Feuerwehr und Rettungsdienst Witten. Feuerwehr und Rettungsdienst Dortmunder Straße Witten
|
|
- Timo Fromm
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Witten Feuerwehr und Rettungsdienst Postanschrift: Lieferanschrift: Stadt Witten Feuerwehr und Rettungsdienst Witten Stadt Witten Feuerwehr und Rettungsdienst Dortmunder Straße Witten Telefon: Einsatzzentrale, Vermittlung: +49(0) TeleFAX Einsatzzentrale: +49(0) TeleFAX Verwaltung: +49(0) Jahresbericht Gliederung der Feuerwehr 2. Stadtgebiet und Einwohnerzahl 3. Einsätze 4. Vorbeugender Brandschutz 5. Personal 6. Fahrzeuge 7. Nachrichtentechnik 8. Haushalt Titelphoto: Stadt Witten, Jörg Fruck
2 Jahresbericht Feuerwehr Witten 1. Gliederung der Feuerwehr Sprecher der Freiwilligen Feuerwehr 37 Amtsleiter Einsatzdienst 37.1 Katastrophenschutz und Allgemeine Gefahrenabwehr 37.2 Einsatz und Organisation 37.3 Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz 37.4 Technischer Dienst Beamter vom Alarmdienst/ Wachleiter Haushaltsangelegenheiten Einsatzvorbereitung und Personalplanung Vorbeugender Brandschutz, Gebäudeunterhalt Fahrzeuge und Geräte Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Einheiten und Einrichtungen des KatS KatS, Zivilschutz Aus- und Fortbildung Vorbeugender Brandschutz Informations- und Kommunikationstechnik Feuer- und Rettungswache LE Altstadt LE Heven Deutsches Rotes Kreuz KatS Desinfektion F Fahrschule Brandschau, Sicherheitswachen Atem-, Chemie-, Strahlenschutz, Taucherwesen Rettungswache LE Annen LE Stockum Arbeiter-Samariter- Bund Gebühren Rettungsdienst Gerätewart KatS Geschäftsstelle Freiwillige Feuerwehr Krankentransportund Rettungsdienst LE Rüdinghausen LE Schnee LE Bommern LE Bommerholz LE Durchholz LE Herbede LE Buchholz LE Vormholz Technisches Hilfswerk
3 Jahresbericht Feuerwehr Witten 2. Stadtgebiet und Einwohnerzahl Gebietsgröße (km 2 ) 72,37 72,37 Einwohnerzahl Einwohner je Berufsfeuerwehrmann Erreichungsgrad Stufe 1 (Schutzziel AGBF, IST) (%) 68,3 79,3 Erreichungsgrad Stufe 2 (Schutzziel AGBF, IST) (%) 72,3 75,3 3. Einsätze durch Feuerwehreinsatz gerettete Personen durch Schadensereignis getötete Personen Brände davon Großbrände 2 12 Mittelbrände Kleinbrände Technische Hilfeleistungen davon Menschen in Notlagen Tiere in Notlagen Verkehrsunfälle Wasser-/Sturmschäden Gefährliche Stoffe und Güter sonstige blinde und böswillige Alarmierungen Rettungs- und Krankentransportdienst davon Notfalltransporte davon NEF-Einsätze (3.023) (2.690) Krankentransporte sonstige 3 12 enthaltene Fehlfahrten insgesamt (1.292) (1.292) FIRST-RESPONSE-Einsätze aus dem Brandschutz (12) (8) Einsätze der Notfallseelsorge davon Betreuungen im häuslichen Bereich Unterstützung bei Feuerwehreinsätzen Gesamteinsätze
4 Jahresbericht Feuerwehr Witten 4. Vorbeugender Brandschutz Anzahl der Objekte Brandschutztechnische Gutachten Brandschauen, Nachschauen Brandschutztechnische Beratungen Brandschutztechnische Schulungen 18 5 Schulräumungsübungen 21 6 Sicherheitswachen Personal Stand: Beamte (Feuerwehr) Bes.-Gruppe soll ist Branddirektor A Brandoberamtsrat A Barndamtsrat A Brandamtmann A Brandoberinspektor A Hauptbrandmeister A 9mZ 1 1 Hauptbrandmeister A Oberbrandmeister A Brandmeister A Feuerwehrbeamte gesamt Personalausfallfaktor 4,13 Personalausfallfaktor nur Rettungsdienst 3, Beamte (Verwaltung) Bes.-Gruppe soll ist Stadtamtmann A Stadtobersekretär A 7 0,5 0,5 Verwaltungsbeamte gesamt 1,5 1,5 5.3 Verwaltungsangestellte Verg.-Gruppe soll ist Vb 1 1 Vc 2 2 VIb 2 2 Verwaltungsangestellte gesamt 5 5
