Ergotherapie/Ersatzkassen Primärkassen Ersatzkassen Pos.-Nr. Euro Pos.-Nr. Euro
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- Erika Baumgartner
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1 Preisverzeichnis Primärkassen gültig ab (Stand ) Preisverzeichnis Ersatzkassen gültig ab (Stand ) Ergotherapie/Primärkassen Ergotherapie/Ersatzkassen Leistungen der Ergotherapie bei motorisch-funktionellen Störungen ,66 als Einzelbehandlung Leistungen der Ergotherapie bei motorisch-funktionellen Störungen ,83 als Einzelbehandlung , ,16 Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallel ,30 Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallel ,00 Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallel ,57 Abrechnung bei verordneter Pos.-Nr und Parallel ,78 Der Vergütungssatz nach der Pos.-Nr ist nach Maßgabe der Leitsymptomatik der Heilmittel-Richtlinie) je nach erforderlichem Zeitaufwand bis zu dreimal ,66 die mit dem Vertragsarzt abzustimmen und deren Abgabe entsprechend zu Abgabe der Leistungen der Ergotherapie bei motorisch-funktionellen Störungen nach der Leistungen der Ergotherapie bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Leistungen der Ergotherapie bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen als Einzelbehandlung ,97 als Einzelbehandlung , , ,14
2 Der Vergütungssatz nach der Pos.-Nr ist nach Maßgabe der Leitsymptomatik der Heilmittel-Richtlinie) je nach erforderlichem Zeitaufwand bis zu dreimal ,97 die mit dem Vertragsarzt abzustimmen und deren Abgabe entsprechend zu Abgabe der Leistungen der Ergotherapie bei motorisch-funktionellen Störungen nach der Leistungen der Ergotherapie als Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung Leistungen der Ergotherapie als Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierte Behandlung als Einzelbehandlung ,52 als Einzelbehandlung , , ,14 Leistungen der Ergotherapie bei psychisch-funktionellen Leistungen der Ergotherapie bei psychisch - funktionellen ,38 Störungen Störungen als Einzelbehandlung als Einzelbehandlung ,72 Behandlungszeit/Richtwert: 60 bis 75 Min. Behandlungszeit/Richtwert: 60 bis 75 Min , ,20 Behandlungszeit/Richtwert: 90 bis 120 Min. Behandlungszeit/Richtwert: 90 bis 120 Min. Der Vergütungssatz nach der Pos.-Nr ist nach Maßgabe der Leitsymptomatik der Heilmittel-Richtlinie) je nach erforderlichem Zeitaufwand bis zu zweimal ,38
3 die mit dem Vertragsarzt abzustimmen und deren Abgabe entsprechend zu Abgabe der Leistungen der Ergotherapie bei psychisch-funktionellen Störungen nach der
4 Leistungen der Ergotherapie bei psychisch-funktionellen Störungen in Form der Belastungserprobung zur Verbesserung/Stabilisierung der Ausdauer und der Grundarbeitsfähigkeiten als zwei zeitlich zusammenhängende Einzelbehandlungen an einem Tag Leistungen der Ergotherapie bei psychisch-funktionellen Störungen in Form der Belastungserprobung zur Verbesserung/Stabilisierung der Ausdauer und der Grundarbeitsfähigkeiten ,50 als zwei zeitlich zusammenhängende Einzelbehandlungen an einem Tag ,76 Regelbehandlungszeit/Richtwert: Minuten² in der Gruppe, in gleichem Umfang und in gleichem Maße zeitlich zusammenhängend, drei bis fünf Personen, je Teilnehmer ,99 in der Gruppe, in gleichem Umfang und in gleichem Maße zeitlich zusammenhängend, drei bis fünf Personen, je Teilnehmer Regelbeahndlungszeit/Richtwert: Minuten² ,81 Thermische Anwendungen (Wärme-/Kältetherapie) ,12 Thermische Anwendungen (Wärme-/Kältetherapie) ,06 Der Vergütungssatz nach der Pos.-Nr ist jeweils berechnungsfähig im Zusammenhang mit Leistungen der Ergotherapie bei motorisch-funktionellen Störungen oder bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen nur zusätzlich neben und abrechenbar Ergotherapeutische temporäre Schienen mit Anpassung nach Kostenvoranschlag Der Vergütungssatz nach der Pos.-Nr ist jeweils berechnungsfähig im Zusammenhang mit Leistungen der Ergotherapie bei motorisch-funktionellen Störungen oder bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen Ergotherapeutische temporäre Schiene - ohne Kostenvoranschlag bis Ergotherapeutische temporäre Schiene - mit Kostenvoranschlag Ergotherapeutische Funktionsanalyse ,02 Ergotherapeutische Funktionsanalyse ,81 Der Vergütungssatz nach der Pos.-Nr ist im Rahmen der ersten vertragsärztlichen Verordnung bei Behandlungsbeginn einmal zusätzlich ohne gesonderte vertragsärztliche Verordnung berechnungsfähig. nur einmal bei Behandlungsbeginn zusätzlich abrechenbar Zuschlag für die Abgabe der Leistungen der Ergotherapie im häuslichen Umfeld des Patienten ,86 Hausbesuch inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) ,50 Zuschlag für die Beratung zur Schulraum-, Arbeitsplatz-, Wohnraum- und Umfeldanpassung im häuslichen/sozialen Umfeld des Patienten inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) ,00 Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) je Patient ,00 Zuschlag für die Abgabe der Leistungen der Ergotherape im häuslichen Umfeld des Patienten, inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) ,00 Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld (die Abrechnung erfolgt zzgl.einem Kilometergeld von 0,30 Euro. Die Leistung kann nur einmal je Behandlungsfall abgerechnet werden.) ,87
5 Zuschlag für die Abgabe der Leistungen der Ergotherape einer sozialen Einrichtung (z.b. Altenheime), je Person inklusive Wegegeld (Einsatzpauschale) ,30 Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt-Bericht (Diese Leistung kann pro Verordnung nur einmal abgerechnet werden) ,56 Wegegeld je gefahrenen Kilometer ,32 Wegegeld je gefahrenen Kilometer ,30 Deklaratorischer Hinweis: den Versicherten steht die Wahl unter den Zugelassenen (Therapeuten) frei. Wählen Versicherte ohne zwingenden Grund einen anderen als einen der nächst erreichbaren Zugelassenen, so gehen die Mehrkosten nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Koordination der in diesem Zusammenhang notwendigen Vorgänge übernimmt die Kasse. Wegegeld je gefahrenen Kilometer (Diese Pos.-Nr. kann nur einmal in Verbindung mit der Pos abgerechnet werden.) ,30 Bei der Abgabe der Leistungen der Ergotherapie an mehrere beieinander wohnende Patienten am gleichen Tage sind der Zuschlag nach der Pos.-Nr beziehungsweise nach der Pos.-Nr und das Wegegeld nach der Pos.-Nr jeweils einmal berechnungsfähig.
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