Das Ethikkomitee der DRK Kliniken Berlin Satzung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Das Ethikkomitee der DRK Kliniken Berlin Satzung"

Transkript

1 Das Ethikkomitee der DRK Kliniken Berlin Satzung (aktualisierte Fassung, Januar 2016) 1 Name, Rahmenbedingungen, Aufgaben Zusammensetzung, Mitglieder, Vorsitz Meinungsfreiheit, Verschwiegenheit, Öffentlichkeit Sitzung, Arbeitsweise Ethische Leitlinien Auflösung Änderung der Satzung Name, Rahmenbedingungen, Aufgaben 1.1 Die Geschäftsführung der DRK Kliniken Berlin, einem Verbund von Einrichtungen zur medizinischen und pflegerischen Behandlung und Betreuung kranker Menschen in gemeinnütziger Trägerschaft der DRK-Schwesternschaft Berlin e.v., richtet ein Komitee mit dem Namen Ethikkomitee ein. 1.2 Die Geschäftsführung gewährleistet eine freie und ergebnisoffene Arbeit des Ethikkomitees. 1.3 Die Geschäftsführung unterstützt die Arbeit des Ethikkomitees administrativ. Dazu gehören eine Unterstützung bei Sekretariatsaufgaben und die zentrale Verwaltung der erforderlichen Dokumentationen. Sie stellt eine Sammlung von Dokumenten, Veröffentlichungen und Leitlinien zusammen, auf die das Ethikkomitee für seine Arbeit zurückgreifen kann. 1.4 Die Aufgaben des Ethikkomitees sind insbesondere die Förderung des allgemeinen ethischen Bewusstseins bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Förderung der Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit kritischen Entscheidungsprozessen potentiell konfrontiert werden, die Beratung bei der Lösung ethischer Probleme in Einzelfällen auf Anfrage. Anfragen können durch die Geschäftsführung, Patientinnen und Patienten, Angehörige und Beschäftigte in der Patientenversorgung gestellt werden. Für die Durchführung greift das Ethikkomitee auch auf den Kreis der ernannten und fortgebildeten Moderatorinnen und Moderatoren zurück, die Behandlung ethischer Probleme von allgemeinem Belang, die im praktischen Alltag in den DRK-Kliniken Berlin auftreten, seien sie an das Ethikkomitee herangetragen oder durch Mitglieder des Ethikkomitees selbst als solche erkannt worden, die Erarbeitung ethischer Leitlinien und ihre Implementierung nach Abstimmung mit der Geschäftsführung, die Einzelfallbesprechung innerhalb des Ethikkomitees, wenn ein Präzedenzfall vorliegt, der als Vorlage für eine Leitlinie dienen kann, 1

2 1.4.7 die Reevaluation ethischer Leitlinien und ihre Überarbeitung, wenn sich durch neue Erkenntnisse zusätzliche Aspekte ergeben, die Sammlung von Informationen und Dokumenten, die als Entscheidungsgrundlagen für die Entwicklung von allgemeinen ethischen Leitlinien herangezogen werden können, die Anlage und Pflege von Dokumentationen über die Tätigkeiten des Ethikkomitees und über ethische Fallbesprechungen in den DRK-Kliniken Berlin. 2 Zusammensetzung, Mitglieder, Vorsitz 2.1 Das Ethikkomitee setzt sich aus maximal 15 ordentlichen Mitgliedern, einschließlich einer oder eines Ethikbeauftragten, zusammen, die folgenden Berufsgruppen angehören: Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Mitarbeitende mit besonderen Kenntnissen oder Befähigungen auf dem Gebiet der Altenpflege und Versorgung Gebrechlicher, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Psychologinnen und Psychologen, Mitarbeitende aus der Verwaltung, eine Juristin oder ein Jurist und eine als Ethikerin oder Ethiker ausgewiesenen Person. Ihm können zusätzlich und jeweils ohne Stimmrecht zeitweise themenbezogen beratende interne oder externe Mitglieder sowie problembezogen interne oder externe Sachverständige angehören. 2.2 Das Ethikkomitee setzt sich vorrangig aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRK Kliniken Berlin zusammen. Dem Komitee können bei Bedarf auch externe ordentliche Mitglieder angehören. Der Bedarf kann dann vorliegen, wenn eine für die Arbeit des Ethikkomitees notwendige oder wünschenswerte Berufsgruppe im Bereich der DRK Kliniken Berlin personell nicht oder nicht adäquat vertreten ist. 2.3 Die Mitglieder werden aus dem Kreis von Personen mit moralischer Integrität, Qualifikationen auf ethischem Gebiet und besonderem Interesse für ethische Fragestellungen sowie zeitlicher Verfügbarkeit ausgewählt. 2.4 Die ordentlichen Mitglieder werden, in der Regel auf Vorschlag des Ethikkomitees, von der Geschäftsführung berufen. 2.5 Die Geschäftsführung beruft eine ausgewiesene Ethikerin oder einen ausgewiesenen Ethiker als ordentliches Mitglied des Ethikkomitees, die oder der das Ethikkomitee in seiner Arbeit, besonders bei der Erarbeitung von Leitlinien, unterstützt und berät. 2.6 Die Hinzuziehung externer oder interner beratender Mitglieder und Sachverständiger erfolgt auf Vorschlag des Ethikkomitees durch die Geschäftsführung. 2.7 Die Dauer der beratenden Tätigkeit von Sachverständigen richtet sich in der Regel nach den Erfordernissen bei der Lösung eines speziellen sachlichen Problems innerhalb eines ethischen Themas. Sie wird auf Vorschlag des Ethikkomitees durch die Geschäftsführung festgelegt. 2.8 Die Dauer der Mitgliedschaft beratender Mitglieder richtet sich in der Regel nach den Erfordernissen bei der Behandlung eines ethischen Themas. Sie wird auf Vorschlag des Ethikkomitees durch die Geschäftsführung festgelegt. 2.9 Die Mitgliedschaft ordentlicher Mitglieder dauert vier Jahre; sie kann verlängert werden und erlischt bei freiwilligem Austritt, bei natürlicher Beendigung einer Mitgliedschaftsperiode oder, im Falle Beschäftigter der DRK Kliniken Berlin, bei Beendigung des 2

