Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherung (Hartz-IV, SGB) Antrag zur Einrichtung einer Bagatellgrenze

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1 GRÜNE Kreistagsfraktion ta«autops" BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Kleve - Nassauer Allee Kleve An die Vorsitzend*e des Ausschluss für Gesundheit und Soziales, Kreisausschuss Kreistag im Hause BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN IM KREISTAG KLEVE Fraktionsbüro Nassauer Allee Kleve S Unterkunftskosten für Bezieher von Grundsicherung (Hartz-IV, SGB) Antrag zur Einrichtung einer Bagatellgrenze Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kreistag Kleve beantragen die Einführung einer Bagatellgrenze in den Ausführungsbestimmungen zur Festlegung der angemessenen Unterkunftskosten für die Grundsicherung. Diese Bagatellgrenze soll nach dem Beispiel der Stadt Düsseldorf verhindern, dass ein Umzug aus der bisherigen Wohnung droht, wenn die Obergrenze der zu erstattenden Kosten lediglich um bis zu 0 Prozent überschritten wird. Das Prinzip der Einzelfallüberprüfung bleibt unberührt. Begründung Der rechtliche Rahmen Das Bundesso2ialgericht hatte seit 2006 gefordert, für die Übernahme der Kosten von Menschen in Grundsicherung und Hartz IV ein schlüssiges Konzept zu erarbeiten. Nach einer Präzisierung der Anforderungen durch die weitere Rechtsprechung hat der Kreis Kleve die Firma empirica ag in Berlin beauftragt, ein solches Konzept zu erarbeiten. Ab dem ist ein solches Konzept mit einer entsprechenden Richtlinie für den Kreis Kleve in Kraft getreten. Die offizielle Bezeichnung lautet Schlüssiges Konzept zur Herleitung von Mietobergrenzen im Kreis Kleve". Das neue Konzept hat zur Grundlage, unter Bezug auf das 9. Änderungsgesetz zum SGB II nunmehr eine Bruttowarmmiete zu ermitteln. Diese neue Obergrenze besteht aus den Bestandteilen a) angemessene Aufwendungen für die Nettokaltmiete, b) angemessene Aufwendungen für die kalten Betriebskosten, c) angemessene Aufwendungen für die Heizkosten. Die drei Komponenten können gegeneinander aufgerechnet werden. Das Konzept ist als Arbeitshilfe für den gesamten Kreis Kleve gültig.

