Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Heiligenhafen e. V. im Landesverband Schleswig - Holstein
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- Gert Armbruster
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1 Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Heiligenhafen e. V. im Landesverband Schleswig - Holstein I Name, Sitz, Zweck 1 - Name, Sitz 2 - Zweck 3 Geschäftsjahr II Mitgliedschaft, Gliederung 4 - Mitgliedschaft 5- Verhältnisse zu den übergeordneten Organen 6 - Jugendhaupt 7 - Organe 8 - Mitgliederversammlung 9 - Vorstand 10 - Kreisbeauftragter für den Kreis Ostholstein III Sonstige Bestimmungen 11 - Prüfungen 12 - DLRG-Material 13 - Geschäftsführung 14 - Kassenprüfer 15 - Ehrungen 16 - Satzungsänderungen 17 - Auflösung / Aufhebung 1 - Name, Sitz 1. Die DLRG Heiligenhafen e. V. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist eine selbstständige Gliederung der am 19. Oktober 1913 gegründeten Deutschen Lebens- Rettungs-Gesellschaft e. V. im Landes-Verband Schleswig Holstein e. V. (LV). Sie soll in das Vereinsregister eingetraqen werden. 2. Sie führt nach der Eintragung in das Vereinsregister den Namen: 3. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Heiligenhafen e. V. im Landesverband Schleswig-Holstein abgekürzt DLRG-Heiligenhafen e. V." 4. Ihre Tätigkeit umfasst im Lande Schleswig-Holstein das Gebiet um die Stadt Heiligenhafen im Kreis Ostholstein 5. Vereinssitz der DLRG Heiligenhafen e. V. ist die Stadt Heiligenhafen 2 - Zweck 1. Die DLRG Heiligenhafen e. V. ist eine gemeinnützige, selbstständige Einrichtung und arbeitet grundsätzlich ehrenamtlich mit freiwilligen Helfern. Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Im Sinne der Abgabenordnung (AO). Die DLRG Heiligenhafen e. V. ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 2. Ihre Aufgabe ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen. 3. Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere a) die Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser sowie das Wecken von Verständnis und Vertrauen für die Aufgaben und Zielsetzung der DLRG in der Öffentlichkeit b) die Förderung des Anfängerschwimmens und Schulschwimmunterrichts
2 c) die Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem Wasser d) die Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern, Bootsführern, Sprechfunkern und Rettungstauchern e) die Planung, Organisation und Durchführung des Wasserrettungsdienstes einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Bergungen. f) die Mitwirkung im Rahmen der Rettungs-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzgesetze des Landes Schleswig-Holstein g) der Natur- und Umweltschutz am und im Wasser h) die Aus- und Fortbildung der ehrenamtlicher Mitarbeiter i) die Aus- und Fortbildung in der Ersteh-Hilfe sowie die Förderung der Aus- und Fortbildung im Sanitätsdienst j) die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe k) die Durchführung van Volkssportveranstaltungen l) die Förderung jugendpflegerischer Arbeit m) die Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen n) die Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen und Institutionen 4. Die DLRG Heiligenhafen e. V., darf ihren Mitgliedern in dieser Eigenschaft keine Zuwendung aus ihren Mitteln, gewähren. Darüber hinaus darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der DLRG Heiligenhafen e. V. fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Jedes Mitglied hat jedoch Anspruch auf die Erstattung der Auslagen, die ihm bei seiner Tätigkeit im Auftrage der DLRG Heiligenhafen e. V. entstanden sind. 3 - Geschäftsjahr Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 4 - Mitgliedschaft 1. Mitglieder können Einzelpersonen sowie Vereinigungen, Behörden und Firmen werden. Sie erkennen durch ihre Eintrittserklärung die Satzungen und Ordnungen der DLRG Heiligenhafen e. V., der DLRG LV Schleswig-Holstein e. V. und der DLRG e. V. an und übernehmen alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. 