3 Arbeitsverhältnisses. Scheidet ein ordentliches Mitglied während der Amtszeit aus, wird ein neues Mitglied zur Berufung vorgeschlagen Ein Mitglied kann auf Antrag der den Vorsitz führenden Person oder der Geschäftsführung aus dem Ethikkomitee ausgeschlossen werden, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen. Die den Vorsitz führende Person hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der nächstfolgenden Versammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitglieds ist der Versammlung ordentlicher Mitglieder und der Geschäftsführung zur Kenntnis zu bringen. Über den Ausschluss entscheidet die Versammlung der ordentlichen Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit. Der Ausschließungsbeschluss wird dem Mitglied und der Geschäftsführung mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam. 3 Meinungsfreiheit, Verschwiegenheit, Öffentlichkeit 3.1 Die Sitzungen des Ethikkomitees sind nicht öffentlich. 3.2 Auf Antrag können interessierte Personen bei mehrheitlicher Zustimmung der ordentlichen Mitglieder des Ethikkomitees und der Geschäftsführung auscultando teilnehmen. Sie werden jedoch von Beratungsphasen, in denen besondere Vertraulichkeit zu gewährleisten ist, von der den Vorsitz führenden Person ausgeschlossen. 3.3 Die ordentlichen Mitglieder treten für die Grundrechte ein, wie sie im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland niedergelegt sind. Sie akzeptieren zudem den weltanschaulichen Rahmen, der durch das Leitbild der DRK Kliniken Berlin vorgegeben wird. 3.4 Die Mitglieder vertreten ihre freie Meinung und sind nur ihrem Gewissen verpflichtet. 3.5 Wenn für ein ordentliches Mitglied bei der Behandlung einer speziellen Frage ein Interessen- oder Loyalitätskonflikt auftritt, ist es gehalten, dies der den Vorsitz führenden Person mitzuteilen und sich bei Abstimmungen zu dem Punkt zu enthalten. 3.6 Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit über die Beratungen und die als vertraulich bezeichneten Unterlagen verpflichtet. Insbesondere berücksichtigen sie die den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DRK Kliniken auferlegte Schweigepflicht und datenschutzrechtliche Bestimmungen. Soweit fallbezogene Dokumentationen herangezogen werden, tragen die Mitglieder dafür Sorge, dass diese zuvor anonymisiert werden. Dies gilt auch für Personen, die vom Ethikkomitee als Sachverständige oder Berater hinzugezogen werden oder auscultando an Sitzungen teilnehmen. Die Vertraulichkeit kann in speziellen Fällen durch die Geschäftsführung aufgehoben werden. 4 Sitzung, Arbeitsweise 4.1 Die ordentlichen Mitglieder des Ethikkomitees wählen aus ihrer Mitte eine Person, die den Vorsitz führt und eine Person, die mit der Stellvertretung beauftragte wird, jeweils mit einfacher Mehrheit. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. 4.2 Die den Vorsitz führende Person bereitet die Sitzungen in Kooperation mit dem oder der Ethikbeauftragten vor, leitet sie und vertritt die Meinung des Komitees gegenüber der Geschäftsführung und gegebenenfalls in deren Auftrag nach außen. Bei Verhinderung gehen diese Aufgaben auf die mit der Stellvertretung beauftragte Person über. Teile der Aufgaben 3

4 können der die Stellvertretung ausübenden Person oder nach Abstimmung mit dem Komitee anderen Mitgliedern übertragen werden. 4.3 Ordentliche Mitglieder können nach interner Abstimmung mit besonderen Aufgaben im Rahmen der Aufgabenstellung des Ethikkomitees betraut werden. 4.4 Die Sitzungen des Ethikkomitees finden mindestens zweimal pro Jahr statt. Der reguläre Termin wird jeweils mehrheitlich von den Mitgliedern bestimmt oder von der den Vorsitz führenden Person nach Rücksprache mit den Mitgliedern festgelegt. Zusätzliche Termine können durch die den Vorsitz führenden Person aus besonderen Gründen anberaumt werden. Einladung, Tagesordnungspunkte und anberaumter Zeitbedarf werden in diesen Fällen mindestens eine Woche vor der Sondersitzung den Mitgliedern und der Geschäftsführung mitgeteilt. 4.5 Der Ort der Sitzung kann nach Übereinkunft der Mitglieder und der Geschäftsführung innerhalb der DRK Kliniken Berlin wechseln. 4.6 Das Ethikkomitee ist beratungsfähig, wenn alle Mitglieder eingeladen sind, mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist und damit Beschlussfähigkeit mit einfacher Mehrheit erreicht werden kann. Für den Fall der Beratungsunfähigkeit beruft die den Vorsitz führende Person innerhalb von zwei Wochen eine neue Mitgliederversammlung mit derselben Tagesordnung ein, die unabhängig von der Zahl der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig ist. Darauf ist in der Einladung hinzuweisen. 4.7 Die ordentlichen Mitglieder bestimmen zu Beginn einer jeden Sitzung aus ihrer Mitte eine Person, die protokolliert. Das Protokoll wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen den Mitgliedern übermittelt. Das Protokoll wird zu Beginn der nachfolgenden Sitzung den ordentlichen Mitgliedern zur Genehmigung vorgelegt. 4.8 Die vom Ethikkomitee zu behandelnden Themen werden am Anfang des Jahres zu einem vorläufigen Jahresplan gereiht und mit der Geschäftsführung abgestimmt. 4.9 Die Tagesordnung richtet sich im Wesentlichen nach dem Fortschritt der Behandlung der im Jahresplan vorgeschlagenen Themen und wird vorläufig am Ende einer jeden Sitzung für die nächstfolgende festgelegt. In besonderen Fällen kann die Tagesordnung auf Anregung der Geschäftsführung oder nach Abstimmung eines Antrages eines ordentlichen Mitglieds durch Mehrheitsbeschluss zu Beginn der Sitzung verändert werden Sofern diese Satzung nichts anderes vorsieht, werden Abstimmungen mit einfacher Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder getroffen. In besonders bedeutsamen Fällen kann die Mitgliederversammlung mit einer einfachen Mehrheit beschließen, dass zur Beschlussfassung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. In diesen Fällen kann ein schriftliches Votum auch der abwesenden Mitglieder eingeholt werden Das Ethikkomitee berichtet der Geschäftsführung auf Anfrage über die behandelten Themen und die Beratungsergebnisse Um das allgemeine ethische Bewusstsein zu fördern, informiert das Ethikkomitee in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den DRK Kliniken Berlin in Absprache mit der Geschäftsführung über seine Arbeit in ihren allgemeinen Aspekten. Im Intranet wird dafür ein Forum eingerichtet. 4