5 Jahresbericht Feuerwehr Witten 5.4 Lohnempfänger Lohngruppe soll ist 6a 1 1 1a Lohnempfänger gesamt Zusammenfassung soll ist Feuerwehrbeamte Verwaltungsbeamte 1,5 1,5 Verwaltungsangestellte 5 5 Lohnempfänger 4 4 Gesamtpersonal 108,5 106,5 5.6 Freiwillige Feuerwehr soll ist Altstadt Annen Bommerholz Bommern Buchholz Durchholz Herbede Heven Rüdinghausen Schnee Stockum Vormholz Gesamt: 12 Löscheinheiten Jugendfeuerwehr Nord Jugendfeuerwehr Süd Alters- und Ehrenabteilung (BF und FF) Werkfeuerwehren soll ist Edelstahl Witten-Krefeld GmbH/Degussa-Hüls AG 1 47 Siemens AG (Betriebsfeuerwehr) Katastrophenschutz soll ist Helfer der KatS-Komponenten (ohne Brandschutz) Gemeinsame Werkfeuerwehr
6 Jahresbericht Feuerwehr Witten 6. Fahrzeuge 6.1 Löschfahrzeuge BF FF KatS Tragkraftspritzenfahrzeug TSF Löschgruppenfahrzeug LF Löschgruppenfahrzeug LF Löschgruppenfahrzeug LF 16-TS Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 8/6-3 - Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF8/ Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 16/ Tanklöschfahrzeug TLF 8/ Tanklöschfahrzeug TLF 16/ Tanklöschfahrzeug TLF 24/ Sonderfahrzeuge BF FF KatS Drehleiter DLK 23-12nB Drehleiter DLK Rüstwagen RW Rüstwagen RW Wechselladerfahrzeug WLF Sonstige Fahrzeuge BF FF KatS Einsatzleitwagen ELW PKW Gerätewagen GW Gerätewagen-Wasserrettung GW-W Desinfektionsfahrzeug Mannschaftstransportwagen MTW Erkundungsfahrzeug ABC-ErkKW Dekontaminationsmehrzweckfahrzeug DMF Gabelstapler Führungsfahrzeug ABC FüKFZ Abrollbehälter und Anhänger BF FF KatS AB-Mulde/Kran AB-MK AB-Atem-/Strahlenschutz AB-AS AB-Gefährliche Stoffe und Güter AB-GSG AB-Schuttmulde AB-M AB-Einsatzleitung AB-EL AB-Schlauch AB-S AB-Ölsperre AB-Öl Pulverlöschanhänger P Einachsanhänger Zweiachsanhänger (Fahrschule) Feldkochherd FKH 1 - -
7 Jahresbericht Feuerwehr Witten 6.5 Sanitätsfahrzeuge BF FF KatS Rettungstransportwagen RTW Krankentransportwagen KTW Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF Zusammenfassung BF FF KatS Fahrzeuge insgesamt, einschl. AB Kraftfahrzeugunfälle 1999 Anzahl 33 davon Sanitätsfahrzeuge Ausmusterungen LF 8 1 MTW 6.9 Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen HLF 8/6 1 AB-Ölsperre 3 MTW 1 RTW 6.10 Geplante Beschaffungen HLF 16/12 2 MTW 1 NEF 1 RTW
8 Jahresbericht Feuerwehr Witten 7. Nachrichtentechnik Private Brandmelder, aufgeschaltet Notrufleitungen (digital) 2 4 Fernsprechhauptanschlüsse 5 5 ISDN-Hicom TeleFAX, stationär 5 5 Festfunkstationen 3 3 Fahrzeugfunkstationen FMS-Statusgeber Handsprechfunkgeräte Funkmeldeempfänger Sirenenempfänger 7 7 Funktelefon (D-Netz) 3 4 MobilFAX 2 2 Arbeitsplätze Einsatzleitrechner (CKS) 3 3 Alarmdrucker Einsatzleitrechner 3 3 Schreibtelefon für Gehörlose 1 1 Laptop (ELW) 2 2 Netzwerk-PC Verwaltung Netzwerk-PC Einsatzzentrale 2 1
9 Jahresbericht Feuerwehr Witten 8. Haushalt (Angaben in DM) 1999 Rechnung 2000 Entwurf Gemeindehaushalt Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe Feuerwehr (UA 1310) Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe davon Personalkosten Zivil- und Katastrophenschutz (UA 1400) Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt - - Summe davon Personalkosten Rettungsdienst (UA 1600) Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe davon Personalkosten Ausgaben Stadtamt 37 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe davon Personalkosten Einnahmen Stadtamt 37 Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt Summe Anteil des Stadtamtes 37 am Gemeindehaushalt 2,60 % 2,48 % Zuschußbedarf je Einwohner und Jahr 89,75 93,02 Witten, im Juli 2000 i.a. Dipl.-Ing. Donner Städt. Branddirektor
Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en)
