105. Plenartagung vom 30./31. Januar 2014 REVIDIERTE STELLUNGNAHME

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1 105. Plenartagung vom 30./31. Januar 2014 ECOS-V-051 REVIDIERTE STELLUNGNAHME Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten DER AUSSCHUSS DER REGIONEN begrüßt, dass die Europäische Kommission eine Konsultation zur Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten eingeleitet hat, die allen Interessenträgern umfassend offen stand und eine Reihe von Optionen beinhaltete; begrüßt, dass die Kommission es ablehnt, den Begriff "Unternehmen in Schwierigkeiten" lediglich auf Unternehmen anzuwenden, die sich formell bereits in einem Insolvenzverfahren befinden, und dass sie verstärkt Maßnahmen berücksichtigt, die auf das Verhalten des Unternehmens abstellen, wie zum Beispiel das Verbot von Ausgaben für die Expansion oder für Zukäufe des Unternehmens sowie das Verbot der Werbung oder der Ausschüttung von Dividenden; begrüßt die strengeren Transparenzanforderungen durch die eingeführte Pflicht, alle relevanten Informationen über gewährte Beihilfen im Internet zu veröffentlichen, sowie die Klärung der Frage, wie die Regelung für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und die Vorschriften über staatliche Beihilfen auf dem Gebiet der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zusammenwirken; bekräftigt seine Überzeugung, dass die Modernisierung der Vorschriften über staatliche Beihilfen vorrangig darauf abzielen sollte, Beihilfen zu verbieten, die sich tatsächlich und erheblich auf den Binnenmarkt auswirken, sowie die Verwaltungslasten für die beteiligten Akteure zu vereinfachen; begrüßt, dass die Kommission das Ziel eines undifferenzierten quantitativen Abbaus der staatlichen Beihilfen aufgegeben hat; begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Aufstellung einer nicht erschöpfenden Liste sozialer Härten oder von Marktversagen, mit denen das öffentliche Interesse einer Beihilfe begründet werden kann, so z.b. wenn die Arbeitslosenquote in den betroffenen Gebieten über dem EU-Durchschnitt oder dem einzelstaatlichen Durchschnitt liegt oder bei der Gefahr einer Unterbrechung der Erbringung eines wichtigen Dienstes von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse. Rue Belliard/Belliardstraat Bruxelles/Brussel BELGIQUE/BELGIË Tel Fax Internet: DE

2 - 1 - Berichterstatter Christophe ROUILLON (FR/SPE), Bürgermeister von Coulaines Referenzdokument Mitteilung der Kommission "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (5. November 2013)

3 - 2 - Stellungnahme des Ausschusses der Regionen Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN DER AUSSCHUSS DER REGIONEN Allgemeine Erwägungen 1. begrüßt, dass die Europäische Kommission nun eine Konsultation zur Überprüfung der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen) eingeleitet hat, die allen Interessenträgern umfassend offen steht und eine Reihe von Optionen beinhaltet; bedauert, dass der Ausschuss nicht offiziell mit diesem Thema befasst wurde und dass der eng gesteckte Zeitplan die Dauer der Konsultation de facto auf nur sechs Wochen begrenzt; 2. nimmt mit Zufriedenheit das ausführliche Antwortschreiben des für Wettbewerb zuständigen Kommissionsmitglieds vom 7. November 2013 zu der vorhergehenden Stellungnahme des AdR zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen 1 zur Kenntnis und begrüßt, dass die Kommission in ihrem neuen Entwurf für Leitlinien eine Reihe von Empfehlungen des AdR aufgegriffen hat, darunter insbesondere: i. die Ablehnung der möglichen Eingrenzung des Begriffs "Unternehmen in Schwierigkeiten" auf Unternehmen, die sich formell bereits in einem Insolvenzverfahren befinden (Abschnitt 2.2 des Entwurfs); ii. eine bessere Berücksichtigung von Maßnahmen, die auf das Verhalten des Unternehmens abstellen, wie zum Beispiel das Verbot von Ausgaben für die Expansion oder für Zukäufe des Unternehmens sowie das Verbot der Werbung oder der Ausschüttung von Dividenden usw. (Randnummern 86 bis 88 des Entwurfs); iii. strengere Transparenzanforderungen durch die eingeführte Pflicht, alle relevanten Informationen über gewährte Beihilfen im Internet zu veröffentlichen (Randnummer 101 des Entwurfs); iv. eine Klärung, wie die Regelung für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen und die Vorschriften über staatliche Beihilfen auf dem Gebiet der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) zusammenwirken, und insbesondere die Präzisierung: "Bei der Festlegung der Lastenverteilung [...] lässt die Kommission daher alle Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen unberücksichtigt, die die Vereinbarkeitskriterien des DAWI-Rahmens [...] erfüllen"; 3. bekräftigt seine Überzeugung, dass die Modernisierung der Vorschriften über staatliche Beihilfen vorrangig auf das Verbot solcher Beihilfen abstellen muss, die tatsächliche und 1 Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 11. April 2013 "Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" (CDR _AC).

