Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab )
|
|
- Chantal Hofmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Benutzungsordnung für das Kinderhaus Pusteblume der Gemeinde Pastetten (gültig ab ) 1 Grundsätzliches 1) Das Kinderhaus ist eine öffentliche gemeindliche Einrichtung, bestehend aus Kinderkrippe und Kindergarten. 2) Im Kinderhaus werden Kinder in den Kindergarten zum 1.9. und in die Krippe zum 1.9., 1.1. und 1.5. aufgenommen. Grundsätzlich werden in der Krippe Kinder aufgenommen, die das 1. Lebensjahr vollendet haben, in Ausnahmefällen auch Kinder unter einem Jahr, die während der Eingewöhnung 1 Jahr alt werden. Im Kindergarten werden Kinder aufgenommen, die das 3. Lebensjahr vollendet haben. In Ausnahmefällen stellt die Gemeinde auch für Kinder ab dem 2. Lebensjahr (U3) Betreuungsplätze im Kindergarten zur Verfügung, insbesondere für Krippenkinder, die vor dem 1. September das 3. Lebensjahr vollenden. Die Betreuung im Kinderhaus endet mit dem Eintritt in die Schule. Alle Kinder ab 3 Jahren müssen selbständig die Toilette benutzen und dürfen nicht mehr einnässen. 3) Der Übergang von der Kinderkrippe in den Kindergarten kann nur zu Beginn des neuen Kinderhausjahres erfolgen. Die Gemeinde behält sich in Ausnahmefällen, z.b. Kinder auf der Warteliste, Einzelentscheidungen vor. 4) Die Aufnahme in das Kinderhaus erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Plätze in Kinderkrippe und Kindergarten. Sind nicht genügend Plätze vorhanden, so werden die Kinder nach folgender Regelung aufgenommen: a) Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden b) Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind c) Kinder, die vor dem Schuleintritt stehen d) von der Schule zurückgestellte Kinder e) Kinder, deren Familie sich in einer besonderen Notlage befindet f) nach Alter g) Geschwisterkinder h) bei gleichen Vorraussetzungen ist das Datum der Anmeldung entscheidend, Vorrang für die Aufnahme haben die Kinder, die in der Gemeinde Pastetten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Über die Punkte a), b), e) kann die Gemeinde einen Nachweis verlangen. 5) Ein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Kindergarten- oder Krippengruppe besteht nicht.
2 2 Anmeldung 1) Anmeldungen zum 01. September des jeweiligen Jahres sind zum ausgeschriebenen Anmeldetag und während der Betriebszeit bei der Leitung des Kinderhauses möglich. Bei der Erstanmeldung ist eine Anmeldegebühr von 15,00 zu entrichten. Kinder, die das Kinderhaus besuchen erhalten ein T-Shirt mit einem Aufdruck des Gruppenlogos. Für Kinder, die das Kinderhaus trotz Anmeldung nicht besuchen, ist der Betrag als Verwaltungsentgelt fällig. 2) Im Kinderhaus werden Kinder für 6,25 Stunden, 7,25 Stunden oder 8,25 Stunden pro Tag aufgenommen. Die Mindestbuchungszeit in der Krippe beträgt 25 Stunden pro Woche. Im Kindergarten ist keine tageweise Buchung möglich. Bei Bedarf kann sowohl in der Krippe wie auch im Kindergarten zusätzlich der Früh- oder Spätdienst genutzt werden. 3) Nach Einführung des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) muss nach Zusage des Betreuungsplatzes in der Kinderkrippe oder im Kindergarten ein Betreuungsvertrag geschlossen werden. 4) Anmeldende sind verpflichtet, Auskünfte zur Person des aufzunehmenden Kindes und der Erziehungsberechtigten zu geben. 1) Die Aufnahme ist nicht fristgebunden. 3 Aufnahme 2) Kinder, die wegen Mangels an freien Plätzen nicht aufgenommen werden können, werden in eine Warteliste eingetragen. 3) Die Aufnahme bestimmt sich nach der Regelung gemäß 1 a) - h). 4 Gesundheitsnachweise Bei der Aufnahme eines Kindes in das Kinderhaus haben die Erziehungsberechtigten eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch des Kinderhauses vorzulegen. Aus dem Nachweis muss ersichtlich sein, dass das Kind frei von übertragbaren Krankheiten ist. Weiterhin wird der Nachweis der letzten Vorsorgeuntersuchung verlangt.
