Technische Mindestanforderungen Strom und Gas

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1 Technische Mindestanforderungen Strom und Gas der Stadtwerke Wedel GmbH Ausgabe

2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Anforderung an Betriebsmittel im Strom-Netz 3. Messeinrichtung Strom 4. Lastgangzähler 5. Anforderung an Betriebsmittel im Gas-Netz 6. Messeinrichtungen Gas 7. Modem 8. Rundsteuerung 9. Wandler 10. Vorschriften, Richtlinien, Gesetze, usw. 11. Anhang Eingesetzte Geräte 12. Anhang Anschlusspläne Strommessung

3 1. Allgemeines 1.1. Diese Anlage zum Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Strom- und Gasmesseinrichtungen bei Letztverbrauchern, die von Messstellenbetreibern nach 21b EnWG sicherzustellen sind Diese Technischen Mindestanforderungen gelten nur für Messeinrichtungen in der Niederspannung und im Niederdruck. Bei Messeinrichtungen in höheren Ebenen wie Miederspannung oder Niederdruck, ist die Dimensionierung vorab und rechtzeitig mit dem Netzbetreiber abzustimmen. Hier für wird eine gesonderte Vereinbarung getroffen Messeinrichtungen an Netzkoppelpunkten sind von dieser Technischen Mindestanforderung ausgenommen. Diese Messeinrichtungen sind mit dem Netzbetreiber abzustimmen Für dem Messstellenbetreiber sind unter anderen folgende Bedingungen zu berücksichtigen (in der jeweils gültigen Fassung): Der Netzanschlussvertrag zwischen Netzbetreiber und Anschlussnehmer Die Technischen Mindestanforderungen des Netzbetreiber Der MeteringCode, mit den darin enthaltenen Mindestanforderungen für Zähleinrichtungen Das DVGW-Regelwerk Sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik Siehe auch Punkt 10. Vorschriften, Richtlinien, Gesetze, usw Der Messstellenbetreiber hat über diese Kenntnis einen Nachweis in Form einer Eintragung in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers oder eines anderen in Deutschland ansässigen Netzbetreiber zu erbringen Der Messstellenbetreiber hat eine Registrierung seiner Marktrolle beim BDEW nachzuweisen. Die zugeteilte Marktpartneridentifikantionsnummer ist bei jedem Datenaustausch zu nennen Die Messeinrichtung ist nach den anerkannten Regeln der Technik gegen unbeabsichtigte Energieabnahme und Manipulationsversuche zu schützen. Es gelten die Plombiervorschriften des Netzbetreibers. Sollten keine Maßnahmen dazu getroffen sein, so führt dies der Netzbetreiber nach der gültigen NAV aus und stellt es dem Messstellenbetreiber in Rechnung Der Netzbetreiber behält sich den Zugang zur Messstelle aus Gründen der Betriebssicherheit und Kontrolle zu jeder Zeit vor. Der Netzbetreiber kann auf eigene Rechnung Kontrollauslegungen durchführen. Er kann den Anschluss aus Gründen der Betriebssicherheit jeder Zeit sperren oder vom Netz trennen. Hierüber hat der Netzbetreiber den Messstellenbetreiber und ggf. den Messdienstleister unverzüglich zu informieren, spätestens nach der Tätigkeit zur Gefahrenabwehr Der Messstellenbetreiber hat die Messstelle eindeutig zu kennzeichnen und den Anschlussnutzer darüber zu informieren, welcher Marktpartner im Notfall zu informieren ist. Aufwände, die durch Notruf an den falschen Beteiligten entstehen, werden dem verursachenden Marktpartner in Rechnung gestellt.