2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt durch den Vorstand grundsätzlich rückwirkend zum 01.Januar des laufenden Kalenderjahres. 3. Das Mitglied übt seine Rechte und Pflichten in seiner Gliederung aus und wird durch die gewählten Vertreter und Delegierten seiner Gliederung vertreten. Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für das laufende oder vorausgegangene Geschäftsjahr nachgewiesen ist. 4. Gewählt werden können nur Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; ausgenommen sind hiervon die gewählten Vertreter der DLRG-Jugend. Das aktive und passive Wahlrecht für die DLRG-Jugend regelt die Jugendordnung. 5. Die Mitglieder haben Jahresbeiträge zu Beginn des Jahres bzw. unmittelbar nach der Eintrittserklärung zu leisten, deren Höhe von der Jahreshauptversammlung der DLRG Heiligenhafen e. V. festgelegt wird. 6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Streichung oder Ausschluss. Die Austrittserklärung eines Mitgliedes muss schriftlich bis 30.09, des Geschäftsjahres der DLRG-Heiligenhafen e. V. zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam. Die. Streichung als Mitglied erfolgt spätestens bei einem Rückstand von mehr als zwei Jahresbeiträgen. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt werden. Den Ausschluss aus der DLRG regelt die Ehrenratsordnung. 7. Endet die Mitgliedschaft, ist das im Besitz des Mitgliedes befindliche DLRG-Eigentum zurückzugeben. Scheidet ein Mitglied aus einer Funktion aus, hat es die entsprechenden Unterlagen und das dazu gehörende DLRG-Eigentum unverzüglich an die DLRG Heiligenhafen e. V. zurückzugeben.
3 8. Durch eigenmächtige Handlungen ihrer Mitglieder wird die DLRG-Heiligenhafen e. V. nicht verpflichtet. 9. Die DLRG-Heiligenhafen e. V. kann verdiente, langjährige Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernennen. Ehrenmitglieder können von der Beitragspflicht befreit werden. 5 - Verhältnis zu den übergeordneten Organen 1. Die DLRG Heiligenhafen e. V. erkennt die Satzungen und Ordnungen der übergeordneten Organe an und verpflichtet sich, die von der LV-Haupttagung beschlossene Mustersatzung grundsätzlich nicht zu verändern. 2. Die DLRG Heiligenhafen e. V. arbeitet in ihrem Geltungsbereich selbstständig und eigenverantwortlich. 3. Die DLRG Heiligenhafen e. V. verpflichtet sich dem übergeordneten Organ das grundsätzliche Aufsichtsrecht zu gewährleisten. Dies insbesondere in Hinsicht auf: satzungsgemäße Führung der DLRG Heiligenhafen e. V. ordnungsgemäße Ausbildung gemäß der Prüfungsordnung der DLRG e. V. Einhaltung von Rahmenrichtlinien des DLRG LV Schleswig-Holstein e. V. und der DLRG e. V. 5. Die DLRG Heiligenhafen e. V. stellt im Bedarfsfall geeignete Mitarbeiter zur Mitarbeit in übergeordneten Organen und deren Fachbereiche ab. 6. Die DLRG Heiligenhafen e. V. führt die den übergeordneten Organen zustehenden Beitragsanteile pünktlich zu den vereinbarten Terminen ab. 7. Nach Umbesetzung von Ämtern bzw. nach Neuwahlen stellt die DLRG Heiligenhafen e. V. dem LV Schleswig-Holstein einen entsprechenden Personalnachweis zu. 8. Über die Jahreshauptversammlungen der DLRG Heiligenhafen e. V. ist der Landesverband termingerecht durch Übersendung der Einladung zu unterrichten. Präsidiumsmitglieder übergeordneter Organe haben das Recht, an Zusammenkünften der Organe untergeordneter Gliederungen teilzunehmen und dort das Wort zu ergreifen. 9. Nach Abschluss eines Geschäftsjahres sind dem Landesverband zuzuleiten: Technischer Bericht Beitragsabrechnung Mitgliederstatistik Personenverzeichnis der Funktionsträger Protokoll der Mitgliederversammlung 10. Die Termine, zu denen Unterlagen vorzulegen und Zahlungen zu leisten sind, werden durch die LV-Haupttagung bzw. durch das Präsidium des Landesverbandes festgelegt. 11. Die DLRG Heiligenhafen e. V. wird gegenüber der Kreisverwaltung, den in ihrem Gebiet tätigen Verbänden und regionalen Vereinigungen vom Kreisbeauftragten vertreten. 