Besondere Vorschriften für die Versicherung von Obst, Beeren, Fruchtholz, Jungbäumen ohne Ertrag und Witterungsschutzsystemen
|
|
- Günter Hase
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft, Genossenschaft Seilergraben 61, CH-8001 Zürich Besondere Vorschriften für die Versicherung von Obst, Beeren, Fruchtholz, Jungbäumen ohne Ertrag und Witterungsschutzsystemen Grundlagen Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Ergänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren inkl. Besondere Bedingungen Ertrags- und Wertansätze (Ansätze Ertrag, Jungbäume und für die Wiederherstellungskosten des Kulturlandes) Versicherungsmöglichkeiten Folgende Deckungen können ausgewählt werden: - Obstversicherung BASIS Deckung für Hagel- und Elementarschäden - Obstversicherung KLIMA+ Zusätzlich Frostschäden mitversichert - Obstversicherung KLIMA (nur für Kulturen unter Witterungsschutz) Deckung für Elementar- und Frostschäden - ohne Hagelschäden! Versicherungsformen mit unterschiedlichen Selbstbehalten für Hagel- und Elementarschäden: FIX STANDARD ERHÖHT KAT Selbstbehalt von 10% des Ersatzwertes Selbstbehalt von 20% bis 10% des Ersatzwertes Selbstbehalt von 30% bis 20% des Ersatzwertes Selbstbehalt von 35% des Ersatzwertes In der Übersicht auf den Seiten 2 und 3 der Ergänzenden Versicherungsbedingungen für die Versicherung für Obst und Beeren ist festgehalten, welche Versicherungsformen je nach Deckung und Kultur zur Verfügung stehen XII.18 Gültig ab 2019
2 Angaben für den Abschluss einer Versicherung Jede Anlage muss mit dem Grundstücknamen aufgeführt werden. Für jede Obstsorte muss die Kulturfläche und die Versicherungssumme angegeben werden. Für kleinere Anlagen mit einer Versicherungssumme bis CHF 10'000 oder einer Fläche von weniger als 20 Aren muss die Versicherungssumme mindestens auf Früh- und Lagersorten aufgeteilt werden. Hochstammbäume ausserhalb von Anlagen werden mit einer Fläche von einer Are je Baum erfasst. Für den Abschluss einer Deckung KLIMA+ oder KLIMA müssen zusätzlich folgende Angaben gemacht werden: - Anzahl Bäume, resp. Pflanzen pro ha - Das erwartete Ertragspotential in Kilogramm pro ha (z.b kg/ha) Es ist wichtig, dass dieser Wert auf Grund der effektiven Erntemengen des Betriebes sorgfältig ermittelt wird (Jahre mit Frost- und Hagelschäden nicht berücksichtigen). Sofern ein Kunde das Ertragspotential pro Sorte nicht kennt, kann das Ertragspotential der versicherten Fruchtgattung angegeben werden. Im Schadenfall kann dann aber keine differenzierte Schadenermittlung je Sorte verlangt werden. Abschätzungsverfahren Siehe Ziffer 10 der Ergänzenden Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren. Der Kunde muss beim Abschluss der Versicherung informiert werden, welche Entwertungssätze für die versicherten Kulturen im Schadenfall gelten. Reduktion der Versicherungssumme für Tafelobst bis 20. Juni für Deckung BASIS Bei der jährlichen Aufnahme der Versicherungswerte wird der Ertrag versichert, welcher von der Kultur bei normalen Witterungsbedingungen erwartet werden kann. Der Kunde hat die Möglichkeit, nach Frostschäden oder schlechter Witterung während der Blüte, die Versicherungssumme von Äpfeln und Birnen bis spätestens am 20. Juni dem effektiven Ertragspotential anzupassen. Bei den Deckungen KLIMA+ und KLIMA kann die Versicherungssumme nach Frostschäden nicht reduziert werden, weil dann der Anspruch auf eine Entschädigung für Frostschäden verfallen würde.
