HAGELVERSICHERUNG. Bedingungen und Termine. finanziert von der Europäischen Union

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1 HAGELVERSICHERUNG 2017 Bedingungen und Termine finanziert von der Europäischen Union 1

2 HAGELVERSICHERUNG 2017 Achtung: x Das Hagelschutzkonsortium wird, sofern die notwendigen Daten zur Verfügung gestellt werden, diese versicherbaren Höchstmengen provisorisch berechnen, sodass die Versicherungspolizzen weitestgehend korrekt abgefasst werden können. Bitte überprüfen Sie ob in Ihrem Obstbaukataster die Flächen mit Hagelnetz korrekt registriert sind. 4 Ab 13. März kann versichert werden. Auch wenn die Vorbereitungen für die Hagelversicherungskampagne 2017 noch nicht endgültig abgeschlossen sind, kann ab 13. März versichert bzw. Deckungen in Anspruch genommen werden. Ebenso wie im Jahr 2016 können auch heuer wieder EU-Mittel zur Förderung der Hagelversicherung beansprucht werden. Die gemeinsame Agrarpolitik GAP 2015/2020 mit den EU-VO 1305/2013 Art.37 und 1308/2013 Art. 49 sehen für die Hagelversicherung in den nächsten Jahren jährliche Beiträge vor. Für alle landwirtschaftlichen Produkte (Obst, Gemüse, Weintrauben u.a.) kann, bei Einhaltung der Schadensschwelle von 30%, ein maximaler Beitrag auf die anerkannten Kosten von 65% beansprucht werden. Bei Versicherungen für Strukturen Hagelnetzen und Ertragsanlagen wird ein maximaler Beitrag auf die anerkannten Kosten von 50% gewährt. ALLGEMEINES Individueller Versicherungsplan - PAI Der individuelle Versicherungsplan (PAI Piano Assicurativo Individuale) ist wesentlicher Bestandteil der Versicherungen. Im Versicherungsplan PAI sind neben den Flächen auch die versicherbaren Höchstmengen enthalten. Werden diese Höchstmengen bei Abschluss der Polizze überschritten wird auf den Anteil der zu viel versicherten Menge kein Beitrag gewährt. Im Obstbau werden diese durchschnittlichen Höchstmengen aus den versicherten Mengen der Jahre 2012 bis 2014 und der effektiven Erntemengen der Jahre 2015 und 2016 berechnet. Eventuelle Werte aus den Jahren in deren keine Versicherung abgeschlossen wurde, werden durch Durchschnittswerte (sog. BENCHMARK s) ersetzt. Diese BENCHMARK s werden vom ISMEA (Ministerium) vorgegeben. Im Weinbau werden diese durchschnittlichen Höchstmengen anhand der amtlichen Erntemeldungen der letzten 5 Jahre errechnet, welche von den Kellereigenossenschaften bzw. Produzenten jedes Jahr eingereicht werden. HANDELSKAMMEREINTRAGUNG PEC Für die Gesuchstellung zum EU-Beitrag für die Hagelversicherung und somit für den Abschluss einer geförderten Versicherungspolizze ist die Angabe einer zertifizierten -Adresse PEC zwingend notwendig. Ebenso ist die Eintragung in das Handelsregister (REA) notwendig. Sollten Sie uns Ihre aktuelle PEC-Adresse noch nicht mitgeteilt haben bitten wir Sie dies umgehend nachzuholen.. CLUBSORTEN - Sondertabelle abgeschafft Die Sonderbehandlung für Clubsorten (Sonderschätztabelle und Prämienaufschlag von 35%) wurde endgültig ad acta gelegt, da diese im nationalen Versicherungsplan (Piano Assicurativo) nicht vorgesehen ist. Dies hat zur Folge, dass auch wir als Schutzkonsortium diese Sonderbehandlung nicht länger aufrechterhalten konnten. Somit werden, wie bereits auch in den vergangenen Jahren, die Clubsorten wie alle anderen Sorten zum Normaltarif versichert. Im Schadensfall wird die Standardschätztabelle angewandt.

