Hengdorfer Str. 33 Regelsbach, Rohr/Regelsbach

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1 Hengdorfer Str. 33 Regelsbach, Rohr/Regelsbach Tel.09122/44 01 Fax / Liebe Eltern, ich begrüße Sie sehr herzlich und wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen erfolgreichen Start in das Schulleben. Wir freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen. Das Wohl Ihrer Kinder liegt uns sehr am Herzen. Dazu ist es wichtig, dass Sie als Eltern gut informiert sind. 1. Personelles Klasse Lehrkraft Schülerzahl Zimmer 1a Frau Kleinschmidt b Frau Schottenhammer a Frau Zenk b Frau Richter Frau Reindl Frau Schaffer Als Fachlehrkräfte sind im Fach WG Frau Klarmann und Frau Zink bei uns. Katholische Religion unterrichtet Frau Beer, evangelische Religion Herr Pfarrer Liebenberg, Herr Pfarrer Wandtke und Herr Pfarrer Merz. Außerdem unterstützt uns Frau Artes mit einigen Stunden im Leseförderbereich. Frau Elmer ist in diesem Schuljahr als Lotsin an der Staatl. Realschule in Schwabach und als Mobile Reserve eingesetzt. Frau Schießl ist unsere Verwaltungsangestellte und Herr Hummel unterstützt uns in allen schulischen Belangen, die außerhalb des Unterrichtsgeschehens von Bedeutung sind. Unser Sekretariat ist in diesem Schuljahr folgendermaßen besetzt: Montag und Dienstag von 7.20 Uhr bis Uhr Mittwoch von 7.20 Uhr bis 8.00 Uhr Donnerstag von 7.20 Uhr bis 9.30 Uhr Freitag von 7.20 Uhr bis Uhr Da die Schulleitung selbst als Klassenlehrerin tätig ist, ist sie leider während der Unterrichtszeit nicht telefonisch erreichbar. Wir verfügen jedoch über einen Anrufbeantworter, der täglich abgehört wird. Ansonsten teilt Ihnen Frau Schießl gerne mit, wann Sie mit der Schulleitung in Kontakt treten können.

2 2. Sprechstunden Klasse Lehrer Tag/Uhrzeit Ort 1a Frau Kleinschmidt Dienstag, Uhr Elternsprechzimmer 1b Frau Schottenhammer Mittwoch, Uhr Elternsprechzimmer 2a Frau Zenk Mittwoch, Uhr Elternsprechzimmer 2b Frau Richter Freitag, Uhr Elternsprechzimmer 3 Frau Reindl Donnerstag, Uhr Büro 4 Frau Schaffer Donnerstag, Uhr Elternsprechzimmer Fachlehrer bieten Ihre Sprechstunde nach Vereinbarung an. 3. Stundentafel/Mittagsbetreuung 1. Stunde Uhr 2. Stunde Uhr Pause Uhr 3. Stunde Uhr 4. Stunde Uhr Pause Uhr 5. Stunde Uhr 6. Stunde Uhr Die Mittagsbetreuung ist ab dem ersten Schultag bis Uhr geöffnet. 4. Erkrankung Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen, melden sie es zwischen 7.30 Uhr und 8.00 Uhr unbedingt telefonisch krank oder geben Sie einem befreundeten Mitschüler eine schriftliche Entschuldigung mit. Bitte tun Sie dies gewissenhaft, wir machen uns sonst große Sorgen um Ihr Kind und müssen u.u. mit Hilfe der Polizei nach dessen Verbleib forschen. Falls sich Ihr Kind Läuse oder eine ansteckende Krankheit eingefangen hat, informieren Sie uns bitte sofort und schicken Sie es erst dann wieder zur Schule, wenn gewährleistet ist, dass die anderen Schüler nicht mehr gefährdet werden. Im Falle eines Unfalles in der Schule informieren wir Sie telefonisch. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie uns immer Ihre aktuellen Telefonnummern zukommen lassen. Bei Unfällen in der Schule muss eine Unfallmeldung ausgefüllt werden. 5. Schulwegsicherheit Bringen oder holen Sie Ihr Kind nur in Ausnahmefällen mit dem eigenen Auto. Achten Sie unbedingt darauf, andere Kinder nicht durch das Parken und Halten vor dem Schulhaus zu gefährden. Die Bushaltestelle ist unbedingt frei zu halten! Immer wieder passiert es, dass Kinder, die abgeholt oder gebracht werden, blindlings über die Straße rennen. Bitte bedenken Sie dies und besprechen Sie mit Ihrem Kind diese Gefahr.

