Inhalt Juni / Juli 2007

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1 info.markt Inhalt Juni / Juli 2007 Gesundheit Zahnersatz - Vorsicht vor teuren Varianten! 2 Krankenkassen - Für wen lohnen sich Wahltarife? 3 Berufsunfähigkeit - Achten Sie auf die Bedingungen! 5 Sonnenbrillen - Lichtschutz im Test 6 Mineralwässer - Gibt es Qualitätsunterschiede? 7 Plastikflaschen - Bedenkliche Rückstände 8 Unwirksame Therapien keine Kassenleistung 9 Geld & Arbeit Vermittler-Provisionen - Mehr Aufklärung für Anleger 10 Auslandsüberweisungen - Überraschend teure Gebühren 11 Seniorenversicherungen - Kaum sinnvolle Angebote 12 Tückischer Geldautomat - Die Verbraucherfalle 14 Sozialauswahl und unliebsame Arbeitnehmer 15 Recht Partnervermittlung - Bittere Enttäuschungen 16 Komfortbeerdigung - Was müssen Angehörige bezahlen? 17 Wasserschaden - Versicherungskunde steht im Regen 18 Bauen & Wohnen Wohneigentum - Start für das neue Gesetz 21 Gaspreise - Was bringt das neue Gerichtsurteil? 23 Dachhaie - Unnötige Reparaturen 25 Falscher Wintergarten - Der Zuschauerfall 26 Denkmalschutz - Rechte und Pflichten von Eigentümern 28 Heimwerken - Kurse speziell für Frauen 29 Klimageräte - Welches hilft gegen die Hitze? 30 Wohnberatung - Gestaltung zum Wohlfühlen 31 Erhöhung von Billig-Mieten 32 Multimedia Vorsicht Datentod! - Defekte CDs sorgen für Ärger 33 Handytarife - Günstigere Preise im Ausland 34 Defektes Handydisplay - Der Infomarkt-Reporter 35 Hindernisreiche DSL-Kündigung - Der Zuschauerfall 36 Datenschutz bei Telefonauskunft 37 Auto & Verkehr Sommerschuhe - Risiko beim Autofahren 38 Autokauf - Inspektionen als Zugabe 39 Teure Gebrauchtwagenmängel - Der Infomarkt-Reporter 40 Verzwickte Hauptuntersuchung - Die Verbraucherfalle 41 Abenteuerliche Raststätte - Die Verbraucherfalle 42 Neuwagen und Stand der Technik 43 Fahrradschlösser - Welches schützt am besten? 43 Reisen & Freizeit Schäden am Mietwagen - Der Infomarkt-Reporter 45 Wertlose Bonuspunkte - Der Zuschauerfall 46 Günstige Hotelpreise - Städtereisen im Sommer 47 Blumendünger - Wo blüht s am schönsten? 48 Service Tischsitten - Kinder-Benimmkurse im Trend 50 Der Hundefriseur kommt 51 Infoecke Infomarkt auf DVB-T 52 Sendung verpasst? 52 Infomarkt Online, Sendeplatz, Impressum 53 Videotext-Untertitel - Schritt zur Barrierefreiheit 53 Literatur & Adressen 54 Sendetermine: Donnerstag Uhr bis Uhr Wiederholung: Montag 7.50 bis 8.35 Uhr Internet:

2 Gesundheit Zahnersatz Vorsicht vor teuren Varianten! Ein Besuch beim Zahnarzt kann kräftig ins Geld gehen, denn ob Luxusversorgung oder Standardlösung, die Kasse zahlt immer nur ihren festen Zuschuss. Trotzdem entscheiden sich viele Patienten für die kostspieligen Varianten und zahlen mitunter Tausende von Euro zu. Meist folgen sie einfach der Empfehlung ihres Zahnarztes. Aber mancher Zahnarzt hat wohl nicht nur die Gesundheit des Patienten im Blick, wie der Fall eines Infomarkt-Zuschauers zeigt. Kronen statt Füllungen Tom B. hatte immer relativ gesunde Zähne. Doch vor zwei Jahren musste er wegen Schmerzen an den Weisheitszähnen zum Zahnarzt. Der Arzt untersucht ihn und entdeckt einige Kunststofffüllungen. Die will er gleich austauschen. Statt neuer Füllungen empfiehlt er Teilkronen aus Gold. Die seien besser, weil Kunststoff nicht so lange halte und dann Karies entstehen könne. Als Laie verlässt sich Tom B. auf die Beurteilung seines Zahnarztes. Der Zahnarzt macht eine Kostenaufstellung ,- Euro soll die Behandlung etwa kosten. Was Tom B. dabei nicht klar wird: Hätte er statt Gold ein anderes Material gewählt, wäre er viel günstiger weggekommen. Fast 70 Prozent Ersparnis bei den Materialkosten wären möglich gewesen. Im Zahnarztstuhl überrumpelt Am Behandlungstag setzt der Zahnarzt mehrere Betäubungsspritzen, um die Füllungen zu ersetzen. Er entdeckt dabei noch mehr Behandlungsbedarf und fragt Tom B., ob er das gleich erledigen soll. Tom B. erklärt sich einverstanden, denn er denkt nur daran, schnell fertig zu werden. Erst vier Stunden später kann er den Zahnarztstuhl verlassen. Statt sechs Zähnen hat der Arzt 15 Zähne behandelt und dabei 19 Spritzen gesetzt. Eine Woche später kommt die Rechnung. Statt der angekündigten 2.500,- Euro liegt sie bei über 9.100,- Euro. Tom B. ist schockiert und wendet sich an die Zahnärztliche Patientenberatung in Heidelberg (Adresse S. 56). Die Rechnung will er nicht zahlen. Anspruch auf umfassende Beratung Die Patientenberatung kennt die Argumente vieler Zahnärzte: Kunststofffüllungen könnten bei der Haltbarkeit gegen Gold nicht ankommen. Das stimmt so pauschal nicht. Moderne Kunststofffüllungen können bei entsprechender Mundhygiene sieben Jahre und länger halten. Mit etwa 60,- Euro pro Zahn sind sie außerdem deutlich günstiger als eine Teilkrone aus Gold. Sie kostet etwa 300,- Euro pro Zahn. Die Patientenberatung bezweifelt, dass bei Tom B. Goldkronen notwendig waren. Außerdem hätte der Zahnarzt in seinem Fall die Behandlung unterbrechen müssen, um ihn über Alternativen und Kosten zu informieren. Der Patient sollte zum Beispiel die Möglichkeit haben, nachzufragen. Im Zahnarztstuhl liegend, während der Behandlung und möglicherweise unter Schmerzen, ist das kaum möglich. Falsche Abrechnung Bei einer weiteren Untersuchung stellt sich zudem heraus, dass der Arzt an einigen Zähnen statt Teilkronen günstigeren Zahnersatz eingesetzt hat. Abgerechnet hat er aber die teureren Teilkronen. Zwischen beiden Varianten liegt ein Preisunterschied von mehreren hundert Euro. Auf die Beschwerde hat der Zahnarzt die Rechnung von Tom B. um einige hundert Euro verringert. Aber ansonsten bestreitet er die Vorwürfe. Tom B. reicht das nicht. Jetzt wartet er auf das Gutachten eines Sachverständigen. Experte bei Infomarkt war Uwe Niekusch von der Arbeitsgemeinschaft Zahngesundheit, Heidelberg. Empfiehlt der Zahnarzt bei Füllungen im Seitenzahnbereich Gold statt Kunststoff, muss man beachten, dass Kunststoff tatsächlich nicht immer die richtige Lösung ist. Bei großen Löchern sind Kunststofffüllungen oft nicht möglich. Da besteht tatsächlich nur die Alternative, ein Inlay - beispielsweise aus Gold - zu machen, keine andere Füllung. Häufig gibt es jedoch Fälle, in denen der Arzt die Wahl zwischen Inlay und Kunststofffüllung hat. Wenn Gold zum Einsatz kommt, verdient der Zahnarzt allerdings mehr. Der Zahnarzt muss seinem Patienten alle Möglichkeiten erklären, die für den persönlichen Fall in Frage kommen. Und auf Nachfrage hat er die ungefähren Kosten der einzelnen Alternativen zu nennen. Detaillierte Kostenaufstellungen für alle Varianten können jedoch nicht verlangt werden. 2

