Ordnung der St. Josef-Schützenbruderschaft Feldrom von 1863 e.v.

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1 Ordnung der St. Josef-Schützenbruderschaft Feldrom von 1863 e.v. Mitglied beim Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. Ordnungsnummer: Vorsitzender: Daniel Reker Seite 1 Stand:

2 1 Grundlagen der Schützenordnung Zusammensetzung des Vorstandes Berechtigung nach BGB 26 und Wahlperiode Aufgaben des Vorstandes a Aufgaben des Vorsitzenden b Aufgaben des Oberst Aufgaben des Schatzmeisters Aufgaben des Schriftführers Aufgaben der Schießwarte Beschlußfähigkeit des Vorstandes Aufgaben und Bestimmung der Kassenprüfer Zusammensetzung der Schützenbruderschaft Erwerb der Mitgliedschaft Beiträge zur St. Josef-Schützenbruderschaft Uniform Uniformpflicht Jahreshauptversammlung Festsetzen von Festlichkeiten Schießstandordnung Königschießen Zuschüsse Pflicht der Schützenbrüder Schützenbrüder - Vorstand und Offiziere Ehrensache der Schützenbrüder Pflichten bei verstorbenen Mitgliedern Ehrengericht Versicherung Ehrenmitgliedschaft Verleihung von Orden Strafgelder Inkrafttreten und Ändern der Schützenordnung Anhang zur Schützenordnung - Schießgruppe Vorsitzender: Daniel Reker Seite 2 Stand:

3 1 Grundlagen der Schützenordnung 1.1 Grundlagen der Schützenordnung 1.Die St. Josef Schützenbruderschaft Feldrom von 1863 e.v.,die am im Vereinsregister beim Amtsgericht Detmold unter der Nummer 709 eingetragen ist, gibt sich folgende Schützenordnung. 2.Die Schützenordnung beeinträchtigt nicht die Satzung. 2 Zusammensetzung des Vorstandes 2.1 Zusammensetzung des Vorstandes 1) Der Vorstand besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern, und zwar: 1. Vorsitzenden 2. Vorsitzenden 1. Schatzmeister 2. Schatzmeister 1. Schriftführer 2. Schriftführer Oberst Hauptmann 1. Schießwart Jungschützenmeister 2) Der 1. Vorsitzende kann in Personalunion zugleich der Oberst sein. 3) Der geschäftsführende Vorstand wird durch den 1. Vorsitzenden, dem 1.Schatzmeister und dem Oberst gebildet. 4) Kann ein Offizier aus wichtigen Gründen (z.b. Erwerb der Königswürde, Krankheit) für eine bestimmte Zeit seinen Posten nicht wahrnehmen, so entscheidet der Vorsand mit einfacher Mehrheit über die Vorschläge der Kandidaten, die das Amt für diesen Zeitraum vertretungsweise ausführen sollen. Ferner erwirbt der Vertreter für diesen Zeitraum den Titel bzw. Rang des zu vertretenden Offiziers. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 3 Stand:

4 3 Berechtigung nach BGB 26 und Wahlperiode 3.1 Berechtigung nach BGB 26 und Wahlperiode 1) Der 1. Vorsitzende und der 1. Schatzmeister vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außer gerichtlich im Sinne des 26 BGB. 2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung jeweils für die Dauer von 4 Jahren gewählt. 3) Der 1. Vorsitzende wird im Rhythmus von zwei Jahren zeitversetzt gewählt. (erstmalig 2011 für zwei Jahre und dann wieder 2013 für vier Jahre) 4) Die Vorstandswahlen sind in geheimer Wahl durchzuführen. 5) Gibt es mehrere Vorschläge für einen Vorstandsposten, muss die einfache Stimmenmehrheit der anwesenden Schützenbrüder für die Bestätigung gegeben sein. Sonst ist eine Stichwahl durchzuführen, wobei die zwei Kandidaten mit der höchsten Stimmenzahl des 1. Wahlganges zur Auswahl stehen, bei der die einfache Stimmenmehrheit entscheidet. 6) Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Legislaturperiode aus, so findet bei der nächsten Generalversammlung eine Nachwahl statt. 4.1 Aufgaben des Vorstandes 4 Aufgaben des Vorstandes Der Vorstand hat die in der Satzung der St. Josef-Schützenbruderschaft Feldrom v e.v. und die in der Mitgliederversammlung beschlossenen Aufgaben zu erledigen, insbesondere 1) Erledigung aller Aufgaben, die sich aus der Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung ergeben. 2) Verwaltung des Vereinsvermögen 3) Einberufung der Jahreshauptversammlung und sonstiger Mitgliederversammlungen. 4) Planung und Durchführung des Schützenfestes und sonstiger Festlichkeiten unserer Bruderschaft. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 4 Stand:

5 5a.1 Aufgaben des Vorsitzenden 5 a Aufgaben des Vorsitzenden 1) Der 1. Vorsitzende vertritt die St. Josef-Schützenbruderschaft nach innen und nach außen. Er überwacht die Erledigung aller Aufgaben, die sich aus der Satzung und der Schützenordnung ergeben. 2) In der Jahreshauptversammlung erstattet er einen Geschäftsbericht. 3) Er führt eine Mitgliederkartei nach Datenschutzrichtlinien. 4) Er überwacht den Schießstand und die Schießveranstaltung. 5) Bei Verhinderung des 1. Vorsitzenden vertritt ihn der 2. Vorsitzende. 6) Der 2. Vorsitzende bestellt die Träger bei Beerdigungen nach 23. 5b.1 Aufgaben des Oberst 5 b Aufgaben des Oberst 1) Der Oberst hat das Kommando über das Bataillon. Er ist für Ansprachen und Begrüßungen zuständig. 2) Bei Verhinderung erfolgt die Vertretung durch den Hauptmann. 6.1 Aufgaben des Schatzmeisters 6 Aufgaben des Schatzmeisters 1) Dem 1. Schatzmeister obliegt die Kassenführung. Er ist für die Verwaltung des Vereinsvermögens verantwortlich. Er hat es nach den Beschlüssen des Vorstandes und der Jahreshauptversammlung der St. Josef-Schützenbruderschaft zu verwenden. 2) Der 1. Schatzmeister erstattet der Jahreshauptversammlung einen Kassenbericht, der spätestens 1 Woche vor der Jahreshauptversammlung dem Vorstand vorzulegen ist. 3) Der 1. Schatzmeister wird bei Verhinderung durch den 2. Schatzmeister vertreten. 4) Bei der Sparkasse Detmold, Zweigstelle Horn-Bad Meinberg wird ein Sparkonto mit der Bezeichnung "St. Josef-Schützenbruderschaft Feldrom v e.v.", Sparbuch Nr geführt. 5) Bei der Volksbank Detmold wird ein Sparbuch mit der Bezeichnung "St. Josef- Schützenbruderschaft Feldrom v e.v., Sparbuch-Nr geführt. 6) Für die unter ( 4+ 5) aufgeführten Konten sind a) vertretungsberechtigt: 1. Vorsitzender mit dem 1. Schatzmeister 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 5 Stand:

6 b) zeichnungsberechtigt: 1. Vorsitzender 1. Schatzmeister 2. Schatzmeister jeweils allein 7 Aufgaben des Schriftführers 7.1 Aufgaben des Schriftführers 1) Der Schriftführer fertigt über Sitzungen des Vorstandes Niederschriften an. 2) Er fertigt außerdem Niederschriften über Jahreshauptversammlungen und sonstigen Versammlungen an. 3) Der Schriftführer fertigt Aushänge an und Erledigt die Öffentlichkeitsarbeit. 4) Bei Verhinderung wird er durch den 2. Schriftführer vertreten. 8.1 Aufgaben der Schießwarte 8 Aufgaben der Schießwarte 1) Der 1. und 2. Schießwart sind verantwortlich, sämtliche Schießveranstaltungen der St. Josef-Schützenbruderschaft durchzuführen. 2) Hierzu ist weiterhin die Schießstandordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. gültig. 9 Beschlußfähigkeit des Vorstandes 9.1 Beschlussfähigkeit des Vorstandes 1) Die Sitzung des Vorstandes findet nach Bedarf statt. 2) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der ordnungsgemäß geladenen stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 3) Sämtliche Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Enthaltungen gelten als nicht abgegeben. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 6 Stand:

7 10 Aufgaben und Bestimmung der Kassenprüfer 10.1 Aufgaben und Bestimmung der Kassenprüfer 1) Der Verein bestimmt als Kassenprüfer die zwei Königsoffiziere. 2) Die Kasse ist vor der Jahreshauptversammlung zu prüfen. Und der Versammlung ist Bericht zu erstatten. 11 Zusammensetzung der Schützenbruderschaft 11.1 Zusammensetzung der Schützenbruderschaft 1) Die St. Josef-Schützenbruderschaft Feldrom setzt sich aus zwei Kompanien zusammen und einer Schießgruppe. 2) Alle Mitglieder bis zur Vollendung des 36. Lebensjahres gehören der Kompanie der Jungschützen an. 3) Die einzelnen Kompanien haben ihre eigene Fahnen und feiern gemeinsam ihr Fest Erwerb der Mitgliedschaft 12 Erwerb der Mitgliedschaft 1) Jeder unbescholtene Bürger ab 14 Jahren kann Mitglied des Vereins werden. 2) Jugendliche haben sich den Jugend-Schutzbestimmungen unterzuordnen. 3) Mit Entrichtung der Aufnahmegebühr erkennt das aufgenommene Mitglied die Satzung und die Schützenordnung der St. Josef-Schützenbruderschaft an. 4) Die Mitgliedschaft kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres aufgekündigt werden. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich bekannt zu geben. 5) Ein Mitglied kann aus der Bruderschaft ausgeschlossen werden, wenn es: a) gegen den Zweck und die Bestrebungen der Bruderschaft handelt, b) der Verpflichtung der Beitragszahlung nicht nachkommt, c) die bürgerlichen Ehrenrechte verliert. 6) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod. 7) Mit dem Austritt oder dem Ausschluß verliert das Mitglied alle Rechte nach der Satzung, bzw. Schützenordnung und hat keinen Anspruch auf einen Teil am Vermögen der Bruderschaft, oder auf Rückzahlung von Beiträgen, Spenden oder dergleichen. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 7 Stand:

8 13 Beiträge zur St. Josef-Schützenbruderschaft 13.1 Beiträge zur St. Josef-Schützenbruderschaft 1) Der Jahresbeitrag beträgt zur Zeit 30,00. 2) Sofern ein Kassendefizit eintritt, ist das Defizit durch eine Umlage von allen Schützenbrüdern auszugleichen. 3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. 4) Alle Mitglieder sind bis zum Ende ihrer Mitgliedschaft beitragspflichtig. 5) Die Beitragspflicht beginnt mit Vollendung des 16. Lebensjahres 14.1 Uniform 14 Uniform Die Mitgliedschaft beinhaltet das Tragen einer Uniform, bestehend aus: grüner Schützenjacke grüner Schützenmütze, schwarzer Hose, schwarzen Strümpfen, schwarzen Schuhen, weißen Handschuhen, grüner Krawatte mit Schützenzeichen, weißem Oberhemd. Der Vorstand, die Offiziere, der König und die Chargen tragen zusätzlich an der Schützenmütze die Kordel. Des Weiteren trägt der Vorstand, die Offiziere und die Chargen nach traditioneller Kleiderordnung folgende Schulterstücke: Vorstand/Offizier/König/Charge Schulterstück 1. Vorsitzende Oberst mit 3 Sternen Nr. 9 Oberst Oberst mit 3 Sternen Nr Schatzmeister Major Nr Schriftführer Major Nr. 7 Filter-Katal. Nr. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 8 Stand:

9 2. Vorsitzender Oberleutnant mit 1 Stern Nr Schatzmeister Oberleutnant mit 1 Stern Nr Schriftführer Oberleutnant mit 1 Stern Nr. 4 Hauptmann Hauptmann mit 2 Sternen Nr. 5 Adjutant Adjutant Nr Schießwart Oberleutnant mit 1 Stern Nr. 4 Jungschützenmeister Leutnant Nr. 4 König König mit Krone -Gold- Nr. 9 Königsoffiziere Leutnant Nr. 4 Fähnrich Kompanie Oberleutnant mit 1 Stern Nr. 10 Fahnenoffiziere Leutnant Nr. 4 Feldwebel Unteroffizier mit 1 Stern Nr. 3 Unteroffiziere Unteroffizier Nr. 3 Doktor Leutnant Nr Schießwart Leutnant Nr. 4 Folgende Personen tragen zusätzlich Schärpen, die Farben der Schärpen sind folgende: Offizier/Charge Oberst: Hauptmann Adjutant Feldwebel Unteroffiziere Fähnriche Fahnenoffiziere König Königsoffiziere Königin* Hofdamen* *Die Königin trägt den Königinnenorden. Farben der Schärpe rot/ grün/ weiß rot/ grün/ weiß rot/ grün/ weiß grün/ weiß grün/ weiß rot/ grün/ weiß grün/ weiß blau/ rot blau/ rot weiß weiß ( Das Tragen des Ordens wird der Königin freigestellt. ) 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 9 Stand:

10 Der König trägt die Königskette und das Zepter sowie den Königsorden und das Ärmelband mit Jahreszahl. Der Kronprinz trägt die Kronprinzenkette sowie den Kronprinzenorden. Weiter trägt er Schulterklappen im Leutnantsrang sowie eine Kordel für die Schützenmütze. Bei Festumzügen tragen folgende Offiziere weiße Hosen: Oberst, Hauptmann, Adjutant, Unteroffizier der Jungschützenkompanie Der Degen wird von folgenden Offizieren und Chargen getragen: Oberst, Hauptmann, Adjutant, Unteroffizieren, Fahnenoffizieren, Feldwebel. Der Vorstand trägt zusätzlich links eine Nadel mit dem Schriftzug " Vorsitzender" bzw. " Vorstand " Ehrenoffiziersregelung Aus der Verantwortung ausgeschiedene Vorstandsmitglieder, Offiziere und Chargen werden, unabhängig von ihrem vorherigen Rang, in einem würdigen Rahmen zum Ehrenoffizier ernannt, Voraussetzung ist jedoch das Innehaben folgender Orden: Träger des HBO Nr.1002 werden ernannt zum Ehrenoffizier im Rang eines Leutnants Träger des SEK Nr.1003 werden ernannt zum Ehrenoffizier im Rang eines Oberleutnants Träger des Schulterbandes zum SEK mit Stern Nr.1004 werden ernannt zum Ehrenoffizier im Rang eines Majors 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 10 Stand:

11 15.1 Uniformpflicht 15 Uniformpflicht Zu allen öffentlichen Veranstaltungen und der Jahreshauptversammlung ist das Erscheinen in Uniform Pflicht Jahreshauptversammlung 16 Jahreshauptversammlung 1) Die Jahreshauptversammlung der St. Josef-Schützenbruderschaft findet im Januar statt. Die Termine werden durch Aushang bekannt gegeben. ( Anmerkung: Die Versammlung findet Samstags möglichst nach mindestens 10 Tagen des neuen Jahres statt.) 2) Die Chargen werden auf der Jahreshauptversammlung für 4 Jahre gewählt. 3) Die Chargen bestehen aus: a) Fähnriche b) Fahnenoffiziere c) Feldwebel d) Unteroffizier der 1. Kompanie e) Unteroffizier der 2. Kompanie f) Doktor g) 2. Schießwart 17.1 Festsetzen von Festlichkeiten 17 Festsetzen von Festlichkeiten Die Termine für Königschießen, Schützenfest und Festlichkeiten werden vom Vorstand festgelegt und auf der Jahreshauptversammlung bekanntgegeben Schießstandordnung 18 Schießstandordnung Die St. Josef Schützenbruderschaft von 1863 Feldrom e.v. erkennt die Schießstandordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. an. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 11 Stand:

12 19.1 Königschießen 19 Königschießen 1) Die 15 Schützen, die beim Königschießen mit drei Schuss die höchsten Ringzahlen erreicht haben und 21 Jahre alt sind, schießen um die Königswürde. Bei Ringgleichheit erhöht sich die Teilnehmerzahl entsprechend. Derjenige Schütze mit der höchsten Ringzahl, muss die Königswürde annehmen. 2) Lehnt er ab, so zahlt er 180,00 die Vereinskasse. 3) Die Königswürde wird dem Schützenbruder, der die zweit höchste Ringzahl errungen hat, angeboten. Zusatz: Lehnt dieser ab, so wird in der Reihenfolge dem mit der 3., 4., 5.-höchsten Ringzahl die Königswürde angeboten. 4) Lehnen diese ab, muss das Bataillon mit je einem Schuss durchschießen. 5) Wird auch jetzt wieder die Königswürde durch einen Schützenbruder abgelehnt, so zahlt dieser 100,00 in die Vereinskasse. 6) Dann wiederholt sich 193 Zusatz. Wurde dieses durchgeführt, folgt ) Danach wird die Königswürde unter den Vorstandsmitgliedern mit einem Schuß ausgeschossen. 8) Das Vorstandsmitglied mit der höchsten Ringzahl, hat die Königswürde errungen. 9) Lehnt dieser die Königswürde ab, so hat dann das Vorstandsmitglied mit der zweit höchsten Ringzahl die Königswürde errungen. 10) Lehnt auch dieser die Königswürde ab, so hat das Vorstandsmitglied mit der dritt höchsten Ringzahl die Königswürde errungen. 11) Lehnt nun auch er wiederum die Königswürde ab, so wird die Königswürde demjenigen mit der jeweiligen nächst höheren erreichten Ringzahl angeboten. 12) 1911 wird solange wiederholt, bis jedem teilnehmenden Vorstandsmitglied die Königswürde angeboten wurde. 16) Die Strafgelder werden dem Zuschuss des Königs hinzugefügt. 17) Steht auch nach dem Vorstandsschießen kein König fest, so ist der Vorstand befugt, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. 18) Der König wählt sich eine Königin, die oder deren Eltern hier wohnhaft sind. 19) In Ausnahmefällen ist es durch den Beschluss des Vorstandes gestattet, eine auswärtige Dame als Königin zu wählen. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 12 Stand:

13 20.1 Zuschüsse 20 Zuschüsse 1) Der König, die Königin, die Hofdamen und der Kronprinz bekommen aus der Vereinskasse einen Zuschuß. 2) Der Zuschuß beträgt: König 500,00 Königin 500,00 Hofdame je 150,00 Kronprinz 50,00 Alles 1350,00 21 Pflicht der Schützenbrüder 21.1 Pflicht der Schützenbrüder 1) Jeder Offizier hat beim Tanzen weiße Handschuhe zu tragen. 2) Das gleiche gilt für alle Personen, die mit der Königin und den Hofdamen tanzen. 22 Schützenbrüder - Vorstand und Offiziere 22.1 Schützenbrüder - Vorstand und Offiziere Jeder Schütze hat sich den Anweisungen des Vorstandes und der Offiziere zu fügen. 23 Ehrensache der Schützenbrüder 23.1 Ehrensache der Schützenbrüder 1) Es ist Ehrensache eines jeden Schützen, beim Schützenfest am Kirchgang und an der Kriegerehrung teilzunehmen. 2) Es ist auch Ehrensache, am Volkstrauertag am Kirchgang und der Gedenkstunde teilzunehmen. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 13 Stand:

14 24 Pflichten bei verstorbenen Mitgliedern 24.1 Pflichten bei verstorbenen Mitgliedern 1) Stirbt ein Mitglied, so ist es Ehrensache eines jeden Schützenbruders, dem Toten die letzte Ehre zu erweisen. 2) Stirbt ein Schützenbruder und wird er in Feldrom/Veldrom beerdigt, so stellt die St. Josef- Schützenbruderschaft sechs Träger, eine Fahnenabordnung und einen Kranz. 3) Stirbt vom Schützenbruder ein Familienangehöriger, und wird er in Feldrom/Veldrom beerdigt, werden 6 Träger von der St. Josef-Schützenbruderschaft gestellt. a) Familienangehöriger ist: 1. die Ehefrau 2. die Witwe eines aktiv oder passiv gewesenen Schützenbruders, 3. die in der Familie lebenden Kinder b) Jungen bis zum 18. Lebensjahr (kann ab dem 14. Lebensjahr die Mitgliedschaft erwerben), c) unverheiratete Töchter (ohne Altersbeschränkung) 4) Die Träger werden der Reihenfolge nach bestimmt. 5) Schützenbrüder, die nicht in unseren Ortsteilen (Feldrom-Veldrom - Kempen) wohnen, sind unter den Punkten 1 bis 4 von den Rechten und Pflichten ausgeschlossen. 6) Stirbt ein Schützenbruder, der nicht in Kempenfeldrom Veldrom beerdigt wird, bekommt dieser einen Kranz von der Bruderschaft, evtl. auch durch Fleurop Ehrengericht 25 Ehrengericht 1) Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Bruderschaft, bzw. zwischen Mitgliedern untereinander, die das Vereinsleben betreffen, sollen vom Vorstand geschlichtet werden. - Die Streitpartner sind anzuhören - 2) Falls dieses nicht möglich ist, ist zur Entscheidung das Ehrengericht des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften zuständig. Dieses kann vom Vorstand der Bruderschaft und von den Mitgliedern angerufen werden. Die Ehrengerichtsordnung des Bundes der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften in ihrer jeweiligen Fassung, ist Bestandteil dieser Schützenordnung und für alle Mitglieder der Bruderschaft verbindlich. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 14 Stand:

15 26.1 Versicherung 26 Versicherung Jeder Schützenbruder der St. Josef-Schützenbruderschaft ist bei Tätigkeiten im Dienste der Bruderschaft versichert. - Gothaer Versicherungen Über einen Unfall- und Haftflicht-Sammelvertrag MitgliedsNr Ehrenmitgliedschaft 27 Ehrenmitgliedschaft 1) Die Ehrenmitgliedschaft kann für besondere Verdienste der St. Josef- Schützenbruderschaft verliehen werden. 2) Die Verleihung kann ab dem 60. Lebensjahr erfolgen. 3) Der Beschluss muss bei mindestens 7 Stimmen mit ja in geheimer Wahl durch den Vorstand gefasst werden Verleihung von Orden 28 Verleihung von Orden Ordensverleihungen werden durch Vorstandsbeschluss mit 2/3 Mehrheit in geheimer Wahl beschlossen. 1) Jeder König bekommt einen Orden 2) Jede Königin bekommt einen Wanderorden 3) Jeder Schützenbruder bekommt einen Orden für 25, 40, 50 und 60-jährige Mitgliedschaft. 4) Für 10-jährige besondere Tätigkeiten im Verein, wird der Orden für besondere Verdienste der Schützenbruderschaft verliehen.(dieser Orden kann nur einmal pro Schütze verliehen werden.) 5) Für 20-jährige ununterbrochene Bekleidung ein- und desselben Postens wird ein besonderer Orden verliehen. (Dieser Orden kann nur einmal pro Schütze verliehen werden.) 6) Für 25-jährige besondere Tätigkeiten im Verein, wird ein besonderer Orden der Schützenbruderschaft verliehen. (Dieser Orden kann nur einmal pro Schütze verliehen werden.) 7) Der Schützenbruder, der unter 21 Jahre die höchste Ringzahl beim Königschießen erreicht hat, bekommt den Kronprinzenorden. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 15 Stand:

16 8) Das Beantragen von Orden und die Verleihung durch den Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. wird durch einen Vorstandsbeschluss erfolgen. 9) Für besondere Verdienste, um die St. Josef Schützenbruderschaft, wird ein besonderer Orden (Bataillonsorden) verliehen. (Dieser Orden kann nur einmal pro Schütze verliehen werden.) 29.1 Strafgelder 29 Strafgelder Strafgelder werden nach Ermessen des Feldwebels erhoben, und zwar zwischen 0,25 und 2, Inkrafttreten und Ändern der Schützenordnung 30.1 Inkrafttreten und Ändern der Schützenordnung 1) Die Schützenordnung tritt am 04. Dezember 1981 in Kraft. 2) Die Jahreshauptversammlung kann eine Änderung der Schützenordnung mit einfacher Mehrheit beschließen. 3) Änderungen der Schützenordnung müssen auf der Tagesordnung der Jahreshauptversammlung stehen. Horn-Bad Meinberg, den 04. Dezember 1981 gezeichnet: Albert Haase Franz-Jürgen Striewe Achim Wiegand 1. Vorsitzender 1. Schatzmeister 1. Schriftführer 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 16 Stand:

17 Änderungen erfolgten: 1) im 28 2) im 2 3) im 2 4) im 2 5) im 28 6) im 20 7) im 13 8) im 14 9) im 24 10) im 3, 11, 14, 16 und 30 11) im 13 12) im 2, 5a, 13, 19 und 20 13) Änderung der Vereinswährung in Euro ( 12, 13, 19, 20, 29, Anhang Schießgruppe 5a) 14) Offiziersvertretung als 2 Pkt. 4 hinzugefügt 15) Korrektur im 19 Pkt.6 16) Ergänzung im 11 17) Beitragserhöhung 18) Ehrenoffiziersregelung (14.2) 19) , 12, 24 (Bezug Mitgliedschaft ab 14 Jahren) 20) Beiträge zur Mitgliedschaft; Pkt 6 hinzugefügt 21) Zusammensetzung des Vorstandes, 3 Berechtigung 22) a Aufgaben des Vorsitzenden, 7 Aufgaben des Schriftführers, 12 Erwerb der Mitgliedschaft, 13 Beiträge zur St. Josef-Schützenbruderschaft, 14 Uniform, 17 Festsetzen von Festlichkeiten, 19 Königschießen, 23 Ehrensache der Schützenbrüder, 26 Versicherung, 28 Verleihung von Orden 23) Verleihung von Orden; Pkt. 9 hinzugefügt 24) Uniformordnung des Königs erweitert. Anlage : Schießstandordnung vom Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e.v. Anlage : Anhang der Schießgruppe der St. Josef-Schützenbruderschaft 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 17 Stand:

18 Schießgruppe 1 Anhang zur Schützenordnung - Schießgruppe Die Schützensatzung und die Schützenordnung behalten für die Schießgruppe Gültigkeit. 2 Jede/r Bürger/in ab dem vollendeten 10. Lebensjahr kann Mitglied der Schießgruppe werden. 3 Frauen ab dem 16. Lebensjahr können weiterhin der Schießgruppe angehören. 4 Männer ab dem vollendeten 16. Lebensjahr können in die 1. und 2. Kompanie der Schützenbruderschaft mit allen Rechten und Pflichten übernommen werden. Die nicht in die Schützenbruderschaft eintreten möchten, können weiterhin der Schießgruppe angehören. 5 Schützen der Kompanien gehören beitragsfrei der Schießgruppe an. Ab dem 16. Lebensjahr zahlen die Mitglieder der Schießgruppe den halben Beitrag. Von der Beitragspflicht befreit sind Schüler/innen und Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. 5a Die Schießgebühr für Mitglieder beträgt je Übungsabend 1,50. Für die Mitglieder von 10 bis 16 Jahren je Übungsabend 0,50. Gäste müssen eine Gebühr in Höhe von 3,00 entrichten. 6 Die Schießkasse wird von der Schießgruppe selbst geführt. Die Kontrolle und die Kassenprüfung führen die Schatzmeister durch. Die Buchungen werden in der Hauptkasse geführt. 7 Der 1. Schießwart teilt die Schießleiter für die Standaufsicht ein. 8 Die Schießleiter werden nach abgelegter Prüfung durch den Schützenvorstand bestätigt. 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 18 Stand:

19 9 Ist der 1. Schießmeister bei Vorstandssitzungen verhindert, so nimmt der 2. Schießmeister die Aufgaben des 1. Schießmeisters war. 10 Der Anhang der Schützenordnung für die Schießgruppe tritt am in Kraft. 11 Die Jahreshauptversammlung kann eine Änderung dieses Anhangs mit einfacher Mehrheit beschließen. Horn-Bad Meinberg, den gezeichnet Daniel Reker Martin Dannhauser Bernd Stumpenhagen 1.Vorsitzender 1. Schatzmeister 1. Schriftführer 1.Vorsitzender: Daniel Reker Seite 19 Stand:

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