolgen. Es liegt im Ermessen des Sachverständigen, diese Angaben im VdZ- Formular auf Plausibilität oder im Zweifelsfall vor Ort zu prüfen. Eine Detailprüfung, z.b. der Berechnung, ist nicht zwingend erforderlich.

47 Umsetzung des hydraulischen Abgleichs Zwei Verfahren sind anwendbar

48 Umsetzung des hydraulischen Abgleichs Zwei Verfahren sind anwendbar

49 Umsetzung des hydraulischen Abgleichs Dokumentation Wichtig: Abgleich mit Effizienzhausberechnung.

50 Umsetzung des hydraulischen Abgleichs Beispiel-Dokumentation Verfahren B Verfahren A 50

51 Optimierung von Heizungsanlagen im Bestand VdZ-Fachregel

52 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Hydraulischen Abgleich prüfen Energiebedarfsausweis ausstellen Projektabschluss

53 Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Sanieren Änderungen ab 17. April Einzelmaßnahmen (152/430) 1.1 Dämmung der Gebäudehülle, Austausch und Ertüchtigung von Fenstern und Außentüren - Bauteilanforderungen Für Gebäude ist der hydraulische Abgleich durchzuführen, wenn mit den nachfolgend aufgeführten Dämmmaßnahmen (transparente und opake Bauteile) mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsfläche wärmeschutztechnisch verbessert werden. Die Durchführung ist auf dem aktuellen Bestätigungsformular des VdZ - Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik e. V. ( nach Verfahren A nachzuweisen und die Dokumentation ist aufzubewahren. Der Nachweis nach Verfahren B ist zulässig.

54 Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Sanieren Änderungen ab 17. April Einzelmaßnahmen (152/430) 1.2 Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage Als Austausch der Heizungsanlage gilt der Einbau von Heizungstechnik auf Basis der Brennwerttechnologie oder Nah-/Fernwärme (einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen). In diesem Zusammenhang sind die Fachunternehmer mit der Prüfung zu beauftragen, ob die Heizflächen für die geplante Heizungsanlage geeignet (z. B. überwiegender Brennwertbetrieb) und ausreichend dimensioniert sind. Unterbleibt eine ggf. erforderliche Anpassung oder Erneuerung, ist die Einzelmaßnahme "Austausch der Heizungsanlage" nicht förderfähig.

55 Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Sanieren Änderungen ab 17. April Einzelmaßnahmen (152/430) 1.2 Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage Ergänzend sind förderfähig: Erstmaliger Einbau von Flächenheizsystemen, die mit System-Vorlauftemperaturen 35 C betrieben werden sowie die erforderliche Anpassung oder Erneuerung von Rohrleitungen. Austausch vorhandener Heizkörper durch Niedertemperaturheizkörper und Heizleisten, wenn dadurch die notwendige Vorlauftemperatur auf maximal 60 C begrenzt wird.

56 Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Sanieren Änderungen ab 17. April Einzelmaßnahmen (152/430) 1.3 Lüftungsanlagen Eine Lüftungsanlage muss einreguliert sein und mindestens in der Lage sein, die in DIN genannten planmäßigen Außenluftvolumenströme (Lüftung zum Feuchteschutz) für das Gebäude bzw. für mindestens sämtliche Nutzungseinheiten sicher zu stellen. Daneben ist die Einhaltung der Anforderungen an die Luftdichtheit des Gebäudes nach 6 der EnEV mittels Luftdichtheitsmessung nachzuweisen. Dabei ist nachzuweisen, dass der gemessene Wert n50 = 3,0 h-1 gemäß der "Liste der Technischen FAQ" nicht überschreitet. Die jeweiligen Anforderungen an die spezifische elektrische Leistungsaufnahme von Ventilatoren und an den Wärmebereitstellungsgrad von Lüftungsanlagen werden gleichwertig erfüllt, wenn die Lüftungsanlage einen spezifischen Energieverbrauch von SEV<- 26 kwh / (m² a) gemäß Ökodesign-Richtlinie aufweist.

57 Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Sanieren Änderungen ab 17. April Einzelmaßnahmen (152/430) 1.5 Lüftungspaket KfW Akademie / Erfurt /

58 KfW-Informationen zur Anwendung der Förderprogramme EBS

59 Leistungen des Energieeffizienz-Experten im Projektverlauf Projektstart Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten Wärmebrückenkonzept ausarbeiten Vorstufe Lüftungskonzept erstellen Gebäudeparameter übergeben Ausschreibung unterstützen Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen Prüfung Luftdichtheitsmessung Beabsichtigte Änderungen bewerten Projektdokumentation erstellen Bestätigung nach Durchführung erstellen Energetisches Gesamtkonzept erstellen Luftdichtheitskonzept beschreiben Programmbestimmungen berücksichtigen Onlinebestätigung (BzA) anfertigen Angebote überprüfen Baustellenbegehung Eingesetzte Komponenten prüfen Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Hydraulischen Abgleich prüfen Energiebedarfsausweis ausstellen Projektabschluss

60 Qualitätssicherung der KfW 60 60

61 Qualitätssicherung der KfW Gebäudefragebogen SPK1 61

62 Qualitätssicherung der KfW Einzureichende Unterlagen SPK

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