5 5 Ethische Leitlinien 5.1 Die Erarbeitung ethischer Leitlinien beinhaltet eine Phase der thematischen Spezifizierung, der Sammlung von sachdienlichem und entscheidungsrelevantem Informationsmaterial, der Einholung von Expertisen, der Diskussion um die verschiedenen Lösungen und der Erstellung eines Leilinienentwurfs. 5.2 Die Geschäftsführung unterstützt die Sammlung von entscheidungsrelevantem Informationsmaterial und lädt auf Vorschlag des Ethikkomitees beratende Mitglieder oder Sachverständige hinzu. 5.3 Zur in der Behandlung befindlichen Problematik und bei der Auswahl von beratenden Mitgliedern und Sachverständigen können die thematisch betroffenen abteilungsleitenden Personen gehört werden. 5.4 Beschlussfassungen zu ethischen Leitlinienentwürfen, die der Geschäftsführung zur Übernahme in den Leitlinienkatalog vorgelegt werden sollen, erfolgen mit Zweidrittelmehrheit der Gesamtheit der ordentlichen Mitglieder. Das Votum kann auch schriftlich eingeholt werden. Wenn bei der Verabschiedung einer Leitlinienvorlage eine einfache Mehrheit vorliegt, wird dieses Votum als Hauptvotum vorgeschlagen und ein Minderheitsvotum angefügt. Im Zweifelsfall entscheidet die Stimme der den Vorsitz führenden Person. Ein ordentliches Mitglied, das sich einem Minderheitsvotum für die Leitlinie nicht anschließen kann, erhält die Möglichkeit, seine begründete Meinung namentlich gekennzeichnet anzufügen. 5.5 Die Geschäftsführung prüft den vom Ethikkomitee vorgelegten Leitlinienentwurf und übernimmt ihn bei Zustimmung als Leitlinie in den Leitlinienkatalog der DRK Kliniken Berlin. Sie bestimmt den Zeitpunkt und die Art der Bekanntmachung. Mit der Bekanntmachung der Leitlinie ist sie in Kraft gesetzt. 5.6 Die Geschäftsführung gibt einen Leitlinienentwurf zur neuerlichen Beratung an das Ethikkomitee zurück, wenn nach ihrer Auffassung eine Inkompatibilität mit den Menschenrechten oder mit anerkannten juristischen Auffassungen vorliegt, oder wenn sie nach ihrer Auffassung mit dem Leitbild der DRK Kliniken Berlin nicht vereinbar ist oder einer Ergänzung bedarf, um das Leitbild sichtbar zu machen. Sie kann den Leitlinienentwurf nach Absprache mit der den Vorsitz führenden Person auch einer externen Begutachtung zuführen. 5.7 Eine offiziell bekannt gemachte Leitlinie gilt im Bereich der DRK Kliniken Berlin als Beratungsgrundlage bei Entscheidungen in ethischen Problemfällen und bei klinischethischen Fallbesprechungen. Wenn eine abweichende Entscheidung getroffen wird, ist sie gesondert zu begründen und dem Ethikkomitee mitzuteilen. Das Ethikkomitee wertet die abweichende Entscheidung unter dem Blickwinkel aus, ob eine gesonderte Beratung des mit der Fallbesprechung befassten Gremiums oder ob eine Überarbeitung der ethischen Leitlinie ratsam ist. 5.8 Die Überprüfung der Anwendung ethischer Leitlinien und ihrer Praxisrelevanz erfolgt durch Auswertung der Protokolle ethischer Fallbesprechungen, die dem Ethikkomitee zukommen. Die Protokolle der ethischen Fallbesprechungen werden nach ihrer Auswertung durch das Ethikkomitee der zentralen Dokumentation zugeführt. 5

6 6 Auflösung Das Ethikkomitee ist eine ständige Einrichtung der DRK Kliniken Berlin und kann ohne schwerwiegenden Grund nicht aufgelöst werden. Es wird aufgelöst, wenn nach Auffassung von 2/3 der ordentlichen Mitglieder und der Geschäftsführung die Grundlagen seiner Arbeit nicht mehr bestehen. Die Auflösung erfolgt durch die Geschäftsführung. 7 Änderung der Satzung Änderungen der Satzung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der ordentlichen Mitglieder und werden von der Geschäftsführung genehmigt. 6

Ordnung für die. Arbeitsgruppe Ethik im Diözesancaritasverband

Ordnung für die. Arbeitsgruppe Ethik im Diözesancaritasverband Ordnung für die Arbeitsgruppe Ethik im Diözesancaritasverband Präambel (1) Der Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.v. möchte die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen der Behandlung,

Mehr

Satzung des Ethikkomitees der Gesundheitsholding Tauberfranken

Satzung des Ethikkomitees der Gesundheitsholding Tauberfranken 1 Grundsatz 1. Das Ethikkomitee ist eine ständige Einrichtung der Gesundheitsholding Tauberfranken. Es ist ein Forum für schwierige und kontroverse ethisch-moralische Entscheidungen. 2. Seine Mitglieder

Mehr

Ordnung für die Arbeitsgruppe Ethik im Caritasverband für Diözese Limburg e.v.