3 Versicherungen KLIMA+ und KLIMA inkl. Frostschäden Siehe Besondere Bedingungen für die Obstversicherung KLIMA+ und KLIMA. Mit den Deckungen KLIMA+ und KLIMA sind Schäden durch Frühjahrsfrost mitversichert. Vergütet werden Ertragsverluste ab 36% der Versicherungssumme der betroffenen Anlage gemäss Entschädigungstabellen in Ziffer 29. Die maximale Auszahlung beträgt gemäss diesen Tabellen 55% der Versicherungssumme, resp. 45% für Aprikosen. Die Mindestversicherungssumme für den Abschluss einer Obstversicherung KLIMA+ oder KLIMA beträgt CHF für den ersten Vertrag. Wünscht ein Versicherungsnehmer z.b. zusätzlich zum Obst unter Hagelnetz (VS>CHF ) noch Obst ohne Witterungsschutz zu versichern, so kann ein weiterer Vertrag mit einer Versicherungssumme von weniger als CHF angelegt werden. In Abänderung von Ziffer 9 der Besonderen Bedingungen für die Obstversicherung KLIMA+ und KLIMA können folgende Kulturen von einer Frostversicherung ausgeschlossen werden: - Kulturen mit Einrichtungen für die Frostberegnung - Kulturen unter Regendächern - Obst von Halb- und Hochstammbäumen - Beerenkulturen, welche nach Mitte April gepflanzt werden (z.b. einjährige Himbeeren, Erdbeeren Terminkultur)
4 Weitere Risiken, welche gegen Hagel- und Elementarschäden versichert werden können keine Deckung für Frostschäden möglich: Zusatzversicherung für Fruchtholz Für Tafelobst kann zusätzlich zum Ertragsausfall auch der Schaden am Fruchtholz versichert werden. Die Versicherungssumme für das Fruchtholz ist die gleiche wie für den Obstertrag. Die Entschädigung erfolgt auf Basis des Schadens, welcher durch die Experten am Obstertrag ermittelt wurde. Die Höhe der Entschädigung ist in Ziffer 15 der Ergänzenden Bedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren festgehalten. Die Entschädigung für das Fruchtholz wird ohne Abzug eines Selbstbehaltes ausbezahlt. Versicherung von jungen Obstbäumen ohne Ertrag Für junge Obstanlagen, welche noch keinen oder wenig Ertrag haben, kann das Holz der jungen Bäume versichert werden (ein allenfalls geringer Ertrag ist nicht versichert). Die Versicherungssumme umfasst den Wert der jungen Bäume und die aufgelaufenen Arbeitskosten. Werte siehe Tabelle Ertrags- und Wertansätze. Die definitive Abschätzung der jungen Obstbäume findet in der Regel anfangs November statt. Versicherung von Beerenholz resp. der einjährigen Ruten Bei Beerenkulturen können die jungen Beerensträucher oder die jungen Ruten versichert werden, an welchen der Ertrag im Folgejahr wächst. Der Schaden an den Beerenstauden, resp. an den Fruchtruten wird in der Regel im Frühjahr des Folgejahres definitiv beurteilt.
5 Besondere Vorschriften für die Versicherung von Obst und Beeren unter Witterungsschutzsystemen und für die Versicherung von Witterungsschutzsystemen Versicherung von Kulturen unter Witterungsschutzsystemen Siehe Ergänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren, Teil Besondere Bedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren unter Witterungsschutzsystemen. Die bisher beschriebenen Versicherungsmöglichkeiten stehen mit Einschränkungen auch für Obst und Beeren unter Witterungsschutzsystemen zu Verfügung. Bitte informieren Sie die Kunden über die Termine, bis zu welchen die Netze oder Folien spätestens ausgerollt und nach der Ernte wieder eingerollt werden müssen. Versicherung von Witterungsschutzsystemen Siehe Ergänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung von Obst und Beeren, Teil Besondere Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystemen. Versicherungen für Witterungsschutzsysteme können nur zusammen mit einer Versicherung der Kulturen unter den Witterungsschutzsystemen abgeschlossen werden! Erfahrungsgemäss entstehen bei grösseren Schäden an Witterungsschutzsystemen auch erhebliche Schäden an den Kulturen, welche durch das System geschützt werden. Will ein Kunde die Kulturen nicht versichern, kann das Witterungsschutzsystem bei den meisten privaten Sachversicherungen versichert werden. Allerdings ist bei diesen die Berechnung des Zeitwertes in der Regel weniger grosszügig als bei der Schweizer Hagel. Gemäss den Zeitwerttabellen in Ziffer 6 der besonderen Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystemen vergütet die Schweizer Hagel auch bei fünf Jahre alten Netzen noch den vollen Ersatz. Auch bei zehn Jahre alten Netzen werden noch 60% der Reparaturkosten vergütet.
6 Vor dem Abschluss einer Versicherung muss überprüft werden, ob sich die Anlagen in einwandfreiem Zustand befinden und dass diese gemäss Anweisungen des Herstellers oder Lieferanten montiert wurden. Bei Bedarf stehen dafür auch gerne unsere Inspektoren zu Verfügung. Witterungsschutzsysteme mit Erstellungskosten von mehr als CHF je Are können nicht bei der Schweizer Hagel versichert werden (z.b. Anlagen, welche mehrschiffigen Folienhäusern ähnlich sind). Mindestversicherungssummen für Witterungsschutzsysteme: Bei der Ermittlung der Versicherungssumme soll von den effektiven Erstellungskosten ausgegangen werden. Es müssen jedoch mindestens folgende Werte je Are versichert werden: Hagelschutznetze und Tragkonstruktion: Regendächer und Tragkonstruktion: CHF 280 je Are CHF 650 je Are Die Kosten für die Reparatur der Witterungsschutzsysteme (Material und Arbeit) werden maximal bis zur Höhe des Zeitwertes gemäss Ziffer 6 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystem entschädigt. In Abänderung von Ziffer 6 der Besonderen Bedingungen für die Zusatzdeckung von Witterungsschutzsystemen werden die Reparaturkosten bis maximal zum 25. Altersjahr weiterhin zum Zeitwert von 20% vergütet, sofern die Hagelschutznetze gut erhalten sind. Die Entschädigung für Netze mit einem Alter von mehr als 15 Jahren kann CHF pro Are nicht übersteigen. Für Witterungsschutzsysteme besteht ein Selbstbehalt von 6% der Reparaturkosten. Schäden unter CHF 500 pro Anlage und Schadenereignis werden nicht vergütet. Der Abschluss eines neuen Vertrages für Kulturen unter Witterungsschutzsystemen kann mit 8/10 erfolgen, sofern nicht ein günstigerer Zehntel von einer bereits versicherten Obst- oder Beerenkultur übernommen werden kann. Für die Versicherung der Witterungsschutzsysteme gilt der gleiche Zehntel wie für die Kulturversicherung.