3 5 Öffnungszeiten Das Kinderhaus ist zu folgenden Zeiten geöffnet: Frühdienst Montag Freitag Montag Freitag Spätdienst Montag Donnerstag 7.15 Uhr 7.45 Uhr 7.45 Uhr Uhr Uhr Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten findet keine Betreuung statt. Die Öffnungszeit der Einrichtung kann sich entsprechend der Nachfrage der Elternverändern. Dazu trifft die Gemeinde die Entscheidung. Dies betrifft insbesondere das Angebot eines Spätdienstes. Die Buchung des Spätdienstes ist für das ganze Kindergartenjahr verbindlich. Sonstige Buchungszeitreduzierungen sind jeweils zum 1.9. und zum 1.1. des Kindergartenjahres möglich, Buchungszeiterhöhungen sind monatlich zum Monatsanfang möglich. Die Kinder sollen nicht später als 8.30 Uhr gebracht werden. Die Personensorgeberechtigten übergeben die Kinder dem Betreuungspersonal in der Gruppe und holen die Kinder mit Beendigung der Betreuungszeit in der Einrichtung wieder ab. Die Aufsichtspflicht des Personals beginnt mit der Übernahme der Kinder in der Gruppe und endet mit der Übernahme der Kinder durch die Eltern oder die abholberechtigten Personen. Bei der Bring- und Abholzeit sind die Öffnungszeiten des Kinderhauses zu berücksichtigen. 6 Schließzeiten 1) Eine Kindertageseinrichtung kann gemäß BayKiBiG (Art. 21 Abs. 4 Satz 3) an Tagen im Jahr geschlossen werden. Unser Kinderhaus Pusteblume ist in der Regel während der Schulferienzeiten je eine Woche in den Oster- und Pfingstferien, drei Wochen während der Sommerferien und während der Weihnachtsferien je nach Lage der Feiertage geschlossen. Außerdem schließt unsere Kindertagesstätte am Rosenmontag und Faschingsdienstag, sowie an drei weiteren Werktagen wegen des Betriebsausfluges, eines Konzeptionstages und eines Planungstages. In der Regel ergeben sich hieraus Schließtage pro Kindergartenjahr. Die Schließtage werden rechtzeitig zum Kindergartenjahresstart bekannt gegeben.
4 7 Regelmäßiger Besuch 1) Das Kinderhaus kann seine Bildungs- und Erziehungsarbeit nur erfüllen, wenn das Kind das Kinderhaus regelmäßig besucht. Die Erziehungsberechtigten haben deshalb Sorge für den regelmäßigen Besuch ihres Kindes zu tragen. 2) Die Erziehungsberechtigten haben schriftlich zu erklären, von welchen Personen ihr Kind abgeholt werden darf. Personen unter 12 Jahren sind nicht berechtigt. Solange diese Erklärung nicht vorliegt, muss das Kind persönlich abgeholt werden. 8 Verpflegung Kindergarten- und Krippenkinder, die das Kinderhaus besuchen, erhalten täglich ein warmes Mittagessen. Während der Eingewöhnung des Kindes im 1. Monat des Kinderhausbesuches wird das Mittagessen nur zu 50% berechnet. Die Kosten dafür werden mit Lastschriftverfahren eingezogen. Dies gilt auch bei vorübergehender Abwesenheit des Kindes. Im letzten Monat des Kindergartenjahres wird kein Verpflegungsgeld gezahlt. Sollte ein Kind an einer Lebensmittelunverträglichkeit leiden, ist dies mit einem ärztlichen Attest nachzuweisen. Kinder mit Lebensmittelunverträglichkeiten und Allergien können nur nach Absprache mit dem Träger und der Einrichtungsleitung in der Kita an der Gemeinschaftsverpflegung teilnehmen. Bei Ausschluss von der Gemeinschaftsverpflegung sorgen die Eltern für das tägliche Mittagessen ihres Kindes in der Kindertagesstätte. 9 Krankheit, Anzeige 1) Kinder, die erkrankt sind, dürfen das Kinderhaus während der Dauer der Erkrankung nicht besuchen. Kinder, die während des Besuches im Kinderhaus erkranken, müssen abgeholt werden und vor der Rückkehr in das Kinderhaus mindestens 24 Stunden frei von Symptomen und Fieber sein. Leidet das Kind unter einer ansteckenden Krankheit, ist die Leitung von der Erkrankung und der Art der Krankheit zu unterrichten. Für die Wiederzulassung zum Kinderhausbesuch ist auf Verlangen der Kinderhausleitung ein ärztlicher Nachweis vorzulegen. Im Zweifel entscheidet ein Arzt, der von der Gemeinde im Einvernehmen mit den Personensorgeberechtigten benannt wird. Gleiches gilt, wenn Familienmitglieder an einer übertragbaren Krankheit leiden. 2) Erkrankungen sollen im Übrigen der Kinderhausleitung unter Angabe des Krankheitsgrundes und der voraussichtlichen Dauer mitgeteilt werden. Sonstiges Fernbleiben soll der Kinderhausleitung ebenfalls angezeigt werden.
5 3) Medikamente können im Kinderhaus nur bei chronischen Erkrankungen und in dringenden Einzelfällen verabreicht werden. Hierfür bedarf es einer schriftlichen Bevollmächtigung der Eltern bzw. in Zweifelsfällen des Arztes. 10 Ausschluss vom Besuch, Kündigung durch den Träger 1) Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer mindestens zweiwöchigen Kündigungsfrist vom weiteren Besuch des Kinderhauses ausgeschlossen werden, wenn es innerhalb der beiden letzten Monate mehr als zwei Wochen unentschuldigt gefehlt hat. 2) Bei wiederholtem Verstoß gegen die Benutzungsordnung kann das Kind mit sofortiger Wirkung vom Besuch des Kinderhauses ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Besuchsgebühren trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurden. 3) Zum Ende des Kinderhausjahres kann der Träger unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen kündigen. 4) Der Träger kann mit zweiwöchiger Kündigungsfrist kündigen, wenn das Kind ohne ersichtlichen Grund wiederholt zu spät oder überhaupt nicht abgeholt wird. 5) Der Träger kann außerordentlich kündigen und das Kind vom weiteren Kinderhausbesuch ausschließen, wenn bei einem verhaltensauffälligen Kind die Eltern nicht bereit sind, Hilfe von außen (z. B. Erziehungsberatung) anzunehmen. 11 Kündigung durch Erziehungsberechtigte 1) Eine Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zulässig. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 2) Während der letzten drei Monate (Juni, Juli, August) des Kinderhausjahres ist eine Kündigung durch die Erziehungsberechtigten nur zum Ende des Kinderhausjahres (31.8.) möglich. 12 Gastkindregelung Gastkinder aus anderen Gemeinden werden jeweils für ein Kindergartenjahr aufgenommen. Für jedes weitere Jahr, in dem ein Gastkind das Kinderhaus Pusteblume besuchen möchte, wird ein erneuter Aufnahmeantrag mit einem neuen Betreuungsvertrag geschlossen.
