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1 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand:

2 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 2 INHALTSVERZEICHNIS 1. GRUNDLAGEN Rahmenbedingungen Vorgaben des Bundes Risiko- und Umweltanalysen Konzepte des Kantons Leistungsauftrag des Zivilschutzes STRUKTUR DES ZIVILSCHUTZES Kompetenzen und Verantwortlichkeiten Bund Kanton Gemeinden Organisatorische Gliederung Stützpunkte Einsatzkompanien I,II,III Stabskompanie Ausbildungsformation Personalreserve ZS-Verwaltung Stellenbeschreibungen Formales Führung Führungsstruktur Führungsunterstützung Einsatz und Aufgebotskompetenz Aufgebotskompetenz Aufgebotsverfahren Alarmierung und Aufgebot der Einsatzelemente Verfügbarkeit für den Einsatz Einsatzplanungen Alarmierung und Information der Bevölkerung Aufwuchs Personelles Bestände Schutzdienstpflicht Rekrutierung Ausbildung Grundsätze und Ausbildungsarten Ausbildungsverbund SG/AR/AI Ausbildungsangebot SG/AR/AI Ausbildungsplanung Durchführung der Grund- und Kaderausbildung Durchführung der Zusatzausbildung und Weiterbildung Durchführung der Wiederholungskurse Aufgebotsstellen Ausbildungspersonal Ausbildungszentrum... 15

3 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Verwaltung Struktur Datenbewirtschaftung Personalbedarf für Führung und Verwaltung Stellenbesetzung KOORDINATION UND ZUSAMMENARBEIT Zusammenarbeit mit dem Bund Interkantonale Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit den Gemeinden Interkommunale Zusammenarbeit Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen INFRASTRUKTUR Schutzbauten Grundsatz Definition Planungsgrundlagen des Bundes Werterhaltung und differenzierte Bereitschaft Zuständigkeiten Personal Schutzanlagen Unterhalt und Betrieb Periodische Anlagekontrolle (PAK) Infrastruktur Anlagen / Anlageinventar / Telematik Pflichtschutzraumbau Ersatzbeiträge Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) / Schutzraumsteuerung Zuweisungsplanung (Zupla) Material/Geräte/Maschinen/Fahrzeuge Zuständigkeit Beschaffung / Zuteilung / Bewirtschaftung Liquidation und Entsorgung Personal FINANZEN Aufgabenteilung Bund/Kantone/Gemeinden Grundsatz Verteilschlüssel Kantone / Gemeinden Finanzierung Schutzbauten Zuständigkeiten Budget 2004 / Finanzplanung ÜBERFÜHRUNG Grundsatz Massnahmen...23

4 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 4 1. GRUNDLAGEN 1.1 Rahmenbedingungen Vorgaben des Bundes Leitbild Bevölkerungsschutz vom 17. Oktober 2001 Bevölkerungsschutz: Leitfaden für die Umsetzung in den Kantonen (Nov. 2001) Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) vom 4. Oktober 2002 Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz zur Planung und Verwendung der Schutzanlagen des Zivilschutzes durch den Bevölkerungsschutz Strukturmodell (Projekt Bevölkerungsschutz) Diverse weitere, provisorische Verordnungen und Weisungen Risiko- und Umweltanalysen Im Rahmen des Projekts Bevölkerungsschutz BS200X AR sind die "Risiken und Gefahren AR/AI analysiert worden. Die Resultate sind im entsprechenden Konzeptbericht des Kantons festgehalten und fliessen in die Einsatzplanung des Zivilschutzes ein. Zu Beginn des Jahres unter dem Eindruck der schweren Unwetterschäden des Vorjahres - ist eine kantonale Arbeitsgruppe Naturgefahren berufen worden. Sie erarbeitet eine Gefahrenkarte, nach der sich der Zivilschutz bei seinen Planungen richten wird Konzepte des Kantons Konzeptbericht Projekt Bevölkerungsschutz BS200X AR vom sowie die Vernehmlassungsergebnisse vom September 2001 Projekt Zusammenarbeit Zivilschutzausbildung 2003 SG/AR/AI Diverse Sicherheitsdispositive des Kantons sowie privater Firmen und Organisationen 1.2 Leistungsauftrag des Zivilschutzes Die Zivilschutzorganisation erfüllt in Übereinstimmung mit den Bundesvorgaben 1 folgende Aufgaben: a) Schutz von Personen bei Katastrophen und in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten; b) Sicherungs-, Aufräum- und Instandstellungsarbeiten (insbesondere bei Sturmschäden, Erdrutschen, Überschwemmungen, Erdbeben, technische Katastrophen); c) Unterstützung der anderen Partnerorganisationen insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen sowie bei bewaffneten Konflikten; d) Bereitstellung des Care-Teams AR/AI, der Polizeiverstärkung und eines ABC-Dienstes (mit Schwerpunkt Unterstützung Strahlenschutz bei A-Ereignissen) sowie weiterer Spezialgruppen je nach Bedürfnissen der Behörden und Partnerorganisationen; e) Betreuung und Unterbringung von Schutzsuchenden und Obdachlosen; f) Unterstützung des Gesundheitswesens im Falle grosser Patientenzahlen; 1 Art. 3 Abs e BZG / Abschnitt 5.5 Zivilschutz im Leitbild Bevölkerungsschutz / Konzeptbericht Bevölkerungsschutz BS200X AR

5 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 5 g) Inventarisierung und Schutz von Kulturgütern; h) Bereitstellung und Unterhalt der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur zeitgerechten Alarmierung und Information der Bevölkerung; i) Führungsunterstützung zu Gunsten der kantonalen und kommunalen Führungsorgane; j) Logistische Unterstützung; k) Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft; l) Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen; m) Sicherstellung des personellen und materiellen Aufwuchses; 2. STRUKTUR DES ZIVILSCHUTZES 2.1 Kompetenzen und Verantwortlichkeiten Bund Der Bund setzt die Rahmenbedingungen für den Zivilschutz gemäss BZG, gibt die Grundaufgaben vor und definiert die Zuständigkeiten. Er regelt insbesondere die Rekrutierung, Schutzdienstpflicht, Rechte und Pflichten der Schutzdienstpflichtigen, Versicherung, den Wehrpflichtersatz, die Erwerbsausfall-Entschädigung und die Ausbildung der höheren Kader. Massgebend ist das Prinzip der Zuständigkeitsfinanzierung Kanton Der Kanton ist zuständig für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Er legt aufgrund der Rahmenbedingungen des Bundes, des BZG und der kantonalen Anschlussgesetzgebung sowie der kantonalen Konzepte die Struktur und den Leistungsauftrag der Zivilschutzorganisation fest 2. Die Zivilschutzorganisation geht in die kantonale Verantwortung über. Politisch zuständig sind der Kantonsrat und der Regierungsrat. Der Leistungsauftrag wird vom Kantonsrat erteilt. Die kantonale Sicherheitskommission übernimmt eine kontrollierende und begleitende Funktion. Die Sicherheitsdirektion ist für die Einsatzbereitschaft sowie die personellen Besetzungen zuständig 3. Im weiteren regelt sie die Zuständigkeiten und Aufgabenteilungen mit den Gemeinden und Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz. Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR ist in Absprache mit dem Zivilschutzkommando 4 - für die administrative und organisatorische Führung der Zivilschutzorganisation zuständig. Es steuert und kontrolliert die Aus-, Weiterbildungs-, WK- und Einsatzplanung. Die Jahresplanungen und länger dauernde Einsätze sowie die Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft und für die Nachbarschaftshilfe werden vom Sicherheitsdirektor genehmigt. Das Amt ist im weiteren zuständig für die Personalkontrollführung, die finanziellen Belange 5 sowie die Verwaltung des Materials und der Bauten. Es koordiniert die Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen, Nachbarkantonen und dem Bund. 2 Vgl. Leitbild Bevölkerungsschutz Abschnitt Vgl. Abschnitt 2.6: Personelles 4 Vgl. Abschnitt 2.2: Organisatorische Gliederung 5 Vgl. Abschnitt 2.8: Verwaltung / Kapitel 5: Finanzen

