Herkunftsnachweisdatenbank. 17.Dezember 2003

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1 Herkunftsnachweisdatenbank 17.Dezember 2003

2 Ziel der Veranstaltung Beschreibung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Herkunftsnachweisdatenbank Präsentation der Herkunftsnachweisdatenbank Weiterer Zeitplan - Datenübermittlung Diskussion, Klärung offener Fragen 2

3 Agenda 1. Rechtliche Grundlagen 2. Warum eine Herkunftsnachweis-Datenbank? 3. Wer ist davon betroffen? 4. Prinzip der Herkunftsnachweis-Datenbank 5. Benutzerprofile 6. Zugriff auf die Herkunftsnachweis-Datenbank 7. Börse & RECS Schnittstelle 8. Was ist noch zu tun? & Zeitplan 9. Weitere Informationen 10.Diskussion, Fragen 3

4 Was ist ein Herkunftsnachweis? Ein Herkunftsnachweis ist ein EU-weit harmonisiertes Instrument, das den Handel mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen fördert. Ein Herkunftsnachweis beinhaltet die Information, die über Ursprung und Qualität von bestimmter Elektrizität Auskunft gibt. Herkunftsnachweise sollen dabei die Transparenz bei der Wahl des Verbrauchers zwischen Strom aus nicht erneuerbaren und aus erneuerbaren Energiequellen verbessern. Wird ein Herkunftsnachweis für einen bestimmten Zweck verwendet z.b. zur Stromkennzeichnung so wird dieser entwertet. 4

5 Rechtliche Grundlagen - Artikel 5 der Richtlinie für erneuerbare Energien Ab müssen Herkunftsnachweise (HKN) für Stromlieferungen auf Basis Erneuerbarer Energien auf Antrag ausgestellt werden Diese beinhalten: - die Energiequelle - den Zeitpunkt und den Ort der Erzeugung - die Leistung (bei Wasserkraftanlagen) - Menge der erzeugten elektrischen Energie Die Mitgliedstaaten müssen die Herkunftsnachweise gegenseitig anerkennen! Anmerkung: Regelungen für den Herkunftsnachweis implizieren als solche aber nicht ein Recht auf Inanspruchnahme der in den einzelnen Mitgliedstaaten geschaffenen nationalen Fördermechanismen. 5

6 Rechtliche Grundlagen - Ökostromgesetz (1) Die Landeshauptmänner benennen per Bescheid Ökostromanlagen, für die Herkunftsnachweise ausgestellt werden dürfen. Anmerkung: 5 Abs.1 Z 3 Ökostromgesetz definiert als erneuerbare Energieträger pauschal auch die Wasserkraft. Deshalb sind gem. 7 Abs. 1 Ökostromgesetz hinkünftig auch Großwasserkraftwerke als Ökostromanlagen zu bezeichnen, sofern ein entsprechender Bescheid vom Landeshauptmann ausgestellt wurde. In weiterer Folge wird die Ausstellung der Herkunftsnachweise von den Landeshauptleuten überwacht. Die Herkunftsnachweise haben zu umfassen: 1. die Menge der erzeugten elektrischen Energie; 2. die Art und die Engpassleistung der Erzeugungsanlage; 3. den Zeitraum und den Ort der Erzeugung; 4. die eingesetzten Energieträger. 6

7 Rechtliche Grundlagen - Ökostromgesetz (2) Das Ökostromgesetz präzisiert, dass die Herkunftsnachweise von den Netzbetreibern auf Verlangen des Produzenten auszustellen sind. Die Ausstellung der Herkunftsnachweise kann mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen. Die Überlassung des Herkunftsnachweises an Stromhändler erfolgt kostenlos, sofern die Daten mittels automationsunterstützter Datenverarbeitung erfolgen. Netzbetreiber Herkunftsnachweis Erzeuger Herkunftsnachweis Händler 7