3 Gesundheit Krankenkassen Patienten können bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die Kostenschätzung realistisch ist. Aufgrund der täglichen Erfahrung kennen die Krankenkassen die üblichen Preise der einzelnen Leistungen. Eine Therapieempfehlung können und dürfen Krankenkassen allerdings nicht geben. Zweite Meinung Wer an einer geplanten Behandlung Zweifel hat, kann eine zweite Meinung einholen. Dazu geht man zu einem anderen Zahnarzt, lässt sich erneut untersuchen und einen Therapievorschlag machen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, bei manchen Patientenberatungsstellen und einigen Zahnärztekammern Zweitmeinungen einzuholen. Für den Kassenpatienten ist die Untersuchung bei einem weiteren Zahnarzt kostenlos. Da es sich um eine reine Untersuchung handelt, fallen die 10,- Euro Praxisgebühr nicht an. Wer allerdings privat versichert ist, muss die Kosten möglicherweise selbst bezahlen. Kein Behandlungszwang! Niemand kann einen Arzt zwingen, eine Behandlung durchzuführen, die er nicht empfiehlt. Wer also eine Behandlung entsprechend einer abweichenden Zweitmeinung wünscht, muss sie von dem Zahnarzt durchführen lassen, der diese Therapie empfohlen hat. Reklamationen Wer an Zahnarztleistungen zweifelt oder unzufrieden ist, sollte sich zunächst um ein klärendes Gespräch mit seinem Zahnarzt bemühen. Bleibt das erfolglos, können Kassenpatienten bei ihrer Krankenkasse nachfragen. Krankenkassen können Gutachten in Auftrag geben. Es ist außerdem möglich, privat einen Gutachter zu beauftragen. Dabei muss man jedoch hohe Kosten übernehmen. Ob man sie später zurückerhält ist offen. Privatversicherte können sich an die Schlichtungsstellen der Zahnärztekammern wenden. Diese Beratungen sind meistens kostenlos, mancherorts werden geringe Gebühren erhoben. Mit dem Schlichtungsverfahren müssen Zahnarzt und Patient einverstanden sein. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Zähne (siehe S. 54). Für wen lohnen sich Wahltarife? Wer sorgfältig auf seine Gesundheit achtet, hat seit dem 1. April 2007 Vorteile. Seitdem dürfen die Krankenkassen in großem Umfang Spartarife anbieten. Damit werben derzeit viele Kassen. Sie preisen ihre neuen Wahltarife an. Die Zeiten, in denen jede Krankenkasse nur einen Tarif haben durfte, sind endgültig vorbei. Viele Versicherte entdecken gerade die neuen Angebote und fragen, ob sie sich auch rechnen. Infomarkt hat an einer Beispielspatientin untersucht, welche Wahltarife tatsächlich sparen helfen. Claudia M. ist zurzeit bei der BKK Gildemeister- Seidensticker versichert und zahlt einen Beitragssatz von 12,8 Prozent. Ihr Monatsbeitrag beträgt rund 230,- Euro im Monat (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil). Einen Wahltarif hat ihre Kasse nicht. Claudia M. müsste also die Kasse wechseln. Zusammen mit Infomarkt holt sie mehrere Angebote ein. Selbstbehaltstarife Die ausgesuchten Kassen bieten alle einen Tarif mit Selbstbehalt. Dabei erhält der Versicherte einen Bonus - abhängig vom Einkommen. Geht er - außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen - zum Arzt, zahlt der Versicherte selbst. Je mehr Arztbesuche, desto weniger bleibt vom Bonus übrig. Ist der Bonus dann verbraucht, zahlt der Versicherte zusätzlich. Je nach Kasse höchstens 360,- Euro. Das ist der maximale Selbstbehalt. Claudia M. würde einen Selbstbehalt in Kauf nehmen, wenn sie dadurch Beiträge spart. Zuerst wird das Angebot der Allgemeinen Ortskrankenkasse AOK geprüft. Deren Beitragssatz beträgt 14,5 Prozent. Für Claudia M. hieße das, jährlich rund 363,- Euro mehr Beiträge zu bezahlen. Aber durch den AOK-Tarifbonus von 560,- Euro ergibt sich eine Ersparnis von 197,- Euro, falls sie - abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen - nicht zum Arzt geht. Andernfalls werden pro Besuch 135,- Euro abgezogen. Das bedeutet, dass es für sie bereits bei zwei Krankheitsfällen keine Ersparnis mehr gibt. Der Selbstbehalt bei der AOK beträgt maximal 120,- Euro. Bei diesen Bonusangeboten besteht die Gefahr, dass Patienten auch dringende Arztbesuche vermeiden, um den Bonus nicht zu verlieren. 3

4 Gesundheit Als Nächstes wird der günstigste der großen Wahltarif-Anbieter untersucht - die Techniker Krankenkasse TK. Der Beitragssatz beträgt 13,5 Prozent. Claudia M. hätte also Mehrkosten in Höhe von 150,- Euro jährlich. Durch den Tarifbonus der TK spart sie 600,- Euro. Für sie bleibt ein Vorteil von 450,- Euro. Falls sie - abgesehen von Vorsorgeuntersuchungen - nicht zum Arzt geht. Wird sie dagegen krank, werden zum Beispiel nur die verschriebenen Arzneimittel abgerechnet, nicht jedoch Kosten für Arztbesuche. Bei einem Krankenhausaufenthalt wird es allerdings sehr teuer. Pro Tag werden 300,- Euro abgezogen. Im schlimmsten Fall müsste Claudia M. den Selbstbehalt von 360,- Euro tragen. Ein interessantes Angebot, bei dem man allerdings das Risiko eines Krankenhausaufenthaltes bedenken muss. Claudia M. bleibt bei der BKK Gildemeister, die von August 2007 an den Beitragssatz auf 12,6 Prozent senken will. Außerdem wird dann auch dort ein Wahltarif mit Selbstbehalt angeboten. Die Vorteile der Angebote müsste sie dann neu durchrechnen und vergleichen. Vorsicht: Lange Bindung! In Wahltarife einzusteigen ist jederzeit möglich. Aber Versicherte sollten beachten, dass sie an einen Wahltarif für ein Jahr oder meist sogar für drei Jahre gebunden sind. Selbst wenn die Kasse ihren Beitragssatz erhöht, besteht kein Sonderkündigungsrecht. Nur wer erhebliche Vorteile verzeichnen kann, sollte sich so lange binden. Bei den Beitragssätzen sind nämlich weitere Veränderungen bis zum Jahr 2009 zu erwarten; möglich sind auch Beitragssenkungen. Mit Stand von Mitte Juni 2007 sind erst bei sechs überregionalen Krankenkassen Wahltarife von den Aufsichtsbehörden genehmigt worden. Landesaufsichtsbehörden haben außerdem Angebote der jeweils regionalen AOK genehmigt. Weitere Tarife sollen folgen. Einige Krankenkassen, wie zum Beispiel die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), bieten eine Beitragsrückerstattung an, wenn man keinen Arzt aufsuchen muss. Geht man doch zum Arzt, entstehen für die Versicherten keine Zusatzkosten. Andere Kassen machen die Rückerstattungen von der Teilnahme an Vorsorgemaßnahmen abhängig, wie zum Beispiel die Gmünder Ersatzkasse (GEK). Expertin bei Infomarkt war Julia Nill von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland, Beratungsstelle Karlsruhe. Hausarzttarife und Chronikerprogramme Versicherte, die häufiger zum Arzt müssen, können von Selbstbehaltstarifen nicht profitieren. Für diese Patienten und für ältere Versicherte sind eher die Hausarzttarife interessant. Wer einen Hausarzt hat, dem er vertraut, der kann beispielsweise Zuzahlungen verringern, indem er nur mit Überweisung zu einem Facharzt geht. Hausarzttarife müssen die Krankenkassen anbieten. Wahltarife und ihre Ausgestaltung sind dagegen freigestellt. Eine weitere Sparmöglichkeit sind die Chronikerprogramme, auch Disease Management Programme genannt (DMP). Wer an Diabetes, Brustkrebs, Asthma oder einer koronaren Herzerkrankung leidet, kann sich in diese Programme einschreiben. Neben einer besseren Versorgung der Patienten gibt es weitere Vorteile, zum Beispiel den Erlass von Zuzahlungen. Tarife mit Naturheilkunde Es gibt inzwischen auch Krankenkassentarife, die naturheilkundliche Behandlungen einschließen. Daran sind nach Umfragen etwa 70 Prozent der Patienten interessiert. Nachrechnen und Preis-Leistungsvergleiche sind auch bei diesen Angeboten dringend anzuraten, denn die Tarife sind sehr unterschiedlich gestaltet. Außerdem muss man mit erhöhten Kosten rechnen. Häufig gibt es dabei wie bei den privaten Zusatzversicherungen auch Begrenzungen, beispielsweise Höchstgrenzen für die jährlichen Leistungen. Mitversicherte Familienangehörige Bei den Wahltarifen müssen Versicherte mit Familienanhang darauf achten, ob sich auch Arztbesuche der Familienangehörigen auf den Bonus auswirken. In manchen Tarifen bestehen die Pflichten nur für den Hauptversicherten. Andere beziehen sogar Kinder ein. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Die neue Gesundheitsversicherung (siehe S. 54). Stiftung Warentest hat Wahltarife verglichen. Die Übersicht finden Sie in Finanztest -Heft 07/07. 4

