ARREX E KÖDER ANWENDUNG

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1 Seite 1 Gebrauchsanleitung Zul.-Nr.: ARREX E KÖDER Rodentizid Wirkstoff: Formulierung: Packungsgröße: Zinkphosphid (30 g/kg) Körnerköder Eimer à 500 /2000 Köderportionen Arrex E Köder ist eine in Folie eingesiegelte Köderportion zur Bekämpfung der Erd- und Rötelmaus im Forst mit sehr geringer Aufwandmenge. ANWENDUNG Formulierung Arrex E Köder besteht aus Sonnenblumenkernen, die mit Zinkphosphid behandelt wurden. Die behandelten Kerne sind in Zellglasfolie eingesiegelt. Die Zellglasfolie schützt den Köder weitgehend vor Feuchtigkeit und sichert eine lange Wirkungsdauer. Die Sofortwirkung ist gleichzeitig gewährleistet. Wirkungsweise Die Mäuse zerknabbern die Zellglasfolie, um an die behandelten Sonnenblumen zu gelangen. Durch Einfluss von Speichel und Säften des Magen-Darmkanals der Mäuse entwickelt sich rasch Phosphorwasserstoff aus Zinkphosphid. Phosphorwasserstoff blockiert wichtige Fermentsysteme in den Körperzellen und verändert in hohen Konzentrationen den Blutfarbstoff durch Methämoglobinbildung. Nach erfolgter Aufnahme verkriechen sich die Mäuse in ihren Bau und verenden. Verendete Mäuse werden kaum an der Erdoberfläche gefunden. Durch den raschen Abbau des Phosphorwasserstoffs im Magen der Mäuse sind keine Sekundärvergiftungen bei Aufnahme toter Mäuse zu erwarten.

2 Seite 2 Anwendungsgebiete und Empfehlungen Zur Bekämpfung von Erd- und Rötelmaus in Forstkulturen (Laub- und Nadelholz) I. Verdeckte Ausbringung in Köderstationen: Geeignete Köderstationen verwenden. Die Auslage der Köderstationen sollte nach den Empfehlungen der Hersteller der Köderstationen erfolgen, mindestens jedoch im Verband 30 x 30 m. Jede Köderstation wird mit 20 Arrex E Ködern beschickt (Erstbefüllung). Bei der Anwendung in Köderstationen tritt eine Befallsreduktion erst nach 2-3 Wochen ein. Die Köderstationen werden daher erstmalig nach 4 Wochen und danach weiter in 4-wöchigen Abständen kontrolliert und so lange mit Arrex E Ködern ergänzt, bis keine Annahme mehr erfolgt. Maximaler Mittelaufwand: 2000 Stück/ha Maximale Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung: 1 Für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungstermin Arrex E Köder wird eingesetzt, wenn ein Bedarf festgestellt wurde. Um den Aufbau einer starken Mäusepopulation zu verhindern, soll Arrex E Köder gleich zu Beginn einer Massenvermehrung ausgebracht werden. In Buchen- und Eichenmastjahren kann bei starkem Auftreten von Mäusen eine Anwendung vor dem Fall der Mast einen weitgehenden Schutz der erwarteten Naturverjüngung bringen. Saatbeet und Pflanzgarten können mit Hilfe von Arrex E Köder vor dem Eindringen der Mäuse geschützt werden. II. Streuen zwischen die Kulturpflanzen/Köderverfahren Aufwandmenge (November bis Januar bei Bedarf): 2000 Stück/ha Eine Wiederholung der Behandlung ist nur angezeigt, wenn nach 3-4 Wochen mehr als 80 % der Folien von den Mäusen angenommen wurden. (NS648) Anwendung nur, wenn die Notwendigkeit einer Bekämpfungsmaßnahme durch Probefänge oder ein anderes geeignetes Prognoseverfahren belegt ist.

