Vergütungsvereinbarung. zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen
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- Oldwig Dunkle
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1 Anlage 4 Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen zwischen dem Deutschen Verband der Ergotherapeuten e.v. (nachstehend DVE genannt) - einerseits - und der AOK Nordost Die Gesundheitskasse der AOK Sachsen-Anhalt (nachstehend AOK genannt) - andererseits - Seite 1 von 9
2 1 Gegenstand/Geltungsbereich 1. Diese Vergütungsvereinbarung ersetzt mit Wirkung ab die bisherige Vergütungsvereinbarung (Anlage 4) wirksam ab zum Vertrag gemäß 125 SGB V über die Versorgung mit ergotherapeutischen Leistungen vom (nachfolgend Rahmenvertrag genannt) und regelt die Vergütung für alle im Land Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt zugelassenen Leistungserbringer. 2. Diese Vereinbarung regelt nach 125 SGB V die Vergütung von ergotherapeutischen Leistungen für Versicherte der AOK. 3. Sie gilt für zugelassene Mitglieder des vertragsschließenden Berufsverbandes und Nichtmitglieder, die den Rahmenvertrag nach 125 Abs. 2 SGB V in der jeweils gültigen Fassung schriftlich anerkannt haben. 2 Vergütung und Abrechnung der Leistungen 1. Die Vergütung der Leistungen im Sinne dieser Vereinbarung richtet sich nach den vereinbarten en gemäß der Anlage 4a. Diese e gelten als Höchstpreise im Sinne des 125 SGB V. Sie gelten für Leistungen, die ab dem, und verordnet wurden. 2. Für die Abrechnung der Leistungen gelten die Festlegungen des jeweils gültigen Vertrages nach 125 SGB V über ergotherapeutische Behandlungen. 3. Die Verordnungen sind nach den Richtlinien des 302 SGB V in der jeweils gültigen Fassung aufzubereiten und abzurechnen. 3 In-Kraft-Treten, Laufzeit 1. Die Vergütungsvereinbarung tritt am in Kraft. 2. Die Vergütungsvereinbarung kann durch jeden Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalendervierteljahres, frühestens jedoch zum schriftlich gekündigt werden. Bei einer Kündigung gelten die e bis zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung. Protokollnotiz1: Für die Abrechnung der Leistungen sind folgende Tarifkennzeichen zu verwenden: AOK Nordost für das Land Brandenburg AOK Nordost für Mecklenburg-Vorpommern AOK Sachsen-Anhalt Unterschriftsseite zur Anlage 4 Vergütungsvereinbarung zur Abrechnung ergotherapeutischer Leistungen Seite 2 von 9
3 Potsdam, Magdeburg, Karlsbad, den... Deutscher Verband der Ergotherapeuten e. V. AOK Nordost Die Gesundheitskasse AOK Sachsen-Anhalt Protokollnotiz 2: Die Vertragspartner kommen überein, zum den Abschluss neuer länderspezifischer Rahmenverträge zu vereinbaren, die den Rahmenvertrag vom ablösen sollen. Zur Verringerung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes vereinbaren die Vertragspartner, zur Vergütung der Hausbesuche und Wegeaufwendungen gemeinsam Pauschalen zu entwickeln, die in die nächste Vergütungsvereinbarung aufgenommen werden sollen. Anlage 4a liste Ergotherapie ab / / Seite 3 von 9
4 Ergotherapeutische Behandlung bei motorischfunktionellen Störungen: dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der motorischen Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen Einzelbehandlung 16,96 17,64 18,30 Regelbehandlungszeit: Minuten Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem Tag) bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuchs 16,96 17,64 18,30 Diese Behandlungsposition kann im Einzelfall als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht werden. Dabei können einmal pro Regelfall bis zu 3 Einheiten zusammenhängend als Beratung erbracht und somit als Teil der verordneten Behandlungsserie abgerechnet werden. In diesem Fall kommt ergänzend die Ziffer zur Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn die ergotherapeutische Einzelbehandlung als Hausbesuch verordnet wurde Gruppenbehandlung Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) ist, dass der Patient keine ständige direkte therapeutische Intervention benötigt. 7,46 7,50 7,50 Regelbehandlungszeit: Minuten Seite 4 von 9
5 Ergotherapeutische Behandlung bei sensomotorischen/perzeptiven Störungen: dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der sensomotorischen und perzeptiven Funktionen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen. Sie ist ein komplexes Behandlungsverfahren mit häufig mehreren Therapiezielen Einzelbehandlung 26,08 27,12 28,10 Regelbehandlungszeit: Minuten Einzelbehandlung (bis zu 3 Einheiten an einem Tag) bei Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuchs 26,08 27,12 28,10 Diese Behandlungsposition kann im Einzelfall als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht werden. Dabei können einmal pro Regelfall bis zu 3 Einheiten zusammenhängend als Beratung erbracht und somit als Teil der verordneten Behandlungsserie abgerechnet werden. In diesem Fall kommt ergänzend die Ziffer X9932 zur Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn die ergotherapeutische Einzelbehandlung als Hausbesuch verordnet wurde Gruppenbehandlung Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) ist die Feststellung von sozialen, kognitiven und motorischen Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere dann, wenn auch sozioemotionale Störungen vorliegen, die eine Gruppenbehandlung medizinisch notwendig machen. 10,42 10,50 10,50 Regelbehandlungszeit: Minuten Seite 5 von 9
