Refresher - Grundausbildung für den Dienst auf Fahrgastschiffen - verkürzt
|
|
- Nicolas Kranz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Refresher - Grundausbildung für den Dienst auf Fahrgastschiffen - verkürzt Kursbeschreibung Refresher Training für Servicepersonal der Kreuzschifffahrt mit anerkannten Basic Safety Nachweis für Servicepersonal Alle Besatzungsmitglieder die im Servicebereich eines Passagier- bzw. Kreuzfahrtschiffes eine Tätigkeit ausüben, müssen an einem anerkannten Basic Safety sowie Crowd Management Training für den Dienst auf Fahrgastschiffen teilgenommen haben. Diese STCW Nachweise müssen nach 5 Jahren ab dem Tag der Erstausstellung mit der Teilnahme an einem zugelassenem Auffrischungstraining um weitere 5 Jahre verlängert werden. Diese Ausbildung beinhaltet neben der Vermittlung theoretischer sicherheitsrelevanter maritimer Grundkenntnisse auch die dazugehörigen praktischen Ausbildungselemente sowohl mit bordspezifischen Rettungsmitteln als auch Brandbekämpfungseinrichtungen. Gültigkeit: 5 Jahre Kursdauer: 3 Tage Inhalt Refresher Training: Geforderte praktische Ausbildungsinhalte gemäß Kapitel V, Abschnitte A-V/2 (1) sowie Kapitel VI, Abschnitte A-VI/1-1 und A-VI/1-2 des Internationalen Übereinkommens vom 07. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung. Kursinhalte Personal survival techniques Fire prevention and fire fighting Crowd Management Training
2 Teilnehmerkreis Alle Servicekräfte auf Kreuzfahrtschiffen mit STCW-Zertifikaten einer Erstausbildung für Servicepersonal in der Kreuzschifffahrt. Voraussetzungen Für die "Refresher" Kurse bitte die Seediensttauglichkeit sowie die jeweiligen STCW Zertifikate der Erstausbildung entsprechend STCW 78 der Anmeldung im Original oder Kopie beilegen. gültiger Seediensttauglichkeitsnachweiss STCW Befähigungsnachweise der Erstausbildung gemäß STCW A-V/2 (1), (2) "Crowd Management" oder höherwertiger Erste-Hilfe-Nachweis über 9UE (Nachweis durch Vorlage eines gültigen deutschen Führerscheins für Kraftfahrzeuge aller Klassen) STCW Befähigungsnachweis Grundausbildung in der Gefahrenabwehr "Security Awareness Training" gem. STCW A-VI/6 Seefahrtzeit von mindestens 12 Monaten = 360 Seetage innerhalb der zurückliegenden 5 Jahre (Nachweis durch Dienstbescheinigung oder Seefahrtsbuch oder anderweitigen glaubhaften Nachweis einer Seefahrtzeit auf Fahrgastschiffen) Abschluss Teilnahmebescheinigung Certificate of Participation sowie Qualifikationsnachweis "Documentary Evidence" der Ausbildungsstätte mit Anerkennungs- und Zulassungsvermerk des "Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Deutschland". Die Teilnahmebescheinigung muss per Antrag beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in ein Befähigungsnachweise (Certificate of Proficiency) umgetauscht werden. Die ausgestellten Dokumente sind 5 Jahre gültig.
3 Ausstellungsgebühr: 50,00 - werden lt. Gebührenordnung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg erhoben. Termine
4 Dauer
5 3 Tage = 32 Unterrichtseinheiten Ort AFZ Rostock GmbH Alter Hafen Süd Rostock Richtpreis 300,00 Anmeldungen Für die Buchung des von Ihnen gewählten Trainings werden Sie auf unsere neue Internetseite weitergeleitet. Im Zuge der Neustrukturierung aller STCW- und Offshore-Sicherheitstrainings am Standort der AFZ Rostock GmbH bieten wir gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft ISC Training & Assembly GmbH auf dieser Buchungsplattform alle STCW- und Offshore-Sicherheitstrainings an. Weiterleiten Hinweise Mit einem Seediensttauglichkeitszeugnis wird die gesundheitliche Eignung eines/-er Seemannes/-frau für die Tätigkeit an Bord eines Seeschiffes bescheinigt. Das STCW-Übereinkommen fordert Mindestinhalte für die Untersuchung und die Ausstellung des Seediensttauglichkeitszeugnisses.
