Vertrag BMI ZVA. Inkrafttreten des Vertrages: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen

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1 Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen Vertrag über die Lieferung von speziellen Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten und anderen dienstlichen Sehhilfen an Beschäftigte der Bundesrepublik Deutschland BMI ZVA Inkrafttreten des Vertrages: Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen Alexanderstraße 25a Düsseldorf

2 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Inneren - im folgenden BMI genannt - und dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (BIV) Düsseldorf - im folgenden ZVA genannt - über die Lieferung von speziellen Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten und anderen dienstlichen Sehhilfen an Beschäftigte der Bundesrepublik Deutschland 1 (1) Zur Lieferung von Bildschirmarbeitsplatzbrillen und Sehhilfen können in der Handwerksrolle eingetragene selbständige Augenoptikerinnen/-optiker zugelassen werden, die diesen Vertrag durch eine schriftliche Erklärung (Anlage 3) gegenüber dem regional zuständigen Landesinnungsverband bzw. der regional zuständigen Landesinnung/Augenoptikerinnung als für sich verbindlich anerkennen. Nicht in der Innung organisierte Augenoptikerinnen und Augenoptiker richten die schriftliche Erklärung an das BMI. Das BMI sowie der ZVA werden die Liste dieser Vertragsaugenoptikerinnen/der Vertragsaugenoptiker (im Folgenden VAO) im Internet veröffentlichen. (2) Regionale Sondervereinbarungen mit einzelnen Augenoptikerinnen/-optikern sind unzulässig. (3) Mit der Annahme des Brillenbestellscheines erkennt die/der VAO die Vertragsbedingungen dieses Vertrags an. 2 (1) Die Sehhilfen dürfen nur nach Vorlage eines betriebsärztlich ausgefertigten Brillenbestellscheins geliefert werden. Dies gilt auch für Reparaturaufträge. Der Brillenbestellschein ist der/ dem VAO in zweifacher Ausfertigung auszuhändigen. (2) Die/der Beschäftigte hat freie Wahl unter den VAO. Im Brillenbestellschein ist die neutrale Anschrift An die Vertragsaugenoptikerin/den -optiker nach freier Wahl der/des Beschäftigten zu verwenden. (3) Grundsätzlich sind die VAO persönlich aufzusuchen; dies gilt insbesondere bei der Lieferung neuer Brillenfassungen. 3 (1) Die Gläser und die Fassung sind entsprechend der Preisliste (Anlage 2) gemäß 5 dieses Vertrags in Rechnung zu stellen. Die Gläser müssen den Vorgaben der Betriebsärztin/des Betriebsarztes auf dem Brillenbestellschein entsprechen. Die Fassung hat qualitativ und anpasstechnisch den dienstlichen Anforderungen (sicherer Sitz, keine randlosen oder Beschlagbrillen bei Sonderbrillen nach 7 und 8) zu genügen. (2) Die erbrachten Leistungen werden nach Maßgabe der zwischen dem BMI und dem ZVA vereinbarten Preisliste (Anlage 2) und der Lieferbeschreibung für Dienstbrillen (Anlage 1) abgerechnet. 2

