Kommunale und regionale Vernetzung und Koordination mit Behörden und anderen Institutionen.

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1 Beratungskonzept

2 Vorwort Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 ist die Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung (KJFS) bestrebt, Kinder und Jugendliche aus Lyss und den Anschlussgemeinden sowie deren Systeme durch individuelle Hilfestellungen in ihrem Wohlbefinden zu stärken. Einzel-, Familien- oder auch Fachberatungen bilden dabei ein zentrales Angebot, welches massgeblich zur Zielerreichung beiträgt. Das vorliegende Beratungskonzept soll Aufschluss darüber geben, wie die KJFS ihr Beratungsangebot konkret ausgestaltet und wie sie sich dabei von anderen Fachstellen und Institutionen, die mit ähnlichen Zielsetzungen arbeiten, abgrenzt. So richtet sich das Konzept auf der einen Seite an Gemeinden, die sich für das Angebot interessieren und auf der anderen Seite an Beratungsstellen und weitere Fachpersonen, die sich über die gemeinsamen Schnittstellen informieren möchten. 1. Auftrag Der Kinder- und Jugendfachstelle Lyss und Umgebung wurde von der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern (GEF) mit der Verordnung über die Angebote zur sozialen Integration (ASIV) für den Dienstleistungsbereich Beratung folgender Auftrag übertragen: Beratende Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie deren Bezugspersonen zu kinder-, jugend- und familienrelevanten Themen und Fragestellungen. Vermittlung von Kindern und Jugendlichen an weiterführende professionelle Institutionen. Stärkung der Handlungskompetenz von Kindern und Jugendlichen durch Information und Orientierungshilfen. Beratung und Unterstützung von Behörden und Institutionen in kinder- und jugendspezifischen Fragen. Kommunale und regionale Vernetzung und Koordination mit Behörden und anderen Institutionen. 2. Grundsätze Das Beratungsangebot der KJFS orientiert sich an folgenden Grundsätzen: 2.1 Rahmenbedingungen Für Angehörige des Einzugsgebiets ist das Beratungsangebot kostenlos. Personen, welche nicht dem Einzugsgebiet angehören, werden an andere Institutionen weitervermittelt oder müssen für die erbrachte Leistung finanziell aufkommen (z.b. Beratung einer Familie aus einer nicht angeschlossenen Gemeinde).

3 Der Zugang zur Beratungsstelle ist niederschwellig und basiert grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die KJFS bietet grundsätzlich Kurzzeitberatungen an (ca. 5 Sitzungen). In begründeten Fällen, kann sich die Beratungsdauer jedoch verlängern. (z.b. längerfristige Begleitung von Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen). Die KJFS berät Jugendliche grundsätzlich nur im Wissen der Eltern oder anderen Bezugspersonen und ist bestrebt, diese in den Beratungsprozess mit einzubeziehen. Die KJFS bietet keine Therapien an. Ratsuchenden vermittelt sie Informationen und Kontakte zu möglichen therapeutischen Hilfsangeboten. Die Mitarbeitenden der KJFS sind an die berufliche Schweigepflicht gebunden. Informationen und Angaben über KlientInnen werden nur im Einverständnis der Betroffenen weitergegeben und nach den Grundsätzen des Datenschutzes behandelt. Die Mitarbeitenden der KJFS sind gemäss ZGB Art. 443 verpflichtet, Gefährdungen von Kindern und Jugendlichen der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB zu melden. 2.2 Haltung, Menschenbild, Werte Die Mitarbeitenden der KJFS begegnen ihren KlientInnen mit Offenheit, Akzeptanz und Wertschätzung und respektieren ihre Lebensentwürfe. Jegliche Form von Diskriminierung aufgrund von Nationalität, Religion, Geschlecht, Krankheit, sexueller Orientierung und politischem Interesse wird vermieden und abgelehnt. Die Mitarbeitenden der KJFS orientieren sich an den Fähigkeiten und persönlichen Zielen ihrer KlientInnen. Die Mitarbeitenden begegnen den Kindern und Jugendlichen sowie ihrem System gleichwertig. 3. Ziele 3.1 Zielbereiche Die Ziele des Beratungsangebots liegen in den Bereichen Erziehung, Entwicklung, Prävention und seelischer Gesundheit sowie der Information und Krisenbewältigung. Das Angebot ist ein Teil der Früherfassung und deckt neben der Primär- und Sekundärprävention (Persönlichkeitsbildung, Ressourcenvermittlung, Vermittlung spezifischer Informationen, Problembearbeitung) auch die Tertiärprävention (Beratung, Behandlung, Rückfallprophylaxe) ab. (MF neu)

