Freiwillige Feuerwehr Gevelsberg

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1 Stadt Gevelsberg Der Bürgermeister F1.4 Schä Freiwillige Feuerwehr Gevelsberg Gemeinsam im Einsatz Freiwillige Feuerwehr und Technisches Hilfswerk Jahresbericht 2016

2 Gliederung I. Allgemeines II. III. Vorbeugender Brandschutz Abwehrender Brandschutz 1. Einsätze 2. Einsatzstunden 3. Rettungsdienst 4. Aufwendungen für den Feuerschutz 5. Schlussbemerkungen I. Allgemeines Die Stadt Gevelsberg als mittlere kreisangehörige Stadt verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften und unterhält eine ständig besetzte Feuerwache. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) unterhalten die Gemeinden für den Brandschutz und die Hilfeleistung den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehren als gemeindliche Einrichtungen ( 3 Abs. 1 BHKG). Die Stadt Gevelsberg betreibt eine kombinierte Feuer- und Rettungswache mit hauptberuflichen Kräften und nimmt dadurch gleichzeitig die Aufgaben des Rettungsdienstes nach dem Gesetz über den Rettungsdienst für den Rettungsbereich Gevelsberg (Stadtgebiet Gevelsberg und einen Teilbereich der Stadt Sprockhövel) gemäß Bedarfsplan des Ennepe-Ruhr-Kreises wahr. Die Stärke der Freiwilligen Feuerwehr Gevelsberg beträgt (Stand: ): Aktive Kräfte 164 (einschl. 5 Fachberatern, StBM und 35 hauptamtlichen Kräften) Mitglieder der Jugendfeuerwehr 49 Mitglieder der Bambini-Feuerwehr 20 Mitglieder der Ehrenabteilung 42

3 Die Freiwillige Feuerwehr ist organisiert in folgende drei Löschzüge 1 : Löschzug I Hauptwache, Körnerstraße Mitglieder am : 53 Mitglieder am : 51 Löschzug II Wache Ost, Berchemallee Mitglieder am : 45 Mitglieder am : 47 Löschzug III Wache Nord, Schwelmer Straße Mitglieder am : 27 Mitglieder am : 25 Folgende Einsatzfahrzeuge sind vorhanden: Anzahl Fahrzeug Baujahr 1 Gerätewagen Gefahrgut Drehleiter DLK CC Gerätewagen Umwelt Mannschaftstransportwagen MTW Tanklöschfahrzeug TLF 24/ Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF Löschgruppenfahrzeug LF 10/ Einsatzleitfahrzeug ELW Löschgruppenfahrzeug LF 10/ Mannschaftstransportwagen MTW Gerätewagen Kran Kommandowagen Mannschaftstransportwagen MTW f. JF ABC-Erkunder Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF Gerätewagen Nachschub Mannschaftstransportfahrzeug MTW f. JF Mittl. Löschfahrzeug MLF Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF An Rettungsfahrzeugen stehen zur Verfügung: 1 Rettungswagen RTW mit Notarztausrüstung (Fahrzeug des ERK) Kräfte der Freiwilligen Feuerwehr Gevelsberg im Rettungsdienst: 8 2 Der Notarztdienst wird gemeinsam durch die Städte Gevelsberg, Ennepetal und Schwelm sowie die Helios Kliniken GmbH, Schwelm, betrieben. Für die Gebiete der 1 Angaben ohne 5 Fachberater und StBM 2 einschl. Praktikantinnen/Praktikanten

4 Rettungswachen dieser drei Städte steht ständig ein Notarzt zur Verfügung, der bei Bedarf mit einem Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) zum Einsatzort gefahren wird (sog. Rendezvous-Verfahren). Seit dem werden die Aufgaben des Rettungsdienstes einschließlich der Gebührenabrechnung durch den Ennepe-Ruhr-Kreis wahrgenommen. Da dem ERK für die Durchführung der Aufgaben des Rettungsdienstes aber weder die personellen Ressourcen noch die räumlichen und sachlichen Mittel zur Verfügung stehen, war es erforderlich, dass zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis und der Stadt Gevelsberg eine Ermächtigung zur Wahrnehmung der Aufgaben gem. 6 Abs. 1, 2 und 9 des Rettungsgesetzes NRW abgeschlossen wird. Durch eine entsprechende Ermächtigung ist die Stadt Gevelsberg in der Lage, für den ERK als Aufgabenträger in dessen Namen alle notwendigen Diensthandlungen durchzuführen. II. Vorbeugender Brandschutz In Gebäuden und Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine Brandverhütungsschau durchzuführen. Sie ist eine Aufgabe der Gemeinde. Die Brandverhütungsschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen sowie der Veranlassung von Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen und bei einem Brand oder Unglücksfall die Rettung von Menschen und Tieren, den Schutz von Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten ermöglichen ( 26 Abs. 1 BHKG). Die brandschaupflichtigen Objekte sind in einer Liste erfasst, die derzeit 210 Objekte umfasst, die in einem Zeitraum von längstens fünf Jahren überprüft werden müssen. Im Berichtszeitraum wurden unter Beteiligung der Feuerwehr 79 Brandschauen und Überprüfungen im bauaufsichtlichen Verfahren durchgeführt (zum Vergleich: 2015 = 85). In zahlreichen weiteren Terminen an Schulen und Kindergärten erfolgten MitarbeiterInnenunterweisungen zum Thema Verhalten im Brandfall. III. Abwehrender Brandschutz 1. Einsätze Gesamtzahl der Einsätze davon Brände - in Wohngebäuden erstmalig in 2014 in Wohngebäude und Pflege-/Betreuungsobjekte getrennt, s. u. 4

