Anlage 3 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag
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- Peter Weiner
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1 Anlage 3 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom 1. Allgemeines Diese Anlage zum Messstellen- und Messrahmenvertrag regelt die Technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach 21b EnWG. Diese Anlage gilt auch bei Durchführungen von Umbauten an bestehenden Strommesseinrichtungen durch Betreiber von Messeinrichtungen nach 21b EnWG. Neben den vorliegenden Mindestanforderungen sind bei der technischen Umsetzung in Anlagen, die an das Netz der Stadtwerke Neuffen AG angeschlossen sind, die Technischen Anschlussbedingungen TAB 2007 mit Erläuterungen des VdEW und der Stadtwerke Neuffen AG zu beachten. Des weiteren ist die Richtlinie Transformatorstationen am Mittelspannungsnetz einschl. Ergänzungen der Stadtwerke Neuffen AG anzuwenden. Mess- und Steuereinrichtungen sind in Zählerschränken nach DIN unterzubringen. Die Stadtwerke Neuffen AG ist berechtigt, die Technischen Mindestanforderungen Strom und die Mindestanforderungen zu Datenumfang und Datenqualität zu ändern, zu ergänzen oder zu aktualisieren, sofern sie hierzu eine Notwendigkeit sieht. Aktualisierte Ausgaben werden mindestens 6 Wochen vor Gültigkeitsbeginn auf der Internetseite der Stadtwerke Neuffen AG veröffentlicht und den im Netz der Stadtwerke Neuffen AG tätigen Messstellenbetreibern und Messdienstleistern zur Kenntnis gegeben. 2. Steuereinrichtungen Ergibt sich eine Tarifierung im Rahmen der Netznutzung, so ist diese Anforderung vom Messstellenbetreiber zu berücksichtigen. Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind weitere Anforderungen umzusetzen. 3. Messtechnische Anforderungen Es gelten die Anforderungen gemäß VDN-Richtlinie MeteringCode Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist. Nach Möglichkeit ist die Messung in der Ebene der Anschlussspannung auszuführen. Kann an einem Netzverknüpfungspunkt die Energieflussrichtung wechseln, ist eine Messung für beide Energieflussrichtungen vorzusehen (Vierquadrantenzähler, Zweirichtungszähler oder ein separater Zähler je Energieflussrichtung). Dies gilt auch an der Übergabestelle zu dem Netz der allgemeinen Versorgung bei Einspeisung ins kundeneigene Netz mit Messung und Abrechnung der Volleinspeisung nach EEG. An die Sekundärleitungen von Wandlern (Zählkern, Wicklung), über die die Abrechnungs- bzw. Vergleichsmessung angeschlossen ist, dürfen keinen kundeneigenen oder messstellenbetreibereigenen Zähler oder sonstige Geräte, die nicht der Abrechnung- bzw. Vergleichsmessung dienen, angeschlossen werden. Bei der Dimensionierung sind die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH- Schalter), sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, sowie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Bei Direktmessungen bis 63 A beträgt der Nennstrom des Zählers höchstens 10 A, darüber höchstens 20 A. In Neuanlagen ist eine Zählersteckklemme nach Vorgabe des Netzbetreibers vorzusehen. Bei Wandlern sind in Niederspannung mindestens die Leistungsstufen 150 A, 250 A, 500 A, A und in Mittelspannung mindestens die Leistungsstufen 15 A, 25 A, 50 A, 100 A, 200 A, 300 A zu berücksichtigen. Stadtwerke Neuffen AG Stand:
2 Seite 2 von 6 Zusatzgeräte (Tarifschaltgerät, Modem, usw.) werden an der Messspannung betrieben, d.h. der Eigenverbrauch geht zu Lasten des Netzbetreibers. Für Messungen im Freien sind Zähleranschlussschränke nach der VDN Richtlinie Anschlussschränke im Freien zu verwenden. Als Sockelfüller ist Blähton zu verwenden. Die von der Messung nicht erfassten Anlagenteile sind zu plombieren. Das verwendete Plombiersystem ist dem Netzbetreiber zu melden. Bei der Montage von Zählern ist auf ein Rechtsdrehfeld zu achten und vor Inbetriebnahme eine Anlaufprüfung durchzuführen. Bei elektronischen Zählern ist das aktuelle Datum und die Uhrzeit zu setzen, anschließend ist eine Rückstellung erforderlich. Die Monatsrückstellung der Lastgangzähler erfolgt zum Monatswechsel um 00:00 Uhr. Die Einbaudaten sind mit der Geräteeinbaumitteilung zu übermitteln. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in Mittelspannung und höher ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Besonderheiten für Messungen in Anlagen mit Elektrospeicherheizung: Für Elektrospeicherheizungsanlagen mit separater Messung sowie für Kundenanlagen mit gemeinsamer Zweitarifmessung für allgemeinen Bedarf und Elektrospeicherheizungsbedarf gilt der Grenzwert von kwh/a für den Elektrospeicherheizungsbedarf nicht. Auch Elektrospeicherheizungsanlagen mit einem Verbrauch über kwh/a können als reine Arbeitsmessungen aufgebaut werden. Davon unbenommen können die Anlagen auch auf Wunsch des Anschlussnutzers bzw. Lieferanten mit Lastgangzählern ausgestattet werden. Bei bestehenden Anlagen mit gemeinsamer Zweitarifmessung werden die für die jeweilige Tarifart festgelegten Standardlastprofile mit den aufgelaufenen HT-Zählwerten, die temperaturabhängigen Lastprofile für Elektrospeicherheizungsanlagen mit den aufgelaufenen NT-Zählwerten skaliert. Bei Neuanlagen ist eine gemeinsame Zweitarifmessung nicht zulässig. In diesem Fall sind für den allgemeinen Bedarf und für den Elektrospeicherheizungsbedarf zwei getrennte Messungen aufzubauen. Die Schaltzeiten der Messgeräte für den Elektrospeicherheizungsverbrauch sind entsprechend den Vorgaben der Stadtwerke Neuffen AG zu schalten. Besonderheiten für Messungen für EEG-Anlagen: Für die Einspeisung von EEG-Anlagen ist bis zu einer Grenze von 100 kw installierter Einspeiseleistung eine Jahresarbeitsmessung zulässig. Ab einer Leistung von 100 kw ist die Ausstattung mit einem Lastgangzähler erforderlich (Förderung nach EEG nur bei Erfassung durch Lastgangzähler). Arealnetzeinspeisungen sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Ansonsten gelten für EEG-Einspeisungen dieselben Festlegungen wie für Entnahmen aus dem Verteilnetz. Besonderheiten für Messungen für KWKG-Einspeisungen und sonstige Einspeisungen Bis zu einer Einspeisung von kwh/a Ausstattung mit Arbeitszähler, darüber hinaus mit Lastgangzähler. 4. Anforderungen an Betriebsmittel im Netz Baurichtlinien Kurzschlussfestigkeit Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den technischen Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und von ihm freigegeben sind. Folgende Werte sind einzuhalten: Niederspannungs-Stromwandler: Stand: Stadtwerke Neuffen AG
3 Seite 3 von 6 thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (Ith): 60 In Bemessungs-Stoßstrom (Idyn): 100 ka Grenzwerte für Übertemperatur Isolierklasse E (75K) Mittelspannungs-Stromwandler: thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (Ith): 100 In, mind. 16 ka Bemessungs-Stoßstrom (Idyn): 2,5 Ith Grenzwerte für Übertemperatur Isolierklasse E (75K) Mittelspannungs-Spannungswandler: Bemessungs-Spannungsfaktor: 1,9 UN (8h), 1,2 UN (dauernd) Sollen Wandler eingesetzt werden, die nicht diesen Anforderungen genügen oder vom Netzbetreiber nicht freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Kosten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, die im Störungsfall eine selektive Trennung der Anlagenteile des Anschlussnehmers sicherstellen. 5. Liste der zugelassenen Messeinrichtungen Ist beim Netzbetreiber zu erfragen. 6. Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtung 6.1 Lastprofilmesseinrichtungen (Kunden mit Arbeitszählern) Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Der Messstellenbetreiber sichert dem Netzbetreiber die Eichgültigkeit der eingesetzten Messgeräte zu. Nach Umsetzung der Europäischen Messgeräterichtlinie MID in nationales Recht müssen die Messgeräte den entsprechenden Modulen genügen. Auf Anforderung ist dem Netzbetreiber eine Herstellerkonformitätserklärung vorzulegen. Der Messstellenbetreiber hat den Einbau der Messeinrichtung gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers zu erbringen. Über den Einbau ist ein technisches Einbauprotokoll zu erstellen. In diesem ist zu vermerken: der Zählertyp die Eichgültigkeitsdauer / letztes Jahr der Eichung Baujahr der/die Einbaustände und eventuelle Zusatzeinrichtungen (Messwandler, Tarifschaltgeräte, etc.) Eigentumsvermerk (inkl. Eigentumsnummer) Standardzähler Auszug Spezifikation 3x230/400 V, 10(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (Ferraris Zähler) 3x230/400 V, 5(100) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (elektr. Zähler) 3x230/400 V, 5(60) A, Kl 2.0, 6/1 (VK/NK) (elektr. Zähler) 3x230/400 V, 5 A, Kl 2.0, VK/NK 6.2 Lastgangmesseinrichtungen Im Folgenden werden Empfehlungen für die technische Auslegung der eingesetzten Gerätetechnik definiert. Die Einstellungen für die Datenübertragung der Zählerfernauslesung (ZFA) sind mit der Stadtwerke Neuffen AG abzustimmen. Es gelten neben dem VDN-Lastenheft Elektronische Lastgangzähler folgende Festlegungen: Stadtwerke Neuffen AG Stand:
4 Seite 4 von 6 Datenübertragung: CS-Schnittstelle, Protokoll IEC (IEC 1107) Format Zählernummer: 8-stellig Zähler-Adresse: 8-stellig Für folgende Zählertypen ist die Kompatibilität zur ZFA der Stadtwerke Crailsheim GmbH gewährleistet: Hersteller Gerätetyp Protokoll Elster A1500 IEC SLB/AEG/Actaris DC3/DC4 IEC Landis+Gyr ZMD310/410 IEC Vor dem Einsatz anderer Zählertypen, ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der Stadtwerke Neuffen AG zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die bei der Stadtwerke Neuffen AG im Einsatz befindliche ZFA und die manuellen Datenerfassungsgeräte (MDE) getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA / MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen Anforderung an den Messsatz Für Anlagen > kwh/a wird der Funktionsumfang Lastgangmesseinrichtung gefordert. Als Mindestanforderungen gelten die Festlegungen in der VDN-Richtlinie MeteringCode Empfohlene Auslegung Niederspannungs-Stromwandler für Messzwecke: Ausführung als Aufsteckwandler ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil1 geeicht Maße nach DIN Teil 2 mit Spannvorrichtung zur sicheren Befestigung auf Primärleiter (Schiene) aus schlagfestem, schwer entflammbarem, selbst verlöschendem Kunststoffgehäuse, Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen mit vernickelten, berührungssicheren Sekundärklemmen mit je 2 vernickelten Anschlussschrauben zum Anschluss von Sekundärleitungen bis max. 6 mm² flexibel mit verpresster Aderendhülse mit plombierbarer Abdeckung der Sekundäranschlüsse Das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom Bemessungsfrequenz, Bemessungs-Isolationspegel Technische Daten Prim. / sek. Bemessungsstrom *) andere Primärströme nach Bedarf 150 / 5 A 250 / 5 A 500 / 5 A 1000 / 5 A 10(5) VA Bemessungsleistung Genauigkeitsklasse 0,5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom Ith = 60 x In Therm. Bemessungs-Dauerstrom 1,2 x In Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-Isolationspegel 0,72/3 kv Stand: Stadtwerke Neuffen AG