3 Sollte Ihr Kind mit dem Fahrrad oder Roller zur Schule kommen, so stehen dafür Fahrradständer zur Verfügung. Für Fahrräder und Roller übernimmt die Schule keine Haftung. Bitte achten Sie doch darauf, dass Ihr Kind einen Helm trägt. Wir würden uns ebenfalls freuen, wenn die Kinder erst dann mit dem Fahrrad kämen, wenn sie in der 4. Klasse den Fahrradführerschein geschafft haben. Um Ihr Kind auch innerhalb des Schulhauses möglichst gut zu schützen, ist es wichtig, dass unser Schulhaus von Erwachsenen nur mit einem vereinbarten Termin betreten wird. Bitte benutzen Sie unsere Klingelanlage. Außerhalb der Büro- oder Sprechzeiten befinden sich alle Lehrkräfte im Unterricht und stehen deshalb nicht für ein Gespräch zur Verfügung. Falls Sie Ihr Kind zum Schulhaus begleiten, so verabschieden Sie sich bitte vor der Schulhaustüre von ihm. Es ist ja jetzt ein großes Schulkind und schafft den Weg ganz alleine. Sollte es einmal ein Problem haben- wir helfen alle gern! Es kann auch sein, dass Ihr Kind einmal etwas vergisst- das ist nicht so schlimm! Es wird das nächste Mal bestimmt daran denken und ist so der Selbstständigkeit wieder einen kleinen Schritt näher gekommen. 6. Ferienübersicht Folgende Ferienordnung wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus festgelegt: Herbstferien vom 02. November 2015 bis 06. November 2015 Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2015 bis 05. Januar2016 Faschingsferien vom 08. Februar 2016 bis 12. Februar 2016 Osterferien vom 21. März 2016 bis 01. April 2016 Pfingstferien vom 17. Mai 2016 bis 27. Mai 2016 Sommerferien vom 01. August 2016 bis 12. September 2016 Bitte beachten Sie: Schulbeginn im nächsten Schuljahr ist am Dienstag, den 13. September Ansonsten gelten die gesetzlichen Feiertage in Bayern. Ausnahme: 18. November (Buß- und Bettag) Bitte bedenken: Schulfrei!! Eine Befreiung von der Unterrichtszeit ist grundsätzlich nur in wenigen und begründeten Ausnahmefällen möglich. Vor und nach den Ferien sind wir vom Kultusministerium angewiesen, keine Befreiungen zuzulassen. Sie werden sicherlich aus der Presse entnommen haben, dass die Polizei an Flughäfen bereits Kontrollen durchführt und den Eltern ein Bußgeld droht, falls Sie die Ferien verlängern.

4 7. Bus Bitte besprechen Sie mit Ihrem Kind unbedingt die Verkehrsregeln, die für ein gefahrloses Busfahren notwendig sind. Auch das Verhalten im Bus muss besprochen werden. Die Lehrkraft Ihres Kindes wird dies ebenfalls im Rahmen des Unterrichts tun. Den Busplan haben Sie bereits erhalten, die Busmarke bestimmt schon im Büro abgeholt. 8. Arbeitsgemeinschaften/ Förderunterricht Wir können auch in diesem Schuljahr wieder eine Arbeitsgemeinschaft PC anbieten, die in den Umgang mit dem Computer einführt. Das Angebot gilt für die 3. Klasse. Als weitere Arbeitsgemeinschaft können wir Theater anbieten. Hier dürfen sich die Schüler aus den 2., 3. und 4. Jahrgangsstufen aktiv einbringen. Voraussichtlich bieten wir auch wieder Schnuppertennis (Klasse 1 bis 4) im Rahmen Sport nach eins an. Informationsschreiben hierzu folgen noch. 9. Pausenhelfer /Patenschaften Sowohl im Gebäude, als auch im Pausenhof sind insgesamt 6 Viertklässler als Pausenhelfer eingesetzt. Sie haben gelbe Verkehrswesten an und helfen mit, unsere Pausen konfliktfreier zu gestalten. 3 Kinder aus den dritten Klassen organisieren selbstständig den Pausenverleih von Spielgeräten. Zur Eingewöhnung unserer neuen Schulkinder haben die ersten Klassen eine Patenschaft mit der vierten Klasse. Während des Schuljahres finden dazu verschiedene gemeinsame Aktionen statt. 10. Termine Für Ihre Planung geben wir Ihnen vorab diese Daten: - erster Elternabend mit Wahl der Klassenelternsprecher und anschließender Elternbeiratssitzung am Alle weiteren Termine erhalten Sie zu gegebener Zeit. 11. Sportunterricht Unsere Sporthalle ist neu erbaut. Die Kinder benötigen für den Sportunterricht Hallenschuhe, die keine Streifen auf dem gelben Boden hinterlassen. Bitte achten Sie beim Kauf der Sportschuhe darauf. Für den Sportunterricht draußen benötigt Ihr Kind Außenturnschuhe. Auf keinen Fall darf es barfuß oder in Strümpfen mitturnen. Aus Sicherheitsgründen sind Schmuckstücke aller Art verboten. Ohrstecker müssen zuhause mit Pflaster abgeklebt werden. Kinder mit langen Haaren müssen diese während des Sportunterrichts zusammenbinden.

