Besondere Vorschriften für die Versicherung von Obst, Beeren, Fruchtholz, Jungbäumen ohne Ertrag und Witterungsschutzsystemen

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1 Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft, Genossenschaft Seilergraben 61, CH-8001 Zürich Besondere Vorschriften für die Versicherung von Obst, Beeren, Fruchtholz, Jungbäumen ohne Ertrag und Witterungsschutzsystemen Grundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Ergänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren inkl. Besondere Bedingungen Ertrags- und Wertansätze (Ansätze Ertrag, Jungbäume und für die Wiederherstellungskosten des Kulturlandes) Versicherungsmöglichkeiten Folgende Deckungen können ausgewählt werden: - Obstversicherung BASIS Deckung für Hagel- und Elementarschäden - Obstversicherung KLIMA+ Zusätzlich Frostschäden mitversichert - Obstversicherung KLIMA (nur für Kulturen unter Witterungsschutz) Deckung für Elementar- und Frostschäden - ohne Hagelschäden! Versicherungsformen mit unterschiedlichen Selbstbehalten für Hagel- und Elementarschäden: FIX STANDARD ERHÖHT KAT Selbstbehalt von 10% des Ersatzwertes Selbstbehalt von 20% bis 10% des Ersatzwertes Selbstbehalt von 30% bis 20% des Ersatzwertes Selbstbehalt von 35% des Ersatzwertes In der Übersicht auf den Seiten 2 und 3 der Ergänzenden Versicherungsbedingungen für die Versicherung für Obst und Beeren ist festgehalten, welche Versicherungsformen je nach Deckung und Kultur zur Verfügung stehen XII.18 Gültig ab 2019

2 Angaben für den Abschluss einer Versicherung Jede Anlage muss mit dem Grundstücknamen aufgeführt werden. Für jede Obstsorte muss die Kulturfläche und die Versicherungssumme angegeben werden. Für kleinere Anlagen mit einer Versicherungssumme bis CHF 10'000 oder einer Fläche von weniger als 20 Aren muss die Versicherungssumme mindestens auf Früh- und Lagersorten aufgeteilt werden. Hochstammbäume ausserhalb von Anlagen werden mit einer Fläche von einer Are je Baum erfasst. Für den Abschluss einer Deckung KLIMA+ oder KLIMA müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden: - Anzahl Bäume, resp. Pflanzen pro ha - Das erwartete Ertragspotential in Kilogramm pro ha (z.b kg/ha) Es ist wichtig, dass dieser Wert auf Grund der effektiven Erntemengen des Betriebes sorgfältig ermittelt wird (Jahre mit Frost- und Hagelschäden nicht berücksichtigen). Sofern ein Kunde das Ertragspotential pro Sorte nicht kennt, kann das Ertragspotential der versicherten Fruchtgattung angegeben werden. Im Schadenfall kann dann aber keine differenzierte Schadenermittlung je Sorte verlangt werden. Abschätzungsverfahren Siehe Ziffer 10 der Ergänzenden Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren. Der Kunde muss beim Abschluss der Versicherung informiert werden, welche Entwertungssätze für die versicherten Kulturen im Schadenfall gelten. Reduktion der Versicherungssumme für Tafelobst bis 20. Juni für Deckung BASIS Bei der jährlichen Aufnahme der Versicherungswerte wird der Ertrag versichert, welcher von der Kultur bei normalen Witterungsbedingungen erwartet werden kann. Der Kunde hat die Möglichkeit, nach Frostschäden oder schlechter Witterung während der Blüte, die Versicherungssumme von Äpfeln und Birnen bis spätestens am 20. Juni dem effektiven Ertragspotential anzupassen. Bei den Deckungen KLIMA+ und KLIMA kann die Versicherungssumme nach Frostschäden nicht reduziert werden, weil dann der Anspruch auf eine Entschädigung für Frostschäden verfallen würde.

3 Versicherungen KLIMA+ und KLIMA inkl. Frostschäden Siehe Besondere Bedingungen für die Obstversicherung KLIMA+ und KLIMA. Mit den Deckungen KLIMA+ und KLIMA sind Schäden durch Frühjahrsfrost mitversichert. Vergütet werden Ertragsverluste ab 36% der Versicherungssumme der betroffenen Anlage gemäss Entschädigungstabellen in Ziffer 29. Die maximale Auszahlung beträgt gemäss diesen Tabellen 55% der Versicherungssumme, resp. 45% für Aprikosen. Die Mindestversicherungssumme für den Abschluss einer Obstversicherung KLIMA+ oder KLIMA beträgt CHF für den ersten Vertrag. Wünscht ein Versicherungsnehmer z.b. zusätzlich zum Obst unter Hagelnetz (VS>CHF ) noch Obst ohne Witterungsschutz zu versichern, so kann ein weiterer Vertrag mit einer Versicherungssumme von weniger als CHF angelegt werden. In Abänderung von Ziffer 9 der Besonderen Bedingungen für die Obstversicherung KLIMA+ und KLIMA können folgende Kulturen von einer Frostversicherung ausgeschlossen werden: - Kulturen mit Einrichtungen für die Frostberegnung - Kulturen unter Regendächern - Obst von Halb- und Hochstammbäumen - Beerenkulturen, welche nach Mitte April gepflanzt werden (z.b. einjährige Himbeeren, Erdbeeren Terminkultur)

