Nachfolgend werden die verschiedenen Hochschulzugangswege des beruflichen Bildungssystems in Rheinland-Pfalz dargestellt.
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- Ina Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Testseite Bund und Länder haben sich am im Rahmen der Qualifizierungsinitiative für Deutschland auf ein umfassendes Programm zur Stärkung von Bildung und Ausbildung verständigt. Im Focus stand dabei auch der Grundsatz, dass jede und jeder die Chance zum Aufstieg durch Bildung haben soll. Zu den entsprechenden Maßnahmen im Hochschulbereich gehören insbesondere die Erhöhung der Durchlässigkeit und die Erleichterung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte. Mit der Entscheidung der Kultusministerkonferenz zur Flexibilisierung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte im März 2009 ist aus Sicht der Landesregierung von Rheinland-Pfalz ein wichtiger Schritt zur weiteren Verbesserung der Durchlässigkeit des Bildungssystems, also zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung, gegangen worden. Die Länder haben sich in dem Beschluss, der mit der Hochschulgesetznovelle vom 01. September 2010 umgesetzt wurde, auf gemeinsame Standards für den Hochschulzugang ohne Abitur verständigt und damit einen Beitrag zur Vereinheitlichung und zu mehr Transparenz geleistet. Darüber hinaus können die Länder durchaus weitergehende Regelungen treffen. Solche landesspezifischen Zugangsregelungen werden künftig nach einem Jahr erfolgreichen Studiums zum Zwecke des Weiterstudiums in dem gleichen oder einem vergleichbaren Studiengang von allen Ländern anerkannt. Die berufsbildenden Schulen bieten mit ihren Bildungsgängen der Sekundarstufe II vielfältige Möglichkeiten, eine berufliche Qualifikation mit dem Erwerb einer schulischen Hochschulzugangsberechtigung zu verbinden. Sie richten sich vorrangig an Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern bei der Planung von Schullaufbahn und Berufsweg. Mit dem Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte eröffnet sich für diejenigen, die sich nach Abschluss einer beruflichen Qualifizierungsphase für eine Weiterqualifizierung über ein Studium entscheiden, ein weiterer ihrer Lebenssituation und ihren Kompetenzen angemessener Weg an die Hochschulen. Nachfolgend werden die verschiedenen Hochschulzugangswege des beruflichen Bildungssystems dargestellt. Welche der folgenden Situationen trifft auf Sie zu? + Ich habe ein Zeugnis der Mittleren Reife mit guten Noten und möchte mich weiterbilden, um ein Studium an einer Fachhochschule oder einer Universität beginnen zu können. 1 / 15
2 1. Möglichkeit: Fachoberschule an der Realschule Plus Nach der mittleren Reife kann an der Fachoberschule in einem zweijährigen Bildungsgang die Fachhochschulreife erworben werden. Zugangsvoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss mit besonderem Leistungsprofil, der zum Eintritt in die Fachoberschule berechtigt. -> Studium an einer Fachhochschule -> Erwerb der fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule II 2. Möglichkeit: Berufliches Gymnasium 2 / 15
3 Das Berufliche Gymnasium führt in einem dreijährigen Bildungsgang zur fachgebundenen (1 Fremdsprache) oder allgemeinen (2 Fremdsprachen) Hochschulreife. Zugangsvoraussetzung: Mittlerer Schulabschluss mit besonderem Leistungsprofil, der zum Eintritt in die gymnasiale Oberstufe berechtigt. -> Studium an einer Fachhochschule oder Universität Eine Gesamtübersicht der Möglichkeiten: 3 / 15
4 + Ich habe die Mittlere Reife und möchte zunächst eine Berufsausbildung abschließen. Wie kann ich mich schon während der Ausbildung für ein späteres Studium weiterqualifizieren? 1. Möglichkeit: Teilzeit-Berufsschule, dreijährige Berufsfachschule in anerkannten Ausbildungsberufen 4 / 15
