Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz
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- Juliane Holzmann
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1 Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz In dem nachfolgenden Dokument werden die Mindestanforderungen zum grundsätzlichen Aufbau von Messeinrichtungen im Netzgebiet der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh beschrieben. Sie gilt auch bei der Durchführung von Umbauten an bestehenden Messeinrichtungen. Übersicht Letztverbraucher gruppe I max in A Arbeit in kwh/a Spannungsebene Netzanschluss Mess- und Zähleinrichtung LVG 1 < 100 1) < Niederspannung LVG 2 >/= 100 < Niederspannung Direkt angeschlossener Wirkverbrauchszähler 2) Drehstromzähler mit Erfassung des Leistungsmaximums mit Wandleranlage 2) LVG 3 >/= 100 > Niederspannung Registrierende ¼-h- Lastgangzählung 3) mit Wandleranlage LVG 4 unabhängig von der bezogenen Arbeit Mittelspannung Registrierende ¼-h- Lastgangzählung 3) mit Wandleranlage Erläuterung: 1) 100 A entspricht einer Leistung von ca. 60 kva 2) siehe TAB NS Nord, Punkt 7 sowie Anhang zur TAB, Zählerplatzausführungen 3) Registrierende ¼-h-Lastgangzählungen sind mit einem Modem zur Datenfernübertragung auszustatten Wechsel der Letztverbrauchergruppe Bei dem Wechsel in eine andere LVG handelt es sich um eine Änderung am Netzanschluss. Basis hierfür ist die Anpassung des bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen Anschlussnehmer und Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh. Der Aufbau und Betrieb einer höherwertigen Mess- und Zähleinrichtung für die Letztverbrauchergruppen LVG 1, LVG 2 und LVG 3 ist auf Wunsch des Anschlussnehmers bzw. seines Bevollmächtigten möglich. Seite 1
2 Tarifsteuereinrichtungen Ergibt sich eine Tarifierung im Rahmen der Netznutzung, so ist diese Anforderung zu berücksichtigen. Bei Anlagen mit unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen sind weitere Anforderungen umzusetzen. Messtechnische Anforderungen Es gelten die Anforderungen gemäß VDN-Richtlinie MeteringCode 2006 Ausgabe Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist. Bei der Dimensionierung sind die Größe des leistungsbegrenzenden Sicherungselements (z. B. SH-Schalter), sowie zusätzlich bei Messeinrichtungen mit Wandleranschluss die externe Bürde, sowie der Spannungsfall des Messkreises zu berücksichtigen. Bei Direktmessungen beträgt der des Zählers höchstens 10 A. Bei Wandlern sind die Leistungsstufen 200 A, 500 A, 1000 A (Niederspannung) und 25 A, 50 A, 75 A, 150 A (Mittelspannung) einzusetzen. Die Dimensionierung von Messeinrichtungen in Mittelspannung und höher, ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Anforderungen an Betriebsmittel im Netz Betriebsmittel im öffentlichen Netz dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer verursachen. In nicht selektiv abgesicherten Netzteilen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die den Anforderungen des Netzbetreibers entsprechen und vom ihm freigegeben sind. Sind Zusatzeinrichtungen zum Messgerät 1 installiert, die eine Spannungsversorgung benötigen, so ist diese im gemessenen Bereich der Kundenanlage anzuschließen. Technische Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen Die Messgeräte müssen eine Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Die Messgeräte nach MID müssen den entsprechenden Modulen der Europäischen Messgeräterichtlinie MID genügen. Auf Anforderung ist dem Netzbetreiber eine Herstellerkonformitätserklärung vorzulegen. Alle für die Messung eingesetzten Zähler, Wandler und Zusatzgeräte sind durch eine 8- stellige im Netz des Netzbetreibers eindeutige Identifikationsnummer gekennzeichnet. Auf Anforderung gibt der Netzbetreiber Nummernbereiche vor. Niederspannungs-Stromwandler Genauigkeitsklasse: Überstrom-Begrenzungsfaktor: Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (I th ): Bemessungs-Stoßstrom (I dyn ) Grenzwerte für Übertemperatur Sekundärstrom: Aufsteck-Bauform 0,5 S FS5 60 x I n 100 ka Isolierklasse E (75K) 5 A Seite 2
