Anlage 2 zum Vertrag. 1 Vergütungsliste (gültig ab 01. Januar 2016)
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- Damian Ritter
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1 zum Vertrag über Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie vom 1. Januar 2005 in der Fassung vom Vergütungsliste (gültig ab 01. Januar 2016) X3010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung abrechenbar und vom Versicherten auf der Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und abgerechnet werden. Eine Abweichung hiervon ist grundsätzlich nicht möglich. Regelbehandlungszeit: 60 Minuten Stimmtherapie Stimmstörungen sind organisch, funktionell oder psychogen bedingte Störungen, welche die Stimmgebung, den Stimmklang, die Intonation und Belastungsfähigkeit der Stimme beeinträchtigen. Stimmtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und Erhaltung der stimmlichen Kommunikationsfähigkeit und des Schluckaktes sowie der Vermittlung von Kompensationsmechanismen (z. B. Bildung einer Ersatzstimme, Üben des Gebrauchs elektronischer Sprechhilfen). Sie umfasst insbesondere Maßnahmen zur Regulation von Atmung, Phonation, Artikulation und Schluckvorgänge. 59,20 5,92
2 Sprechtherapie Sprechstörungen sind zentral oder peripher bedingt und weisen Schädigungen Funktions- und Fähigkeitsstörungen der Ausführung der Artikulation bzw. des Sprechablaufes auf. Sprechtherapie dient der Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der koordinierten motorischen und sensorischen Sprechleistung sowie des Schluckvorganges, insbesondere durch Maßnahmen zur gezielten Anbahnung und Förderung der Artikulation, der Sprechgeschwindigkeit und der koordinativen Leistung von motorischer und sensorischer Sprachregion, des Sprechapparates, der Atmung, der Stimme sowie des Schluckvorganges, ggf. unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes in das Therapiekonzept. Sprachtherapie Sprachstörungen sind zentral bedingte Schädigungen / Funktions- und/oder Fähigkeitsstörungen, die lexikalische, semantische, morphologische, syntaktische, phonologische und pragmatische Strukturen betreffen. Sprachtherapie dient der Anbahnung/Wiederherstellung, Besserung und dem Erhalt der sprachlichen und kommunikativen Fähigkeiten sowie des Schluckvorganges, insbesondere durch Maßnahmen zur Anbahnung sprachlicher Äußerungen, zum Aufbau und Wiederherstellung des Sprachverständnisses, des Wortschatzes, der Wortfindung, der Grammatik, der Aussprache und der Schaffung (Wiederherstellung) der Kommunikationsfähigkeit und zur Verbesserung und zum Erhalt des Schluckvorganges. X Minuten mit dem Patienten 23,20 2,32 X Minuten mit dem Patienten 34,00 3,40 2 von 5
3 X Minuten mit dem Patienten 41,25 4,13 Zweier- und Gruppentherapie Voraussetzung für die Gruppenbehandlung ist, dass der Patient keine ständige direkte therapeutische Intervention benötigt. Zum Einsatz kommt die Gruppenbehandlung insbesondere dann, wenn neben den Störungen auch soziemotionale Voraussetzungen vorliegen, die eine Gruppenbehandlung medizinisch ermöglichen. Die Gruppentherapie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn sie einer Einzeltherapie hinsichtlich des Behandlungsergebnisses überlegen sein könnte oder diese sinnvoll ergänzt. X3220 Zweiergruppe 45 Minuten mit den Patienten, je Patient 30,00 3,00 X3222 Gruppen mit 3 5 Patienten 45 Minuten mit den Patienten, je Patient 18,00 1,80 X3223 Zweiergruppe 60 Minuten mit den Patienten, je Patient 44,00 4,40 X3224 X9901 Gruppen mit 3 5 Patienten 60 Minuten mit den Patienten, je Patient Hausbesuche Ärztlich verordnete Hausbesuch kann in Verbindung mit X9902 nicht abgerechnet werden 30,54 3,05 6,60 0,66 3 von 5
4 X9902 Behandlung weiterer Patienten in einer Einrichtung/Gemeinschaft am gleichen Tag nicht abrechnungsfähig in Verbindung mit Leistungen X9901, X9907 4,30 0,43 X9907 Wegegeld je km und Besuch abrechnungsfähig nur in Verbindung mit X9901 0,32 0,03 verbindliche Erläuterungen: (I) Leistungserbringerschlüssel bei Abrechnung über DTA: (bei Leistungserbringung durch Logopäden, Atem-, Sprechund Stimmlehrer, Staatl. Anerkannte Sprachtherapeuten) (bei Leistungserbringung durch Sprachheilpädagogen, Dipl.- Pädagogen) (bei Leistungserbringung durch sonstige Sprachtherapeuten, klinische Sprechwissenschaftler) (II) Die erste Stelle der Positionsnummer beschreibt den Leistungserbringer: 3 bei Leistungserbringung durch Logopäden, Atem-, Sprech- und Stimmlehrer, Staatl. Anerkannte Sprachtherapeuten 4 bei Leistungserbringung durch sonstige Sprachtherapeuten (III) (IV) Mit den vorstehenden Vergütungssätzen sind sämtliche Aufwendungen im Zusammenhang mit der verordneten Therapie abgegolten. Sofern sich der Praxissitz des Leistungserbringers räumlich in unmittelbarer Nähe zum Ort der Leistungserbringung befindet (z.b. auf dem Gelände einer Einrichtung des Betreuten Wohnens), sind die Leistungen X9901, X9902 und X9907 generell nicht abrechnungsfähig. 2 Geltungsbereich / Behandlungspreise (1) Für die Behandlung von Versicherten der Betriebskrankenkassen gelten die in der Liste für den jeweiligen Vertragszeitraum aufgeführten e für Leistungen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie. 4 von 5
5 (2) Entsprechend der Vergütungsvereinbarung von 2012 ist die Protokollnotiz IV des Vertrages gültig ab 1. Januar 2005 in der Fassung erfüllt und entfällt. 3 In-Kraft-Treten und Kündigung (1) Diese Vergütungsliste tritt am 01.Januar 2016 in Kraft. Sie kann von jeder Vertragspartei mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres, erstmals zum 31. März 2017, gekündigt werden. Solange keine neuen e vereinbart sind, gelten die bisherigen e weiter. (2) Alle ab dem 01.Januar 2016 erbrachten Leistungen werden zu den jeweils gültigen Sätzen vergütet. (3) Die Kündigung dieser Vergütungsliste durch einen oder mehrere Landesverbände wirkt unmittelbar gegenüber den Leistungserbringern nach 2 (II) oder (III) des Vertrages gemäß 125 SGB V über Leistungen der Stimm-, Sprechund Sprachtherapie, gültig ab 1. Januar 2005 in der Fassung vom 1. Januar Die Kündigung durch einen Vertragspartner berührt die Weitergeltung dieser Vergütungsliste zwischen den übrigen Vertragsparteien nicht. Hannover, Frechen, Hamburg, Moers, den dba Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimm- Lehrer/innen Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.v. BKK Landesverband Mitte dbl Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.v. BKK-Landesverband NORDWEST dbs Deutscher Bundesverband für Logopädie e.v. 5 von 5
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