Jahresbericht über die Tätigkeit der Feuerwehr (en) Bezeichnung der Feuerwehr (en): Ortsteil: Gemeinde: Landkreis/Kreisfreie Stadt: PD-Bereich: Berichtsjahr: Stichtag: 31.12. A. Iststärke der Feuerwehr
MehrApril 2011 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k
April 211 K o m m u n a l e F e u e r w e h r e n i m S a a r l a n d J a h r e s s t a t i s t i k 2 1 Franz-Josef-Röder-Straße 21 www.saarland.de 66119 Saarbrücken Jahresstatistik 21 der kommunalen Feuerwehren
MehrRheinland-Pfalz
en Rheinland-Pfalz - 2009 Anzahl Ausrückebereiche: 1981 Einwohner: 4012675 Organisation und Aufgaben Feuerwehren (gesamt) 5 2.327 1005 18 Feuerwehrhäuser/-wachen (gesamt) 7 2.394-15 davon: mit ständiger
MehrStadt Wolfsburg. Feuerwehr
Stadt Wolfsburg Feuerwehr Jahresbericht 2006 2 Jahresbericht der Feuerwehr Wolfsburg 1. Schnellinfo als Titelblatt 1.2 Berichtsjahr 2006 1.4 Name der Stadt Wolfsburg 1.6 Einwohnerzahl 120.417 1.8 Gesamtfläche
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Karlstadt erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
Mehr2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4.
Anlage 1 Festlegung der 2. Teilkennzahlen (TKZ) sowie der OPTA-Kurzbezeichnungen bei den Feuerwehren Ortsfeste Funkteilnehmer 2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block 4.2 00 ortsfester Funkteilnehmer
MehrStadt Witten. Feuerwehr und Rettungsdienst. Feuerwehr Witten Jahresbericht 2006. Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Rettungsdienst
Stadt Witten Feuerwehr und Rettungsdienst Feuerwehr Witten Jahresbericht 2006 Berufsfeuerwehr Freiwillige Feuerwehr Rettungsdienst Stadt Witten Die Bürgermeisterin Feuerwehr und Rettungsdienst Postanschrift:
MehrS a t z u n g. über Aufwendungsersatz und Gebühren. für Einsätze und andere Leistungen. der Feuerwehren der Gemeinde Hausen. vom
5.10.1 S a t z u n g über Aufwendungsersatz und Gebühren für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Gemeinde Hausen vom 12.03.2015 (Amtsblatt Nr. 12 vom 20.03.2015) Änderungen: 5.10.2 Satzung
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Langensendelbach erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG)
MehrGEMEINDE FINNING. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
GEMEINDE FINNING Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Finning erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrStandardfunkausstattung je Fahrzeug/Funktion Typgruppe Typ Fahrzeug MRT HRT
Seite: von 0 Rettungsdienst: RTW ) * Regelrettungsdienst NAW ITW ) KTW NEF/VEF Infekt-RTW ) Außenarzt (nur bei anerkannter Sonderwarneinrichtung für das Privatfahrzeug!) Notarzt mit privatem Kfz (nur bei
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren S A T Z U N G
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Neukirchen b. Sulzbach-Rosenberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Zwiesel erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende S
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Kolitzheim erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Stadt Osterhofen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
MehrKostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden
Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren der Gemeinde Immenreuth Die Gemeinde Immenreuth erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz
MehrVom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013
2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Die Gemeinde Emtmannsberg erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung-
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Korb -Feuerwehrkostenerstattungssatzung- Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg und 34 des Feuerwehrgesetzes
