Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (ohne Aufsichtsrat)

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (ohne Aufsichtsrat)"

Transkript

1 Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags sowie der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung (ohne Aufsichtsrat) Der Wegfall des Organs Aufsichtsrats würde zu folgenden Änderungen führen: a) im Gesellschaftsvertrag (Anlage 1 zu GR-Drucksache Nr. 09/079/01) III. Jahresabschluss, Wirtschaftsplan, Ergebnisverwendung 6 Jahresabschluss (2) Die Feststellung des Jahresabschlusses obliegt der Gesellschafterversammlung. Der Abschlussprüfer wird vom Aufsichtsrat von der Gesellschafterversammlung gewählt. Der Prüfungsauftrag wird vom Aufsichtsrat von der Geschäftsführung erteilt. 7 Wirtschafts- und Finanzplan (1) Vor Beginn des Geschäftsjahres stellt die Geschäftsführung in sinngemäßer Anwendung der für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften einen Wirtschaftsplan sowie für den Zeitraum von fünf Jahren einen Finanzplan auf, der der Wirtschaftsführung zugrunde gelegt wird. (2) Der Wirtschafts- und der Finanzplan sind vom Aufsichtsrat von der Gesellschafterversammlung zu genehmigen. (3) Der Wirtschafts- und der Finanzplan sind den Gesellschaftern zu übersenden. IV. Organe 9 Organe Organe der Gesellschaft sind a. die Geschäftsführung, b. die Gesellschafterversammlung. c. der Aufsichtsrat V. Geschäftsführung 11 Rechte und Pflichten, Zustimmungsvorbehalt (1) Die Geschäftsführer haben ihre Aufgaben unter laufender gegenseitiger Abstimmung im Rahmen der Gesetze, der Satzung sowie der von der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat beschlossenen Grundsätze der Geschäftspolitik zu erfüllen. Die Gesellschafterversammlung kann darüber hinaus eine Geschäftsordnung für die Geschäftsführer beschließen. 1

2 (2) Geschäftsführungsmaßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsverkehr hinausgehen, und solche, die dieser Gesellschaftsvertrag oder eine etwaige Geschäftsordnung bestimmt, bedürfen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats und/oder, soweit ausdrücklich vorgesehen der Gesellschafterversammlung. VI. Gesellschafterversammlung 13 Aufgaben (1) Die Rechte und Pflichten der Gesellschafterversammlung ergeben sich aus dem Gesetz, aus diesem Gesellschaftsvertrag sowie aus den einer etwaigen Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat. (2) Die Gesellschafterversammlung legt die Grundsätze der Tätigkeit der Gesellschaft fest. Sie beschließt insbesondere über f. Entlastung der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrats, 14 Einberufung (6) Zu der Gesellschafterversammlung können auch die Mitglieder des Aufsichtsrats eingeladen werden. VII. Aufsichtsrat 16 Aufgaben und Rechte (1) Aufgaben des Aufsichtsrates sind a. die Überwachung und Beratung der Geschäftsführung, b. die Vorberatung aller Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung bedürfen, c. die Wahrnehmung der ihm sonst durch diesen Gesellschaftsvertrag oder durch eine etwaige Geschäftsordnung für die Geschäftsführung übertragenen Aufgaben. Die Gesellschafterversammlung kann darüber hinaus eine Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat beschließen. (2) Die in 52 Abs. 1 GmbHG genannten aktienrechtliche Vorschriften finden entsprechende Anwendung, soweit dieser Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. 17 Zusammensetzung, Amtszeit, Entschädigung (1) Der Aufsichtsrat besteht aus dem Baubürgermeister und dem Finanz- und Wirtschaftsbürgermeister der Stadt Reutlingen sowie 7 weiteren Mitgliedern, die von der Stadt Reutlingen entsandt werden. (2) Die Amtsdauer der von den Gesellschaftern entsandten Aufsichtsratsmitglieder endet mit dem Ablauf der Wahlperiode des jeweiligen Gemeinderates bzw. mit deren Ausscheiden aus dem Gemeinderat bzw. mit deren Ausscheiden aus dem Hauptamt. Bis zur Entsendung neuer Aufsichtsratsmitglieder bleiben die bisherigen Mitglieder im Amt. 2