6 Powered by TCPDF ( Die deutschen Seediensttauglichkeitsuntersuchungen dürfen nur durch besonders qualifizierte Ärzte durchgeführt werden. Für die deutschen Untersuchungen hat die BG Verkehr Ärzte im In- und Ausland zugelassen. Eine Ärzteliste finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Flagge unter dem Menüpunkt "Maritime Medizin/Seediensttauglichkeit". Unterkünfte für den Kurszeitraum In unmittelbarer Nähe der Schifffahrtsschule können wir ihnen preiswerte Unterkünfte vermitteln. Die Anmeldung hierfür bitte über Frau Karin Tetzinski. bzw. unter Tel
Basic Safety Training + Grundlagen Gefahrenabwehr
Basic Safety Training + Grundlagen Gefahrenabwehr Kursbeschreibung Alle Seeleute, die als Teil der Schiffsbesatzung für die Wahrnehmung von Pflichten im Bereich der Sicherheit oder der Verhütung von Verschmutzung
MehrSTCW-Übereinkommen: Manila-Änderungen Umsetzung durch die Vertragspartei Deutschland
STCW-Übereinkommen: Manila-Änderungen 2010 - Umsetzung durch die Vertragspartei Deutschland 1. Einleitung Die Vertragsstaaten der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) schlossen 1978 das STCW-Übereinkommen.
MehrSTCW-Übereinkommen: Manila-Änderungen 2010 Umsetzung durch die Vertragspartei Deutschland. Fachschule für Seefahrt, Cuxhaven
STCW-Übereinkommen: Manila-Änderungen 2010 Umsetzung durch die Vertragspartei Deutschland Fachschule für Seefahrt, Cuxhaven 03.05.2012 Artur Roth Agenda STCW-Übereinkommen Manila-Änderungen 2010 / Umsetzung
MehrDas Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie erkennt Ausbildungen, Befähigungen und Tätigkeiten im nachfolgenden Umfang regelmäßig an.
Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie und der Deutschen Marine (Marineamt) über die Anerkennung von Befähigungen, die bei der Deutschen Marine erworben wurden, als Voraussetzungen
MehrRichtlinien für die Ausbildung von elektrotechnischen Offiziersassistenten/Offiziersassistentinnen in der Seeschifffahrt
Richtlinien für die Ausbildung von elektrotechnischen Offiziersassistenten/Offiziersassistentinnen in der Seeschifffahrt Richtlinien für die Ausbildung von elektrotechnischen Offiziersassistenten/Offiziersassistentinnen
MehrSimulation. Training. Assessment. Research.