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern
Stichtag: 31. Dezember 2012 Bayerisches Staatsministerium, Sachgebiet ID2 - alle Rechte vorbehalten. Falls nicht anders angegeben, unterliegen alle Texte, Daten, Bilder einschließlich deren Anordnung dem
MehrSatzung. über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung)
137 B S. 1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren Waldkraiburgs (Feuerwehrgebührensatzung) Vom 18. Dezember 2015 Die Stadt Waldkraiburg
Mehr1 Aufwendungs- und Kostenersatz
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert
MehrEinsatzaufkommen und Zahlen
Einsatzaufkommen und Zahlen der Feuerwehr Schwerin im Jahr 2006 Verlauf der Bevölkerungsentwicklung und der Feuerwehreinsätze in der Landeshauptstadt Schwerin Einwohnerzahl 110.000 105.000 100.000 95.000
MehrKennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab )
Kennzahlenübersicht zum Funkrufnamenkatalog (anzuwenden ab 01.01.2004) Ortsfeste Funkstelle 00 Ortsfeste Funkstelle Die Kennziffer 00 wird hierbei nicht gesprochen. Funktionsbezogene Rufnamen 01 Leiterin
MehrDie Feuerwehr in Zahlen in Niedersachsen
52/215 Die Feuerwehr in Zahlen in Niedersachsen Flächendeckender Brandschutz weiterhin gewährleistet! Liebe Kameradinnen und Kameraden, aufgrund der uns vorgelegten statistischen Erhebungen des Nds. Innenministeriums
MehrFunkrufnamen und Funkgeräte
Funkrufnamen und Funkgeräte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) betreiben ortsfeste und bewegliche Funkanlagen, die vom Fernmeldetechnischen Zentralamt (FTZ) geprüft werden. BOS sind
MehrKostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)
Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende
MehrLandeshauptstadt Magdeburg
Landeshauptstadt Magdeburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz 20.08.07 - Brand UNI-Klinik April 2007 - Tauchereinsatz Sarajevo-Ufer 21.01.2007 Sturmeinsatz Kyrill Mühle Magdeburg-Pechau Jahresbericht
MehrAmt 63/37 Feuerwehr und Rettungsdienst Die Feuerwehr Erkrath
Die Feuerwehr Erkrath Diese schriftliche Ausarbeitung stellt die Feuerwehr Erkrath in ihrem Aufbau stark vereinfacht dar. Sie soll dazu dienen, dem Leser einen Eindruck über die Organisation und Struktur
MehrFeuer- und Rettungswache Florianweg 1
Arbeitsbericht 2005 Feuer- und Rettungswache Florianweg 1 Allgemeine Angaben über Eschweiler Lage Eschweiler liegt am Nordhang der Eifel im Übergang zur Jülicher Börde im weitläufigen Tal der Inde. - Kreis
MehrFunkrufnamen (nichtpolizeiliche BOS) Sachsen
Funkrufnamen (nichtpolizeiliche BOS) Sachsen Allgemeines Zusammensetzung der Funkrufnamen Teilkennzahlen im 4m-Band: 1. TKZ: Fachdienst und Standort 2. TKZ: Art der Funkstelle 3. TKZ: Anzahl In Sachsen
MehrFunkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der "nichtpolizeilichen BOS" im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember 1999 -
Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der "nichtpolizeilichen BOS" im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkatalogs vom Dezember 1999 - Hinweis: Substanzielle Änderungen gegenüber der Fassung 12/99
MehrBayerisches Staatsministerium des Innern Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
Alarmierung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz Alarmierungsbekanntmachung Hintergründe der Neufassung Die flächendeckende Errichtung Integrierter Leitstellen erfordert eine Anpassung der
Mehr1 Begriffsbestimmung. 2 Geltungsbereich. 1 / 32 / I Feuerwehrkostensatzung
Feuerwehrkostensatzung Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und der Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bischofswerda - Feuerwehrkostensatzung - Der Stadtrat von Bischofswerda