3 (3) Die Tätigkeit des Aufsichtsrats ist ehrenamtlich. Entstehende Auslagen werden durch ein Sitzungsgeld abgegolten. Die Höhe des Sitzungsgeldes richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Stadt Reutlingen in der jeweils gültigen Fassung. 18 Einberufung (1) Der Aufsichtsrat tagt nach Bedarf auf schriftliche Einladung des Vorsitzenden. Er ist ferner einzuberufen, wenn eines seiner Mitglieder oder ein Geschäftsführer dies aus wichtigem Grund verlangt. (2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. (3) Den Vorsitz im Aufsichtsrat führt der Baubürgermeister der Stadt Reutlingen. Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender ist der Finanz- und Wirtschaftsbürgermeister der Stadt Reutlingen. Alle Erklärungen des Aufsichtsrats werden namens des Aufsichtsrats von seinem Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden abgegeben. (4) Der Vorsitzende beruft den Aufsichtsrat ein und leitet seine Sitzungen. Auf eine Frist zur Einberufung kommt es nicht an, wenn alle im Amt befindlichen Aufsichtsratsmitglieder anwesend sind. Im Übrigen ist die Einladung schriftlich oder in Textform ( , Fax), mit einer Ladungsfrist von einer Woche unter Mitteilung der Tagesordnung vorzunehmen. Die Ladungsfrist beginnt mit der Aufgabe der Unterlagen zur Post, wobei der Tag der Absendung und der Tag der Versammlung nicht mitgerechnet werden. Der Einladung sind neben der Tagesordnung, die schriftlichen Unterlagen zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, versehen mit Beschlussvorschlägen, beizufügen. Die schriftlichen Sitzungsunterlagen müssen die Mitglieder des Aufsichtsrats in die Lage versetzen, sich ausreichend und umfassend auf die Erörterungen und Abstimmungen vorbereiten zu können. Die Geschäftsführer sollen zu den Sitzungen des Aufsichtsrats eingeladen werden. (5) Anträgen auf Erweiterung der Tagesordnung ist zu entsprechen, wenn es von einem Mitglied des Aufsichtsrats oder von der Geschäftsführung unter Angabe der Gründe verlangt wird. Kann die einwöchige Einladungsfrist nicht eingehalten werden, können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können bei einer Beschlussfassung nach Satz 2 innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Beschlusses schriftlich widersprechen. (6) Ein Aufsichtsratsmitglied, das verhindert ist, an einer Aufsichtsratssitzung teilzunehmen, kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen (Stimmbote). 19 Beschlüsse (1) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz oder dieser Vertrag eine andere Mehrheit vorschreibt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. (2) Die Beschlüsse und Verhandlungen des Aufsichtsrats sind von einem Schriftführer zu protokollieren und aufzubewahren. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden zu unterzeichnen. 3

4 (3) Mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können Beschlüsse auch ohne Einhaltung von 18 Abs. (4) und darüber hinaus auch schriftlich, durch Telekopie, durch elektronische Nachricht oder fernmündlich gefasst werden. Ein so gefasster Beschluss gelangt erst zur Wirkung, wenn er durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter schriftlich dokumentiert und zu den Akten der Gesellschaft gegeben wurde. Die Nichtbeantwortung der Aufforderung zur Stimmabgabe nach Satz 1 innerhalb der gesetzten Frist, die eine Woche nicht unterschreiten darf, gilt als Ablehnung. Bei den nachfolgenden Überschriften und Paragraphen ändert sich die Nummerierung entsprechend. 4

5 b) in der Geschäftsordnung für die GF (Anlage 2 zu GR-Drucksache Nr. 09/079/01) 2 Verteilung der Geschäfte bei mehreren Geschäftsführern (1) Sind für die Gesellschaft mehrere Geschäftsführer bestellt, können diese die Geschäfte mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschafterversammlung unter sich aufteilen, sofern der Gesellschaftsvertrag oder ein Gesellschafterbeschluss nichts anderes bestimmt. Sie sind verpflichtet, bei der Führung der Geschäfte zusammenzuarbeiten, sich gegenseitig zu unterstützen und zu vertreten. 3 Unternehmensplanung, Wirtschafts- und Finanzplan (1) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, so rechtzeitig im voraus a. einen Wirtschaftsplan (bestehend aus Erfolgsplan, Investitionsplan und Stellenübersicht) und b. eine für fünf Jahre vorausschauende Finanzplanung zu erstellen, dass diese noch vor Beginn des Planjahres vom Aufsichtsrat von der Gesellschafterversammlung beschlossen werden können. (2) Um einen koordinierten Planungsprozess bei der Stadt Reutlingen zu gewährleisten, ist der Entwurf des Wirtschafts- und des Finanzplans rechtzeitig vor Zuleitung an den Aufsichtsrat der Stadt Reutlingen vorzulegen. 4 Jahresabschluss (2) Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen, der vom Aufsichtsrat von der Gesellschafterversammlung gewählt wird. Der Prüfungsauftrag wird vom Aufsichtsrat von der Geschäftsführung erteilt. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers ist unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Sitzung, den Gesellschaftern zu übersenden. (3) Der Jahresabschluss und der Lagebericht zusammen mit dem Prüfungsbericht des Abschlussprüfers sowie einem Vorschlag für die Behandlung des Jahresergebnisses sind dem Aufsichtsrat unverzüglich nach Fertigstellung, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Sitzung, zur Stellungnahme vorzulegen. (4) Der Abschlussprüfer nimmt an den Verhandlungen des Aufsichtsrates über die Vorlagen teil. 5 Berichte an die Gesellschafter (1) Die Geschäftsführung ist verpflichtet, den Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie die Gesellschafter über besondere Anlässe und wichtige Angelegenheiten unverzüglich zu informieren. (2) Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat sowie die Gesellschafter halbjährlich (zum und ) zeitnah (spätestens 6 Wochen nach Ablauf des 2. bzw. 4. Quartals) schriftlich über die Umsätze und die beabsichtigte Geschäftspolitik, den Gang der Geschäfte und alle wesentlichen Vorgänge in der Gesellschaft zu berichten. Der Bericht muss wesentliche Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen (Finanzen, Investitionen, Personal) und Zielen enthalten und den Stand der Liquidität der Gesellschaft darstellen. 5