8 Rechtliche Grundlagen - Ökostromgesetz (3) In der Richtlinie ist lediglich festgehalten, dass den Erzeugern von Strom aus Erneuerbaren Energiequellen ein derartiger Nachweis ermöglicht werden muss: Produzent-Händlerbeziehung (Die Herkunftsnachweise müssen Erzeugern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen den Nachweis ermöglichen, dass der von ihnen verkaufte Strom aus erneuerbaren Energiequellen im Sinne dieser Richtlinie stammt.) Das Ökostromgesetz definiert darüber hinaus auch eine Händler- Händlerbeziehung (Betreiber der Ökostromanlagen und Stromhändler, die elektrische Energie aus Ökostromanlagen als Ökoenergie einem anderen Stromhändler veräußern, sind über Verlangen verpflichtet, die entsprechenden Herkunftsnachweise kostenlos zu überlassen.) 8

9 Rechtliche Grundlagen - Ökostromgesetz (4) Wenn die Anforderungen gemäß Artikel 5 der RL für EE erfüllt sind, werden ausländische Herkunftsnachweise in Österreich anerkannt. Anmerkung: Diese Regelung inkludiert neben EU- auch EWR- und Drittstaaten Im Zweifelsfalle hat die Energie-Control GmbH über Antrag oder von Amts wegen mit Bescheid festzustellen, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise vorliegen. Anmerkung: Dies kann u.a. auch die Übergangszeit betreffen, bis die einzelnen Staaten die Richtlinie in nationales Recht eingearbeitet haben. Die Energie-Control GmbH kann auch durch Verordnung Staaten benennen, in denen Herkunftsnachweise über Ökoenergie die Voraussetzungen gemäß Artikel 5 der RL für EE erfüllen. Herkunftsnachweise gemäß Ökostromgesetz gelten als Nachweise für die Stromkennzeichnung gem. 45 a Abs. 7 ElWOG idf BGBl. I Nr 149/

10 Warum eine Herkunftsnachweisdatenbank? (1) Grosse Anzahl betroffener Personen bzw. Firmen und Organen Kostengünstige und mit geringstem administrativem Aufwand mögliche Umsetzung der gesetzlichen Regelungen Vermeidung von unterschiedlichen Formaten und Kommunikationsmitteln und damit Komplexität der Prozesse durch eine einheitliche Plattform für den Informationsaustausch Die bereits bestehende KWKW-Registerdatenbank kann mit relativ geringem Aufwand in die HKN Datenbank umgebaut werden. Viele Marktteilnehmer sind mit dem Prinzip der Datenbank als KWKW-Datenbank vertraut Geringer Aufwand für die Stromhändler beim jährlichen Labelingnachweis 10

11 Warum eine Herkunftsnachweisdatenbank? (2) Die HKN-Datenbank wird dem Markt kostenlos zur Verfügung gestellt Eine Schnittstelle zu ähnlichen Datenbanken in anderen europäischen Ländern (Holland, Italien, Schweiz, Skandinavien) Vermarktung von österreichischen Ökostrom im Ausland Schnittstelle zu RECS (Renewable Energy Certificate System) in Planung Schnittstelle zur Börse EXAA in Planung Das System kann relativ einfach für andere Erzeugungsarten erweitert werden (z.b. für Kraft-Wärme- Kopplung) 11

12 Wer ist von Herkunftsnachweisen betroffen? 9 Landeshauptmänner (Anerkennung der Anlage; Überwachung der Ausstellung von HKN) Ca. 140 Netzbetreiber (Ausstellung von HKN) Betreiber von ca Anlagen (Begünstigte bei der Ausstellung von HKN) Ca. 150 Stromhändler bzw. Lieferanten (Handel mit und Lieferung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen auf Basis von HKN) 3 Öko-BGV (Übernahme der eingespeisten Elektrizität von geförderten Ökoanlagen samt HKN und Zuteilung dieser Elektrizität samt HKN an Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern) Energie-Control GmbH (Zuständigkeit für ausländische HKN gem. 9 Ökostromgesetz) Alle Endverbraucher in Österreich (HKN gelten als Nachweis für die Stromkennzeichnung (Labeling im Sinne von 45a ElWOG) Ausländische Handelspartner von österreichischen Stromhändlern (vor allem im EU- und EWR-Raum) 12