3 Seite 3 Besondere Hinweise Im Winter Arrex E Köder nicht bei Neuschnee, sondern erst bei fester Schneedecke bei den sich zeigenden Luftlöchern und Gängen auslegen. Packung trocken und kühl aufbewahren; nach Gebrauch wieder verschließen. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Anwendungs- Nummer Schadorganismus / Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse / Objekte / Erdmaus, Rötelmaus Nadelholz, Laubholz / Erdmaus, Rötelmaus Nadelholz, Laubholz Wartezeit Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung (N). HINWEISE FÜR DEN SICHEREN UMGANG Einstufung nach Gefahrstoffverordnung Gefahrensymbol: Xn - Gesundheitschädlich N - Umweltgefährlich Gefahrenhinweise (R22) Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. (R29) Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. (R32) Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. (R50) Sehr giftig für Wasserorganismen. Sicherheitsratschläge (S2) Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. (S13) Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. (S14.1) Von Säuren fernhalten. (S35) Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. (S37) Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

4 Seite 4 (S46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Köder so auslegen, dass sie vor dem Zugriff Unbefugter, z. B. spielender Kinder, gesichert sind. In der Nähe von Ortschaften und viel begangenen Wegen ist zusätzlich das Aufstellen von Warnschildern zu empfehlen. Bei sachgemäßer Anwendung des Köders werden Hunde, Wild und Vögel auch durch die Aufnahme von verendeten Mäusen nicht gefährdet. Hinweise zum Schutz des Anwenders (SB001) Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. (SS1201) Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung / Handhabung des Mittels. Hinweise zum Schutz der Umwelt I. Gewässerschutz Wasserschutzgebietsauflage: keine II. Schutz von Oberflächengewässern Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: (NW466) Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen. (NW702) Aufgrund der Gefahr der Abschwemmung muss bei der Anwendung zwischen der behandelten Fläche und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - ein Sicherheitsabstand von 5 m eingehalten werden.

5 Seite 5 III. Schutz von terrestrischen Nachbarflächen: Festgesetzte Anwendungsbestimmungen für die Streuindikation: (NT647) Zur offenen Ausbringung ausschließlich ungeöffnete Folienbeutel verwenden. (NT649) Keine Anwendung auf vegetationsfreien Flächen, um eine Aufnahme durch Wild oder Vögel zu erschweren (NT662) Anwendung nur auf Wiederaufforstungsflächen nach Sturmwürfen, Schneebruch und Waldbrandereignissen, auf Erstaufforstungs- und Umwandlungsflächen sowie auf Kahlschlags- und Naturverjüngungsflächen (NT666) Außerhalb von Köderstationen nicht in Häufchen auslegen IV. Wasserorganismen (NW262) Das Mittel ist giftig für Algen. (NW264) Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. IV. Bienen (NB663) Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3). ENTSORGUNG Verpackungen im Sinne des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA 1 Leere Verpackungen nicht weiterverwenden! Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Die nach Abschluss der Bekämpfungsaktion in der Köderstation noch vorhandenen Arrex E Köder müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Wenn möglich, Rest in

6 Seite 6 leere Originalpackung von Arrex E Köder füllen. Ansonsten die Packung mit den Resten wie folgt kennzeichnen: Arrex E Köder, Wirkstoff: Zinkphosphid, Gefahrenbezeichnung: Xn Gesundheitsschädlich, N-Umweltgefährlich. In der Regel besteht die Möglichkeit, diese Abfälle bei kommunalen Schadstoffsammlungen oder den Sonderabfall-Kleinmengensammlungen der Landkreise oder bei speziellen Entsorgungsaktionen für die Landwirtschaft abzuliefern. Gegebenenfalls Stadt- oder Kreisverwaltung um Auskunft bitten. ALLGEMEINE ANWENDUNGSHINWEISE / HAFTUNG Durch sorgfältige Prüfung ist erwiesen, dass das Produkt bei Einhaltung unserer Gebrauchsanleitung für die empfohlenen Zwecke geeignet ist. Da die Lagerung und Anwendung außerhalb unseres Einflusses liegen und wir nicht alle diesbezüglichen Gegebenheiten voraussehen können, schließen wir jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus der Lagerung und Anwendung aus. Wir haften für gleichbleibende Qualität des Produktes, das Lagerungs- und Anwendungsrisiko tragen wir nicht. Die Anwendung des Produkts in Anwendungsgebieten, die nicht in der Gebrauchsanleitung beschrieben sind, insbesondere in anderen als den dort genannten Anwendungsgebieten, ist von uns nicht geprüft. Wir schließen deshalb jegliche Haftung für eventuelle Schäden aus einer solchen Anwendung aus. = Eingetragene Marke von BASF 1 = Eingetragene Marke des IVA (Industrieverband Agrar, Frankfurt/M.)

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