Anlage 3 zum Vertrag vom zwischen

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1 Anlage 3 zum Vertrag vom zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/nen, Lehrervereigung Schlaifhorst-Andersen e. V. (dba), Hamburg dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e.v. (dbl), Frechen dem Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e.v. (dbs), Moers und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) VERGÜTUNGSVEREINBARUNG gültig ab (Datum der Leistungsabgabe) 1 von 9

2 1. Diese Vergütungsverebarung nach 125 SGB V regelt die Vergütungen von Leistun 2. Die Vergütungsverebarung gilt für alle zur Behandlung der Versicherten der LKK zuge 2. Sollte jedoch im Rahmen der Ezeltegration/Inklusion ee SSST-Behandlung lassenen Mitglieder des dba, des dbl und des dbs jeweils im Umfang der ausgespro gen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie für die Versicherten der Landwirtschaftli Behandlung Erichtungen (Ezeltegrationhlnklusion) Gegenstand und Geltungsbereich 1 gemäß 11 Abs. 2 HeilM-RL 2 die LKK. chen Krankenkasse. um ee ärztliche Anordnung aufgrund eer medizischen Notwendigkeit, sondern viel mehr um ee Erlaubnis bzw. Freigabe an den Therapeuten handelt und dieser nach 11 Abs und 4 HeilM-RL eer Regelerichtung notwendig se, stets entscheiden kann, ob er ee Therapie Erichtungen tatsächlich durch so ist dem Therapeuten der Aufwand des Besuches der Regelerichtung zu erbracht werden. Nach Ablauf dieser Frist werten die Vertragspartner chenen Zulassung und 1. Die Therapie Erichtungen begründet kee Hausbesuchsvergütung, da es Gegensatz zu eem verordneten Hausbesuch führen möchte. beizufügen, dass das behandelte Kd dem besonderen Personenkreis angehört vergüten. Der Therapeut führt die Behandlung der Regelerichtung nur durch, wenn dort e geeigneter Therapieraum zur Verfügung steht und das Therapieziel durch die Behandlung der Regelerichtung nicht gefährdet wird. Der The rapeut stellt sicher, dass die Therapie während der Schulferien des Versicherten sich hierbei X9935 bzw. X9936 abzurechnen. Auf der Verordnung hat der Therapeut den Ort fortgeführt werden kann. im nicht 3. Zur besseren Nachvollziehbarkeit und zur Abgrenzung zu den bisherigen Haus und ganztägig der Erichtung untergebracht ist. Die LKK stellt sicher, dass diese Gebührenpositionen nicht die Daten für die regionalen Heilmittelverebarungen gern. 84 SGB V und auch nicht die Wirtschaftlichkeits 4. Die Möglichkeit der Abrechnung dieser neuen Abrechnungspositionen ist als Pi der Behandlung konkret anzugeben und ee Bestätigung (Anlage) der Eltern besuchspauschalen, sd diese Kosten über die Gebührenpositionsnummer lotprojekt befristet für Behandlungen, die der Zeit vom bis das Ergebnis aus und entscheiden über das weitere Vorgehen. prüfungen gern. 106 SGB V efließen. 2 von 9

3 3 Vergütung der Leistungen 1. Die Vergütungen der der Leistungsbeschreibung des Rahmenvertrages gemäß 125 SGB V vertraglich verebarten Leistungen richten sich nach den verebarten Preisen dieser Vergütungsverebarung. Diese Preise gelten als Höchstpreise im Sne des 125 Abs. 2 SGB V. 2. Die der Vergütungsverebarung verebarten Preise gelten für alle Leistungen, die ab dem erbracht werden. Sofern Leistungen bereits nach der bisherigen Ver ebarung abgerechnet wurden, wird auf ee rückwirkende Korrektur verzichtet Abs. 2 SGB V i. V. m. 61 Satz 3 SGB V ist zu beachten. Die Zuzahlung beträgt 10v. H. der Kosten der Heilmittel sowie 10 je Verordnung (Rezept). Auch die Hausbe suchspauschalen (X9933, X9934, X9935, X9936) sd zuzahlungspflichtig. Von der Zuzahlung ist nur der gesetzlich festgelegte Personenkreis befreit. 4 Abrechnung der Leistungen Für die Abrechnung gelten die Richtlien über Form und Inhalt des Abrechnungsverfah rens mit sonstigen Leistungserbrgern nach 302 Abs. 2 SGB V der jeweils aktuellen Fassung sowie 12 des Rahmenvertrages. 5 Inkrafttreten und Laufzeit der Vergütungsverebarung Die Vergütungsverebarung tritt am Kraft. 2. Die Vergütungsverebarung kann durch die Vertragspartner mit eer Frist von drei Mo naten zum Monatsende, frühestens jedoch zum schriftlich gekündigt werden. Bis zum Inkrafttreten eer neuen Verebarung sd die bis dah geltenden Preise der Abrechnung zu Grunde zu legen. 3 von 9