6 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Gemeinden Die Gemeinden haben Anspruch auf Zivilschutz-Unterstützung im Rahmen des Leistungsauftrages 6. Im Gegenzug leisten sie einen finanziellen Beitrag an die Zivilschutzorganisation 7. Mit ihren Vertretungen im Kantonsrat und in der kantonalen Sicherheitskommission ist das Mitspracherecht gesichert. Die Anlagen bleiben im Besitz der Gemeinden. Die Gemeinden betreiben in Absprache mit dem Kanton und gemäss den Vorgaben des Bundes geschützte Kommando- und allenfalls Bereitstellungsstandorte für ihre Führungsorgane sowie für die Partnerorganisationen. Sie sind weiterhin verantwortlich für den Schutzraumbau. 8 Für die Alarmierung und Information der Bevölkerung sind auf kommunaler Ebene weiterhin die Gemeinden zuständig 9. Zur Erfüllung dieser Aufgabe stehen ihnen die Mittel des Zivilschutzes zur Verfügung. Die entsprechenden Aktivitäten werden mit dem Kantonalen Führungsstab koordiniert. 2.2 Organisatorische Gliederung 10 Die bisher vier regionalen Zivilschutzorganisationen (Vorderland, Mittelland, Hinterland, Herisau) werden in einer Zivilschutzorganisation unter kantonaler Führung zusammengefasst. Die neue Organisation ist in ein kantonales Kommando, vier Kompanien, eine Ausbildungsformation, Spezialformationen sowie eine Personalreserve gegliedert. Eine allfällige Integration des Zivilschutzes des Kantons Appenzell Innerrhoden und der ZSO Oberegg/Reute in die Struktur des Ausserrhoder Zivilschutzes wäre in Zukunft möglich. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden ist offen für entsprechende Lösungen. Organigramm Zivilschutzorganisation und Verwaltung AR Kant. Amt für Militär und Bevölkerungsschutz ZS-Verwaltung (inkl. Material/Bauten/ Ausbildungszentrum) Zivilschutzkommando ZS-Kdt / Stv ZS-Ausbildungsformation Ausbildungschef ZS Stabskp Kdt / Stv ZS Kp I Kdt / Stv ZS Kp II Kdt / Stv ZS Kp III Kdt / Stv ZS-Personalreserve Instruktoren Fustü Zug Pionierzug Pionierzug Pionierzug Nicht ausgebildete Schutzdienstpflichtige Betreu Zug (2) Ustü Zug (3) Ustü Zug (2) Ustü Zug (2) KGS-Zug Log Zug Log Zug Log Zug Log Zug (2) Polizeiverstärkung ABC-Dienst Care-Team AR/AI Spezialformationen, zugewiesen dem KFS AR oder Partnerorganisationen 6 Vgl. Abschnitt 1.2: Leistungsauftrag des Zivilschutzes 7 Vgl. Kapitel 5: Finanzen 8 Vgl. Abschnitt 4.1: Schutzbauten 9 Vgl. Absatz 2.4.6: Alarmierung und Information der Bevölkerung 10 Anhang I

7 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Stützpunkte Die Einsatzkräfte der Zivilschutzorganisation basieren auf Stützpunkten in Herisau, Teufen, Heiden. Dies trägt der bisherigen regionalen Verankerung des Zivilschutzes sowie den topografischen Verhältnissen im Kanton Rechnung. Jeder dieser Stützpunkte besteht aus mindestens einer Bereitstellungsanlage (BSA) und einem Kommandoposten. Im Regelfall rücken die Kompanien beim zugeteilten Stützpunkt ein. Die Stützpunkt-Kommandoposten stehen auch dem Kantonalen Führungsstab, den Gemeindeführungsorganen sowie den Partnerorganisationen zur Verfügung Einsatzkompanien I,II,III Die Kompanien I, II und III sind Einsatzkräfte für Unterstützungsaufgaben primär im Bereich Katastrophen- und Nothilfe. Kernelemente sind je ein Pionierzug sowie zwei bis drei Unterstützungszüge. Die Pionierzüge rekrutieren sich vorwiegend aus Bau-, Forst- und Landwirtschaftsfachleuten und stehen in erhöhtem Bereitschaftsgrad 11. Sie verfügen jeweils über ein kleines logistisches Element zur Gewährleistung von Versorgung, Transportaufgaben, Rechnungsführung sowie zur Wartung des Einsatzmaterials der Kompanie. Weitere Unterstützung beziehen die Kompanien aus der Stabskompanie. Jede Kompanie ist einem Stützpunkt zugewiesen. Der Stützpunkt Herisau versteht sich als gemeinsame Basis für die bisher eigenständigen Zivilschutzregionen Hinterland und Herisau. Die diesem Stützpunkt zugedachte Kompanie I ist deshalb personell stärker besetzt als die Kompanien II und III, die sich an den bisherigen Zivilschutzregionen Mittel- und Vorderland orientieren Stabskompanie In der Stabskompanie sind jene Dienste der Zivilschutzorganisation versammelt, die zentral für den ganzen Kanton geleistet werden. Dazu gehören Führungsunterstützung, Betreuung, Kulturgüterschutz und der Hauptanteil der Logistik. Als Stützpunkt dient das Appenzellische Ausbildungszentrum für Bevölkerungsschutz (AZB) in Teufen, das Materialdepot wird in der bisherigen SanHist Rüti eingerichtet. Die Spezialformationen ABC-Dienst, Care-Team AR/AI und Polizeiverstärkung sind in Schulung und Einsatz dem Kantonalen Führungsstab oder den Partnerorganisationen zugewiesen Ausbildungsformation Der Ausbildungsformation gehören sämtliche Schutzdienstpflichtige des Kantons an, die noch nicht ausgebildet und eingeteilt sind. Sie umfasst im Weiteren das Ausbildungskader. Der Standort der Formation befindet sich im AZB Personalreserve Zur Personalreserve gehören alle Schutzdienstpflichtigen, die weder der Ausbildungsformation noch einer Kompanie noch einer Spezialeinheit zugeteilt sind ZS-Verwaltung Die Zivilschutzverwaltung im Kreiskommando AR steht dem Kommando für alle notwendigen Dienstleistungen zur Verfügung, insbesondere in den Bereichen Personalkontroll- und Aufgebotswesen, Dispensationswesen, Informatik, Bauten und Material Vgl. Absatz 2.4.4: Verfügbarkeit für den Einsatz 12 Vgl. Abschnitt 2.8: Verwaltung