6 Ergotherapeutisches Hirnleistungstraining/Neuropsychologisch orientierte Behandlung dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der neuropsychologischen Hirnfunktionen, insbesondere der kognitiven Störungen und der daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen Einzelbehandlung 19,50 19,50 19,50 zeichnet sich dadurch aus, dass jedes Leistungsdefizit so spezifisch wie möglich trainiert wird, d. h. ohne andere und/oder komplexe Hirnleistungen zu beanspruchen. Regelbehandlungszeit: Minuten Gruppenbehandlung kommt für Patientengruppen (3-5 Patienten) zum Einsatz, bei welchen komplexe, kognitive Störungen befundet werden und welche gerade unter gruppendynamischen Aspekten besonders therapiert werden müssen. 10,42 10,50 10,50 Regelbehandlungszeit: Minuten Seite 6 von 9
7 Ergotherapeutische Behandlung bei psychischfunktionellen Störungen dient der gezielten Therapie krankheitsbedingter Störungen der psychosozialen und sozioemotionalen Funktionen und den daraus resultierenden Fähigkeitsstörungen Einzelbehandlung 32,58 33,88 34,30 Regelbehandlungszeit: Minuten Einzelbehandlung (soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden) 32,58 33,88 34,30 Bei psychisch-funktionellen Behandlungen können im Einzelfall in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt bei Störungen der Ausdauer und der Grundarbeitsfähigkeiten zwei zusammenhängende Therapieeinheiten an einem Tag als Belastungserprobung durchgeführt werden. Diese erhöhte Frequenz kann nur erbracht werden, wenn sie verordnet wurde Einzelbehandlung (bis zu 2 Einheiten an einem Tag) als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld im Rahmen eines Hausbesuchs 32,58 33,88 34,30 Diese Behandlungsposition kann im Einzelfall als Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld erbracht werden. Dabei können im Regelfall bis zu 2 Einheiten zusammenhängend als Beratung erbracht und somit als Teil der verordneten Behandlungsserie abgerechnet werden. In diesem Fall kommt ergänzend die Ziffer zur Abrechnung. Dies gilt nicht, wenn die ergotherapeutische Einzelbehandlung als Hausbesuch verordnet wurde Gruppenbehandlung Voraussetzung für die Gruppenbehandlung (3-5 Patienten) ist die Feststellung der Grundvoraussetzungen für die Gruppenfähigkeit. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere, wenn die individuelle Problematik des Patienten die Nutzung von gruppendynamischen Prozessen und stützenden Funktionen der Gruppe erfordert. Regelbehandlungszeit: Minuten 18,44 18,60 18,60 Seite 7 von 9
8 54213 Gruppenbehandlung (soweit verordnete zusammenhängende Einheiten als Belastungserprobung abgegeben werden) Bei psychisch-funktionellen Behandlungen können im Einzelfall in Abstimmung mit dem verordnenden Arzt bei Störungen der Ausdauer und der Grundarbeitsfähigkeiten zwei zusammenhängende Therapieeinheiten an einem Tag als Belastungserprobung durchgeführt werden. Diese erhöhte Frequenz kann nur erbracht werden, wenn sie verordnet wurde. 18,44 und Patient 18,60 und Patient 18,60 und Patient Thermische Anwendungen (Wärme oder Kälte) 2,87 2,98 3,00 ergänzen eine motorisch-funktionelle oder sensomotorisch/perzeptive Behandlung. Ergotherapeutische temporäre Schiene ergänzt im Einzelfall die motorisch-funktionelle oder sensomotorisch/perzeptive ergotherapeutische Behandlung ohne Kostenvoranschlag bis nach Kostenvoranschlag über Ergotherapeutische Funktionsanalyse 11,35 11,80 11,90 ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar. Seite 8 von 9
9 59901 Ärztlich verordneter Hausbesuch 5,44 5,60 5, Behandlung weiterer Patienten in einer Einrichtung/Gemeinschaft am gleichen Tag 2,23 2,30 2, Wegegeld je Kilometer 0,29 0,30 0, Wegegeldpauschale je Besuch 2,62 2,70 2, und können in Verbindung mit nur einmal abgerechnet werden Hausbesuch bei der Beratung zur Integration in das häusliche und soziale Umfeld 5,44 5,60 5,60 ist nur einmal pro Regelfall abrechenbar Die erste Stelle der Positionsnummer beschreibt den Leistungserbringer: 5 bei Leistungserbringung durch Ergotherapeuten Seite 9 von 9
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