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim
Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Weinheim Aufgrund des 34 des Feuerwehrgesetzes in der Fassung vom 10. Februar 1987 (GBl. S. 105), zuletzt geändert durch
MehrDie Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende. Satzung
Die Stadt Cham erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen städtischer Feuerwehren 1 Aufwendungs-
MehrJahresbericht 2012 der Berufsfeuerwehr
hresbericht 2012 der Berufsfeuerwehr Inhaltsverzeichnis 1. Statistik gemäß Standard der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF)... 2 1.1 Aufgaben der Feuerwehr... 2 1.2 Struktur der
MehrAbkürzungen bei der Feuerwehr
Abkürzungen bei der Feuerwehr Abkürzung Bedeutung BF Berufsfeuerwehr FF Freiwillige Feuerwehr Pol Polizei RD Rettungsdienst WF Werkfeuerwehr Dienstgrade und Organisation KBR Kreisbrandrat KBI Kreisbrandinspektor
MehrSatzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom
Kostenersatz Freiwillig Feuerwehr 3/6 Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Gemeinde Eitorf bei Einsätzen der Feuerwehr vom 28.06.2016 Aufgrund von 52 Abs. 4 des Gesetzes über den Brandschutz,
MehrS a t z u n g. 1 Kostenersatz
S a t z u n g über die Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Kreisstadt St. Wendel nach 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz
Mehr1 Grundsatz. 2 Unentgeltliche Leistungen
2.4.04 Satzung der Stadt Speyer über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für die Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Speyer (FW-Satzung) vom 30. Oktober 2001 in der Fassung
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld
Gemeinde Karlsfeld Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Karlsfeld Inkrafttreten am: 02.08.2016 Geändert zum: Satzung über Aufwendungs-
MehrAufwendungs- und Kostenersatz
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Aschaffenburg vom 22.12.1998 (amtlich bekannt gemacht am 31.12.1998), geändert durch Änderungssatzung
Mehr3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Statistisches Jahrbuch Salzgitter 59.Jahrgang 2013 30.12.2014 3 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Referat für Wirtschaft und Statistik Seite: 117 /261 30.12.2014 Statistisches Jahrbuch Salzgitter 59.Jahrgang
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 7.0 Die Gemeinde Eckersdorf erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende SATZUNG 1 Aufwendungs- und
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Hechingen (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung FwKS) 1 Geltungsbereich Diese Satzung gilt für die Leistungen der Freiwilligen
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wunstorf (Feuerwehrgebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wunstorf (Feuerwehrgebührensatzung) Auf Grund des 10 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes,
MehrAbkürzungen in der Feuerwehr
Abkürzungen in der Feuerwehr [A][B][C][D][E][F][G][H][I][J][K][L][M][N][O][P][Q][R][S][T][U][V][W][X][Y][Z] A AAO AB ABC AED AFFF AGT AL A-Schlauch ATF ATM ATr B BF BM BMA BMZ BOS BRK B-Schlauch C CAFS
Mehr32-15 SATZUNG. 1 Allgemeines
SATZUNG 32-15 über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr der Stadt Burgdorf außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) ----------------------------------------------------------------------------------------------
Mehr2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer OPTA Block 4.2 00 ortsfester Funkteilnehmer FEST. 2. TKZ Abk. Funktionsbezogener Rufnamen OPTA Block 4.