Ordnung für die Arbeitsgruppe Ethik im Caritasverband für Diözese Limburg e.v. Ordnung für die Arbeitsgruppe Ethik im Caritasverband für Diözese Limburg e.v. Präambel (1) Der Vorstand des Caritasverbandes für die Diözese Limburg e.v. möchte die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen

Mehr

Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh

Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh 1. Präambel Das klinische Ethikkomitee ist eine Einrichtung der Missionsärztlichen Klinik GmbH. Die Bildung

Mehr

Satzung. für den Kundenbeirat. der. ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH

Satzung. für den Kundenbeirat. der. ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Satzung für den Kundenbeirat der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...2 3 Amtszeit...3 4 Organisation...3

Mehr

Klinisches Ethikkomitee (KEK)

Klinisches Ethikkomitee (KEK) Klinisches Ethikkomitee (KEK) im Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier SATZUNG Präambel Mit der Einrichtung des Klinischen Ethikkomitees (KEK) beabsichtigt das Direktorium des Krankenhauses der Barmherzigen

Mehr

Statut. Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA)

Statut. Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA) Statut Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA) Präambel 1 Status 2 Aufgaben 3 Zusammensetzung 3 Sitzungen 4 Vorstand 5 Antragstellung / Beratung 6 Leitlinien 7 Beschlüsse Präambel

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN

Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN Satzung der AG Hospiz in der EKHN 122 Satzung der Arbeitsgemeinschaft (AG) Hospiz in der EKHN Vom 12. November 2003 (ABl. 2004 S. 28), geändert am 21. November 2006 (ABl. 2007 S. 79) Präambel - Die Begleitung

Mehr

Satzung des. Klinischen Ethikkomitees (KEK) der Universitätsmedizin Greifswald

Satzung des. Klinischen Ethikkomitees (KEK) der Universitätsmedizin Greifswald Satzung des Klinischen Ethikkomitees (KEK) der Universitätsmedizin Greifswald Präambel Die Hochleistungsmedizin stellt Patientinnen und Patienten, deren Angehörige sowie die Behandlungsteams immer häufiger

Mehr

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln

Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln Geschäftsordnung der SPD Fraktion Nottuln 1 Zusammensetzung und Aufgabe der Fraktion (1) Die der SPD angehörenden Mitglieder im Rat der Gemeinde Nottuln bilden die SPD-Fraktion, sie haben volles Stimmrecht.

Mehr

Satzung für den Kundenbeirat

Satzung für den Kundenbeirat Satzung für den Kundenbeirat der S-Bahn Berlin GmbH Stand: 20.09.2011 Inhaltsverzeichnis: Präambel...2 1 Aufgaben, Kompetenzen...2 2 Zusammensetzung, Auswahlverfahren...3 3 Amtszeit...4 4 Organisation...4

Mehr

Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat

Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat Präambel Die Geschäftsführung der FriedWald GmbH hat am 18. März 2013 die nachfolgenden Regeln für den FriedWald-Kundenbeirat beschlossen. Sie dient als Grundlage

Mehr

Profil und Intention des Ethikkomitees der St. Elisabeth-Stiftung

Profil und Intention des Ethikkomitees der St. Elisabeth-Stiftung Geschäftsordnung Ethikkomitee Profil und Intention des Ethikkomitees der St. Elisabeth-Stiftung 1 Zielsetzung Die St. Elisabeth-Stiftung positioniert sich in ihrem Leitbild mit einer Werteethik, an der

Mehr

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland

Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) 6.50 Ordnung des Arbeitskreises Kirchlicher Investoren (AKI) in der Evangelischen Kirche in Deutschland Vom 11. September 2015 Der Rat der Evangelischen

Mehr

Geschäftsordnung des Landesdenkmalrates. 1 Aufgaben

Geschäftsordnung des Landesdenkmalrates. 1 Aufgaben Gemäß 7 Absatz 5 des Gesetzes zum Schutz von Denkmalen in Berlin (Denkmalschutzgesetz Berlin DSchG Bln) in der Fassung vom 24. April 1995 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 22, S. 274) wird bestimmt: Geschäftsordnung

Mehr

Studierendenvertretungsordnung (StuVO) der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit

Studierendenvertretungsordnung (StuVO) der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit Studierendenvertretungsordnung (StuVO) der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit vom 19.11.2014 Auf Grundlage von 6 Abs. 6 Nr. 5 der Grundordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit vom 21.11.2012

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München

- 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße München - 1 - Mittagsbetreuung an der St.-Anna-Schule e.v. St. Anna-Straße 22-80538 München www.mittagsbetreuung-st-anna.de Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Mittagsbetreuung

Mehr

AMTLICHE MITTEILUNGEN

AMTLICHE MITTEILUNGEN Am Sportpark Müngersdorf 6 50933 Köln AMTLICHE MITTEILUNGEN Nr.: 21/2015 Köln, den 30. November 2015 Geschäftsstelle Hochschulrat INHALT Geschäftsordnung des Hochschulrates der Deutschen Sporthochschule

