VERG ÜTUNG~VEREINBARUNG

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1 Anlage 3 zum Vertrag vom zwischen dem Deutschen Verband der Ergother-apeuten (DVE) e. V., Karlsbad und der Sozialversicherµng für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirts6haftliche Krankenkasse (LKK), Kassel VERG ÜTUNG~VEREINBARUNG gültig ab

2 1 Gegenstand/Geltung$bereich Diese Vereinbarung regelt nach 125 SGB Vdie Vergütung von ergofherapeutischen Leistungen für Versicherte der landwirtschaftlichen Krankenkasse im gesamten Bundes~ebiet. 2 Vergütung und Abrechnung -der Leistungen (1) Die. Vergütungen der in der Leistungsbeschreibung des Rahmenvertrages.ge- mäß 125 Abs-. 2 SGB V vertragligh vereinbarten Leistungen richten sich nach den vereinbarten Preisen dieser Vergütungsvereinbarung. Diese Preise gelten als Höchstpreise im Sinne des 125 SGB V. Mit diesen Vergütungen sind alle Nebenleistungen abgegolten. Zusätzliche Forderungen beim Versicherten dürf~n nicht erhoben werden. Die Beträge schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. (2) Die vertragsärztlichen Verordnungen -sind. nach den Richtlinien des. 302 SGB V. in der jeweils. gültigen Fassung aufzubereiten und abzurechnen. Für die Abrechnung der Leistungen ist das genannte Tarifkennzeichen zu verwendl3n.. - (3) Im Rahmen der vertraglichen Leistungen dürfen nur Zuzahlungen gemäß 32 Abs. 2 SGB V i. V. m. '61 S~tz 3 SGB V gefotdert und angenommen werden. Die Zuzahlung beträgt im Heilmittelbereich z. Zt. 1 O % der Kosten. sowie 1 O je Verordnung (Rezept). 3 Transparenzvereinbarung (1) Die Vertragspartner haben für den Zeitraum 2017 bis 2019 die Möglichkeit, steigende Vergütungen oberhalb der Veränderungsrate nach 71 A~s. 3 SGB V zu vereinbaren und müssen dafür Sorge tragen, dass diese Erhöhungen nicht nur den Praxisinhabern, sondern auch clen angestellten Ergotherapeutin nen und Er;. gotherapeuten zu Gute kommen. So soll erreicht werden, da$s ~ie Therapieberufe nicht an Attraktivität verlieren und Weiterhin eine flächendeckende und qualitativ hochwertige Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen sichergestellt werden kann: (2) qa derzeit die Datenlage zur Einkom!'llenssitu.ation von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten nicht ausreichend ist, vereinbaren die Vertragspartner, sich zunächst an der offiziellen Statistik der Bundesagentttr für Arbeit -zu orientieren. Dort wird im sog. Entgeltatlas für Ergotherapeuten als Bru'ttot~onatsentgelt von vollzeitbeschäftigen Ergotherapeuten ein jährlicher Betrag im Mittel (Median) ausgewiesen (s. Anlage). (3) Im Rahmen der Vergütungsverhandlungen 2017 und 2018 haben die Vertragsparteien einen Abschluss deutlich oberhalb der GLS vereinbart, mit dem Ziel, die 2