8 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Stellenbeschreibungen Für folgende Chargen werden Stellenbeschreibungen erstellt oder angepasst: Zivilschutzkommandant und Stellvertreter Kompaniekommandanten und Stellvertreter Ausbildungschef Weitere Angestellte der Zivilschutzverwaltung Für alle Funktionen der Zivilschutzorganisation werden Aufgabenbeschreibungen erstellt Formales Die Bezeichnung der einzelnen Zivilschutzdienste und -funktionen sowie deren inhaltliche Umschreibung richtet sich nach den Vorgaben des Bundes 13. Dies gilt auch für die Einführung von Gradabzeichen und die persönliche Grundausrüstung der Schutzdienstpflichtigen. 2.3 Führung Zuständig für die operative Führung der Zivilschutzorganisation ist das Zivilschutzkommando. Es ist dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz (MBS) AR gegenüber verantwortlich Führungsstruktur 14 Die Zivilschutzorganisation wird vom Zivilschutzkommandanten und seinem Stellvertreter geführt. Zusammen mit den Kompaniekommandanten und dem Ausbildungschef bilden sie das Zivilschutzkommando. Die Kompaniekommandanten rekrutieren sich primär aus dem Instruktions- und Ausbildungskader des Kantons. Die Mitglieder des Zivilschutzkommandos werden für ihre Tätigkeit in dieser Funktion vom Kanton entschädigt - Endziel ist die Übernahme der Teilzeitanstellungen in den Kanton. Die Zivilschutz-Spezialformationen (ABC-Dienst, Care-Team AR/AI, Polizeiverstärkung), die dem Kantonalen Führungsstab oder Partnerorganisationen zugewiesen sind, werden von diesen geführt Führungsunterstützung Die Führungsunterstützung für die gesamte Zivilschutzorganisation wird von der Stabskompanie gewährleistet. Sie stellt die Bereitschaft der Führungsinfrastruktur 15 und den Betrieb der Kommandostandorte sicher. Solche Standorte können die Kommandoposten des Zivilschutzes sein, je nach Situation aber auch Räumlichkeiten der kommunalen oder kantonalen Verwaltungen. Als Führungsstandorte werden an den Zivilschutz-Stützpunkten Kommandoposten bereitgestellt. Bei grossen Einsätzen wird der Führungsstandort nach Möglichkeit und in Abstimmung mit dem Kantonalen Führungsstab im Appenzellischen Ausbildungszentrum für Bevölkerungsschutz (AZB) in Teufen eingerichtet. Bei der Ausstattung der ungeschützten Kommandostandorte ist die Nutzung zeitgemässer Übermittlungs- und EDV-Techniken insbesondere der Internetzugang und der Mobiltelefonempfang - zu gewährleisten. Die Mittel der Zivilschutz-Führungsunterstützung sind mobil und an verschiedenen Standorten einzusetzen sowie mit den Führungsunterstützungsmitteln des Kantonalen Führungsstabes zu kombinieren. 13 Provisorische Verordnung über die Funktionen, die Grade und den Sold im Zivilschutz vom Vgl. Schema im Abschnitt 2.2: Organisatorische Gliederung 15 Vgl. Absatz : Infrastruktur Anlagen...

9 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 9 Teile der Führungsunterstützung stehen dem Kantonalen Führungsstab zur Verfügung. Bei Bedarf können auch die Gemeindeführungsorgane sowie die Partnerorganisationen die Führungsunterstützung des Zivilschutzes anfordern. 2.4 Einsatz und Aufgebotskompetenz Einsätze sind Aktivitäten der Zivilschutzorganisation, die nicht primär der Ausbildung dienen. Sie müssen jedoch Ausbildungscharakter haben, vor allem wenn es sich um Einsätze zugunsten der Gemeinschaft handelt. Die Dauer der angeordneten Einsätze richtet sich nach den Bedürfnissen der Behörden und der zuständigen Führungsorgane. Die Schutzdienstpflichtigen können sich über ihre Dienstpflicht hinaus zu freiwilligen Einsätzen melden. Wer sich für einen freiwilligen Einsatz meldet, hat wie bei Pflichteinsätzen dem Aufgebot Folge zu leisten Aufgebotskompetenz Die Einsatzelemente der Zivilschutzorganisation können vom Kantonalen Führungsstab, den Gemeindeführungsstäben oder den Gemeindebehörden sowie von den Partnerorganisationen beim Zivilschutzkommando bzw. dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR angefordert werden. Die verfügbaren Mittel werden von der kantonalen Behörde entsprechend der Lage zugeteilt. Ausserkantonale Nachbarschaftshilfe sowie Einsätze im grenznahen Ausland sind vom Regierungsrat zu genehmigen. In besonderen, kantonsübergreifenden oder nationalen Notlagen kann auch der Bund die Schutzdienstpflichtigen des Kantons aufbieten 16. Bedürfnisse der Gemeinden für gemeinnützige Einsätze und im Schadenfall sowie für Instandstellungsarbeiten bei Privaten sind vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR zu bewilligen. Einsätze des Zivilschutzes bei Grossanlässen bewilligt der Regierungsrat. Einsatzart / Formation Einsatzleitung Care-Team Polizeiverstärkung ZS-Kommando Einsätze von Teilen oder der gesamten Zivilschutzorganisation bis zu 2 Tagen Einsätze von Teilen oder der gesamten Zivilschutzorganisation ab 3 Tagen Ausserkantonale Einsätze oder Einsätze im grenznahen Ausland Ausbildungsdienst (Aus- und Weiterbildung, Wiederholungskurse*) Nationale Notlage ÜBERSICHT AUFGEBOTSKOMPETENZEN Aufgebotskompetenz Kantonspolizei via Notrufzentrale (Mitteilung an das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR) Verantwortliche Person im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Verantwortliche Person im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz mit Bestätigung durch den Sicherheitsdirektor Sicherheitsdirektor / Regierungsrat Zivilschutzkommando (*Gemeinnützige kommunale Einsätze: Verantwortliche Person im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz) Bund 16 Art BZG

