Bericht. über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie
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- Jakob Sachs
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1 Bericht über Herkunftsnachweise gemäß Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG KWK Richtlinie Gemäß Artikel 5 Abs. 3 bzw. Artikel 10 Abs. 1 der KWK Richtlinie hat Österreich einen Bericht über das System der Herkunftsnachweise an die Europäische Kommission zu übermitteln. Untenstehende Ausführungen geben über das für die Verwaltung von KWK - Herkunftsnachweisen geschaffene System Auskunft. Zusammenfassung Auf Basis der Vorgaben der RL 2004/8/EG wurde das für Ökostrom / Strom aus erneuerbaren Energieträgern geschaffene Verwaltungssystem für Herkunftsnachweise (Datenbank bei der Regulierungsbehörde Energie-Control GmbH) erweitert und ist nun auch für KWK - Herkunftsnachweise voll operativ. Dieses System wurde jedoch im Gegensatz zu Strom aus erneuerbaren Energiequellen - zur Zeit der Berichtserstellung (Dezember 2008) noch wenig bis gar nicht von den Unternehmen genutzt. Bericht Der Artikel 5 Abs. 3 der KWK Richtlinie lautet: (2) Die Mitgliedstaaten oder die zuständige Stellen schaffen geeignete Mechanismen, um die Richtigkeit und die Zuverlässigkeit der Herkunftsnachweise sicherzustellen, und beschreiben in dem Bericht nach Artikel 10 Abs. 1 die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Zuverlässigkeit des Nachweissystems zu gewährleisten. Die Richtlinie 2004/8/EG wurde in österreichisches Recht umgesetzt, die Umsetzung erfolgte im Ökostromgesetz, BGBl. I Nr. 149/2002 bzw. im KWK Gesetz BGBl. I Nr. 114/2008 und den Landesausführungsgesetzen
2 Betreffend Artikel 5 Abs. 3 der Richtlinie 2004/8/EG sehen für Österreich diese rechtlichen Grundlagen folgende Vorgangsweise vor: Zur Ausstellung von Herkunftsnachweisen gemäß Artikel 5 der KWK Richtlinie ist es erforderlich, diese Anlagen als hocheffizient anzuerkennen. Dazu wird ein Anlageanerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen Landesregierung gemäß 42b ElWOG bzw. des jeweiligen Landesausführungsgesetzes ausgestellt, wenn alle Voraussetzungen dazu erfüllt sind. Dies wird von der Landesregierung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens geprüft. In diesem Verfahren, in der Regel gestützt auf ein Gutachten eines Sachverständigen, der die entsprechenden technischen Qualifikation und Eignungen besitzt, wird festgestellt ob die KWK Anlage potentiell in der Lage ist, hocheffizienten KWK Strom zu erzeugen und somit als hocheffiziente KWK Anlage im Sinne der Richtlinie 2004/8/EG benannt werden kann. Als Auflage im KWK Anlageanerkennungsbescheid wird die Hinzuziehung und Bekanntmachung einer akkreditierten Stelle verlangt, die monatlich die Berechnung des eingespeisten hocheffizienten KWK Stroms durchführen kann. Durch die Einbindung einer akkreditierten Stelle (wie z.b. TÜV Süd) gemäß Akkreditierungsgesetz wird sichergestellt, dass den speziellen technischen Anforderungen zur Bestimmung der Effizienz der KWK Anlagen, Berechnung des hocheffizienten KWK Stroms und der Primärenergieeinsparung gegenüber getrennter Strom- und Wärmeerzeugung Rechnung getragen wird. Folgende Regelwerke und Richtlinien sind von der akkreditierten Stelle zur Beurteilung der KWK Anlage und der KWK Stromerzeugung heranzuziehen: Anhänge der EU-Richtlinie 2004/8/EG zum Verfahren zur Bestimmung der Effizienz des KWK-Prozesses Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2006 zur Festlegung harmonisierter Wirkungsgrad-Referenzwerte für die getrennte Erzeugung von Strom und Wärme in Anwendung der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und Rates Entscheidung der Kommission vom 19. November 2008 zur Festlegung detaillierter Leitlinien für die Umsetzung und Anwendung des Anhangs II der Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und Rates - 2 -