6 - Jugendarbeit 1. Die DLRG-Mitglieder bis einschließlich 26 Jahre sowie die von ihnen unabhängig vom Alter gewählten Vertreter und Mitarbeiter bilden die Jugend der DLRG im LV und in den Gliederungen 2. Die Bildung einer Jugendgruppe in der DLRG Heiligenhafen e. V. und die damit verbundene jugendpflegerische Arbeit stellt ein besonderes Anliegen und eine bedeutende Aufgabe der DLRG Heiligenhafen e. V. dar. 3. Inhalt und Form der Jugendarbeit vollziehen sich nach der Jugendordnunq der DLRG Heiligenhafen e. V. die vom Jugendtag der DLRG Heiligenhafen e. V. beschlossen wird und der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedarf. 4. Die Jugendordnung muss in Übereinstimmung mit der gültigen Landesjugendordnung des DLRG-Landesverbandes Schleswig-Holstein e. V. stehen. 5. Ihre rechtsgeschäftliche und vereinsrechtliche Betätigung leitet die Jugend von der DLRG Heiligenhafen e. V. ab.
4 6. Im Haushaltsvoranschlag der DLRG Heiligenhafen e. V. ist ein angemessener Betrag zur Förderung der Jugendarbeit einzusetzen. Dieser Betrag ist zweckgebunden und daher nachzuweisen. Näheres regelt die Geschäftsordnung. 7 - Organe Organe der DLRG Heiligenhafen e. V. sind 1. die Mitgliederversammlung 2. der Vorstand. 8 - Mitgliederversammlung 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ der DLRG Heiligenhafen e. V. Es gibt ordentliche und außerordentliche Mitgliederversammlungen. 2. Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung. sind alle Mitglieder, die ihren Jahresbeitrag für das abgelaufene Jahr entrichtet und das 16. Lebensjahr vollendet haben. 3. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt einmal jährlich bis zum d. J. zusammen Jahreshauptversammlung. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen; wenn dies mindestens ein Drittel aller stimmberechtigten Mitglieder der DLRG Heiligenhafen e. V. mit Angabe der Beratungspunkte verlangen oder der Vorstand mit einfacher Mehrheit eine solche außerordentliche Mitgliederversammlung beschließt. 4. Zu der Mitgliederversammlung muss entweder durch Anzeige in der Heiligenhafener Post oder durch Anzeige in den Lübecker Nachrichten oder durch Aushang an den allen Mitgliedern bekannten Stellen (Aushangkästen etc.) oder schriftlich durch Einladung mindestens zwei Wochen vorher eingeladen werden. Anträge zur Mitgliederversammlung müssen schriftlich mindestens eine Woche vorher eingereicht werden. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder dieses zulassen. 5. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden, soweit die Satzung nicht eine qualifizierte Mehrheit vorschreibt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen, soweit die Satzung nicht geheime Abstimmung vorschreibt oder mindestens drei Stimmberechtigte geheime Abstimmung verlangen. 6. Die Mitgliederversammlung gibt die Richtlinie für die Tätigkeit und behandelt grundsätzlich Fragen und Angelegenheiten der DLRG Heiligenhafen e. V. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes und der Kassenprüfer entgegen und ist insbesondere zuständig für Beschlüsse über: Wahl des Vorstandes Bestätigung der Wahl des Jugendwartes und seines (r) Stellvertreter Wahl der Kassenprüfer Entlastung des Vorstandes Wahl der Delegierten für die Landesverbandshaupttagung im Jahr der Landesverbandshaupttagung Anträge Höhe der Beiträge (Mitgliederbeiträge und Kostenumlagen) Satzungsänderungen Auflösung der DLRG Heiligenhafen e. V. 7. Der (Die) Vorsitzende der DLRG Heiligenhafen e. V. beruft die Mitgliederversammlung ein, bestimmt den äußeren Rahmen und leitet sie. Über die Mitg1iederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen und vom (von der) Vorsitzende(n) und Protokollführer(in) zu unterzeichnen. Das Protokoll liegt entweder mindestens 8 Wochen nach der Durchführung der Mitgliederversammlung in der Geschäftstelle zu den üblichen Geschäftszeiten zur Einsichtnahme aus oder es wird auf der nächsten Mitgliederteilversammlung verlesen und dort von den Mitgliedern genehmigt. Über Änderungen des Protokolls entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.