4 3.2 Beratungsziele Kinder-, Jugend- und Elternberatung Die KlientInnen erhalten individuelle Hilfestellungen zum Erreichen eines gelingenderen Alltags. Die KlientInnen werden zur Entdeckung ihrer eigenen Stärken und Kompetenzen ermutigt und in ihren Fähigkeiten zur Selbstveränderung und Selbstbestimmung bestärkt. Mit dem KlientInnensystem wird eine für alle Beteiligten möglichst dauerhafte Problemlösung gefunden. Fachberatung Behörden, Fachpersonen und andere Institutionen werden durch individuelle Hilfestellungen befähigt, in ihrem Alltag mit Jugendlichen selbstverantwortlich und kompetent tätig zu sein. 4. Zielgruppen Das Beratungsangebot der KJFS richtet sich an Kinder- und Jugendliche zwischen 6 und 20 Jahren sowie an Eltern, Familien, Erziehungsverantwortliche, Fachpersonen, Behörden und andere Institutionen. 5. Angebot 5.1 Kinder-, Jugend- und Elternberatung Kinder- und Jugendberatung Kinder und Jugendliche können sich in der KJFS zu Themen des Jugendalters wie beispielsweise Liebe, Sexualität, Beziehungen, Gewalt, Drogen, Sucht, Neue Medien, Schulprobleme und Familienkonflikte beraten und informieren lassen. Dabei haben sie die Wahl, ob sie sich von einem Mann oder einer Frau beraten lassen wollen. An der Medio- und Infothek können sie zudem Bücher, Prospekte, Flyer und Videos zu einer breiten Themenpalette beziehen. Den Kindern und Jugendlichen stehen verschiedene Wege offen, um mit der KJFS in Kontakt zu treten. So können sie sich telefonisch melden, ein schreiben, persönlich und unangemeldet vorbeikommen oder Mitarbeitende der KJFS im Rahmen eines anderweitigen Angebots, wie zum Beispiel einem themenspezifischen Workshop in der Schule auf ihre Anliegen aufmerksam machen. Bei Telefon- und -Beratungen, die oft auf wenige Kontakte beschränkt sind, informieren die Mitarbeitenden der KJFS die Kinder und Jugendlichen über ihre Rechte, beziehen eine klare Haltung zur dargestellten Problematik und zeigen erste Handlungsmöglichkeiten auf verbunden mit der Einladung persönlich in die KJFS zu einem Gespräch zu kommen. Das Beratungsangebot der KJFS ist möglichst niederschwellig gestal-

