Zuschüsse für internationale Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
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- Agnes Meissner
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1 Zuschüsse für internationale Jugendarbeit aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) Liebe ASJlerinnen und ASJler, wir freuen uns, dass ihr ein Projekt in der internationalen Jugendarbeit durchführen wollt. Hier geben wir euch die wichtigsten Infos zu Zuschüssen für internationale Jugendarbeit, die über das Bundesjugendbüro der ASJ Deutschland in Köln beantragt werden können. Ihr könnt grundsätzlich für Projekte mit allen Ländern Zuschüsse beantragen. Es gibt abweichende Regelungen für Länder bei denen es binationale Jugendwerke gibt. Das sind Frankreich, Israel, Griechenland, Russland, Tschechien und Polen. Auch zu Projekten mit Entwicklungsländern sind weitergehende Informationen zu beachten, die wir auf Anfrage geben. Gliederung 1. Bestimmungen des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) 1.1 Was sind internationale Begegnungen? 1.2 Ziele von internationalen Begegnungen 1.3 Was sind außerschulische Jugendbegegnungen 1.4 Altersgrenzen 1.5 Teilnehmer_innenzahl 1.6 Dauer 1.7 Förderung Förderbeträge Jugendbegegnungen im Inland Jugendbegegnungen im Ausland Teilfinanzierung Nachweispflicht Verteilung der Fördermittel in der ASJ 1.8 Gastgebendenprinzip 1.9 Private Aufenthalte im Ausland 1.10 Nicht förderbare Aktionen 1.11 Nicht förderbare Personen 1.12 Ausnahmen 2. Zuschussverfahren in der ASJ 2.1 Zeitplan 2.2 Antrag 2.3 Verwendungsnachweis 2.4 Nicht einzureichen sind 1 von 7
2 1. Bestimmungen des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) 1.1 Was sind internationale Begegnungen? - Begegnungen von Kinder- und Jugendgruppen aus zwei Ländern, Deutschland und ein Partnerland (bilateral) oder drei und mehr Ländern, Deutschland und mindestens zwei Partnerländer (multilateral) - Begegnungen von Fachkräften der Kinder- und Jugendhilfe, bilateral oder multilateral. Das Programm muss unmittelbaren fachlichen Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe oder zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aufweisen. Die Teilnehmer_innen müssen dazu einen besonderen fachlichen Bezug haben. - Internationale Workcamps. 1.2 Ziele von internationalen Begegnungen - Kinder und Jugendliche sollen internationale Lernerfahrungen machen. - Sie sollen Erfahrungen mit Andersartigkeit machen und dadurch eigene Ansichten reflektieren und Vorurteile abbauen. - Sie sollen zum Umgang mit Diversität befähigt werden. - Sie sollen ihre Handlungskompetenzen in einer globalisierten Welt erweitern. - Es soll jungen Menschen in Deutschland ermöglicht werden internationale Erfahrungen zu machen, die sonst wenig Möglichkeiten dazu haben. 1.3 Was sind außerschulische Jugendbegegnungen? Zuschüsse werden nur für außerschulische Kinder- und Jugendbegegnungen gewährt. Merkmale außerschulischer internationaler Begegnungen sind: - Die inhaltliche und Pädagogische Verantwortung hat ein Träger der außerschulischen Jugendarbeit. - Die Teilnahme am Projekt ist nicht auf Teilnehmer_innen einer Schulklasse oder eines Kurses beschränkt. - Die Teilnahme von Schüler_innen ist freiwillig und wird nicht benotet. - Die Teilnehmer_innen wirken an der Vorbereitung und Durchführung mit. 1.4 Altersgrenzen - Kinder und Jugendliche in Begegnungen und Workcamps: mindestens 8 Jahre, höchstens 26 Jahre - Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe: keine obere Altersgrenze 2 von 7
