Geschäftsordnung des Aufsichtsrates
|
|
- Kai Günther
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Geschäftsordnung des Aufsichtsrates 1 Allgemeines (1) Der Aufsichtsrat führt seine Aufgaben nach den Bestimmungen der Gesetze, des Gesellschaftsvertrags und dieser Geschäftsordnung. Seine Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten. An Weisungen sind sie nicht gebunden. (2) Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Aufsichtsrat vertrauensvoll mit der Geschäftsführung zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. 2 Aufgaben (1) Der Aufsichtsrat hat die Aufgaben, die ihm durch Gesetz und Gesellschaftsvertrag übertragen werden. (2) Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung in ihrer Tätigkeit regelmäßigg zu beraten und zu überwachen. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für die Gesellschaft relevanten Fragen der Planung der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und des Risikomanagements. Er stimmt die strategischee Ausrichtung der Gesellschaft mit der Geschäftsführung ab und erörtert mit ihr in regelmäßigen Abständen den Stand der Strategieumsetzung, außerdem die Geschäftsentwicklung und das Risikomanagement der Gesellschaft. (3) Die Geschäftsführung bedarf für die folgenden Maßnahmen der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats: a. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundbesitz und dinglichen Rechten b. Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr c. Übernahme von Bürgschaften und Aufnahme von Darlehen d. Anstellungsverträge, soweit hierfür im Stellenplan keine Planstelle vorgesehen ist 1
2 (4) Der Aufsichtsrat ist zuständig für eine Beschlussfassung in grundsätzlichen Angelegenheiten der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat ist zuständig für Beschlüsse über: a. die Geschäftsordnung der Geschäftsführung b. die Maßregeln zur Prüfung und Überwachung der Geschäftsführung c. die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen die Geschäftsführung und den Gesellschafter sowie die Vertretung der Gesellschaft vor Gericht zur Durchsetzung der o.g. Ansprüche d. die Beschlussfassung in grundsätzlichen Angelegenheiten von PAT Mit Eltern Lernen e. die Genehmigung des Wirtschafts-, Stellen- und Organisationsplanes f. die Vorbereitung der Vorlagen an die Gesellschafterversammlung, insbesondere die Vorlage des Jahresabschlusses (5) Der Aufsichtsrat nimmt zum Geschäftsbericht und zum Jahresabschluss aufgrund des Prüfungsberichts Stellung und legt den Jahresabschluss mit seinem Antrag auf Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der Gesellschafterversammlung vor. (6) Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung über seine Tätigkeit zu berichten. 3 Mitgliedschaft (1) Der Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei und höchstens sieben Mitgliedern und wird ab Aufnahme des Betriebes von PAT Mit Eltern Lernen gebildet. Die Gesellschafterversammlung legt die Wahlperiode des Aufsichtsrates fest und bestimmt dessen Mitglieder, davon muss der Gesellschafter mit mindestens drei Mitgliedern vertreten sein, wobei der/die Geschäftsführer/in des Gesellschafters auch als dessen Vertreter/in gilt. (2) Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern soll darauf geachtet werden, dass dem Aufsichtsrat jederzeit Mitglieder angehören, die über die zur ordnungsmäßigen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. 2
3 (3) Aufsichtsratsmitglieder können nicht zugleich Geschäftsführer sein. Sie dürfen auch nicht Bedienstete der Gesellschaft sein. (4) Die Mitglieder des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse können die Ausübung ihrer Obliegenheiten nicht anderen Personen übertragen. (5) Die Mitglieder des Aufsichtsrates üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Die im Rahmen ihrer Tätigkeit entstehenden Reise- und Übernachtungskosten werden erstattet. (6) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates ist dem Interesse der Gesellschaft verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft zustehen, für sich nutzen. (7) Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge eines Aufsichtsratsmitglieds mit der Gesellschaft bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrates. (8) Die Aufsichtsratsmitglieder haben über die ihnen bei ihrer Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied bekannt gewordenen Tatsachen, deren Offenbarung die Interessen der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens beeinträchtigen könnte, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren, insbesondere über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über erhaltene vertrauliche Berichte und vertrauliche Beratungen. Diese Verpflichtung besteht nach Beendigung ihres Amts fort. Dem Gebot der Schweigepflicht unterliegen insbesondere die Stimmabgabe, der Verlauf der Debatte, die Stellungnahmen sowie persönliche Äußerungen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. (9) Beabsichtigt ein Aufsichtsratsmitglied, Informationen, deren Mitteilung nicht offensichtlich zulässig ist, an Dritte weiterzugeben, so ist zuvor der Vorsitzende des Aufsichtsrats darüber zu informieren. Wenn dieser der Bekanntgabe nicht zustimmt, hat er die übrigen Aufsichtsratsmitglieder hiervon zu unterrichten und eine unverzügliche Entscheidung des Aufsichtsrats herbeizuführen. Bis zu dieser Entscheidung hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied über die ihm durch sein Amt bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren. (10) Die Aufsichtsratsmitglieder sind bei ihrem Ausscheiden aus dem Amt verpflichtet, sämtliche Unterlagen wie Schriftstücke, Korrespondenzen, Aufzeichnungen, Dateien und dergleichen, die sich auf Angelegenheiten der Gesellschaft beziehen und die sich in ihrem Besitz befinden, unverzüglich an die Gesellschaft zu übergeben bzw. Dateien zu 3