4 Vergütungsliste nach 125 SGB V Schlüssel Leistungserbrgergruppe : (vgl. Abrechnungshweis Ziffer 4) Bitte im maschellen Datenaustausch angeben! Pos.- Leistungsbeschreibung Preis Zu- Preis Nr. brut- zah- netto to lung Erstbefundung X3010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 75,00 7,50 67,50 (nur emal je Behandlungsfall abrechenbar) Ezelbehandlung X3102 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Ezelbehand- 26,40 2,64 23,76 lung Reqelbehandlunqszeit: 30 M. mit dem Patienten X3103 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Ezelbehand- 39,61 3,96 35,65 lung Regelbehandlungszeit: 45 M. mit dem Patienten X3104 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Ezelbehand- 52,80 5,28 47,52 lung Reqelbehandlunqszeit: 60 M. mit dem Patienten Gruppenbehandlung X3220 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbe- 35,64 3,56 32,08 handlung Gruppe mit bis zu 2 Patienten Regelbehandlungszeit: 45 M. mit den Patienten X3222 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbe- 14,52 1,45 13,07 handlung Gruppe mit bis zu 3 bis 5 Patienten Regelbehandlunqszeit: 45 M. mit den Patienten 4 von 9

5 X3223 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbe- 71,28 7,13 64,15 handlung Gruppe mit bis zu 2 Patienten Regelbehandlungszeit: 90 M. mit den Patienten X3224 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbe- 29,04 2,90 26,13 handlung Gruppe mit bis zu 3 bis 5 Patienten Regelbehandlungszeit: 90 M. mit den Patienten Sonstige Leistungen X9933 Hausbesuch kl. Wegegeld12,43 1,24 11,19 X9934 Hausbesuch eer sozialen Erichtung klusive Wege- 6,60 0,66 5,94 geld (Esatzpauschale) je Patient Der Begriff soziale Erichtung bezeichnet Erichtungen, die zur Pflege und Betreuung älterer, pflegebedürftiger oder behderter Personen dienen. Dies sd sbesondere Alten Pflege- und Behdertenerichtungen, jedoch kee E richtungen des Betreuten Wohnens. X9935 Besuch kl. Wegegeld für die Behandlung12,43 1,24 11,19 ees Kdes oder Jugendlichen bis zum vollendeten bensjahr (ggf. darüber haus bis zum Abschluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung) nach tungsverebarung. Voraussetzung Ezeltegration/Inklusion ist, Le dieser Vergü dass es sich um ee eer Regelerichtung handelt der Erich und sich das Kd/der Jugendliche ganztägig :ung aufhalt. Die Abrechnung ist ohne die Verordnung ees Hausbesuches möglich. x9936 Besuch kl. Wegegeld für die Behandlung6,60 0,66 5,94 von zwei und mehr Kdern oder Jugendlichen bis zum voll endeten schluss der bereits begonnenen schulischen Ausbildung) nach Lebensjahr (ggf. dieser Vergütungsverebarung chem Zusammenhang. Voraussetzung Ezeltegrationen/Inklusion darüber haus bis zum Ab zeitlichem und räumli ist, und sich die Kder! Jugendlichen ganztägig aufhalten. dass es sich um eer Regelerichtung handelt der Erichtung Die Abrechnung ist ohne die Verordnung ees Hausbesuches möglich. 5 von 9

6 Erläuterungen zur Vergütungsliste (1) Die Beträge sd Bruttobeträge im Sne des UStG. Mehrwertsteuer kann daher auch dann nicht zusätzlich berechnet werden, wenn der Zugelassene die Vor aussetzungen des 4 UStG nicht erfüllt. (2) In den umstehend aufgeführten Beträgen sd alle Nebenleistungen enthalten. Zusätzliche Forderungen oder Zuzahlungen dürfen nicht geltend gemacht wer den. (3) Abhängig von der Art der Grundzulassung des Leistungserbrgers ist das X der ersten Stelle von der Heilmittelpositionsnummer wie folgt zu ersetzen: T13h1 bei Logopäden, staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/nen (Schule Schlaifhorst-Andersen) und staatlich geprüften Sprachtherapeuten 4 bei den sonstigen Sprachtherapeuten. (4) Die Verwendung des Schlüssels Leistungserbrgergruppe richtet sich nach der Grundzulassung des Therapeuten: bei Logopäden, staatlich geprüften Atem-, Sprech- und Stimmieh rer/nen (Schule Schlaifhorst-Andersen) und staatlich geprüften Sprachthera pe uten bei den sonstigen Sprachtherapeuten. (5) Mit den Hausbesuchspauschalen (X9933, X9934, X9935, X9936) sd alle Kosten für den (Haus)besuch eschließlich Wegegeld abgegolten. Weitere Kosten sd diesem Zusammenhang nicht abrechenbar. 6 von 9