3 Ausführung A: Stromwandler-Stromschiene: Bürde: Ausführung A Stromwandler-Stromschiene: Bürde: 40 x 10 x 250 mm; mit Spannungsabgriffschraube Bolzenmittenabstand 130/210 mm 5 VA 30 x 6 x 170 mm; mit Spannungsabgriffschraube Bolzenmittenabstand 130 mm 2,5 VA Mittelspannungs-Stromwandler Maße: Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom (I th ): Bemessungs-Stoßstrom (I dyn ) Grenzwerte für Übertemperatur Genauigkeitsklasse: Überstrom-Begrenzungsfaktor: Sekundärstrom: Stützerbauform, Zweites Typenschild zur Anbringung an der MSA DIN 42600, Teil 8, schmale Bauform 100 x I n, mind. 16 ka 2,5 x I th Isolierklasse E (75K) 0,5 S FS5 25 A, 50 A bzw. umschaltbar 5 A Mittelspannung-Spannungswandler Stützerbauform, Zweites Typenschild zur Anbringung an der MSA Maße: DIN 42600, Teil 9, schmale Bauform Bemessungs-Spannungsfaktor: 1,9 U n (8h), 1,2 U n (dauernd) Genauigkeitsklasse: 0,5 Bürde: 30 VA Sollen Wandler im SF 6 - Raum eingesetzt werden, sind gesonderte Abstimmungen erforderlich. Werden Wandler eingesetzt, die den o.g. Anforderungen nicht genügen oder vom Netzbetreiber nicht freigegeben sind, rüstet der Netzbetreiber auf Kosten des Messstellenbetreibers Übergabeschalter nach, die im Störungsfall eine selektive Trennung der Anlagenteile des Anschlussnehmers sicherstellen. Seite 3
4 Zähler Es gelten neben dem VDN-Lastenheft Elektronischer Lastgangzähler folgende Festlegungen: LVG 1 Allgemein Direkt angeschlossener Wirkverbrauchszählerzähler Genauigkeitsklasse: Wirkarbeit 2 % Zähler-Adresse wenn vorhanden: 8-stellig (identisch mit Zählernr.) max. 10 A Nennspannung 230 V bzw. 3 x 230/400 V Innenschaltung ET: DIN Schaltung 1000 bzw DT: DIN Schaltung 1102 bzw LVG 2 Allgemein halbindirekt angeschlossener Wirkverbrauchszählerzähler mit Leistungsmaximumerfassung Genauigkeitsklasse: Wirkarbeit 2 % Zählwerk Sechs Vorkommastellen, eine Nachkommastelle Zähler-Adresse wenn vorhanden: 8-stellig (identisch mit Zählernr.) max. 5 A; 5//1 A Nennspannung 3 x 230/400 V LVG 3 Allgemein halbindirekt angeschlossener Wirk- und Blindverbrauchszähler; 4- Quadranten-Lastgangzähler Genauigkeitsklasse: Wirk 1 %; Blind 2 % Zähler-Adresse 8-stellig (identisch mit Zählernr.) 5 A; 5//1 A Nennspannung 3 x 230/400 V Datenübertragung CS-Schnittstelle, Baud; Mode A; Protokoll IEC (IEC 1107) Zählerkennung nicht dynamisch, darf keine Zählernummer enthalten Datumsformat TT.MM.JJJJ Uhrzeitformat HH.MM.SS LVG 4 Allgemein indirekt angeschlossener Wirk- und Blindverbrauchszähler; 4-Quadranten-Lastgangzähler Genauigkeitsklasse: Wirk 1 %; Blind 2 % Zähler-Adresse 8-stellig (identisch mit Zählernr.) 5 A; 5//1 A Nennspannung 3 x 58/100 V Datenübertragung CS-Schnittstelle, Baud; Mode A; Protokoll IEC (IEC 1107) Zählerkennung nicht dynamisch, darf keine Zählernummer enthalten Datumsformat TT.MM.JJJJ Uhrzeitformat HH.MM.SS Seite 4
