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1 Grüne c - /l A* ) WS. -, ^ x i x- ISJ BÜNDNIS 90 Kreistagsfraktion Kleve DIE GRÜNEN V DIE GRÜNEN IM KREISTAG KLEVE NASSAUER ALLEE KLEVE An den Landrat des Kreises Kleve Herrn Wolfgang Spreen im Hause BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KREISTAG DES KREISES KLEVE Fraktionsbüro: Kreishaus, Zimmer E1S8 Nassauerallee Kleve O gruene.krelstag.kleve@t-online.de Bürozotten: Montags von Uhr Die - Do von Uhr Kleve, den 17. Sept Antrag zur Sitzung des Kreistages am 1. Oktober 2015 Radverkehr im Kreis Kleve Sehr geehrter Herr Landrat Spreen, die Kreistagsfraktion von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN stellt folgenden Antrag zu den o.g. Sitzungen: 1. Der Kreis Kleve bewirbt sich zur Aufnahme als Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrrad-freundi icher Städte, Gemeinden und Kreise NRW e.v. n (AGFS). Da die Aufnahme bei AGFS an Kriterien (siehe Anlage) gebunden ist, sollte die Verwaltung zusammen mit den Kommunen des Kreises ein Konzept erarbeiten, damit diese Kriterien erfüllt werden. 2. Der Kreis Kleve führt in Zusammenarbeit mit den Kommunen des Kreises Kleve ein KnotenpunktsystenrT für Radwege ein. Begründung: Die Förderung des Radverkehrs muss ein wichtiger Baustein für den Kreis Kleve sein. Die attraktive niederrheinische Landschaft bietet gute Voraussetzungen für alltägliche und touristische Nutzung des Fahrrads. Die Mitgliedschaft im AGFS hat neben imagebildender Auszeichnung und dem Erfahrungsaustausch auch den Vorteil der Akquisition von AGFS-Fördergeldern zur Öffentlichkeitsarbeit im Radverkehr. Dem AGFS sind bereits zahlreiche Kreise in NRW beigetreten. So sind die Nachbarkreise Borken und Viersen sowie u.a. die Kreise Unna, Steinfurt, Euskirchen, Warendorf dem AGFS beigetreten.

2 In Ergänzung zum bestehenden Radwegebeschilderungssystem wäre ein sog. KnotenpunktsystenrT, welches ursprünglich aus den Niederlanden und Belgien stammt, eine wesentliche Verbesserung für die Radfahrer. Das Knotenpunktsystem sieht an ausgewählten Pfostenstandorten die Installation einer Knotennummer vor. Das Knotenpunktsystem bietet zum Einen den Vorteil, dass sich Radfahrer leicht und flexibel Touren anhand der Kontenpunkte zusammenstellen können. Zum Anderen kann der Radfahrer auch spontan vor Ort entscheiden, zu welchem Knotenpunkt er fahren möchte, da eine Übersichtskarte das umliegende Knotenpunktsystem abbildet. Weiterhin würde das System eine gute Ergänzung für den grenzüberschreitenden Radverkehr mit den Niederlanden bedeuten. Das Knotenpunktsystem befindet sich derzeit im Rhein-Kreis Neuss, Rhein-Erft- Kreis, Rheinisch-Bergischen Kreis, Rhein-Sieg-Kreis sowie in den Städten Bonn, Köln und Leverkusen in der Umsetzung. Der Kreis Heinsberg, der Kreis Düren, der Kreis Viersen sowie die Städteregion Aachen haben das Knotensystem bereits erfolgreich eingeführt. Mit freundlichem Gruß Ute Sickelmann Fraktionsvorsitzende <r Norbert Panek Fraktionsgeschäftsführer Kopie an: CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Linke/Piraten UKF-Fraktion, KTM H. Habicht

3 /TYAGFS Aufnahmekriterien für neue Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.v. (AGFS) Generelles Ziel der AGFS ist es, wohnliche, zukunftsfähige und lebendige Städte zu gestalten. Städte mit Lebens- und Bewegungsqualität zeichnen sich nicht allein durch eine hohe Erreichbarkeit und Zugängtichkeit für alle Verkehrsmittel aus, sondern haben insbesondere optimale Bedingungen für Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung. Daraus folgt, dass es gilt, die Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer als Ganzes besonders zu fördern. Dabei ist das Fahrrad innerhalb der Gruppe der nichtmotorisierten Verkehrsarten die Fortbewegungsmöglichkeit mit dem weitesten Aktionsradius und nahezu universell einsetzbar. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft verstehen sich nicht nur als Fußgänger- und fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise", sondern darüber hinaus als Modellstädte für eine zukunftsfähige, ökologisch sinnvolle und stadtverträgliche Mobilität und unterstützen alle Maßnahmen, die die Stadt als Lebensraum stärken. Folgende Kriterien sollen Berücksichtigung finden (eine Nichtberücksichtigung sollte begründet werden): 1. Kommunalpolitische Zielsetzung: Anhebung des Anteils der Nahmobilität am Gesamtverkehrsaufkommen auf 60% in den Innenstädten (Evaluation durch Modal Sptit Erhebung) Für den Radverkehr wird ein Anteil von 25% in den Innenstädten angestrebt (Evaluation durch Modal Split Erhebung) Klare, stringente kommunale Nahmobilitätspolitik (Nahmobilität als System fördern) Stadt der kurzen Wege (Nahmobilität, Nahversorgung und Naherholung sichern) Barrierefreie Kommune Schaffung von Bewegung aktivierender Infrastruktur. Gesundheits-, Umwelt-, sozial- und finanzpolitische Ziele bezüglich der Nahmobilität 2. Prioritätensetzung für die NahmobiütätsfÖrderung: Politische Grundsatzentscheidung Organisatorische, personelle und finanzielle Regelungen Rad- und Fußverkehrskonzept (Nahmobilitätskonzept) ggf. auch Integriert in VEP Fortschreibung der Rad- und Fußverkehrsplanung Fuß- und Radwege von ruhendem Kfz-Verkehr freihalten Ausreichende Unterhaltung der Infrastruktur für Nahmobilität Berücksichtigung der technischen Handreichungen der AGFS als Mindeststandardfz.B. Baustellenbroschüre, Querungssteltenbroschüre) Aufnahmekriterien für neue Mitglieder der AGFS, Stand: 03/2015 Seite 1