3 Vertrag über die Lieferung von Sehhilfen Sehhilfen für die Arbeit an Bildschirmgeräten und anderen dienstlichen Sehhilfen an Beschäftigte der Bundesrepublik Deutschland 4 Wünscht die/der Beschäftigte im Rahmen der laut Lieferbeschreibung für Dienstbrillen zugelassenen Aufbesserungs-/Zuzahlungsmöglichkeiten andere als die im Brillenbestellschein vorgegebenen und in der Preisliste vorgesehenen Brillengläser, hat sie/er den Unterschiedsbetrag selbst zu zahlen. Gleiches gilt für die Brillenfassung. Dabei müssen jedoch Gläser und Brillenfassung mindestens der in der Preisliste und der Lieferbeschreibung festgelegten Qualität und Ausführung - die Gläser auch den Angaben auf dem Brillenbestellschein - sowie den dienstlichen Anforderungen entsprechen. 5 Die/der VAO rechnet mit der/dem Beschäftigten ab. Die Rechnung muss die erbrachten Einzelleistungen mit den dazugehörenden Positionsnummern sowie den Eigenanteil der Beschäftigten/des Beschäftigten ausweisen. Eine Ausfertigung des Brillenbestellscheins ist von der/dem Beschäftigten zu quittieren und der Rechnung beizufügen. 6 (1) Erfüllt die/der VAO die aus diesem Vertrag obliegenden Pflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß, ist zunächst eine Klärung zwischen der/dem Beschäftigten und der/dem VAO anzustreben. (2) Sieht die/der Beschäftigte die betriebsärztlichen Vorgaben durch die/den VAO als nicht ausreichend umgesetzt an, sollte sie/er eine erneute betriebsärztliche Bewertung anstreben. (3) Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung sind an den jeweiligen Bereich im ZVA und im BMI zur einvernehmlichen Abstimmung heranzutragen. 7 Zur Lieferung von speziellen Sehhilfen für das fliegende Personal der Bundespolizei (Fliegersonderbrillen) wird Folgendes vereinbart: (1) Für das fliegende Personal der Bundespolizei werden auf der Grundlage eines von der zuständigen Betriebsärztin/dem zuständigen Betriebsarzt ausgestellten Brillenbestellscheins die in der Preisliste näher bezeichneten Brillenfassungen und Brillengläser geliefert. (2) Ist ein Fassungsscheibenwinkel (FSW; Durchbiegung der Fassung) von mehr als 4 Grad erforderlich, werden in die Fassung individualisierte Gleitsichtgläser sowie falls notwendig individualisierte Einstärkengläser, die unter Berücksichtigung erweiterter Zentrierungsparameter zu fertigen sind, eingesetzt. (3) Die/der VAO hat ausschließlich die in der Preisliste näher bezeichneten Fassungen als Fliegersonderbrillengestell zu liefern. Dabei besteht für das fliegende Personal der Bundespolizei keine Aufbesserungs-/Zuzahlungsmöglichkeit gemäß 4 dieses Vertrags. 8 Dieser Vertrag findet sinngemäß Anwendung auf die Lieferung von ABC-Schutzmaskenbrillen sowie Splitterschutzbrillen und arbeitsplatzbezogene Brillen nach betriebsärztlicher Verordnung. Die Einzelheiten regelt die Lieferbeschreibung (Anlage 1). 9 (1) Dieser Vertrag tritt am 1. September 2018 in Kraft. (2) Die Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. (3) Im Fall einer Vertragsänderung sind die dem Vertrag gemäß den Regelungen in 1 beigetretenen VAO berechtigt, innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen fristlos zu kündigen. Juli / August 2018 gez. Dr. Bernhard Stein Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat gez. Thomas Truckenbrod Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen gez. Dr. Jan Wetzel Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen 3

