Alfons Gunkel / Dr. Heribert Möllers / Dr. Matthias Ulbrich-Herrmann
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1 Workshop: Weiterbildender Hochschultag 2012 der FHöV NRW Alfons Gunkel / Dr. Heribert Möllers / Dr. Matthias Ulbrich-Herrmann Weiterbildender : Einführung, Bedeutung und Perspektiven für die Hochschulentwicklung Die Teilnehmer des Workshops wurden von den Moderatoren des Workshops zunächst über den Stand der Entwicklungsarbeiten zum an der FHöV NRW informiert (vgl. Anhang). Nach einer Diskussion zu den Eckpunkten des Studiengangs wurde im Nachmittagsworkshop insbesondere der Frage nachgegangen, welche Bedeutung der für die FHöV NRW mit Blick auf die Zielperspektive FHöV2015 (vgl. Anhang) hat. Was die Qualität der Lehre anbetrifft, erwarten die Teilnehmer, dass die hohen Ansprüche an die Lehre in einem von den Studierenden bezahlten Studiengang auf Masterniveau über die beteiligten Lehrenden auch mit positiven Impulsen (Lehrformen, Lehrmaterialen, Mediennutzung) für die Bachelorstudiengänge verbunden sind. Vergleichbare Effekte könne man auch für die Prozesse der Qualitätssicherung an der FHöV NRW insgesamt erwarten. Die Bedeutung des s für die FHöV NRW als forschende Hochschule wird in der wachsenden Attraktivität der Hochschule für neue Lehrende gesehen. Dabei können sich Masterarbeiten und Forschungsprojekte an der FHöV NRW wechselseitig ergänzen. Mit dem berufsbegleitenden leistet die FHöV NRW einen Betrag zur Qualifizierung der Mitarbeiter im öffentlichen Sektor. Der Vorteil dieses Studiengangs: die passgenaue Orientierung der Qualifikationsziele an den Entwicklungsperspektiven der öffentlichen Verwaltung; darauf können öffentliche Einrichtungen im Zuge ihrer Personalentwicklung ebenso zurückgreifen wie auch die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ihren persönlichen Vorstellungen zu ihrer beruflichen Weiterqualifizierung. Die Workshopteilnehmer diskutieren, ob durch das Angebot eines s schon an sich der Hochschulstatus der FHöV NRW gestärkt werde. In der Außenwahrnehmung dürfte dadurch das Profil der FHöV NRW geschärft werden und die vorhandenen fachlich-wissenschaftlichen Kompetenzen deutlicher hervortreten. 1
2 Einführung eines weiterbildenden es PUBLIC MANAGEMENT an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW
3 Rechtsgrundlage Auszug aus dem Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst (FHGöD) 3 Abs. 4 Nr. 3 Satz 4 FHGöD Die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung kann im Einvernehmen mit dem Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung und dem Ministerium für Inneres und Kommunales Bachelorstudiengänge und, in der Regel in Kooperation mit einer Universität des Landes, auch anbieten. Masterstudiengänge
4 Dublin-Descriptors Master-Abschlüsse werden verliehen an Studierende, die: Wissen und Verstehen demonstriert haben, das auf den üblicherweise mit dem Bachelor- Level assoziierten Kenntnissen aufbaut und diese vertieft, und das eine Basis oder Möglichkeit liefert für Originalität im Entwickeln und/oder Anwenden von Ideen, häufig in einem Forschungskontext; ihr Wissen und Verstehen und ihre Problemlösungsfähigkeiten in neuen oder unvertrauten Zusammenhängen innerhalb breiter (oder multidisziplinärer) Kontexte in ihrem Studienfach anwenden können; die Fähigkeit besitzen, Wissen zu integrieren und mit Komplexität umzugehen und auf der Basis unvollständiger oder begrenzter Informationen Einschätzungen zu formulieren, die aber trotzdem die mit der Anwendung ihres Wissens und Verstehens verbundenen sozialen und ethischen Verantwortungen berücksichtigen; ihre Schlussfolgerungen und das Wissen und die Prinzipien, die ihnen zugrunde liegen, klar und eindeutig kommunizieren können, sowohl an Experten wie auch an Laien; über Lernstrategien verfügen, die es ihnen ermöglichen, ihre Studien größtenteils selbstbestimmt und autonom fortzusetzen.
5 Organisationsstruktur Entwicklung Public Management Kommunaler Beirat Ministerium für Inneres und Kommunales Senat Fachbereichsrat Lenkungsgruppe Koordinierungsgruppe AG Organisation AG Modulentwicklung AG Medien Lehrmaterialien AG Akkreditierung
6 Zeitplanung Frühjahr 2012 bis Juli 2012 August 2012 bis März 2013 bis März 2013 März 2013 Abstimmung der Ziele und Inhalte innerhalb der Lenkungsgruppe Master Erarbeitung der Modulübersicht, der Modulbeschreibungen und der Prüfungsordnung Laufende Information des MIK und der Beiräte Erarbeitung der Studienmaterialien Beschlussfassung Fachbereichsrat und Senat März 2013 bis September 2013 März 2013 Akkreditierungsverfahren Genehmigung des MIK Beginn des Master-Studienganges
7 Ziele des Studiengangs Studierende des s sollen die erforderlichen Kompetenzen erwerben, um Führungsverantwortung im öffentlichen Sektor, insbesondere in den Kommunal- und Landesverwaltungen sowie in verwaltungsnahen Institutionen (z. B. Non-Profit- Organisationen) wahrnehmen zu können.