3 stei_genden Verg~tungen ober.halb der_veränderüngsrate nach 7,1 Ab$. 3 SGB V auoh de.n angestellten Therapeutinnen und Therapeuten zu Güte kommen zu lassen. (4) zur Üb$tprüfun;g dieses vereinbarten Zieles werten die Vertr~gspartn~r im Rah.. men der kommenden Vergütungsverhandlun:geh die.dann vorfiegenden aktuellen Daten des Entgert~tlas~es erneut aus. Dabei ist zu beaohter,, däss, die D1;tt~n auch d)e Ergotherapelif!nhen und Ergotherapeuten-ftrfassen, die im stationären. Beielch -sowie tn anderen Einrichtungen (z.b. Pflegeheime; Schulen WEfrkstät--. teft) arbeiten, und qass-dort häufig Tarifvl:!rtrage {z.b~ TVÖD) gelte11. Nach Be.r(.l9ksicn(lfil!ng ~i.eser nicht-ambulanten Gehaltssteigerungen werden die Er~ l<~nnth i$se. über die Gehälter bei den zu~o:n-ftjgen Vergütlihgsverhandlttngem bedacht 4 Inkrafttreten ond Kündiyung (1) Die Vergütungsvereinbarung tritt ~m in Kraft. Die in der Vergütungs-. vereiflbarung vereinbarten PreJse g elten fürvertragsärztliche Verordnungen, -die at:> dem bzw. ao dern a'usgestelltwerden. FürVe_rordnungen, die iji der Zeit vom bis ausgestellt werden, gelten. die bis~ herigeh Pretse weiter. (2) Die Vergütungen :sollen grundsatzlich prospektiv für einen tul<ühftigen Zeitraum vereinb~rt.werden. Bei Ablaüf der Vereinbarung stellen die Vertr1:}gspartner si:. eher; dass zeitnah. Folgeverhandlungen stattffnde n. Bis zum Abschluss einer neuen Verg'btuns~vereihb.arung bleibt di.ese Vereinbarung gültig. - (3) Diese Vereinbarung kann vorn Deutschen Verband der Ergotherapel:ften e. V. udervon de.r LKK mit einer Frlsl. vor, qrei Monaten zum Ende eines Kalendermonats, erstmals zum gekündigt :werden. Kartshc;td, Kassel, 24.08:2018 DeUt$Qher Verband -der Ergotherapeuten s.bzialvetsic;:herung für Landwirtsohc;\tt., (DVE) e. V. Forsten und Gartenbau als LkK a,ö r f ~ 1 t f J f I I j,., 0 1! j 1 1 t O l 1 1) 1 1 O O I O f; 0 1 Unterschrift, -. 1 o a ~ f t 1 1 t t i t t- t f,-, 1 ~--~ C 1, f I' i ~ 1 U ntersch riff 3

4 Schlüssel Leistungserbringergruppe": Bitte im maschinellen Datenaustausch angeben Pos.- Maßnahmen der Ergotherapie Preis brutto in Preis brutto in Nr. Motorisch-funktionelle Behandlung ab ab (Zuzahlung = Zz) (Zuzahlung = Zz) Einzelbehandlung 35,50 38,70 Regeltherapiezeit: Minuten (Zz3,55) (Zz 3,87) Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem 35.,50 je Einheit 38, 70 je Einheit Tag) bei Beratung zur Integration in das häusli- (Zz3,55) (Zz 3,87) ehe und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches; zzgl. kommt die Ziffer zur Abrechnung Abrechnung bei verordneter Pos und 28,40 30,96 (Zz2,84) (Zz 3,10) Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 12,26 propatient 13, 37 pro Patient Regeltherapiezeit: Minuten (Zz 1,23) (Zz 1,34) Sensomotorisch/perzeptive Behandlung Einzelbehandlung 48,50 52,50 Regeltherapiezeit: Minuten (Zz 4,85) (Zz 5,25) Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem 48,50 je Einheit 52,50 je Einheit Tag) bei Beratung zur Integration in das häusli- (Zz 4,85) (Zz 5,25) ehe und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches; zzgl. kommt die Ziffer zur Abrechnung Abrechnung bei verordneter Pos und 38,80 42,00 (Zz 3,88) (Zz 4,20) Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 15,80 pro Patient 17,23 Regeltherapiezeit: Minuten (Zz 1,58) (Zz 1,72) Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/ neuropsychologisch orientierte Behandlung Einzelbehandlung 39,06 42,50 Regeltherapiezeit: Minuten (Zz 3,91) (Zz 4,25) Abrechnung bei verordneter Pos und 31,25 34,00 (Zz3,13) (Zz 3,40) Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 15,80 pro Patient 17,23 Regeltherapiezeit: Minuten (Zz 1,58) (Zz 1,72) Psychisch-funktionelle Störungen Einzelbehandlung 59,82 65,00 Regeltherapiezeit: Minuten (Zz 5,98) (Zz6,50) 1 Die Abrechnung der ergotherapeutischen Einzelbehandlung bei gleichzeitiger Anwesenheit von zwei Patienten ist nur dann möglich, wenn die Art der therapeutischen Maßnahmen die gleichzeitige Therapie zweier Patienten zulässt.