Mehr

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze

Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom Grundsätze Satzung über die Einrichtung des Seniorenbeirates der Stadt Langenhagen vom 21.04.15 (bekannt gemacht in der Nordhannoverschen Zeitung am 01.07.15, in Kraft ab 02.07.15) Aufgrund des 10 des niedersächsischen

Mehr

Neubekanntmachung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW 2017, S.598)

Neubekanntmachung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW 2017, S.598) Neubekanntmachung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg (ÄBW 2017, S.598) Aufgrund von 2 der Satzung zur Änderung des Statuts einer Ethikkommission bei der Landesärztekammer

Mehr

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder -

Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - AGSV Länder - Satzung der Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der Länder - Länder - 1 Name, Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft trägt den Namen Arbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen der

Mehr

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna

Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Satzung des Kinder- und Jugendringes der Stadt Unna Präambel Die Jugendgruppen und -verbände, Jugendinitiativen sowie die politische Jugend in der Stadt Unna haben sich zum Kinder- und Jugendring der Stadt

Mehr

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein

Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein 1 Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein 1 Name und Sitz (1) Die Arbeitsgemeinschaft führt den Namen Arbeitsgemeinschaft Vergaberecht im Deutschen Anwaltverein

Mehr

Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016

Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016 Geschäftsordnung des Landesbeirates zur Teilhabe behinderter Menschen Rheinland-Pfalz vom 15. Dezember 2016 Aufgrund des 12 Abs. 4 des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen vom 16. Dezember

Mehr

Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg vom Errichtung der Ethik-Kommission

Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg vom Errichtung der Ethik-Kommission Satzung der Ethik-Kommission der Ärztekammer Hamburg vom 20.05.1996 1 Errichtung der Ethik-Kommission 1) Die Ärztekammer errichtet eine Ethik-Kommission als unselbständige Einrichtung gemäß 15a des Hamburgischen

Mehr

DAAD-Freundeskreis e.v.

DAAD-Freundeskreis e.v. DAAD-Freundeskreis e.v. S A T Z U N G 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen DAAD-Freundeskreis e.v.. 2) Der Sitz des Vereins ist Bonn. 3) Der Verein ist in das Vereinsregister des

Mehr

Verband der Tierschutzvereine Ostbayerns e. V.

Verband der Tierschutzvereine Ostbayerns e. V. Geänderte Fassung lt. Schreiben d. Registergerichts Regensburg v. 1.6.2004 Verband der Tierschutzvereine Ostbayerns e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Verbandszweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten

Mehr

Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover.

Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. 1 DEUTSCH-FRANZÖSISCHE GESELLSCHAFT HANNOVER E. V. SATZUNG Name, Sitz und Zweck 1 Die Deutsch-Französische Gesellschaft e. V. ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Hannover. 2 Zweck der Gesellschaft

Mehr

Geschäftsordnung. für das. "Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden"

Geschäftsordnung. für das. Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden Neufassung der Geschäftsordnung für das Kuratorium Botanische Gärten der Technischen Universität Dresden (veröffentlicht in den Amtlichen Bekanntmachungen der TUD Nr. 8/1994 vom 26.09.1994) Das Rektoratskollegium

Mehr

Satzung. des Vereins Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1.1 Der Verein trägt den Namen Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v.

Satzung. des Vereins Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1.1 Der Verein trägt den Namen Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. Satzung des Vereins Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1 Namen, Wesen, Sitz 1.1 Der Verein trägt den Namen Zwerchfellhernie bei Neugeborenen-CDH e.v. 1.2 Der Verein soll in das Vereinsregister

Mehr

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom *

Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom * Satzung der Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v. vom 31.03.2008* 1 Name, Sitz 1. Der Verein trägt den Namen Kinderneurologie-Hilfe Münster e.v." 2. Sitz des Vereins ist Münster. Der Verein ist in das Vereinsregister

Mehr

Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz

Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz Geschäftsordnung der Agrarministerkonferenz (Stand: 02. April 2009) 1. Teilnahme 1.1 In der Agrarministerkonferenz (AMK) sind die Agrarminister/innen und -senatoren/innen des Bundes und der Länder der

Mehr

Reglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010

Reglement der Personalvertretung. vom 1. Dezember 2010 Reglement der Personalvertretung vom. Dezember 00.0. / Stand. Januar 0 Inhaltsverzeichnis Artikel Grundsatz... Artikel Mitgliedschaft... Artikel Vorsitz... Artikel Aufgaben... Artikel 5 Kompetenzen...

Mehr

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v..

Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. Alumni der Deutschen Bank e. V. Satzung Dezember 2014 1 Name, Sitz Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Alumni der Deutschen Bank e.v.. (2) Der Sitz des Vereins ist Junghofstraße 22, 60311 Frankfurt.

Mehr

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung

Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung Landesausschuss für Berufsbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftsordnung (in der Fassung der Änderung vom 17. September 2007) Geschäftsordnung für den Landesausschuss für Berufsbildung des Landes

Mehr

Zusammensetzung und Leitung

Zusammensetzung und Leitung Geschäftsordnung des Hochschulrats der Westfälischen Wilhelms-Universität vom 26.06.2008 unter Berücksichtigung der Änderungen vom 01.07.2010, vom 10.01.2014 und vom 12.08.2015 1 Zusammensetzung und Leitung

Mehr

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit

Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit Name, Sitz und Zweck, Gemeinnützigkeit 1 Der "Verein" ist 1873 gegründet worden. Er hat Rechtspersönlichkeit kraft staatlicher Verleihung (Ministerial-Bekanntmachung vom 7.1.1892, Regierungsblatt vom 13.1.1892,

Mehr

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie Satzung der Deutschen Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR) in der Deutschen Röntgengesellschaft e.v. 1 Name und Sitz der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft

Mehr

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern.