6 6 Zustimmungspflichtige Geschäfte (1) Die Geschäftsführung darf folgende Geschäfte nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung - bzw. in den Fällen von Abs. (2) lit. (b) und (c) des Aufsichtsrats - vornehmen: - Angelegenheiten, für die das Gesetz oder der Gesellschaftsvertrag eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung vorsieht, - Maßnahmen von grundsätzlicher Bedeutung, - Maßnahmen, die über den gewöhnlichen Geschäftsverkehr hinausgehen. (2) Unter Abs. (1) fallen insbesondere folgende Geschäfte: (a) Kategorie 1: Geschäfte, die der Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedürfen und im Aufsichtsrat vor zu beraten sind: 1. Durchführung von Vorhaben und Maßnahmen, deren Wert , ,00 Euro im Einzelfall übersteigt, 2. Erwerb, Veräußerung, Aufgabe oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten und/oder Gebäuden, deren Wert , ,00 Euro im Einzelfall übersteigt, 3. Abschluss und Kündigung von Pacht-, Miet- und Leasingverträgen, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und/oder deren jährliche Gesamtbelastung je Vertrag , ,00 Euro übersteigt, 4. Anschaffung und Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens, deren Wert , ,00 Euro im Einzelfall übersteigt, 5. Führung von Prozessen, einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren, deren Streitwert , ,00 Euro übersteigt, 6. Beschlussfassung von Angelegenheiten besonders nachhaltiger politischer oder finanzieller Bedeutung, insbesondere von Maßnahmen, die die Haushaltswirtschaft der beteiligten Gebietskörperschaft über das laufende Jahr hinaus in erheblichem Maße beeinflussen, 7. Festlegung von wichtigen strategischen Unternehmenszielen, 8. Erteilung und Widerruf von Prokuren und Generalvollmachten, 9. Festsetzung und Änderung des Wirtschafts- und Finanzplanes, 10. Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen, 11. Anlegung von Barmitteln in anderer Form als in Fest- oder Termingeldern, 10. Abschluss derivativer Finanzierungsgeschäfte, 11. Einstellung, nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit, Höhergruppierung, Kündigung und Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen ab der Entgeltgruppe 12 TVöD, 12. Abstimmungsverhalten der Geschäftsführer in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen i. S. von 13 Abs. 2 Buchstabe c. Gesellschaftsvertrag. (b) Kategorie 2: Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürfen: 1. Erteilung und Widerruf von Prokuren und Generalvollmachten, 2. Festsetzung und Änderung des Wirtschafts- und Finanzplanes, 3. Durchführung von Vorhaben und Maßnahmen, deren Wert ,00 Euro im Einzelfall übersteigt, 6