5 Gesundheit Berufsunfähigkeit Achten Sie auf die Bedingungen! Die Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Deshalb ist es erstaunlich, dass nur 1 Prozent der Erwerbstätigen gegen dieses Risiko versichert ist. Das passende Versicherungsangebot zu finden und alle Fallstricke zu umgehen, ist jedoch nicht ganz einfach. Aber der Aufwand ist die Mühe wert. Stiftung Warentest hat jetzt 92 Tarife unter die Lupe genommen ( Finanztest"-Heft 07/07). Kundenfreundliche Versicherungsbedingungen Zu den kundenfreundlichen Bedingungen gehört: - Anerkennung der Sechs-Monats-Prognose. Wenn der Arzt eine Berufsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten bescheinigt, zahlt bereits die Versicherung. - Ausschluss der abstrakten Verweisung. Fehlt er, kann die Versicherung dem Kunden im Schadensfall einen anderen Beruf zumuten, in dem er gesundheitlich noch arbeiten könnte, der aber nichts mit seiner bisherigen Tätigkeit und Ausbildung zu tun hat. Vorsicht: Unterschiedliche Tarife Das Ergebnis der Untersuchung zeigt, dass die Angebote der Unternehmen im Vergleich zum Vorjahr besser geworden sind. Top-Bedingungen bieten viele Versicherer im Test. Doch beim Vergleichen muss man aufpassen. Oft haben Unternehmen mehrere Tarife im Angebot. Die Unterschiede sind zum Teil erheblich. Beispiel Europa: Beim Standard-Schutz sind wichtige Bedingungen zuungunsten der Kunden gestaltet. Darauf sollte man sich nicht einlassen. Wählen Sie den Top-Tarif. Zumal diese Variante kaum teurer ist. Dass er mehrmals wegen schwerer Bronchitis behandelt wurde, hat er bei Vertragsschluss nicht angegeben. Seine Versicherung zahlt ihm deshalb keinen Cent. Sigmund P. hatte die Erkrankungen als normale Erkältungen angesehen und ihnen deshalb keine Bedeutung zugemessen. Im Test zeigte sich allerdings auch, dass einige Unternehmen die Gesundheitsfragen verwirrend stellen. Die Victoria zum Beispiel fragt nach Beschwerden aus den vergangenen zehn Jahren. Eine Erkältung ist da schnell vergessen. Günstige Beiträge Besser haben das andere Unternehmen gelöst. Für 26 Tarife im Test gab es nämlich die Bestnote sehr gut. Bei den Versicherungen mit Top-Ergebnis gibt es jedoch hohe Preisunterschiede. Beispiel: Günstig versichert ist eine 30-jährige Bürokauffrau mit 1.000,- Euro Monatsrente bei der Hannoversche Leben für 480,- Euro Prämie im Jahr. Etwas teurer sind Cosmos Direkt mit 500,- sowie die Huk-Coburg mit 560,- Euro. Gut doppelt so teuer sind die Universa mit 950,- sowie Inter mit 1.000,- Euro Jahresprämie. Stellen Sie gleichzeitig bei mehreren Versicherungen, die im Test sehr gut abgeschnitten haben, einen Probeantrag. Aus den konkreten Angeboten für Sie können Sie dann die beste Police herauspicken. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Berufsunfähigkeit gezielt absichern (siehe S. 53). Formulare sorgfältig ausfüllen! Ebenfalls wichtig sind die Antragsformulare. Darin fragen alle Versicherer nach Vorerkrankungen. Die sollte man unbedingt ehrlich und umfassend beantworten. Sonst kann die Versicherung die Rentenzahlung verweigern. Bei Sigmund P. war es eine schwere Allergie. Er ist berufsunfähig mit Anfang 40 und kann in seinem erlernten Beruf als Lackierer nicht mehr arbeiten. Für diesen Fall hatte er mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgesorgt. Sie sollte ihn vor den finanziellen Folgen schützen. 5

6 Gesundheit Sonnenbrillen Lichtschutz im Test Sonnenbrillen sollen Augen vor zu viel Sonne schützen. Neben der Sonnencreme sind sie das wichtigste Utensil, wenn man sich an Sommertagen im Freien aufhält. Infomarkt wollte wissen, ob sich Sonnenanbeter auch darauf verlassen können, dass die Sonnenbrille wirklich alle schädlichen Strahlen der Sonne von den Augen fernhält. Neun Sonnenbrillen, alle in Mainz in Verbraucher- und Drogeriemärkten, im Warenhaus, bei einem Modefilialisten, einer Brillen- und einer Kaffeekette gekauft, werden verschiedenen Prüfungen unterzogen. Die Preise liegen zwischen 6,- und 30,- Euro. Das Prüfinstitut für Brillen in Göppingen untersucht die Testkandidaten. UV-Schutz und Durchblick Alle Brillen im Test versprechen hundertprozentigen Schutz vor ultravioletter Strahlung. Das ist wichtig, denn das aggressive UV-Licht kann Netz- und Hornhaut dauerhaft schädigen. Die Sonnenbrille Niceyes filtert nicht alle UV-Strahlen und trägt die Bezeichnung zu unrecht. Zusätzlich ist negativ aufgefallen, dass speziell im blauen Lichtbereich über 400 bis 460 Nanometer eine Lichtdurchlässigkeit von über 20 Prozent besteht. Gerade dieses blaue Licht wird für verschiedene Augenschädigungen verantwortlich gemacht. Immerhin: Alle anderen Sonnenbrillen im Test halten, was sie versprechen und schützen die Augen zuverlässig vor der aggressiven Sonnenstrahlung. Ebenfalls positiv: Selbst bei den billigen Brillen im Test, wie die von H&M für rund 6,- Euro, sind die Kunststoffgläser sauber geschliffen und bieten einen Durchblick ohne Verzerrungen. Haltbarkeit und Schadstoffe In einer Trommel mit Granulat aus Nussschalen müssen die Gestelle fünf Stunden Bewegung über sich ergehen lassen. Damit wird eine längere Tragedauer simuliert. Die Ergebnisse sind ernüchternd: Bei der Sonnenbrille von Tchibo zum Beispiel hat sich die Lackschicht fast vollständig abgelöst. Das ist nur ein optischer Mangel. Doch bei anderen Gestellen zeigt die Röntgenanalyse, dass unter der Lackschicht Nickel zum Vorschein kommt. Das ist der häufigste Auslöser für Kontaktallergien. Besonders auffällig sind die Ergebnisse bei der Lexxoo. Die gemessene Menge, die an die Haut abgegeben wird, liegt weit über dem zulässigen Grenzwert. Die Brille hätte nicht verkauft werden dürfen, stellt der Prüfer fest. Bei der Analyse der Nasenpads finden sich weitere Schadstoffe. In drei Brillen stecken sogenannte Weichmacher. Darunter auch der Stoff DEHP, der als fortpflanzungsgefährdend eingestuft wird. Für Brillengestelle gibt es zwar noch keine Grenzwerte. In Kinderspielzeug zum Beispiel darf der Weichmacher seit Anfang des Jahres aber überhaupt nicht mehr verwendet werden. Die Prüfer verstehen nicht, warum diese Stoffe noch zum Einsatz kommen, obwohl Ersatzstoffe zum gleichen Materialpreis am Markt sind, die den Verbraucher gesundheitlich nicht belasten. Fazit: In mehreren Punkten durchgefallen sind die Brillen von Lexxoo (Modell 15010/4, 17,99 Euro) und Niceyes (Modell LD8-3121, 5,99 Euro). Beide wurden bei Real gekauft. Wegen der Weichmacher ist das Produkt von H&M (Modell , 5,90 Euro) ebenfalls nicht zu empfehlen. Die Brille von Fielmann (Modell MC239sun, 29,50 Euro) ist dagegen gut für grelle Sonnentage. Ebenfalls gut und wesentlich günstiger schützt man die Augen mit der Sonnenbrille aus dem DM-Drogeriemarkt (Modell M300003, 9,95 Euro) sowie mit der Six gekauft bei Karstadt (Modell , 10,95 Euro). Übrigens: Brillenträger, die häufiger Hautreizungen im Augenbereich haben, sollten zu einem Hautarzt gehen, denn es gibt verschiedene Möglichkeiten. Kunststoffgläser moderner Brillen können in angeschliffenen Bereichen möglicherweise hautreizende Ausdünstungen haben. Die Stege der Brillen sind teilweise aus Silikon gefertigt. Ein Austauschen der Stege oder Versiegeln der Gläser kann Abhilfe schaffen. Überprüfen Sie auch, dass die Brille nicht zu nahe am Auge sitzt, mangelnde Luftzirkulation kann ebenfalls zu Reizungen führen.titanfassungen dagegen verursachen nahezu keine allergischen Reaktionen. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Sonnenbrillen (siehe S. 54) und beim Kuratorium Gutes Sehen im Internet unter 6

7 Gesundheit Mineralwässer Gibt es Qualitätsunterschiede? Anderthalb bis zwei Liter Flüssigkeit sollten Erwachsene am Tag trinken - am besten Mineralwasser. Im Handel werden die Kunden von vielen verschiedenen Marken und Sorten fast erschlagen. Die Preisunterschiede sind dabei enorm. Fraglich ist, ob es tatsächlich entsprechende Qualitätsunterschiede gibt. Mehr als 130 Liter trinkt jeder Deutsche im Durchschnitt pro Jahr, zehnmal soviel wie noch in den 70er Jahren. Längst haben edle Wässer in der Welt von Luxus und Schönheit ihren Platz erobert. In Berliner Edelhotels werden Mineralwässer serviert, die mitunter mehr als 60,- Euro pro Flasche kosten. Beim Discounter zahlt man dagegen für eine Anderthalb-Liter -Flasche ganze 0,19 Euro, ein winziger Bruchteil des Preises im Hotel. Für die Preisspannen werden von einigen Herstellern der edlen Wässer die jeweiligen Mineralstoffe angeführt. Reine Geschmackssache Das Institut für Ernährungswissenschaft in Paderborn hat mehr als 200 Mineralwässer auf ihre Inhaltsstoffe untersucht. Dabei stellte sich heraus, dass die billigen Wässer vom Discounter ernährungsphysiologisch genauso gut zu bewerten sind, wie die teuren Markenwässer. Der Grund dafür ist einfach: Auch die Angebote der großen Discounter stammen aus ganz normalen Mineralquellen, einige wurden sogar von den Billig- Händlern ganz aufgekauft. Die Mineralstoffe im Wasser werden grundsätzlich überschätzt, sagen Ernährungswissenschaftler. Sie tragen kaum zum Mineralstoffhaushalt des Körpers bei. Wer ein kleines Stück Käse isst, nimmt ein Vielfaches an Mineralstoffen im Körper auf. Werbegag Sauerstoffwasser Besonders beworben wird Wasser mit zusätzlichem Sauerstoff. Diese Wässer kosten bis zu 2,- Euro pro Liter im Einzelhandel. Doch der Wissenschaftler sieht wenig Nutzen im Mehr an Sauerstoff. Die Lungen versorgen den menschlichen Körper mit einer gewaltigen Überkapazität an Sauerstoff. Zusätzliche Gabe ist nicht nötig. Fazit: Wer sparen will, verzichtet auf solche unnötigen Extras. Für die Qualität des Mineralwassers bürgt hierzulande der Staat durch strenge Lebensmittel- Kontrollen. Die Unterschiede liegen deshalb in aller Regel im Geschmack. Die billigste Lösung kommt in Deutschland aus dem Wasserhahn. Da kostet ein Liter weniger als 1 Cent. Wer es gerne mit Kohlensäure mag, kann einen Wassersprudler einsetzen. Nachteil der Soda- Wasserbereiter ist, dass eine Verkeimung des Wassers vorkommen kann, was bei frischem Leitungswasser oder frischem Mineralwasser ausgeschlossen ist. Aus Gläsern trinken Man sollte möglichst nicht aus einer Flasche trinken, da durch die Berührung mit dem Mund Keime in die Flasche gelangen und sich dort vermehren können. Es ist empfehlenswert, aus Gläsern zu trinken oder die Flasche sofort auszutrinken. Angebrochene Mineralwasserflaschen sollte man im Kühlschrank aufbewahren und innerhalb von drei bis vier Tagen austrinken. Mit Kohlensäure hält sich Wasser einige Tage länger, da diese Wässer erst verkeimen, wenn die Kohlensäure entwichen ist. Säuglinge Bei Wasser für die Babyernährung sollte man darauf achten, dass es nicht zu viele Mineralstoffe enthält. Sehr mineralreiches Wasser ist für Säuglinge ungeeignet. Wer ganz sicher gehen will, dass das Wasser keimfrei ist, kann es abkochen. Mineralwasser für Babynahrung darf außerdem nicht zu viel Sulfat enthalten. Manche Mineralwässer enthalten 800 bis Milligramm pro Liter. Sie sind für Babynahrung ungeeignet. Das Mineralwasser sollte höchstens 240 Milligramm Sulfat pro Liter enthalten. Mineralwasser ist fast nitratfrei, da es aus großen Tiefen kommt. Das dort noch in dem Wasser enthaltene Nitrat wird fast vollständig von in diesen Tiefen lebenden Bakterien abgebaut. Da kein Sauerstoff vorhanden ist, verwenden die Bakterien den im Nitrat gebundenen Sauerstoff. Für Erwachsene ist der Nitratgehalt aller Mineralwässer unbedenklich. Für Säuglinge ist Mineralwasser nur empfehlenswert, wenn der Nitratgehalt weniger als zehn Milligramm pro Liter beträgt. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Durstlöscher Wasser (siehe S. 54). 7