10 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Aufgebotsverfahren Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz regelt das Aufgebotsverfahren. In der Ausbildung ist eine Aufgebotsfrist von 6 Wochen einzuhalten. Diese Frist gilt auch für planbare Einsätze. In Katastrophen- und Notlagen wird gemäss dem kantonalen Alarmierungskonzept aufgeboten. Bei der Aus- und Weiterbildung wird die Zuständigkeit für die Aufgebote an die jeweils entsprechende Aufgebotsstelle im Ausbildungsverbund SG/AR/AI delegiert Alarmierung und Aufgebot der Einsatzelemente Die Einsatzelemente des Zivilschutzes werden grundsätzlich von der Zivilschutzverwaltung aufgeboten. Speziell bezeichnete Elemente werden im Notfall durch die kantonale Notrufzentrale aufgeboten sie sind in ein entsprechendes Alarmierungssystem eingebunden (vgl. Übersicht Aufgebotskompetenzen) Verfügbarkeit für den Einsatz Die Verfügbarkeit der Zivilschutzorganisation ist gestaffelt. Der Zivilschutz versteht sich im Grundsatz als Zweiteinsatzelement zur Verstärkung und Ablösung der Ersteinsatzkräfte. Das Gros der Schutzdienstpflichtigen wird mittels Telefon aufgeboten. Es ist nicht an ein Alarmierungssystem angeschlossen. Speziell bezeichnete Elemente des Zivilschutzes können rascher aufgeboten werden. Sie sind in einem Alarmierungssystem eingebunden (SMT, Pager, Telefonpikette etc). ÜBERSICHT VERFÜGBARKEIT 1 2 h ZS-Kommando 2 6 h Erstelemente Führungsunterstützung Erstelemente Betreuung 1 Pionierzug Teile Polizeiverstärker Teile Care-Team Ab 1 Tag Restliche Pionierzüge (2) Ab 2 Tagen übrige Mannschaft Einsatzplanungen Aufgrund der Risikoanalysen und der Gefahrenhinweiskarte des Kantons werden die vorhandenen Einsatzkonzepte wo nötig angepasst sowie Referenzszenarien erstellt. Geplant und umgesetzt werden in Absprache mit den kantonalen und kommunalen Behörden - insbesondere auch präventive Massnahmen Alarmierung und Information der Bevölkerung Die Anforderungen an die Systeme zur Alarmierung der Bevölkerung werden vom Bund festgelegt 18. Ihre Erstellung und Erneuerung wird vom Bund finanziert und vom Kanton durchgeführt. Der Betrieb und Unterhalt der zentralen Sirenenfernsteuerung fällt in die Zuständigkeit des Kantonalen Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz AR. 17 Vgl. Abschnitt 2.7: Ausbildung 18 Art. 43 BZG

11 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 11 Für die Vorbereitung, Auslösung und Durchführung der Alarmierung sowie die Information der Bevölkerung sind die kantonalen und kommunalen Führungsorgane zuständig 19. Zentrale Alarmierungsstelle ist die Notrufzentrale der Kantonspolizei AR. Die Zivilschutzorganisation unterstützt den Kanton und die Gemeinden bei der Alarmierung und Information der Bevölkerung. Das Mittel des Zivilschutzes für die Alarmierung der Bevölkerung sind die stationären und mobilen Sirenen sowie vordefinierte Listen zur telefonischen Alarmierung. 2.5 Aufwuchs Eine Anpassung der Mittel des Bevölkerungsschutzes im Hinblick auf die Bewältigung eines bewaffneten Konflikts wird als Aufwuchs bezeichnet. Für die dazu notwendigen Massnahmen ist der Bund zuständig 20. Der Aufwuchs muss innerhalb der heute angenommenen Vorwarnzeit von mehreren Jahren durchgeführt werden können und betrifft den gesamten Bevölkerungsschutz. Im Fall eines Aufwuchses ist mit einer erheblichen Erhöhung der Personalbestände des Zivilschutzes (maximal + 100%) und der Partnerorganisationen zu rechnen. Die Planung des baulichen Zivilschutzes hat sich darauf auszurichten. Der Aufwuchs im Aufgebot der Einsatzelemente: Aufwuchsphase Beim Aufwuchs stellen die Führungsorgane des Kantons eine zeit- und lagegerechte Bereitschaft sowie die personelle und materielle Verstärkung der Einsatzkräfte (insbesondere des Zivilschutzes) sicher. Massgebend sind die Modellrechnungen, Vorgaben und Massnahmen des Bundes. Dieser kann zusätzliches Personal rekrutieren, indem er die Schutzdienstpflicht erweitert und/oder verlängert 21. Die Ausbildung wird entsprechend angepasst. 19 Vgl. Einsatzkonzepte Bevölkerungsschutz AR 20 Art. 5 BZG / Leitbild Bevölkerungsschutz Abschnitt 7.2 Personeller Aufwuchs / Strukturmodell des Bundes gemäss Projekt Bevölkerungsschutz / Konzept Aufwuchs im Bevölkerungsschutz für den bewaffneten Konflikt 21 Art. 13 und Art. 14 BZG

12 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Personelles Bestände 22 Der Sollbestand der Zivilschutzorganisation wird vom Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR festgelegt. Er ergibt sich aus dem neuen Dienstpflichtsystem, den Rekrutierungszahlen sowie der Risikobewertung und Sicherheitsstruktur des Kantons AR 23. Gerechnet wird mit einem Gesamtbestand von maximal 900 Schutzdienstpflichtigen, Tendenz abnehmend. UT = Untauglich / ZD = Zivildienst / SD = Schutzdienstpflichtig / MD = Militärdienstpflichtig Der Sollbestand errechnet sich aus den 900 Schutzdienstpflichtigen abzüglich jener 80, die zu Gunsten von Partnerorganisationen entlassen werden. Vorzeitige Entlassungen sind beim Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR zu beantragen. Sollbestand Zivilschutzorganisation AR: 820 Schutzdienstpflichtige (davon 645 Aktive) ZS-Kommando Kdt / Stv: 2 ZS Stabskp: 282 Kdt/Stv: 2 ZS Kp I,II,III: 361 Kdt/Stv: 6 ZS Reserve 175 Fustü Zug: 62 2 Betreu Züge: 42 KGS-Gruppe: 10 2 Log Züge: 70 3 Pionierzüge: 93 7 Ustü Züge: Log Züge: 45 Care-Team AR/AI: 25 Polizeiverstärker: 50 ABC-Dienst: 21 Spezialformationen, zugewiesen dem KFS AR oder Partnerorganisationen 22 Anhang I 23 Vgl. Konzeptbericht Projekt Bevölkerungsschutz BS200X AR

13 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Schutzdienstpflicht Die Schutzdienstpflicht ist im BZG und in der entsprechenden Verordnung geregelt 24. Das Kantonale Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR bestimmt die Zahl der vorzeitig zu Entlassenden zu Gunsten der Partnerorganisationen sowie die Zuteilungen zur Reserve. Massnahmen bei Nichterfüllung der Schutzdienstpflicht bzw. Verstösse gegen das entsprechende Gesetz sind im BZG 25 geregelt und finden in der kantonalen Gesetzgebung ihren Niederschlag Rekrutierung Die Rekrutierung ist Sache des Bundes 26 und wird von Armee und Zivilschutz gemeinsam durchgeführt. Als Vorbereitung auf die zentrale Rekrutierung in Mels führt der Kanton für die Stellungspflichtigen jährlich Orientierungstage durch. Bei diesen wird der Zivilschutz angemessen präsentiert. 2.7 Ausbildung Grundsätze und Ausbildungsarten 27 Mit der Neuausrichtung des Zivilschutzes wird die Ausbildung der Schutzdienstpflichtigen angepasst und zum Teil neu konzipiert. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Aufgaben des Zivilschutzes bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen und damit nicht mehr an den Erfordernissen des bewaffneten Konflikts. Diese werden nach einem Entscheid zum Aufwuchs durch eine erweiterte Ausbildung sichergestellt. Ablauf Rekrutierung und Ausbildung AR/AI Grundfunktionen: In Abstimmung mit den zukünftigen Aufgaben des Zivilschutzes und um einen möglichst polyvalenten Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, sieht das neue Ausbildungskonzept drei Grundfunktionen vor: Stabsassistent (für den Bereich Führungsunterstützung), Betreuer (für den Bereich Schutz und Betreuung), Pionier (für den Bereich Unterstützung) 24 Art BZG; Art. 1-2 ZSV 25 Art. 68 ff BZG 26 Art. 16 BZG 27 Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Internet)