4 löschen. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf Duplikate und Ablichtungen. Den Aufsichtsratsmitgliedern steht kein Zurückbehaltungsrecht an derartigen Unterlagen zu. (11) Jedes Aufsichtsratsmitglied soll potentielle Interessenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern entstehen können, dem Aufsichtsrat unverzüglich offen zu legen. Der Aufsichtsrat soll in seinem Bericht an die Gesellschafterversammlung über aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung informieren. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte in der Person eines Aufsichtsmitglieds sollen zur unverzüglichen Beendigung des Mandats im Wege der Amtsniederlegung führen. (12) Ein Aufsichtsratsmitglied haftet der Gesellschaft gegenüber für einen in Wahrnehmung seiner Pflichten verursachten Schaden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die Haftung gegenüber den Gesellschaftern. Ist ein Aufsichtsratsmitglied einem Dritten gegenüber zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Pflichten verursachten Schadens verpflichtet, so kann er von der Gesellschaft die Befreiung von der Verbindlichkeit verlangen. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Aufsichtsratsmitglieder haben bei ihrer Tätigkeit die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmannes anzuwenden. Bei Verletzung ihrer Sorgfaltspflicht bei grober Fahrlässigkeit sind sie der Gesellschaft zum Ersatz des Schadens verpflichtet. (13) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates ist berechtigt, sein Amt unter Einhaltung einer vierteljährlichen Kündigungsfrist durch Erklärung an den Geschäftsführer niederzulegen. In diesem Fall kann der Gesellschafter ein neues Mitglied für die Restzeit der Wahlperiode benennen. Die Gesellschafterversammlung ist berechtigt, jederzeit die vorzeitige Abberufung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates aus wichtigem Grund zu beschließen. 4
5 4 Vorsitzender (1) In der ersten Sitzung nach seiner Wahl durch die Gesellschafterversammlung wählt der Aufsichtsrat unter Leitung des an Lebensjahren ältesten Aufsichtsratsmitgliedes aus seiner Mitte mit einfacher Stimmenmehrheit einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Die Wahl erfolgt jeweils für die Dauer der Zugehörigkeit der Gewählten zum Aufsichtsrat. (2) Der Stellvertreter hat, soweit diese Geschäftsordnung nicht ausdrücklich etwas anderes regelt, die Rechte und Pflichten des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, wenn dieser verhindert ist. (3) Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat und leitet dessen Sitzungen. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich durch die Geschäftsführung informiert. (4) Scheidet der Vorsitzende oder der Stellvertreter vorzeitig aus dem Aufsichtsratsamt aus, so hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für die restliche Amtszeit des Ausgeschiedenen vorzunehmen. (5) Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden von dem Vorsitzenden abgegeben. 5 Sitzungen (1) Der Aufsichtsrat wird nach Bedarf einberufen. Er muss einmal im Kalenderhalbjahr einberufen werden. (2) Die Einberufung der Sitzungen erfolgt bei Bedarf; sie muss erfolgen auf Antrag des Geschäftsführers oder von wenigstens zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates. (3) Die Sitzungen des Aufsichtsrats werden durch seinen Vorsitzenden mit einer Einladungsfrist von mindestens 7 Tagen einberufen. Bei der Berechnung der Frist werden der Tag der Absendung der Einladung und der Tag der Sitzung nicht mitgerechnet. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende diese Frist angemessen verkürzen. Die Einladung erfolgt in schriftlicher Form oder in Textform (z.b. Telefax oder ) an die der 5
6 Gesellschaft zuletzt bekannt gegebene Anschrift. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende auch fernmündlich einladen. (4) Mit der Einberufung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Ist ein Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß angekündigt worden, darf hierüber in der Sitzung nur beschlossen werden, wenn vor der Beschlussfassung kein Aufsichtsratsmitglied widerspricht. Abwesenden Aufsichtsratsmitgliedern ist in einem solchen Fall Gelegenheit zu geben, binnen einer vom Vorsitzenden zu bestimmenden angemessenen Frist der Beschlussfassung zu widersprechen oder ihre Stimme schriftlich abzugeben. Der Beschluss wird unter Berücksichtigung der schriftlich abgegebenen Stimmen erst wirksam, wenn die abwesenden Aufsichtsratsmitglieder innerhalb der bestimmten Frist nicht widersprochen haben. (5) Der oder die Geschäftsführer und der Gesellschafter sind zu den Sitzungen des Aufsichtsrates zu laden und genießen das Recht auf Anwesenheit. (6) Sitzungen des Aufsichtsrates können auch per Telefon- oder Videokonferenz durchgeführt werden, sofern kein Mitglied des Aufsichtsrates widerspricht. Ebenso können einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates per Telefon- oder Videokonferenz teilnehmen, sofern kein anderes Mitglied widerspricht. 6 Sitzungsleiter (1) Der Vorsitzende des Aufsichtsrats leitet die Sitzungen. (2) Der Sitzungsleiter bestimmt die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte und die Art der Abstimmung. Er kann die Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte auf die nächste Sitzung vertagen. (3) Der Sitzungsleiter kann einen nicht dem Aufsichtsrat angehörenden und zur Verschwiegenheit verpflichteten Protokollführer bestimmen. Er darf Sachverständige und Auskunftspersonen zur Beratung über einzelne Tagesordnungspunkte hinzuziehen. 6
