FIBAA-Systemakkreditierung Zwischenevaluation

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1 FIBAA-Systemakkreditierung Zwischenevaluation Projektnummer: 15/019 Hochschule: Nordakademie, Elmshorn 1. Präambel Am 15. Februar 2011 vereinbarte die Nordakademie die Durchführung eines Verfahrens der Systemakkreditierung mit der FIBAA. Mit Wirkung vom 30. März 2012 wurde die Hochschule ohne Auflagen bis Ende Sommersemester 2018 systemakkreditiert. Gemäß den Regeln des Akkreditierungsrates findet zur Hälfte des Akkreditierungszeitraums eine Zwischenevaluation auf der Basis eines Selbstberichts der Hochschule statt. In diesem Zusammenhang prüft die beauftragte Agentur die Funktionsfähigkeit des akkreditierten Systems anhand von Verfahrensdokumentationen und durch stichprobenhafte Prüfung von Studiengängen, die das Qualitätssicherungssystem der Hochschule durchlaufen haben. Die Ergebnisse sollen der Hochschule Hinweise auf Qualitätsmängel und Empfehlungen zu ihrer Behebung geben. Die Zwischenevaluation hat keinen Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule. 2. Information zur Hochschule Die Nordakademie wurde 1992 als private Fachhochschule von Unternehmen aus Norddeutschland und dem Arbeitgeberverband NORDMETALL Verband der Metall- und Elektroindustrie e.v. gegründet. Trägerin der Hochschule war zunächst eine gemeinnützige GmbH, die 1997 in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Die Nordakademie bietet derzeit folgende Bachelor-Studiengänge an: Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.); Wirtschaftsinformatik (B.Sc.); Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.); Angewandte Informatik (B.Sc.). Zudem werden folgende weiterbildende Master-Studiengänge angeboten: Business Administration (MBA); Marketing and Sales Management (M.A.); Financial Management and Accounting (M.Sc.); Wirtschaftsinformatik/ IT Management (M.Sc.); General Management (M.A.); Wirtschaftsingenieurwesen (M.Sc.). Das Portfolio soll zudem zum Sommersemester 2016 und zum Wintersemester 2016/17 erweitert werden.

2 Die Studienanfängerzahl ist in den Bachelor-Studiengängen leicht (von 387 in 2012 auf 402 Fachanfänger in 2014) gestiegen. In den Master-Studiengängen nahm die Anzahl der Studienanfänger durch die Gründung der Nordakademie Graduate School von 67 Fachanfängern in 2012 auf 189 Anfänger in 2014 dagegen stark zu. Damit studierten im WS 2014/15 insgesamt Studierende in den Bachelor und Master-Studiengängen. Entsprechend ist auch die Anzahl der Professuren von 16 in 2012 auf 24 in 2014 gewachsen. Sämtliche auf einen ersten Hochschulabschluss aufbauende Studienangebote werden im Rahmen der Nordakademie Graduate School in der Dependance der Nordakademie in Hamburg durchgeführt. Am Hamburger Standort stehen rd m² zur Verfügung. Diese sind in 11 Seminar und Gruppenräume, 5 Büros, 1 Leseraum und Sanitärräume aufgeteilt. 3. Weiterentwicklung des Qualitätsmanagementsystems der Hochschule Die Systemakkreditierung im Jahr 2012 wurde ohne Auflagen ausgesprochen. Die Hochschule erhielt im Gutachten jedoch Hinweise und Empfehlungen der Gutachtergruppe zur weiteren Optimierung ihres Qualitätssicherungssystems. Im Rahmen der Zwischenevaluation hat die Nordakademie nunmehr dargestellt, wie sie mit den Hinweisen und Empfehlungen umgegangen ist. Eine Übersicht macht dabei deutlich, welche Empfehlungen ausgesprochen wurden, wie diese von der Hochschule umgesetzt wurden und wer dafür verantwortlich war. Beispielhafter Auszug aus der Übersicht der Empfehlungen sowie Darstellung der abgeleiteten Maßnahmen: Ein zentraler Aspekt des Qualitätssicherungssystems der Nordakademie für Studium und Lehre ist zudem der Studiengangsverbesserungsprozess (als Teilprozess des Prozesses Studiengangsentwicklung) Die Hochschule hat diesbezüglich noch einmal die möglichen Auslöser des Prozesses beschrieben und dann konkrete Beispiele für durchgeführte Verbesserungsprozesse dargestellt.