5 Pos.- Maßnahmen der Ergotherapie Preis brutto in Preis brutto in Nr. ab ab (Zuzahlung = Zz) (Zuzahlung = Zz) Einzelbehandlung als Belastungserprobung 59,82 je Einheit 65,00 je Einheit (in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt können bei Störungen (Zz 5,98) (Zz6,50) der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten 2 zusammenhängende Einheiten an einem Tag durchgeführt werden) Einzelbehandlung (bis zu 2 Einheiten an einem 59,82 je Einheit 65,00 je Einheit Tag) bei Beratung zur Integration in das häusli- (Zz 5,98) (Zz6.50) ehe und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuches; zzgl. kommt.die Ziffer zur Abrechnung Abrechnung bei verordneter Pos und 47,86 52,00 (Zz4,79) (Zz5,20) Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) 29,23 pro Patient 31,87 propatient Regeltherapiezeit: Minuten (Zz2,92) (Zz3,19) Gruppenbehandlung (3-6 Patienten) als Selas- 29,23 31,87 tungserprobung je Einheit und Patient je Einheit und Patient (in Abstimmung mit dem verordnenden A rzt können bei Störungen (Zz 2.92) (Zz3,19) der Ausdauer und Grundarbeitsfähigkeiten 2 zusammenhängende Einheiten an einem Tag durchgeführt werden) Thermische Anwendung - Wärme oder Kälte 5,39 5,87 (als Ergänzung zur motorisch-funktionellen oder sensomotorisch- (Zz0,54) (Zz0,59) perzeptiven Behandlung) Ergotherapeutische temporäre Schiene Herstellung, Anpassung und Korrektur temporäre r Schiene n ohne Kostenvoranschlag bis 150,-- EUR mit Kostenvoranschlag Analyse des ergotherapeutischen Bedarfs 24,93 27, 17 Funktionsanalyse und Anamnese (Zz 2:49) (Zz 2,72) (nur einmal bei Behandlungsbeginn zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar) Verwaltungsaufwand für Therapeut-Arzt- 0,77 0,84 Bericht (Zz0,00) (Zz 0,00) (Diese Leistung kann pro Verordnung nur einmal abgerechnet werden) Hausbesuche Hausbesuch. bei Beratung zur Integration in 15,73 17,15 das häusliche und soziale Umfeld (Zz 1,57) (Zz 1.72) (kann nur bei ergotherapeutischer Einzeltherapie einmal pro Regelfall erbracht und abgerechnet werden und erfordert keine gesonderte ärztliche Verordnung) ärztlich verordneter Hausbesuch incl. Wege- 15,73 17, 15 geld (Einsatzpauschale); kann nur e inmal pro Tag und (Zz 1,57) (Zz 1,72) Patient abgerechnet werden

6 Entgeltatlas Seite 1 von 1 Entgelt rar die Berufsgattung.Berufe In der Ergotherapie. komplexe Spezfallslentätlgkeiten. ändern Zu dieser Berufsgallung gehört u.a. der Beruf.Ergolherapeut/Ergotherapeut1n. Mittleres Entgelt (Median) in Deutschland 2471 Euro Eckwerte (Altersgruppe: Gesamt; Geschlechl: Gesamt)Der gewählle Beruf ErgotherapeuUErgotherapeulln" gehört zur Berufsgattung Berufe In der Ergotherapie komplexe Spezlallstentällgkelten". Das Bruttomonatsentgelt von Votlzeltbeschäfttgten In der Berufsgattung.Berufe In der Ergotherapie - komplexe Spezialistentatigkeilen' betrug 2017 am Arbellsort Deutschland im Mtttel (Median) 2471 Euro, Das Medianenlgell aller Vollzeltbeschättlglen In Deutschland (Beruf: Gesamt: Altersgruppe: Gesamt; Geschlecht: Gesamt) lag bei 3209 Euro. Hinweis: Der Median, Ober den hier berichtet wird, ist rm Allgemeinen nicht mit Durchschn~lswerten gleichzusetzen. Der Median teilt eine nach der Höhe der Entgelte sortierte Häuligkeitsver1eilung in zwei gleich große Telle und slehl damlt In der Mille der Ve~ellung. Entgelte nach Reg ionen (Altersgruppe: Gesamt; Geschlechl: Gesamt) Oeulschlend Ostdeulschland Wesldeutschland Entgelte nach Geschlecht (Region: Deutschland: Attersgruppe: Gesamt) Ver1ellung der Vollzeitbeschäniglen nach Geschlechl (Region: Oeulschland, Altersgruppe: Gesamt) Gesamt Männer Frt1uen Entgelte nach Altersgruppen (Region: Deutschland; Geschlecht: Gesamt) Verteilung der Vollzeitbeschäftigten nach Altersgruppe (Region: Deutsch land, Geschlecht: Gesamt) ab 55 (12%) unter 25 (10%) Gesamt unter bis unter 55 ab

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