14 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 14 Grundausbildung: In der Allgemeinen und in der Funktionsbezogenen Grundausbildung werden die Schutzdienstpflichtigen jeweils für eine der drei Grundfunktionen ausgebildet. Zusatzausbildung: Mit einer Zusatzausbildung (ZA) wird das Grundwissen von ausgewählten Schutzdienstpflichtigen für Spezialaufgaben (z.b. Polizeiverstärkung, Anlage- und Materialwartung, Pflegehilfe etc. ) ergänzt. Die Zusatzausbildung erfolgt in der Regel im Anschluss an die allgemeine und funktionsbezogene Grundausbildung oder später. Für die Zusatzaus- und Weiterbildungen der Polizeiverstärker ist die Kantonspolizei zuständig. Kaderausbildung: Für die Übernahme jeder Kaderfunktion ist eine entsprechende Kaderausbildung zum Gruppen- oder Zugführer, zum Chef eines Sachbereichs der Führungsunterstützung oder zum Zivilschutzkommandanten zu absolvieren. Die verschiedenen Kader sind für die Führung, die Ausbildung und die Einsatzfähigkeit ihrer jeweiligen Formationen verantwortlich. Weiterbildung: Die Kader und Spezialisten des Zivilschutzes haben periodisch Weiterbildungskurse zu absolvieren. Damit wird sichergestellt, dass Neuerungen rasch umgesetzt werden. Wiederholungskurse: Mit den jährlich stattfindenden Wiederholungskursen werden die Schutzdienstpflichtigen befähigt, ihre Aufgaben jederzeit zu erfüllen. Die Kader haben für ihre Führungsund Ausbildungsaufgaben zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen. Wiederholungskurse dienen in erster Linie dazu, die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen sowie der Kader zu überprüfen, zu ergänzen und zu festigen. Sie ermöglichen dem Kader zudem, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse können auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen benutzt werden Ausbildungsverbund SG/AR/AI Die Grund- und Kaderausbildung der Ausserrhoder Schutzdienstpflichtigen 28 wird seit Beginn des Jahres 2003 gemeinsam mit den Kantonen SG und AI betrieben. Zuständig sind die Kantone. Ausbildungsstandorte sind das Appenzellische Ausbildungszentrum für Bevölkerungsschutz (AZB) in Teufen und das st.gallische Zivilschutz-Ausbildungszentrum (ZAZ) in Bütschwil. Die Aufteilung der Ausbildung auf die zwei Standorte sowie der Einsatz der Ausserrhoder Zivilschutzinstruktoren im Ausbildungsverbund erfolgt im Verhältnis der Zahl der Auszubildenden jedes Kantons. Die Kosten für die gemeinsame Zivilschutzausbildung werden im Verhältnis 7 : 1 (SG : AR/AI) aufgeteilt 29. Die Ausbildung und Ausbildungsadministration erfolgt in den drei Ostschweizer Partnerkantonen einheitlich nach den Vorgaben des Bundes 30 und den aufeinander abgestimmten Bedürfnissen der Kantone. Das Ausbildungsmaterial wird in Absprache mit den Ausbildungspartnern beschafft. Für die Sicherung der Ausbildungsqualität ist die Ausbildungskommission der Kantone SG/AR/AI zuständig Ausbildungsangebot SG/AR/AI Das Ausbildungsangebot des Bundes und des Ausbildungsverbundes SG/AR/AI wird in einer jährlichen Ausbildungsplanung 31 festgelegt. Nach Bedarf werden Ausbildungsangebote der Partnerorganisationen mit einbezogen Ausbildungsplanung Der Ausbildungschef ist mit dem Ausbildungskader für die fristgerechte und mit den Verbundkantonen koordinierte Ausbildungsplanung zuständig. Kontrollinstanz ist das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR. 28 Vgl. Ausbildungsvereinbarung und RR-Beschlüsse SG/AR/AI 29 Vgl. Kapitel 5: Finanzen 30 Art BZG 31 Ausbildungsunterlagen 2003 ff des Appenzellischen Zivilschutzes

15 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Durchführung der Grund- und Kaderausbildung Die Allgemeine Grundausbildung (AGA) wird für die Schutzdienstpflichtigen beider Appenzell im Ausbildungszentrum Teufen durchgeführt. Sie beansprucht 5 Tage. Die anschliessende Funktionsbezogene Grundausbildung (FGA) dauert 5 8 Tage und findet hauptsächlich in Bütschwil statt. Die Zivilschutzkommandanten und deren Stellvertreter, das Kader für die Führungsunterstützung und den Kulturgüterschutz sowie bestimmte Spezialisten werden weiterhin vom Bund 32 ausgebildet. Die Ausbildung des übrigen Kaders liegt in der Verantwortung des Kantons Durchführung der Zusatzausbildung und Weiterbildung Die nicht vom Bund angebotene Zusatz- und Weiterbildung wird von den Kantonen AR/AI in eigener Regie und nach eigenen Bedürfnissen 33 gestaltet. Nach Möglichkeit werden Synergien mit den Partnerorganisationen oder mit zivilen Institutionen genutzt (z.b. im Bereich Führung). Die dem Kantonalen Führungsstab AR oder den Partnerorganisationen unterstellten Spezialformationen (Care-Team AR/AI, Polizeiverstärker, ABC-Spezialisten) werden separat ausgebildet. Die Ausbildung dauert 5 8 Tage Durchführung der Wiederholungskurse Die Planung der Wiederholungskurse erfolgt gemeinsam mit dem Ausbildungskader und den Zivilschutzkommandos AR/AI. Jährlich werden die Schutzdienstpflichtigen zu Wiederholungskursen von mindestens zwei Tagen bis längstens einer Woche aufgeboten. Kader und Spezialisten können jedes Jahr zu längstens einer weiteren Woche aufgeboten werden 34. Die Dienstleistung kann auch an Abenden oder Wochenenden stattfinden Aufgebotsstellen Zur Grundausbildung (AGA und FGA) werden die Schutzdienstpflichtigen von einer gemeinsamen Aufgebotsstelle SG/AR/AI aufgeboten. Zu den anderen Kursen bietet die zuständige Stelle im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR auf Ausbildungspersonal Der Kanton Appenzell Ausserrhoden stellt dem Ausbildungsverbund SG/AR/AI vorläufig zwei bis drei Instruktoren mit zusammen Stellenprozenten. Für die separate Aus- und Weiterbildungstätigkeit der Kantone AR/AI sowie für die Durchführung der Wiederholungskurse werden Instruktoren, Fachmitarbeiter oder private Ausbildner beigezogen Ausbildungszentrum Das Appenzellische Ausbildungszentrum für Bevölkerungsschutz (AZB) Teufen bietet die räumlichen und technischen Voraussetzungen für eine zeitgemässe, einsatzbezogene und EDVgestützte Ausbildung. Das Zentrum führt eine eigene Administration, vernetzt mit der zentralen Zivilschutzverwaltung im Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR. Das Amt bestimmt eine Zentrumsleitung mit entsprechendem Betriebspersonal. Die Ausbildungsinfrastruktur steht den Ausbildungspartnern und Partnerorganisationen, den kantonalen und kommunalen Ämtern sowie weiteren Nutzern offen. Die Zivilschutzausbildung hat Prio- 32 Vgl. jährliches Aus- und Weiterbildungsangebot des Bundes 33 Vgl. Abschnitt 1.2: Leistungsauftrag des Zivilschutzes 34 Art. 36 BZG 35 Vgl. Absatz 2.8.3: Personalbedarf für Führung und Verwaltung