4 1.10. Bei der Planung eines Netzanschlusses oder bei Änderung einer bestehenden Anlage ist eine rechtzeitige Abstimmung zwischen Netzbetreiber, Anschlussnehmer, Messstellenbetreiber und Installateur erforderlich. Der Einbauort wird in Abstimmung mit dem Anschlussnehmer vom Netzbetreiber vorgegeben Im Zusammenhang mit dem Ein-, Aus- und Umbauten von Messeinrichtungen, sind dem Netzbetreiber folgende Unterlagen in elektronischer Form zu übergeben: Vollständiger Einbaubericht für Zähler und Zusatzgeräte Schemaplan bei Messstellen mit Wandler Datenblätter der eingebauten Geräte Ausfall von Messwerten 1.8. Die Erstinbetriebnahme eines Hausanschlusses bis zur ersten Trenneinrichtung erfolgt ausschließlich durch den Netzbetreiber. 2. Anforderungen an Betriebsmittel im Strom-Netz 2.1. Messeinrichtungen dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer oder technische Einrichtungen des Netzbetreibers verursachen. 3. Messeinrichtungen Strom 3.1. Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist Direktmessende Stromzähler sind bis zu einem Gesamtstrom von 60A. und einen Nennstrom 10A. zugelassen. Bei höheren Bemessungsströmen ist eine Wandlermessung einzusetzen. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Zähler von der Stadtwerke Wedel GmbH ist unter Punkt 11. Anhang zu finden Bestandteile einer Messeinrichtung sind Zähler, Zusatz-, Kommunikations-, Tarif- und Steuereinrichtungen. Der Netzbetreiber ist nicht für eine eventuell benötigte Stromversorgung der Messeinrichtung verantwortlich Für Messeinrichtungen bei Gewerbekunden ist nach Möglichkeit eine Zählersteckklemme einzusetzen Bei Wandlermessungen sind in der Niederspannungsebene Mehrbereichswandler mit den Leistungsstufen 250A, 500A. und 1000A. zu berücksichtigen. In der Mittelspannung ist die Dimensionierung mit dem Netzbetreiber abzustimmen. 4. Lastgangzähler 4.1. Für Lastgangzähler gelten die im VDN-Lastenheft Elektronische Lastgangzähler beschriebenen Eigenschaften, sowie den vom Netzbetreiber ggf. ergänzenden Anforderungen.

5 4.2. Die Erfassung der Messdaten erfolgt über registrierende ¼-h- Leistungsmessung mit einer Zählerfernauslesung Die Lastgangzähler müssen die Marktüblichen Schnittstellen und Protokolle verfügen, um Ausgelesen werden können (wie z.b. RS232/ 485 oder S0; Protokoll IEC bzw. 1107). Die Baudrate muss fest oder variabel einstellbar sein Steht die Art des Kommunikationsanschlusses vor Aufnahme der Belieferung nicht fest und zur Verfügung, legt der Netzbetreiber das Verfahren zur Ab- /Auslesung fest (manuelle Ablesung oder Kommunikationsanschluss mittels PSTN, GSM, PLC). Wird für die Übertragung der Daten ein geeigneter Telefonanschluss benötig, muss der Kunde diesen unentgeltlich und ohne Zeitfensterbeschränkung zur Verfügung stellen Für die im Anhang gelisteten Zählertypen ist die Kompatibilität zur Fernauslesung von der Stadtwerke Wedel GmbH (Görlitz ENZ2000) gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Zählertypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der Stadtwerke Wedel GmbH zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Zählers über die bei der Stadtwerke Wedel GmbH zurzeit im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung (Görlitz ENZ2000) und die manuelle Datenerfassung (MDE) getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung der ZFA/MDE sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen. 5. Anforderungen an Betriebsmittel im Gas-Netz 5.1. Messleitungen, Anschlüsse und Dichtmittel müssen die erforderliche Druckfestigkeit haben und für das Medium geeignet sein Messeinrichtungen dürfen keine unzulässigen Rückwirkungen auf andere Anschlussnehmer oder technische Einrichtungen des Netzbetreibers verursachen. 6. Messung Gas 6.1. Bestandteile der Gasmesseinrichtung sind alle nach DVGW-Regelwerk zur Messung gehörenden Geräte (Zähler, Mengenumwerter, zusatz- und Komunikationseinrichtungen), die zur Bestimmung der gelieferten Gasmenge notwendig sind. Der Netzbetreiber ist nicht für eine eventuell benötigte Stromversorgung der Messeinrichtung verantwortlich Der Messdruck wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Für den Gasdruckregler ist der Netzbetreiber verantwortlich. Für alle anderen zur Gasmessung gehörenden Geräte ist der Messstellenbetreiber verantwortlich Im Netz der Stadtwerke Wedel GmbH werden Balgengaszähler bis einer Größe G4 - G6 ausschließlich als Einrohr-Ausführung und größer G10 als Zweirohr-Ausführung verwendet. Gaszähler, die sich bereits im Netz befinden und nicht diesen Ausführenden entsprechen, werden im Zuge dem Eichtausch entsprechend umgebaut Messeinrichtungen sind so zu dimensionieren, dass eine einwandfreie Messung gewährleistet ist. Dabei sind die Grundsätze des Netzbetreibers einzuhalten. Eine aktuelle Übersicht der eingesetzten Zähler von der Stadtwerke Wedel GmbH ist unter Punkt 11. Anhang zu finden.