Frostversicherung für Äpfel Ausgangssituation
Frostversicherung für Äpfel Ausgangssituation Warmes, trockenes Frühjahr gute Entwicklung der Bäume Generell schwache Blüte und miserables Blühwetter (kühl und feucht) Spätfröste am 2., 9. und 10. April
MehrLassen Sie sich vom Wetter nicht um den Lohn Ihrer Arbeit bringen.
Lassen Sie sich vom Wetter nicht um den Lohn Ihrer Arbeit bringen. Wir unterstützen Sie in Ihrem Risikomanagement mit einer umfassenden Deckung gegen Wetterrisiken. IM DIENST DER LANDWIRTSCHAFT Warum soll
MehrFolienhäuser, Folientunnel, Wetterschutzanlagen und Kulturen optimal versichern
Folienhäuser, Folientunnel, Wetterschutzanlagen und Kulturen optimal versichern Der geschützte Anbau unter Folien hat im Feldgemüsebau, im Obstbau und bei Sonderkulturen wie Spargel und Beerenfrüchten
MehrErgänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung mit Anbauverzeichnis
Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft, Genossenschaft Seilergraben 61, CH-8001 Zürich info@hagel.ch, www.hagel.ch Ergänzende Versicherungsbedingungen für die Versicherung mit Anbauverzeichnis
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (Gemeinsame Bestimmungen für alle Kulturenversicherungen)
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (Gemeinsame Bestimmungen für alle Kulturenversicherungen) Vertragsbasis Die Rechte und Pflichten der Parteien sind umschrieben: - in der Police - in den Allgemeinen
MehrRisiken und Risikomanagement in der Landwirtschaft
Risiken und Risikomanagement in der Landwirtschaft Produktionsrisiken und Versicherungslösungen in der österreichischen Landwirtschaft Josef Kaltenböck Österreichische Hagelversicherung 5. Dezember 20161
MehrErgänzende Bedingungen für die Versicherung im Obstbau 1/7
Die Österreichische Hagelversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Lerchengasse 3-5, 1081 Wien Tel.: 01/403 16 81, Fax: Durchwahl 46 office@hagel.at, www.hagel.at ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR
MehrAgenturprogramm WebInsure
Inhaltsverzeichnis der Kurzanleitung Einstieg ins Agenturprogramm WebInsure... 2 Arbeiten mit dem Agenturprogramm... 4 Werkzeuge... 6 Versicherungsnehmer... 7 Name und Kontaktdaten... 7 Anschrift... 7
MehrERFA. GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer
ERFA GVB Privatversicherungen AG André Ryf technischer Kundenbetreuer Allresto Bern 22. September 2016 obligatorische Gebäudeversicherung Bern (GVB) «Gesetzliche Grunddeckung» Welche Anlagen sind bei der
MehrASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni
Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni ZUSATZBEDINGUNGEN (ZB) FÜR DIE MONTAGEVERSICHERUNG Ausgabe 2010 der unverbindlichen Musterbedingungen
MehrERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERSICHERUNG IM OBSTBAU (gültig ab 1. Jänner 2016)
Die Österreichische Hagelversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Lerchengasse 3-5, 1081 Wien Tel.: 01/403 16 81, Fax: Durchwahl 46 office@hagel.at, www.hagel.at ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR
MehrHerzlich willkommen! Ackerbautag Risikovorsorge im Ackerbau. Wels, Ing. Wolfgang Winkler
Herzlich willkommen! Ackerbautag Risikovorsorge im Ackerbau Wels, 26.1.2017 Ing. Wolfgang Winkler Überblick Was gibt es Neues? Neuerung Katastrophenfondsgesetz - Hagelversicherungsföderungsgesetz Überschwemmung
MehrVersicherungsbedingungen der Genossenschaft Viehversicherung Uri (VVU)
Versicherungsbedingungen der Genossenschaft Viehversicherung Uri (VVU) Versicherungsvarianten Die Genossenschaft Viehversicherung Uri (VVU) bietet ihren Mitgliedern eine freiwillige Rindviehversicherung
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (Gemeinsame Bestimmungen für alle Kulturenversicherungen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein)
Schweizerische Hagel-Versicherungs-Gesellschaft, Genossenschaft Seilergraben 61, CH-8001 Zürich info@hagel.ch, www.hagel.ch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) (Gemeinsame Bestimmungen für alle Kulturenversicherungen
MehrErgänzende Bedingungen für die Versicherung im Obstbau 1/8