3 1.5 Teilnehmer_innenzahl Kinder- und Jugendbegegnungen in Deutschland: 15 Teilnehmer_innen und 2 Begleitpersonen 2 aus Deutschland und insgesamt 15 Teilnehmer_innen und 2 Begleitpersonen 2 aus den Partnerländern.* Kinder- und Jugendbegegnungen im Ausland: 15 Teilnehmer_innen und 2 Begleitpersonen 2 aus Deutschland. 1 Begegnungen von Fachkräften: insgesamt 10 Teilnehmer_innen. 1.6 Dauer 1 Wenn eine bestehende Gruppe an einer Begegnung teilnimmt, können es nach Absprache mit dem Ministerium mehr Teilnehmer_innen sein. 2 Die Zahl der Begleitpersonen hängt von der Zusammensetzung der Gruppe ab. Bei Faktoren wie z. B. besonderer Alterszusammensetzung oder besonderem Betreuungsbedarf können es nach Absprache mit dem Ministerium mehr Begleitpersonen sein. - Kinder- und Jugendbegegnungen: mindestens 5 Tage, höchstens 30 Tage - Fachkräfteaustausch: Wenn in Form von Hospitationen oder Praktika bis zu 90 Tage. An- und Abreisetag gelten jeweils als voller Tag. 1.7 Förderung Förderbeträge Jugendbegegnungen in Deutschland Bei Begegnungen in Deutschland: 40,- Euro pro Tag und Teilnehmer_in (Deutsch und ausländisch) Jugendbegegnungen im Ausland Bei Begegnungen im Ausland: Zuschlag und Reisekostenzuschuss. o Der Zuschlag beträgt 50,- Euro pro Teilnehmer_in. Maximal 500,- Euro pro Begegnung. o Reise in europäisches Land: 0,12 Euro pro km einfache Strecke nach Google- Routenplaner o Reise in außereuropäisches Land: 0,08 Euro pro km einfache Luftlinien- Strecke nach Die errechneten Reisekosten der ganzen Gruppe werden auf volle Euro abgerundet. Im Inland und Ausland: Honorare für Sprachmittelnde/Dolmetscher: insgesamt maximal 305,- Euro. Für Begegnungen in Israel, Russland und der Türkei gibt es besondere Fördersätze. Die Zuschläge dürfen nicht verwendet werden für: o Unterkunfts-, Verpflegungs- und Fahrtkosten, die während der Maßnahme entstehen. o Koordinierungskosten (wenn ein anderer Träger Verwaltungsarbeiten übernimmt). o Kosten des gastgebenden Partners für Vor- und Nachbereitung. o Taschengeldzahlungen. 3 von 7
4 o Visumsgebühren und Impfungen. o Gastgeschenke. o Ausbildung von Gruppenleiter_innen. o Referentenhonorare im Ausland Teilfinanzierung - Zuschuss ist keine Vollfinanzierung. - Der Zuschuss darf 60 Prozent der Gesamtkosten nicht überschreiten. - Eigenmittel oder Zuschüsse Dritter müssen verwendet werden. - Die tatsächlich ausbezahlte Fördersumme errechnet sich anhand der mit den Teilnehmer_innenlisten im Verwendungsnachweis nachgewiesenen förderbaren Personen Nachweispflicht - Führung eines Kassenbuchs - Aufbewahrung aller Originalbelege für fünf Jahre nach Ende der Maßnahme Verteilung der Fördermittel in der ASJ - Volle Berücksichtigung der bis 15. März eines Jahres eingegangenen Anträge im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel. - Verteilung der Mittel nach Zugang des Förderbescheids des BMFSFJ an die ASJ Deutschland. Das kann deutlich nach dem 15. März sein. - Anteilige Kürzung wenn die Summe der beantragten Mittel die zur Verfügung stehenden Mittel überschreitet. - Berücksichtigung von nach dem 15. März eingehenden Anträgen nur, wenn noch Mittel zur Verfügung stehen. 1.8 Gastgebendenprinzip - Die gastgebende Seite trägt die Kosten des Aufenthaltes und des gemeinsamen Programms. - Die besuchende Seite trägt die Kosten der eigenen An- und Abreise. - Deutsche Gruppen können im Ausland Ausgaben des Programms übernehmen. 1.9 Private Aufenthalte im Ausland - Teilnehmer_innen können nach Ende einer Begegnung im Gastland bleiben. - Die maximale Dauer ist Aufenthalt im Gastland minus ein Tag. - Teilnehmer_innen können an mehreren Begegnungen im Ausland hintereinander teilnehmen. - Teilnehmer_innen, die sich bereits vor einer Begegnung im Gastland aufhalten, können nicht gefördert werden. - Teilnehmer_innen, die sich nach einer Begegnung länger als die maximale förderfähige Dauer im Gastland aufhalten, können nicht gefördert werden Nicht förderbare Aktionen 4 von 7