7 4. Erwerb, Veräußerung, Aufgabe oder Belastung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten und/oder Gebäuden, deren Wert ,00 Euro im Einzelfall übersteigt, 5. Abschluss und Kündigung von Pacht-, Miet- und Leasingverträgen, deren Laufzeit mehr als ein Jahr beträgt und/oder deren jährliche Gesamtbelastung je Vertrag ,00 Euro übersteigt, 6. Anschaffung und Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens, deren Wert ,00 Euro im Einzelfall übersteigt, 7. Führung von Prozessen, einschließlich gerichtlicher Mahnverfahren, deren Streitwert ,00 Euro übersteigt, 8. Errichtung und Aufhebung von Zweigniederlassungen, 9. Anlegung von Barmitteln in anderer Form als in Fest- oder Termingeldern, 10. Abschluss derivativer Finanzierungsgeschäfte, 11. Einstellung, nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit, Höhergruppierung, Kündigung und Auflösung von Beschäftigungsverhältnissen ab der Entgeltgruppe 12 TVöD, 12. Abstimmungsverhalten der Geschäftsführer in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen. (c) Kategorie 3: (3) Geschäfte, die der Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschafterversammlung nur bedürfen, falls sie den im Wirtschaftsplan vorgegebenen Rahmen übersteigen: 1. Aufnahme von Darlehen; ausgenommen sind die Bewilligung und Inanspruchnahme von üblichen Zahlungszielen im normalen Geschäftsverkehr, 2. Gewährung von Krediten und Darlehen, 3. Eingehen von Bürgschaften, Mithaftungen und branchenüblichen Garantien sowie Eingehen von Wechselverbindlichkeiten, 4. die Gewährung von Spenden, Schenkungen und sonstige Zuwendungen an Dritte von mehr als 2.500,00 Euro im Einzelfall, 5. Abschluss, Änderung oder Beendigung von Verträgen und Geschäften jeder Art, die im Einzelfall Verpflichtungen vom mehr als ,00 Euro für die Gesellschaft mit sich bringen oder welche die Gesellschaft länger als 1 Jahr und mit mehr als ,00 Euro pro Jahr verpflichten. Ausgenommen sind Verträge und Geschäfte im Rahmen des laufenden Geschäftsbetriebs. Die Gesellschafterversammlung kann durch Beschluss weitere Arten von Geschäften von ihrer Zustimmung bzw. der des Aufsichtsrats abhängig machen. 7

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND

GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND Fassung vom 15. Oktober 2016 GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND 2 1 ALLGEMEINES (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze,

Mehr

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April 2016 1 Allgemeines (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung.

Mehr

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis

Geschäftsordnung. für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH. (Geschäftsordnung Aufsichtsrat SWE) Inhaltsverzeichnis Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Stadtwerke Ettlingen GmbH () Inhaltsverzeichnis 1 Geschäftsführung des Aufsichtsrates... 2 2 Schweigepflicht... 2 3 Sitzungen... 2 4 Tagesordnung... 2 5 Geschäftsführung...

Mehr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates Geschäftsordnung des Verwaltungsrates in der Fassung vom 4. März 1994 1 Wahl des Vorsitzenden und seines Stellvertreters (1) Der Verwaltungsrat wählt in geheimer Wahl und ohne Aussprache aus seiner Mitte

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH

Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "Wirtschaftsbetriebe Lübbecke GmbH". (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Lübbecke. 2

Mehr

Firma, Sitz, Gegenstand und Dauer der Gesellschaft. 1 Firma und Sitz 1 Firma und Sitz. unverändert. 2 Gegenstand des Unternehmens 2 Gegenstand

Firma, Sitz, Gegenstand und Dauer der Gesellschaft. 1 Firma und Sitz 1 Firma und Sitz. unverändert. 2 Gegenstand des Unternehmens 2 Gegenstand Synopse Gesellschaftsvertrag der KGE West GmbH: bisherige Fassung neue Fassung bisherige Fassung neue Fassung Firma, Sitz, Gegenstand und Dauer der Gesellschaft 1 Firma und Sitz 1 Firma und Sitz (1) Die

Mehr

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach

S A T Z U N G. der. Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg. mit dem Sitz in. Neubulach 1 S A T Z U N G der Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg mit dem Sitz in Neubulach 2 1 Firma Die Firma der Genossenschaft lautet Bürger-Energie-Genossenschaft Neubulach eg 2 Sitz Der Sitz der Genossenschaft

Mehr

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts "ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN" vom 06.

Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN vom 06. Geschäftsordnung des Verwaltungsrates der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts "ZWEITES DEUTSCHES FERNSEHEN" vom 06. Februar 2015 Der Verwaltungsrat der Gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand Dezember 2017 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand Dezember 2017 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom

Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh. in der Fassung vom 1 Gesellschaftsvertrag der ReGe Hamburg Projekt-Realisierungsgesellschaft mbh in der Fassung vom 20.12.2005 Übersicht 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital 4 Organe

Mehr

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein

Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein Satzung der Gemeinnützigen Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein 1 Firma und Sitz, Dauer, Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gemeinnützige Schul-GmbH der Aktion Sonnenschein. (2) Die Gesellschaft

Mehr

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Elterninitiative krebskranker Kinder OWL-e.V. Der Verein wird als rechtsfähiger Verein im sinn des BGB in das Vereinsregister des Amtsgerichts

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteil

Mehr

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Satzung. der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich. 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Satzung der Stadtwerke Dreieich GmbH, Dreieich 1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter 1. Die Gesellschaft führt die Firma Stadtwerke Dreieich GmbH. 2. Der

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der. HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh GESELLSCHAFTSVERTRAG der HGV Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbh Ü b e r s i c h t 1 Firma der Gesellschaft, Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens 3 Stammkapital, Geschäftsanteile

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr

Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. Name, Sitz, Geschäftsjahr Satzung des Vereins: Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität zu Berlin e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Freunde der Philharmoniker an der Humboldt- Universität

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017

GESELLSCHAFTSVERTRAG. der Firma. VGW Facility Management GmbH. Sitz Schwäbisch Gmünd. Stand 2017 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VGW Facility Management GmbH Sitz Schwäbisch Gmünd Stand 2017 Seite 1 von 6 I. Firma und Sitz der Gesellschaft 1 (1) Die Gesellschaft führt die Firma VGW Facility Management

Mehr

Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft

Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 8/3 Satzung der Verkehrsgesellschaft Bremerhaven Aktiengesellschaft 1 Rechtsform, Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft.

Mehr

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.

der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden

Mehr

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz

Satzung der Firma. 1 Name, Sitz Satzung der Firma Gesellschaft für psychosoziale Einrichtungen in Mainz und Umgebung, gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mainz 1 Name, Sitz 1) Die Gesellschaft führt den

Mehr

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn

Satzung. der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Satzung der Norddeutsche Steingut Aktiengesellschaft Bremen-Grohn Stand: August 2012 I. Allgemeines 1 Firma und Sitz Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Norddeutsche Steingut

Mehr

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH

Gesellschaftsvertrag. der. START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH Gesellschaftsvertrag der START - Stiftung ein Projekt der gemeinnützigen Hertie- Stiftung gemeinnützige GmbH 1 Firma, Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: START-Stiftung - ein Projekt der gemeinnützigen

Mehr

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf

Satzung. der. Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Satzung der Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft Oberstdorf Stand: Juli 2012 Titel I Gründung, Zweck und Dauer der Gesellschaft 1 Die unter der Firma: Nebelhornbahn-Aktiengesellschaft bestehende Aktiengesellschaft

Mehr

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH

Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH Gesellschaftsvertrag der RTV - Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft führt die Firma: RTV Ritterhuder Tourismus und Veranstaltungen GmbH.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld

Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld III/33 Gesellschaftsvertrag der Hersfelder Eisenbahn GmbH, Schenklengsfeld 1 Firma, Sitz, Dauer (1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma HERSFELDER EISENBAHN

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh

Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh Anlage 1 zu GRDrs 490/2016 Gesellschaftsvertrag der Stuttgarter Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1 Rechtsform und Firma Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Sie führt

Mehr

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v.

Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt

Mehr

Synoptische Gegenüberstellung

Synoptische Gegenüberstellung 3 Ziff. (1) Die Gesellschaft erfüllt die vorgenannten Aufgaben als geschäftsleitende Holding insbesondere gegenüber den Tochterunternehmen SWK Energie GmbH, SWK Aqua GmbH, SWK Mobil GmbH, SWK Fahrservice

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG 4

Duisburger Verkehrsgesellschaft AG 4 Satzung 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. Sie führt die Firma Duisburger Verkehrsgesellschaft Aktiengesellschaft. 2. Sitz der Gesellschaft ist Duisburg. 2 Gegenstand

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom

Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Steinfurt vom 04.12.2014 Zur Durchführung der Aufgaben nach 11 des Landschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom

Mehr

Satzung. der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich. Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter

Satzung. der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich. Allgemeine Vorschriften. 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Satzung der Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH, Dreieich Abschnitt Allgemeine Vorschriften 1 Firma und Sitz der Gesellschaft, Gesellschafter Die Gesellschaft führt die Firma Verkehrsbetriebe Dreieich GmbH.

Mehr

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Anlage 3 Muster einer Geschäftsordnung für Aufsichtsräte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung Der Aufsichtsrat der [...] GmbH (im Folgenden: Gesellschaft ) gibt sich auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages

Mehr

Satzung der SG Schlafapnoe e.v.