7 7 Beschlussfassung (1) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Sitzungen sind als Sitzung mit persönlicher Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder abzuhalten. Beschlussfassungen können auf Anordnung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats aber auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, per Telefax, per oder durch andere vergleichbare Formen durchgeführt werden, wenn alle Mitglieder dieser Form der Beschlussfassung schriftlich ihrer Zustimmung erteilen. Für Abstimmungen außerhalb von Sitzungen gelten die Vorschriften über den Sitzungsleiter und die Beschlussfassung in Sitzungen sinngemäß. (2) Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn nach ordnungsgemäßer Einberufung mindestens die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Gesellschaftsvertrag zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnehmen. Ein Aufsichtsratsmitglied nimmt auch dann an einer Beschlussfassung teil, wenn es sich bei der Abstimmung der Stimme enthält. (3) Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an Abstimmungen des Aufsichtsrats in einer Präsenzsitzung dadurch teilnehmen, dass sie durch andere Aufsichtsratsmitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. (4) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Dabei gilt Stimmenthaltung nicht als Stimmabgabe. Kommt ein Beschluss wegen Stimmengleichheit nicht zustande, so entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. (5) Über die Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Geschäftsführer und dem Protokollführer zu unterzeichnen sind. In der Niederschrift sind der Ort und der Tag der Sitzung oder Beschlussfassung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats anzugeben. Die Niederschrift ist allen Aufsichtsratsmitgliedern unverzüglich zuzuleiten. (6) Die Niederschrift wird in der darauffolgenden Sitzung des Aufsichtsrates verabschiedet, wobei spätestens dann auch über einen etwaigen Widerspruch eines Mitglieds des Aufsichtsrates, das an der in der Niederschrift protokollieren Sitzung teilgenommen hat, entschieden wird. 7
8 8 Ausschüsse (1) Der Aufsichtsrat kann aus seiner Mitte Ausschüsse wählen, namentlich zu dem Zweck, seine Verhandlungen und Beschlüsse vorzubereiten oder um deren Ausführung zu überwachen. (2) Für Beschlussfassungen der Ausschüsse gelten die Regelungen für den Gesamtaufsichtsrat entsprechend. 9 Schlussbemerkungen (1) Diese Geschäftsordnung tritt am 23. Mai 2011 in Kraft. (2) Diese Geschäftsordnung bleibt so lange in Kraft, bis der Aufsichtsrat anders beschließt. (3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 8
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG. Metzingen. Verabschiedet in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 1993 in Metzingen
Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der HUGO BOSS AG Metzingen Verabschiedet in der Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 1993 in Metzingen Geändert in den Sitzungen des Aufsichtsrats am 22. Mai 2000 in
MehrSatzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr. Stand: 28. Oktober 2015. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr
1 Satzung der Aktiengesellschaft Bad Neuenahr Stand: 28. Oktober 2015 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft ist eine Aktiengesellschaft. (2) Die Aktiengesellschaft führt die Firma,,Aktiengesellschaft
MehrGeschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Mensch und Maschine Software SE, Wessling
Geschäftsordnung für den Verwaltungsrat der Mensch und Maschine Software SE, Wessling Der Verwaltungsrat der Mensch und Maschine Software SE (nachfolgend auch MuM oder Gesellschaft ) gibt sich im Rahmen
MehrRWE Pensionsfonds AG
- Genehmigt durch Verfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 18.10.2007 Gesch.Z: VA 14-PF 2007/9 - RWE Pensionsfonds AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsgebiet
MehrSatzung der Ökonauten eg. Stand: 28. Januar 2015
Satzung der Ökonauten eg Stand: 28. Januar 2015 Satzung der Ökonauten eg Präambel Die Ökonauten eg ist eine regionale Landwirtschaftsgenossenschaft für Brandenburg. Ziel der Genossenschaft ist es, Flächen
MehrSatzung. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr. (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. 2 Gegenstand des Unternehmens
Anlage Satzung 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma FCR Immobilien Aktiengesellschaft. (2) Sie hat ihren Sitz in München. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand
MehrELAN e.v. Satzung (Stand: 18.12.2014)
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr ELAN e.v. Satzung (Stand: 18.12.2014) 1. Der Verein führt den Namen "ELAN. Er wird in das Vereinsregister eingetragen und erhält nach der Eintragung den Namenszusatz e.v.. ELAN
MehrS A T Z U N G. der. RATIONAL Aktiengesellschaft. Landsberg am Lech
S A T Z U N G der RATIONAL Aktiengesellschaft Landsberg am Lech H:\AR\Satzung\2015\Satzung-RationalAG Stand 29 04 2015.docx - 2 - Gliederung I. Allgemeine Bestimmungen 3 1 Firma, Sitz 3 2 Gegenstand des
MehrGeschäftsordnung für den Vorstand der ThyssenKrupp AG. Stand 17. Januar 2014
Geschäftsordnung für den Vorstand der ThyssenKrupp AG Stand 17. Januar 2014 Geschäftsordnung für den Vorstand der ThyssenKrupp AG 1 Allgemeines (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach
MehrSatzung der Handball4all AG
Satzung der Handball4all AG I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Handball4all AG (2) Sie hat ihren Sitz in Dortmund. (3) Geschäftsjahr ist das
MehrS A T Z U N G. Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart
S A T Z U N G der Wüstenrot & Württembergische Aktiengesellschaft, Stuttgart Inhalt I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 2 1 FIRMA UND SITZ... 2 2 GEGENSTAND DES UNTERNEHMENS... 2 3 BEKANNTMACHUNGEN UND INFORMATIONEN...