Anlage 2 Festlegung der 2. Teilkennzahlen sowie der OPTA-Kurzbezeichnungen beim Rettungsdienst, den Hilfsorganisationen und dem Katastrophenschutz Ortsfeste Funkteilnehmer 2. TKZ Abk. Ortsfester Funkteilnehmer
MehrFunkrufnamenplan für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Baden-Württemberg
Funkrufnamenplan für die nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben in Baden-Württemberg Erlass 5-0268.7/1 vom 30.11.1992 Anlagen 4 Allgemeines Dieser Funkrufnamenplan ersetzt
MehrRichtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern
Seite 1 P:\HOMEPAGE\FB 2\Satzungen\52 Richtlinien für die Erhebung von Kostenersatz für die Leistungen Richtlinien über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Achern Der
MehrRegionalverband Saarbrücken 4 Teilnehmer Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer
1.1 Gruppenführer Teil 1 F III/1 Kapazität 2: Landkreis Merzig-Wadern Regionalverband Saarbrücken Werk- und Betriebsfeuerwehren 2 Teilnehmer 36 Unterrichtsstunden (5 Tage) Voraussetzungen Erfolgreicher
MehrAmt für Brand- und Katastrophenschutz
Amt für Brand- und Katastrophenschutz Brand einer Lagerhalle Berliner Chaussee Landeshauptstadt Magdeburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz Peter-Paul-Straße 12 39106 Magdeburg Seite 1 von 17 Telefon
MehrSprechfunkgeräte. FuG 7b / 8b (4-m-Wellenbereich) fest im Fahrzeug FuG 11b (2-m-Wellenbereich) Handsprechfunkgeräte
Sprechfunkgeräte FuG 7b / 8b (4-m-Wellenbereich) fest im Fahrzeug FuG 11b (2-m-Wellenbereich) Handsprechfunkgeräte FF Schwebenried Seite 1 von 9 funk.doc Technische Grundlagen 2-m-Band/4-m-Band: Wellenlänge
MehrÄnderung Ratsbeschluss Bürgermeister In Kraft. Vorschriften am am am. Satzung neu
1 Satzung über die Erhebung von Ortsrechtsverzeichnis Nr. 48 Nachstehend sind alle z.z. geltenden Vorschriften zusammengefaßt. Aus redaktionellen Gründen wird auf den Text der einzelnen Präambeln verzichtet.
MehrFunkrufnamen. F e u e r w e h r k r e i s a u s b i l d u n g
Funkrufnamen Inhalt Systematik Bestandteile Funkrufnamen LK SWP Wiederholung Beispiele Florian Mainz 1 / 46-2 2. HLF 20/16 der Wache 1, Feuerwehr Mainz Rotkreuz Südpfalz 17 / 83-2 2. RTW der Wache 17 (Landau)
MehrA U S F E R T I G U N G
A U S F E R T I G U N G S a t z u n g über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.12.2014 Die Stadt Weilheim i.ob erlässt aufgrund Art. 28
MehrFeuerwehr Erfurt Jahresbericht 2012
Feuerwehr Erfurt Jahresbericht 2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Schnellinfo 4 Aufgabenwahrnehmung der Feuerwehr/ Haushalt 4 2. Strukturbeschreibung des Stadtgebietes 5 3. Beschreibung der Feuerwehr 3.2
MehrGrundsatz. Kostenersatz
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Anröchte vom 10.02.1999, geändert am 08.11.2001, 15.10.2003, 02.03.2005, 21.06.2007, 23.01.2008, 03.02.2010
MehrFEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ. Satzung. über die Erhebung von. Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen
FEUERWEHR UND ZIVILSCHUTZ Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Inhaltsübersicht Bezeichnung Seite 1
MehrKostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen
Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen FeuerwehrkostenersatzS Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt
MehrEINSATZSTATISTIK + STÄRKE 2008 STICHTAG: 01.01.2008
Die Feuerwehren Bayerns im Zahlenspiegel EINSATZSTATISTIK + STÄRKE 2008 STICHTAG: 01.01.2008 Zahlen Daten Fakten Bayerisches Staatsministerium des Innern, Sachgebiet ID2- alle Rechte vorbehalten. Falls
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren. Satzung
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren geändert durch Satzung zur Anpassung der Satzung der Gemeinde Vilgertshofen an den Euro (EuroAnpS)
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen
MehrSatzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung)
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 34 des Feuerwehrgesetzes,
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm
7/11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund des Art. 28 Abs.4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.
MehrSatzung. über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr - FwKS - der Stadt Esslingen am Neckar vom 16.