Die Österreichische Hagelversicherung Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Lerchengasse 3-5, 1081 Wien Tel.: 01/403 16 81, Fax: Durchwahl 46 office@hagel.at, www.hagel.at ERGÄNZENDE BEDINGUNGEN FÜR
MehrDeutschland fair select
Deutschland fair select 16.2.1 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie
MehrDie elementare Absicherung Ihres Unternehmens( risikos) gegen Starkregen
Die elementare Absicherung Ihres Unternehmens( risikos) gegen Starkregen 21.09.2016 Carsten Peters RheinLand Versicherungen Fachreferent Sachversicherung Frage: Wie kann ich mich gegen die Folgen von Starkregen
MehrHerzlich willkommen! Die Kammer kommt in die Region - Walgau Landesleiter Richard Simma
Herzlich willkommen! Die Kammer kommt in die Region - Walgau Landesleiter Richard Simma Stand der Dinge bis 2015/2016 Hagelversicherungsförderungsgesetz und Katastrophenfondsgesetz neu Ertragsschadenversicherung
MehrASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni
Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni ZUSATZBEDINGUNGEN (ZB) FÜR DIE EDVA-VERSICHERUNG Ausgabe 2010 der unverbindlichen Musterbedingungen
MehrHagelversicherung im Biolandbau Josef Kaltenböck
Hagelversicherung im Biolandbau Josef Kaltenböck Überschwemmung Dürreindex Mais, Weizen, Zuckerrüben Universal Kartoffel Überschwemmung gesetzliche Grundlagen des Kat Fonds und der Prämienförderung 2016
MehrHELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT.
HELFEN, WO ES KEINE VERSICHERUNG GIBT. Sinn und Zweck Der Nidwaldner Hilfsfonds Grundsatz Der Nidwaldner Hilfsfonds (NHF) ist eine selbständige öffentlichrechtliche Anstalt, die von der Nidwaldner Sachversicherung
MehrSonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV f.
Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV 1979 389 f.) Zur Versicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen
MehrZum BU-Schaden. für Versicherungen. Stand: Inhalt. 1. Rechnungswesen des Unternehmens. 2. Ersatzwert in der BU-Versicherung
Zum BU-Schaden Vortrag: für Versicherungen Stand: 04.11 Inhalt 1. Rechnungswesen des Unternehmens 2. Ersatzwert in der BU-Versicherung 3. Versicherter Anteil des Umsatzes 4. Schadensminderungskosten Referent:
MehrSicher unterwegs zum fairen Preis!
Sicher unterwegs zum fairen Preis! Kärntner Kfz-Versicherungen Unser Auto ist mehr als einfach nur ein Fahrzeug. Ob auf dem Weg zur Arbeit, in der Freizeit oder auf Reisen, allein oder gemeinsam mit den
MehrAllgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
PFERDEVERSICHERUNG AWIGO Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) sowie Zusatzbedingungen Heilungskosten-Versicherung www.awigo.ch Allgemeine Versicherungsbedingungen ARTIKEL 1 Versicherte Tiere Die Pferdeversicherungs-Genossenschaft
MehrWegleitung zu Modulprüfung
Wegleitung zu Modulprüfung Version 04.01.010 Seite 1 Richtziele Der Kandidat / die Kandidatin kann - im Bereich privater Haushalte, Landwirtschaft und Unternehmungen einen Versicherungsbedarf im Hinblick
MehrAnpassung AVB Wassersportfahrzeuge an das VVG
Anpassung AVB Wassersportfahrzeuge an das VVG Grundlegende Prinzipien haben sich geändert Kein Verweis mehr auf das VVG, sondern alle Vorschriften wurden inhaltlich dargestellt Darstellung mit Hilfe der
MehrBuurejahr. Spielanleitung
Buurejahr Spielanleitung Spielanleitung 9+ Alter 2-5 Spieler ca.60 Min. Das neue BrändiBUUREJAHRinAnlehnungandasKultspielausden80erJahrenderMurmelSpielwerkstattundVerlagAG. DuübernimmsteinenBauernhofundbewirtschaftestihnwährendzweispannendenJahren.Dabeispielen
MehrErsetzen Sie die fehlenden Begriffe mit Hilfe des Lehrmittels. Folgende Begriffe fehlen (einzelne kommen mehrere Male vor!). Die
Seite 1 Sach- und Vermögens/Haftpflichtversicherungen Aufgabe: Ersetzen Sie die fehlenden Begriffe mit Hilfe des Lehrmittels. Folgende Begriffe fehlen (einzelne kommen mehrere Male vor!). Die Begriffe
MehrFeuerwehrversicherungsvertrag
Feuerwehrversicherungsvertrag Als Zusatzvertrag zum Feuerwehrversicherungsvertrag für die Feuerwehrvereinigungen in Hessen und Thüringen, wird zwischen dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.v. Kölnische