5 Die Berufsschule führt als gleichberechtigter Partner der betrieblichen Ausbildung durch eine gestufte Grund- und Fachbildung zu berufsqualifizierenden Abschlüssen. Durch die Teilnahme am Fachhochschulreifeunterricht kann ausbildungsbegleitend die Fachhochschulreife erworben werden. Zugangsvoraussetzungen zum Fachhochschulreife-unterricht: Mittlerer Schulabschluss 2. Möglichkeit: Höhere Berufsfachschule 5 / 15
6 Die höhere Berufsfachschule vermittelt innerhalb von zwei Jahren eine vollschulische, qualifizierte Berufsausbildung, die zu einem staatlich geprüften Assistentenabschluss führt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in Verbindung mit einem sechsmonatigen Praktikum die Fachhochschulreife zu erwerben. Mittlerer Schulabschluss (außer Fachrichtung Hotelmanagement) -> Studium an einer Fachhochschule -> Erwerb der fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife an der Berufsober-schule II -> Erwerb einer allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung über eine berufliche Fortbildungsqualifizierung (Meisterbrief u.a.) Eine Gesamtübersicht der Möglichkeiten: 6 / 15
7 + Ich habe die Mittlere Reife und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Jetzt möchte ich mich schulisch auf ein Studium vorbereiten 1. Möglichkeit: Duale Berufsoberschule 7 / 15
8 Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann in der dualen Berufsoberschule in einem zweijährigen Bildungsgang berufsbegleitend die Fachhochschulreife erworben werden. 1. Abschluss einer nach BBiG/HwO oder Landesrecht geregelten Berufsausbildung oder einer mindestens der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertigen Ausbildung in einem Beamtenverhältnis; 2. Mittlerer Schulabschluss. 3. Soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand, ist zusätzlich der Abschluss der Berufsschule erforderlich. 2. Möglichkeit: Berufsoberschule I 8 / 15
9 Nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung kann in der Berufsoberschule I in einem einjährigen Vollzeitbildungsgang die Fachhochschulreife erworben werden. 1. Abschluss einer nach BBiG/HwO oder gleichwertig geregelten Berufsausbildung oder Berufsausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf oder Ausbildung in einem Beamtenverhältnis oder eine der jeweiligen Fachrichtung entsprechende mindestens 5 jährige Berufstätigkeit und 2.Mittlerer Schulabschluss. -> Studium an einer Fachhochschule -> Erwerb der fachgebundenen bzw. allgemeinen Hochschulreife an der Berufsoberschule II 3. Möglichkeit: Berufsoberschule II 9 / 15
10 Im Anschluss an die Fachoberschule, die Duale Berufsoberschule oder die Berufsoberschule I kann in der Berufsoberschule II in einem einjährigen Bildungsgang die fachgebundene oder, wenn ein qualifizierter Nachweis über Kenntnisse in einer zweiten Fremdsprache erbracht wird, die allgemeine Hochschulreife erworben werden. 1. Abschluss einer nach BBiG/HwO oder Landesrecht oder Bundesrecht geregelten Berufsausbildung oder eine der Laufbahn des mittleren Dienstes gleichwertige Ausbildung in einem Beamtenverhältnis und Fachhochschulreife oder Studium an einer Universität 4. Möglichkeit: Hochschulzugangsberechtigungen können darüber hinaus insbesondere im Bereich der Erwachsenenbildung meist berufsbegleitend über Abendgymnasium, Telekolleg, Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung in einem der oben genannten Bildungsgängen erworben werden. Die Bildungsgänge erfordern zum Teil den Abschluss einer Berufsausbildung oder den 10 / 15
11 Nachweis der längeren Dauer einer Berufstätigkeit. Bei Nichtschülerprüfungen müssen die Prüflinge die Aufnahmevoraussetzungen für die Bildungsgänge erfüllen, in denen sie die Nichtschülerprüfung ablegen. -> Studium an einer Fachhochschule oder Universität Eine Gesamtübersicht der Möglichkeiten: + Nachdem ich Berufserfahrung gesammelt habe oder mich beruflich Weiterqualifiziert habe möchte ich nun möglichst ohne Umwege studieren: Ich traue mir zu, fehlende theoretische Grundlagen studienbegleitend zu erarbeiten. 11 / 15