13 Prinzip der Herkunftsnachweisdatenbank ÖKO-Bilanzgruppenverantwortliche Netzbetreiber VKW TIRAG APG NB NB NB NB Datenübermittlung Einspeisemengen - geförderte Anlagen Datenübermittlung Einspeisemengen (freiwillig) - nicht geförderte Öko- Anlagen Herkunftsnachweis - Datenbank RECS - Datenbank (Schnittstelle Ausland) Netzbetreiber Händler Anlagenbetreiber 13

14 Prozess bei geförderten Anlagen (~ 4000) Öko - BGV Einspeise mengen Stromlieferant Stromlieferant Labeling Zuweisung 19 ÖkostromG Endkunden Stromabnahme gem. ÖkostromG Datenbank Generierung HKN Datenmeldung (Marktregeln) Anerkannte Ökoanlage Netzbetreiber 14

15 Prozess bei nicht geförderten Anlagen (~ 100?) Stromhändler Labeling Endkunden Energielieferung Strom markt Übertrag HKN Buchung auf Depot Generierung HKN Datenbank erhält HKN Einspeisemengen Anerkannte Ökoanlage Netzbetreiber 15

16 Herkunftsnachweise an Stromhändler... KWKW gefördert W indenergie gefördert Biogene Heizstoffe gefördert Energiequelle "X" gefördert Wasserkraft nicht gefördert ÖKO Energie nicht gefördert Zuwe isung Zuwe isung Zuwe isung Zuwe isung Österreichweiter Pool an Herkunftsnachweisen (Aufteiung nach Quote auf ÖKO BGV) BGV Schlü ssel BGV Schlü ssel BGV Schlü ssel Transfer Transfer ÖKO BGV 1 ÖKO BGV 2 ÖKO BGV 3 SL Schlüss el Stromlieferant 1 SL Schlü ssel Stromlieferant 2 SL Schlüssel Stromlieferant 3 SL Schlüssel Stromlieferant n 16

17 Eigenschaften eines HKN Attribut Länge Typ Kommentar Eindeutige ID. ID wird von der Datenbank automatisch vergeben Anzahl der Nachweise in einer Gruppe. Die kleinste Einheit sind ID 30 numeric und kann auf Basis eines EAN Codes vergeben werden. ProductionDevice_ID 18 numeric ID der Anlage, eindeutig in der Herkunftsnachweise Datenbank, auch basierend auf einem EAN Code, damit auch international eindeutig IssuingTime 8 YYYYMMDD Zeitpunkt der Generierung des Herkunftsnachweises IssuingBody 2 numeric Aussteller des RECS-Herkunftsnachweises, in Österreich E- Control TechnologyCode 2 numeric Typ der Anlage, die für die Herstellung der Energie genutzt wurde Earmark 1 numeric Kennzeichen für die Förderungen auf diese Energieform Capacity 7 numeric Engpassleistung der Anlage in kw Energy 10.4 numeric 1 Nachweis in der Menge von 1 kwh (10 stellig mit 4 Nachkomastellen = 0,1 Wh als kleinste Einheit) Status 2 numeric Status der Zerifikatsgruppe Owner_ID 6 numeric Identifiziert den derzeitigen Besitzer dieses Herkunftsnachweises Predecessor_ID 6 numeric Identifiziert den vorangegangenen Besitzer dieses Herkunftsnachweises Successor_ID 6 numeric Identifiziert den nachfolgenden Besitzer dieses Herkunftsnachweises im Übergabetunnel 17

18 Technologiegruppen Labeling Gruppen Technologie Codes Earmark Feste oder flüssige Biomasse Biomasse fest g/ng Abfall mit hohem biogenen Anteil g/ng Biomasse flüssig g/ng Biogas Biomasse gasförmig g/ng Deponie- und Klärgas Klärgas- oder Deponiegas g/ng Geothermische Energie Geothermie g/ng Windenergie Windenergie g/ng Sonnenenergie Sonnenenergie g/ng Wasserkraft Kleinwasserkraft g/ng Großwasserkraft ng Sonstiges Klärschlamm, Ablauge, Tiermehl, Müll etc.* ng 18

19 Datenübermittlung an die HKN-Datenbank 1. ÖKO-BGV: Energiewerte geförderte Ökostrom-Anlagen Stammdaten geförderte Ökostrom-Anlagen Stromhändlermengen/Monat 2. Netzbetreiber: Energiewerte nicht geförderter Ökostrom-Anlagen 3. Energie-Control: Stammdaten Ökostrom-Anlagen (aus Anerkennungsbescheiden) 19