Satzung der SG Schlafapnoe e.v. Satzung der SG Schlafapnoe e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Eintragung (1)Der Verein führt den Namen "SG Schlafapnoe e.v." Selbsthilfegruppe Schlafapnoe-Betroffener im Rheinisch-Bergischen Kreis und Leverkusen.

Mehr

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES

Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Stand August 2010 I. ALLGEMEINES Satzung der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft Stand August 2010 1 I. ALLGEMEINES Die Firma der Gesellschaft lautet Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft. Sie hat

Mehr

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt

Geschäftsordnung. hat der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde. des Kreises Steinfurt Geschäftsordnung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt Zur Durchführung der Aufgaben nach 70 des Landesnaturschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000

Mehr

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck

S A T Z U N G. der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck S A T Z U N G der EINBECKER BRAUHAUS Aktiengesellschaft Einbeck 1 Die Aktiengesellschaft führt die Firma Sie hat ihren Sitz in Einbeck. Einbecker Brauhaus Aktiengesellschaft. 2 Zweck der Gesellschaft ist

Mehr

Satzung Dorfladen Appenheim w.v.

Satzung Dorfladen Appenheim w.v. Satzung Dorfladen Appenheim w.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform Der Verein führt den Namen Dorfladen Appenheim w.v. Er hat seinen Sitz in Appenheim Er ist ein wirtschaftlicher Verein ( 22 BGB). 2 Zweck des Vereins

Mehr

Anlage zu TOP 8 Änderungen der Satzung und der Wahlordnung der Berliner Volksbank eg

Anlage zu TOP 8 Änderungen der Satzung und der Wahlordnung der Berliner Volksbank eg Anlage zu 8 Änderungen der Satzung und der Wahlordnung Synoptischer Vergleich zur aktuellen Fassung der Satzung und Wahlordnung. Änderungen und Ergänzungen sind jeweils in der rechten Spalte hervorgehoben.

Mehr

Gesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz

Gesellschaftervertrag. der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1 Firma, Sitz VIII c Gesellschaftervertrag der BEW-Bergische Energie- und Wasser-Gesellschaft mbh, Wipperfürth. 1. Die Firma lautet: - nachstehend "Gesellschaft" genannt. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Wipperfürth.

Mehr

Satzung des Bocholter Tauschring e. V.

Satzung des Bocholter Tauschring e. V. Satzung des Bocholter Tauschring e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Bocholter Tauschring e.v. (2) Er hat den Sitz in Bocholt. (3) Er soll in das Vereinsregister

Mehr

FÜR DEN VORSTAND. der SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT Aachen. 1 Allgemeines

FÜR DEN VORSTAND. der SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT Aachen. 1 Allgemeines GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN VORSTAND der SCHUMAG AKTIENGESELLSCHAFT Aachen 1 Allgemeines 1.1 Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und dieser Geschäftsordnung.

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG

GESELLSCHAFTSVERTRAG GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr VfL Bochum 1848 Geschäftsführungsgesellschaft mbh. 2.

Mehr

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH

Gesellschaftsvertrag der. Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH Gesellschaftsvertrag der Netzeigentumsgesellschaft Rheinstetten Verwaltungs-GmbH 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Firma der Gesellschaft

Mehr

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.

SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße

Mehr

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung

Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung Satzung in der von der Hauptversammlung am 4. April 2016 beschlossenen Fassung ERGO Group AG Hauptverwaltung: Victoriaplatz 2, 40198 Düsseldorf Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 (1) Die Gesellschaft

Mehr

Geschäftsordnung für den Vorstand

Geschäftsordnung für den Vorstand Geschäftsordnung für den Vorstand der Franconofurt Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main (nachfolgend Gesellschaft ) (Fassung vom 13.. Juni 2007) Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand durch einstimmigen Beschluss

Mehr

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH

Satzung. DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Satzung DFL Deutsche Fußball Liga GmbH Präambel Die DFL Deutsche Fußball Liga GmbH führt das operative Geschäft des Die Liga - Fußballverband e.v., des Zusammenschlusses der lizenzierten Vereine und Kapitalgesellschaften

Mehr

Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1

Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbh 1 Satzung 1 Rechtsform, Firma und Sitz 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Es führt die Firma Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mit beschränkter Haftung". 2.