4 - 3 - erhebliche Auswirkungen auf den Binnenmarkt haben, und die Verwaltungslasten für die beteiligten Akteure vereinfachen sollte; 4. begrüßt, dass die Kommission das Ziel eines undifferenzierten quantitativen Abbaus der staatlichen Beihilfen aufgegeben hat, hält jedoch die in dem Entwurf enthaltene Aussage "Berücksichtigung fanden dabei auch die von der Kommission angenommene Strategie Europa 2020" (Randnummer 5 des Entwurfs) für unzureichend; 5. bringt seine Zufriedenheit darüber zum Ausdruck, dass das Konzept "vorübergehender Umstrukturierungshilfen" Eingang in die Regelung gefunden hat; fordert, die Höchstdauer solcher Beihilfen auf 18 Monate anzuheben, damit diese Unterstützung für mindestens ein ganzes Haushaltsjahr veranschlagt werden kann; 6. begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Aufstellung einer nicht erschöpfenden Liste sozialer Härten oder von Marktversagen, mit denen das öffentliche Interesse einer Beihilfe begründet werden kann, so z.b. wenn die Arbeitslosenquote in den betroffenen Gebieten über dem EU-Durchschnitt oder dem einzelstaatlichen Durchschnitt liegt oder bei der Gefahr einer Unterbrechung der Erbringung eines wichtigen Dienstes von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (Randnummer 45 des Entwurfs); fordert die Kommission auf zu präzisieren, welche Gebietsebene als statistische Bezugsebene für die Messung dieser Situationen herangezogen werden soll; 7. bedauert die kategorische Behauptung, dass "angesichts der erheblichen in Europa und weltweit bestehenden Überkapazitäten [...] staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Stahlunternehmen in Schwierigkeiten [...] nicht gerechtfertigt [sind]" (Randnummer 15 des Entwurfs). Eine solche Analyse ist offenkundig rein quantitativ und greift zu kurz, wohingegen die Chancen der europäischen Stahlunternehmen in einer Neuausrichtung hin zu mehr Spezialisierung und Qualität liegen. Darüber hinaus muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass in einer Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ein Anstieg der Nachfrage nach Stahl von 1,4 Mrd. Tonnen 2013 auf 2,3 Mrd. Tonnen 2025 prognostiziert wird. Die Analyse der Kommission steht offenbar auch im Widerspruch zum Aktionsplan für die Stahlindustrie in Europa 2, wonach öffentliche Beihilfen für die Unternehmen des Stahlsektors möglich sind, wenn die geltenden Beihilferegelungen eingehalten werden; regt deshalb an, spezielle Leitlinien für den Stahlsektor zu erarbeiten; 2 Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie, COM(2013) 407 final.