5 - reine Erholungs- oder Touristikmaßprogramme - reine Berufsausbildungs- oder Studienprogramme - Programme weltanschaulicher oder Religiöser Erziehung - Wettbewerbe 5 von 7
6 1.11 Nicht förderbare Personen - Öffentliche Bedienstete. - Teilnehmer_innen anderer von der Bundesregierung geförderter Programme (wie z. B. FSJ, BFD). - Teilnehmer_innen, die außerhalb der Altersgrenzen des KJP liegen. (Zwei Begleitpersonen dürfen außerhalb der Altersgrenzen des KJP liegen.) Nicht förderbare Personen können an internationalen Begegnungen teilnehmen. Für sie gibt es aber keine Zuschüsse. Die maximalen Teilnehmerzahlen dürfen nicht überschritten werden Ausnahmen - In begründeten Fällen sind Ausnahmen möglich. - Ausnahmen müssen vor der Begegnung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) genehmigt werden. - Es gibt keine Ausnahmen bei privaten Aufhalten im Ausland. 2. Zuschussverfahren in der ASJ 2.1 Zeitplan Bis eines jeden Jahres: Einreichen einer formlosen Interessensbekundung. Darin folgendes angeben: - Maßnahme im Inland oder Ausland - Geplante Dauer - Geplante Anzahl Teilnehmer_innen aus Deutschland und dem Gastland. Bis eines jeden Jahres: Einreichen des Förderantrags, der Kostenkalkulation und des geplanten Programms Anschließend: Nach Eingang des Förderbescheids des Bundesministeriums für die ASJ: Errechnung der Zuschusshöhe für die Gliederungen. Die Weiterleitungsverträge mit den tatsächlichen Förderbeträgen werden durch das Bundesjugendbüro an die Gliederungen verschickt. Sechs Wochen nach Ende der Begegnung: Einreichen des Verwendungsnachweises im Bundesjugendbüro. Auszahlung der Fördersumme an die Gliederung nach Eingang und Prüfung des Verwendungsnachweises, des Sachberichts, der Belegliste und der unterschriebenen Teilnehmer_innenliste. 6 von 7
7 2.2 Antrag - Antragstellung mit dem Antragsformular für internationale Globalmittel bis zum 15. März eines jeden Jahres - Soll ein Projekt vor dem 15. März stattfinden ist der vorzeitige Maßnahmenbeginn formlos zu beantragen. 2.3 Verwendungsnachweis Einzureichen sind: - Spätestens sechs Wochen nach Ende der Begegnung. - Vollständig ausgefülltes Formular Verwendungsnachweis internationale Maßnahmen - Tabellarischer Ablaufplan des Programms der Maßnahme - Unterschriebene Teilnehmendenliste auf dem offiziellen Formular des BMFSFJ - Tabellarische Belegliste auf dem offiziellen Formular des BMFSFJ. Die Original- Quittungen müssen fünf Jahre vom Antragsteller aufgehoben werden. - Vollständig ausgefülltes Berichtsformular - Bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln ins Ausland: abgestempelte/benutzte Fahrkarten/Flugtickets Maßgeblich für den ausgezahlten Zuschuss ist die tatsächliche Anzahl der förderbaren Teilnehmer_innen laut Teilnehmendenliste. Haben weniger förderbare Personen teilgenommen als beantragt, wird die tatsächlich ausgezahlte Summe gegenüber der beantragten Summe reduziert. Der Zuschuss darf 60 Prozent der Gesamtkosten der Begegnung nicht überschreiten! 2.4 Nicht einzureichen sind - Originale oder Kopien der Quittungen und Belege - Die Originale der Quittungen und Belege sind fünf Jahre aufzuheben 7 von 7
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