3 Auslöser: Bsp. für den Studiengangsverbesserungsprozess im Studiengang Betriebswirtschaftslehre (B.Sc.):

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5 Seit der erfolgreichen Systemakkreditierung hat die Nordakademie drei neue Studiengänge entwickelt die bereits erste Kohorten aufweisen. Es handelt sich dabei um folgende Studiengänge: Anhand der o.g. Studiengänge hat die Nordakademie die einzelnen Verfahrensschritte der Studiengangsentwicklung dargestellt: Ideenfindung, Erarbeitung der Zielsetzung, Definition der Zielgruppe, Bildung einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung des konkreten Konzeptes Analyse des Berufsbildes (Berufsfeldanalyse), Erarbeitung der Studieninhalte,

6 Erstellung eines Studienplans, Involvierung von Stakeholdern (insb. des Betrieblichen Beirats), Abgleich der Qualifikationsziele mit dem Ausbildungsprofil der Hochschule, Konzeption der Module, Erstellung des Rahmenplans für die Praxisphase (beim dualen Bachelor-Programm), Wirtschaftlichkeitsprüfung (inkl. personelle und sächliche Ressourcenplanung), Beratung des Konzepts im Senat, im Betrieblichen Beirat und im Präsidium sowie Vorstellung des Konzepts im Aufsichtsrat und der Hauptversammlung, Abschließende Gate-3-Entscheidung, Finale Ausarbeitung der Module und Festlegung der Modulverantwortlichkeiten, Anpassung/Erarbeitung der relevanten Ordnungen, Überprüfung anhand der Gate-3-Checkliste (ehemals sog. Gate-4-Checkliste), Beratung im Senat und abschließende positive Entscheidung des Präsidiums, Freigabe durch das zuständige Ministerium, Aufnahme des Studienbetriebs. Auch bezüglich der Instrumente und Verfahren der Qualitätssicherung hat die Nordakademie im Rahmen der Zwischenevaluation Neuerungen dokumentiert. Das Qualitätssicherungssystem der Nordakademie basiert auf Prozessen (Hauptprozesse, Teilprozesse, Subprozesse und Prozessschritte. Die Prozesse werden dabei in festgelegten Abständen einer sog. Selbstbewertung unterzogen. Ziel der Selbstbewertung ist es, Verbesserungspotentiale im Prozess offenzulegen und den optimalen Prozessablauf zu dokumentieren. Die Selbstbewertung der Prozesse in den Prozessteams erfolgt systematisch. Im August 2014 wurde bspw. der Leistungsprozess Studiengangsmanagement evaluiert. Dieser Leistungsprozess umfasst die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Studienprogramme sowie ggf. die Aufhebung von Studienprogrammen. Im Rahmen der Selbstbewertung wurden zunächst Anforderungen identifiziert, die an die Entwicklung und Verbesserung von Studiengängen zu stellen sind. In einem zweiten Schritt wurde analysiert, inwiefern die gegenwärtig implementierten und gelebten Prozesse diese Anforderungen erfüllen bzw. nicht erfüllen und in diesem Sinne Stärken bzw. Schwächen aufweisen. Schließlich wurde auf der Basis der Anforderungen sowie der Stärken Schwächen Analyse ein neuer Soll Prozess für das Studiengangsmanagement erarbeitet. Folgende Übersicht zeigt Bsp. der Ergebnisse der Prozessselbstbewertung:

7 Neben den Prozessweiterentwicklungen wurde auch das Instrument der Gate-3-Checkliste (ehemals Gate-4-Checkliste) aktualisiert und den sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst. Bsp.: Um die Prozesse im Bachelor und Master-Bereich soweit wie möglich anzugleichen, gibt es für jeden Studiengang Studiengangsversammlungen. Dies führte dazu, dass der MBA/Master Beirat in der bestehenden Form nach Auffassung der Hochschule nicht mehr benötigt wurde. Somit beschloss das Präsidium am 2014, den MBA/Master-Beirat abzuschaffen, da er die gleichen Aufgaben wie die Studiengangsversammlung hatte. (Zusätzlich zu den Studiengangsversammlungen werden Angelegenheiten der Master-Studiengänge auch im Betrieblichen Beirat besprochen.) Eine weitere Neuerung im System betrifft die Überprüfung des Workloads: Ursprünglich sollte anhand von Lerntagebüchern, die von den Studierenden geführt werden sollten, geprüft werden, ob die Anzahl der für das Modul vergebenen Kreditpunkte mit dem tatsächlichen Zeitaufwand übereinstimmt. Der Rücklauf der Lerntagebücher durch die Studierenden hat sich allerdings als zu gering erwiesen, deshalb wurde die Erhebung eingestellt. Die Erhebung des Veranstaltungs-Workloads erfolgt jetzt durch das Lehrveranstaltungs Feedback sowie durch Absolventenbefragungen.