Simulation. Training. Assessment. Research. LIEBE LESERINNEN UND LESER, GESCHÄFTSPARTNER UND KUNDEN, der Super-GAU eines jeden Unternehmens ist ein schwerer Arbeitsunfall, bei dem sowohl Ihr Mitarbeiter
MehrErteilung amtlicher Befähigungsnachweise an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff
Erteilung amtlicher Befähigungsnachweise an Beauftragte für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff Mit Wirkung vom 1. Januar 2008 ist Regel VI/5 der Anlage zum Internationalen Übereinkommen von 1978 über Normen
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG UND SEEFAHRTZEIT ALS NAUTISCHER / NAUTISCHE OFFIZIERSASSISTENT/-IN
RICHTLINIEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG UND SEEFAHRTZEIT ALS NAUTISCHER / NAUTISCHE OFFIZIERSASSISTENT/-IN Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon (0421) 17367-0 -
MehrAnlage 7 zur Vereinbarung BSH / MarA 25. März 2003
Durchführungsbestimmungen für den Erwerb von Befähigungszeugnissen, - nachweisen und Seefunkzeugnissen für den Dienst auf Kauffahrteischiffen durch (ehemalige) Marinesoldaten Die Anerkennung von Befähigungen,
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG UND SEEFAHRTZEIT ALS NAUTISCHER / NAUTISCHE OFFIZIERSASSISTENT/-IN
RICHTLINIEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG UND SEEFAHRTZEIT ALS NAUTISCHER / NAUTISCHE OFFIZIERSASSISTENT/-IN Berufsbildungsstelle Seeschiffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon (0421) 17367-0 -
MehrHerzlich Willkommen zum UV-Branchentag Berufliche Bildung im AFZ
Herzlich Willkommen zum UV-Branchentag Berufliche Bildung im AFZ AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH Seit dem 01. September 1991 sind wir am Markt tätig Gesellschafter sind: die Industrie- und
MehrOrdnung zu den Praxissemestern (Satzung)
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 01/2019, S. XX vom DD.MM.20JJ Veröffentlicht auf der Homepage: 15.01.2019 Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Hochschulnachrichtenblatt
MehrRICHTLINIEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG UND SEEFAHRTZEIT ALS TECHNISCHER / TECHNISCHE OFFIZIERSASSISTENT/-IN
RICHTLINIEN FÜR DIE PRAKTISCHE AUSBILDUNG UND SEEFAHRTZEIT ALS TECHNISCHER / TECHNISCHE OFFIZIERSASSISTENT/-IN Berufsbildungsstelle Seeschifffahrt e. V. Buschhöhe 8, 28357 Bremen Telefon (0421) 17367-0
MehrFreiberger Familienkatalog Freiberger Familienbündnis www.freiberger-familienbuendnis.de
Seite 1 / 22 Seite 2 / 22 Seite 3 / 22 Seite 4 / 22 Seite 5 / 22 Seite 6 / 22 Seite 7 / 22 Seite 8 / 22 Seite 9 / 22 Seite 10 / 22 Seite 11 / 22 Seite 12 / 22 Seite 13 / 22 Seite 14 / 22 Seite 15 / 22
MehrErfolgreich in die Ausbildung
Erfolgreich in die Ausbildung Kursbeschreibung Sie sind neu als Auszubildender in Ihrem Betrieb, müssen sich eingliedern und wollen möglichst schnell überzeugen? Der ständige Umgang mit Menschen am Ausbildungsplatz
MehrTrends und Perspektiven der seemännischen Ausbildung in der Seeschifffahrt
Trends und Perspektiven der seemännischen Ausbildung in der Seeschifffahrt Vortragsabend beim Nautischen Verein zu Bremerhaven am Donnerstag, den 07. September 2017 StD Dipl. Ing. Rudolf Rothe, Schulleiter
MehrBeilage/Enclosure 25/18. Richtlinien für die Ausbildung von nautischen Offiziersassistenten in der Seeschifffahrt
Nr. 87 Richtlien für die Ausbildung von nautischen Offiziersassistenten der Seeschifffahrt Richtlien für die praktische Ausbildung und Seefahrtzeit als nautischer/nautische Offiziersassistent/- Für die
MehrCheckliste für (ehemalige) Soldaten der Deutschen Marine