5 tet, da Jugendliche in Krisensituationen nicht immer über die Orientierungsfähigkeit und Ausdauer verfügen, um sich die nötige Hilfe zu organisieren. Da die Mitarbeitenden der KJFS nach systemischen Grundsätzen arbeiten, werden in aller Regel die Eltern und je nach Situation noch weitere Beteiligte in den Beratungsprozess mit einbezogen. Im Mindesten sind die Eltern informiert, dass sich ihr Kind in Beratung befindet, nehmen aber je nach Situation auch eine aktive Rolle im Beratungsprozess ein (z.b. telefonische Information und Austausch, Teilnahme an Gesprächen, etc.). In klar deklarierten Ausnahmefällen, wie beispielsweise einer individuellen Notsituation können sich Jugendliche während ca. 1-2 Gesprächen auch ohne Wissen der Eltern beraten lassen. Entspricht das Angebot der KJFS nicht den Bedürfnissen/Bedarf der Kinder und Jugendlichen oder zeichnet sich eine intensive Beratung über einen längeren Zeitraum ab (mehr als 5 Beratungsgespräche), übernimmt die KJFS die Triagefunktion und vermittelt die Ratsuchenden an geeignete Institutionen weiter. Gegebenenfalls werden sie in diesem Prozess weiterhin von der KJFS begleitet oder beraten (z.b. Teilnahme an (Erst-)Gesprächen, Fortführen des Beratungsprozess nach Triage). Braucht es für die Triage eine Finanzierung seitens des Sozialdienstes (Platzierung), zieht sich die KJFS aus dem Fall zurück und übergibt diesen dem Sozialdienst Elternberatung Eltern können sich bei Erziehungsfragen und -schwierigkeiten von der KJFS beraten lassen. Sie können sich über alle Themen des Jugendalters Informationen einholen und die KJFS als Vermittlungsstelle in einem festgefahrenen Konflikt in der Familie oder Schule beiziehen. Eltern, die im Zusammenhang mit den thematischen Workshops in den Schulen spezifische Auskünfte über ihre Kinder wünschen, können sich hierfür zusätzlich zum Elternabend jederzeit an die KJFS wenden. 5.2 Fachberatung Behörden und weitere interessierte Fachpersonen können sich bei der KJFS eine Fachmeinung zu kinder- und jugendspezifischen Themen und Fragestellungen einholen. Die Ausgestaltung der Fachberatung kann sehr unterschiedliche Formen aufweisen. Behörden können sich bei der KJFS z.b. Unterstützung bei der Planung und Konzeptionierung von jugendspezifischen Massnahmen (z. B. Jugendrat) einholen oder werden bei Bedarf im Rahmen von Veranstaltungen oder Kursen über jugendrelevante Themen informiert und geschult (z. B. Jugendschutz, Gewalt, Vandalismus). 6. Methodik Aufgrund der inhaltlichen Themenvielfalt sowie der teils komplexen Beratungskontexte erfolgt die Methodenwahl jeweils situativ bzw. fallbezogen. Im Grundsatz orientieren sich die Beratungen jedoch stets an den Ressourcen sowie am System der Klientin/des Klienten.

6 Die MitarbeiterInnen der KJFS übernehmen mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung eine Vorbildsfunktion, die den Jugendlichen eine zusätzliche Orientierung und positive Identifikationsmöglichkeit bietet. 7. Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Stellen Die KJFS befindet sich in ständigem Kontakt mit anderen Beratungseinrichtungen in der Region. Dadurch entsteht eine Vernetzung, die den gegenseitigen Austausch von Wissen und Erfahrung ermöglicht. Wichtige AnsprechpartnerInnen für die Zusammenarbeit sind der Sozialdienst, die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde, die Erziehungsberatung, der Kinderund Jugendpsychiatrische Dienst, die Opferhilfe, die Fachstelle Lantana Opferhilfe bei sexueller Gewalt, die Präventionsstelle der Kantonspolizei, die Berner Gesundheit, das Contact Netz sowie das Berufs- und Informationszentrum (BIZ). 8. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung garantiert für Sorgfalt und Verantwortung gegenüber den KlientInnen und den vorgesetzten Kontrollorganen und bildet damit ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit der KJFS. Zur Qualitätskontrolle und -sicherung setzt die KJFS folgende Instrumente ein: Regelmässige Intervisionen im Team, Weiterbildung der MitarbeiterInnen, statistische sowie fallbezogene Arbeitsdokumentation, nach Bedarf Supervisionen sowie die Vernetzung mit anderen Fach- und Beratungsstellen. 9. Organisation Die Anschlussgemeinden der KJFS haben auf strategischer Ebene durch die Jugendkommission ein Mitspracherecht. Auf operativer Ebene bildet der Jugendausschuss ein Begleitgremium. Fachlich und administrativ ist die KJFS der Abteilung Soziales und Jugend der Gemeinde Lyss unterstellt. Das Beratungsangebot ist fester Bestandteil des Aufgabenbereichs der KJFS. Die geleitsteten Stunden können den veränderten Bedürfnissen stets angepasst werden. Die Beratungen werden einerseits durch Fachpersonen und andererseits durch die SozialarbeiterInnen in Ausbildung durchgeführt. Diese werden im Beratungsprozess von den Fachpersonen eng begleitet. Lyss, Juni 2013

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