8 Gesundheit Plastikflaschen Bedenkliche Rückstände Sie sind leicht, bruchsicher und können recycelt werden. Bei den Mehrweggetränkeflaschen haben sie deshalb die Glasflasche stark verdrängt. Doch die Plastikflaschen machen Sorgen. Im Mehrwegsystem kommen sie nicht immer sofort zum Händler zurück. Weil sie so praktisch sind, nutzen sie manche als Behälter im Haushalt oder in der Werkstatt. Doch solche Umwege können erschreckende Folgen haben. Ahnungslose Verbraucher sind ihnen ausgeliefert. Merkwürdige Gerüche Die frisch gebackenen Eltern Claudia und Matthias R. wollen für ihren Sprössling Felix möglichst alles richtig machen. Um Allergien und andere ernährungsbedingte Probleme zu verhindern, füttern sie ihn ausschließlich mit spezieller Säuglingsnahrung. Um das Milchpulver anzurühren, nehmen sie nicht einfach Wasser aus der Leitung, sondern ein hochwertiges natriumarmes Mineralwasser. Sie haben sich angewöhnt, das Mineralwasser in PET-Mehrwegflaschen, also in Flaschen aus Kunststoff, zu kaufen. Doch eines Tages, kurz nachdem der Kleine seine Flasche getrunken hat, stößt er auf. Sein Atem riecht merkwürdig. Daraufhin prüft die Mutter das Mineralwasser und stellt fest, dass es nach Benzin riecht. Die Eltern sind besorgt und bringen deshalb das Mineralwasser, mit dem das Milchpulver zubereitet wurde, in ein Labor nach Ludwigshafen am Rhein. Gefährliche Rückstände Die dortigen Experten, die auf die Analyse von Lebensmitteln spezialisiert sind, sollen die Flasche und ihren Inhalt untersuchen. Bereits Geruch und Geschmack lassen kaum Zweifel daran, dass das Mineralwasser aus der PET-Mehrwegflasche verunreinigt ist. Die aufwendige chemische Analyse bestätigt diesen schlimmen Verdacht. Es wurden Kohlenwasserstoffe nachgewiesen. Das sind typische Bestandteile von Mineralölprodukten wie beispielsweise Benzin. Die Gesundheit ist bei den festgestellten Gehalten zwar nicht unmittelbar gefährdet, aber dennoch hätte dieses Produkt nicht in den Handel gelangen dürfen, so der Experte. Unvollständige Reinigung Gesundheitsgefährdende oder zumindest unhygienische Rückstände in PET-Mehrwegflaschen sind nichts Ungewöhnliches. Anhand eines Experimentes weisen die Chemiker nach, wie es dazu kommen kann. Sie befüllen drei handelsübliche Kunststoff-Flaschen - zwei mit Limonaden und die dritte mit Motorenöl. Dann werden die präparierten Flaschen einen Tag lang gelagert und anschließend in einer speziellen Laborspülmaschine unter ähnlichen Bedingungen gereinigt, wie sie auch vor der industriellen Getränkeabfüllung üblich sind. Die gründlich gewaschenen PET-Flaschen werden mit Mineralwasser aufgefüllt. Eine Woche dauert es in der Regel mindestens, bis Mineralwasser den Weg vom Hersteller zum Kunden findet. So lange stehen die Test-Flaschen im klimatisierten Probenraum des Labors. Die darauf folgende Analyse ist erschreckend: Auch in dem Wasser der Testflasche ließen sich Rückstände von Motorenöl nachweisen und selbst die Limonade hatte Spuren hinterlassen. Im Gegensatz zu Glasflaschen zeigen PET-Flaschen generell das Phänomen des Aroma- und Stofftransfers. Das heißt: Trotz intensiver Reinigung kann man nicht ausschließen, dass manchmal Aromastoffe oder andere unerwünschte Substanzen auf nachfolgende Getränke übergehen. Letztendlich lassen sich PET- Flaschen nicht immer zu hundertprozentig reinigen. Lücken im Kontrollsystem Bis zu 25 Mal wird eine Mehrwegflasche aus Kunststoff in der Regel abgefüllt und an den Handel ausgeliefert, bevor sie ausrangiert wird. Immer wieder bewahren Verbraucher in ihren leeren Pfandflaschen andere Flüssigkeiten, zum Beispiel Reinigungsmittel, auf, bevor sie sie wieder zurückgeben. 8

9 Gesundheit Kurz notiert Die Getränkehersteller setzen deshalb auf spezielle Computernasen, die fremde Gerüche erkennen und die entsprechenden Flaschen aus dem Mehrwegkreislauf aussortieren. Offenbar funktioniert dieses System jedoch nicht lückenlos. Infomarkt-Tipps: Wer diese Risiken ausschließen will, hat verschiedene Möglichkeiten: - Das Riechen an der Wasserflasche bevor man trinkt, kann in vielen Fällen schon vor Gefahren warnen. - Wer der Einweg-Flasche den Vorzug gibt, handelt allerdings weniger umweltschonend. - Glas-Mehrwegflaschen lassen sich zwar gut reinigen, aber ihre Gesamt-Umweltbilanz ist schlechter als die der PET-Flaschen. - Bleibt das gute alte Leitungswasser. Die deutschen Gesetze sorgen für höchste Qualitätsstandards. Über die Zusammensetzung informieren die örtlichen Wasserwerke. Dort erfahren Sie auch, ob das Leitungswasser für Säuglinge bekömmlich ist. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Durstlöscher Wasser (siehe S. 53). Unwirksame Therapien keine Kassenleistung Gesetzliche Krankenkassen müssen keine Behandlungen zahlen, die sich medizinisch als wirkungslos erwiesen haben. Dies entschied das Sozialgericht Berlin im Fall eines krebskranken Mannes, der bei einem umstrittenen Mediziner Vitaminpräparate zum Preis von mehreren tausend Euro bestellt hatte. Eine ärztliche Verordnung für diese Präparate, deren Wirksamkeit in einer wissenschaftlichen Studie nicht nachgewiesen wurde, gab es ebenfalls nicht. Die Krankenkasse müsse daher nicht für diese Mittel aufkommen. Dies gelte auch trotz einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der lebensbedrohlich Erkrankte Anspruch auch auf nicht zugelassene alternative Heilmethoden haben, wenn die Schulmedizin ausgeschöpft ist. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 14. Juni 2007 Aktenzeichen: S 82 KR 748/07 9