12 1. Möglichkeit: Hochschulzugang mit qualifizierter Berufsausbildung und Berufserfahrung Mit einer qualifiziert abgeschlossenen Berufsausbildung und anschließend mindestens zwei Jahren Berufserfahrung, erhält man eine fachlich nicht eingeschränkte Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an den rheinland-pfälzischen Fachhochschulen und eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung für das Studium an rheinland-pfälzischen Universitäten. 1. Qualifizierter Berufsabschluss (Gesamtnotendurchschnitt = 2,5) 2. Zwei Jahre berufliche Tätigkeit im Anschluss an die Ausbildung 3. Für das Studium an Universitäten muss die berufliche Ausbildung zum gewählten Studiengang fachlich passen -> Studium an einer Fachhochschule oder (fachgebunden) an einer Universität des Landes Rheinland-Pfalz 12 / 15
13 2. Möglichkeit: Hochschulzugang mit Abschlüssen der beruflichen Aus- und Fortbildung (Meister u. a.) Wer eine Meisterprüfung oder vergleichbare berufliche Fortbildungsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat, erhält damit eine fachlich nicht beschränkte Hochschulzugangsberechtigung für das Studium den Fachhochschulen und Universitäten. 1. Meister im Handwerk nach 45, 51a und 122 Handwerksordnung (HwO) 2. Fortbildungsabschlüsse der Kammern, für die Prüfungsregelungen nach 53 und 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. nach 42 und 42a HwO bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen 3. Vergleichbare Qualifikationen im Sinne des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 713) in der jeweils geltenden Fassung 4. Abschlüsse von Fachschulen entsprechend der "Rahmenvereinbarung über Fachschulen" der Kultusministerkonferenz vom 07. September 2002 in der jeweils geltenden Fassung oder entsprechend weitergehender landesrechtlicher Regelung 5. Abschlüsse auf der Grundlage landesrechtlicher Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe 6. Sonstige Fortbildungsabschlüsse, die nach einem Lehrgang mit einem Umfang von mindestens 400 Unterrichtsstunden abgelegt werden können und als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung erfordern. 13 / 15
14 -> Studium an einer Fachhochschule oder an einer Universität des Landes Rheinland-Pfalz 3. Möglichkeit: Direkter Zugang zu einem weiterbildenden Masterstudium Mit ausreichend einschlägiger Berufserfahrung kann man unter bestimmten Bedingungen auch direkt ein (kostenpflichtiges) weiterbildendes Masterstudium an den rheinland-pfälzischen Hochschulen aufnehmen. 1. Fachhochschulreife, Hochschulreife oder Hochschulzugang als beruflich Qualifizierter 2. Mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung nach Erwerb des Hochschulzugangs 3. Bestehen einer Eignungsprüfung der Hochschule mit der die Gleichwertigkeit der beruflichen Erfahrungen mit einem Erststudium nachgewiesen wird. -> kostenpflichtiges weiterbildendes Studium an einer Fachhochschule oder an einer Universität des Landes Rheinland-Pfalz nach Eignungsprüfung. Eine Gesamtübersicht der Möglichkeiten: 14 / 15
15 Powered by TCPDF ( Studium ohne Abitur + Weitere Übergangsmöglichkeiten Wechsel von einer Fachhochschule an eine Universität Wer ein Jahr erfolgreich an einer Fachhochschule studiert hat, kann in einen fachlich verwandten Studiengang an einer Universität wechseln auch wenn man nur über eine Zugangsberechtigung für Fachhochschulen verfügt. Wechsel aus einem anderen Bundesland Wenn man in einem Bundesland aufgrund einer landesspezifischen Regelung zum Studium zugelassen wird und ein Jahr erfolgreich studiert hat, kann man in einen fachlich verwandten Studiengang einer Hochschule wechseln auch wenn die entsprechende Zugangsmöglichkeit selbst nicht besteht. 15 / 15
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