3 ACHTUNG SEHR WICHTIG Endtermin 30. April 2017 Die Versicherungskampagne 2017 startet am 13. März und endet am 30. April Bis dahin muss die Polizze abgeschlossen werden. Versicherungsnachweise, die nach dem 30. April 2017 abgeschlossen werden, können für die Förderung nicht mehr zugelassen werden! Versicherungsmodelle Innerhalb einer Gemeinde kann nur ein Versicherungsmodell bzw. Versicherungsvertrag (entweder B60 oder B70 oder B80 oder M60 oder M70 oder M80) mit nur einer einzigen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Privacy- und Versicherungserklärung Als wesentlicher Bestandteil der Versicherungspolizze muss das beiliegende Zusatzblatt zur Hagelversicherung und der Datenschutz-Hinweis vollständig ausgefüllt und unterschrieben der Polizze beigelegt werden. Die betreffenden Erklärungen finden Sie als Beilage zu dieser Broschüre oder auf unserer Homepage LAFIS Bogen Die Grundparzellen und die versicherten Flächen müssen exakt mit dem LAFIS-Bogen übereinstimmen. Nehmen Sie keine Auf- oder Abrundungen bei den Flächenangaben vor! Neu bewirtschaftete oder gepachtete Flächen, die im LAFIS-Bogen nicht aufscheinen, müssen vorher eingetragen werden! Kopieren Sie nichts aus alten Polizzen! Interessenserklärung Individueller Versicherungsplan PAI Da sich die Erstellung des individuellen Versicherungsplan PAI für 2017 und die darin enthaltenen individuellen versicherbaren Höchstmengen über das Nationale Informationssystem der Landwirtschaft SIAN wie bereits im vergangenen Jahr verzögert, muss die Interessenserklärung eingereicht werden (Siehe Gesuchstellung). Achtung: Für jene Landwirte, welche in den Jahren 2014, 2015 oder 2016 über das Südtiroler Hagelschutzkonsortium versichert hatten und aktuell noch Mitglied des Südtiroler Hagelschutzkonsortium sind, wird bereits automatisch eine Interessenserklärung zum Beitragsgesuch eingereicht. Alle übrigen Landwirte, die für 2017 einen Versicherungsabschluss planen, müssen sich vor Abschluss der Polizze an das Hagelschutzkonsortium und dann an das zuständige CAA-Büro wenden. Gleichzeitig bitten wir jene Mitglieder die ihren Betrieb 2016 übergeben haben rechtzeitig auch die Mitgliedschaft im Konsortium um zu schreiben. Sollten Sie diesbezüglich Fragen haben, erreichen Sie uns unter der Tel Es werden ausschließlich nur jene Versicherungspolizzen gefördert, welche den Informationen des PAI entsprechen. 5

4 Achtung: x Die vorfinanzierte Versicherungsprämie muss in jedem Fall, innerhalb der festgelegten Fälligkeit, an das Hagelschutzkonsortium zurückgezahlt werden, auch wenn der EU-Beitrag an das Mitglied auf Grund einer Unregelmäßigkeit nicht bzw. nicht vollständig ausbezahlt wurde. x Bis zur endgültigen Rückzahlung der Vorfinanzierung, werden laufende Gesuche um Beiträge nicht bearbeitet. Gesuchstellung Auch in diesem Jahr können wieder EU-Mittel zur Förderung der Hagelversicherung in der Höhe von max. 65% der anerkannten Kosten für alle Versicherungsmodelle ausgenommen Strukturen, hier sind es max. 50% - beansprucht werden. Die EU-Beiträge werden, wie auch in den letzten Jahren, direkt an die versicherten Landwirtschaftsbetriebe ausbezahlt. Somit müssen alle Mitglieder einen Antrag an die Zahlstelle richten, damit die Beiträge gewährt werden können. Das Einreichen dieser Anträge erfolgt über ein landwirtschaftliches Dienstleistungszentrum CAA Centro Assistenza Agricola. Es muss somit eines der zwei in der Autonomen Provinz Bozen tätigen Dienstleistungszentren CAA mit der Gesuchstellung beauftragt werden. Folgende zwei landwirtschaftliche Dienstleitungszentren CAA sind in Südtirol tätig: - Bauernbund Service G.m.b.H. des Südtiroler Bauernbundes (SBB) - Impresa Verde dei Coltivatori Diretti Trento - Zweigstelle Bozen (COLDIRETTI) Das Bestreben des Hagelschutzkonsortiums ist es weiterhin den bürokratischen Aufwand für die Mitglieder so gering als möglich zu halten und mit den Gesellschaften die bestmöglichen Bedingungen zu vereinbaren. Weiteres wird wie bisher, mit den Gesellschaften eine schriftliche Vereinbarung zu den Versicherungsbedingungen unterzeichnet, die vom Mitglied geschuldete Versicherungsprämie vorfinanziert und bei Fälligkeit an die Versicherungsgesellschaften bezahlt. Vorfinanzierung des EU-Beitrages 2016 Wie oben erwähnt, hat das Hagelschutzkonsortium die volle Versicherungsprämie 2016 vorgestreckt und innerhalb an die Versicherungsgesellschaften überwiesen. Auf Grund der Vorkasse, die das Hagelschutzkonsortium für seine Mitglieder geleistet hat, haben diese sich verpflichtet, die o. g. Vorfinanzierung unmittelbar nach Eingang des EU-Beitrages an das Hagelschutzkonsortium zu überweisen. Das Hagelschutzkonsortium wird die Mitglieder schriftlich über die Auszahlung des EU- Beitrages informieren und den Bankerlagschein ( Freccia ), mit dem genauen Betrag der Rückzahlung, beilegen. Versicherung der Ernte unter Hagelnetz Um in den Genuss der Förderung zu gelangen, sieht die EU- VO 1305/1308/2013 vor, dass die gesamte Ernte eines Produktes versichert werden muss. Nachdem die Obst- und Weinbauflächen mit Hagelnetz als jeweils eigenes Produkt eingestuft werden, erlaubt uns diese neue Regelung nun die Ernte unter Hagelnetz nicht versichern zu müssen. Trotzdem hat das Hagelschutzkonsortium eine Vereinbarung mit den wichtigsten Versicherungsgesellschaften getroffen, die es uns erlaubt, mit einem minimalen finanzi- 6