5 12. Hausschuhe Zum Schutz unserer Böden und aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen haben wir eine Hausschuh-Pflicht eingeführt. Bitte geben Sie Ihrem Kind also Schulhausschuhe mit. 13. Schulbücher Wir haben etliche neue Schulbücher angeschafft. Ausgeliehene Bücher müssen grundsätzlich eingebunden und schonend behandelt werden, wenn sie über keinen Schoneinband verfügen, denn Schulbücher sind sehr teuer. Bitte verwenden Sie keine Klebefolien und kleben Sie auch keinen Tesafilm auf die Buchinnenseiten, da sonst Beschädigungen entstehen. Für Bücher, die verloren gehen oder beschädigt wurden, erheben wir aus pädagogischen Gründen ein sogenanntes Schlampergeld oder bitten Sie bei Unbrauchbarkeit des Buches um eine Ersatzbeschaffung. 14. Sonstiges Liebe Eltern, bitte haben Sie Verständnis, dass wir es nicht leisten können, Ihren Kindern besondere Informationen auszurichten, die Sie uns telefonisch zukommen lassen. Treffen Sie bitte Ihre Vereinbarungen so, dass Ihr Kind bereits vor Schulbeginn weiß, wer es abholt oder zu wem es nach der Schule gehen soll. 15. Schwimmen In den dritten Klassen findet Schwimmunterricht statt. Nachdem wir ins Palm Beach nach Stein fahren, können wir aufgrund der dortigen Gegebenheiten zu unserem Bedauern keinen Nichtschwimmerkurs anbieten. Wir bitten Sie deshalb sehr eindringlich, Ihr Kind bis zur dritten Klasse einen privaten Schwimmkurs besuchen zu lassen, damit gewährleistet ist, dass Ihr Kind im zukünftigen Leben vor dem Ertrinken geschützt wird und natürlich auch mehr Lebensqualität gewinnt. 16. Pausenverkauf Unser bisheriger Pausenverkauf kann auf Grund eines Pächterwechsels momentan nicht stattfinden. Zu gegebener Zeit erhalten Sie hierzu nähere Informationen. 17. Leistungsvereinbarungen Rechtliche Grundlagen verpflichten uns: 37 GrSo: die Lehrerkonferenz trifft vor Unterrichtsbeginn des Schuljahres grundsätzliche Festlegungen zur Erhebung von Leistungsnachweisen einschließlich prüfungsfreier Lernphasen. Die Festlegungen sind den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigen bekannt zu geben mit dem Ziel der Transparenz. Probefreie Zeiten: Die ersten 3 Schulwochen nach den Sommerferien und die 1. Woche nach den Weihnachtsferien bleiben für alle Fächer probenfrei.