16 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 16 rität vor weiteren Nutzungen des Zentrums. Es wird eine Nutzungsplanung sowie ein Benutzungsund Gebührenreglement geführt. 2.8 Verwaltung Die Zivilschutzverwaltung ist Teil des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz AR. Sie umfasst folgende Sachbereiche: Personalkontrollwesen, Aufgebots- und Dispensationsstelle Rechnungswesen / Controlling Leitung und Betrieb Ausbildungszentrum Material, Bauten, Steuerung Schutzraumbau Allgemeine Administration Gearbeitet wird nach einheitlichen Standards, die auf die Verwaltungsstrukturen der Nachbarkantone und des Bundes abgestimmt sind Struktur Die bisherigen regionalen Zivilschutzstellen werden aufgehoben. Deren Aufgaben übernimmt die kantonale Zivilschutzverwaltung. Die Aufgabenverteilung und der Stellenplan werden entsprechend angepasst und definiert Datenbewirtschaftung Die Zivilschutzverwaltung basiert auf einem speziellen Verwaltungsprogramm. Es deckt alle Bereiche des Zivilschutzes ab (insbesondere das Kontrollwesen, die Rechnungsführung sowie die Schutzraum- und Zuweisungsplanung) und kann modulartig auf die spezifischen Bedürfnisse des Kantons AR angepasst werden. Damit wird im administrativen Bereich eine effiziente Zusammenarbeit erreicht. Bis zur Einführung des Programms wird nach Möglichkeit mit den bisherigen, dezentralen Verwaltungsstrukturen gearbeitet. Die Beschaffung des zentralen Programms und die Aufhebung der regionalen Zivilschutzstellen ist so zu terminieren, dass keine aufwändige Übergangslösung nötig wird. Die Einwohnerkontrollen und Sektionschefs der Gemeinden liefern der Zivilschutzverwaltung alle benötigten Daten, wobei die Vorschriften des Datenschutzes zu beachten sind Personalbedarf für Führung und Verwaltung Zur Führung und Verwaltung der Zivilschutzorganisation sowie für die Gewährleistung der Ausbildung ist folgender Personalbedarf (mit Teilpensen) vorgesehen: Funktion bisher neu Amtsleitung / Stv 50% (30% / 20%) 50 % (30 % / 20 %) Zivilschutzkommando 180% 125% Zentrale Dienste 250% 160% Ausbildung / Zentrumsleitung 220% 220% Leistungen für Dritte (AZB) 25% 25% Diverses (z.b. Steuerung SR-Bau) 20% Total 725% 600%

17 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Stellenbesetzung Die Stellenbesetzung in der Zivilschutzorganisation und verwaltung ist Sache des Kantons. Der Sicherheitsdirektor ernennt das Zivilschutzkommando 36. Der Zivilschutzkommandant ernennt das untergeordnete Kader, wobei die Kompaniekommandanten angehört werden. 3. KOORDINATION UND ZUSAMMENARBEIT 3.1 Zusammenarbeit mit dem Bund Die Zusammenarbeit mit dem Bund wird durch das BZG und die entsprechenden Verordnungen und Weisungen geregelt. Zuständig ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz. 3.2 Interkantonale Zusammenarbeit Die Ausbildung wird gemeinsam mit den Kantonen St.Gallen und Appenzell Innerrhoden betrieben. Das Ausbildungszentrum Bächli, Teufen wird von beiden Appenzell getragen. Bei den Wiederholungskursen und Einsätzen wird mit dem Kanton Appenzell Innerrhoden zusammen gearbeitet. Die Einsatzplanungen berücksichtigen Kooperationsmöglichkeiten mit den Kantonen St.Gallen und Appenzell Innerrhoden (insbesondere in den Bereichen sanitätsdienstliche Räume, Bauten, Evakuierung und Betreuung sowie Unterstützung). 3.3 Zusammenarbeit mit den Gemeinden Die Gemeinden arbeiten mit dem Kanton namentlich in folgenden Bereichen zusammen: Schutzraumbau / Zuweisungplanung / Zivilschutzanlagen Alarmierung und Information der Bevölkerung Führungsunterstützung Datenaustausch mit der Zivilschutzverwaltung Einsatzplanung 3.4 Interkommunale Zusammenarbeit Die Gemeinde Reute bleibt in der Zivilschutzorganisation Oberegg-Reute bzw. AI integriert. Die Zusammenarbeit und Finanzierung wird speziell geregelt. Das Dorf Wald in der Gemeinde St. Peterzell SG ist mit seiner stationären Sirene an die Sirenenfernsteuerung des Kantons AR angeschlossen. Bei der Alarmierung und Information der Bevölkerung arbeiten die Gemeinden St. Peterzell und Schönengrund zusammen. Die st.gallische Gemeinde Eggersriet zeigt Interesse, sich der Zivilschutzorganisation AR anzuschliessen, da sich auch im Feuerwehrwesen eine regionale Zusammenarbeit zwischen Grub SG, Grub AR und Heiden abzeichnet. Das vorliegende Konzept zeigt das Angebot des neuen Ausserrhoder Zivilschutzes und ist Grundlage für eine allfällige Leistungsvereinbarung. 36 Vgl. Abschnitt 2.2: Organisatorische Gliederung