5 ellen Aufwand das Risiko der Schäden für die Ernte unter Hagelnetz abzusichern, denn ein Restrisiko in der Landwirtschaft wird es immer geben und kann nicht ausgeschlossen werden. Welches sind nun die Risiken, die unter Hagelnetz weiterhin bestehen? - einer Naturkatastrophe gleichkommende Zerstörung der gesamten Obstanlage durch einen Windsturm. - Hagelschläge bis Mitte Mai zur Zeit der Spätfröste (zur Erinnerung Hagelschlag am ) denn bei Frostberegnung können die Netze nicht geöffnet werden. - Hagelschlag nach vorzeitigem Schließen der Hagelnetze im Herbst (zur Erinnerung Hagelschlag am und ), um die Reife und Ausfärbung der Äpfel zu beeinflussen. Es gibt außerdem noch einige andere positive Aspekte einer Reduzierung des Abdeckungszeitraums, wie z.b. die Zellteilungsphase nach der Befruchtung oder die ungehinderte Jagd der Raubvögel. Die oben genannten Restrisiken können auch heuer mit einer günstigen Versicherung abgedeckt werden. Bei einem versicherten Wert von /ha, können die oben erwähnten Risiken mit einem Betrag von 175 pro ha, das entspricht einem Prämiensatz von ca. 0,7% zu Lasten des Mitglieds, versichert werden. Konkret heißt das: - Bis 15. Mai können die Netze geschlossen bleiben ab 16. Mai muss abgedeckt sein. - Bei Anlagen die sich über 850m ü. d. Meer befinden können die Netze bis zum 31. Mai geschlossen bleiben ab 1. Juni muss abgedeckt sein Tage vor Erntebeginn können die Netze wieder geschlossen werden. Diese günstige Möglichkeit erlaubt es dem Mitglied im Sinne des RISIKOMANAGEMENT flexibler bei der Öffnung und Schließung der Hagelnetze zu sein, wobei auch das größtmögliche Unheil versichert ist. Versicherung der Hagelnetzstruktur Mit einem Betrag von 60 bis 90 pro ha, bei einem versicherten Wert von bis /ha, das entspricht einem Prämiensatz von ca. 0,75 % zu Lasten des Mitglieds, kann die Hagelnetzstruktur gegen folgende Risiken versichert werden: Hagelschlag, Sturm, Windböen, Hurrikane, Schneedruck und Blitzschlag. Die Deckung gilt für den Zeitraum vom 22. März bis 30. November. Versicherung der Ertragsanlagen Mit einem Betrag von 160 bis 190 pro ha, bei einem versicherten Wert von bis /ha, das entspricht einem Prämiensatz von ca. 0,75% zu Lasten des Mitglieds, können Ertragsanlagen im Obst- und Weinbau gegen folgende Risiken versichert werden: Hagelschlag, Sturm, Windböen, Hurrikane, Schneedruck und Blitzschlag. Die Deckung gilt ab 12 Uhr des 3. Tages nach Abschluss und endet am 31. Dezember. 7