Mehr

Entwurf. Gesellschaftsvertrag

Entwurf. Gesellschaftsvertrag Entwurf Gesellschaftsvertrag der RPW Reutlinger Parkierung und Wirtschaft GmbH Sitz Reutlingen 1 I. Firma, Sitz, Gegenstand und Dauer der Gesellschaft 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet

Mehr

Geschäftsanweisung des Aufsichtsrates. für den Vorstand. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Aufgabenkreis

Geschäftsanweisung des Aufsichtsrates. für den Vorstand. der. SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg. Aufgabenkreis Geschäftsanweisung des Aufsichtsrates für den Vorstand der SAGA Siedlungs-Aktiengesellschaft Hamburg Aufgabenkreis 1 (1) Der Vorstand/die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft verantwortlich

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau

Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau Anlage 1 zur DS: 99/2014 Gesellschaftsvertrag der Wohnbau GmbH Prenzlau 1 Firma, Sitz und Dauer der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft führt den Namen Wohnbau GmbH Prenzlau. (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v.

Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. Satzung Für den Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Verband der Privaten Erste Hilfe Schulen e.v.. Seine Abkürzung lautet

Mehr

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen

Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Anlage zur Einberufung vom 8. Mai 2018 zu TOP 8 Satzungsänderungen Synopse jener Normen der Satzung der Volksbank im Märkischen Kreis eg, über deren Änderung die Vertreterversammlung vom 29. Mai 2018 Beschluss

Mehr

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums

Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März Einberufung des Kuratoriums Geschäftsordnung des Kuratoriums der VolkswagenStiftung in der Fassung vom 22. März 2013 1 Einberufung des Kuratoriums (1) Der Vorsitzende beruft das Kuratorium nach Bedarf ein; auf Verlangen von drei

Mehr

GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh

GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma. SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 25.10.2016 GESELLSCHAFTSVERTRAG der Firma SüdWERT- Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: SüdWERT - Wohnungsprivatisierungsgesellschaft mbh (2)

Mehr

Geschäftsordnung des Aufsichtsrates

Geschäftsordnung des Aufsichtsrates Geschäftsordnung des Aufsichtsrates 1 Allgemeines (1) Der Aufsichtsrat führt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags und dieser Geschäftsordnung. Seine Mitglieder haben

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom

Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom Satzung des PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. vom 27.11.2016 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen PEUTZ-JEGHERS-SYNDROM GERMANY e.v. (2) Er hat den Sitz in Duisburg.

Mehr

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.

Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Wohnungsbaugenossenschaft,,Bremer Höhe`` eg Berlin, Prenzlauer Berg 1 Rechtliche Stellung des Aufsichtsrats 1. Der Aufsichtsrat ist ein Organ der Genossenschaft

Mehr

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert

Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert Satzung des Fördervereins Kindergarten Burgmäuse in Krunkel/Epgert 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des Kindergartens Burgmäuse Krunkel/Epgert. Er soll in das Vereinsregister

Mehr

Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR

Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR Satzung Der Tierschutz-Verein Hilfe fuer Pfoten e.v. ist eingetragen beim Amtsgericht Stuttgart unter der Nummer VR 721581 1 Name, Sitz, Eintragung und Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen: Hilfe

Mehr

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Satzung. des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Satzung des Vereins Arster Freizeitgestaltung e.v. 1 NAME UND SITZ DES VEREINS 1.) Der Name des Vereins heißt: Arster Freizeitgestaltung e.v. 2.) Er hat seinen Sitz in 28279 Bremen-Arsten. 3.) Als Gründungsjahr

Mehr

Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens

Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. STEAG Power Minerals GmbH. 2 Gegenstand des Unternehmens Gesellschaftsvertrag der STEAG Power Minerals GmbH (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: (2) Der Sitz der Gesellschaft ist Dinslaken. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr STEAG Power Minerals GmbH. (3) Das Geschäftsjahr

Mehr

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG

Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG Satzung der Westdeutsche ImmobilienBank AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Westdeutsche ImmobilienBank AG (2) Der Sitz der Gesellschaft

Mehr

Frau und Familie e. V.

Frau und Familie e. V. Frau und Familie e. V. Mauritiuskirchstr. 3 Frau und Familie e.v. ist Mitglied 10365 Berlin des Paritätischen Berlin SATZUNG des FRAU UND FAMILIE e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein

Mehr

Name, Sitz, Stammkapital

Name, Sitz, Stammkapital Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Petershausen (KUP) vom 29.10.2009 und 17.12.2009 Anstalt des Öffentlichen Rechts der Gemeinde Petershausen Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 Abs. 3 der

Mehr

Satzung. 1 Zusammensetzung

Satzung. 1 Zusammensetzung 1 4. 31 02 Satzung über den Beirat für Naturschutz und den Kreisbeauftragten für Naturschutz beim Kreis Plön (Naturschutzbeiratssatzung Plön) vom 28. April 2011 Aufgrund des 44 Abs. 2 des Gesetzes zum

Mehr

Satzung der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr

Satzung der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr Satzung der Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Selbsthilfegruppe Durom-Metasul-LDH-Hüftprothesen mit dem Zusatz

Mehr

Satzung des LichtBlume e.v.