5 - in Verwaltungs- und Bürogebäuden in Pflege- und Betreuungsobjekten in landwirtschaftlichen Anwesen in Gewerbebetrieben in Versammlungsräumen in Fahrzeugen Wald- und Flächenbrände sonstige Einteilung nach Größe der Brände Kleinbrände Mittelbrände Großbrände Überörtliche Hilfe davon technische Hilfeleistungen und sonstige Einsätze gesamt: davon: - Ölunfälle/Ölspureinsätze Gasgefahren übrige GSG-Einsätze Wasser- und Sturmschäden Verkehrsunfälle Menschen in Notlagen Tiere in Notlagen sonst. technische Hilfe Betriebsunfälle Überörtliche Hilfeleistung davon Brandsicherheitswachen gesamt: Fehlalarmierungen 5 (in 1.1 enthalten) gesamt: davon: Blinde Alarme (Anscheinsgefahr, in gutem Glauben) Nennung erstmals ab Nennung erstmals ab 2011

6 Böswillige Alarme (auch vorsätzliche Auslösung einer Brandmeldeanlage) Falschalarm in Brandmeldeanlagen (Nach DIN VDE ) Anzahl der kostenersatzpflichtigen Einsätze: 2014: 122 (22,8 % der Einsätze) 2015: 131 (22,7 % der Einsätze) 2016: 114 (19,1 % der Einsätze) Seit einigen Jahren können auch Einsätze, die die Feuerwehr im Rahmen der Amtshilfe für den Rettungsdienst geleistet hat (Tragehilfe), mit dem Träger des Rettungsdienstes (Ennepe-Ruhr-Kreis) abgerechnet werden. Es handelte sich um insgesamt 47 Einsätze (= 41,2 % der kostenersatzpflichtigen Einsätze). Die übrigen kostenersatzpflichtigen Einsätze verteilen sich zum größten Teil auf das Abstreuen von Ölspuren (49 Einsätze = 43,0 %) sowie auf den Falschalarm von Brandmeldeanlagen (11 Einsätze = 9,6 %). 2. Einsatzstunden bei Brandeinsätzen und sonst. Hilfeleist. sowie bei Übungen und Schulungen Rettungsdienst Transporte (RTW gesamt) davon: - RTW ohne Notarzt RTW mit Notarzt First-Responder (nachrichtlich) Quelle: Ennepe-Ruhr-Kreis

7 Erläuterungen zu den Rettungsdiensteinsätzen Erstmals seit einigen Jahren sind die Einsatzzahlen für den Gevelsberger Rettungswagen im vergangenen Jahr leicht gesunken (- 1,3 %). Deutlicher ist dagegen der Rückgang des Notarzteinsatzes (- 14,1 %). Die durch den Rettungsdienst entstehenden Kosten werden nach wie vor in voller Höhe durch den Träger des Rettungsdienstes, den Ennepe-Ruhr-Kreis, getragen. Dazu gehören jedoch nicht die Kosten für die sog. First-Responder-Einsätze, da es sich hierbei um Feuerwehreinsätze handelt ( Menschen in Notlage, s. dazu auch Pkt. 1.3). 4. Aufwendungen für den Feuerschutz 7 An dieser Stelle werden die Kosten für den Feuerschutz in der Form dargestellt, wie sie der Bezirksregierung Arnsberg bzw. dem Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet werden: Personalkosten , ,00 Sachkosten , ,00 Investitionsmaßnahmen , ,00 Erläuterungen: Die gestiegenen Personalkosten (+ 1,6 %) sind auf allgemeine Besoldungserhöhungen zurückzuführen. Während im Jahr 2015 kein Fahrzeug beschafft wurde, wurden in 2016 zwei dringend benötigte Fahrzeuge (MLF und HLF 20) in Dienst gestellt. 7 Beträge in EUR, gerundet

8 5. Schlussbemerkungen 596 Mal rückte die Freiwillige Feuerwehr Gevelsberg aus zum Wohl und für die Sicherheit aller Gevelsberger Bürgerinnen und Bürger. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies zwar nur eine geringe Steigerung um ca. 3,3 %, auffällig ist aber der starke Anstieg der Fehlalarmierungen um mehr als 350 % (s. dazu Pkt. 1.5)! Dies ist zum einen auf die Zunahme der blinden Alarme, z. B. durch private Rauchmelder, zurückzuführen, zum anderen aber auch auf die Falschalarme gewerblicher Brandmeldeanlagen. Diese werden zwar in den meisten Fällen regelmäßig durch die FirmeninhaberInnen gewartet, es zeigt sich aber eine zunehmende Störanfälligkeit. Kostenersatz für den Einsatz kann aber nur in Fällen verlangt werden, wenn der Einsatz auf eine nicht ordnungsgemäße Auslösung der Anlage zurückzuführen ist. Der Dank der Feuerwehr geht auch in diesem Jahr nicht zuletzt an alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die einen Einsatz der bei ihnen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst ermöglicht haben zum Schutz und zum Wohl aller Gevelsberger Bürgerinnen und Bürger. Gevelsberg, Der Bürgermeister Im Auftrag A. Schäfer

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