Satzung. Der Verein setzt sich zusammen aus aktiven, passiven (jeweils ab 18 Jahren) und jugendlichen (bis 18 Jahre) Mitgliedern. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Tennisclub Saar-Pfalz Einöd e. V. Der Verein hat seinen Sitz in Homburg. Der Verein ist ins Vereinsregister eingetragen. Der Verein gehört dem Saarländischen

Mehr

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Städtischen Katholischen Grundschule Fleher Strasse 213, Düsseldorf (Stand

Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Städtischen Katholischen Grundschule Fleher Strasse 213, Düsseldorf (Stand Satzung des Vereins der Freunde und Förderer der Städtischen Katholischen Grundschule Fleher Strasse 213, Düsseldorf (Stand 26.01.2012) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Verein

Mehr

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vögelsen e. V.

Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Vögelsen e. V. Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Feuerwehr Vögelsen, mit dem Zusatz e. V. nach der Eintragung in das Vereinsregister. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Vögelsen und ist in das Vereinsregister

Mehr

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.

S a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer

Mehr

jubel³ e.v. Jugend Berlin lacht, lernt und lebt mit Gebärdensprache

jubel³ e.v. Jugend Berlin lacht, lernt und lebt mit Gebärdensprache S A T Z U N G D E S V E R E I N S J U B E L ³ e.v. 1 Name und Sitz sowie Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen jubel 3 mit Gebärdensprache (Jugend Berlin lacht, lernt und lebt mit Gebärdensprache).

Mehr

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister.

Satzung. 1) Der Verein führt den Namen Fördergesellschaft Finanzmarktforschung mit dem Zusatz e.v. nach Eintragung in das Vereinsregister. Satzung der Fördergesellschaft Finanzmarktforschung e.v. vom 22. Juli 2000, geändert am 04. März 2002, 19. Mai 2004 und 23. April 2007. 1 Rechtsform, Name, Sitz, Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen

Mehr

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE. Geschäftsordnung. der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung)

Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE. Geschäftsordnung. der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft ARGE LANDENTWICKLUNG Geschäftsordnung der Arbeitsgemeinschaft Nachhaltige Landentwicklung (ArgeLandentwicklung) vom 8. September 1999 geändert am 3. November 2004 in Maikammer

Mehr

Geschäftsordnung für den. "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste"

Geschäftsordnung für den. Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche. Kommunikationsnetze und dienste Geschäftsordnung für den "Arbeitskreis technische Koordination für öffentliche Kommunikationsnetze und dienste" 1 Gliederung 1 Name und rechtliche Einordnung 2 Zweck des Arbeitskreises 3 Mitglieder des

Mehr

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v

Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG. Bek. des MI v Geschäftsordnung des Landesausschusses Rettungsdienst nach 13 NRettDG Bezug: Bek. d. MI v. 24.03.2009 (Nds. MBL. S. 523) Bek. des MI v. 16.11.2016 35.22 41576-10-13 In der Anlage wird die Geschäftsordnung

Mehr

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V.

Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. Satzung des Bürgervereins Küllenhahn e. V. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Bürgerverein Küllenhahn e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Wuppertal-Küllenhahn. Er ist im Vereinsregister

Mehr

Statuten des Vereins Spuntan

Statuten des Vereins Spuntan Statuten des Vereins Spuntan I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Spuntan besteht ein politisch und konfessionell neutraler gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, welcher

Mehr

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.

Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...

Mehr

Allgemeine Geschäftsordnung

Allgemeine Geschäftsordnung Landessportbund Nordrhein-Westfalen Friedrich-Alfred-Straße 25 47055 Duisburg Tel. 0203 7381-0 Fax 0203 7381-616 E-Mail: Info@lsb-nrw.de www.lsb-nrw.de Allgemeine Geschäftsordnung des Landessportbundes

Mehr

Satzung für den Kundenbeirat

Satzung für den Kundenbeirat Satzung für den Kundenbeirat der Deutschen Bahn AG (Ressort Personenverkehr) in der Fassung vom 26.02.2015 Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Aufgaben und Kompetenzen 2 Zusammensetzung und Auswahlverfahren

Mehr

Böhm/ Breinbauer. Geschäftsordnung. des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH

Böhm/ Breinbauer. Geschäftsordnung. des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH / Geschäftsordnung des Fachhochschulkollegiums der Fachhochschule des bfi Wien GmbH Art 1) Allgemeines, Errichtung, Mitglieder und Aufgaben 1. Mitglieder des Fachhochschulkollegiums sind gem. 10 (2) FHStG

Mehr

des Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung

des Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung Satzung des Vereins Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden und Umgebung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen "Ärzte Club Wiesbaden e.v. Club der Ärztinnen und Ärzte aus Wiesbaden

Mehr

Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom )

Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom ) Geschäftsordnung Berufsbildungsausschuss Handwerkskammer zu Köln (lt. Beschluss vom 26.04.2005) 1 Zuständigkeit 2 Aufgaben 3 Zusammensetzung, Stellvertretung 4 Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender,

Mehr

Satzung der Vereinigung. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Emmendingen e.v. - Name und Sitz

Satzung der Vereinigung. Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung - Kreisvereinigung Emmendingen e.v. - Name und Sitz Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Kreisvereinigung Emmendingen e.v. Vorstand Geyer-zu-Lauf-Str. 34 79312 Emmendingen Tel.: (07641) 933 41 200 Fax.: (07641) 933 41 209 e-mail: kontakt@lebenshilfe-emmendigen.de

Mehr

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v.

S A T Z U N G des Vereins. Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. S A T Z U N G des Vereins Human Rights Watch - Verein zur Wahrung der Menschenrechte e.v. (in der Fassung des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 10. April 2006, eingetragen in das Vereinsregister

Mehr

S A T Z U N G der Freien Akademie der Künste in Hamburg e.v.