MehrObstbau in Oberösterreich Stand und Perspektiven. Heimo Strebl Abteilung Pflanzenproduktion, Referat Obstbau
Obstbau in Oberösterreich Stand und Perspektiven Heimo Strebl Abteilung Pflanzenproduktion, Referat Obstbau Position des oö. Obstbaues in Österreich Oberösterreichs intensiver Obstbau liegt in der Reihung
Mehr«Zahnversicherung» der AXA/
Zusätzliche Vertragsbedingungen ZB «Zahnversicherung» der AXA/ Zahnversicherung 1000 Zahnversicherung 2000 Zahnversicherung 3000 Ausgabe 07.2017 15798DE 2017-07 D Inhaltsübersicht Teil A A1 Was ist der
MehrPhotovoltaikversicherung24.de
Damit die Sonne immer für Sie scheint! Goslarsche Landstr. 10a 31135 Hildesheim Telefon: 05121-999 00 33 Telefax: 05121-999 00 30 info@photovoltaikversicherung24.de www.photovoltaikversicherung24.de Photovoltaikversicherung
MehrWegleitung zu Modulprüfung
Wegleitung zu Modulprüfung Technische Versicherung Version 27.11.2012 Seite 1 Richtziele Der Kandidat / die Kandidatin ist in der Lage, - den Deckungsumfang und den Inhalt der AVB und ZB erläutern - den
MehrOBSTBAU Wir sichern, wovon Sie leben.
OBSTBAU 2019 Wir sichern, wovon Sie leben. Obstversicherung Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes
MehrMieterhaftpflichtversicherung des Mieterinnen- und Mieterverbandes
Mieterhaftpflichtversicherung des Mieterinnen- und Mieterverbandes Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Police 060377763 Inhaltsverzeichnis Deckungsumfang 1. Worin besteht der Versicherungsschutz? 2.
Mehr15. Informationstagung der Fachkommission Haftpflicht Bern, 26. Mai Klinische Versuche. Ulrich Stalder Chubb Insurance Company of Europe SE
15. Informationstagung der Fachkommission Haftpflicht Bern, 26. Mai 2014 Klinische Versuche Ulrich Stalder Chubb Insurance Company of Europe SE Agenda Wie war s bisher in der Schweiz? Neue Regelung in
MehrObstversicherung. Sie erhalten eine Entschädigung in der. Obst ohne Netz, wenn
OBSTBAU Obstversicherung Obst zählt zu den empfindlichsten Kulturen und braucht neben jahrelanger Erfahrung auch viel Pflege. Für eine erstklassige Ernte ist ein ganzes Jahr Arbeit nötig. Leider kann das
Mehrdegenia-wohngebäude- und Gebäudeglasversicherung
degenia-wohngebäude- und Gebäudeglasversicherung 1 Vertragsgrundlagen je nach Versicherungsumfang Vertragsbestandteil Wohngebäudeversicherung degenia casa classic und casa premium S 73.5 01.2005 degenia
MehrPhotovoltaikanlagenversicherung
Photovoltaikanlagenversicherung Schutz für Ihr Kraftwerk Sicherung Ihrer Rendite! Versicherungsmakler Buck e. K. Beratung durch: Klaus-Dieter Buck Versicherungsmakler Fuhlsbüttler Straße 257 22307 Hamburg
MehrDIEBSTAHL AUS SICHT DER VERSICHERUNG
DIEBSTAHL AUS SICHT DER VERSICHERUNG AXA Winterthur AXA Winterthur, 2017 Inhaltsverzeichnis Versicherungstechnische Definition Diebstahl Diebstahl Hausrat Fakten 2016 Schadenbeispiele & «Hauptprobleme»
MehrEEG 2017 Photovoltaik für landwirtschaftliche Betriebe wieder rentabel?! Der optimale Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage
EEG 2017 Photovoltaik für landwirtschaftliche Betriebe wieder rentabel?! Der optimale Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage Kurz zu meiner Person Thomas Maier, FKB Agrar 23.03.2017 1 Agenda Warum ist
MehrMINI MOTOR INSURANCE. DAS UNKOMPLIZIERTE VERSICHERUNGSPAKET VON MINI. mini financial services
MINI MOTOR INSURANCE. DAS UNKOMPLIZIERTE VERSICHERUNGSPAKET VON MINI. mini financial services MINI Motor Insurance. IHRE VERSICHERUNG FÜR MEHR FUN. No Risk mit Ihrer ganz persönlichen Versicherung: Bei
MehrBesondere Vereinbarung Montageversicherung SUNmaXX (BV 1031)
INTER Allgemeine Versicherung AG Seite 1 Besondere Vereinbarung Montageversicherung SUNmaXX (BV 1031) 1. Vertragsgrundlage 9. Betriebsschäden an der Montageausrüstung 2. Versicherte und nicht versicherte
MehrEntschädigungen für Obstbäume bei Schadenfällen und Enteignungen
Anleitung für die Berechnung von Entschädigungen für Obstbäume bei Schadenfällen und Enteignungen in Hausgärten/Privatgärten; nicht Landwirtschaftsbetrieben Autor: J. Maurer, INFORAMA Oeschberg Ausgabe:
MehrBei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.
Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir
MehrDamit es bei uns immer rund läuft, egal was kommt.
Die MaschinenPolice der SV. Damit es bei uns immer rund läuft, egal was kommt. Fahrbare und transportable Maschinen 1 Erst die gründliche Analyse, dann der passende Versicherungsschutz. Das SV AirbagKonzept
Mehr1. Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau
956. Gesetz über die Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) vom. August 976 (Stand. Januar 00). Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau Rechtsstellung Die Gebäudeversicherung des Kantons Thurgau
MehrMeine Versicherung für Hunde und Katzen
Meine Versicherung für Hunde und Katzen Deckung bei Krankheit und Unfall Behandlungskosten Chronische Krankheiten Impfungen Alternativtherapien Kastration oder Sterilisation Zahnsteinentfernung Notfalltransport
MehrBetriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie Seilbahnen
Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmen des öffentlichen Verkehrs sowie Seilbahnen Übersicht der relevanten Änderungen im Vergleich zum bisherigen Produkt (Ausgabe I/2011 vs. Ausgabe I/2017) Themen:
MehrObstgehölzschnitt. M. Sc. Volker Croy, 2014
Obstgehölzschnitt M. Sc. Volker Croy, 2014 Gliederung 1 Einleitung 2 Schnittzeitpunkte 3 Schnitt- und Pflegemaßnahmen allgemein 4 Kernobst 5 Steinobst 6 Beerenobst Quellen 1 Aufbau eines Obstbaumes SV
MehrGolf-Versicherung. Ab CHF
Ab CHF 66für 1 Jahr Golf-Versicherung Diebstahl, Bruch, Transport, Hole-in-one Meine Golfausrüstung ist zum Neuwert gegen Diebstahl, Bruch und Verlust durch ein Transportunternehmen versichert Hole-in-one
MehrTALENSIA. Betriebsausfälle Ernteschäden durch Hagel. Spezifische Bestimmungen
TALENSIA Betriebsausfälle Ernteschäden durch Hagel Spezifische Bestimmungen Die Einleitung und Vorstellung des Versicherungsplans Unternehmen Die gemeinsamen Bestimmungen Das Lexikon sind gleichfalls anwendbar.
MehrDeckungspaket gehoben für die Leitungswasserversicherung Eigenheim
Gender Hinweis: Die personenbezogene Schreibweise nur in männlicher Form wurde dem Gesetzestext entsprechend übernommen, bezieht sich jedoch jedenfalls auf Frauen und Männer in gleicher Weise. In Erweiterung
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze per 1. Januar
MehrVERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN DER VIEHVERSICHERUNGSGENOSSENSCHAFT BÜNDNER RHEINTAL (gestützt auf Art. 19 der Statuten) 1. EINTRITT Einzeleintritte in die Viehversicherungsgenossenschaft (VVG) Bündner Rheintal
MehrSpezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen und Speditionsbetriebe
Spezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe, Autobusunternehmen und Speditionsbetriebe in Zusammenarbeit mit der Autor: Michael Patocka, IRM Versicherungsmakler und beratungsgesellschaft
MehrDas Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld!
Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers - Verhelfen Sie Ihren Kunden zu mehr Geld! Das Quotenvorrecht beschränkt den Anspruch der Versicherung gem. 86 VVG auf Übergang der Ansprüche des Versicherungsnehmers
MehrHandyversicherung Schürch & Zimmerli AG
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) Handyversicherung Schürch & Zimmerli AG Ausgabe 10.2016 Inhaltsverzeichnis Umfang des Versicherungsvertrags 4 A1 Versichertes Gerät 4 A2 Versicherte Gefahren 4 A3 Versicherungsnehmer
MehrStop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung
Stop-LossPlus Eine innovative Versicherungslösung Spitzenrisiken optimal abgesichert Typische Risikostruktur einer Vorsorgeeinrichtung 2 500 000 Risikosummen Invalidität in CHF 2 000 000 1 500 000 1 000
MehrBauwesen-, Sach- und Betriebs/Berufshaftpflicht-Versicherung. Kessler & Co AG, Versicherungsbroker, Zürich Hans Rudolf Altorfer und Rüdiger Nickelsen
Bauwesen-, Sach- und Betriebs/Berufshaftpflicht-Versicherung Kessler & Co AG, Versicherungsbroker, Zürich Hans Rudolf Altorfer und Rüdiger Nickelsen 1 Mögliche Versicherungslösungen 1. Deckungsmerkmale
MehrLebendtierversicherung für Pferde - ein Wegweiser durch den Tarif
Lebendtierversicherung für Pferde - ein Wegweiser durch den Tarif Kurzpräsentation Vereinigte Tierversicherung Gesellschaft a. G. April 2017 1 Inhalt 1. Überblick über Versicherungen für Pferde und Pferdebesitzer
MehrDeckungspaket exklusiv für die Sturmversicherung Eigenheim
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB) gilt: Im Rahmen der eigens in der Polizze ausgewiesenen Versicherungssumme auf Erstes Risiko besteht Versicherungsschutz für:
MehrVersicherungs Grundwissen Montageversicherung
Versicherungs Grundwissen Montageversicherung Montageversicherung Das Wichtigste ist hier übersichtlich zusammengefasst. - Für Detail-Informationen schauen Sie bitte in die Bedingungen. 11.04.2007 Karin
MehrEGK-Voyage Ihr umfassender Versicherungsschutz für Ferien und Reisen
EGK-Voyage Ihr umfassender Versicherungsschutz für Ferien und Reisen +41 44 283 33 93 www.egk.ch EGK-Voyage: Heilungskosten Unsere Leistungen Ungedeckte Heilungskosten im Ausland zusätzlich zur Grund-
MehrInhaltsverzeichnis. Welche Bedingungen und Vertragsformen Sie vereinbaren können 37.
Seite Vorwort 5 1 Auswahl der richtigen Versicherungen fürdenbetrieb 19 Versicherungszweige 20 Versicherbare Betriebsrisiken 21 Koordinatensystem Versicherbare Betriebsrisiken/ Versicherungszweige" 23
MehrBerechnung der Lohnkürzung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft
Berechnung der Lohnkürzung bei Krankheit, Unfall und Schwangerschaft Die Berechnung der Lohnkürzung bei Krankheit und Unfall kann je nach Fall sehr komplex sein, weil die Art (Krank, Unfall), der Grad
MehrProduktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung
Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch
MehrPensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007
Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins Nachtrag 3 zum Reglement 2005 Gültig ab 1. Juli 2007 1 Einleitung 1. Der Stiftungsrat der Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins hat am 3.
MehrErläuterungen. zur. Ernte- und Betriebsberichterstattung Obst im Marktobstbau
Thüringer Landesamt für Statistik Referat Land- und Forstwirtschaft Postfach 1255 07502 Gera Erläuterungen zur Ernte- und Betriebsberichterstattung Obst im Marktobstbau Inhaltsverzeichnis Seite I. Merkmalskatalog
MehrWohngebäudeversicherung
Deutschland fair select 2016 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie
MehrZurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum
Ausgabe 01.2017 Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Einfach anrufen! Wir sind für Sie da. Help Point 0800 80 80 80 Aus dem Ausland
MehrUnverbindliche Leistungsermittlung Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe
Unverbindliche Leistungsermittlung Vorruhestandsmodell im Schweizerischen Gebäudehüllengewerbe Bedienungsanleitung Berechnungsmodell Beispiel ohne Anpassung der Reduktion währen der Bezugsdauer Die folgenden
MehrILFT PRÄZISE UND ZUVERLÄSSIG.
ILFT PRÄZISE UND ZUVERLÄSSIG. Passgenaue Versicherungslösungen für die Metallbranche. HDI Firmenversicherung Rundum-Schutz für die Metallbranche www.hdi.de/firmen Dass mein Mitarbeiter durch einen Bedienungsfehler
MehrASA SVV. Abgrenzungs- und Regressabkommen. zwischen. - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und
ASA SVV Abgrenzungs- und Regressabkommen zwischen - der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und - dem Schweizerischen Versicherungsverband (SVV) Abgrenzungs- und Regressabkommen VKF_SVV 1/5
Mehr1 Dieses Gesetz will sicherstellen, dass die im Kanton Uri gelegenen Gebäude wertrichtig gegen Feuer- und Elementarschäden versichert sind.
GESETZ über die obligatorische Gebäudeversicherung (Gebäudeversicherungsgesetz) (vom 7. März 1993) Das Volk des Kantons Uri, gestützt auf Artikel 90 Absatz 1 der Kantonsverfassung1), beschliesst: 1. Abschnitt:
MehrANTRAG ZUR FOTOAPPARATE-VERSICHERUNG `KOMFORT
ANTRAG ZUR FOTOAPPARATE-VERSICHERUNG `KOMFORT Absender : AKTIVAS GMBH; Ludwigstr. 2a 85622 Feldkirchen Tel.: 089-9047557-0 Fax: 089-9047557-20 Email: foto@aktivas.de Versicherer Alte Leipziger Versicherung
MehrEvent 360 Das Rundum-Paket für Veranstaltungen
Haftpflichtversicherung Betriebs-Haftpflichtversicherung, Produktinformation und Vertragsbedingungen, Ausgabe 2013 Anzahl Veranstaltungstage Die Grundversicherung deckt die Haftpflicht: - wegen Tötung,
MehrDer Antrag, der antragsgegnerischen Versicherung die Deckung des Schadenfalles Nr. '' '''' '''''''''' zu empfehlen, wird abgewiesen.