6 13 Kinderhausjahr Das Kinderhausjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August. 14 Mitarbeit der Erziehungsberechtigten Eine wirkungsvolle Bildungs- und Erziehungsarbeit im Kinderhaus hängt entscheidend von der verständnisvollen Mitarbeit und Mitwirkung der Eltern ab. Die Eltern und Erziehungsberechtigten sollen daher regelmäßig die Elternabende besuchen und auch die Möglichkeit von Elternsprechstunden wahrnehmen. Diese können auch telefonisch vereinbart werden. 15 Unfallversicherung Kinder im Kinderhaus sind gesetzlich gegen Unfall versichert. -auf dem unmittelbaren Weg zur und von der Kindertagesstätte -während des Aufenthaltes in der Kindertagesstätte -während aller Veranstaltungen der Kindertagesstätte außerhalb des Grundstücks der Kindertagesstätte Träger ist die Gemeindeunfallversicherung Bayern. Informationen über den Umfang des Versicherungsschutzes sind in der Gemeindeverwaltung Pastetten erhältlich. Für Sachschäden wird keine Haftung übernommen. Alle Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind durch die Personensorgeberechtigten unverzüglich der Leitung der Kindertagesstätte zu melden. Die Meldung an die Unfallversicherungsträger obliegt der Leitung der Kindertagesstätte. 16 Besuchs-, Spiel-, Getränke- und Geschenkegeld 1) Das monatliche Besuchsgeld für die Krippenkinder und U3-Kinder beträgt zurzeit 2,00 pro Betreuungsstunde. Es wird für 20 Tage monatlich berechnet. 2) Das monatliche Besuchsgeld für die Kindergartenkinder beträgt zurzeit 1,00 pro Betreuungsstunde. Es wird ebenfalls für 20 Tage monatlich berechnet. 3) Für das angebotene Mittagessen werden in der Krippe und im Kindergarten zurzeit 60,00 monatlich berechnet. Das Essensgeld für Kinder, die die Kinderkrippe an 4 Tagen wöchentlich besuchen, beträgt 50,00 mtl. Das Essen wird für 11 Monate im Jahr berechnet. 4) Für Spiel-, Getränke- und Geschenkegeld werden 10,00 monatlich erhoben. 5) Der angebotene Früh- und Spätdienst wird bei Bedarf zusätzlich mit 1,00 pro Betreuungsstunde für 20 Tage monatlich berechnet.
7 6) Das Besuchs-, Spiel-, Getränke- und Geschenkegeld ist an 12 Monaten des Jahres zu zahlen. 7) Das Besuchs-, Essens-, Spiel-, Getränke- und Geschenkegeld ist auch während vorübergehender Abwesenheit des Kindes zu bezahlen. 17 Ermäßigung 1) Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig das Kinderhaus, so wird das Besuchsgeld für das Kind mit dem niedrigeren Beitrag um 25 % ermäßigt. Diese Ermäßigung betrifft nur das Besuchsgeld. Der Beitrag für Spiel-, Getränkeund Geschenkegeld, sowie das Mittagessen ist hiervon ausgeschlossen. 18 Fälligkeit 1) Das Besuchs-, Spiel-, Getränke- und Geschenkegeld, sowie das Mittagessen ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats im Voraus zu bezahlen. Die Bezahlung soll per Lastschrift auf das Konto der Gemeinde erfolgen. Bareinzahlung der Beiträge bei der Kinderhausleitung ist nicht zulässig. 2) Wird das Besuchsgeld nicht bis zum Fälligkeitstag bezahlt, so ist ein Zuschlag von 4,00 Euro je rückständigen Monat zu bezahlen. 3) Die Einzugsermächtigung ist bei der Anmeldung des Kindes im Kinderhaus bei der Leitung abzugeben. 19 Auskunftspflicht Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet in Fällen, in denen Ermäßigung des Besuchsgeldes gewährt wurde, alle Änderungen, die Einfluss auf die Höhe der Ermäßigung haben oder zum Wegfall derselben führen können, der Leitung des Kinderhauses oder der Gemeinde unverzüglich mitzuteilen. Auf Anforderung ist durch Nachreichung von Unterlagen nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für die Ermäßigung nach wie vor gegeben sind.
8 20 Inkrafttreten Diese Benutzungsordnung tritt zum 01. November 2014 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 01. September 2014 außer Kraft. Pastetten, den gez. Cornelia Vogelfänger 1.Bürgermeisterin
Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu
Benutzungsordnung für die Kinderkrippe St. Blasius Weiler im Allgäu 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe St. Blasius als öffentliche Einrichtung.
MehrBenutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter
Z:/Satzungen / Benutzungsordnung Kindergarten 1 I-028-Lie Benutzungsordnung für den Kindergarten Storchennest in Pfatter 1 Grundsätzliches Die Aufnahme in den Kindergarten erfolgt für die Kinder, die ihren
MehrKindernest-Ordnung. für das. Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de
Kindernest-Ordnung für das Kindernest Malsch e.v. Hauptstr. 107, 69254 Malsch Tel. 07253/26883 e-mail: info@kindernest-malsch.de Stand: April 2011 1. Aufnahme 1.1 Aufgenommen werden Kinder vom 1. Lebensjahr
MehrBenutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014
Benutzungsordnung für den Betrieb der Kindertageseinrichtung Kita Chieming-Kunterbunt gültig ab 01.09.2014 vom 22.05.2007, bekannt gemacht in den Chieminger Nachrichten vom 22.06.2007 Nr. 25, geändert
MehrKinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
MehrGeschäftsordnung (Version 3)
Geschäftsordnung (Version 3) 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4 Aufnahme 5 Kinderkrippenjahr 6 Öffnungszeiten 7 Schließzeiten 8 Gebührensatzung 9 Besuchsgebührenermäßigung 10 Teilnahme
MehrSatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Eppelborn in Bubach- Calmesweiler, Dirmingen und Hierscheid vom 10.04.2014 Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes KSVG vom 15.01.1964
MehrSatzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten
Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kinderkrippe, Tagesstätte und Kindergärten Rechtsgrundlagen Auf Grund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - vom 15. Januar 1964 in der Fassung
MehrKrippensatzung. Kinderkrippe Raupennest. Höhenkirchner Str. 2. Telefon: 08104 / 63 92 88. Fax: 08104 / 63 92 89
Krippensatzung Kinderkrippe Raupennest Höhenkirchner Str. 2 85649 Hofolding Telefon: 08104 / 63 92 88 Fax: 08104 / 63 92 89 @-mail: kinderkrippe.raupennest@awo-kvmucl.de 1 Inhalt 1 Rechtliche Grundlagen
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
MehrBenutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising
Benutzerordnung mit Buchungsregelung und Gebührenordnung für den Blumenkindergarten in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 I Benutzerordnung 1. Präambel 2. Geltungsbereich 3. Rechtliche Grundlagen
MehrBenutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die. Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung
Benutzungsordnung der Gemeinde Hartheim am Rhein für die Kernzeitbetreuung Lern- und Spielgruppe flexible Nachmittagsbetreuung an der Alemannenschule Hartheim Der Gemeinderat der Gemeinde Hartheim am Rhein
MehrGebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Brechen über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (aktuelle Fassung unter Berücksichtigung der 1. Änderungssatzung zum 01.01.2015) 1 Allgemeines Für die Benutzung
MehrKinderhort an der Gröbenbachschule. Hans-Kerle-Str. 1. 82194 Gröbenzell. Telefon: 08142/667572. Fax: 08142/667579. kiho1.groebenzell@awo-obb.
Kinderhort an der Gröbenbachschule Hans-Kerle-Str. 1 82194 Gröbenzell Telefon: 08142/667572 Fax: 08142/667579 kiho1.groebenzell@awo-obb.de 1 Satzung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung
MehrAufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder
Aufnahmevertrag über die Aufnahme eines Kindes in die Evangelische Tageseinrichtung für Kinder Die Evangelische Kirchengemeinde / Der Evangelische Gesamtverband Name... Strasse... PLZ, Ort... vertreten
MehrDie Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß Punkt 7 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.
Elternbeitragsordnung (Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in der Kindertagesstätte Freier evangelischen Kindergarten Hallimasch") 1.Geltungsbereich Die Elternbeitragsordnung
MehrBestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse
GEBÜHRENSATZUNG Bestandteil der Satzung der Kinderkrippe Feldmäuse 1 Zweck, Öffnungszeit 2 Gebühren- und Entgeltschuldner 3 Entstehen und Fälligkeit der Besuchsgebühren 4 Besuchsgebühren/ Entgelte 5 Weitere
MehrKinderkrippensatzung
1 AWO Kreisverband München-Land e.v. Balanstr. 55, 81541 München Telefon: 089 672087-0 Fax: 089 672087-29 E-Mail: info@awo-kvmucl.de Kinderkrippensatzung Kinderkrippe Feldmäuse Bahnhofstr. 8 85622 Feldkirchen
MehrIch / wir melde/n mein / unser Kind:
Ansprechpartner: Andrea Grund Handynr.: 0151 55991453 e-mail: grund@gernzeit.de homepage: www.gernzeit.de Ich / wir melde/n mein / unser Kind: Name: Vorname: Geburtstag: Erziehungsberechtigte: Name: Vorname:
MehrInformationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten
Informationen zu den Buchungszeiten in den katholischen und evangelischen Kindertagesstätten Kindertagesstätte Käthe-Luther Kath. Kindergarten Christkönig Katholische Kindertagesstätte Maria Schutz und
MehrKindergarten Sonnenschein. Lena-Christ-Str. 5. 82256 Fürstenfeldbruck 08141/34023 08141/526937. sonnenschein.ffb@awo-obb.de
Kindergarten Sonnenschein Lena-Christ-Str. 5 82256 Fürstenfeldbruck 08141/34023 08141/526937 sonnenschein.ffb@awo-obb.de 1 Satzung 1 Rechtliche Grundlagen 2 Aufnahmekriterien 3 Anmeldung 4 Aufnahme 5 Kindertagesstättenjahr
MehrKindergarten der Kirchengemeinde Stellau Steenkamp 8 25563 Wrist. Benutzungsordnung
Benutzungsordnung für den Kindergarten der ev.-luth. Kirchengemeinde Stellau in Wrist Präambel Der evangelische Kindergarten ist in eine sozialpädagogische Einrichtung mit einem eigenen Betreuungs-, Erziehungs-
MehrBetreuungsvertrag. zwischen Mini Meadows Kinderkrippe. Kirsty Matthews Künzi und
Betreuungsvertrag zwischen Mini Meadows Kinderkrippe Kirsty Matthews Künzi und Name, Vorname des Vaters Name, Vorname der Mutter Strasse Strasse PLZ, Ort PLZ, Ort Staatsangehörigkeit Staatsangehörigkeit
MehrI. Allgemeines. II. Aufnahme
Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Gaißach Die Gemeinde Gaißach erlässt aufgrund von Art. 23 und 24 Abs.1 Nr.1 Gemeindeordnung (GO) folgende Satzung für die Kinderkrippe der Gemeinde Gaißach: i.d.f.
MehrBenutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun. grundschulen
Benutzungsordnung für die Grundschulbetreuung und die Freizeitpädagogik an Esslinger Ganztagsgrun grundschulen Februar 2015 Inhalt 1. Trägerschaft... 3 2. Betreuungsinhalt... 3 3. Aufnahme, Abmeldungen,
MehrBetreuungsvertrag Kindertagespflege
Kindertagespflege zwischen den Personensorgeberechtigten Name wohnhaft Telefon und der Tagespflegeperson Name wohnhaft Telefon zur Betreuung in Kindertagespflege von Name geb. am 1. Betreuungszeiten Die
MehrBetreuungsvertrag. 1. Kinderbetreuung. Zwischen dem Verein. (vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder) nachfolgend Verein genannt
Montessori Integrationskindergarten München Ost MIMO e.v. Betreuungsvertrag Emil-Riedel-Straße 1 80538 München Telefon (089) 21 01 94 90 Fax (089) 97 39 40 59 mail@mimo-ev.de Bank für Sozialwirtschaft
MehrSatzung. über die Erhebung von Kostenbeiträgen. für die Kindertageseinrichtungen. der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung)
Stadt Osterholz-Scharmbeck Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Osterholz-Scharmbeck (Neufassung) Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
MehrSatzung über die Benutzung der Kinderkrippe in der Gemeinde Sulzemoos
Satzung über die Benutzung der Kinderkrippe in der Gemeinde Sulzemoos Die Gemeinde Sulzemoos erlässt auf Grund der Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeverordnung für den Freistaat Bayern i.d.f. der
Mehr2. Änderung zur Satzung vom 14.09.2007, in Kraft getreten am 01.08.2007, amtlich bekannt gemacht
Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Burgwedel sowie über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Burgwedel * Eingearbeitet
MehrOrdnung für Kindertageseinrichtungen
Sehr geehrte Eltern, Kindertageseinrichtungen sind sozialpädagogische Einrichtungen und haben neben der Betreuungsaufgabe einen eigenständigen Erziehungs- und Bildungsauftrag. Um die Voraussetzungen für
MehrSatzung. für die Mittagsbetreuung. der Arbeiterwohlfahrt. in der Stadt Dachau
Arbeiterwohlfahrt Kinder und Jugend ggmbh Satzung für die Mittagsbetreuung der Arbeiterwohlfahrt in der Stadt Dachau (Stand: 23.03.2015) Satzungsgliederung der Mittagsbetreuung I. Definition II. III. IV.
MehrAnmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule
Anmeldung zur flexiblen Nachmittagsbetreuung der Kinder-Stadtkirche e.v. für Schüler der Südendschule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Geburtsdatum Strasse
MehrSatzung. für die verlängerte Mittagsbetreuung. der Arbeiterwohlfahrt. in der Gemeinde Weichs
AWO Kinder und Jugend ggmbh Satzung für die verlängerte Mittagsbetreuung der Arbeiterwohlfahrt in der Gemeinde Weichs (Stand: 17.03.2015) Satzungsgliederung der Mittagsbetreuung I. Definition II. III.
Mehr16:30 Uhr. Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen. Ansprechpartner: Andrea Grund
16:30 Uhr Anmeldung zur Kernzeitenbetreuung an der Friedrich-Silcher-Grundschule in Böblingen Ansprechpartner: Andrea Grund Handynr.: 0171 1766996 e-mail: grund@kernzeit-fsg.de homepage: www.kernzeit-fsg.de
MehrAntrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v.