6 7. Modem 7.1. Für die im Anhang gelisteten Modemtypen ist die Kompatibilität zur Zählerfernauslesung von der Stadtwerke Wedel GmbH (Görlitz ENZ2000) gewährleistet. Vor dem Einsatz anderer Modemtypen ist durch den Messstellenbetreiber ein Prüfverfahren bei der Stadtwerke Wedel GmbH zu beantragen. Im Rahmen des Prüfverfahrens wird die Auslesbarkeit des Modems über die bei der Stadtwerke Wedel GmbH zurzeit im Einsatz befindliche Zählerfernauslesung (Görlitz ENZ2000) getestet. Die Kosten für die Prüfung und eine eventuell notwendige Systemerweiterung sind durch den Messstellenbetreiber zu tragen Der Messstellenbetreiber hat durch Ein-, Aus- oder Umbauten an der Messeinrichtung oder durch den Wechsel des Messstellenbetreibers, dafür Sorge zu tragen, das es bei dem Zählpunkt der in das PowerLine-, GSM-, PSTN- oder andere Systeme des Netzbetreibers eingebunden ist, zu keinen Störungen oder Unterbrechungen in der Zählerfernauslesung kommt. Welche Maßnahmen für die entsprechende Überbrückung zu treffen ist, muss mit dem Netzbetreiber im Vorfeld abgestimmt werden. Diese Vorgabe gilt auch für alle anderen Steuergeräten die für die Tarifsteuerung bereits am Zählpunkt installiert sind, wie z.b. Reudsteuergeräte Es werden folgende Modeminformationen zur Zählerfernauslesung benötigt: Modemart Komplette Modem-Typbezeichnung mit Kanalbelegung und -art Modem-ID Telefonnummer 7.4. Folgende Informationen vom Zähler werden für die Zählerfernauslesung benötigt Komplette Zählertyp-Bezeichnung Eigentumsnummer (falls nicht vorhanden die Zählernummer) Zählpunktbezeichnung Zähler-Adresse (Ort) Nenngröße Wandlerverhältnis und Impulskonstante Vor- und Nachkommastellen Art der Zähler-Zeitsynchronisation 7.5. Grundsätzliche Funktionalitäten: Datenübertragungsrate CS-Schnittstelle:300 Baud aufsteigend oder fest eingestellt (nach Absprache mit dem Netzbetreiber) Datenübertragung zum Zähler 7E1 Kein Modempasswort Transparenter Betrieb 8. Rundsteuerung 8.1. Die Stadtwerke Wedel GmbH schaltet und synchronisiert ihre Tarife und Lastgangzähler mit einer Rundsteueranlage. Beabsichtigt der Messstellenbetreiber eine solche Technik einzusetzen, ist dies mit dem Netzbetreiber abzustimmen.

7 8.2. Die Rundsteuerempfänger und das Rundsteuersignal werden ausschließlich vom Netzbetreiber bereit gestellt Die Schaltzeiten HT/ NT sind im Netz der Stadtwerke Wedel GmbH: HT Winter 7:00 21:00 Uhr von HT Sommer 7:00 20:00 Uhr von NT ist außerhalb der HT-Zeiten 8.4. Die Aussteuerzeiten für Wärmepumpen sind ganzjährig: 07:30 09:30 Uhr 11:30 13:30 Uhr 17:15 19:15 Uhr 9. Wandler 9.1. Die Bemessungsstromstärke des Messwandlerzählers muss 5//1A. betragen Eine Wandlermessung in der Mittelspannungsebene ist mit dem Netzbetreiber abzustimmen 9.3. Es ist nicht gestattet an den Wandlern der Stadtwerke Wedel GmbH kundeneigene Zähler, sonstige Geräte oder Geräte des Messstellenbetreibers anzuschließen Folgende Angaben muss das Leistungsschild der Strom und Spannungswandler ausweisen: Hersteller, Bauform und Fabriknummer Primäre und sekundäre Bemessungsstrom (Übersetzung) Genauigkeitsklasse, zugehörige Bemessungsleistung Zulassungszeichen Thermischer Bemessungs-Dauerstrom, Überstrom-Begrenzungsfaktor Thermischer Bemessungs-Kurzzeitstrom Bemessungsfrequenz, Bemessungs-Isolationspegel 9.5. Die geeichten Niederspannungsstromwandler müssen folgende Anforderungen erfüllen: Ausführung als Aufsteckwandler ausgelegt und geprüft nach DIN VDE Teil 1 Maße nach DIN /5 A für Schienen mit 30x6x160 mm Breite - 500/5 A für Schienen mit 40x6x170 mm Breite -1000/5 A für Schienen mit 40x10x250 mm Breite mit Spannvorrichtung zur sicheren Befestigung auf Primärleiter (Schiene) aus schlagfestem, schwer entflammbarem, selbst verlöschendem Kunststoffgehäuse Isolierstoffklasse E mit eindeutiger Bezeichnung der Primär- und Sekundäranschlüsse mit plombierbarer, durchsichtiger Abdeckung der Sekundärklemmen