10 Geld & Arbeit Vermittler-Provisionen Mehr Aufklärung für Anleger Die Geldinstitute müssen künftig von sich aus offenlegen, welche Provisionen sie bei einer Anlageempfehlung einstecken. Damit sollen die Sparer besser erkennen, welche finanziellen Interessen ein Berater hat. So eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH). BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006, Aktenzeichen XI ZR 56/05 Infomarkt will wissen, wie das Urteil in der Praxis angewendet wird. Dietmar Vogelsang, Sachverständiger für Kapitalanlagen macht zusammen mit Infomarkt eine Stichprobe bei sechs Geldinstituten in Mainz. Er will als gewöhnlicher Kunde ,- Euro in Investmentfonds anlegen. Deutsche Bank Der Berater der Deutschen Bank erklärt Dietmar Vogelsang die Höhe des Ausgabeaufschlags und dass die Verwaltungsgebühr an die Fondsgesellschaft fließt. Bei den Provisionen der Bank ist er dagegen weniger gesprächig. Dietmar Vogelsang vermisst konkrete Informationen zur Provision. Was die meisten Anleger nicht wissen: Die Bank muss nicht nur die Fondsgebühren offenlegen, sondern sie ist auch rechtlich verpflichtet zu sagen, wie viel sie von diesen Gebühren als Verkaufsprovision von der Fondsgesellschaft bekommt. Das hat der Bundesgerichtshof festgelegt, damit Anleger einschätzen können, wie groß das Eigeninteresse der Bank bei ihren Anlageempfehlungen ist. Postbank Bei der Postbank spricht der Berater von sich aus fast alle Gebühren und Provisionen an. Lediglich im Bereich des Ausgabeaufschlags musste noch einmal nachgefragt werden, ob denn nicht auch eine Provision für das Unternehmen fließe. Das wurde aber sofort bestätigt. Ärgerlich ist dagegen, dass der Fondsprospekt nur einen Teil der Provisionen erwähnt. Und die verbergen sich hinter dem Kürzel VV/RV. Transparent ist das für die Kunden nicht. Ebenfalls negativ: Bei einem zweiten Beratungstermin verschweigt die Postbank dem Tester einen Teil der Provisionen. Insgesamt ergibt dies ein durchwachsenes Ergebnis bei unserer Stichprobe. Commerzbank Die Commerzbank nennt bei einem unserer Testgespräche nicht alle Provisionen. Obwohl dabei schnell hohe Beträge zusammenkommen. Bei dem empfohlenen Commerzbank-Fonds kassiert die Bank mit 300,- Euro den größten Teil der Verwaltungsgebühr zusätzlich zum vollen Ausgabeaufschlag von 1.500,- Euro. Das bedeutet 1.800,- Euro Provision. Auch andere Banken erhalten in der Regel ähnlich hohe Beträge. Sparkasse Mainz Der Mitarbeiter der Sparkasse Mainz zeigt sich kundenfreundlich und kompetent. Er spricht ausführlich über alle Provisionen und gibt Hintergrundinformationen. Er erklärt alles klar und offen. Alle Gebühreninformationen erhält der Sachverständige außerdem schriftlich. So sieht eine gute Beratung aus. Bei der Mainzer Volksbank und der Dresdner Bank fühlt sich unser Sachverständiger schlecht beraten. Mit den Provisionen kenne er sich nicht so genau aus, erzählt ein Angestellter. Das mache das Management. Der Experte musste nachbohren und es wurden ihm unklare Antworten gegeben. Nur hartnäckiges Nachfragen brachte etwas mehr Informationen. Fazit: Nur die Sparkasse hat in unseren Besuchen in Mainz umfassend über Gebühren und Provisionen informiert. Schlecht schnitten dagegen die Dresdner Bank und die Mainzer Volksbank ab. Experte bei Infomarkt war Andreas Tilp, der Rechtsanwalt, der die Entscheidung des BGHs erstritten hat. Der Bundesgerichtshof hat zwar nur entschieden, dass die Provisionen, die verdeckt zurückfließen sollen, so genannte Kick-backs, bei Investmentfondsanteilen aufzudecken seien. Aber dennoch ist davon auszugehen, dass die Entscheidung für sämtliche Geldanlagegeschäfte gilt, die von der Bank bei einer Beratung empfohlen werden. 10

11 Geld & Arbeit Auslandsüberweisungen Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssten alle verdeckten Provisionen, die dem Kunden verheimlicht wurden, an ihn ausgezahlt werden. Auszahlung oder Rückabwicklung Der Kunde kann deshalb wählen, ob er die Provision will, oder - wenn er etwa Verluste mit einer Anlage erwirtschaftet - er kann die komplette Anlage rückabwickeln. Provisionen zu verheimlichen ist ein schwerer Vertrauensbruch. Deswegen kann der Kunde verlangen, so gestellt zu werden, als ob er die Anlage nicht getätigt hätte. Für Anleger könnte das ein Weg sein, aus Kapitalanlagen jeglicher Art auszusteigen, dazu zählen Versicherungen, geschlossene Fonds, Immobilienfonds oder Wertpapiere, meint der Experte. Verjährung der Ansprüche Bei Wertpapieren und Termingeschäften gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren ab Kauf (kurze Verjährung). Bei allen anderen Anlagen läuft die Verjährung ab Kenntnis des Kunden vom Kick-back, höchstens zehn Jahre ab Kauf (längere Verjährung). Allerdings könnte man unterstellen, dass die Banken bei Wertpapieren und Termingeschäften vorsätzlich gehandelt haben. Hintergrund ist, dass der Vorgänger der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht die Branche schon 1997 über die Aufklärungspflicht bei Provisionen belehrt hat. Daher würde auch bei Wertpapieren und Termingeschäften die längere Verjährungsfrist gelten. Für Altfälle (Kauf vor 2002) können Ansprüche drei Jahre nach Kenntnis vom Kick-back maximal bis zum Jahr 2011 geltend gemacht werden. Anleger sollten ihre Geldinstitute anschreiben und Aufklärung über verdeckte Provisionen verlangen. Gibt es diese, können Sie unter Bezugnahme auf das BGH-Urteil entweder die Auszahlung der Provision fordern oder die Anlage vollständig zurückabwickeln. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bietet einen Musterbrief und weitere Informationen zur Offenlegung von Fondsprovisionen an. Internet: Suchwort: Provisionen Überraschend teure Gebühren! Die Finanzminister der Europäischen Union haben im Frühjahr beschlossen, dass Auslandsüberweisungen künftig noch billiger und einfacher werden sollen. Ein neues Gesetz, das für 2009 geplant ist, wird das bargeldlose Bezahlen in allen EU-Mitgliedsländern einheitlich regeln. Doch bei Überweisungen in Staaten, die nicht zur EU gehören, bleiben die Gebühren den Geldinstituten überlassen. Das kann teuer werden, wie ein Infomarkt-Zuschauer feststellen musste. Georg F. kauft sich eine Zweitwohnung in der Schweiz, weil er dort häufig beruflich zu tun hat. Den Kaufpreis von ,- Euro überweist er von seinem deutschen Geldinstitut. Seine Bank kassiert für die Überweisung 240,- Euro Gebühr. Georg F. ist verärgert. Für dieses Geld hätte er persönlich in die Schweiz fahren können. Die hohe Gebühr ist längst nicht das Einzige, was ihn stört. Der Literaturwissenschaftler aus Lambsheim ist seit Jahren treuer Kunde der Kreissparkasse Rhein- Pfalz. Schon allein deshalb hätte er etwas mehr Service erwartet. Undurchsichtige Gebührenpolitik Georg F. erkundigt sich bei allen umliegenden Banken nach ihren Gebühren für Auslandsüberweisungen. Die Ergebnisse sind überraschend. Die Sparkasse Rhein-Haardt sagt ihm, bei ihr koste seine Überweisung 18,- Euro. Bei der Deutschen Bank in Frankenthal liegt die Gebühr bei 180,- Euro. Und bei der RV Bank Rhein-Haardt hätte er sogar nur 7,50 Euro bezahlen müssen. Es bestehen also große Unterschiede, und die Sparkasse Rhein-Haardt kennt nicht einmal ihre eigenen Gebühren. Die Auskunft 18,- Euro ist falsch. Tatsächlich kassiert die Bank in diesem Fall 150,- Euro. Dennoch bleibt eine Preisspanne zwischen 7,50 und 180,- Euro. Keine Regeln für Nicht-EU-Länder Georg F. beschwert sich bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Abteilung Banken, Bonn. Doch man teilt ihm mit, dass alles rechtens sei. Bei Überweisungen in Drittländer ist die Höhe der Gebühr Sache der Banken. Sein Pech, dass die Überweisung in die Schweiz ging, die nicht zur EU gehört. 11

12 Geld & Arbeit Seniorenversicherungen Georg F. will das nicht einleuchten. Für ihn macht es keinen Unterschied, ob eine Überweisung nach Frankreich oder in die Schweiz geht. Infomarkt will die Kreissparkasse Rhein-Pfalz zu dem Fall befragen. Aber das Geldinstitut blockt ab. Man habe schon reagiert, heißt es. Die Bank hat die Gebühr von Georg F. von 2 auf 1,5 Promille reduziert. Aber die nun verlangten 180,- Euro sind immer noch das 32-fache der günstigsten Bank. Georg F. ist damit nicht einverstanden. Übrigens: Nach Abschluss der Filmaufnahmen hat die Kreissparkasse ihre Preise geändert. Künftig sollen Überweisungen in Länder außerhalb der EU höchstens 100,- Euro kosten. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Konto und Kredit (siehe S. 55). Kaum sinnvolle Angebote Die Versicherungsbranche hat die Generation 50 plus für sich entdeckt. Die Unternehmen wissen: Gerade bei älteren Menschen ist das Bedürfnis nach Sicherheit sehr hoch. Doch sinnvolle Angebote und Mogelpackungen liegen bei Seniorenversicherungen ganz nah bei einander. Was besonders häufig angeboten wird, ist eine Unfallversicherung für Senioren. Unfallversicherungen Eine Unfallversicherung soll in erster Linie finanzielle Verluste ausgleichen, die entstehen, wenn jemand durch einen Unfall dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist und sich und seine Familie nicht mehr durch Arbeit versorgen kann. Für Rentner wird dieses Problem in aller Regel nicht auftauchen, da auch bei Invalidität die Rente unverändert gezahlt wird. Allerdings können als Folge eines Unfalls zum Beispiel Umbauten in der Wohnung notwendig werden oder zusätzliche Pflegekosten entstehen. Wer dieses finanzielle Risiko abdecken will, für den kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Vorsicht: Bei alten Menschen wird Invalidität meist durch Krankheit und nicht durch Unfall verursacht. In solchen Fällen zahlt die Unfallversicherung nicht. Außerdem gibt es zahlreiche Einschränkungen beispielsweise: - Viele Versicherungen zahlen die vertragliche Kapitalleistung erst ab einer Invalidität von 50 Prozent. - Viele Verträge enden bei Erreichen eines bestimmten Alters automatisch. - Die Versicherungen können den Vertrag jederzeit ordentlich kündigen. Eine spezielle Variante sind Senioren-Unfallversicherungen mit sogenannten Assistance- Leistungen. Das bedeutet, eine reguläre Unfallversicherung wird mit verschiedenen Dienstleistungen im häuslichen Bereich kombiniert. Zu den Angeboten gehören: - Menüservice - Erledigung von Einkäufen - Begleitung zum Arzt und zur Behörde - Wäscheservice - Hausnotruf - Gartenpflege und Schneeräumdienst - Wohnungsreinigung 12