Satzung über die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr - FwKS - der Stadt Esslingen am Neckar vom 16. Dezember 1996 Geändert am 22.10.2001 20.11.2006 17.10.2011 25.07.2016 Bekanntgemacht
MehrAnlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom
Anlage zur Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Schwäbisch Hall in der Fassung vom 22.02.2006 - Kostenverzeichnis - 1. Verrechnungssätze für Personalkosten - Pauschalen
MehrSatzung über die Erhebung von. Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 04.11.
1.4/37.01 Kostenersatz und Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr der Stadt Dormagen vom 04.11.2014 1 Leistung der Feuerwehr... 2 2 Kostenersatz... 2 3 Berechnungsgrundlage... 3 4 Gebühren und sonstige
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08.
Lindau (B) Nr.III/15/2. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08. Dezember 1999 * Geändert durch: Erste Änderungssatzung
MehrSatzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom
Satzung der Stadt Lüdenscheid über die Erhebung von Kostenersatz für den Einsatz der Feuerwehr vom 10.04.2014 Der Rat der Stadt Lüdenscheid hat am 07.04.2014 folgende Satzung beschlossen: 1 Leistungen
MehrSatzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Elsterwerda (Kostenersatzsatzung)
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Elsterwerda (Kostenersatzsatzung) Auf der Grundlage der 3 und 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung
MehrVergütung für Leistungen der öffentlichen Feuerwehr Seite 1
öffentlichen Feuerwehr Seite 1 Satzung über die Vergütung für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren der Stadt Offenbach am Main (Feuerwehrgebührenordnung) Aufgrund der 5 ff. und 51 Ziffer 10 der Hessischen
Mehrin der Fassung vom 26. April 2001, zuletzt geändert durch Satzung vom 26. April 2012
Seite 1 von 9 S A T Z U N G über den Kostenersatz und Gebührenerhebung für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Peine () in der Fassung vom 26. April 2001, zuletzt geändert durch
MehrÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
D er B ü r g e r m e i s t e r ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Möhnesee Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Möhnesee vom
MehrSatzung. 1 Begriffsbestimmungen
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg ( Kostensatzung ) Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 29.03.2006 auf Grund von 1.
MehrMaschinistenausbildung
für Tragkraftspritze und Löschfahrzeuge Löschfahrzeuge Feuerwehrfahrzeuge Einsatzleitfahrzeuge Löschfahrzeuge Hubrettungsfahrzeuge Drehleitern mit Handbetrieb Rüst- und Gerätewagen Schlauchwagen Sonderlöschmittelfahrzeuge
MehrGEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG
GEBÜHRENVERZEICHNIS ZUR FEUERWEHRGEBÜHRENSATZUNG 1 Personalgebühr Betrag 1.1 Brand- u. Hilfeleistungssätze je Einsatzkraft 20,00 1.2 Brandsicherheitsdienst je Einsatzkraft 7,50 1.3 Dauert ein Einsatz ohne
MehrSchutz der Bevölkerung In Frankfurt am Main. Dipl. Ruhs
Schutz der Bevölkerung In Frankfurt am Main Prof. Dipl.-Ing. Reinhard Ries Feuerwehr Frankfurt am Main Das urbane Leben: nur mit funktionierender Infrastruktur Main Tower Frankfurt am Main Kritische Infrastrukturen
MehrFahrzeuge Feuerschutz
Fahrzeuge Feuerschutz Die Leitstelle für den Feuerschutz und den Rettungsdienst des Kreises Soest entsendet je nach Notfalllage unterschiedliche Fahrzeuge. Dabei wird unterschieden zwischen: Kommandowagen
Mehrüber den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildburghausen
S a t z u n g über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Hildburghausen Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO),
MehrFeuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Vilbel
Feuerwehrgebührensatzung der Stadt Bad Vilbel Aufgrund der 5, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert
Mehr... im Brennpunkt Feuerwehr Dresden
112... im Brennpunkt Feuerwehr Dresden Mit hoher Sorgfalt für Ihre Sicherheit Feuerwache Altstadt Feuerwache Striesen Brand- und Katastrophenschutz sowie professioneller Rettungsdienst und Krankentransport
MehrVorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde
Vorwort zur Präsentation Fahrzeugkunde - Diese sehr ausführliche Präsentation wurde so aufgebaut, dass die Gemeinden bzw. die Werkfeuerwehren im Saarpfalz-Kreis die Folien entsprechend verwenden können,
MehrFunkausbildung. BOS-Funk
Warum Funk? Kommunikation: mit der Leitstelle an der Einsatzstelle mit anderen Einsatzkräften mehr Sicherheit und Effektivität im Einsatz BOS-Funk Was heißt BOS? Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
MehrAlle aktuellen Planungen zum Neubau der Hauptfeuerwache / THW im Heuried werden umgehend eingestellt.