4 Weitere Risiken, welche gegen Hagel- und Elementarschäden versichert werden können keine Deckung für Frostschäden möglich: Zusatzversicherung für Fruchtholz Für Tafelobst kann zusätzlich zum Ertragsausfall auch der Schaden am Fruchtholz versichert werden. Die Versicherungssumme für das Fruchtholz ist die gleiche wie für den Obstertrag. Die Entschädigung erfolgt auf Basis des Schadens, welcher durch die Experten am Obstertrag ermittelt wurde. Die Höhe der Entschädigung ist in Ziffer 15 der Ergänzenden Bedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren festgehalten. Die Entschädigung für das Fruchtholz wird ohne Abzug eines Selbstbehaltes ausbezahlt. Versicherung von jungen Obstbäumen ohne Ertrag Für junge Obstanlagen, welche noch keinen oder wenig Ertrag haben, kann das Holz der jungen Bäume versichert werden (ein allenfalls geringer Ertrag ist nicht versichert). Die Versicherungssumme umfasst den Wert der jungen Bäume und die aufgelaufenen Arbeitskosten. Werte siehe Tabelle Ertrags- und Wertansätze. Die definitive Abschätzung der jungen Obstbäume findet in der Regel anfangs November statt. Versicherung von Beerenholz resp. der einjährigen Ruten Bei Beerenkulturen können die jungen Beerensträucher oder die jungen Ruten versichert werden, an welchen der Ertrag im Folgejahr wächst. Der Schaden an den Beerenstauden, resp. an den Fruchtruten wird in der Regel im Frühjahr des Folgejahres definitiv beurteilt.

5 Besondere Vorschriften für die Versicherung von Obst und Beeren unter Witterungsschutzsystemen und für die Versicherung von Witterungsschutzsystemen Versicherung von Kulturen unter Witterungsschutzsystemen Siehe Ergänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren, Teil Besondere Bedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren unter Witterungsschutzsystemen. Die bisher beschriebenen Versicherungsmöglichkeiten stehen mit Einschränkungen auch für Obst und Beeren unter Witterungsschutzsystemen zu Verfügung. Bitte informieren Sie die Kunden über die Termine, bis zu welchen die Netze oder Folien spätestens ausgerollt und nach der Ernte wieder eingerollt werden müssen. Versicherung von Witterungsschutzsystemen Siehe Ergänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren, Teil Besondere Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystemen. Versicherungen für Witterungsschutzsysteme können nur zusammen mit einer Versicherung der Kulturen unter den Witterungsschutzsystemen abgeschlossen werden! Erfahrungsgemäss entstehen bei grösseren Schäden an Witterungsschutzsystemen auch erhebliche Schäden an den Kulturen, welche durch das System geschützt werden. Will ein Kunde die Kulturen nicht versichern, kann das Witterungsschutzsystem bei den meisten privaten Sachversicherungen versichert werden. Allerdings ist bei diesen die Berechnung des Zeitwertes in der Regel weniger grosszügig als bei der Schweizer Hagel. Gemäss den Zeitwerttabellen in Ziffer 6 der besonderen Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystemen vergütet die Schweizer Hagel auch bei fünf Jahre alten Netzen noch den vollen Ersatz. Auch bei zehn Jahre alten Netzen werden noch 60% der Reparaturkosten vergütet.

6 Vor dem Abschluss einer Versicherung muss überprüft werden, ob sich die Anlagen in einwandfreiem Zustand befinden und dass diese gemäss Anweisungen des Herstellers oder Lieferanten montiert wurden. Bei Bedarf stehen dafür auch gerne unsere Inspektoren zu Verfügung. Witterungsschutzsysteme mit Erstellungskosten von mehr als CHF je Are können nicht bei der Schweizer Hagel versichert werden (z.b. Anlagen, welche mehrschiffigen Folienhäusern ähnlich sind). Mindestversicherungssummen für Witterungsschutzsysteme: Bei der Ermittlung der Versicherungssumme soll von den effektiven Erstellungskosten ausgegangen werden. Es müssen jedoch mindestens folgende Werte je Are versichert werden: Hagelschutznetze und Tragkonstruktion: Regendächer und Tragkonstruktion: CHF 280 je Are CHF 650 je Are Die Kosten für die Reparatur der Witterungsschutzsysteme (Material und Arbeit) werden maximal bis zur Höhe des Zeitwertes gemäss Ziffer 6 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystem entschädigt. In Abänderung von Ziffer 6 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystemen werden die Reparaturkosten bis maximal zum 25. Altersjahr weiterhin zum Zeitwert von 20% vergütet, sofern die Hagelschutznetze gut erhalten sind. Die Entschädigung für Netze mit einem Alter von mehr als 15 Jahren kann CHF pro Are nicht übersteigen. Für Witterungsschutzsysteme besteht ein Selbstbehalt von 6% der Reparaturkosten. Schäden unter CHF 500 pro Anlage und Schadenereignis werden nicht vergütet. Der Abschluss eines neuen Vertrages für Kulturen unter Witterungsschutzsystemen kann mit 8/10 erfolgen, sofern nicht ein günstigerer Zehntel von einer bereits versicherten Obst- oder Beerenkultur übernommen werden kann. Für die Versicherung der Witterungsschutzsysteme gilt der gleiche Zehntel wie für die Kulturversicherung.

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