3 Der Bescheid ist von der Landesregierung sowohl an den Anlagenbetreiber als auch an die Energie-Control GmbH, der österreichischen Energieregulierungsbehörde, zu übermitteln. Auf Grundlage dieses Anlageanerkennungsbescheides werden die Stammdaten der KWK Anlage (wie Anlagenadresse, Art und Engpassleistung der Erzeugungsanlage, eingesetzte Primärenergieträger, unterer Heizwert des Primärenergieträgers) und notwendige Verwaltungskonten und Benutzerprofile, etc. in der von der Energie- Control GmbH betriebenen Stromnachweisdatenbank angelegt. 1 In Folge gibt die akkreditierte Stelle, monatlich die für die Ausstellung von KWK Herkunftsnachweisen notwendigen Daten, wie die von der KWK Anlage in das Netz eingespeiste Menge an hocheffizientem KWK Strom, so wie Primärenergieeinsparungen und die Nutzung der zusammen mit Strom erzeugten Wärme, in die Stromnachweisdatenbank ein. Im Anschluss werden in der Stromnachweisdatenbank, ebenfalls monatlich die KWK Herkunftsnachweise generiert (= elektronisch ausgestellt) und automatisch auf das Benutzerkonto des KWK Anlagenbetreibers transferiert. Der KWK Herkunftsnachweis kann von dort innerhalb der Stromnachweisdatenbank an Stromlieferanten bzw. händler weitertransferiert werden und zur Stromkennzeichnung eingesetzt werden. 1 Die Energie-Control betreibt seit mehreren Jahren eine Stromnachweisdatenbank, die ursprünglich zur sicheren elektronischen Ausstellung und Verwaltung von Ökstromnachweisen (wie z.b. Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien) sowie der Abwicklung der damit in Verbindung stehenden Stromkennzeichnung, geschaffen wurde. Diese elektronische (Öko-) Stromnachweisdatenbank wurde nun im Zuge der Umsetzung der KWK-Richtlinie für die Ausstellung und Verwaltung von Herkunftsnachweisen aus hocheffizientem KWK-Strom erweitert
4 System zur Ausstellung von KWK-Herkunftsnachweisen in Österreich Antrag des Anlagenbetreibers auf Anerkennung als hocheffiziente KWK-Anlage Ausstellung eines Anlageanerkennungsbescheides durch die Landesregierung Gutachten zur Feststellung ob hocheffiziente KWK-Anlage vorliegt Energie - Control GmbH pflegt Stammdaten der KWK-Anlage in Stromnachweisdatenbank ein Akkreditierte Stelle übermittelt monatlich KWK-Strommengen, Primärenergieeinsparung, etc an Stronmachweisdatenbank Ausstellung und Verwaltung von KWK-Herkunftsnachweisen in der Stromnachweisdatenbank Die Zuverlässigkeit des Nachweissystems wird vor Allem dadurch gewährleistet, dass KWK Herkunftsnachweise in Österreich ausschließlich in der elektronischen Stromnachweisdatenbank ausgestellt, verwaltet und schließlich bei der Stromkennzeichnung entwertet werden. Eine Doppel-Ausstellung oder Doppel- Verwendung ist daher auszuschließen. Das elektronische Stromnachweissystem in Österreich wird seit dem Jahr 2003 genutzt und umfasste, auf Grund des hohen Anteils an Erneuerbaren Energieträgern in der Stromerzeugung, bereits vor Einführung des KWK Herkunftsnachweises einen Großteil der nationalen Stromerzeugung. Darüber hinaus wird die Stromnachweisdatenbank von der unabhängigen Regulierungsbehörde Energie-Control GmbH betrieben und die Ausstellung von Herkunftsnachweisen durch die Landesregierungen gemäß 42b Abs 3 ElWOG regelmäßig überwacht. Die Energie-Control GmbH und damit das österreichische Stromnachweissystem, ist weiters Mitglied des von der europäischen Organisation AIB (Association of Issuing Bodies) geformten EECS European Energy Certificate System und wird in diesem Zusammenhang regelmäßig auditiert. Im Zuge der Umsetzung der KWK Richtlinie und der Gestaltung eines europäischen KWK Herkunftsnachweissystems wurde von der EU-Kommission das EECS - European Energy Certificate System der AIB den - 4 -
5 Mitgliedsstaaten als Best Practice System empfohlen. Durch diesen innerhalb des EECS stattfindenden Zusammenschluss unabhängiger Stromnachweisdatenbanken in Europa, ist es weiters möglich, Stromnachweise standardisiert, sicher und einfach über nationale Grenzen hinweg innerhalb des europäischen Energiemarktes zu transferieren. Im Unterschied zu Herkunftsnachweisen für erneuerbare Energie besteht in Österreich derzeit noch ein geringes Interesse an den Herkunftsnachweisen für Strom aus hocheffizienten KWK Anlagen. Mit Stand Oktober 2008 sind bei der Energie-Control GmbH bisher nur zwei Anlagenanerkennungsbescheide für hocheffiziente KWK Anlagen eingelangt. Es wurden bisher noch keine KWK Herkunftsnachweise generiert, da von den akkreditierten Stellen bisher noch keine Daten gemeldet wurden. Es liegen derzeit somit noch keine Erfahrungswerte über die Ausstellung und Verwendung der KWK Herkunftsnachweise vor. Auf Grund des oben beschriebenen langjährigen Einsatzes des Systems für Herkunftsnachweise aus Erneuerbaren Energieträgern ist aber mit keinen Problemen bei der Einführung von KWK Herkunftsnachweisen in Österreich zu rechnen
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