Antrag auf Mitgliedschaft in der Regenbogen-Kindergarten Aktionsgemeinschaft Buschhoven e.v. sowie Verbindliche Anmeldung für die Buchung der Kindergartenstunden für das Kindergartenjahr 20 / Neumitglied(er)
MehrBenutzungsordnung. der städtischen Kindergärten Bretten maßgebend:
Große Kreisstadt Bretten Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten Bretten Für die Arbeit in der Einrichtung sind die gesetzlichen Bestimmungen und die folgende Benutzungsordnung der städtischen Kindergärten
MehrAnmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule
Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung an der Pestalozzischule Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter zur Betreuung durch die Kinder-Stadtkirche an: Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
MehrGemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb
Gemeinde Jungingen Landkreis Zollernalb Benutzungsordnung für den Kindergarten der Gemeinde Jungingen vom 05.05.2011 1 Aufgaben des Kindergartens Der Kindergarten, bestehend aus Regelgruppe und Nestgruppe,
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Landeshauptstadt Wiesbaden
Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), und der 1, 2,
MehrGebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München)
Gebührentabelle (entsprechend der Kindertageseinrichtungsgebührensatzung der LH München) 1 Besuchsgebühren - Tabelle Kindergarten Einkünfte Euro (Brutto) Bis 4 Bis 5 Bis 6 Bis 7 Bis 8 Bis 9 Über 9 Bis
MehrBenutzerordnung für die Betriebskindertagesstätte der FMG Airport-Hopser in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising
Benutzerordnung für die Betriebskindertagesstätte der FMG Airport-Hopser in Trägerschaft des BRK Kreisverbandes Freising 1 Präambel 1 Geltungsbereich 2 Rechtliche Grundlagen 3 Kinderschutz 4 Aufnahmekriterien
MehrErlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens
Erlass einer Satzung über die Benutzung des Städtischen Kindergartens Die Stadt Penzberg erlässt aufgrund der Art. 23, 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung (GO) für den Freistaat Bayern nachfolgende Satzung
Mehr----------------------------------------------------------- Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
Absender: An das Bürgermeisteramt Pflasterstraße 15 71729 Erdmannhausen Datum Anmeldung zum Besuch einer Kindertageseinrichtung der Gemeinde Erdmannhausen Familienname des Kindes Vorname Geburtsdatum Straße/Hausnummer
Mehr1 Aufnahme und Ausschluss von Kindern. Aufnahme neuer Kinder
am Helmholtz Zentrum München Gebäude 51 Ingolstädter Landstraße 1 85764 Neuherberg Tel.:(089) 3187 4621 Fax.:(089) 3187 3380 Geschäftsordnung ( 7 der Satzung) mit Änderungen vom 28.11.2002 mit Änderungen
MehrKindergartensatzung. 1 Grundsätzliches. (1) Der Kindergarten ist eine öffentliche Einrichtung.
Kindergartensatzung Der Markt Wurmannsquick erlässt auf Grund des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung nachfolgende Satzung über die Benutzung des gemeindlichen Kindergartens in Rogglfing. 1 Grundsätzliches
MehrSatzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach
Satzung über die Benutzung der Kindergärten der Gemeinde Bad Endbach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 1993 (GVBl. I S. 534), der
MehrSatzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Obertraubling
Die erläßt aufgrund der Artikel 23 und 24 Abs.1 Nummer 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: 1 Allgemeines (1) Die betreibt folgende Kindertageseinrichtungen als öffentliche
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
MehrHAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.
HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen
MehrBeitrags- und Mitarbeitsordnung
Beitrags- und Mitarbeitsordnung 1. Grundsätzliche Bestimmungen 1.1. Diese Beitrags- und Mitarbeitsordnung regelt zusammen mit der Vereinssatzung und den jeweils gültigen Beschlüssen des Vorstandes und
MehrSATZUNG. 1 Erhebungsgrundsatz
SATZUNG über die Erhebung von Benutzergebühren (Elternbeiträge) für die Betreuungseinrichtungen in der Gemeinde Weissach (KINDERBETREUUNGSGEBÜHRENORDNUNG) Aufgrund 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
MehrBenutzungsordnung für die Kinderkrippe im Kinderhaus Storchennest in Pfatter
1 I-028-Lie Benutzungsordnung für die Kinderkrippe im Kinderhaus Storchennest in Pfatter 1 Grundsätzliches Die Aufnahme in die Kinderkrippe erfolgt für Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Pfatter
MehrInformationsbroschüre. über die Betreuungsangebote in Ottenbach. Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016
Informationsbroschüre über die Betreuungsangebote in Ottenbach Kindergartenjahr 2015/2016 Schuljahr 2015/2016 Gemeinsam herausgegeben von Gemeinde Ottenbach Hauptstraße 4 73113 Ottenbach Tel. 07165/91291-15
MehrAnmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche
Anmeldung zur Betreuung an der Rennbuckel-Grundschule durch die Kinder-Stadtkirche Hiermit melde ich meinen Sohn / meine Tochter (Stand: September 2015) Name, Vorname Straße PLZ, Ort E-Mail Telefon Geburtsdatum
Mehr* falls abweichend. Kind. Straße. PLZ / Ort. Mutter / Sorgeberechtigte. Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * email. Vater / Sorgeberechtigter
Kind Vorname Geburtsdatum Nachname Eintrittsdatum Straße PLZ / Ort Mutter / Sorgeberechtigte Vorname Nachname * Straße * PLZ / Ort * Telefon Handy email Vater / Sorgeberechtigter Vorname Nachname * Straße
MehrBetreuungsvertrag Randstunde
Betreuungsvertrag Randstunde zwischen dem Förderverein der Grundschule St. Marien als Träger der Vormittagsbetreuung an der Grundschule St. Marien, Geseke, 02942/ 2445 und den Erziehungsberechtigten des
MehrAnmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut
Anmeldung zum Hort (Ganztagesangebot) der Kinder-Stadtkirche an der Waldschule Neureut Hiermit melde ich meine Tochter / meinen Sohn Stand: zum 01.09.2015 Name, Vorname Telefon Straße Geburtsdatum PLZ,
MehrBESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung
BESCHEINIGUNG über die ärztliche Untersuchung nach 4 des Kindertagesbetreuungsgesetzes und den Richtlinien über die ärztliche Untersuchung Das Kind (Vorname, Name) geboren am wohnhaft in () wurde am von
MehrBenutzungsordnung für den Betrieb der Kinderkrippe der Stadt Marktoberdorf
Seite 1 von 7 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Trägerschaft 3. Kinderkrippenjahr 4. Anmeldung 5. Aufnahme 6. Besuch der Einrichtung 7. Wohnungswechsel und Erreichbarkeit 8. Öffnungszeiten 9. Bring- und
MehrV E R T R A G. über den Besuch im K I N D E R H A U S DON. des. KATH. JUGENDSOZIALWERKES MÜCHEN e. V. an der Max-Planck-Str. 49.