8 Zielgruppe Der Studiengang richtet sich insbesondere an Beamte und Beschäftigte des gehobenen nichttechnischen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung, vor allem in den Landes- und Kommunalverwaltungen, die eine höhere Führungsposition anstreben oder ausbauen wollen.
9 Art des Studiums Weiterbildend berufsbegleitend (parallel zu einer Vollzeitberufstätigkeit)
10 Zulassungsvoraussetzungen Abschluss eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs Mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit (oder Vollzeitäquivalent) nach Abschluss des Diplom- oder Bachelorstudiums Überdurchschnittlicher Abschluss des Diplom- oder Bachelorstudiums Ein nicht überdurchschnittlicher Abschluss kann durch eine berufliche Entwicklung kompensiert werden. Die Kompensation ist im Zulassungsverfahren festzustellen Erfolgreicher Abschluss im Zulassungsverfahren
11 Studienbeginn Jeweils im September eines Jahres Erstmals 2013
12 Studiendauer 2 ½ Jahre, aufgeteilt in 5 Semester Das letzte Semester ist der Masterarbeit mit dem Kolloquium vorbehalten Die Semester 1 bis 4 dauern jeweils ca. 20 Wochen einschließlich der Prüfungen
13 Credit Points Insgesamt müssen 120 Credit Points erreicht werden, davon 70 Credit Points durch Lehrveranstaltungen und Selbststudium 20 Credit Points durch die Masterthesis 18 Credit Points durch Anerkennung beruflicher Leistungen außerhalb oder nach der zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit als Zulassungsvoraussetzung 12 Credit Points durch Zusatzleistungen im Studium 1 Credit Point entspricht 25 Arbeitsstunden
14 Studienform Ca. 70 % Selbststudium mit Studienbriefen, unterstützt durch E-Learning-Angebote und der Möglichkeit, in Chat- Rooms zu kommunizieren Ca. 20 % Präsenzstudium in Lehrveranstaltungen vor Ort und in virtuellen Kursräumen (Online-Präsenz) Ca. 10 % selbständige Anwendung fachlicher und wissenschaftlicher Methoden
15 Präsenzzeiten 1. bis 4. Semester: 11 Tage pro Semester bei 8 Lehrveranstaltungsstunden pro Tag, 9 Tage pro Semester bei 10 Lehrveranstaltungsstunden pro Tag; örtliche Präsenzen in der Regel freitags und samstags; Online-Präsenzen nach Abstimmung; Die Präsenzzeiten verringern sich z.b. bei Durchführung von Hausarbeiten und Projektarbeiten. 5. Semester.: ca. 2 Tage
16 Finanzierung Das Studium wird (überwiegend) durch Gebühren der Studierenden finanziert. Angestrebt wird eine Gebührenhöhe von maximal 1.600,00 pro Semester einschließlich aller Prüfungen.
17 Finanzierung Das Studium wird (überwiegend) durch Gebühren der Studierenden finanziert. Angestrebt wird eine Gebührenhöhe von maximal 1.600,00 pro Semester einschließlich aller Prüfungen.
18 Beanspruchung der Ressourcen der FHöV Angestrebt wird eine Beteiligung der FHöV durch begrenzte sächliche Bereitstellung (z. B. Räume, Bibliothek) und zumindest in der Anlaufphase eine personelle Unterstützung (z. B. durch Lehrentlastung in der Studiengangsleitung)
19 Beanspruchung der Ressourcen der Beschäftigungsbehörden der Studierenden Finanziell: Die Beschäftigungsbehörden müssen sich nicht an der Finanzierung des Studiums beteiligen Personalwirtschaftlich: Die Beschäftigungsbehörden sollten den Studierenden einen flexiblen Umgang mit der Arbeitszeit ermöglichen (Gleitzeit, Urlaub)
20 Organisationsform Die Organisation des Studiums soll möglichst vollständig durch die FHöV NRW erfolgen.
21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
22 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW FHöV NRW 2015 Wir entwickeln die FHöV NRW bis zum Jahr 2015 gemeinsam zu einer Referenzhochschule für den öffentlichen Dienst. Das heißt für uns: - Unser erstes Augenmerk gilt der Qualität der Lehre. - Wir bieten weiterbildende Studiengänge auf Bachelor- und Masterniveau an, die auf die Anforderungen des öffentlichen Dienstes zugeschnitten sind. - Wir verstehen uns als forschende Hochschule. Unsere Forschungsschwerpunkte orientieren sich am Bedarf von Verwaltung und Polizei. - Wir sichern systematisch die Qualität von Forschung und Lehre. - Unser Hochschulstatus ist gestärkt.
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