5 9- Vorstand 1. Der Vorstand leitet die DLRG Heiligenhafen e. V. im Rahmen der Satzung. Ihm obliegt insbesondere die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Er ist für die Geschäftsführung verantwortlich. 2. Den Vorstand bilden: a) Der ( die )Vorsitzende b) Stellvertretender(e)Vorsitzender und / oder Geschäftsführer c) der technische Leiter. d) der Schatzmeister e) der Jugendwart Ämterkoppelungen können von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, jedoch nicht in der Person des (der) Vorsitzende(n) und des Schatzmeisters. Der von der Mitgliederversammlung gewählte Geschäftsführer kann darüber hinaus Stellvertreter des Vorsitzenden sein. Bei Bedarf kann die. Mitgliederversammlung Stellvertreter für die Vorstandsmitglieder c) und d) sowie für andere Funktionen erforderliche Ressortleiter(in) wählen, die dann ordentliche Mitglieder des Vorstandes sind. Jedes Mitglied des Vorstandes hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der (die) Vorsitzende. 3. Vorstand im Sinne des 26 BGB sind der Vorsitzende der DLRG Heiligenhafen e. V. und der Stellvertreter jeder ist zur alleinigen Vertretung berechtigt. Im Innenverhältnis gilt jedoch, dass der Stellvertreter nur bei einer Verhinderung des Vorsitzenden tätig werden darf. 4. Die Wahlperiode beträgt: 3 Jahre. 5. Die Bestätigung zu e) erfolgt im Jahr der Wahl durch die Mitgliederversammlung. 6. Wenn kein Mitglied der Mitgliederversammlung widerspricht, kann offen gewählt werden. Wiederwahl ist zulässig Gewäh1t ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten erreichten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. 7. Gewählt ist dann, wer die Mehrheit der Stimmen erzielt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 8. Die Mitglieder des Vorstandes führen ihre Ämter nach Richtlinien, die sich der Vorstand gibt. Für bestimmte Aufgabengebiete kann der Vorstand außerdem besondere Beauftragte berufen. 9. Die Einladung zur Vorstandssitzung hat mindestens 2 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. In dringenden Fällen kann die Einladungsfrist verkürzt werden. 10. Der Vorstand benennt ein Mitglied, das den Vorstand im Jugendausschuss vertritt Kreisbeauftragter für den Kreis Ostholstein 1. Der Kreisbeauftragte führt die Interessen der Gliederungen im Kreis Ostholstein zusammen. 2. Er regelt die Vertretung gegenüber den Kreisverwaltungen, Kreisvertretern und regionalen Einrichtungen. 3. Er fördert den Austausch der Informationen innerhalb der Gliederungen seines Kreisgebietes und dem Landesverband. 4. Dem Kreisbeauftragten wird die Möglichkeit eingeräumt - in Abstimmung mit den Gliederungen seines Kreisgebietes Ausschusse und Arbeitsgremien einzurichten, die gliederungsübergreifende Aufgaben im Interesse der Gliederungen übernehmen. 5. Er vertritt die Interessen der Gliederungen seines Bereiches im LV und die Interessen des LV in den Gliederungen seines Kreisgebietes. 6. Der Kreisbeauftragte wird von den Vorsitzenden der im Kreis Ostholstein existierenden Gliederungen des DLRG Landesverbandes Schleswig-Holstein e. V. gewählt. Die Wahl erfolgt mit ¾ Mehrheit der abgegebenen Stimmen. 7. Die Wahl des Kreisbeauftragten hat in dem Jahr, in dem eine LV-Haupttagung stattfindet, spätestens 6 Wochen vor der LV-Haupttagung zu erfolgen. Es können auch stellvertretende Kreisbeauftragte gewählt werden. 8. Einzelheiten zur Wahl und zum Aufgabenbereich des Kreisbeauftragten regelt die Geschäftsordnung des Landesverbandes.