1. Schiffsmechaniker Verkürzte Ausbildung nach den Maßgaben der Verordnung über die Berufsausbildung zum / zur Schiffsmechaniker/ -in ist möglich für Verwendungsreihen 11, 26, 42, 43 und 44 mit einer Dienstzeit
MehrZertifikatsweiterbildung: Beauftragte/r für Gefahrenabwehr
Zertifikatsweiterbildung: Beauftragte/r für Gefahrenabwehr im Unternehmen / auf dem Schiff 01. - 03.02.2016 DOZENTEN/INNEN: Dipl.-Ing. Dorte Knoop Prof. Kapt. Rudolf Kreutzer Ganz oben dabei. Für wen ist
MehrPflegeassistenz Assistent/-in für Pflege und Haushalt
Pflegeassistenz Assistent/-in für Pflege und Haushalt Kursbeschreibung Pflegeassistenten unterstützen pflegebedürftige, kranke oder behinderte Menschen bei der Bewältigung ihres Alltags. Sie helfen ihnen
MehrBRINGEN SIE SICHER DIE ZUKUNFT IN S ROLLEN. AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH
AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH AFZ Aus- und Fortbildungszentrum Rostock GmbH ist eine gemeinnützige GmbH, die am 9. Februar 1994 gegründet wurde ist Rechtsnachfolgerin des Aus- u. Fortbildungszentrum
MehrUmsetzung der STCW V/3 in der maritimen Weiterbildung
Umsetzung der STCW V/3 in der maritimen Weiterbildung Friedrich-Barnewitz-Str. 3 18119 Rostock-Warnemünde Tel: 0381 5196203 Mail: isv@schffssicherheit.de Web: schiffssicherheit.de Lehrkonzepte Aufgaben
MehrDatenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten
Datenschutzhinweise zur Verarbeitung Ihrer Daten Ab 25.5. 2018 gilt unmittelbar die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS- GVO). Wir informieren Sie hiermit über den Datenschutz bei der Verarbeitung
MehrLeitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV )
TÜV NORD CERT GmbH Personenzertifizierung Leitfaden zur Zertifizierung von Berufsbetreuern (TÜV ) der nach ISO/IEC 17024 durch die DAkkS akkreditierten TÜV NORD CERT-Zertifizierungsstelle für Personen
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
MehrStaatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller
MehrFührerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 08/2017
Führerscheinklassen Pkw (,, ) Rechtsstand 08/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zgm, die zur eförderung von nicht mehr
Mehr1. Was ist zu tun, um die Anerkennung der Zusatzbezeichnung nach den Übergangsregelungen
Merkblatt zum Antrag auf Anerkennung der Zusatzbezeichnung Klinische Neuropsychologie nach den Übergangsregelungen ( 15 Abs. 1 WBO) (Stand: 15. Dezember 2008) Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter
MehrÄnderungen SRC zum 1. Oktober 2018 Vergleich der Änderungen im Fragenkatalog
Änderungen SRC zum 1. Oktober 2018 Vergleich der Änderungen im Fragenkatalog # ALT NEU (gültig ab 1.10.2018) 1 Mobiler Seefunkdienst ist mobiler Funkdienst... Mobiler Seefunkdienst ist mobiler Funkdienst...
Mehr2.6 Überbetriebliche Ausbildung
2.6 Überbetriebliche Ausbildung 2.6 Überbetriebliche Ausbildung Die nachfolgend genannten überbetrieblichen Ausbildungsgänge wurden und werden in geeigneten Ausbildungseinrichtungen der seefahrtbezogenen
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin und Ansprechpartner: Landesprüfungsamt für Heilberufe Frau Brigitte Wagner (A - H) Billstraße 80, D-20539 Hamburg Zimmer:
MehrVERFAHRENSANWEISUNGEN ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG ZUM FEUERSCHUTZMANN IN FORTSCHRITTLICHER BRANDBEKÄMPFUNG
VerfAnw F'man 13.06.02 Stand: April 2002 VERFAHRENSANWEISUNGEN ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG ZUM FEUERSCHUTZMANN IN FORTSCHRITTLICHER BRANDBEKÄMPFUNG (entsprechend STCW - Übereinkommen 1995 Regel VI/3
MehrNeue Weiterbildungskonzepte und Methoden auf dem Gebiet der Schiffssicherheit Herausforderungen der Zukunft