6 Achtung: x Der PRIVATE ZUSATZVERTRAG deckt ausschließlich die Schäden, welche durch Hagel und Starkwind entstehen, ab. Dieses Modell ist SEHR TEUER. Es kommt in etwa zu einer Verdoppelung der Spesen. PLURI Mehrgefahrenversicherung - Versicherung Typ C (2c) Die PLURI bietet Schutz gegen folgende Risiken: OBST: Hagel, Starkwind, Starkregen und Schneedruck WEINTRAUBEN: Hagel, Starkwind, Starkregen und Schneedruck Folgende Versicherungsmodelle können abgeschlossen werden: - B 60 nur Äpfel: PLURI mit obligatorischem privaten Zusatzvertrag (nur für Risiko Hagel u. Starkwind) - B 70: PLURI ohne Solidaritätsfonds - B 80: PLURI mit Solidaritätsfonds Bedingungen: PLURI Schätztabelle C, max. Vergütung für Hagel und Starkwind von 90% und abnehmender Selbstbehalt (siehe Schätztabelle). - M 70: MULTI ohne Solidaritätsfonds - M 80: MULTI mit Solidaritätsfonds Die MULTI bietet somit optimalen Schutz gegen folgende Risiken: Hagel, Starkwind, Starkregen, Schneedruck, Frost, Trockenheit, Überschwemmung, Sonnenbrand und Temperaturschwankungen. Bedingungen: MULTI Schätztabelle C, max. Vergütung für Hagel und Starkwind von 80% (bisher 70%) und abnehmender Selbstbehalt (ausgenommen Kirschen). Modell B 80 u. M 80 Preis/Leistung stimmt Die Versicherungsmodelle B 80 u. M 80 mit Solidaritätsfonds stellen in Bezug auf Preis/Leistung die ausgewogenste Versicherungsform dar. 8 MULTI Globale Mehrgefahrenversicherung - Versicherung Typ A: (2a) Da, wie bereits erwähnt, FROST als katastrophales Schadensereignis eingestuft wurde, kann zum besseren Schutz vor Wetterschäden, nun auch eine MULTI Versicherung abgeschlossen werden. Folgende Versicherungsmodelle können zusätzlich zu den bereits bekannten Modellen abgeschlossen werden: - M 60 nur Äpfel: MULTI mit obligatorischem privaten Zusatzvertrag (nur für Risiko Hagel u. Starkwind) Modell B 60 u. M 60 mit obligatorischen privaten Zusatzvertrag Für jene Mitglieder, welche auch die Hagel- und Windschäden unter der Schadenschwelle versichern möchten, besteht die Möglichkeit, das Modell B 60 bzw. M 60 mit obligatorischen, privaten Zusatzvertrag abzuschließen. Die Schäden unter der Schadensschwelle setzen sich aus den Schäden zwischen 10% und 30% und den Schäden über 30% auf einzelne Partien, die aber in Summe innerhalb der Gemeinde die Schadensschwelle nicht erreichen, zusammen.

7 Es bedarf einer genauen Überlegung, ob es sich rechnet, mit einem relativ hohen finanziellen Aufwand (Verdoppelung der Prämie) dieses geringe Risiko abzudecken. Modell B 70 u. M 70 ohne Solidaritätsfonds Die Versicherungsmodelle B 70 u. M 70 unterscheiden sich von den Modellen B 80 u. M 80 nur darin, dass es keinen Solidaritätsfonds beinhaltet. Das hat zur Folge, dass die Prämie etwas geringer ausfällt, weil in den Solidaritätsfonds nichts eingezahlt wird und dass im Schadensfall die Vergütung aus dem Solidaritätsfonds entfällt. Das Mitglied hat die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob es den Solidaritätsfonds beanspruchen will oder nicht. Beispiel: Bei einem Grundstück mit nur einer Sorte in der Gemeinde, kommt es selten zur Vergütung aus dem Solidaritätsfonds (nur bei einem Hagelschlag mitten in der Ernte oder zwischen 1. und 2. Pflücke). Freibetrag Für die Ereignisse Frost, Überschwemmung, Trockenheit, Starkregen, Schneedruck, Sonnenbrand und Temperaturschwankungen, sofern diese Schäden allein oder in Kombination gegenüber den Schäden durch Hagel und/oder Starkwind überwiegen, wird die Gesellschaft einen Freibetrag von 20% anwenden: Beispiel: geschätzter Schaden von 80%, davon 50% durch Frost und 30% durch Hagel und/oder Starkwind ergibt folgende Berechnung: 80% - 10% Selbstbehalt = 70% - 14% Freibetrag (=70% x 20% Freibetrag) = 56 % Vergütung. Sollte der Schaden durch Hagel und/oder Starkwind alle anderen Schäden überwiegen, wird kein Freibetrag angewandt: Beispiel: geschätzter Schaden von 80%, davon 30% durch Frost und 50% durch Hagel und/oder Starkwind ergibt folgende Berechnung: 80% - 10% Selbstbehalt = 70% Vergütung. Im Zweifelsfall gilt als Grundlage die SAMMELPOLIZZE - Polizza Collettiva (ital. Fassung) zwischen den Versicherungsgesellschaften und dem Hagelschutzkonsortium. Die Prämiensätze und die Produktpreise finden Sie auf unserer Internetseite Hagelschutzkonsortium: Jakobistraße 1a, Terlan Tel Fax Mobil (Heinrich Huber) info@hagelschutzkonsortium.com Bürozeiten: Montag - Donnerstag: 08:00 bis 12:30 & 13:30 bis 17:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr 9

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