13 Geld & Arbeit Das klingt insbesondere für alleinstehende ältere Menschen verlockend, die niemanden haben, der sich um sie kümmern kann, wenn sie einmal längere Zeit ans Bett gebunden sind. Doch auch hier muss man das Kleingedruckte genau lesen. Vorsicht: Nicht jede Versicherung zahlt für diese Leistungen. Einige vermitteln sie nur. Die Kosten muss der Versicherte dann aus eigener Tasche zahlen. Außerdem sind Versicherungen mit diesen Assistance- Leistungen nicht ganz billig. Es kann sich also durchaus lohnen, einmal durchzurechnen, was solche Hilfsleistungen kosten, wenn man sie auf eigene Rechnung bucht (zum Beispiel bei den Johannitern oder beim Roten Kreuz). Leistungen sicherstellen! Stellen Sie außerdem sicher, dass die Versicherung auch bei einem Oberschenkelhalsbruch wirklich zahlt. Und zwar unabhängig davon, ob er auf einem Unfall beruht. Was für normale Menschen eindeutig ein Unfall ist, wird von Versicherungsjuristen zuweilen anders gesehen. Bei manchen Versicherungen ist zudem eine Leistung bei einem Unfall nach einem Herzinfarkt und Schlaganfall vorgesehen. Sterbegeldversicherungen Ein würdiges Begräbnis wünscht sich wohl jeder und die meisten wollen nicht, dass ihre Angehörigen auf den Kosten sitzen bleiben. Daher scheinen Sterbegeldversicherungen interessant. Die Versicherungen machen mit den Sterbegeld- Policen ein gutes Geschäft. Es handelt sich dabei um Kapital-Lebensversicherungen. Zahlen muss der Versicherte bis zum Tod, maximal bis zum 85. Lebensjahr. Die Hinterbliebenen bekommen dann (nicht immer sofort nach dem Tod) die Versicherungssumme zuzüglich eines möglichen Gewinnanteils. Der ist allerdings nicht garantiert. Verbraucherschützer warnen davor, diese Versicherung abzuschließen: Stirbt der Versicherte innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss, wird häufig nicht die volle Summe ausgezahlt. Das kann bedeuten: Es wurde mehr eingezahlt, als es am Ende als Leistung gegeben hat. Hinzu kommt, dass die Rendite bei dieser Art Versicherungen sehr schlecht ist. Alternative ist, Geld anzusparen und gut verzinst anzulegen. Rentenversicherung für Senioren Wenn aus einer Lebensversicherung plötzlich Geld frei wird, muss es meist wieder vernünftig angelegt werden. Es gibt die Möglichkeit, durch einmalige Zahlung eines höheren Betrages den Anspruch auf eine private Zusatzrente zu erwerben. Das kann sinnvoll sein, wenn der Versicherte kerngesund und nicht wesentlich älter als 60 Jahre ist und dadurch lange von der Rente etwas haben wird. Nachteil: Stirbt der Versicherte, haben in aller Regel die Erben nichts von dem eingezahlten Geld. Das fällt dann der Versicherung zu. Solche Versicherungen scheinen ein Glücksspiel mit der Wette auf ein langes Leben. Ansonsten gewinnt immer das Versicherungsunternehmen. Pflegeversicherung Auf seine gesetzliche Pflegeversicherung allein kann sich niemand verlassen. Sie stellt lediglich eine Grundsicherung dar. Wer pflegebedürftig wird, muss aus eigener Tasche zuzahlen. Und das kann extrem teuer werden. Eine private Pflegezusatzversicherung ist deshalb durchaus sinnvoll, allerdings sollte sie beizeiten abgeschlossen werden. Wer über 65 Jahre alt ist, hat kaum noch Chancen, eine solche Versicherung zu bekommen. Oder sie wird sehr teuer. Es werden verschiedene Produkte angeboten: Bei der Pflegerentenversicherung handelt es sich um die Kombination von Sparvertrag und einem Versicherungsschutz gegen Pflegebedürftigkeit und Tod. Davon raten Verbraucherschützer ab. Sie kritisieren zu hohe Beiträge, fehlende Informationen und ein schlechtes Preis-Leistungsverhältnis. Empfehlenswerter ist die Pflegekostenversicherung, die einen bestimmten Anteil der tatsächlich entstandenen Kosten zahlt. Aber auch hier ist ein Anbieter- Vergleich empfehlenswert. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Richtig gut versichert (siehe S. 55). 13

14 Geld & Arbeit Die Verbraucherfalle Tückischer Geldautomat Der Alptraum eines leer geräumten Kontos verfolgt viele EC-Karten-Besitzer. Die Meldungen über die Tricks internationaler Betrügerbanden in den Medien sorgen dafür, dass viele Leute vorsichtiger geworden sind und auch die Geldinstitute arbeiten an neuen Sicherheitssystemen. Einen sprechenden Geldautomaten gibt es bisher allerdings nur, wenn Infomarkt seine Verbraucherfalle aufbaut. Und die angeblichen Sicherheitskontrollen sind natürlich auch völlig übertrieben. Der Automat fragt frech nach dem Verwendungszweck für das abgehobene Geld und fordert eine Augenidentifizierung. Viele Leute spielen brav mit, einige murren laut. Andere hätten uns sogar ihre Geheimnummer genannt, aber so weit sind wir nicht gegangen. Und wieder einmal haben alle unseren Spaß verstanden und herzlich gelacht. Wichtig: Geben Sie niemals Ihre PIN an. Ein echter Bankangestellter wird Sie nie danach fragen! Sie darf nur an der Tastatur eingegeben werden. Vorsicht am Automaten! Es gibt einige Vorsichtsmaßnahmen, mit denen man sich vor bestimmten Betrugsmaschen schützen kann. Achten Sie darauf, dass niemand Sie bei der Eingabe der PIN beobachten kann. Betrüger benutzen verschiedene Methoden, um an Ihre Kartendaten zu kommen. Manchmal schauen Sie bei der Zahleneingabe zu oder sie benutzen versteckte Kameras. Deshalb ist sinnvoll, immer die Hand oder die Geldbörse über das Eingabefeld zu halten, wenn Sie die PIN drücken. Achtung Manipulationen! Kameras werden teilweise an Halterungen für Werbeprospekte versteckt. Elektronische Aufsätze am Kartenschlitz verhelfen zu den Kartendaten. Achten Sie deshalb immer auf Besonderheiten und Veränderungen am Geldautomaten oder auf überstehende oder bewegliche Teile an Tastatur oder Eingabeschlitz. Kommt Ihnen am Geldautomaten etwas ungewöhnlich vor, sollten Sie unverzüglich das zugehörige Geldinstitut oder die Polizei informieren. Haben die Betrüger erfolgreich Ihre Kartendaten und ihre PIN an sich gebracht, können sie mit einer kopierten Karte Geld abheben. Zumindest an vielen ausländischen Automaten. Denn Terminals in Spanien, Italien und der Türkei erkennen oft nicht, dass es sich um eine gefälschte Karte handelt. Kartenverlust melden! Ist eine Karte abhanden gekommen, muss man sie schnellstmöglich sperren lassen. Das gilt auch bei unberechtigten Abhebungen vom Konto. Wer seine EC-Karte im Auto liegen lässt, riskiert, auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Das gilt auch, wenn man Karte und PIN zusammen aufbewahrt. Wer eine Karte bei Verlust nicht sofort sperren lässt, zum Beispiel das Wochenende abwartet, handelt in den Augen vieler Richter grob fahrlässig. Er muss für den Schaden aufkommen. In manchen Urteilen gelten sogar schon zwei Stunden Warten als grob fahrlässig. Am besten, man überprüft regelmäßig seine Kontoauszüge und lässt die Karte auch sofort sperren, wenn man bestimmte Abbuchungen nicht zuordnen kann. Für die Sperrung braucht man entweder die Kartenoder die Kontonummer und die Bankleitzahl. Diese Zahlen sollte man immer an einem sicheren Ort und nie zusammen mit der Karte aufbewahren. Im Urlaub gehören die Kopien beispielsweise in den Hotelsafe oder zu Hause in ein verschlossenes Behältnis. Zentraler Sperrruf Der zentrale Sperrruf lautet für viele der Bezahlkarten: (gebührenfrei). Im Ausland: (gebührenpflichtig). Informieren Sie sich unter ob sich auch Ihre Karte mit dieser Nummer sperren lässt oder ob Sie eine andere Telefonnummer benötigen. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Konto und Kredit (siehe S. 55). Weitere Tipps zum Schutz vor Kartenbetrügern im Internet unter vorbeugung/betrug/scheck_und_kreditkartenbetrug. 14

15 Geld & Arbeit Kurz notiert Sozialauswahl und unliebsame Arbeitnehmer Firmen dürfen Massenentlassungen nicht dazu nutzen, vorrangig unliebsame Arbeitnehmer loszuwerden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Das Kündigungsschutzgesetz sieht in solchen Fällen nämlich die so genannte Sozialauswahl vor. Danach genießen Beschäftigte höheren Alters, mit Kindern oder langer Betriebszugehörigkeit einen besonderen Schutz, wenn es um die Bestimmung der zu entlassenden Arbeitskräfte geht. Zwar können Arbeitnehmer, an deren Beschäftigung (beispielsweise durch ihre hohe Qualifikation) das Unternehmen ein besonderes Interesse hat, von diesem Prozess ausgenommen werden, das bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass unliebsame Arbeitnehmer auf diese Weise gezielt gekündigt werden können. Beschäftigte mit schlechten Leistungen oder häufigen Fehlzeiten im Rahmen einer Sozialauswahl loszuwerden sei nicht im Sinne des Gesetzes, befanden die Richter des BAG. Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 31. Mai 2007 Aktenzeichen: 2 AZR 306/06 15