4 Anlage 1 zum Vertrag mit dem BMI vom Lieferbeschreibung für Dienstbrillen Brillenglasbestimmung (Überrefraktion bei gegebener Vor-Korrektion) Eine Brillenglasbestimmung darf nur auf Verordnung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes auf dem Brillenbestellschein von der Vertragsaugenoptikerin/vom Vertragsaugenoptiker durchgeführt werden. Grundsätzliches Bei der Fertigung der Brillen im Rahmen dieses Vertrages werden grundsätzlich alle geltenden DIN-Normen erfüllt. Gleiches gilt für die Verwendung der Halbfertigprodukte wie Korrektionsfassungen und Korrektionsgläser. Die Einhaltung der DIN-Normen ist per Gesetz als Mindeststandard anzusehen. Die vertraglich vereinbarten Sehhilfen werden entsprechend der Arbeits- und Qualitätsrichtlinien des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen gefertigt. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt gegenüber der/dem Beschäftigten. Geliefert werden müssen Gläser bzw. Fassungen in den in der Preisliste genannten Qualitäten. Die aufgeführten Preise sind Höchstpreise. Wünscht die/der Beschäftigte darüber hinausgehende Leistungen bzw. Qualitäten, die zu Mehrkosten führen, hat sie/ er diese selbst zu tragen. Die Mehrkosten sind auf der Rechnung separat auszuweisen. Bildschirmarbeitsplatzbrillen für Beschäftigte des Bundes Fassung: Zur Erhöhung der Lebensdauer der Brille muss eine Vollrandbrille (Metall oder Kunststoff) geliefert werden. Es muss möglich sein, sowohl die Fassung als auch den Vorneigungswinkel anzupassen (z.b. keine Holzfassungen, keine Steckbügel). Die Fassung muss einen dauerhaften und festen Sitz gewährleisten. Sie soll das Gesichtsfeld möglichst wenig beeinträchtigen. Auf Wunsch der/des Versicherten kann eine private Zuzahlung für eine andere Fassung geleistet werden. Sie muss jedoch die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Ist eine Ersatzbeschaffung (bei Verlust oder Bruch) erforderlich, darf die letzte Verordnung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Office- oder Raumgläser (spezielle Gleitsichtgläser). Zu berücksichtigen ist hier der Arbeitsplatz der/des Beschäftigten. Insbesondere die Frage, ob Publikumsverkehr herrscht oder nicht, ist relevant bei der Ausgestaltung des Brillenglases im Bereich der Ferne. Wird die Brille überwiegend am Bildschirm verwendet, wird in dem Bereich, in dem die/der Beschäftigte bei entspannter Kopf- und Körperhaltung durch das Brillenglas schaut, die Bildschirmentfernung eingearbeitet. Dies ermöglicht ein angenehmes, entspanntes Arbeiten am Bildschirm, beeinträchtigt jedoch die Abbildung in der Ferne. Fliegersonderbrillen für die Bundespolizei Fassung: Aus den in der Preisliste enthaltenen Fassungen für Fliegersonderbrillen (Charmant EO 10900, Eschenbach Modell sowie Rodenstock Halbbrille Modell R064) kann ausgewählt werden. Andere Fassungen dürfen nicht geliefert werden. Gläser: Lieferbar sind die in der Preisliste in der Kategorie Fliegersonderbrillen enthaltenen individualisierten Einstärken- sowie Gleitsichtgläser. ABC- und Splitterschutzmaskenbrillen für die Bundespolizei Verglast wird die von der/dem Beschäftigten der Bundespolizei mitgebrachte Schutzmaskenbrille bzw. der in die Schutzmaske einzusetzende Clip. Die Schutzmaskenbrille bzw. der Clip wird mit nicht getönten Kunststoffgläsern aus 1,6 er Material verglast. Das Kunststoffmaterial mit Brechungsindex 1,6 ist aus Sicherheitsgründen dringend erforderlich, da es weniger zerbrechlich ist als das CR39 Material. Die in der Preisliste enthaltene Glasqualität ist zu liefern, eine Wahl seitens der/des Beschäftigten der Bundespolizei besteht nicht. Bei der Einarbeitung der Korrektionsgläser in den Clip ist der Deltaabstand zu beachten. Dieser ist in der Regel größer als bei normalen Brillen, so dass der Korrektionswert des Glases insbesondere bei höheren Korrektionswerten - angepasst werden muss. Gläser: Geliefert werden nicht getönte mineralische Gläser inklusive Mehrfachentspiegelung oder nicht getönte organische Gläser inklusive Hartschicht und Mehrfachentspiegelung. Je nach Bedarf und Ausgestaltung des Arbeitsplatzes kommen folgende Gläser in Betracht: Einstärkengläser als Standard Korrektionsmittel für Personen bis etwa 40 Jahre es ermöglicht scharfes Sehen in allen Durchblickspunkten und wird für die Bildschirmentfernung angefertigt. Eine Bildschirmarbeitsplatzbrille mit Einstärkengläsern ist nur bei einer nicht ausreichenden Akkomodationsfähigkeit notwendig. Bifokalgläser zur Ermöglichung von scharfem Sehen in zwei verschiedenen Entfernungen. Zur Verwendung als Bildschirmarbeitsplatzbrille wird das Fernteil des Glases auf die Bildschirmentfernung angepasst. Zweistärkenbrillen sind häufig bei CAD-Arbeitsplätzen das Mittel der Wahl. 4