5 spricht sich in Bezug auf die Lastenverteilung für Option 1 aus, die einen flexibleren Ansatz vorschlägt und eine Beteiligung der Anteilsnehmer oder Gläubiger an der Umstrukturierung vorsieht, was angesichts der Verluste, die sie im Fall einer Insolvenz wahrscheinlich hätten tragen müssen, angemessen ist (Abschnitt 3.5.2); bekräftigt jedoch seine Forderung, die Schwelle der Eigenbeteiligung unterhalb der 50% anzusiedeln, wie das bereits in der für mittelgroße Unternehmen geltenden Regelung vorgesehen ist; 9. erinnert an seinen Vorschlag, die Beteiligungen von Subunternehmern oder Beschäftigten des Unternehmens mit in die Berechnung der Eigenbeteiligung einzubeziehen, da sie sich eindeutig von jeglicher Form der Beihilfe unterscheiden und das Vertrauen der Unternehmensbeteiligten in die Lebensfähigkeit ihrer Firma zum Ausdruck bringen; 10. fordert, den zehnjährigen Zeitraum, in dem ein Unternehmen nicht bereits eine solche Beihilfe erhalten haben darf, auf fünf Jahre zu reduzieren, wie das schon bei der Regelung für landwirtschaftliche Primärerzeuger der Fall ist. Die Verkürzung dieses Zeitraums auf fünf Jahre würde auch die Kohärenz mit der Bedingung der Dauerhaftigkeit der Vorhaben gewährleisten, die in Artikel 57 der geltenden allgemeinen Strukturfondsverordnung festgelegt ist, wonach gewährte Beihilfebeträge wiedereingezogen werden können, wenn die Investition nicht über einen Zeitraum von fünf Jahren (drei Jahren bei KMU) beibehalten wird; bekräftigt seinen Wunsch, dass diese für die Strukturfonds vorgesehene Bestimmung gegen Standortverlagerungen auch auf Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen Anwendung findet; 11. wirft die Frage auf, warum die Kommission im Abschnitt über Beihilfen an DAWI-Erbringer in Schwierigkeiten nicht die Möglichkeit erwähnt, dass im Hinblick auf die Lastenverteilung die Option 2 gewählt wird (Randnummer 106 des Entwurfs); 12. bedauert zutiefst den Vorschlag der Kommission, ohne eingehendere Begründung den Höchstbetrag für die ein und demselben Unternehmen gewährten Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen auf 5 Mio. EUR zu senken, während dieser Höchstbetrag 2007 auf 10 Mio. EUR festlegt worden war und der AdR seine Anhebung auf 15 Mio. EUR gefordert hatte, um der Inflation und anderen relevanten Faktoren (u.a. Auswirkungen auf das BIP und die Arbeitslosigkeit) Rechnung zu tragen;

6 fordert die Kommission auf, eine Analyse der in anderen OECD-Mitgliedstaaten geltenden Rahmenbestimmungen für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen vorzulegen. Brüssel, den 30. Januar 2014 Der Präsident des Ausschusses der Regionen Ramón Luis VALCÁRCEL SISO Der Generalsekretär des Ausschusses der Regionen Gerhard STAHL

7 - 6 - II. VERFAHREN Titel Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten Referenzdokument Mitteilung der Kommission "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten" (Entwurf) Rechtsgrundlage Artikel 307 Absatz 4 AEUV Artikel 107 und 108 AEUV Geschäftsordnungsgrundlage Revidierte Stellungnahme Schreiben der Kommission Schreiben von Kommissionsmitglied ALMUNIA vom 7. November 2013 Beschluss des Präsidenten 27. November 2013 Zuständige Fachkommission Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS) Berichterstatter Christophe ROUILLON (FR/SPE), Bürgermeister von Coulaines Analysevermerk Prüfung in der Fachkommission 11. Dezember 2013 Annahme in der 11. Dezember 2013 Fachkommission Ergebnis der Abstimmung in der mehrheitlich angenommen Fachkommission Verabschiedung im Plenum 30. Januar 2014 Frühere Stellungnahmen des Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom AdR 11. April 2013 zu den "Leitlinien der EU für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten" Christophe ROUILLON (FR/SPE), (CDR _AC) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 1. Februar 2013 zu den "Leitlinien für staatliche Beihilfen mit regionaler Zielsetzung ", Berichterstatter: Jean-Paul DENANOT (FR/SPE), (CDR _AC) Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 29. November 2012 zum Thema "Modernisierung des EU- Beihilfenrechts", Berichterstatter: Clemens LINDEMANN (DE/SPE), (CdR 1528/2012) Revidierte Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 11. Oktober 2011 zum Thema "Reform der EU- Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse", Berichterstatter: Karl-Heinz LAMBERTZ (BE/SPE), (CdR 278/2011 fin) Konsultation des Netzes für Subsidiaritätskontrolle Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 1. Juli 2011 zum Thema "Reform der EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse", Berichterstatter: Karl-Heinz LAMBERTZ (BE/SPE), (CdR 150/2011 fin) 3 3 ABl. C 259 vom , S. 40.

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