5 Seite 5 von Empfohlene Auslegung 20- kv- Mittelspannungs-Stromwandler für Messzwecke: Ausführung als Stützer- Stromwandler für Innenraum ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 1 (DIN EN ) die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen und Teilentladungs-Messungen sind bei Lieferung vorzulegen geeicht Maße nach DIN Teil 8 schmale Bauform Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen Sekundärklemmenkasten: mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte Das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom Bemessungsfrequenz, Bemessungs-Isolationspegel Technische Daten Prim. / sek. Bemessungsstrom *) andere Primärströme nach Bedarf Bemessungsleistung Genauigkeitsklasse 0,5S Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom 15 A >25 A >50 A Therm. Bemessungs-Dauerstrom Bemessungsfrequenz Bemessungs-Isolationspegel 15 / 5 A 25 / 5 A 50 / 5 A 100 / 5 A 200 / 5 A *) 15 VA Ith = 10 ka Ith = 16 ka Ith = 16 ka 1,2 x In 50 Hz 24 / 50 / 125 kv Empfohlene Auslegung 20- kv Mittelspannungs-Spannungswandler für Messzwecke: Ausführung als einpolig isolierter Spannungswandler für Innenraum ausgelegt und geprüft nach DIN VDE 0414, Teil 2 (DIN EN ) - die Prüfprotokolle über die Wechselspannungsprüfungen und Teilentladungs-Messungen sind bei Lieferung vorzulegen geeicht Maße nach DIN Teil 9 schmale Bauform Gießharz-Isolierung, Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse mit deutschen Bezeichnungen oder mit deutschen und internationalen Bezeichnungen Sekundärklemmkasten: mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung und mindestens je einer seitlichen Kabeleinführung Erdung der Sekundärklemmen mit Schrauben durch die Klemmen in die geerdete metallische Grundplatte Stadtwerke Neuffen AG Stand:
6 Seite 6 von 6 Das Leistungsschild muss mindestens folgende Angaben ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer Primärer und sekundärer Bemessungsstrom (Übersetzung) Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung, Zulassungszeichen Bemessungs-Spannungsfaktor, Thermischer Grenzstrom Bemessungsfrequenz, Bemessungs-Isolationspegel Anforderung an die Kommunikationseinrichtungen Zur Sicherstellung eines reibungslosen und kostengünstigen Datenaustausches mit dem Netzbetreiber sind die verwendeten Geräte und die Parametrierung vor Inbetriebnahme der Anlage abzustimmen, um die Kompatibilität mit dem Zählerfernauslesungssystem des Netzbetreibers zu gewährleisten. Soll das Modem durch den Netzbetreiber gestellt werden, ist bevorzugt PLC-Technik einzusetzen, alternativ kann auch ein analoger durchwahlfähiger Festnetzanschluss eingesetzt werden. Dieser ist seitens des Anlagenbetreibers bereitzustellen. Datenübertragungsrate CS-Schnittstelle: 9600 Baud, 300 Baud Startbaudrate Datenübertragung: 7, E1 oder 8, N, 1 PLC-Modem bevorzugt, GSM / GPRS je nach Verfügbarkeit, oder Festnetz. Bei Festnetzmodem durchwahlfähiger Analog-Anschluss oder durchwahlfähiger ISDN-Anschluss mit a/b- Adapter ohne Parallelschaltung anderer Geräte. Für folgende Modemtypen ist die Kompatibilität zur ZFA der Stadtwerke Neuffen AG gewährleistet. Hersteller Festnetz-Typ GSM-Typ PLC-Typ Actaris Sparkline Sparkline GSM Görlitz 380 E / 400 E 290 G / 400 G 400 P Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der Stadtwerke Neuffen AG zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die bei der Stadtwerke Neuffen AG im Einsatz befindliche ZFA getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA / MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: Komplette Modem-Typbezeichnung Telefonnummer Zugangsdaten (Passwort, Baudrate) Stand: Stadtwerke Neuffen AG
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