18 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen Die Zusammenarbeit der Zivilschutzorganisation mit den Partnerorganisationen wird im Bevölkerungsschutzkonzept des Kantons geregelt. 4. INFRASTRUKTUR 4.1 Schutzbauten Grundsatz Der Kanton AR verfügt bei den Schutzbauten über einen sehr guten Ausbaustand. Mit durchschnittlich rund 85 % ist ein grosses Schutzplatzangebot vorhanden, doch sind örtlich in verschiedenen Gemeinden Lücken zu verzeichnen. Zur Wahrung der Chancengleichheit werden die bestehenden Lücken durch neu zu erstellende Schutzräume geschlossen. Beim Erstellen von neuen Wohnbauten besteht grundsätzlich die Schutzraumbaupflicht. Der Kanton steuert den Schutzraumbau nach den Vorgaben des Bundes Definition 37 Der Begriff Schutzbauten umfasst sämtliche baulichen Einrichtungen des Zivilschutzes. Es werden folgende zwei Kategorien von Schutzbauten unterschieden: Schutzanlagen: Als Schutzanlagen bezeichnet man Kommandoposten, Bereitstellungsanlagen, geschützte Sanitätshilfsstellen und geschützte Spitäler. Sie dienen primär dazu, den Schutz, die Führungsfähigkeit und die Bereitschaft der Mittel des Bevölkerungsschutzes sicherzustellen. Schutzräume: Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben beim Bau von Wohnhäusern Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. In Gebieten, in denen zu wenig Schutzräume vorhanden sind, haben die Gemeinden (öffentliche) Schutzräume zu erstellen, auszurüsten und zu unterhalten. Wird beim Hausbau kein Schutzraum erstellt oder ist der Schutzplatzbedarf im Beurteilungsgebiet gedeckt, hat die Hauseigentümerin oder der Hauseigertümer einen Ersatzbeitrag zu entrichten Planungsgrundlagen des Bundes Die technischen Grundlagen für die Planung, Erstellung und Werterhaltung dieser Infrastruktur sind vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz festgelegt. Der Bund koordiniert, genehmigt, finanziert und überwacht die Massnahmen der baulichen und technischen Infrastruktur und der prüfpflichtigen Einbauteile für Schutzbauten. Der Kanton setzt die Vorgaben mit der Unterstützung des Bundes um Werterhaltung und differenzierte Bereitschaft Die Werterhaltung der bestehenden Schutzbauten steht im Vordergrund. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Gefährdungen und ihrer Vorwarnzeiten kann die Betriebsbereitschaft der Schutzbauten differenziert auf ein angemessenes Mass gesenkt werden. Dadurch lassen sich Betriebs- und Unterhaltskosten einsparen. 37 Bundesamt für Bevölkerungsschutz (Internet)

19 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Zuständigkeiten Für den baulichen Zivilschutz ist das kantonale Hochbauamt AR zuständig. Es richtet sich nach den Vorgaben des Bundes. Das Hochbauamt ist Bewilligungsinstanz und informiert den Leiter des Amtes für Militär und Bevölkerungsschutz laufend über die anstehenden Geschäfte in diesem Bereich. Alle Schutzbauten werden vom Kanton verwaltet und kontrolliert. Bei den Schutzanlagen übernimmt der Kanton auch die Wartung und den Unterhalt sowie zum Teil den Betrieb. Die Finanzierung ist vom Nutzungszweck und den Zuständigkeiten abhängig 38. Die Planung, Steuerung und Überwachung des Schutzraumbaus ist Sache des kantonalen Hochbauamtes in Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz AR. Zuständig für die Erstellung der Schutzraumbauten sind die Bauherren und Gemeinden. Die Schutzanlagen bleiben im Besitz der Gemeinden. Die kantonale Zivilschutzorganisation kann die Anlagen im Bedarfsfall kostenfrei nutzen. Fremdnutzungen werden durch das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz in Absprache mit den Gemeinden bewilligt Personal Für die Anlagewartung stehen dem Amt für Militär und Bevölkerungsschutz Instruktoren und Anlagewarte aus dem Zivilschutz zur Verfügung. Sie werden durch den Kanton und den Bund ausgebildet Schutzanlagen 39 Massgebend für die Planung und den Betrieb der Schutzanlagen sind die Vorgaben des Bundes. Geplant wird nicht nur für den Katastrophenfall, sondern auch für den Aufwuchs im Fall eines bewaffneten Konflikts 40. Bei der künftigen Verwendung der Schutzanlagen ist davon auszugehen, dass das vorhandene Schutzpotential grundsätzlich erhalten werden soll. Soweit möglich ist zusätzlich zu den Führungsorganen und zum Zivilschutz auch das Personal der übrigen Partnerorganisationen durch Schutzanlagen zu schützen. Ist dies nicht möglich, so ist das Personal der Partnerorganisationen in Schutzräumen unterzubringen. Der Kanton legt gemäss den Vorgaben des Bundes den Bedarf an Schutzanlagen fest 41. Er bestimmt über Umnutzungen, Rück- oder Neubauten sowie über die Bereitschaftsgrade. Dabei sind genügend Kapazitäten für den Aufwuchs mit einzuplanen. Die Anlagen werden je nach Kategorie vom Kanton oder von den Gemeinden betrieben. Der Unterhalt ist Sache des Kantons. Es werden drei Anlagekategorien unterschieden: Kategorie I: Schutzanlagen, die gemäss dem Stützpunktkonzept 42 primär von der Kantonalen Zivilschutzorganisation genutzt werden => Betrieb durch den Kanton Kategorie II: Schutzanlagen, die primär durch die Gemeindeführungsorgane und die Partnerorganisationen (im Notfall auch vom Zivilschutz) genutzt werden => Betrieb durch die Gemeinden Kategorie III: Schutzanlagen in reduzierter Bereitschaft. Sie stehen für den Aufwuchs zur Verfügung => minimaler Betrieb durch die Gemeinden Für die Nutzungsplanung im Kanton gelten folgende Grundsätze: In jeder Gemeinde ist mindestens ein Kommandoposten und/oder eine BSA betriebsbereit. Pro Region bzw. Zivilschutzstützpunkt wird eine BSA als Kompaniestandort mit entsprechend ausgestattetem Kommandoposten Vgl. Absatz 4.1.7: Schutzanlagen sowie Absatz : Finanzierung Schutzbauten 39 Art BZG 40 Weisungen des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz zur Planung der Verwendung der Schutzanlagen des Zivilschutzes durch den Bevölkerungsschutz vom 20. Mai 2003 / Vgl. Abschnitt 2.5: Aufwuchs im vorliegenden Konzept 41 Anhang II 42 Vgl. Absatz 2.2.1: Stützpunkte 43 Vgl. Absatz 2.3.2: Führungsunterstützung