8 Hinsichtlich der Verantwortlichkeiten im Qualitätssicherungssystem ergab sich eine Änderung zur Vermeidung von übermäßig hohem Aufwands durch die Beteiligung des Senats bei der Weiterentwicklung von Studiengängen. Es wurden Kriterien für wesentliche und unwesentliche Änderungen eines Studiengangs definiert. Der Senat wird an der Weiterentwicklung eines Studiengangs nunmehr nur dann beteiligt, wenn es sich um wesentliche Änderungen handelt oder bei unwesentlichen Änderungen, die jedoch Auswirkungen auf die Prüfungsordnungen haben. Alle übrigen Änderungen können in einem Short Track Verfahren ohne Beteiligung des Senats freigegeben und umgesetzt werden. 4. Ergebnis der Zwischenevaluation Die Nordakademie hat im Rahmen der Zwischenevaluation die Weiterentwicklung ihres Qualitätssicherungssystems sowie die durchgeführten Maßnahmen nachvollziehbar und umfangreich dargestellt. Sowohl die Maßnahmen als auch die Ergebnisse, die für den Bereich Studium und Lehre ergriffen bzw. erzielt wurden, sind dokumentiert. Den vorgelegten Dokumenten zufolge funktionieren der Studiengangsverbesserungsprozess und die Studiengangsentwicklung reibungslos und ermöglichen die Erreichung der angestrebten Qualität der Studiengänge. Statistische Daten und Auswertungen von Evaluationen, die in einem Bericht festgehalten wurden, bestätigen dies. Bei der stichprobenhaften Überprüfung der Ordnungen für den Bereich Studium und Lehre ist Folgendes aufgefallen: In den Prüfungsverfahrensordnungen (Satzung) der Nordakademie vom 10. Februar 2016 (sowohl für Master- als auch für Bachelor-Studiengänge) ist unter 8 die Anrechnung von Prüfungs- und Studienleistungen nicht entsprechend der Vorgaben des Akkreditierungsrates bzw. der Lissabon Konvention geregelt. 8 Abs. 1 regelt die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen (Anrechnung als Regelfall und Beweislast bei der Hochschule) entsprechend der Lissabon Konvention. Abs. 3 sieht jedoch eine Begrenzung der Anrechnung nach Abs. 1 auf maximal 50 % eines Studienganges vor. Eine solche Begrenzung läuft jedoch der Lissabon Konvention zuwider, die keinerlei Einschränkungen zulässt. Die Formulierung der Ordnungen orientiert sich am schleswig-holsteinischen Hochschulgesetz. 51 Abs. II des Hochschulgesetzes regelt, dass nicht mehr als 50 % der Prüfungsleistungen angerechnet werden dürfen. Die Ordnungen gehen somit mit dem Landerecht konform. Das Landesgesetz widerspricht jedoch der Lissabon Konvention. Deutschland hat die Lissabon Konvention ratifiziert und in Bundesrecht überführt, welches dem Landesrecht vorrangig ist. Für die Systemakkreditierung ist entsprechend der Vorgaben des Akkreditierungsrates die Lissabon Konvention ausschlaggebend. Es wird deshalb empfohlen, im Qualitätssicherungssystem der Nordakademie den Prozess zur Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben so zu gestalten, dass die Lissabon Konvention vollständig umgesetzt wird. 8 der Ordnungen regelt die Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen. Der relevante Absatz 4 macht hinsichtlich der Anrechnung im Gegensatz zu Abs. 3 keine Einschränkungen. Bezüglich der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen ist eine Maximalbegrenzung auf 50 % jedoch vorzusehen. Dies wird von der Hochschule an anderer Stelle auch korrekt dargestellt. In der Gate-3-Checkliste wird auf die Maximalbegrenzung von 50 % hinsichtlich außerhochschulisch erworbener Kompetenzen hingewiesen. Im Rahmen der Stellungnahme hat die Hochschule bestätigt, dass die korrekte Regelung (wie in der Checkliste vorhanden) von der Hochschule angewendet wird. Der vorgefundene redaktionelle Fehler in der Ordnung wird in der nächsten Senatssitzung korrigiert.

9 Aus den vorgelegten Unterlagen zum zweiten Standort der Nordakademie bzw. der Graduate School in Hamburg geht klar hervor, dass auch die Aktivitäten in Hamburg in das bestehende Qualitätssicherungssystem eingebunden sind. So werden einerseits sämtliche Verfahren und Instrumente der Qualitätssicherung auch in Hamburg angewandt, andererseits wurden spezielle Maßnahmen ergriffen (Bsp.: konkrete Befragungen hinsichtlich der Qualität der Räumlichkeiten und Lehrbedingungen) um eine standortübergreifende Qualität zu gewährleisten. Der Internetauftritt der Nordakademie macht deutlich, dass die Nordakademie ihrer Berichtsbzw. Dokumentationspflicht nachkommt. So sind der jeweilige Jahres- und Forschungsbericht, ausführliche Informationen zu Inhalten und Struktur sämtlicher Studiengänge und die relevanten Ordnungen (Studien- und Prüfungsordnungen, Einschreibeordnung, Berufungsordnung etc.) im Internet einsehbar. Ein interner Bereich enthält weiterführende Informationen für Hochschulangehörige (Bsp.: Evaluationsordnung). 5. Fazit und Empfehlung der Agentur Insgesamt erscheint das Qualitätssicherungssystem funktionsfähig und wirksam im Hinblick auf die Erreichung bzw. Einhaltung der gewünschten Qualitätsstandards. Die vorgenommenen Weiterentwicklungen und Aktualisierungen erscheinen zielgerichtet und sinnvoll. Im Qualitätssicherungssystem der Nordakademie sollte der Prozess zur Überprüfung der Einhaltung rechtlicher Vorgaben trotz der anderslautenden Regelung des schleswig-holsteinischen Hochschulgesetzes so gestaltet werden, dass die Lissabon Konvention vollständig umgesetzt wird.

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