Satzung des LichtBlume e.v. Satzung des LichtBlume e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen LichtBlume e.v. (2) Er hat den Sitz in Augsburg (3) Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v.

Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. Satzung des NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste e.v. 1 Sitz und Name Der Vereinssitz ist Dortmund. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Verein führt den Namen NRW Landesbüro Freie Darstellende

Mehr

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz

Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz Satzung des Fördervereins der Grundschule am Wilhelmsplatz 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Schule am Wilhelmsplatz Herten. Nach seiner Eintragung in das Vereinsregister erhält

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule

Mehr

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P

A n l a g e. zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom , URNr /2001 P A n l a g e zur Urkunde des Notars P. Pres, Kaiserslautern, vom 29.06.2001, URNr. 1116 /2001 P S a t z u n g der "Hof am Weiher AG" mit dem Sitz in Albessen Dieser Auszug aus der Satzung enthält nicht

Mehr

Stand: 28. April Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft

Stand: 28. April Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft Stand: 28. April 2017 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft 2 Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Continental Aktiengesellschaft 1 Allgemeines Aufgabe des Aufsichtsrates

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Geschäftsordnung des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg Der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg hat

Mehr

Gesellschaftsvertrag der Versorgungsund Verkehrsgesellschaft Hannover mbh,

Gesellschaftsvertrag der Versorgungsund Verkehrsgesellschaft Hannover mbh, Seite 1 Gesellschaftsvertrag der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbh - in der durch Gesellschafterversammlung vom 06. Juli 2005 geänderten Fassung - 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die

Mehr

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem

Mehr

Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v.

Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und Außenhandels e.v. in der Fassung gemäß Beschluß der ordentlichen Mitgliederversammlung vom 19. Mai 2001 1 Name und Sitz des Verbandes 1. Der Verband führt den Namen Europäischer Verband des Wild- und Geflügel-Groß- und

Mehr

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am

Ausfertigungsdatum: Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am Satzung Ausfertigungsdatum: 22.06.2018 Stand: Zuletzt geändert durch die Hauptversammlung 2018 am 22.06.2018 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Reichel AG (2) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V.

Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. Satzung des Fördervereins der Dr. Martin Luther King Grundschule Bad Kreuznach e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt nach Eintragung in das Vereinsregister beim Amtsgericht Bad Kreuznach

Mehr

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz

Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung. Satzung. Name und Sitz Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v. gemeinnützige Internetvereinigung Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Netzwelt Katlenburg-Lindau e.v., gemeinnützige Internetvereinigung und hat seinen

Mehr

S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue

S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue H 13 S a t z u n g des Zweckverbandes Erholungsbereich Große Aue Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Dezember 1974 (GV NW 1975

Mehr

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom

Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule Maitenbeth e. V. Satzung - Fassung vom 18.03.2014 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Kindertagesstätte und Grundschule

Mehr

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1..Der Verein führt den Namen Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.

Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das

Mehr

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines

Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April Allgemeines Geschäftsordnung für den Vorstand der innogy SE gültig ab 1. April 2017 1 Allgemeines (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung sowie dieser Geschäftsordnung.

Mehr

Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Münnerstadt vom Satzung

Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Münnerstadt vom Satzung Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen der Stadt Münnerstadt vom 24.03.2009 Aufgrund von Art. 23 Satz 1, Art. 89 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Münnerstadt

Mehr

Satzung der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16.

Satzung der üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (in der Fassung des Hauptversammlungsbeschlusses vom 16. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma üstra Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in Hannover. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand

Mehr

SATZUNG DES VEREINS CUSANUSWERK E.V.

SATZUNG DES VEREINS CUSANUSWERK E.V. A) Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Sitz, Vereinsjahr 1. Der Verein führt den Namen Cusanuswerk e.v.. 2. Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3. Das Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck und Aufgaben des

Mehr

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen

Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen Satzung Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kolping Stiftung Litauen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

Mehr

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.

Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988

Mehr

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg

Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg Satzung der DIERIG HOLDING AKTIENGESELLSCHAFT mit dem Sitz in Augsburg I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma 2. Sie hat ihren Sitz in Augsburg. Dierig Holding Aktiengesellschaft.

Mehr

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbh

(1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbh Gesellschaftsvertrag 1 Firma, Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: Gewerbe- und Industrieförderungsgesellschaft der Gemeinde Nottuln mbh (2) Sitz der Gesellschaft ist Nottuln 2 Gegenstand des Unternehmens

Mehr