Basic Safety Training + Grundlagen Gefahrenabwehr

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1 Basic Safety Training + Grundlagen Gefahrenabwehr Kursbeschreibung Alle Seeleute, die als Teil der Schiffsbesatzung für die Wahrnehmung von Pflichten im Bereich der Sicherheit oder der Verhütung von Verschmutzung beim Betrieb eines Schiffes im Sinne des STCW- Übereinkommens angestellt oder beschäftigt sind, müssen die Teilnahme an einem anerkannten Basic Safety Training gemäß STCW-Übereinkommen nachweisen. Dieser Lehrgang ist entsprechend den Anforderungen nach dem Dritten Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - eine zugelassene Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Die Zertifizierung erfolgte nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV durch die TQCert GmbH Kassel. Für die Übernahme der Lehrgangsgebühren mittels Bildungsgutschein wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitsvermittler. Die AFZ Rostock GmbH darf für diese Weiterbildungsmaßnahme Bildungsgutscheine annehmen. Inhalt Persönliche Überlebenstechniken 1. Überleben auf See in dem Fall, dass das Schiff verlassen werden muss. 2. Durchführung von Maßnahmen vor und nach dem Aussetzen von Rettungsmitteln sowie Handhabung der Rettungsmittel sowie der sonstigen Ausrüstung zum Rettungsdienst. Brandverhütung und Brandbekämpfung 1. Persönliche Ausstattung und Gebrauch von Atemschutzgeräten 2. Feuerlöschgeräte und -Einrichtungen 3. Brandschutzausrüstung und Brandschutzbekleidung 4. Brandbekämpfung und Löschen von Bränden. 5. Bereitschaftszustand an Bord im Zusammenhang mit Bränden. 6. Brandverhütungsmaßnahmen sowie Herabsetzung des Brandrisikos. Einleiten unverzüglicher Maßnahmen nach einem Unfall oder medizinischen Notfall 1. Einschätzung der Erfordernisse der betreffenden Opfer 2. Einschätzung der Bedrohung für die eigene Sicherheit

2 3. Maßnahmen in Notfällen Befähigung in persönlicher Sicherheit und sozialer Verantwortlichkeit 1. Zwischenmenschliche Beziehungen an Bord 2. Kommunikations- und Befehlsstrukturen an Bord 3. Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes 4. Verhütung der Verschmutzung der Meeresumwelt Grundlagen der Gefahrenabwehr 1. Grundlagen der Maritimen Sicherheit, Piraterie und bewaffnete Räuber 2. Verantwortlichkeit der Staaten, der Reedereien und der Schiffsbesatzungen 3. Sicherheitsstufen an Bord und in den Häfen 4. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr 5. Verbotene Bereiche an Bord 6. Kontrollmethoden und Schiffsdurchsuchungen Teilnehmerkreis befahrene und unbefahrene Seeleute Voraussetzungen Mindestalter: 16 Jahre anerkanntes und gültiges Seediensttauglichkeitszeugnis gemäß STCW Übereinkommen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift Die Seminarsprache sowie die Sprache der zur Verfügung gestellten Unterlagen ist deutsch. Abschluss Befähigungsnachweise des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie

3 Certificate of Proficiency 1. "Basic Safety Training" (Sicherheitsgrundausbildung) STCW A-VI/1 (2.1.1) - (2.1.4) 2. "Security Related Training" (Grundausbildung in der Gefahrenabwehr) A-VI/6 (4),(6) gemäß dem internationalem Übereinkommen vom 07. Juli 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und Wachdienst von Seeleuten in der jeweils geltenden Fassung (STCW-Übereinkommen) Die Befähigungsnachweise werden nach den Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland entsprechend der Regel VI/1 und VI/6 der Anlage zum STCW-Übereinkommen durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ausgestellt. Die Beantragung erfolgt in schriftlicher Form mit gültigem Seediensttauglichkeitszeugnis sowie gültiger Teilnahmebescheinigung am "STCW Basic Safety Training" beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in Hamburg. Bei der Beantragung unterstützen wir Sie sehr gern. Die Ausstellung der Dokumente beim Bundesamt ist kostenpflichtig. Fehlzeiten während der Ausbildung Entsprechend der Verfahrensanweisung der Dienststelle Schiffssicherheit / BG Verkehr vom im Rahmen des Zulassungsverfahrens für die Durchführung der Sicherheitsgrundausbildung gemäß der Regel VI/1 der Anlage zum STCW - Übereinkommen 1978 in der jeweils geltenden Fassung begründen auch stundenweise Fehlzeiten während der Lehrgangsteilnahme den Ausschluss an der Abschlussprüfung durch die Ausbildungsstätte. Termine

4 Dauer 2 Wochen = 80 Stunden jeweils Montags bis Freitags von Uhr bis Uhr Ort AFZ Rostock GmbH Alter Hafen Süd Rostock

5 Richtpreis 790,00 einschließlich der Prüfungsgebühren, zzgl. 50,00 Gebühren (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) für die Ausstellung der STCW Zertifikate. Anmeldungen Für die Buchung des von Ihnen gewählten Trainings werden Sie auf unsere neue Internetseite weitergeleitet. Im Zuge der Neustrukturierung aller STCW- und Offshore-Sicherheitstrainings am Standort der AFZ Rostock GmbH bieten wir gemeinsam mit unserer Tochtergesellschaft ISC Training & Assembly GmbH auf dieser Buchungsplattform alle STCW- und Offshore-Sicherheitstrainings an. Weiterleiten Hinweise Erste Hilfe Regelung ab Die gemäß STCW Tabelle A-VI/1-3 geforderten Mindestanforderungen für die Befähigung in grundlegender Erster Hilfe werden ab während des Kurses mit vermittelt. Teilnehmer, mit einem aktuellen 1. Hilfe Nachweis (nicht älter als 5 Jahre, 16 h), einem Notfallmedizinischen Grundkurs oder mit einer berufsbezogenen medizinischen Ausbildung (z.b. Ärzte, Krankenschwestern) können von diesen Ausbildungsstunden befreit werden. Einen entsprechenden Nachweis vor Lehrgangsbeginn bitte unbedingt vorlegen. Unterkünfte für den Kurszeitraum In unmittelbarer Nähe der Schifffahrtsschule können wir ihnen preiswerte Unterkünfte vermitteln. Die Anmeldung hierfür bitte über Frau Karin Tetzinski. karin.tetzinski@afz-rostock.de bzw. unter Tel oder -305

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