5 Für die eingesetzten Zählertypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung (EDW3000) zu gewährleistet. Für den Fall, dass nur der Messstellenbetrieb übernommen wird, ist vor dem Einsatz der Zählertypen durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh zu beantragen, um sicherzustellen, dass die Daten mit der im Einsatz befindlichen Zählerfernauslesung und der mobilen Datenerfassung erfasst und verarbeitet werden können. Die Kosten für die Prüfung und Kosten für notwendige Systemerweitungen sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Nenngrößen, Konstanten, Stelligkeiten der Zählregister bei Lastgangzählern: U N I N / I G Zählerkonstanten Register kwh/kvarh Register kw/kvar Leistung kum. 3x230/400 V 5/100 A RA = 250 Imp/kWh (kvarh) RL = 500 Imp/kWh (kvarh) , ,00 3x230/400 V 5 A, 5//1 RA = Imp/kWh (kvarh) RL = Imp/kWh (kvarh) ,000 0, ,000 3x58/100 V 5 A, 5//1 RA = Imp/kWh (kvarh) RL = Imp/kWh (kvarh) ,000 0, ,000 Modem Datenübertragungsrate Baud, Mode A CS-Schnittstelle Datenübertragung 8, N, 1 Modemart Festnetz oder GSM Bei Festnetzanschluss: durchwahlfähiger Analoganschluss (bei ISDN mit a/b- Terminal) ohne Parallelschaltung anderer Geräte Modempasswort Kein Modemtypen Sparkline 14,4 oder GSM DM 100 oder 600 oder 610 Für die genannten Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung (EDW3000) gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Typen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh zu beantragen, um sicherzustellen, dass die Zählerdaten mit der im Einsatz befindlichen Zählerfernauslesung erfasst und verarbeitet werden können. Die Kosten für die Prüfung und Kosten für notwendige Systemerweitungen sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. Seite 5
6 Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität Für den Austausch von Meldungen zu Stammdaten des Messstellenbetreibers und der Messstelle gelten abhängig vom jeweils anzuwendenden Geschäftsprozess, die nachstehenden Mindestanforderungen bezüglich der vom jeweiligen Marktpartner bereitzustellenden Daten. Zählpunktbezeichnung (Vorgabe durch Netzbetreiber) Vorgangsgrund (Einbau, Ausbau, Wechsel des Messgerätes) Anlagen-Nummer (Vorgabe durch Netzbetreiber) Ableseeinheit (Vorgabe durch Netzbetreiber) Name, Vorname (Anschlussnehmer) Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil Name, Vorname (Anschlussnutzer) Straße, Hausnummer PLZ, Ort, Ortsteil Messgeräteplatz, -standort Sparte (Strom) Ggf. Abrechnungsfaktor (Wandlerfaktoren) Ggf. Wandleridentifikationsnummer Ggf. Wandlertypen, -größen Zähleridentifikationsnummer Zählertyp Hersteller Bauform, Grenzstrom Zähler Baujahr Ggf. Eichjahr Zählerart (WS, DS, ) Zählwerksart Zählwerksmaßeinheit Laufende Zählwerksnummer OBIS-Kennzahl Vorkomma-, Nachkommastellen Impulswertigkeit Einbau-/Ausbauzählerstand Einbau-/Ausbauzählerstand Einbau-/Ausbau-/Wechseldatum Ggf. Zusatzgeräte (Schaltuhr; Schaltzeiten) Modemart Telefonnummer Zugangsdaten (z.b. Passwort, Baudrate ) Seite 6
7 Messdaten Für den Umfang und die Qualität der vom Messstellenbetreiber am Ort der Messstelle bereitzustellenden Messdaten gelten folgende Mindestanforderungen: Bereitstellung der Daten in den v.g. Datenformaten Mindestverfügbarkeit der Messdaten für die Zählerfernauslesung Festnetzmodem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % Bei Nichteinhaltung der Erreichbarkeitsgrenzen sind folgende Maßnahmen möglich: Bereitstellung eines separaten Festnetzanschlusses Einbau GSM-Modem GSM-Modem: Mindesterreichbarkeit bei Anwahl: 97 % Bei Nichteinhaltung der Erreichbarkeitsgrenzen sind folgende Maßnahmen möglich: Einbau einer GSM-Zusatzantenne Wechsel des Mobilfunkbetreibers mit besserer Netzverfügbarkeit Bereitstellung Festnetzanschluss 1 Definition Messgerät gemäß RICHTLINIE 2004/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. März 2004 über Messgeräte (MID) Seite 7
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