7 Frechen, Hamburg, Kassel, Moers den SoziaIverscherung für n und Grten Landwrtschaft, Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau als LKK Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmiehrer/nen, Lehrervereigung Schlaifhorst-Andersen e.v. (dba) Q L3undoGgoeChäfts D*uubnBsatirband für Logopädie eoirechen Deutscher Bundesverband der akademi schen Sprachtherapeuten e.v. (dbs) 7 von 9

8 PROTOKOLLNOTIZEN Die Regelung eer Vergütung zur Umsetzung des 11(2) Heilmittel-Richtlie i.d.f. vom (Behandlung Erichtungen) ist zwischen den Vertragspartnern strit tig. Es wird seitens der Kassen von dem Grundgedanken ausgegangen, dass die Be handlung Sondererichtungen aufgrund der Vielzahl der Patienten diesen Erich tungen kostendeckend durchgeführt werden könne. Die Verbände verweisen demge genüber auf das gerge Patientenklientel der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Therapeutenwahlfreiheit des Patienten im SGB V. 2. Da kurzfristig mit keer Änderung der HeilM-RL zu diesem Punkt gerechnet wird, ha ben sich die Vertragspartner auf e befristetes Pilotprojekt verständigt (vgl. hierzu 2 Nr. 4 des Vertrages). Allerdgs könnte die Gefahr bestehen, dass die Regelschulen forcieren, viele lntegrations-/lnklusionskder aufzunehmen. Wenn diese während der Unterrichtszeit der Erichtung therapiert werden, könnten u. U. Lehrerstellen ab gebaut werden, weil die Kder zum Großteil durch Therapeuten betreut werden. Dann würden unzulässige Kosten der Kultusmisterien auf die GKV verlagert. Dies ist aller dgs e gesamtgesellschaftliches Problem, welches mit dem vorliegenden Vertrag nicht gelöst werden kann. 3. Die Verhandlungspartner sd sich eig, nach Abschluss des Pilot-Projektes (Vergü tung des Besuches bei Integration/Inklusion eer Regelerichtung) das Ergebnis gemesam auszuwerten und zu bewerten, mit der Möglichkeit eer Anschlussvere barung. In dem Bewusstse, dass den ezelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen bestehen, ist für dieses Pilotprojekt ee bundeslandübergreifende Rege lung angestrebt worden. Soweit Besonderheiten der Länder bei der Eschränkung auf Regelerichtungen Probleme bereiten, werden diese bei der Entscheidung über die Fortführung dieses Pilotprojektes berücksichtigt. 4. Die Verhandlungspartner sd sich eig, dass folgende These auf der Agenda der nächsten Verhandlungsrunde steht: Die Erfahrungen der Krankenkassen zeigen, dass Zugelassene, die Mitglied ees Be rufsverbandes sd, bei den Krankenkassen weniger Verwaltungsaufwand verursachen und damit een Beitrag zur Reduzierung der Verwaltungskosten leisten. Denn Infor mationen zu den Verträgen, Beantwortung von Fragen zu Abrechnungen usw. erhalten diese durch ihren Berufsverband. Die Fanzierung der Berufsverbände erfolgt durch Mitgliedsbeiträge, die bei den Zugelassenen Mehrkosten verursachen. Dem Rechnung tragend erhalten Zugelassene, die am ees Kalenderjahres Mitglied eem der Berufsverbände sd, für das Kalenderjahr die zwischen den Vertragspartnern ver ebarten höheren Vertragspreise. 8 von 9

9 Anlage zur Vergütungsverebarung Nachweis der Eltern Hiermit bestätige ich, dass me Kd Name: Geburtsdatum: Adresse: folgende Erichtung/Schule/Kdergarten/Kdertagesstätte ganztägig besucht: Aufgrund von (entsprechendes bitte ankreuzen) Integration Inklusion Sonstiges: (bitte ausführen) soll me Kd der Erichtung behandelt werden. Datum, Ort: Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten 9 von 9

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