01.2015 Gl-Wie - 1 - Kinder- u. Jugendhaus DON BOSCO Landshuter Str. 55 / Pettenkoferstr. 16 / Max-Planck-Str. 49 Max-Planck-Str. 49 / Pettenkoferstrasse 16 Tel. 09421 / 3 29 69 Fax: 09421 / 182658 Jugendgästehaus
MehrSatzung. Möhlstraße 14 81675 München. Gefördert von: Stand: 01.05.2014 Seite 1
Satzung Kindertagesstätte der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern in Betriebsträgerschaft der AWO München gemeinnützigen Betriebs-GmbH Möhlstraße 14 81675 München Gefördert von: Stand:
MehrBenutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008
Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Köln vom 20.10.2008 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 25.09.2008 aufgrund des 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
MehrGebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg
Gebührensatzung zur Satzung über die Benutzung der Tageseinrichtungen für Kinder der Gemeinde Otzberg [Beinhaltet die Erste Änderungssatzung vom 09.03.2015] Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der
MehrKindergartenordnung. Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen,
Kindergartenordnung Stand: 27.07.2015 Die Kindergartenordnung ist eine Informationsschrift über die wichtigsten Regelungen, die zwischen dem Träger der Einrichtung h & b learning - und den Erziehungsberechtigten
MehrKreisjugendring München-Stadt
Kreisjugendring München-Stadt im Bayerischen Jugendring Körperschaft des öffentlichen Rechts Paul-Heyse-Straße 22 80336 München Telefon 089/ 51 41 06 52 FAX 089/ 51 41 06 13 Kindergartenordnung Kindergarten
MehrMuster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber
Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrTagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014
Tagesbetreuungsreglement Gültig ab 1. August 2014 1. Allgemeines 3 2. Allgemeine Bestimmungen 3 3. Anmeldebedingungen 4 4. Organisation und Tagesablauf 4 5. Versicherungen und Beiträge 5 6. Kündigungsfristen
Mehrzwischen den Personensorgeberechtigten... ( Eltern ) Anschrift... und der Tagespflegeperson... Anschrift...
Stadtjugendamt Erlangen Koordinationsstelle für Tagespflege Montag 15 18 Uhr Mittwoch 9 12 Uhr Freitag 9 12 Uhr Raumerstr. 6, 7. OG 91054 Erlangen Frau Brokmeier Telefon: 09131 / 86 2124 Tagespflegevertrag
MehrAnlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit. Wahltarif Krankengeld
Anlage zu 29 der Satzung der DAK-Gesundheit Wahltarif Krankengeld Stand: 01.01.2014 Inhaltsverzeichnis Seite ABSCHNITT A 2 Wahltarif, Beginn und Ende 2 ABSCHNITT B 3 Bindungsfrist und Kündigung / Sonderkündungsrecht
Mehr2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck
2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in
MehrLiebe Eltern, Beiträge Alleinerziehende: 1 Kind pro Woche 17 inklusive Verpflegung 47 1 Kind pro Tag 3,50 inklusive Verpflegung 9,50.
Liebe Eltern, der AWO-Hort bieten für alle Kinder im Alter von 6 12 Jahren ein Ferienprogramm vom an. Das Motto unserer Herbstferien wird dieses Jahr Licht und Schatten sein. Die Betreuung erfolgt ausschließlich
MehrAnmeldung. Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern):
Formular 04/2014 Erfasst: KITA Eingang Kindertagesstätte:... Anmeldung Kindergarten Purzelbaum Angaben zu den Personensorgeberechtigten (Eltern): Name Vorname Straße u. Hausnr. PLZ / Ort Ortsteil Telefon
MehrSATZUNG. über den Betrieb und die Benutzung der Kindertagesstätte Schatztruhe der Gemeinde Oberaudorf
SATZUNG über den Betrieb und die Benutzung der Kindertagesstätte Schatztruhe der Gemeinde Oberaudorf -Kindertagesstättensatzungin der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 16. April 2014 Aufgrund der
MehrAnlage 1 ORDNUNG DER TAGESEINRICHTUNG FÜR KINDER. Stand: 05/2016
ORDNUNG DER TAGESEINRICHTUNG FÜR KINDER Anlage 1 Stand: 05/2016 1. Aufnahme 2. Öffnungszeiten/ Schließungszeiten 3. Elternbeitrag 4. Aufsicht 5. Kündigung 6. Versicherung 7. Regelung in Krankheitsfällen
MehrKindergartensatzung. für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning
1 Kindergartensatzung für den städtischen Kindergarten der Stadt Tönning Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtvertretung
MehrInhaltsverzeichnis. Seite 1
Satzung der Stadt Heidenau über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) vom 24.
MehrBetreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz
Betreuungsvertrag (Rheinland-Pfalz Pfalz) unter Einbeziehung der Broschüre Tageseinrichtung für Kinder in katholischer Trägerschaft im Bistum Limburg Zwischen: dem Träger der Kindertageseinrichtung...
MehrGebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die Kindertageseinrichtungen DRK Kinderhaus am Schwentinepark & DRK Kita Dorfstraße
Inhalt: Gebührenordnung des DRK-Ortsvereins Raisdorf e.v. für die Kindertageseinrichtungen DRK Kinderhaus am Schwentinepark & DRK Kita Dorfstraße für U3 Kinder (Krippe) & Ü3 Kinder (Elementar) Inhaltsangabe:
MehrKonzept. Ferienbetreuung. Markt
Konzept Ferienbetreuung Wiesentheid Markt Wiesentheid Vorwort Es sind Schulferien - aber nicht alle Eltern haben so lange Urlaub Was nun? Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung wächst das Bedürfnis
Mehr51-4a Gebühren für Kindertageseinrichtungen der Stadt Fürth
Satzung über die Gebühren für den Besuch der städtischen Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten, Kinderhorte) vom 28. Juni 2012 (Stadtzeitung Nr. 14 vom 18. Juli 2012) i.d.f. der Änderungssatzungen
MehrTarife Espace d Enfance
Tarife Espace d Enfance Mit dem Espace d Enfance können Sie für ihr Kind seine individuelle und optimale Ausserschulische Betreuung schaffen. Das Espace d Enfance ist während 51 Wochen im Jahr geöffnet
MehrMuster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher
Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft
MehrAnlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung:
Gemeindekindergarten/-Krippe Bergen Säulner Weg 18 a 83346 Bergen Anlage 3: Kindergarten- und Krippenordnung: 1. Rechtliche Grundlagen Der Kindergarten wird nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bayerischen
MehrGEMEINDE ALLERSHAUSEN
GEMEINDE ALLERSHAUSEN Anlage zu Beschluss-Nr. 24 vom 10.02.2015 KINDERTAGESSTÄTTENORDNUNG 1. AUFNAHMEBEDINGUNGEN Jedes im Gebiet unserer Gemeinde wohnende Kind ab dem vollendeten 3. Lebensjahr erhält bis
MehrBenutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler
EHINGEN (DONAU) G roße Kreisstadt Anlage 2 zu TOP 6 3 Benutzungsordnung für die städtischen Ferienbetreuungsangebote für Grundschüler 1 Aufgabe 1. Für die Grundschüler der Schulen in Trägerschaft der Stadt
MehrSTADT. GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015. Az.-K: 020.0611; 354.41
STADT GR-Beschluss: 04.05.2015 TOP/lfd. Nr.: 6 ö Veröffentlichung: 13.05.2015 Inkrafttreten: 15.05.2015 Az.-K: 020.0611; 354.41 Stadt Riedlingen Landkreis Biberach 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
MehrMuster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse)
Muster Betreuungsvertrag (für Kindertagespflegeverhältnisse) Zwischen Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Tagespflegeperson) und Frau / Herrn: Anschrift: Telefon: (Personensorgeberechtigte) Im Einvernehmen
MehrBenutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim
Große Kreisstadt Bretten Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für die flexible Nachmittagsbetreuung an der Grund- und Hauptschule Diedelsheim A. Benutzungsrichtlinien Die Stadt Bretten bietet an der
MehrKRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande
Studentische Eltern-Kind-Initiativen e.v. Leopoldstr. 15 80802 München Tel. 089/38196-214 KRIPPENORDNUNG Kinderkrippe Rasselbande Agnesstr. 33, 80798 München, Telefon/Fax 089 2712587 1 1) Träger der Einrichtung
MehrNebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
MehrLandeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat. Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten
Landeshauptstadt München Schul- und Kultusreferat Informationen zu den Buchungszeiten in den städtischen Kindergärten Inhaltsangabe Vorwort der Fachabteilungsleitung 1. Definitionen 2. Abbildung der möglichen
MehrFörderverein Grundschule Mottgers e.v.
Betreuungsvertrag zwischen dem Förderverein der Grundschule Mottgers e.v. und (Erziehungsberechtigte/r) Name: Vorname: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Name des Kindes: Geburtsdatum des Kindes wird folgender
MehrMittagsbetreuung. Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799. Schuljahr 2015/16
Mittagsbetreuung Grundschule Bad Tölz Süd Krankenhausstraße 45/Pavillon 83646 Bad Tölz Tel.: 0176 345 50 799 Schuljahr 2015/16 Anmeldung für die Mittagsbetreuung bis 14 Uhr Personalien des Kindes Name
MehrFÖRDERVEREIN DER ASTRID-LINDGREN-SCHULE HAUNECK E.V. B E T R E U U N G S V E R T R A G
B E T R E U U N G S V E R T R A G zwischen dem Förderverein der Astrid-Lindgren-Schule Hauneck e.v. im folgenden Verein genannt und wohnhaft 36 - ( Name / Vorname ) (Ort / Straße) Tel.: Fax: EMAIL: @ gesetzlicher
MehrPräambel (1) Der Beihilfegeber gewährt dem Beihilfenehmer vorbehaltlich 4 einen nicht rückzahlbaren
Stipendiumsvertrag Landratsamt Freudenstadt Stabsstelle 4 - Rechtsamt Nr. S. 4 20. Januar 2014 zwischen Landkreis Freudenstadt vertreten durch den Landrat Dr. Klaus Michael Rückert nachfolgend Beihilfegeber
MehrBenutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen
Benutzungsordnung für die Kinderkrippe Regenbogen in Ellhofen 1 Trägerschaft und Zweckbestimmung (1) Der Markt Weiler-Simmerberg betreibt die Kinderkrippe Regenbogen als öffentliche Einrichtung. (2) Die
Mehrerstmalig erwähnt 1048 Bedarfsabfrage 09/2015 GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung
GEMEINDE BIBURG Bedarfserhebung für eine kindgerechte Bildung, Erziehung und Betreuung nach Art. 7 BayKiBiG in der Gemeinde Biburg Seite 1 von 11 Elternbefragung zur Bedarfserhebung KITA (Kinderkrippe
Mehr