5 Anlage 2 zum Vertrag mit dem BMI vom Vertragspreisliste BMI Bildschirmarbeitsplatzbrillen Pos.-Nr. Mineralische Gläser (Durchmesser 65 mm) n=1,5 inkl. Mehrfachentspiegelung Pos. Nr. Preis pro Glas Einstärkengläser 129 plan bis + und - 6,0 cyl. bis +2, , Zuschlag für höhere cyl. bis 4,0 dpt , sphärisch und torisch 0,5 bis 5 pdpt ,50 Zweistärkengläser Nahzusatz 0,75-3,5 dpt, farblos, mit eingeschmolzenem Nahteil, gerader oder gebogener Trennungslinie (Nahteile 25 oder 26 mm) 249 Fernteil sph. bis + und - 6,0 cyl. bis + 4, , sphärisch und torisch 0,5 bis 5 pdpt ,00 Pos.-Nr. Organische Gläser (Kunststoffgläser) (Durchmesser 66 mm) n=1,5 inkl. Hartschicht und Mehrfach-Entspiegelung Pos. Nr. Preis pro Glas Einstärkengläser 529 plan bis + und - 6,0 cyl. bis +2, , Zuschlag für höhere cyl. bis 4,0 dpt , sphärisch und torisch 0,5 bis 5 pdpt ,00 Zweistärkengläser Nahzusatz 0,75-3,5 dpt, farblos, Nahteil mit gerader oder gebogener Trennungslinie (Nahteile 25 oder 26 mm) 669 Fernteil sph. bis + und - 6,0 cyl. bis + 4, , sphärisch und torisch 0,5 bis 5 pdpt ,00 Officeglas mit Bereichen für Raum- oder PC-Entfernung 670 sphärisch bis + und - 6,0 cyl. bis , sphärisch und torisch 0,5 bis 5 pdpt ,00 Pos.-Nr. Fassungen/Handwerksleistungen/Zusatzteile für Bildschirmarbeitsplatzbrillen Pos.-Nr Brillenglasbestimmung ,50 (Überrefraktion beider Augen bei gegebener Vor-Korrektion) 797* Brillenfassung - Bildschirmarbeitsplatz 797* 29,00 Einarbeitung von vorhandenen Gläsern in eine neue Fassung oder neue Gläser in vorhandene Fassung 7101 Einzelglas , Glaspaar ,75 *Es besteht eine Zuzahlungsmöglichkeit 5

6 Anlage 2 zum Vertrag mit dem BMI vom Fliegersonderbrillen Pos.-Nr. Spezielle Gläser für (Hubschrauber-) Piloten Pos.-Nr. Preis pro Glas Individuell gefertigte organische Einstärkengläser, Brechungsindex 1,5, inklusive Hartschicht und Mehrfach-Entspiegelung ,00 Trifokal Fliegersonderglas mit Segment oben und unten, organisches Glas inklusive Hartschicht und Mehrfach-Entspiegelung , Individuell gefertigte mineralische Gleitsichtgläser inklusive Mehrfach-Entspiegelung , Individuell gefertigte organische Gleitsichtgläser, Brechungsindex 1,5, inklusive Hartschicht ,00 Pos.-Nr. Fliegersonderbrillen-Fassungen Pos.-Nr. 775 Charmant EO , Rodenstock Halbbrille, Modell , Eschenbach Modell ,00 ABC-Schutzmaskenbrillen Pos.-Nr. Gläser für ABC-Schutzmaskenbrillen und Splitterschutzbrillen Pos.-Nr. Preis pro Glas (einschl. 19 % MWSt) Euro geliefert werden: organische Gläser, Brechungsindex 1,6, gehärtet 562 Einstärkengläser ,00 Mehrstärken-/Gleitsichtgläser Einarbeitung von vorhandenen Gläsern in eine neue Fassung oder neue Gläser in vorhandene Fassung KVA 7101 Einzelglas , Glaspaar ,75 6