MehrGesellschaftsvertrag der Woche der Mediation GmbH
Gesellschaftsvertrag der Woche der Mediation GmbH 1 Firma und Sitz 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Woche der Mediation GmbH. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. 2 Gegenstand des Unternehmens
MehrGesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung
OS 5.06 Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsbetriebe der Gemeinde Ritterhude Gesellschaft mit beschränkter Haftung 1 Rechtsform und Firma 1. Das Unternehmen ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
MehrSATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013
SATZUNG der in der Fassung vom 14.03.2013 Seite 1 von 9 Abschnitt I: Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma (2) Sie hat ihren Sitz in Kulmbach. Kulmbacher Brauerei Aktien-Gesellschaft.
MehrSATZUNG. der. WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main
1 SATZUNG der WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft Frankfurt am Main I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer der Gesellschaft (1) Die Aktiengesellschaft führt die Firma WCM Beteiligungs-
MehrRegierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung
Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex Geschäftsordnung 1 Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex... 2 1.1 Aufgaben und Zielsetzung... 2 1.2 Zusammensetzung... 2 1.3
MehrVEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER
VEREINSSATZUNG HERZEN FÜR EINE NEUE WELT E.V. 1 NAME, SITZ, GESCHÄFTSJAHR UND DAUER 1. Der Verein mit Sitz in Königstein im Taunus führt den Namen: Herzen für eine Neue Welt e.v. 2. Das Geschäftsjahr ist
MehrSatzung Geno ScOLAR eg
1 Name, Sitz (1) Die Genossenschaft heißt Geno ScOLAR eg. (2) Der Sitz der Genossenschaft ist Rotenburg an der Fulda. 2 Gegenstand (1) Die Genossenschaft bezweckt die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen
MehrSATZUNG. Stand: 15.06.2011. Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach
Seite 1 von 7 SATZUNG Stand: 15.06.2011 Technischer Überwachungs-Verein Saarland e.v. Hauptverwaltung: Am TÜV 1, 66280 Sulzbach 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrVorstand der Einstein Stiftung Berlin
Einstein Stiftung Berlin Vorstand Geschäftsordnung vom 26. November 2014 Satzungsbestimmungen und Geschäftsordnung für den Vorstand der Einstein Stiftung Berlin Über die Zusammensetzung und die Aufgaben
Mehr2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft ist auf eine bestimmte Zeit nicht beschränkt.
I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: AUDI Aktiengesellschaft. 2. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ingolstadt. Die Dauer der Gesellschaft
MehrS A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 2 - Aufgabe 3 - Mitgliedschaft
S A T Z U N G 1 - Rechtsform, Name, Sitz 1. Der Verband hat die Rechtsform eines eingetragenen Vereins. 2. Der Verein führt den Namen "Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V." 3. Der Sitz des
MehrSatzung. der. NATURSTROM Aktiengesellschaft
Satzung der NATURSTROM Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NATURSTROM Aktiengesellschaft. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Düsseldorf.
MehrSATZUNG DER BERLIN HYP AG
SATZUNG DER BERLIN HYP AG in der Fassung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 29. Juli 2015 Satzung 29. Juli 2015 Seite 1 von 7 I. ABSCHNITT Allgemeine Bestimmungen 1 Die Gesellschaft führt die Firma
MehrSatzung German Water Partnership e.v.
Satzung German Water Partnership e.v. I. Allgemeines 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "German Water Partnership", nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister mit dem Zusatz "eingetragener
MehrVerein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V.
Verein KulturManagement an der Hochschule für Musik und Theater Hamburg e. V. SATZUNG Satzungsänderung nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 15. Juni 2013 beruhend auf der Grundlage der Fortsetzungsgründungsversammlung
MehrSatzung. der. Firma Neschen Aktiengesellschaft mit Sitz in Bückeburg. I. Allgemeine Bestimmungen. Neschen Aktiengesellschaft.