Neue Weiterbildungskonzepte und Methoden auf dem Gebiet der Schiffssicherheit Herausforderungen der Zukunft Friedrich-Barnewitz-Str. 3 18119 Rostock-Warnemünde Tel: 0381 5196203 Mail: isv@schffssicherheit.de
MehrFührerscheinklassen Pkw (B, B96, BE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? B96. Rechtsstand 01/2017
Führerscheinklassen Pkw (,, ) Rechtsstand 01/2017 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zgm, die zur eförderung von nicht mehr
Mehr1. Antrag mit Erklärung über anhängige Straf- und Ermittlungsverfahren (Vordruck 1)
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Landesprüfungsamt Ansprechpartnerin: Frau Miriam Redlin Zimmer: 0.04 Telefon: + 49 40 428 37-3782 E-Mail: miriam.redlin@bgv.hamburg.de Öffnungszeiten: Billstraße
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 14.9.2011 KOM(2011) 555 endgültig 2011/0239 (COD) Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG des Europäischen
MehrDienstanweisung. Verlängerung Feuerwehrführerschein
Nr.: DA 2.2 / 119-2009 vom: 25.06.2009 Dienstanweisung Verlängerung Feuerwehrführerschein Verteiler: LFK BFK Alle Florianstationen Alle Feuerwehren Bedienstete des LFK Diese Dienstanweisung ersetzt die
MehrBerufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer
Berufskraftfahrermangel Wer fährt die Trucks von morgen? Neue Bescheinigungen nach der 12. Verordnung zur Änderung der FeV und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Auswirkung auf die Verkehrsbranche
MehrVom 7. September 2005 (ABl. Nr. L 255 S. 160) Celex-Nr L 0045
Richtlinie 2005/45/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute und zur Änderung der Richtlinie
MehrZur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt
I Name, Vorname:....... Straße:.. Land, Postleitzahl, Wohnort:....... Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen- Landesprüfungsamt für Lehrämter Liebknechtstraße 65 39110 Magdeburg Antrag
MehrÄnderungen SRC zum 1. Oktober 2018 Änderungen sind markiert
Änderungen SRC zum 1. Oktober 2018 Änderungen sind markiert # ALT NEU 1 Mobiler Seefunkdienst ist mobiler Funkdienst... Mobiler Seefunkdienst ist mobiler Funkdienst... a. zwischen Küstenfunkstellen und
MehrSicherheitsbuch SICHER UND GESUND IN DER BINNENSCHIFFFAHRT
BGG 929 Sicherheitsbuch SICHER UND GESUND IN DER BINNENSCHIFFFAHRT Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen Januar 2008 Das Sicherheitsbuch wird herausgegeben von: Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen
MehrBehörde für Gesundheit und Verbraucherschutz MERKBLATT. über die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
Freie und Hansestadt Hamburg MERKBLATT über die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Erst die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Rettungsassistentin/Rettungsassistent berechtigt
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegehelferinnen/Altenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium
MehrSatzung zur Änderung der Satzung der IHK zu Kiel
Satzung zur Änderung der Satzung der IHK zu Kiel betreffend die Prüfung zum Nachweis der Sachkunde für Gefahrgutbeauftragte Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Kiel hat am 11.06.2007
MehrLandesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Abt. 1 Landesprüfungsamt für Heilberufe Erich-Schlesinger-Str.
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrNationaler Standard für Ausbilder, Supervisor und Prüfer
1. Rechtsgrundlagen Nationaler Standard für Ausbilder, Supervisor und Prüfer Verordnung (EU) Nr. 1321/2014 der Kommission vom 26. November 2014 i.v.m zugehörigem AMC/GM - Material - Teil-66 (66.B.130 i.v.m.