2 Auswirkungen der neuen Regelungen Beispiel Kevelaer-Weeze Als erste Annäherung an das Thema sei hier auf die Situation in Kevelaer verwiesen. Der Bürgermeister der Stadt Kevelaer hat auf Anfrage der SPD in der Sitzung des Sozialausschusses am einen Bericht über die Folgen der neuen Regelungen gegeben. Die Stadt Kevelaer kommt in ihren Berechnungen für ihr Stadtgebiet und den angrenzenden Raum Weeze zu folgenden Ergebnissen: Haushaltsgröße Bruttowarmmiete Reduzierung -Personen-Haushalte 420,00-39,08 2-Personen-Haushalte 520,00-48,86 3-Personen-Haushalte 600,00-89,73 4-Personen-Haushalte 700,00-9,06 5-Personen-Haushalte 790,00-8,78 (Quelle: Stadt Kevelaer, Berichtsvorlage 00/206 für den Sozialausschuss der Stadt Kevelaer, ) Wie man feststellt, bewirken die neuen Obergrenzen für die sog. angemessene Brutowarmmiete beträchtliche Kürzungen bei den Problemfamilien. Sie betragen zwischen 40 und fast 20 Euro im Monat. In anderen Gemeinden können die Kürzungen bei den Unterkunftskosten bis zu 60,00 Euro betragen, Beispiel Kleve -Personen-Haushalte - 35,00 2-Personen-Haushalte - 86,45 3-Personen-Haushalte - 98,40 4-Personen-Haushalte -23,0 5-Personen-Haushalte -6,20, (Quelle: Verein für Sozialberatung, Herbert Looschelders, Kleve, ) Erstes Fazit Wie die Beispiele Kleve und Kevelaer-Weeze zeigen, gibt es beträchtliche Auswirkungen durch das neue Konzept des Kreises Kleve. Es kann zu einer Minderung des Einkommens zwischen 35 und 60,00 Euro pro Haushalt kommen, soweit des den Betroffenen nicht gelingt, eine günstigere, angemessene Wohnung anzumieten. Die Kürzungen fallen umso höher aus, je größer die Familien sind. Bei den engen Regelsätzen (409,00 Euro für einen Alleinstehenden) sind 40 Euro viel Geld. Es fällt den Betroffenen schwer, rund 0 Prozent ihres Einkommens zusätzlich für die Miet- und Heizkosten aufzubringen. Sie werden es sich im wahrsten Sinne des Wortes vom Munde" absparen müssen. Umfang des Problems Die Stadt Kevelaer gibt in ihrer öffentlichen Verwaltungsvorlage an, dass jeder 3. Haushalt von einer Minderung der Unterkunftskosten betroffen sein könnte (Quelle siehe oben). Berechnungen des Vereins für Sozialberatung ergeben, dass sogar knapp 40 Prozent der Haushalte mit Grundsicherung betroffen sind. Kostensenkungsaufforderungen und Umzug Neben den zum Teil erheblichen Kürzungen bei den Leistungsempfängern für Grundsicherung gibt es weitere gravierende Folgen des Konzepts. Die betroffenen Singles oder Familien werden nämlich zur Senkung ihrer Kosten aufgefordert und in der Folge möglicherweise sogar gezwungen, ihre angestammte Wohnung zu verlassen und sich eine neue zu suchen. Dabei ist der Wohnungsmarkt für Geringverdiener bereits jetzt prekär. Die unterzubringenden Flüchtlinge, osteuropäische Wanderarbeiter sowie die Studenten der Hochschule Kleve drängen seit einiger Zeit in das untere drittel des Wohnungsmarkts und sorgen für einen sehr angespannten Markt mit entsprechend steigenden Kosten.

3 Wir sind in einigen Kommunen darauf hingewiesen worden, dass bezüglich der Senkung der Mietrichtwerte im SGB ll/sgb XII wegen geringer Überschreitungen ripr Mietrichtwerte kein Umzug (bzw. Kostensenkungsaufforderung) erfolgen müsse. Zum Beispiel hat die Klever Bürgermeisterin Sonja Northing auf einer Mitgliederversammlung des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes zugesagt, sich für die Wahrung der Verhältnismäßigkeit einer solchen Maßnahme stark zu machen. Indirekt hat sie damit auf die sogenannte "Bagatellgrenze" gem. 22 Abs., Satz 4 SGB II angesprochen. Hierauf wird auch im empirica-konzept und in der Arbeitshilfe des Kreises Kleve zur Grundsicherung (Seite 52) allgemein Bezug genommen, jedoch eine konkreter Bagatellwert leider nicht genannt. Zusammenfassung Seit Inkrafttreten der neuen Mietrichtwerte ab kommt es im Bereich des Jobcenters Kreis Kleve tatsächlich zu Kostensenkungsaufforderungen, obwohl die Mietrichtwerte nur um 0,- bis 40,- überschritten werden. Die Richtwerte der Stadt Düsseldorf sehen bspw. eine "Bagatellgrenze" von 0 % der Monatsmiete vor, d.h. bei geringeren Mietrichtwertüberschreitungen wird davon ausgegangen, dass eine Kostensenkungsaufforderung unverhältnismäßig ist (im Vergleich zu den Umzugskosten, Kaution, ggfs. Einrichtungskosten). Wir beantragen die Überprüfung der bisherigen Richtlinien mit dem Ziei, durch die Einführung einer "Bagatellgrenze" von 0 % der Bruttowarmmiete eine Verwaltungsvereinfachung zu erzielen. Mit freundlichen Grüßen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN i f? -v Birgitt Höhn Fraktionsvorsitzende/Fraktionsgeschäftsführer*in Helmut Prior stellver. Fraktionsvorsitzender Kopie: Landrat, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion, PIRATENFRAKTION, Fraktion UKF; KTM Habicht, KTM Hayduk

