Vergütungsvereinbarung. gemäß 125 SGB V
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- Ida Brahms
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1 Anlage 2 gemäß 125 SGB V zur Abrechnung von Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachth erapie zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst - Andersen ev. Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V. Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten ev. sowie der IKK gesund plus, für das Bundesland Sachsen-Anhalt, - im Folgenden IKK genannt
2 1 GegenstandlGeltungsbereich Diese Vereinbarung regelt nach 125 Abs. 2 SGB V die Vergütung von Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie für Versicherte der IKK gesund plus in Sachsen-Anhalt. 2 Vergütung der Leistungen Die Vergütung der Leistungen im Sinne dieser Vereinbarung richtet sich nach den verein barten Preisen gemäß der Anlage 2.1 und Anlage 2.2. Diese Preise gelten als Höchstpreise im Sinne des 125 Abs. 2 SGB V. Die Preise der Anlage 2.1 sind abrechenbar für Verordnungen die ab dem ausgestellt wurden, die Preise der Anlage 2.2 sind abrechenbar für Verordnungen die ab dem ausgestellt wurden. Für vertragsärztliche Verordnungen, die ab dem ausgestellt werden, finden die vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen mitzuteilenden gesetzlichen Preisunter grenzen gemäß 125 Abs. 3 SGB V für das Bundesland Sachsen-Anhalt Anwendung, soweit die ab dem vereinbarten Vergütungssätze gern. der Anlage 2.2 die gesetzlichen Preisuntergrenzen je Position unterschreiten. Ggf. vereinbarte höhere Ver gütungssätze bleiben hiervon unberührt. Die IKK erstellt nach Bekanntgabe der Preisunter grenzen durch den GKV Spitzenverband eine Vergütungsliste, gültig ab dem , und gibt diese den Verbänden von dba, dbl und dbs zur Abstimmung. 3 Abrechnung der Leistungen 1. Für die Abrechnung der Leistungen gelten die Festlegungen des jeweils gültigen Vertrages nach 125 Abs. 2 SGB V über Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. Es gilt der Tag der Verordnung. 2. Die Verordnungen sind nach den Richtlinien des 302 SGB V in der jeweils gültigen Fassung aufzubereiten und abzurechnen. 3. Die anzugebenden fünfstelligen Positionsnummern richten sich nach dem bundeseinheitlichen Heilmittelpositionsnummernverzeichnis in der jeweils gültigen Fassung. Anstelle der ersten Stelle X der Positionsnummer ist das Kennzeichen für den jeweiligen Leistungserbringer zu setzen: (1) Berufsgruppen (1) Kennzeichen Leistungserbringer (SteIIeX) Logopädie! Sprachtherapeut/ Atem-, Sprech- und Stimmiehrer (Schule (3) Sch laffhorst-andersen) Sonst. Sprachtherapeut (Verwendung soweit abweichende landesrechtliche (4) Vergütungsregelungen bestehen) 4. Die bei der Abrechnung über den DA zu verwendenden Leistungserbringergruppen schlüssel sind berufsgruppenspezifisch und lauten für die in Frage kommenden Berufsgruppen wie folgt:
3 (1) Berufsgruppen (1) Leistungserbringergruppenschlüssel (Stelle XX) Logopäde! -in Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/ -in 23 Staatl. anerkannter Sprachtherapeut/ -in Sprachheilpädagoge/ Dipl-Pädagoge 24 Sonst. Sprachtherapeut! Klinischer 25 Sprechwissenschaftler 4 In-Kraft-Treten, Laufzeit 1. Die tritt am in Kraft. 2. Die kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von 3 Monaten, frühestens zum schriftlich gekündigt werden. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Kündigung durch eine Vertragspartei berührt die Weitergeltung der zwischen den übrigen Vertragsparteien nicht. Bis zum In-Kraft-Treten einer neuen gelten die Regelungen der gekündigten weiter. Avov /hql Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/ innen Lehre reinigung Schlaffhorst-Andersen band fu LogOdI% Frechrn Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. Deutscher B ndesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.v. IKK gesund plus
4 5 Anlage 2.1 für die Erbringung stimm-, sprech- und sprachtherapeutischer Leistungen vom bis Pos. Leistungsbeschreibung Vergütung Zuzahlung Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie X3010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 50,41 5,04 X3102 Einzelbehandlung 22,78 2,28 Richtwert: 30 Minuten mit dem Patienten X31 03 Einzelbehandlung 31,83 3,18 X3104 Einzelbehandlung 39, X3220 Zweiergruppe 23,52 2,35 X3222 Gruppe 13,82 1,38 mit 3 Patienten Richtwert: 45 Minuten mit den Patienten X3223 Zweiergruppe 29,87 2,99 X3224 Gruppe 16,33 1,63 X9701 Übermittlungsgebühr 0,64 X9901 Hausbesuchspauschale bei ärztlicher Verordnung 6,40 0,64 X9902 Hausbesuche mehrerer Patienten (z.b. in einer 2,66 Einrichtung/Gemeinschaft) X9907 Wegegeld je km 0,34 0,03 Anmerkung: Leistungserbringergruppen-Schlüssel im Rahmen des DTA IKK gesund plus für Sachsen-Anhalt XX
5 Anlage 2.2 für die Erbringung stimm-, sprech- und sprachtherapeutischer Leistungen vom bis Pos. Leistungsbeschreibung Vergütung Zuzahlung Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie X3010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 51,90 5,19 X3102 Einzelbehandlung ,35 Richtwert: 30 Minuten mit dem Patienten X3103 Einzelbehandlung ,28 X3104 Einzelbehandlung 41,03 4,10 X3220 Zweiergruppe 24,21 2,42 X3222 Gruppe 14,23 1,42 Richtwert: 45 Minuten mit den Patienten X3223 Zweiergruppe 30,75 3,08 X3224 Gruppe 16,81 1,68 X9701 Übermittlungsgebühr 0,66 X9901 Hausbesuchspauschale bei ärztlicher Verordnung 6,59 0,66 X9902 Hausbesuche mehrerer Patienten (z.b. in einer 2,74 Einrichtung/Gemeinschaft) X9907 Wegegeld je km 0,35 0,04 Anmerkung: Leistungserbringergruppen-Schlüssel im Rahmen des DTA IKK gesund plus für Sachsen-Anhalt XX
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