6 Gewichtung von Proben (schriftliche Leistungsnachweise): Grundsätzlich werden alle schriftlichen Bereiche gleich gewertet. Ankündigung von Probearbeiten: In der 4. Jahrgangsstufe müssen die Probearbeiten mindestens eine Woche vorher angekündigt werden. (HA-Tafel genügt). Zum Ankündigungszeitpunkt ist die inhaltliche Erarbeitung evtl. noch nicht abgeschlossen. In den anderen Jahrgangsstufen können die Probearbeiten angekündigt werden. In der Jahrgangsstufe 1 werden keine Probearbeiten geschrieben. Die Probearbeiten im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 2 werden nicht benotet, jedoch mit Bemerkungen versehen, die den Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers beschreiben. Nachschreiben von Probearbeiten: Die Lehrkraft kann ein Nachschreiben von Probearbeiten anordnen. Wenn Sie davon Gebrauch macht, setzt sie den nächstmöglichen sinnvollen Termin fest. Für die Anzahl der Probearbeiten hat das Kultusministerium eine Richtzahl angegeben, die auch an unserer Schule den vorgeschriebenen Orientierungsrahmen (nicht verbindlich!) bildet. Im Fach Deutsch sollen im Jahr etwa 16 Probearbeiten durchgeführt werden. Dabei muss jeder Fachbereich (Lesen, Schreiben, Sprachgebrauch und Sprache untersuchen und reflektieren) berücksichtigt werden. Der Bereich Sprechen und Zuhören wird über mündliche Leistungsfeststellungen erfasst. In den Fächern Mathematik und Heimat- und Sachunterricht können circa 6 Proben im Jahr geschrieben werden. Auch in Mathematik werden dadurch alle Fachbereiche (Zahlen und Operationen, Raum und Form, Größen und Messen, Daten und Zufall) abgedeckt. Für die 4. Jahrgangsstufe gilt als Richtzahl bis zum Übertrittszeugnis die Zahl 22 (Deutsch 12, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht je 5). Die Jahrgangsstufen 1, 2, 3 werden nach dem neuen LehrplanPLUS unterrichtet. Dieser sieht alternative Leistungsformen, die prozessorientiert sind, vor. Diese fließen ebenfalls in die Fachbewertungen mit ein. Die Zahl der schriftlichen Leistungsnachweise verringert sich dadurch. Die Lehrkräfte werden Sie im ersten Elternabend darüber detailliert informieren. In den ersten beiden Jahrgangsstufen werden die Zwischenzeugnisse durch Lernentwicklungsgespräche ersetzt. Die dritte Klasse erhält im Februar weiterhin ein Zwischenzeugnis, die vierte Klasse bekommt im Januar eine Zwischeninformation, im Mai ein Übertrittszeugnis. Die Jahreszeugnisse werden wie gewohnt am letzten Schultag ausgeteilt. Sie als Eltern können uns unterstützen, wenn Sie in vertrauensvoller Weise den Kontakt mit den Lehrkräften Ihres Kindes in Sprechstunden, bei Elternabenden usw. aufrechterhalten. 18. Beratungslehrkraft/ Schulpsychologin Eine Beratungslehrkraft sowie ein/e Schulpsychologe/in stehen uns und Ihnen zur Seite, wenn wir zusätzliche Hilfen bei schulischen Problemen benötigen. Wenn Sie eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an das Sekretariat, um die Telefonnummer zu erfragen.

7 19. Unterrichtsausfall Durch Krankheiten, Fortbildungen und ähnliche Engpässe kann es an einer kleinen Schule, wie der unseren, zu unserem Bedauern dazu kommen, dass wir Kinder vorzeitig nach Hause schicken müssen. Wir bemühen uns zwar, dies immer rechtzeitig anzukündigen, aber es kommt leider auch ab und zu vor, dass ein Unterrichtsausfall spontan stattfinden muss. Falls Sie Ihr Kind nicht selbst oder durch andere Personen betreuen lassen können, teilen Sie uns dies bitte am Elternabend der Klassenlehrkraft mit. Selbstverständlich wird Ihr Kind dann in der Schule entsprechend der Zeiten des Stundenplans betreut. 20. Homepage Unsere Homepage ( gibt Ihnen immer aktuelle Auskunft über Aktivitäten der einzelnen Klassen. Ein Besuch lohnt sich also. Liebe Eltern, wir wünschen Ihnen und vor allem Ihren Kindern ein erfolgreiches Schuljahr. Sollten Sie einmal Probleme haben, wenden Sie sich bitte zunächst vertrauensvoll an die Lehrkraft. Darüber hinaus stehe auch ich Ihnen als Schulleitung gerne als Gesprächspartner zur Verfügung. Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen Marion Reindl, Schulleitung Bitte abtrennen und Ihrem Kind mit in die Schule geben Das Informationsschreiben haben wir erhalten. Name des Kindes: Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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