Satzung der Firma Neschen Aktiengesellschaft mit Sitz in Bückeburg in der jetzt gültigen Fassung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Neschen
MehrSatzung Fassung vom 17.2.2009
Satzung Fassung vom 17.2.2009 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Turngemeinde Biberach 1847 e.v. 2. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Biberach eingetragen. Er
Mehr4. Initiativ- und Vorschlagsrecht zu seniorengerechten Maßnahmen bzw. Veranstaltungen.
Satzung für den Seniorenbeirat der Stadt Bad Iburg gemäß der 5 und 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der z.zt. gültigen Fassung: I. Aufgaben, Rechtsstellung 1 Aufgabe des
Mehr1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck.
Waldhessische Energiegenossenschaft (WEG) SATZUNG 1 Name, Sitz (1) Der Name der Genossenschaft lautet Waldhessische Energiegenossenschaft eg. (2) Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Wildeck. 2 Zweck und
MehrSatzung. der. Landesbank Berlin Holding AG. I Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen
Satzung der Landesbank Berlin Holding AG Stand: 3. August 2015 I Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma Landesbank Berlin Holding
MehrBescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG
Bescheinigung gemäß 181 Abs. 1 Satz 2 AktG Ich bestätige hiermit, dass die in der nachstehenden Satzung geänderten Bestimmungen mit dem in meiner Urkunde Nr. 393/2009 gefassten Beschluss über die Änderung
MehrAktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln. Satzung. 1 Firma und Sitz. 2 Gegenstand und Zweck der Gesellschaft
Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln Satzung I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz Die am 23. Januar 1860 gegründete Gesellschaft führt den Namen Aktiengesellschaft Zoologischer Garten Köln.
MehrAUFSICHTSRATSORDNUNG KERDOS GROUP S.A. I. Kapitel Allgemeine Bestimmungen
1 AUFSICHTSRATSORDNUNG KERDOS GROUP S.A. I. Kapitel Allgemeine Bestimmungen 1 Der Aufsichtsrat ist ein Organ der Gesellschaft KERDOS GROUP Aktiengesellschaft (weiter genannt Gesellschaft ), das gemäß den
MehrSATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries. Stand: 13. Juni 2014
SATZUNG der Bayerischen Raiffeisen- Beteiligungs-Aktiengesellschaft Beilngries Stand: 13. Juni 2014 1 Firma und Sitz der Gesellschaft Geschäftsjahr (1) Die Firma lautet: Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-Aktiengesellschaft.
MehrSatzung. der. EWE Aktiengesellschaft
Satzung der EWE Aktiengesellschaft in der Fassung vom 28. Juni 2010 1 - Allgemeine Bestimmungen - 1 Firma, Sitz 2 Unternehmensgegenstand 3 Bekanntmachungen - Grundkapital und Aktien - 4 Grundkapital 5
MehrSatzung. der. bmp Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Vorschriften
Satzung der bmp Aktiengesellschaft I. Allgemeine Vorschriften 1 Firma, Sitz 1. Die Gesellschaft führt die Firma bmp Aktiengesellschaft. 2. Sie hat ihren Sitz in Berlin. 2 Gegenstand des Unternehmens 1.
MehrSatzung des Fanclubs Red Devils e.v.
Satzung des Fanclubs Red Devils e.v. 1 Name, Zweck, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein Red Devils e.v. von 1995 hat sich zum Ziel gesetzt, die Handball-Profimannschaft des TuS Nettelstedt e.v. (derzeit
MehrSatzung. der. MEDIA-MICRO-CENSUS GmbH
Satzung der MEDIA-MICRO-CENSUS GmbH Stand: 15. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Firma, Sitz... 3 2. Gegenstand des Unternehmens... 3 3. Dauer, Auflösung, Kündigung, Geschäftsjahr... 3 4. Stammkapital...
Mehr4 Vereinsjahr. 5 Organe des Vereins. 6 Mitgliederversammlung
SATZUNG DER MITTELDEUTSCHEN FACHAKADEMIE DER IMMOBILIENWIRTSCHAFT E.V. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins Mitteldeutsche Fachakademie der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen Sitz
MehrVerbraucherschutzstiftung in NRW
Verbraucherschutzstiftung in NRW 1 Name, Rechtsform, Sitz und Geschäftsform (1) Die Stiftung führt den Namen Verbraucherschutzstiftung in NRW. (2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
MehrSatzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens
MehrGesellschaftsvertrag der Gründungsgemeinschaft Bürgerbauverein Hamburg GbR
Gesellschaftsvertrag der Gründungsgemeinschaft Bürgerbauverein Hamburg GbR 1. Präambel 1.1 Die in Anlage 1 unterzeichnenden Personen - im folgenden Gesellschafter genannt- schließen sich als Interessengemeinschaft
MehrGewerbe-Verein Sangerhausen e. V. Satzung
Gewerbe-Verein Sangerhausen e. V. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Gewerbe - Verein Sangerhausen. Er hat seinen Sitz in Sangerhausen. Der Verein soll gem. 57 BGB in das Vereinsregister
MehrSatzung. 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Eintragung, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Saidiana. Das ist kiswahili (suaheli), die Nationalsprache in Tansania und heißt so viel wie: Einander helfen. (2) Der
MehrS a t z u n g der secunet Security Networks AG in Essen
\ks\satzung\secunet-fassung vom 14 05 2014 S a t z u n g der secunet Security Networks AG in Essen - 2 - - 2 - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die
MehrSatzung. der EASY SOFTWARE AG. Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen
Satzung der EASY SOFTWARE AG Abschnitt I Allgemeine Bestimmungen 1 - Firma Die Gesellschaft führt die Firma EASY SOFTWARE AG. 2 - Sitz Sie hat ihren Sitz in Mülheim a. d. Ruhr. 3 - Gegenstand des Unternehmens
MehrSatzung. Bundesverband der Fach- und Betriebswirte. in der Immobilienwirtschaft e.v.