S A T Z U N G der Freien Akademie der Künste in Hamburg e.v. S A T Z U N G der Freien Akademie der Künste in Hamburg e.v. 1 Die Freie Akademie der Künste in Hamburg ist eine Gemeinschaft von Künstlern und anderen Persönlichkeiten, die sich gehalten fühlen, die Volksbildung

Mehr

Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf

Geschäftsordnung für die Ausschüsse und Arbeitskreise der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon 0211 3557-0 Geschäftsordnung für die Ausschüsse

Mehr

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg

Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Satzung für die Vertretung von Menschen mit Behinderung in der Stadt Augsburg Die Stadt Augsburg erlässt aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der derzeitigen Fassung

Mehr

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze

Satzung. des Seniorenbeirates der Stadt Seelze Satzung des Seniorenbeirates der Stadt Seelze Aufgrund der 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Seelze in seiner

Mehr

Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar

Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Lahn-Dill-Kreis und die Stadt Wetzlar Vorbemerkung Der Kreistag des Lahn-Dill-Kreises (LDK) und die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Wetzlar haben die

Mehr

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom

Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden

Mehr

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.v.

Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.v. Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.v. SATZUNG 1 Name und Sitz ( 1 ) Der Verein führt den Namen Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik, eingetragener Verein. ( 2 ) Er hat seinen Sitz in Biberach/Riss.

Mehr

Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg: Geschäftsordnung v Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg.

Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg: Geschäftsordnung v Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg. Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg Geschäftsordnung 1 1 Name und Zusammensetzung 1. Der Name ist Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Duisburg", kurz Die GRÜNEN im Rat

Mehr

Satzung des Fördervereins der Maximilian Kolbe Schule Scheuerfeld e.v.

Satzung des Fördervereins der Maximilian Kolbe Schule Scheuerfeld e.v. Satzung des Fördervereins der Maximilian Kolbe Schule Scheuerfeld e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderverein Maximilian Kolbe Schule Scheuerfeld; nach der beabsichtigten Eintragung

Mehr

Satzung. Vereinssatzung des Blueswerk Norderstedt ev.

Satzung. Vereinssatzung des Blueswerk Norderstedt ev. Satzung Vereinssatzung des Blueswerk Norderstedt ev. 1 Name und Sitz des Vereins, Regularien Der Verein führt den Namen Blueswerk Norderstedt ev. und hat seinen Sitz in Norderstedt. Der Verein wurde am

Mehr

Vereins-Satzung Jazz-Club Schloss Köngen e.v.

Vereins-Satzung Jazz-Club Schloss Köngen e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Regularien 1. Der Verein führt den Namen Jazz-Club Schloss Köngen e.v. und hat seinen Sitz in Köngen. 2. Der Verein wurde am 20.Febr.2002 gegründet und ist im Vereinsregister

Mehr

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz

Satzung. des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. Name und Sitz Satzung des Vereins Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis Kreuzweg Breitbrunn e.v. mit Sitz in Breitbrunn. 2. Das Geschäftsjahr entspricht dem

Mehr

Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz

Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband

Mehr

Statut. des Saale-Unstrut-Vereins für Kulturgeschichte und Naturkunde e.v.

Statut. des Saale-Unstrut-Vereins für Kulturgeschichte und Naturkunde e.v. Statut des Saale-Unstrut-Vereins für Kulturgeschichte und Naturkunde e.v. 1 Name und Sitz des Vereins (1) Die Vereinigung trägt den Namen,,Saale-Unstrut-Verein für Kulturgeschichte und Naturkunde e.v..

Mehr

Geschäftsordnung (Satzung) des Arbeitskreises Ethik. in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)

Geschäftsordnung (Satzung) des Arbeitskreises Ethik. in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) Geschäftsordnung (Satzung) des Arbeitskreises Ethik in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) 1 Name und Sitz Der Arbeitskreis Ethik ist eine rechtlich unselbständige Einrichtung

Mehr

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm

Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Satzung über die Bildung und Aufgaben von Elternversammlung und Elternbeirat für die Kindereinrichtungen der Stadt Heusenstamm Aufgrund der 5, 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V

SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V 02. April 2014 SATZUNG der LANDESSENIOREN- VERTRETUNG NRW e. V Präambel Die demographische Entwicklung zeigt, dass die Zahl der älteren Menschen weiter steigen wird. Damit sind Veränderungen in der Gesellschaft

Mehr

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION,

DER VERWALTUNGSRAT DER EUROPÄISCHEN PATENTORGANISATION, CA/D 2/14 BESCHLUSS DES VERWALTUNGSRATS vom 28. März 2014 zur Änderung der Artikel 2, 33 bis 38a und 111 des Statuts der Beamten des Europäischen Patentamts und zur Änderung des Artikels 5 der Durchführungsvorschriften

Mehr

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung

Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Satzung Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1..Der Verein führt den Namen Grillverein Werdorf - Original Freistil Griller. Er soll in das Vereinsregister eingetragen

Mehr

SATZUNG DES VEREINS DER FREUNDE UND FÖRDERER DES ERZBISCHÖFLICHEN FRIEDRICH-SPEE-KOLLEGS IN NEUSS E. V. 1 Name, Sitz und Geschäftssitz des Vereins

SATZUNG DES VEREINS DER FREUNDE UND FÖRDERER DES ERZBISCHÖFLICHEN FRIEDRICH-SPEE-KOLLEGS IN NEUSS E. V. 1 Name, Sitz und Geschäftssitz des Vereins SATZUNG DES VEREINS DER FREUNDE UND FÖRDERER DES ERZBISCHÖFLICHEN FRIEDRICH-SPEE-KOLLEGS IN NEUSS E. V. 1 Name, Sitz und Geschäftssitz des Vereins Der Verein führt den Namen "Verein der Freunde und Förderer

Mehr

Satzung des Fördererkreises der DGAP e. V.