4 SWAGFS 3. Stadtplanerische Schwerpunkte Hochwertige, wohnungsbezogene, attraktive Naherholungsangebote Vernetzung von Alltags- und Freizeitmobilität "Bewegungsbänder" für Freizeitverkehre (Inliner etc.). Gleichberechtigte Planung nichtmotorisierter Verkehre integrative Verkehrsplanung) 4. Nahmobilitätsfreundliche Infrastruktur scharfen: Radfahrstreifen, Schutzstreifen f. d. Radverkehr Radfahrschteusen und -Aufstellflächen an Knotenpunkten Fahrradstraßen Radwege Radschnellwege Tempo 30/Verkehrsberuhigung Öffnung von Einbahnstraßen Gleichberechtigte Berücksichtigung an Lichtsignalsteuerungen Regelmäßige Verkehrsschauen (vorzugsweise gesondert für den Rad- und Fußverkehr) Qualitativ hochwertige Abstellanlagen (z.b. ADFC zertifizierte Abstellanlagen) Radstationen Bau und Betrieb von Fahrradabstellanlagen Rad- und Wandertouristische Infrastruktur Radwegweisung (kommunale Ergänzung der Radwegweisung NRW) Entschärfung von Unfallschwerpunkten Sichere Querungsstellen Beachtung der einschlägigen Regelwerke (EFA, ERA, RASt, RiLSA, RAL,...) für alle öffentlichen Straßen und Wege Schadensmeldesystem (z.b. Nutzung Mängelmeldesystem des Landes) Hindernisfreiheit (keine Umlaufsperren) und Überprüfung der Notwendigkeit von Pollern Zusammenhängende Rad- und Fußwegenetze Adäquat dimensionierte Fußverkehrsanlagen Fußgängerwegweisung (und Ausweisung von Inliner-Routen, Nordic Walking Routen, Wanderrouten) Attraktive öffentliche Räume (auch für Aufenthalt und Kommunikation, beispielsweise Ruhezonen, Spielparks, markante Treffpunkte, usw.) Kein angeordnetes Parken auf Gehwegen auf Kosten der Mindestbreite 5. Service für den Fußgänger- und Radverkehr Initiierung von fahrradbezogenen Dienstleistungen (z. B. Fahrradkuriere, Fahrradwachen, Reparaturservice, etc.) Schnittstellen schaffen (z.b. Mitnahme im ÖV, Bike and Ride) Fahrrad- und Fußgängerfreundlicher Einzelhandel (z. B. Hol /Bringdienste des Einzelhandels) Aufnahmekriterien für neue Mitglieder der AGFS, Stand: 03/2015 Seite 2

5 SWAGFS ßarrierefreier Einzelhandel FahrradfreundLiche Arbeitgeber. Service z.b. Nette Toilette" (kostenfreies Angebot der in der Innenstadt ansässigen Institutionen und Geschäfte, siehe im Internet: Fahrradverleihsystem 6. Kommunikation und Information Nahmobilitätsfreundliches Klima fördern» Integriertes, offensives Marketingkonzept (Werbung, Medien) Bürgerinformationen, Broschüren, Flyer, Homepage, etc... Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Abstellen von Fahrrädern am Wohnhaus (Abstellanlagen barrierefrei zu erreichen) Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden (ADFC, Senioren- und Behindertenverbände, Handel, Industrie, etc.). Fahrrad- und Wandertourismusförderung Vorbildfunktion kommunaler Repräsentanten Bereitschaft zur Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft (ideell und materiell) Anmerkung: Es handelt sich um eine "offene Liste" der Aufnahmekriterien. Sie bietet Anhaltspunkte und richtet sich auch nach den Örtlichen Gegebenheiten. Aufnahmekriterien für neue Mitglieder der AGFS, Stand: 03/2015 Seite 3

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