20 Voraussetzung für die HKN-Generierung 1. Die Landesregierung hat die Anlage per Bescheid als Ökostrom-Anlage anerkannt 2. Die Anlage ist in der HKN-Datenbank registriert 3. Die Ökostrom-Anlage hat in dem betreffenden Monat Energie ins öffentliche Netz eingespeist 4. Netzbetreiber bzw. ÖKO-BGV hat die Information über die erzeugte Energiemenge an die Herkunftsnachweisdatenbank gemeldet 20

21 Übersicht Benutzerprofile HKN-Datenbank Netzbetreiber ÖKO-Bilanzgruppenverantwortliche Stromlieferant Landeshauptmann (Behörde) Anlagenbetreiber 21

22 HKN-Datenbank - Netzbetreiber Übermittlung der Energiemenge nur von nicht geförderten Ökostrom-Anlagen (Grosswasserkraftwerke und Ökostrom-Anlagen die nicht einer der drei ÖKO-Bilanzgruppen angehören) Datenformat (MSCONS, Flat File, über die Applikation) siehe Spezifikation auf Datenübermittlung: monatlich bis 10. des Folgemonats als Summenwert pro Zählpunkt Verwaltung der eigenen Unternehmensdaten (erstmaliges Anlegen durch die E-Control) Reports: z.b.:fehlende Zählpunktbezeichnung, Prüfung der Einspeisewerte 22

23 HKN-Datenbank - ÖKO-BGV Übermittlung der Energiemengen von geförderten Ökostrom- Anlagen Stammdatenwartung von Anlagenbetreibern und ihren geförderten Anlagen Übermittlung der an Stromhändler zugewiesenen Ökostrommengen Datenübermittlung: monatlich bzw. quartalsweise bis 10. des Folgemonats für jeden Kalendermonat Datenformat (MSCONS, Flat File, über die Applikation) siehe Spezifikation auf Verwaltung der eigenen Unternehmensdaten (Erstmaliges Anlegen durch die E-Control) 23

24 HKN-Datenbank - Stromlieferant Erzeugung von Konto-Auszügen über die vorhandenen Herkunftsnachweise Erzeugung von Labeling-Reports Transfer von HKN: Bei Weiterverkauf von Ökostrom (Stromhändler) können die entsprechenden Herkunftsnachweise auf das Konto des Käufers transferiert werden. Daueraufträge möglich! Export der HKN über eine Schnittstelle ins Ausland Verwaltung der eigenen Unternehmensdaten (Erstmaliges Anlegen durch die E-Control) 24

25 HKN-Datenbank Landeshauptmann Bescheidmäßige Anerkennung von Ökostrom-Anlagen Erzeugung diverser Reports zur Wahrnehmung der Überwachungsfunktion der des Landeshauptmannes gemäß 8 Ökostromgesetz Verwaltung der eigenen Unternehmensdaten (Erstmaliges Anlegen durch die E-Control) 25

26 HKN-Datenbank Anlagenbetreiber Erzeugung von Konto-Auszügen über die vorhandenen Herkunftsnachweise Transfer von Herkunftsnachweisen von nicht geförderten Ökostrom-Anlagen auf die Konten der Stromlieferanten Daueraufträge! (Herkunftsnachweise von geförderten Ökostromanlagen werden automatisch auf die Konten der Stromlieferanten transferiert) Teilnahme der Netzbetreiber ist Voraussetzung! Eingeschränkte Verwaltung der eigenen Unternehmensdaten (Erstmaliges Anlegen durch die E- Control) Aus datenbanktechnischen Gründen ist es möglich, dass eine Anlagenbetreiber mehr als ein Benutzerkonto besitzt 26

27 HKN-Datenbank - Energie-Control Verantwortlich für den Umbau, Änderungen & Erweiterungen der HKN-Datenbank Betreuung des Helpdesks mit ATOS ORIGIN Unterstützung der NB und ÖKO-BGVs bei der Datenübermittlung Ersteingabe und Wartung der Stammdaten von nicht geförderten Ökostrom-Anlagen und Anlagenbetreibern Ausgabe der Benutzerkonten (Benutzerkennwort & Passwort) Überwachung des Labeling ( 45a ÖkostromG) 27