16 Recht Partnervermittlung Bittere Enttäuschungen Zwölf Millionen Singles leben in Deutschland. Immerhin 20 Prozent davon sind über 60 Jahre alt. Wer sich bei Partnerschaftsanzeigen in Zeitungen und Zeitschriften umsieht, meint schnell, Chancen verpasst zu haben. Doch wer darauf reagiert, ist häufig ernüchtert. Infomarkt stellt ein Schicksal vor. Vielversprechende Anzeige Werner P. ist fleißig und vital. Trotz einer Gehbehinderung arbeitet er viel in seinem Garten, engagiert sich in verschiedenen Vereinen. Und dennoch fehlt ihm etwas: Vor 18 Jahren ging seine Ehe auseinander. Seitdem lebt er allein. Er sucht eine neue Partnerin und stößt dabei auf folgende Kontaktanzeige: Ich, Gisela, 52 j. Landwirtswitwe bin eine liebenswerte, ordentliche Frau mit schöner, weiblicher Figur...liebe das Landleben und sehne mich nach langer Einsamkeit nach einem treuen und liebevollen Mann. Für Werner P. klingt das sehr vielversprechend, denn er sucht eine naturverbundene Frau, die sich in seinen beiden Gärten, wohl fühlt. Der 78-jährige möchte Gisela kennen lernen. Deshalb ruft er unter der angegebenen Telefonnummer beim sogenannten Single-Treff an. Dabei landet er direkt bei einer Partnervermittlungsagentur. Um Gisela kennen zu lernen, solle er sich mit einer Mitarbeiterin der Firma treffen. Sie treffen sich in einem nahe gelegenen Lokal. Statt der Adresse von Gisela hat die Frau einen Dienstleistungsvertrag der Firma MZG in der Tasche ,- Euro soll der Rentner für zwölf Partnervermittlungsvorschläge zahlen. Für den Betrag hat sie auch gleich ein Überweisungsformular parat. Werner P. fühlt sich unter Druck gesetzt und unterschreibt. Geschäfte mit der Einsamkeit Bei der Verbraucherzentrale Baden- Württemberg kennt man diese Situationen. Viele Firmen versuchen, mit der Einsamkeit älterer Menschen, Geschäfte zu machen. Die Kunden werden an einen neutralen Ort, zum Beispiel in ein Café bestellt, um den Vertrag dort abzuschließen. Damit wird die Möglichkeit eines Widerrufs unterbunden. Das Recht besteht nur, wenn der Vertrag in der Privatwohnung abgeschlossen wurde. Außerdem wird auch gleich ein Überweisungsträger mitgebracht, den der Kunde unterschreiben soll. Dann hat er nämlich nicht mehr die Möglichkeit, wie bei einer Lastschrift, die Überweisung zu stornieren. Das Geld ist weg. So läuft es auch bei Werner P. Obwohl er bereits einen Tag nach der Vertragsunterzeichnung schriftlich kündigt, behält die Partnervermittlung die 2.500,- Euro. Sofortige Leistung - kein Geld zurück Partnervermittlungsverträge können gekündigt werden. Sie sind nach der Rechtsprechung Verträge über sogenannte höhere Dienste, die ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen ( 627 BGB). Einen solchen Vertrag kann der Kunde jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Diese Kündigung geht jedoch ins Leere, wenn das Unternehmen seine Leistung bereits vollständig erbracht hat. Darauf beruft sich auch die Firma MZG. Keine 24 Stunden nach Vertragsabschluss schickt die Firma eine Liste mit Adressen von angeblichen Interessentinnen. Gisela war allerdings nicht dabei. Dennoch sei der Vertrag damit erfüllt und könne nicht mehr gekündigt werden. Auch gegenüber Infomarkt erklärt MZG, dass alles korrekt gelaufen sei. Im gleichen Atemzug bietet man Werner P ,- Euro an, wenn er in Zukunft zu dem Thema keinen Ärger mehr mache. Immer neue Anzeigen Das Geschäft mit der Einsamkeit geht indessen weiter. Jede Woche erscheinen neue Anzeigen, die auffallend gut auf die Wünsche der älteren Herren zugeschnitten sind: Sei es die attraktive Andrea, 43 Jahre im ambulanten Pflegedienst, die einen Partner sucht, der auch gerne älter sein darf. Oder Irmgard, die gute Hausfrau vom Lande. Werner P. vermutet, dass es die angegebenen Damen gar nicht gibt. 16

17 Recht Komfortbeerdigung MZG sagt, er stelle falsche Behauptungen auf. Zudem hätten sie mit den übersandten Adressen den Vertrag erfüllt. Angebote vergleichen! Partnervermittlungen sind Dienstleistungsunternehmen. Deshalb sollten Interessenten auf jeden Fall Preise und Leistungen verschiedener Anbieter vergleichen. - Zahlen Sie nie die gesamte Summe im Voraus, sondern vereinbaren Sie Teilzahlungen über die Vertragslaufzeit. - Unterschreiben Sie weder vorgefertigte Überweisungsträger, noch Schecks oder Wechsel! - Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen! Seriöse Unternehmen geben ihren Kunden Zeit. Sie bieten zuerst einmal eine unverbindliches persönliches Beratungsgespräch an. Sie verstecken sich auch nicht hinter angeblichen Kontaktanzeigen, ohne dass dann ein Kontakt zu der beworbenen Person zustande kommt und händigen interessierten Verbrauchern ein Vertragsexemplar zum Durchlesen aus, ohne sofort zur Unterschrift zu drängen. Finanzierte Verträge Wird eine Finanzierung über Teilzahlungen vereinbart, besteht ein zweiwöchiges Widerrufsrecht. Ein entsprechendes Schreiben richtet man entweder an das Unternehmen oder, falls die Partnervermittlung die Finanzierung über eine Bank organisiert hat, an das Geldinstitut. Wer allerdings dort selbst das Darlehen aufgenommen hat, kann diese Möglichkeit nicht nutzen. Personen, mit denen in Anzeigen geworben wird, existieren möglicherweise gar nicht oder stehen nicht zur Vermittlung zur Verfügung: Damit täuscht ein Anbieter in seiner Werbung falsche Tatsachen vor und verstößt so gegen das Wettbewerbsrecht. Sich auf solche Vermutungen wirksam zu berufen, um aus einem Vertrag zu kommen, ist allerdings nicht leicht, schon allein wegen der Nachweispflicht. Gibt es Streit mit einer Partnervermittlung, sollte man sich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden. Weitere Informationen finden Sie im Internet bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg www. vz-bawue.de oder bei der Stiftung Warentest jeweils unter dem Suchwort: Partnervermittlung. Was müssen Angehörige bezahlen? Beerdigungskosten sollten kein Tabuthema sein, denn es lohnt sich, zu planen und Preise sowie Leistungen zu vergleichen. Wenn der Verstorbene seine Beerdigung zu Lebzeiten selbst organisiert und dabei nicht über die Kosten informiert hat, kann es für die Angehörigen allerdings teuer werden. Infomarkt geht einem Fall nach. Viel Zeit zum Trauern bleibt Brigitte L. nicht. Sie fühlt sich von der Friedhofsverwaltung taktlos behandelt. Dort hat ihre Mutter einen Vertrag unterschrieben. Die Beerdigungskosten soll die Tochter tragen. Die weiß davon nichts und ist nach dem Tod der Mutter ziemlich überrascht. Zusatzkosten für Komfortausstattung Rund 3.000,- Euro werden ihr für die Beerdigung in Rechnung gestellt. Darin inbegriffen ist auch eine Komfortausstattung. Davon hatte ihr niemand etwas erzählt, weder ihre Mutter noch die Friedhofsverwaltung. Die Friedhofsverwaltung erklärt dazu, dass Brigitte L. als Erbin sowieso für die Beerdigungskosten aufkommen muss, auch ohne Vertrag. Zwangsvollstreckung für Beerdigungskosten Nachdem Brigitte L. einen Teil der Rechnungen bezahlt hat, erreichen sie Briefe der Stadt Freiburg. Eine Zwangsvollstreckung wird damit begründet, dass sie die erste Rechnung nicht sofort, sondern erst nach vier Wochen bezahlt habe. Brigitte L. beschwert sich in mehreren Telefonaten und Briefen über dieses Vorgehen. Eine Reaktion der Stadt bleibt allerdings aus. Bislang hat sie aber auch auf die Zwangseintreibung der Gebühr verzichtet. Kostendeckung für Vorsorgeverträge Die Friedhofsverwaltung hat inzwischen auf den Vorfall reagiert. Bei künftigen Vorsorgeverträgen soll sichergestellt werden, dass immer ausreichend Geld hinterlegt ist, um die Kosten zu decken. Bei Altverträgen könne es wegen der Preissteigerungen der vergangenen fünf Jahre vorkommen, dass weniger eingezahlt worden ist, als die Bestattung kostet, so die Verwaltung. 17