MehrMainz Merkblatt Stand
Berufskraftfahrerqualifikation Wer benötigt den Nachweis, bzw. die Weiterbildung über die besondere Qualifizierung? Fahrerinnen und Fahrer, die Beförderungen im Güterkraft- und/oder Personenverkehr auf
MehrSocial Digital Signage - FAQ
Social Digital Signage - FAQ Inhaltsverzeichnis main... 2 Was ist das, FAQ?... 3 Was ist das, FAQ?... 4 Seite 1 / 4 Seite 2 / 4 Was ist das, FAQ? ganz einfach: fragen und antworten Letzte Änderung: 2016-07-03
MehrBeilage/Enclosure 35/13. (BGBl. I 2013 Nr. 43 S. 2795) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag
Beilage/Enclosure 35/3 (BGBl. I 03 Nr. 43 S. 795) Mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlag Verordnung betreffend die Übersicht über die Arbeitsorganisation und die Arbeitszeitnachweise in
MehrBerufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95
Berufskraftfahrerqualifikation / Schlüsselziffer 95 Am 10.09.2008 ist das neue Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) für die Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE und am 10.09.2009 für die Fahrerlaubnisklassen
MehrUwe Jacobshagen (Hg.) Seeschifffahrtsrecht LIT
Uwe Jacobshagen (Hg.) Seeschifffahrtsrecht LIT Inhaltsverzeichnis Vorwort der Herausgeber der Schriftenreihe 5 Die strategischen Ziele der FHVD Schleswig-Holstein 6 Hartmut Brenneisen, Dirk Staack Inhaltsverzeichnis
MehrStaatliche Anerkennung von. Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern
Staatliche Anerkennung von Krankenpflegehelferinnen/Krankenpflegehelfern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrI. Allgemeines 1. Diese Verfahrensanweisungen werden von der See - Berufsgenossenschaft erlassen.
VerfAnw R'boot 13.06.02 Stand: April 2002 VERFAHRENSANWEISUNGEN ÜBER DIE AUSBILDUNG UND PRÜFUNG ZUM RETTUNGSBOOTMANN FÜR ÜBERLEBENSFAHRZEUGE UND BEREITSCHAFTSBOOTE, AUSGENOMMEN SCHNELLE BEREITSCHAFTSBOOTE
MehrStaatliche Anerkennung von. Altenpflegerinnen/Altenpflegern
Staatliche Anerkennung von Altenpflegerinnen/Altenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen für Antragstellerinnen
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
29.11.2002 L 324/53 RICHTLINIE 2002/84/EG S EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND S RATES vom 5. November 2002 zur Änderung der Richtlinien über Umweltverschmutzung durch Schiffe (Text von Bedeutung für den EWR)
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO
Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf
MehrSusan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD
Susan Forward Vergiftete Kindheit Pdf Download ->>> DOWNLOAD 1 / 5 2 / 5 Download..mystic..city..de..epub..PDF/ePub..eBooks..with..no..limit..and..without..survey...Susan.. Forward..language..:..de...Frauen..befreien..sich..von..den..Fesseln..der..Kindheit.Im...Erwachsenena
MehrInformationen zur kommunalen Förderung der Kindertagespflege. Weitere in allen Gemeinden geltenden Voraussetzungen für die Kommunale Förderung:
Informationen zur kommunalen Förderung der Kindertagespflege Zuständig für die freiwillige Förderung durch die Gemeinde, ist die Gemeinde in der das Kind seinen Wohnsitz hat. Wohnt das Kind in einer Gemeinde,
MehrBundesrat Drucksache 381/ Unterrichtung durch die Bundesregierung. EU - AS - K - Vk - Wi
Bundesrat Drucksache 381/04 06.05.04 EU - AS - K - Vk - Wi Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Befähigungszeugnissen
MehrStaatliche Anerkennung von. Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern
Staatliche Anerkennung von Kinderkrankenschwestern/Kinderkrankenpflegern Länder der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes (gilt auch für Ausbildungen aus der Schweiz) Informationen
MehrFachstelle der WSV für Verkehrstechniken
Änderungen zum Erwerb der Seefunkzeugnisse SRC /LRC zum 01.10.2018 Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken 1. Ersetzte Fragen im Fragenkatalog I für das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (SRC) 2.
