Festlegung der Vorgehensweise für die Rekrutierung von freiwilligen für den Zivilschutz
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- Johanna Huber
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1 Festlegung der Vorgehensweise für die Rekrutierung von freiwilligen für den Zivilschutz Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 1
2 Begriffsbestimmungen ZS Diensttauglichkeit - Dienstfähigkeit gemäss Verordnung über ärztliche Beurteilung der Schutzdienstpflichtigen ( VABS ). Ausgabe vom ( Stand 12. Juli 2005 ) Diese Verordnung behält ihre Gültigkeit bis auf Widerruf Diensttauglich Diensttauglich ist aus medizinischer Sicht, wer körperlich, geistig und psychisch den Anforderungen des Militär- beziehungsweise Schutzdienstes genügt und bei der Erfüllung dieser Anforderungen weder die eigene Gesundheit noch diejenige Dritter gefährdet. Entscheid des Rekrutierungsarztes Dienstfähig Dienstfähig ist aus medizinischer Sicht, wer in der Lage ist, den bevorstehenden Dienst zu leisten. Entscheid des Kursarztes Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 2
3 Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz BZG) Art. 15 Freiwilliger Schutzdienst Folgende Personen können freiwillig Schutzdienst leisten: a. Männer, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen sind; b. Wehrpflichtige, die nicht mehr militärdienstpflichtig oder zivildienstpflichtig sind; c. Männer, die aus der Wehr- oder Zivildienstpflicht entlassen sind; d. Schweizerinnen mit Beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden; e. In der Schweiz niedergelassene Ausländer und Ausländerinnen mit beginn des Jahres, in dem sie 20 Jahre alt werden. Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es besteht kein Rechtsanspruch. Personen, welche freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 3
4 Verordnung über die Rekrutierung (VREK) Art. 7 Anmeldung von Freiwilligen Personen, die freiwillig sich zum Militärdienst melden oder die Schutzdienstpflicht übernehmen wollen, reichen beim Kreiskommando bzw. bei dem für den Zivilschutz zuständigen Amt ihres Wohnsitzkantons eine schriftliche Anmeldung ein. Über die Annahme der Anmeldung entscheidet : a. die UG Pers A für den Militärdienst b. der Kanton für die Schutzdienstpflicht Personen, deren Anmeldung angenommen wird, sind stellungspflichtig. Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 4
5 Verordnung über die ärztliche Beurteilung der Schutzdienstpflichtigen (VABS) Art. 2 Zuständigkeiten 1 Der Bund ist für die ärztliche Beurteilung der Diensttauglichkeit zuständig. Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln der Verordnung vom 9. September 1998 über die medizinische Beurteilung der Diensttauglichkeit und der Dienstfähigkeit ( VMBDD ). Art. 3 Ärztliche zu Beurteilende Auf die Schutzdiensttauglichkeit zu beurteilen sind: a. militärdienstuntaugliche Männer; b. eingebürgerte Männer ab dem Jahr, in welchem sie 26 Jahre alt werden (somit für den Militärdienst nicht mehr in Frage kommen) c. Freiwillige Männer/Frauen die keinen Militärdienst leisten müssen ( auch Ausländer ) Keine Tauglichkeitsabklärung nötig, bei Frauen oder Männern, welche bereits eine Tauglichkeit erhalten haben. Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 5
6 Rekrutierung von eingebürgerten Männern und von Freiwilligen für den Zivilschutz (Kreisschreiben Nr 3/ ) 2. Rekrutierung von Freiwilligen Artikel 7 VREK schreibt vor, dass Personen, welche freiwillig Schutzdienst leisten wollen, bei dem für den Zivilschutz zuständigen Amt des Kantons (KAZS) ein Gesuch einreichen müssen. Fällt der Entscheid positiv aus, erklärt das KAZS den Gesuchsteller oder die Gesuchstellerin als stellungspflichtig. Nach der gemäss Artikel 3 Buchstabe c VABS vorgeschriebenen Tauglichkeitsabklärung im Rekrutierungszentrum erfolgt die Zuteilung in eine der drei Grundfunktionen des Zivilschutzes. Die betreffenden Personen haben sodann gemäss Artikel 33 des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) eine Grundausbildung als Stabsassistent, Betreuer oder Pionier von mindestens zwei bis längstens drei Wochen zu absolvieren. Freiwillige gemäss BZG Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a c müssen nicht rekrutiert werden. Sie können direkt einer Grundfunktion des Zivilschutzes zugeteilt werden und haben gemäss Artikel 33 BZG eine Grundausbildung als Stabsassistent, Betreuer oder Pionier von mindestens zwei bis längstens drei Wochen zu absolvieren. Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 6
7 Verordnung über die ärztliche Beurteilung der Schutzdienstpflichtigen (VABS) Art. 5 Zuständigkeit Zuständig für die ärztliche Beurteilung der Schutzdiensttauglichkeit ist die Untersuchungskommission Rekrutierung ( UCR; Art. 25 Abs. 1 Bst. a VMBDD ) in den Rekrutierungszentren. Wenn die bei den Akten liegenden ärztlichen Zeugnisse oder weiteren Berichte zur ärztlichen Beurteilung genügen, kann die UC des Militärärztlichen Dienstes ( UC UG San; Art 25 Abs. 1 Bst. E VMBDD ) einen Entscheid in Abwesenheit der zu beurteilenden Person fällen. Einheitliche Abklärung für Schutzdiensttauglichkeit : Bei der Tauglichkeitsabklärung wird kein Unterschied zwischen Eingebürgerten und Freiwilligen ( Care-Team ) gemacht. Medizinische Untersuchung identisch einer ordentlichen Rekrutierung, ohne Blutentnahme, mit freiwilligen Impfungen und einer Kurzexploration von 5-10 durch die Psychologie. Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 7
8 Auszug aus dem Leitfaden für Rekrutierung + Folgeprodukte Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 8
9 Teilnehmermeldung Formular leer Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 9
10 Konsequenzen bei Schutzdienstabklärungen für Rekr Zen ZS Abklärer sind Stellungspflichtige ZS Abklärer bekommen Sold & EO wie ein Stellungspflichtiger Sold Fr. 4.- pro Tag, Erwerbsersatz mit Code 13 ZS Abklärer haben alle die gleichen Untersuchungen ( gilt für Eingebürgerte wie auch für Care-Team ). Keine Schutzdienstabklärungen mehr mit solchen, die irgendwann einmal eine Tauglichkeit erhalten haben. Eine Neubeurteilung der Schutzdiensttauglichkeit erfolgt immer über J Med / MilAzD als Rekurs oder Revision. Alle die irgendwann eine Tauglichkeit erhalten haben, können durch die kantonalen Zivilschutzbehörden direkt zugeteilt werden. Abklärung der Diensttauglichkeit nicht erforderlich. Teilnehmermeldung mit Formular Termine : 6 Wochen im Voraus Platzreservation/Einrückungszeit 3 Wochen im Voraus Meldung der Teilnehmer 1 Woche vor Durchführung elektronische Meldung Schweizer Armee, FST A - FGG 1 Rekrutierungszentrum Windisch 10
1. Gegenstand Dieses Merkblatt regelt die Abläufe der medizinischen Beurteilung Schutzdienstpflichtiger.
Telefon 055 646 68 20 Fax 055 646 68 79 E-Mail: zivilschutz@gl.ch www.gl.ch Sicherheit und Justiz Landstrasse 38 8750 Glarus Merkblatt Ärztliche Beurteilung Schutzdienstpflichtiger 1. Gegenstand Dieses
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