4 Sozialdemokratische Partei Deutschlands Traktion des Kreistages Kleve ' J*^ \t ß J- L^^Ä Tri H Ä j«) SPD-KiEislagsfmktion Nassaueraltee 5-23 (Kreishaus) Kleve An den Landrat des Kreises Kleve Heim W. Spreen im Hause 'S &jommt& SPD Telefon (0 28 2) Telefax (0 28 2) ? l7jf/mv Sitzung des Kreiaausschusses am und des.kreistages am iT hier: Erwerbung um konimunaiös Mocte![vorhaben Pflege" Sahr geehrter Herr Landrat, der Deutsch:* Bundestag hsi Anfang Dezember 03 c!as dritte Pflegestärkungsgeseiz (PSG Jll) beschlossen. Das PSG III stärkt u.a. die Ffiegebaretung in den Kommunen. Die SPD-Kreistagstraktion steift folg3nden Antrag zu o.g. Sitzungen: Der Kreistag möge becchiießan, dass der Kreis Kleve sich um eines der 60 kommunalen Modellvorfraben Pflegs" bewirbt, sobald dies möglich ist. Begründung: Gute Pflöge gibt ea nicht von der Stange, sie muse wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten ssin. Deshalb hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dsss die l-lilfe für PflegebedürfJge und ihre Familien passgenauer wird. i-lüfe soll dort ankommen, wo sie gebraucht wird. Deshalb wurde beschlossen, die Pflegebeistung in den Kommunen zu verbessern. E * l i I 2.vi'rt dem Ernten PflegrtStärküngsgeset?. (PSG i) wurde dis Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Femiüen spürbar ausgeweitet. MI dem Zwsften PftegestafkuiKya$es«te (PSG II) werden ab dem. Januar 207 ein neuer f^fisgebfedürftiglteiicbegrirf und ein neues Begutachtungsverfaiiren eingeführt. Benkvarbindurtf: Spari'.aose Kleve (BLZ 324 SCOOO) Konto-Nr rwnatl: bljro^spd-krelstaeftraktion-kleve.de

5 Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihrs Familien die Leistungen dar Pflegsversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit di«i Hufe, db benötigt wird züaig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen rn!:cmmt, s&r!;t des Dritt* PflegeatSriof ngegesetz (P3G III) die Pftegeiwätatcmg m den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer H^nd. Dszu sollen Kommunen mit dem PSG ill für die Dauer von fünf Jahren ein Iniüaiivrscht zur Einrichtung von Pflege5tüt7_purikten erhalten. Dis Bundesländer können bis zu 30 M'odeilvorhsben Pflege" einrichten, in dem kommunale Steilen die Beratung nsch den Q 7a bis 7c, 37 Abs. 3 und 45 SGS XS von asn Pilejjekassen und ^onsligen ßerritungeölellen Übelnehmen. In dbeen Modelvornaben sollen dte Kommunen sine; Beratung sus einer Hrnd" testen - also die Beratung zu pffege(versicherungs)r3chilichen plus sozi&l(hi(fe)rschtlichen Themen wie Hilfe stur Pflege, ihin^liederungsh-lfe und Alienhöfe. Damit sollen die kommunalen ßeratungsnngebrrte besser verzahnt bxw. wohnortnahe Beratungssirukturen aufgebaut werden. Die Verteilung der Model[vorhaben unter den Bundesländern soll nach dem Körtigssteiner Schlüssel erfolgen und zuiischsi für fünf Jahre erprobt werden. Die Kosten sollen geteilt werden. Kommunen können dabei eigenes Personal sowie Sachmittel für Aufbau und Betrieb einsetzen und anrechrisr lassen. Mit freundlichen Grüßen 4. i ik^'i &' '(/[., )&* i m Jürgen Franken Vorsitzender Thorsten Rupa Cerchüftsführer Kopie an: CDU-Fraktion, FDP-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, PIRATENFRAKTION, Fraktion UKF, KTM Habicht, KTW ifayduk

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