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34c Gewerbeordnung (GewO) Antrag auf Erweiterung einer Erlaubnis gemäß 34c GewO
Antragsteller:(ggf. juristische Person) An das Landratsamt Ludwigsburg GT 311, Kreispolizeiangelegenheiten Hindenburgstraße 40 71638 Ludwigsburg Zutreffendes bitte ausfüllen oder ankreuzen! Antrag auf
MehrHINWEISE BERUFSERLAUBNIS
HINWEISE BERUFSERLAUBNIS Erteilung einer Berufserlaubnis nach 11 der Bundes-Apothekerordnung (BApO) - Ausbildung außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz - Die Erteilung der Berufserlaubnis erfolgt grundsätzlich
MehrAntrag und Ausbildungsbuch für das Zertifikat spezielle neurologische Ultraschalldiagnostik der DGKN
Antrag und Ausbildungsbuch für das Zertifikat spezielle neurologische Ultraschalldiagnostik der DGKN DGKN Sekretariat Robert-Bosch-Str. 7 64293 Darmstadt Tel. 06151-6673422 Fax 06151-6673423 sekretariat@dgkn.de
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR MITTEILUNG
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION MOBILITÄT UND VERKEHR Brüssel, 19. Januar 2018 MITTEILUNG DER AUSTRITT DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS UND DIE EU-VORSCHRIFTEN FÜR DEN STRAßENVERKEHR Am 29. März 2017
Mehr1. Zuwendungsziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
VERWALTUNGSVORSCHRIFT DES MINISTERIUMS FÜR INTEGRATION ÜBER DIE GEWÄHRUNG VON ZUWENDUNGEN AN STADT- UND LANDKREISE ZUR FÖRDERUNG VON DEUTSCHKENNTNISSEN BEI ASYLBEWERBERN UND FLÜCHTLINGEN IN BADEN-WÜRTTEMBERG
MehrUltraschall. Ausbildungsbuch. Muskel- und Nervensonographie. für
DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR KLINISCHE NEUROPHYSIOLOGIE UND FUNKTIONELLE BILDGEBUNGDeutsche Sektion der International Federation of Clinical Neurophysiology DEUTSCHE GESELLSCHAFT FÜR ULTRASCHALL IN DER MEDIZIN
MehrAusbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
INFOSERVICE Ausbildung der Fahrzeugführer zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Anerkennung der Schulungen und Prüfungen der Gefahrgutfahrer, Ausstellen von ADR-Bescheinigungen Stand: Januar
MehrSicherheitsrelevante und fachliche Qualifikation in der Windenergiebranche
Sicherheitsrelevante und fachliche Qualifikation in der Windenergiebranche Ein einzigartiges Zentrum für maritime und windenergiespezifische Ausbildung. Beratung. Netzwerk. Standards im Trainingsbetrieb
MehrPrüfungsordnung für das Zertifikat Berufseingangsprüfung NWO 500 nach SeeBV 30(4) an der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Prüfungsordnung für das Zertifikat Berufseingangsprüfung NWO 500 nach SeeBV 30(4) an der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Präambel: Studierenden, die am Fachbereich Seefahrt im Studiengang
MehrSlowakische Republik
Staatliche Anerkennung von Hebammen/Entbindungspflegern Slowakische Republik Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die
MehrSlowakische Republik
Staatliche Anerkennung von Krankenschwestern/Krankenpflegern Slowakische Republik Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält
MehrSlowenien. Staatliche Anerkennung von. Hebammen/Entbindungspflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Hebammen/Entbindungspflegern Slowenien Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen
Mehr3. Seeschifffahrts-Sicherheits- Konferenz 2017 Hat die Seeschifffahrt von morgen schon begonnen? November 2017 Berlin
3. Seeschifffahrts-Sicherheits- Konferenz 2017 Hat die Seeschifffahrt von morgen schon begonnen? 7. 8. November 2017 Berlin WLAN: See Passwort: pee7etaewi Herzlich Willkommen! Begrüßung 7. Deutsche Flagge
MehrInformationen für Antragsteller und Kooperationspartner
EUROPANOZERT Zertifizierungen und Schulungen GmbH Informationen für Antragsteller und Kooperationspartner Die EUROPANOZERT Zertifizierungen und Schulungen GmbH erweitert ihr Zertifizierungsangebot um den
MehrSlowenien. Staatliche Anerkennung von. Krankenschwestern/Krankenpflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Krankenschwestern/Krankenpflegern Slowenien Informationen für Antragstellerinnen und Antragstelle Regierungspräsidium Darmstadt 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen
MehrFührerscheinklassen Lkw (C1, C1E, C, CE) Was darf ich mit diesen Klassen fahren? C1 7 C1E C 7. Rechtsstand 01/2018 LEICHTERE LKW
Führerscheinklassen Lkw (1,,, E) Rechtsstand 01/2018 Was darf ich mit diesen Klassen fahren? 1 7 LEIHTERE LKW Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen,
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
Stand: 1.7.2018 INFORMATION betreffend Anerkennung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege aus dem Herkunftsstaat BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND Sie haben eine Ausbildung zur Krankenschwester/zum
MehrArbeitsbühnen- Ausbildung nach IPAF
Arbeitsbühnen- Ausbildung nach IPAF Immer sicher auf der Höhe mit Lenobag 1 Module Statisch Vertikal * Schulungen von bis zu 3 sind in einem Tageskurs möglich. Bei Schulung gemäss IPAF Norm von allen 4
MehrPARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)
MehrMerkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland
Stand: August 2017 Merkblatt für Inhaber ecuadorianischer Fahrerlaubnisse über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten deutschen
MehrMerkblatt: Regelapprobation
Merkblatt: Regelapprobation (Approbation als Ärztin oder Arzt mit Abschluss im Regierungsbezirk Düsseldorf) abgestellt wird auf den Ort der letzten Prüfung Sprechzeiten (telefonisch): Montag von 08.30
MehrAbsender: Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt. vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche Zulassung frühestens zum
Absender: Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Kerschensteinerstraße 9 63741 Aschaffenburg Interne Vermerke: Zulassung: erfüllt vorbehaltliche Zulassung durch später vorzulegende Unterlagen vorbehaltliche
MehrINFORMATION. betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter
Stand: 5. Juli 2016 INFORMATION betreffend Anerkennung als Rettungssanitäterin / Rettungssanitäter oder Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Sie haben eine Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, in einem
MehrLitauen. Staatliche Anerkennung von. Krankenschwestern/Krankenpflegern. Regierungspräsidium Darmstadt
Staatliche Anerkennung von Krankenschwestern/Krankenpflegern Litauen Informationen für Antragstellerinnen und Antragsteller 64278 Darmstadt Das Merkblatt enthält die wesentlichen Informationen zu den Voraussetzungen
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Computertomographie
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-420, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen
MehrAntrag auf Abrechnungsgenehmigung von Leistungen der Nuklearmedizin
Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6 A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-667, Fax (030) 31003-730 Antrag auf Abrechnungsgenehmigung gemäß der Vereinbarung
MehrErlaubnis zur befristeten und beschränkten Erlaubnis zur Ausübung des Berufs (i. F. Berufserlaubnis)
Name, Vorname Straße, Hausnummer Land, PLZ, Wohnort Telefon (freiwillige Angabe) E-Mailanschrift (freiwillige Angabe) Sofern Sie einen Bevollmächtigten haben, teilen Sie dies bitte unter Verwendung des
MehrIm Ernstfall auf sich allein gestellt
Seeärztlicher Dienst Dienststelle Schiffssicherheit BG Verkehr Im Ernstfall auf sich allein gestellt gesundheitliche Eignung und medizinische Versorgung an Bord Dr. med. Philipp Langenbuch Leiter des Seeärztlichen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2000 Ausgegeben am 20. Juli 2000 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2000 Ausgegeben am 20. Juli 2000 Teil II 228. Verordnung: Ausbildung, Erteilung von Befähigungszeugnissen
MehrBUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 1999 Ausgegeben am 30. Juni 1999 Teil II
P. b. b. Verlagspostamt 1030 Wien WoGZ 213U BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 1999 Ausgegeben am 30. Juni 1999 Teil II 197. Verordnung: Änderung der Schiffsführerverordnung 1061 197.
Mehr