28 Zugriff auf die Herkunftsnachweisdatenbank (1) Zugriff erfolgt über das Internet: oder oder oder Jeder Teilnehmer erhält für sein Benutzerprofil (Rolle) z.b. Stromlieferant, ein Benutzerkennwort und Passwort und damit Zugang zur Datenbank. Das Benutzerprofil definiert, welche Funktionen Sie in der HKN- Datenbank durchführen können Benutzerkennwort und Passwort werden für ehemalige Nutzer der KWKW-Datenbank in die HKN-Datenbank übernommen (dh alle NB, Stromlieferanten, KWKW-Betreiber) 28

29 Zugriff auf die Herkunftsnachweisdatenbank (2) 29

30 Zugriff auf die Herkunftsnachweisdatenbank (3) 30

31 Börse-Schnittstelle EXAA plant ein Handelssystem für Herkunftsnachweise Die gehandelten Herkunftsnachweise werden über eine Schnittstelle EXAA/HKN-Datenbank bereit gestellt Handelsprodukte werden durch Energiequelle (z.b. Biomasse, Wasserkraft) und Zeitraum der Einspeisung (z.b. Kalendermonat, Quartal) definiert Voraussetzung für die Teilnahme am Herkunftsnachweishandel ist ein Konto auf der HKN- Datenbank und Registrierung bei der EXAA als EXAA- HKN-Händler Voraussichtliche Umsetzung: Ende Q1/

32 Wesentliche Funktionen der HKN-Datenbank Generieren, Transferieren und Entwerten von Herkunftsnachweisen Zugriff erfolgt über das Internet über verschiedene Benutzerprofile Stromlieferanten und Anlagenbetreiber besitzen Herkunftsnachweis-Konten über die HKN (weiter- )transferiert werden können Transparente Verwaltung der Herkunftsnachweise für alle damit befassten Marktteilnehmer Einfacher Labelingnachweis für alle Stromhändler Schnittstelle zu ausländischen Datenbanken, RECS und Börse (geplant) 32

33 Was ist noch zu tun? Adaption und Test der Labeling-Funktion (E-Control & ATOS ORIGIN) Einpflegen der Stammdaten und Energiedaten 2003 der geförderten Ökostrom-Anlagen & Anlagenbetreiber (E-Control & ÖKO BGV) Versenden der Zugriffsberechtigung an ÖKO-BGV, Betreiber von nicht geförderten Ökostrom-Anlagen Einpflegen der Stammdaten und Energiedaten 2003 der nicht geförderten Ökostrom-Anlagen & Anlagenbetreiber (E-Control & Netzbetreiber) Nachgenerieren der Herkunftsnachweise für 2003 (E-Control & ATOS ORIGIN) Vollinbetriebnahme der Herkunftsnachweisdatenbank 33

34 Weiterer Zeitplan Dez/Jänner Einpflege der Stammdaten und Nachgenerierung der Herkunftsnachweise Jänner 2004 Informationsveranstaltung Februar 2004 März 2004 Vollinbetriebnahme der HKN- Datenbank Implementierung Börse Schnittstelle Implementierung RECS Schnittstelle 34

35 Weitere Informationen zur HKN-Datenbank Homepage der HKN-Datenbank:Präsentationen, Kurzinfos, Neuerungen unter Benutzerhandbuch zur Herkunftsnachweisdatenbank (auf downloadbar) Für Netzbetreiber und ÖKO-BGV: Beschreibung der Datenlieferung durch Netzbetreiber und Öko BGV (auf downloadbar) Informationsveranstaltung voraussichtlich am 28.Jänner 2003 Energie-Control: DI Timo Riess, MMag Ursula Lackner, Mag Hannes Taubinger 35

36 Diskussion, Fragen 36

37 Kontakt Timo Riess timo.riess@e-control.at Ursula Lackner ursula.lackner@e-control.at Hannes Taubinger hannes.taubinger@e-control.at 37

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