20 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite 20 definiert. Der Bedarf an sanitätsdienstlichen Bauten richtet sich nach den Konzepten für den Koordinierten Sanitätsdienst Unterhalt und Betrieb Der Unterhalt dient zur Erhaltung der Betriebsbereitschaft (oder reduzierten Betriebsbereitschaft RBB) der Anlagen. Er ist geregelt durch die Unterhalts-Checklisten des Bundes (UCL 03 für TWU). Unter dem Betrieb verstehen sich die erforderlichen Massnahmen und Aufwendungen zur Nutzung einer Anlage (z.b. Strom, Wasser, Telefonabonnemente, Reinigung etc.) Periodische Anlagekontrolle (PAK) Die PAK wird im 7-Jahres-Turnus vom Kanton gesteuert und durchgeführt. Die Unterhaltsbeiträge des Bundes gehen an den Kanton Infrastruktur Anlagen / Anlageinventar / Telematik Die Ausstattung der Schutzanlagen ist je nach Kategorie Sache des Kantons oder der Gemeinden und wird in einer Bedarfsplanung zusammen mit den Partnerorganisationen geregelt Pflichtschutzraumbau 44 Die Schutzraumbaupflicht gilt nur für ständig bewohnte Neubauten (Wohnbauten, Spitäler, Heime). Bei Wohnbauten wird die 2/3-Regelung angewandt. Die heutige Dispensationsregelung wird beibehalten. Alle Gesuche laufen über das kantonale Hochbauamt. Es verfügt über Schutzraumbewilligungen und -dispensationen. Bei Wohnbauten ist die Anzahl der Zimmer massgebend, bei Spitälern und Heimen die Anzahl Betten. Der Kanton kann die Errichtung von Sammelschutzräumen vorschreiben Ersatzbeiträge Die Ersatzbeitragsfonds sind bei den Gemeinden, die verantwortlich sind für die Erstellung von genügend Schutzplätzen. Vor Baubeginn erheben die Gemeinden die Ersatzbeiträge. Die Ersatzbeitragsgelder werden zentral vom Kanton verwaltet. Deren Verwendung für Zivilschutzbelange wird aufgrund einer Dringlichkeitsliste geregelt. Der Kanton kann eine Entnahme aus dem Ersatzbeitragsfonds einer oder mehrerer Gemeinden für die Verwertung in einer andern Gemeinde im Kanton verfügen Periodische Schutzraumkontrolle (PSK) / Schutzraumsteuerung Die PSK wird gestaffelt in einer Periode von 5 7 Jahren durchgeführt. Zuständig ist der Kanton. Das Kontrollpersonal wird zentral für den ganzen Kanton ausgebildet. Für die Steuerung des Schutzraumbaus sowie die zentrale Datenbewirtschaftung ist der Kanton zuständig. Die Gemeinden und zuständigen kantonalen Stellen gewährleisten den aktuellen Datenfluss Zuweisungsplanung (Zupla) Die Zupla wird erst in der Aufwuchsphase aktualisiert. Die Bevölkerung wird über die entsprechende Handhabung informiert. 44 Art BZG

21 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Material/Geräte/Maschinen/Fahrzeuge Zuständigkeit Alles standardisierte Zivilschutzmaterial geht ohne Entschädigung an den Kanton, wobei die Bedürfnisse der Gemeinden und - nach Möglichkeit - der Partner berücksichtigt werden Beschaffung / Zuteilung / Bewirtschaftung Die Bedarfsplanung und Beschaffung erfolgen nach den Vorgaben des Bundes 45 sowie den Bedürfnissen des Kantons und werden unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit nach Möglichkeit mit den Nachbarkantonen koordiniert. Die Materialplanung umfasst auch die Ausstattung der Reserve sowie für den Aufwuchs 46. Die Zuteilung des Materials (Korpsmaterial, Anlage bezogenes Material, Ausbildungsmaterial) erfolgt nach dem Stützpunktprinzip. Jede Kompanie verfügt über eigenes Material. Die Zahl und Verteilung der Fahrzeuge entspricht dem Leistungsauftrag der Zivilschutzorganisation sowie den Anforderungen an die Einsatzelemente in erhöhter Bereitschaft 47. Für die Bewirtschaftung und das Inventar ist die Zivilschutzverwaltung 48 zuständig. Für Reparaturen wird eine Reparaturstelle eingerichtet, wobei eine Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen zu prüfen ist Liquidation und Entsorgung Das Liquidationsmaterial wird an einem zentralen Depot zusammengeführt und liquidiert Personal Der Kanton bestimmt einen Materialchef, der der Zivilschutzverwaltung angehört. Er wird durch Materialwarte unterstützt, die vom Kanton ausgebildet werden. 5. FINANZEN 5.1 Aufgabenteilung Bund/Kantone/Gemeinden Grundsatz Massgebend ist die neu durch den Bund definierte Zuständigkeitsfinanzierung 49. Im Bereich der Ausbildung fallen die Subventionen des Bundes weg. Die Kosten für Erstellung, Erneuerung sowie Ausrüstung und Material der Anlagen werden vom Bund übernommen. Die Gemeinden leisten an die Gesamtkosten der Zivilschutzorganisation einen finanziellen Beitrag. 45 Art BZG 46 Vgl. Abschnitt 2.5: Aufwuchs 47 Vgl. Absatz 2.4.4: Verfügbarkeit für den Einsatz 48 Vgl. Abschnitt 2.8: Verwaltung 49 Art. 71 BZG

22 Konzept Zivilschutz AR 2004 Stand: Seite Verteilschlüssel Kantone / Gemeinden Die bisherigen und voraussichtlich künftigen Kosten des Ausserrhoder Zivilschutzes präsentieren sich wie folgt: Erfolgsrechnung (bisher/neu) TOTAL Kanton Regionen TOTAL Kanton Regionen Ausgaben bisherige Organisation Organisation ab 2004 Total Personalkosten 812' ' ' ' ' '000 Total Betriebskosten/Allgemeines 396' ' ' ' ' '500 Total Ausbildungskosten in Zentren 462' '000 52' ' ' '000 Total Ausbildungskosten der ZS-Einheiten 76'000 64'000 12'000 67'000 37'000 30'000 Einnahmen gesamt -322' '200-52' '000-55'500-55'500 GESAMTTOTAL 1'425' ' '728 1'053' ' '000 voraussichtliche Aufwandminderung gesamt 372'528 26% Kosten pro Einwohner Die Gesamtkosten für die Zivilschutzausbildung werden auf die Kantone AR/AI prozentual aufgrund der Einwohnerzahl verteilt. Grundlage ist die letzte Volkszählung (derzeit beträgt das Verhältnis 79 : 21). Weiterverrechnung an die Gemeinden: Die Kosten werden je zur Hälfte zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt. Massgebend ist die Einwohnerzahl. Die Gemeinden Reute und Oberegg bilden zusammen eine eigene Zivilschutzorganisation, die dem Kanton Appenzell Innerrhoden zugewiesen ist. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden entrichtet einen jährlichen Kostenbeitrag an die Gemeinde Reute Finanzierung Schutzbauten Schutzanlagen: Die Kosten für den Unterhalt, die Wartung sowie die baulichen Massnahmen werden - nach Abzug der Bundesbeiträge - je zur Hälfte vom Kanton und von den Gemeinden getragen. Die erforderlichen Versicherungsbeiträge (z. B. Assekuranz-Gebäudeversicherung) sind wie bisher von den Gemeinden zu übernehmen, weil die Anlagen in deren Besitz bleiben. Die Betriebsund Ausstattungskosten werden je nach Kategorie 50 verteilt: Kategorie I (primär für Zivilschutz): Zuständig ist der Kanton, wobei die Kosten je zur Hälfte zwischen dem Kanton und den Gemeinden aufgeteilt werden. Kategorie II (primär für Gemeindeführungsorgane und Partnerorganisationen): Zuständig sind die Gemeinden, sie tragen die Betriebskosten. Kategorie III (reduzierte Bereitschaft): Für die minimalen Betriebskosten sind die Gemeinden zuständig. Im Aufwuchsfall wird die zusätzliche Kostenverteilung durch den Kanton geregelt. 5.2 Zuständigkeiten Für alle finanziellen Belange ist der Kanton zuständig. Die bisher von den Regionen wahr genommenen Aufgaben (z.b. Administration, Personalkosten, Abrechnungen, Bevorschussung etc.) gehen an den Kanton. 50 Vgl. Abschnitt 4.1.7: Schutzanlagen

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