Satzung Bundesverband der Fach- und Betriebswirte in der Immobilienwirtschaft e.v. 1 Der Verein trägt den Namen Bundesverband der Fach- und Betriebswirte in der Immobilienwirtschaft e.v. Er hat seinen
MehrS A T Z U N G. I. Allgemeine Bestimmungen. NEVAG neue energie verbund AG.
S A T Z U N G I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma NEVAG neue energie verbund AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hückelhoven. 3. Geschäftsjahr
MehrSatzung. der. Aktiengesellschaft für Steinindustrie. 56564 Neuwied
Satzung der Aktiengesellschaft für Steinindustrie 56564 Neuwied I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Aktiengesellschaft für Steinindustrie 2.
MehrGesellschaftsvertrag der Bäderland Hamburg GmbH. Inhaltsverzeichnis
Teil: GA Nr.: 03 Gültig ab: 1 /6 12. Mai 2005 GESCHÄFTSANWEISUNG Ersetzt: GA 03 vom 15.November 1995 Titel: Gesellschaftsvertrag der Bäderland Hamburg GmbH Inhaltsverzeichnis Seite 1 Firma, Sitz 2 2 Gegenstand
MehrSATZUNG. der. HSV Fußball AG
SATZUNG der HSV Fußball AG Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Die Gesellschaft führt die Firma 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft HSV Fußball AG. (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz
MehrS A T Z U N G in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. April 2006
BANKENVERBAND HAMBURG e.v. 20457 Hamburg Adolphsplatz 7 Tel.: 37 17 79 Fax: 36 32 51 S A T Z U N G in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 6. April 2006 1 Name, Sitz, Rechtsform, Tätigkeitsbereich,
MehrSatzung der IPO.GO AG. mit Sitz in Reichenau. (Amtsgericht Freiburg HRB 705817) in der Fassung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28.
Satzung der IPO.GO AG mit Sitz in Reichenau (Amtsgericht Freiburg HRB 705817) in der Fassung der Beschlüsse der Hauptversammlung vom 28. August 2012 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz und Geschäftsjahr
MehrSatzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungsund Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft)
Satzung der DSL Bank AG (Anhang des Gesetzes über die Umwandlung der Deutschen Siedlungsund Landesrentenbank in eine Aktiengesellschaft) DSLBSa Ausfertigungsdatum: 16.12.1999 Vollzitat: "Satzung der DSL
MehrVereinssatzung. in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung
Vereinssatzung in der von der Börsenversammlung am 21. November 2012 beschlossenen Fassung - 1-1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Schifferbörse zu Duisburg-Ruhrort, im Folgenden Schifferbörse.
MehrFreundeskreis Horns Erben e.v.
Freundeskreis Horns Erben e.v. Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Mitgliedsbeiträge 6 Organe des Vereins 7 Vorstand 8 Zuständigkeit
MehrEifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft SATZUNG
Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft SATZUNG (08/2014) I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Firma der Aktiengesellschaft lautet: Eifelhöhen-Klinik Aktiengesellschaft. 2.
MehrSatzung der Industrie- und Handelskammer Dresden
Satzung der Industrie- und Handelskammer Dresden Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Dresden hat in ihrer Sitzung am 14. September 2005 in Dresden gemäß 4 des Gesetzes zur vorläufigen
MehrGesellschaftsvertrag. Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Gesellschaftsvertrag der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH in der Fassung vom 17. November 2011 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr der Gesellschaft (1) Die Finne der Gesellschaft lautet: Flughafen Berlin
MehrGesellschaftsvertrag der Stadtbau Emmendingen GmbH
Gesellschaftsvertrag der Stadtbau Emmendingen GmbH 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: Stadtbau Emmendingen GmbH. 2. Sitz der Gesellschaft ist Emmendingen. 1 Firma und Sitz 2 Gegenstand des Unternehmens
MehrGESCHÄFTSORDNUNG DES AUFSICHTSRATS DER ENERGIEGENOSSENSCHAFT Marburg-Biedenkopf EG
Seite 1 von 6 GESCHÄFTSORDNUNG DES AUFSICHTSRATS DER ENERGIEGENOSSENSCHAFT Marburg-Biedenkopf EG Gemäß 22 Abs. 6 der Satzung gibt sich der Aufsichtsrat nach Anhörung des Vorstands diese Geschäftsordnung:
MehrSatzung der Regionalwert AG Hamburg
Satzung der Regionalwert AG Hamburg Stand: 02.09.2015 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr 1. Die Aktiengesellschaft führt den Namen Regionalwert AG Hamburg. 2. Sitz der Gesellschaft
MehrSATZUNG. der Turbon Aktiengesellschaft. I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Firma, Sitz. Turbon AG. 2 Geschäftsjahr. 3 Gegenstand des Unternehmens
SATZUNG der Turbon Aktiengesellschaft I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz 1. Die Aktiengesellschaft führt die Firma Turbon AG. 2. Der Sitz der Gesellschaft ist Hattingen. 2 Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr
MehrSatzung Generali Deutschland AG
Satzung Generali Deutschland AG Fassung gemäß Handelsregistereintragung vom 15.09.2015 Abschnitt I Firma, Sitz, Gegenstand und Bekanntmachungen 1 Firma Die Gesellschaft führt die Firma Generali Deutschland
MehrSatzung des Haaner Tennis-Club e.v.