7 Anlage 3 zum Vertrag mit dem BMI vom Beitritts- und Anerkenntniserklärung Vertragsaugenoptiker / in Name Str. Nr. PLZ, Ort Telefon Telefax Mitglied in Innung / Verband: ja; bitte hier benennen: nein 1. Hiermit trete ich dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und dem Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) über die Lieferung von dienstlichen Sehhilfen an Beschäftigte der Bundesrepublik Deutschland vom 01. September 2018 bei. Muster 2. Ein Exemplar dieses Vertrages mit 3 Anlagen habe ich erhalten und erkenne den Vertrag in seiner Gesamtheit als für mich bindend an. Als Vertragsaugenoptiker / in erkläre ich mich bereit, die sich für mich aus diesem Vertrag ergebenden Pflichten ordnungsgemäß und mit größter Sorgfalt zu erfüllen. 3. Wenn durch die Vertragspartner Änderungen dieses Vertrages oder seiner Anlagen vorgenommen werden, kann ich innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Vertragsänderungen von meinem fristlosen Sonderkündigungsrecht nach 9 Abs. 3 des Vertrages Gebrauch machen. Ort, Datum Unterschrift und Stempel 7

8 Erläuterungen zum BMI-Vertrag Stand: 2018 Erläuterungen zum Versorgungsablauf Bildschirmarbeitsplatzbrillen: Die/der Beschäftigte kommt mit einem betriebsärztlich ausgestellten Bestellschein in zweifacher Ausfertigung zur Vertragsaugenoptikerin/zum Vertragsaugenoptiker (im Folgenden VAO). Diese/r führt eine Refraktionsbestimmung (bzw. eine Über-Refraktion) durch. Auf dieser Grundlagen wird die Brille gefertigt. Die Lieferbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) ist zu beachten. Gläser und Fassung müssen dem durch die Preisliste vorgegebenen Rahmen entsprechen. Dann ist die Brille für die/den Beschäftigte/n kostenfrei. Wünscht die/der Beschäftigte darüber hinausgehende Leistungen, die zu Mehrkosten führen, hat sie/er diese selbst zu tragen. Die Rechnungsstellung erfolgt direkt gegenüber der/dem Beschäftigten. Die Preise der Vertragspreisliste sind Höchstpreise für die in der Preisliste genannten Qualitäten. Die Gläser bzw. die Fassung sind auf der Rechnung entsprechend der vereinbarten Preisliste aufzuführen. Die Mehrkosten sind auf der Rechnung separat auszuweisen. Der Rechnung ist die von der/dem Beschäftigten quittierte 1. Ausfertigung des Brillenbestellscheins beizufügen und auszuhändigen. Die/der Beschäftigte bezahlt die Rechnung beim VAO. Sie/er reicht die Rechnung dann zur Erstattung bei ihrer/seiner Dienststelle ein. Werden spezielle Gläser / Fassungen für spezielle arbeitsplatzbezogene Brillen benötigt, die nicht in der Preisliste enthalten sind, ist vor Beginn der Versorgung ein Kostenvoranschlag zu erstellen. Dieser ist dem Beschäftigten auszuhändigen und von der Dienststelle genehmigen zu lassen. Anschließend kann die Versorgung erfolgen. Fliegersonderbrillen: Der Brillenbestellschein enthält in der Regel die Korrektionswerte, die vom VAO so zu übernehmen sind. Es besteht keine Wahlmöglichkeit seitens der/des Beschäftigten (weder für die Fassung noch für die Gläser). Schutzmasken- und Splitterschutzbrillen: Die/der Beschäftigte bringt die Schutzmaskenbrille inklusive Clip zum VAO mit. Es besteht weder für die Fassung (wird mitgebracht) noch für die Gläser eine Wahlmöglichkeit. 8

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