Satzung des Fördererkreises der DGAP e. V. der DGAP e. V. 2012 Satzung des Stand 28.4.2008. 2, (5): Erweiterung vom 30.4.2012. 2 Vorwort 1 Name, Sitz Der Fördererkreis der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik e. V. (im folgenden Fördererkreis

Mehr

Konferenz der Altenpflegeschulen in Baden-Württemberg

Konferenz der Altenpflegeschulen in Baden-Württemberg Konferenz der Altenpflegeschulen in Baden-Württemberg Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaft der freien Berufsfachschulen für Altenpflege in Baden-Württemberg 1 Name (1) Die nichtstaatlichen Ausbildungsstätten

Mehr

STATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel

STATUTEN. KMU Netzwerk Hebelstrasse Basel STATUTEN KMU Netzwerk Hebelstrasse 79 4056 Basel www.kmu-netz.ch office@kmu-netz.ch Seite 2 INHALT Artikel 1 - Verein 4 1.1 Name und Sitz 4 1.2 Zweck 4 Artikel 2 - Mitgliedschaft 4 2.1 Aktiv-Mitglieder

Mehr

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.

Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem

Mehr

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz

S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz S a t z u n g der Landestarifgemeinschaft des Deutschen Roten Kreuzes in den Landesverbänden Baden-Württemberg und Badisches Rotes Kreuz Vorbemerkung Soweit im nachstehenden Satzungstext die männliche

Mehr

Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats des Paul-Ehrlich-Instituts vom

Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats des Paul-Ehrlich-Instituts vom Geschäftsordnung des Wissenschaftlichen Beirats des Paul-Ehrlich-Instituts vom 20.11.2012 Präambel Das Paul-Ehrlich-Institut ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Mehr

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n

FORUM MENSCHENRECHTE. S t a t u t e n FORUM MENSCHENRECHTE S t a t u t e n 1 Grundsätze und Ziele 1.1 Das Forum Menschenrechte ist ein nationales Bündnis von Nicht-Regierungs- Organisationen in Deutschland, die sich in der Menschenrechtsarbeit

Mehr

Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung

Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung Bundesverband der Sachverständigen für Abstammungsgutachten in der Bundesrepublik Deutschland e.v. Satzung 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) Der Verein trägt den Namen Bundesverband der Sachverständigen

Mehr

VEREIN SAH REGION BASEL

VEREIN SAH REGION BASEL VEREIN SAH REGION BASEL S t a t u t e n : A. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen SAH Region Basel besteht ein gemeinnütziger Verein gemäss ZGB Art.60ff mit Sitz in Basel. Art. 2 Der Verein SAH

Mehr

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe"

Satzung. 1. Der Verein führt den Namen südsee Kinder- und Jugendhilfe Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen "südsee Kinder- und Jugendhilfe" 2. Der Verein hat seinen Sitz in Seeshaupt und soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 3. Das

Mehr

Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie Training und Edukation e. V. (AGATE)

Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie Training und Edukation e. V. (AGATE) Satzung des Vereins Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie Training und Edukation e. V. (AGATE) 1 Name, Sitz Der Name des Vereins lautet Arbeitsgemeinschaft Anaphylaxie Training und Edukation e. V. (AGATE). Der

Mehr

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V.

Geschäftsordnung. Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. Geschäftsordnung Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e. V. GESCHÄFTSORDNUNG Kreiskegel- und Bowlingverein Harz e.v. Inhaltsverzeichnis über die Geschäftsordnung des Kreiskegel- und Bowlingverein Harz Inhaltsverzeichnis

Mehr

Satzung des Freundeskreis Gartenhaus Dingerkus. 1 Name und Sitz des Vereins

Satzung des Freundeskreis Gartenhaus Dingerkus. 1 Name und Sitz des Vereins Satzung des Freundeskreis Gartenhaus Dingerkus 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Freundeskreis Gartenhaus Dingerkus. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den

Mehr

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz

S A T Z U N G. 1 Name und Sitz S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein Saalburg. Nach Eintragung in das Vereinsregister erhält er den Zusatz eingetragener Verein (e.v.). (2) Der Sitz des Fördervereins

Mehr

S A T Z U N G. Name und Sitz

S A T Z U N G. Name und Sitz S A T Z U N G 1 Name und Sitz (1) Der am 24. Oktober 2001 in Köln gegründete Verein führt den Namen "Kölner Triathlon-Team 01" und führt die Vereinsfarben Schwarz - Rot. (2) Sitz des Vereins ist Köln.

Mehr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mehr

Satzung des Chorverbandes in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. (CEK)

Satzung des Chorverbandes in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. (CEK) Satzung des Chorverbandes in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. (CEK) 1 Name Der Verein führt den Namen Chorverband in der Evangelischen Kirche in Deutschland e.v. (CEK). Er ist in das Vereinsregister

Mehr

Satzung des Debattierclub Hamburg

Satzung des Debattierclub Hamburg Satzung des Debattierclub Hamburg 19.07.2015 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Debattierclub Hamburg und hat seinen Sitz in Hamburg. 2. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. April bis zum 31. März.

Mehr

Förderverein Grüne Lunge Köln

Förderverein Grüne Lunge Köln Satzung vom 02.05.2016 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen: Förderverein Grüne Lunge Köln Der Verein hat seinen Sitz in Köln Er ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Zweckbestimmung

Mehr

Kunstverein Tölzer Land e. V.

Kunstverein Tölzer Land e. V. Kunstverein Tölzer Land e. V. S A T Z U N G 1 Zweck des Vereins Der Verein "Kunstverein Tölzer Land e.v." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinn des Abschnitts "steuerbegünstigte

Mehr