Interfraktioneller Antrag Bunte Liste / Freie Wähler / SPD vom 19.01.2011: Alle aktuellen Planungen zum Neubau der Hauptfeuerwache / THW im Heuried werden umgehend eingestellt. 1 Interfraktioneller Antrag
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrSatzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung)
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Teterow (Feuerwehrgebührensatzung) Beschluss der Stadtvertretung Teterow Nr. 210-31/01 Auf der Grundlage der 5 und 22 Abs.
MehrAllgemeine Angaben über Eschweiler
Allgemeine Angaben über Eschweiler Lage Eschweiler liegt am Nordhang der Eifel im Übergang zur Jülicher Börde im weitläufigen Tal der Inde. - Kreis Aachen, Regierungsbezirk Köln - Einwohnerzahl ( Stand:
MehrFeuerwehrtechnischer Dienst
Feuerwehrtechnischer Dienst Der höhere Dienst als Managementaufgabe Information zur Ausbildung, Laufbahn und Verwendung Dr. Frank Knödler Stadtdirektor Leiter der und der Feuerwehr Stuttgart, Präsident
MehrBrandschutzeinheiten im Landkreis Aschaffenburg Stand 02 / 11
Brandschutzeinheiten im Landkreis Aschaffenburg Stand 02 / 11 Feuerwehr - Zug 01 Alzenau/Michelbach FF Alzenau ELW 1 FF Alzenau LF 16/12 FF Michelbach HLF 20/16 Lageabhängige Ergänzung um ein Sonderfahrzeug
Mehr21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen.
21. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e.v. am 20. September 2014 in Bad Kissingen. Stand: 20.09.2014 Es gilt das gesprochene Wort! Redemanuskript des Vorsitzenden des LFV Bayern
MehrFunkrufnamen der Feuerwehr Gelnhausen. Feuerwehr Gelnhausen 1
Funkrufnamen der Feuerwehr Gelnhausen Feuerwehr Gelnhausen 1 Für alle Stadtteile gilt das man den Namen der Stadt immer nennt: Florian Gelnhausen. Um im Kreis eine klare Zuordnung zu haben. Status-Meldungen
MehrDer Funkrufnamen-Katalog gilt für Einheiten und Einrichtungen des Brandschutzes, Katastrophenschutzes und Rettungsdienstes in Hessen.
Funkrufnamenkatalog Rufnamenstruktur der nichtpolizeilichen BOS im Land Hessen - Aktualisierung des Funkrufnamenkataloges vom Dezember 1999 und November 2003-1. Allgemeines: Der Funkrufnamen-Katalog gilt
MehrStadt Bad Wildbad Landkreis Calw
1 Stadt Bad Wildbad Landkreis Calw Satzung über den Kostenersatz bei Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bad Wildbad (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS) vom 27.September 2016 Aufgrund
MehrOPerativTaktischeAdresse
OPerativTaktischeAdresse 1 Die Richtlinie des Bundes regelt verbindlich die Umsetzung der OPerativTaktischeAdresse Opta in NRW für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben im Bereich der allgemeinen
MehrAnsichtsexemplar. Von der Idee zur Ausbildung. Ausbildung von Brandschutzerziehern bei der Berliner Feuerwehr
Ansichtsexemplar Von der Idee zur Ausbildung Ausbildung von Brandschutzerziehern bei der Berliner Feuerwehr BA Peter Seidel Berliner Feuerwehr Feuerwache Tiergarten Kopiervorlagen Auf den folgenden Seiten
Mehr