R S S Rechtsservice- und Schlichtungsstelle des Fachverbandes der Versicherungsmakler Johannesgasse 2, Stiege 1, 2. Stock, Tür 28, 1010 Wien Tel: 01-955 12 00 42 (Fax DW 70) schlichtungsstelle@ivo.or.at
MehrZurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum
Ausgabe 01.2017 Zurich Mietkautionsbürgschaft Wohnraum Kundeninformation nach VVG und Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Einfach anrufen! Wir sind für Sie da. Help Point 0800 80 80 80 Aus dem Ausland
MehrASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni
Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni ZUSATZBEDINGUNGEN (ZB) FÜR DIE BAUWESENVERSICHERUNG Ausgabe 2018 der unverbindlichen Musterbedingungen
MehrGlasversicherung. Produktinformation. Beratung durch: Persönlicher Ansprechpartner: Vorsicht: zerbrechlich
Glasversicherung Vorsicht: zerbrechlich Produktinformation Beratung durch: FINANZKONZEPT ohg Versicherungsmakler Kurfürstenstraße 15 36037 Fulda Tel.: 0661 / 90270-0 Fax: 0661 / 90270-49 pneumann@finanzkonzept.de
MehrGebäudewerte. Referat in drei Teilen Alfred Baumgartner
Gebäudewerte Referat Referat in drei in drei Teilen Teilen Referat in drei Teilen Alfred Alfred Baumgartner Baumgartner Alfred Baumgartner 8. März 2012 werte-immobilien.ch 1 im Allgemeinen Verkehrswert
MehrHAGELVERSICHERUNG. Bedingungen und Termine. finanziert von der Europäischen Union
HAGELVERSICHERUNG 2017 Bedingungen und Termine finanziert von der Europäischen Union 1 HAGELVERSICHERUNG 2017 Achtung: x Das Hagelschutzkonsortium wird, sofern die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt
MehrModerne Technik richtig abgesichert. Mit der SV PhotovoltaikPolice.
Moderne Technik richtig abgesichert. Mit der SV PhotovoltaikPolice. Die SV PhotovoltaikPolice: Eine kluge Absicherung für alle auf dem Dach montierten Photovoltaikanlagen. Ganz gleich, ob Sie Privat- oder
MehrTrilogie zur Haftung der Planerinnen/Planer Zürich, 11. Mai 2016
Trilogie zur Haftung der Planerinnen/Planer Zürich, 11. Mai 2016 Die Versicherung der Planenden: Deckungen und Ausschlüsse Spezialdeckungen bei den Planenden Bernhard Odermatt Grunddeckung und Ausschlüsse
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Versicherung von Verkehrshaftungen
Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Versicherung von Verkehrshaftungen Transportversicherung Grundbestimmungen (GB-ABVH 2006) Ausgabe 06.2006 8001448 10.09 Inhaltsübersicht Dauer der Versicherung................
MehrFotovoltaikanlagenversicherung
Petkov, Fotolia #50399861 Schutz für Ihr Kraftwerk Sicherung Ihrer Rendite! Beratung durch: VdVA - Pensions- und Vorsorgemanagement GmbH Augustinusstraße 11 B 50226 Frechen Tel.: 02234 / 96313-0 Fax: 02234
MehrSpezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe. in Zusammenarbeit mit der
Spezialstrafrechtsschutzversicherung für das Güterbeförderungsgewerbe in Zusammenarbeit mit der Für wen gilt die Versicherung? a. Versicherungsnehmer ist der versicherte Betrieb und die rechtlich unselbständigen
MehrOffertenanfrage für Business Planer
Offertenanfrage für Business Planer Architekten und Ingenieure Bitte beantworten Sie sämtliche Fragen. Die Informationen werden zur Risikoeinschätzung und zur Prämienberechnung benötigt. Ihre nachfolgenden
MehrUnfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen
Unfallversicherung ACCIDENT Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen Zusatzbedingungen (ZB) Sanitas Corporate Private Care Ausgabe Januar 2007 (Fassung 2013) Inhaltsverzeichnis Zweck und Grundlagen
MehrInformationen zur kollektiven Vollkaskoversicherung
Informationen zur kollektiven Vollkaskoversicherung Fahrten mit Privatfahrzeugen für PluSport Nidwalden Version 2016 Der Versicherer Schweizerisches Rotes Kreuz Kantonalverband Unterwalden Der Versicherungsnehmer
Mehr