8 9.6. Technische Daten Niederspannungsstromwandler Prim./sek. Bemessungsstrom 250/5 A; 500/5A; 1000/5A Bemessungsleistung 2,5 VA Genauigkeitsklasse 0,5S (E) Überstrom-Begrenzungsfaktor FS5 Therm. Bemessungs-Kurzzeitstrom Ith= 60 x In Thermischer Bemessungs-Dauerstrom 1,0 x IN Bemessungsfrequenz 50 Hz Bemessungs-Isolationspegel 0,72/3 kv 10. Vorschriften, Richtlinien, Gesetze, usw. Es sind folgende Vorschriften, Richtlinien, Verordnungen, Normen, Gesetze und Regelwerke insbesondere zu beachten: Netzanschlussvertrag Netzbetreiber Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Richtlinien der PTB und MID Eichgesetz und -ordnung VDE-, VDN-, VDEW-, VBEW- und BDEW-Richtlinien DVGW-Regelwerk besonders G485, G491, G492, G493 T1+T2, G495, G600, G685, G689, G2000 EN- und DIN-Normen UVV, BGAV und BGFW MeteringCode TAB2007 NS Nord VDN-Lastenheft Elektronische Lastgangzähler Sowie alle anderen bekannten gesetzlichen Vorschriften, Normen und die allgemeinen anerkannten Regeln der Technik, in der jeweils gültigen Fassung. 11. Anhang Eingesetzte Geräte im Netz der Stadtwerke Wedel GmbH: Drehstrom Hersteller Bezeichnung Nennstrom Spannung Klasse L & G ML262 10/60 A 230/400 Volt 2 L & G MM2600J 10/60 A 230/400 Volt 2 DZG DV6N16 10/60 A 230/400 Volt 2 Siemens 7CA /60 A 230/400 Volt 2 Siemens 7CA /60 A 230/400 Volt 2 AEG C14U11 10/60 A 230/400 Volt 2 AEG C14U 10/60 A 230/400 Volt 2

9 11.2. Wechselstrom Hersteller Bezeichnung Nennstrom Spannung Klasse ISKRA E72F-01 10/60 A 230/400 Volt 2 AEG A48U 10/60 A 230/400 Volt 2 L & G CL160J 10/60 A 230/400 Volt 2 L & G CM160J 10/60 A 230/400 Volt Zweitarif-Zähler Hersteller Bezeichnung Nennstrom Spannung Klasse Actaris T2C114U 10/60 A 230/400 Volt Lastgangzähler Actaris/ AEG/ SLB Hersteller Bezeichnung Nennstrom Spannung Klasse DC341T-MPB73Z- AKR370 10/60 A 230/400 Volt 2 DC341D-MPB73Z- AKR370 10/60 A 230/400 Volt Balgengaszähler G4 G6 Hersteller Bezeichnung Baugröße Elster 1R DN25 BK G4 Elster 1R DN25 BK G6 Itron 1R DN25 RF1 G4 Itron 1R DN25 RF1 G Modem Hersteller Bezeichnung Spannung Görlitz ENC 400 (G)-#-k5b-k6m 230/400 Volt Görlitz ENC 400 (E)-#-k5b-k6m 230/400 Volt Görlitz ENC 400 (P)-#-k5b-k6m 230/400 Volt Niederspannungsstromwandler Hersteller Bezeichnung Spannung Klasse Leistung Ritz EKS /5A. 0,5S 5VA Ritz EKS /5A. 0,5S 5VA Ritz EKS /5A. 0,5S 5VA

10 12. Anschlusspläne Stromessung

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