Satzung des Haaner Tennis-Club e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr, Verbandsmitgliedschaft 1. Der Verein führt den Namen Haaner Tennis-Club e.v. Er ist im Vereinsregister des Amtsgericht Mettmann eingetragen.
MehrGeschäftsordnung des Präsidiums der Hochschule für Gesundheit
Geschäftsordnung des Präsidiums der Hochschule für Gesundheit vom 11.02.2014 NICHTAMTLICHE LESEFASSUNG Auf der Grundlage des 15 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein- Westfalen (Hochschulgesetz
Mehr1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen.
SATZUNG DER AUGSBURGER TAFEL 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Augsburger Tafel e.v. und ist in das Vereinsregister des AG Augsburg unter VR 2152 eingetragen. Der Verein hat seinen Sitz in Augsburg.
MehrSatzung. 1 Name und Sitz
Änderung der Satzung vom 30.12.1998 i. d. F. aus dem Jahr 2007 nach den Vorgaben des Art. 10 des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19.12.2008 am 24.09.09 Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein soll in das Vereinsregister
MehrSatzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG
Satzung FALKENSTEIN Nebenwerte AG (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Dauer Falkenstein Nebenwerte AG (2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hamburg. (3)
MehrGesellschaftsvertrag G S W. Gemeinschaftsstadtwerke Kamen - Bönen - Bergkamen. Neufassung vom 07.03.2001
Gesellschaftsvertrag G S W Gemeinschaftsstadtwerke Kamen - Bönen - Bergkamen Neufassung vom 07.03.2001 1 Rechtsform, Firma und Sitz der Gesellschaft 1. Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter
MehrOrdnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Ordnung ARK DW M-V) Vom 17. März 2014/21.
Ordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e. V. (Ordnung ARK DW M-V) Vom 17. März 2014/21. Mai 2014 Präambel Diakonie ist Wesens- und Lebensäußerung der
MehrSatzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.
Satzung des Vereins förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen: Förderverein-barnim-gymnasium-bernau e.v.. Er ist in das Vereinsregister des
MehrKommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung
Kommunalunternehmen B E R G W a s s e r - A b w a s s e r Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen Berg Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Berg Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen
MehrSatzung TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbh
Satzung TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbh 1 - Firma, Sitz, Geschäftsjahr Die Firma der Gesellschaft lautet: TWF Treuhandgesellschaft Werbefilm mbh Der Sitz der Gesellschaft ist München. Das Geschäftsjahr
MehrENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten
ENTWURF Satzung für den Förderverein der Integrierten Gesamtschule Enkenbach-Alsenborn e.v." 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.1Der Verein führt den Namen: Förderverein der Integrierten Gesamtschule
MehrSatzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule
Satzung des Fördervereins der Max-von-Laue Oberschule 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der Max-von-Laue Oberschule e.v. und soll ins Vereinsregister eingetragen
MehrSatzung der Sparkasse Hannover 10 62
Satzung für die Sparkasse Hannover Beschluss der Regionsversammlung vom 15. Oktober 2002 In der Fassung des Beschlusses der Regionsversammlung vom 12. Dezember 2006 Veröffentlicht im Amtsblatt für die
MehrSatzung des Vereins Die Benderstraße
Satzung des Vereins Die Benderstraße 1 Name, Zweck und Sitz der Gemeinschaft In dem Verein Die Benderstraße schließen sich diejenigen Bürger zusammen, die an einer prosperierenden, erfolgreichen und lebenswerten
MehrSatzung der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main
Satzung der Mainova Aktiengesellschaft Frankfurt am Main Fassung 6. Juni 2012 www.mainova.de 3 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet Mainova Aktiengesellschaft.
MehrSatzung der SMA Solar Technology AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN. 1 Firma, Sitz. 2 Gegenstand des Unternehmens
Satzung der SMA Solar Technology AG I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1 Firma, Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma "SMA Solar Technology AG". (2) Sie hat ihren Sitz in Niestetal. 2 Gegenstand des Unternehmens
MehrSatzung. Stand April 2006
Satzung Stand April 2006 1 Inhaltsverzeichnis A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN... 3 1 Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Rechtsstellung... 3 2 Gegenstand des Unternehmens... 3 3 Bekanntmachungen... 3 B. GRUNDKAPITAL...
MehrTennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung
Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e.v. Satzung 1 Name des Vereins Der Verein führt den Namen Tennis-Gesellschaft Ebingen 1929 e. V und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Sitz und Geschäftsjahr Der Sitz
MehrSatzung Sinstorfer Kinderstube e.v. Seite 1. Satzung
Seite 1 Satzung Der Verein führt den Namen Sinstorfer Kinderstube e.v.. Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg; Vereinsregisternummer 10103. 1 (1) Der Verein führt die zuvor vom Hamburger Schulverein e.v.
MehrSatzung. Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v.
Satzung 1 Name, Sitz, Umfang (1) Der Verband führt den Namen Landesverband Großhandel-Außenhandel-Dienstleistungen Sachsen-Anhalt e.v. Die Tätigkeit des Verbandes erstreckt sich räumlich auf das Land Sachsen-Anhalt.
Mehr- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Satzung der... 1 Name, Rechtsform, Sitz
- 1 - Muster Satzung einer steuerbegünstigten Stiftung - mit zwei Organen - Erläuterungen hierzu unter Allgemeines: Die Stiftungssatzung Soll die Stiftung nicht nur gemeinnützige Zwecke verfolgen, sondern
MehrStadtrecht der Stadt Mannheim
10.01 vom 29. Juni 2004 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24.07.2000 (GBL. S. 582 berichtigt S. 698), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zu Änderung
MehrBeiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015
Beiratsordnung des Frankfurter Volleyball Verein e.v. Stand: Januar 2015 1. Zusammensetzung des Beirats (1) Mitglieder Der Beirat des Frankfurter Volleyball Verein e.v. (FVV) setzt sich gemäß 11 der Vereinssatzung
MehrVerein Ein langer Weg e. V.
Verein Ein langer Weg e. V. Neufassung der Satzung in der neu zu beschließenden Fassung vom 07. November 2011. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Ein langer Weg e.
MehrSatzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v.
Satzung des Bayerischen Anwaltverbandes e.v. Präambel Im Jahre 1861 ist in Nürnberg der Anwaltverein für Bayern als erster überregionaler deutscher Anwaltverein gegründet worden, dessen Epoche zwar 1883
MehrGESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN AUFSICHTSRAT. Fassung vom 18. April 2013
GESCHÄFTSORDNUNG FÜR DEN AUFSICHTSRAT Fassung vom 18. April 2013 Geschäftsordnung für den aufsichtsrat 3 I. Aufsichtsrat und Aufsichtsratsmitglieder 1 Aufgaben des Aufsichtsrats (1) Der Aufsichtsrat berät
MehrSatzung des KSD Katholischer Siedlungsdienst e. V.
Satzung des KSD Katholischer Siedlungsdienst e. V. Präambel Der Auftrag des KSD Katholischer Siedlungsdienst e.v. findet seine Begründung in den Vorstellungen der Katholischen Kirche über Ehe und Familie
MehrGraz. 2 Begriffe. Universität Graz. des. oder. Aufträge geben. chen Universität. bedienen. des Universitätsrats)
Geschäftsordnung des Universitätsrats der Technisc chen Universität Graz 1 Geltungsbereich Diese Geschäftsordnung gilt für den Universitätsrat der Technischen Universität Graz. 2 Begriffe (1) Schriftlich
MehrSatzung. der SIMONA Aktiengesellschaft. 55606 Kirn
Satzung der SIMONA Aktiengesellschaft 55606 Kirn 7/2015 Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz, Dauer Die Gesellschaft führt die Firma SIMONA Aktiengesellschaft. Sie hat den Sitz in Kirn/Nahe. Die Dauer
MehrSatzung der Beta Systems Software AG
Satzung der Beta Systems Software AG in der geänderten Fassung vom 22. Mai 2006 I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma, Sitz und Geschäftsjahr (1) Die Gesellschaft führt die Firma Beta Systems Software Aktiengesellschaft.
MehrSatzung des Mietervereins Wesel, Bocholt, Kleve und Umgebung e. V. angeschlossen dem Landesverband NRW im Deutschen Mieterbund
Satzung des Mietervereins Wesel, Bocholt, Kleve und Umgebung e. V. angeschlossen dem Landesverband NRW im Deutschen Mieterbund Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz DMB Mieterverein Wesel-Bocholt-Kleve
MehrMuster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. 1 Name und Sitz
Muster eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes. Der
MehrSatzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim
Seite 529 Satzung zur Organisation und Nutzung des gemeinsamen Instituts für Medizintechnologie der Universität Heidelberg und der Hochschule Mannheim Zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit und zur gemeinsamen
MehrSatzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)
Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo
MehrSatzung des Vereins Alumni der Karlshochschule International University e. V.
Satzung des Vereins Alumni der Karlshochschule International University e. V. 1 Name, Sitz, Eintragung (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Karlshochschule International University e. V. und hat seinen
Mehr