18 Recht Wasserschaden Das ist kein Trost für Brigitte L. Doch da sie das Erbe nicht ausgeschlagen hat, muss sie den Vertrag Ihrer Mutter akzeptieren. Auch wenn sie sich dagegen wehrt. Sie überlegt, beim Nachlassgericht Insolvenzantrag zu stellen. Der Nachlasskonkurs kann beantragt werden, wenn sich nach Annahme der Erbschaft herausstellt, dass die Schulden des Erblassers das geerbte Vermögen übersteigen. Dann ist die Rückzahlungspflicht für Schulden auf die Erbmasse beschränkt. Angehörige entbindet das allerdings nicht automatisch von der Bestattungskosten. Kostenfalle Bestattungspflicht Für die Kosten einer Standardbeerdigung müssen Verwandte nämlich in der Regel vollständig aufkommen, selbst wenn das Erbe ausgeschlagen oder Nachlasskonkurs angemeldet wurde. Die Angehörigen zahlen entweder wegen ihrer Unterhaltspflicht oder wegen einer öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht. Sie trifft - unabhängig von einer Erbschaft - beispielsweise Ehegatten, Eltern, volljährige Kinder, Geschwister und in manchen Bundesländern sogar den nicht-ehelichen Lebenspartner. Nur wenn der Angehörige selbst mittellos ist, entfällt seine Kostentragungspflicht. In diesen Fällen übernimmt auf Antrag das Sozialamt die Kosten der Bestattung. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern, wie Was tun, wenn jemand stirbt? (siehe S. 55). Versicherungskunde steht im Regen Unbürokratische Hilfe im Schadensfall versprechen die Versicherungen, wenn sie um Kunden werben. Doch wenn der Notfall dann tatsächlich eintritt, stellt so mancher Versicherter fest, dass er trotz Police allein gelassen wird. Familie S. lebt seit mehreren Monaten aus Kisten und Kartons. Im Wohnzimmer herrscht Campingatmosphäre. Doch die Familie hat noch Schlimmeres überstanden. Wochenlang war das gesamte Haus eine Rohbaustelle. Die Möbel waren eingelagert. Mittlerweile ist zumindest das Erdgeschoss wieder bewohnbar. Doch die Küche fehlt noch immer. Nasse Wände überall Alles hatte harmlos begonnen. Zuerst tropft etwas Wasser von einem Bildernagel. Aber die ganze Tapete darunter ist feucht. Dann zeigt sich, dass auch im Treppenhaus und im Keller alles nass ist. Die Warmwasserleitung hat ein Leck. Familie S. hat eine Hausrat- und Gebäudeversicherung bei der Alten Leipziger und fühlt sich gut geschützt, denn sie verspricht professionelle Schadensbeseitigung aus einer Hand. Erfolglose Trocknungsversuche Nachdem der Schaden gemeldet ist, rückt eine Trocknungsfirma aus dem über hundert Kilometer entfernten Freiburg an. Dennoch stellte die Familie nach etwa zehn Tagen fest, dass sich in der Küche an den Wänden Schimmel gebildet hat. Am Boden tritt weißes Pulver aus. Das Parkett löst sich langsam, so ein Fachmann. Die Trocknung ist also fehlgeschlagen. Die Versicherung handelt. Jetzt schickt sie einen Sachverständigen aus dem 150 Kilometer entfernten Memmingen und aus dem ähnlich weit entfernten Stuttgart, kommt eine neue Trocknungsfirma. Nun wird das Erdgeschoss komplett ausgeräumt und mit Profigeräten getrocknet. Inzwischen sind rund vier Wochen seit dem Rohrbruch vergangen. 18

19 Recht An Aktivitäten mangelt es nicht. Der Versicherungsvertreter reagiert und aus Oberursel schaltet sich die Zentrale der Alten Leipziger ein. Sie rät, die Familie solle in Urlaub fahren. Nach ihrer Rückkehr seien die Arbeiten abgeschlossen. Schleppende Beseitigung Doch nach drei Wochen Urlaub ist die Enttäuschung groß. Obwohl die Handwerker freien Zugang hatten, ist nur das Parkett entfernt und die Trocknungsgeräte sind abtransportiert. Der verschimmelte Putz ist weiterhin vorhanden. Familie S. reicht es. Sie wendet sich schließlich an einen Rechtsanwalt. Erst als sich dieser einschaltet, gehen die Arbeiten voran. Nach vier Monaten ist endlich das Erdgeschoss renoviert. Verschimmelte Küche Doch die Versicherung weigert sich plötzlich, eine neue Küche zu bezahlen. Die alte soll instand gesetzt werden, so der Vorschlag. Die Familie will keine verschimmelte Küche, sie sorgt sich um ihre Gesundheit und schaltet einen Sachverständigen ein. Seitenwände und Böden der Küchenschränke sind teilweise aufgequollen und angeschimmelt. Außerdem ist das Dekor nicht mehr erhältlich. Eine sachgemäße Reparatur ist daher ausgeschlossen, so der Experte. Die Alte Leipziger hält die Forderung nach einer neuen Küche für überzogen: Wir sind... dazu verpflichtet, die Ansprüche unserer Versicherungsnehmer sorgfältig auf ihre Berechtigung hin zu prüfen. Rund ,-. Euro hat die Alte Leipziger für die Handwerkerrechnungen inzwischen überwiesen. Aber die Abrechnung ist unklar und Uwe S. findet Positionen, die noch gar nicht durchgeführt wurden. Er weiß nicht, welcher Teil Erstattungen sind und was er noch bezahlen soll. Uwe S. hat sich jetzt auf eigene Faust eine neue Küche bestellt. Nachdem sich Infomarkt mit dem Fall beschäftigt, will sich die Alte Leipziger immerhin den Zustand der verschimmelten Küche noch einmal anschauen und ihre Ablehnung überdenken. Experte bei Infomarkt war Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten, Hamburg. Versicherungsumfang Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen zahlen bei Schäden, die durch Leitungswasser, Feuer, Sturm und Hagel entstanden sind. Die Hausratsversicherung deckt zusätzlich noch Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Lässt sich eine Versicherungsgesellschaft sehr lange Zeit mit der Regulierung eines Schadens, sollte sich der Kunde rechtlich beraten lassen. Man kann sich an die Verbraucherzentralen, den Bund der Versicherten (für Mitglieder) oder einen Rechtsanwalt wenden. Frist setzen! Versicherungskunden sollten ihrer Versicherung immer eine Frist zur Schadensregulierung setzen. Die Frist muss angemessen sein, so dass der Versicherer den Schaden prüfen kann. Einen Monat nach der Schadensmeldung kann der Versicherte zumindest eine Abschlagszahlung verlangen. Bei Verzögerungen sollte man mit einer Beschwerde drohen. Beschwerden beim Versicherungsombudsmann Beschwerden kann man beispielsweise an den unabhängigen Versicherungsombudsmann richten (Adresse S. 57). Voraussetzung ist, dass man zuvor erfolglos beim Versicherungsunternehmen reklamiert hat und das Unternehmen die Regulierung ganz oder teilweise abgelehnt hat. Außerdem klärt der Ombudsmann nur Streitigkeiten mit der eigenen Versicherung beispielsweise Hausrat-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung. Für Streitigkeiten zum Beispiel mit der gegnerischen Haftplicht ist der Ombudsmann nicht zuständig. Das Ombudsmannverfahren ist kostenlos. Die Entscheidung ist für das Unternehmen bindend sofern der Schaden 5.000,- Euro nicht übersteigt. Üblicherweise orientieren sich die Versicherer aber auch in anderen Fällen an dem Spruch des Ombudsmannes. Der Versicherungskunde ist an die Entscheidung dagegen nicht gebunden. 19

20 Recht Die Beschwerde ist nicht mehr zulässig, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingeschaltet wurde. Deckungszusage für Reparatur Streit gibt es häufig über die Höhe des zu ersetzenden Schadens. Der Versicherer zahlt die Reparaturkosten oder den Neuwert, wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Neuwert ist übrigens nicht der ehemalige Kaufpreis, sondern der aktuelle Wiederbeschaffungswert. Bei einem Schaden kann sich der Versicherte selbst einen Handwerker suchen. Allerdings sollte er sich vor Auftragsvergabe, eine Deckungszusage des Versicherers geben lassen. Das Unternehmen prüft dann die Kostenvoranschläge. Damit vermeidet man, dass man auf Kosten sitzen bleibt. Die Eröffnung eines Restaurants oder Gewerbebetriebes in der Nachbarschaft kann beispielsweise die Brandgefahr erhöhen und muss deshalb ebenfalls gemeldet werden. Empfehlenswert ist eine schriftliche Mitteilung am besten per Einschreiben mit Rückschein und einer Vorlaufzeit von vier Wochen, sofern das möglich ist. Weitere Informationen finden Sie in Ratgebern wie Haus und Wohnung richtig versichern (siehe S. 55). Schäden sofort melden! Schäden müssen der Versicherung immer unverzüglich gemeldet werden. In den meisten Fällen bedeutet das innerhalb einer Woche. Am besten ruft man zuerst bei der Versicherung an und lässt eine schriftliche Meldung per Einschreiben mit Rückschein folgen. Damit vermeidet man, dass sich die Versicherung auf eine fehlerhafte Schadensmeldung beruft. Bewahren Sie beschädigte Gegenstände immer auf! Das gilt, bis der Schadensfall vollständig abgewickelt ist. Sie sollten frühestens entsorgt werden, wenn die Versicherung einwilligt. Erhöhte Gefahr Der Versicherte ist außerdem verpflichtet, dem Unternehmen unverzüglich zu melden, wenn sich neue Gefahren ergeben. Eine sogenannte Gefahrerhöhung ergibt sich beispielsweise, wenn am Haus ein Gerüst aufgestellt wird. Dadurch steigt das Risiko von Wohnungseinbrüchen in den oberen Stockwerken. 20

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Nachts in der Stadt. Andrea Behnke: Wenn es Nacht wird Persen Verlag Nachts in der Stadt Große Städte schlafen nie. Die Straßenlaternen machen die Nacht zum Tag. Autos haben helle Scheinwerfer. Das sind ihre Augen in der Dunkelheit. Auch Busse und Bahnen fahren in der Nacht.

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