6 11 -Prüfungen 1. Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Heiligenhafen e. V. Prüfungen ab. Art und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG e. V. und deren Ausführungsbestimmungen geregelt, sie sind für Prüfer und Prüfungsteilnehmer bindend. 2. Die Prüfungsordnung wird vom Präsidium der DLRG e. V. erlassen; die Ausführungsbestimmungen beschließt das Präsidium der DLRG e. V. 3. Für die Ausstellung der Urkunden sowie der Mitgliedsausweise können Gebühren erhoben werden. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesverbandes Schleswig -Holstein e. V. 12- DLRG-Material 1. Das DLRG-Material ist von der DLRG e. V. oder vom LV zu beziehen. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Landesverbandes Schleswig-Holstein e. V. 2. Die Buchstabenfolge DLRG und die Verbandszeichen sind gesetzlich geschützt. 13- Geschäftsführung Für die Geschäftsführung der DLRG Heiligenhafen e, V. finden die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches Anwendung. Es gilt außerdem, soweit anwendbar, die Geschäftsordnung des Landesverbandes Schleswig-Holstein e. V. und die Wirtschaftsordnung DLRG e. V. 14- Kassenprüfer Die Mitgliederversammlung (MV) wählt für jedes Geschäftsjahr drei Kassenprüfer, die nicht dem Vorstand angehören dürfen. Die zwei Kassenprüfer, die die Mehrheit der Stimmen erzielt haben prüfen die Kasse und den Jahresabschluss der DLRG Heiligenhafen e. V. und berichten hierüber der MV. Der dritte gewählte Kassenprüfer wird nur dann tätig, wenn einer der beiden ersten an der Ausübung der Kassenprüfung verhindert ist. Wiederwahl von Kassenprüfern ist zulässig. 15 -Ehrungen Personen, die sich durch besondere Leistung auf dem Gebiet der Wasserrettung oder hervorragende Mitarbeit verdient gemacht haben, sowie langjährige Mitglieder können geehrt werden. Einzelheiten regelt die Ehrungsordnung der DLRG e. V., die vom Präsidialrat erlassen wird Satzungsänderungen 1. Satzungsänderungen, soweit sie keine grundsätzliche Änderung der von der LV Haupttagung beschlossenen Mustersatzung darstellen, können nur von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, wofür eine Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich ist. 2. Die beantragte Satzungsänderung muss im Wortlaut und mit schriftlicher Begründung mit der Einladung zur Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden. 3. Der Vorstand wird ermächtigt, Satzungsänderungen, die von der LV-Haupttagung dem Registergericht oder von dem Finanzamt aus Rechtsgründen für erforderlich gehalten werden, selbst anzumelden. 4. Satzungsänderungen werden mit deren Eintragung bei dem Registergericht rechtswirksam. 17 Auflösung 1. Die Auflösung der DLRG Heiligenhafen e. V. kann nur in einer zu diesem Zweck mindestens 2 Wochen vorher einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden, wobei gleichzeitig der Liquidator für die Abwicklung bestimmt wird.
7 Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Mehrheit von drei Vierteln (3/4) der anwesenden Stimmberechtigten. 2. Bei Auflösung/Aufhebung der DLRG Heiligenhafen e. V, fällt deren Vermögen an die in 1 Abs.1 genannten übergeordneten Gliederungen, oder falls keine mehr bestehen einer vom Finanzamt anerkannten gemeinnützigen Organisation zu, die sich ähnliche Ziele wie die DLRG gesetzt hat. Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 12.März 1999 in Heiligenhafen beschlossen. Vorstehender Verein ist am 08.Juli 1999 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Oldenburg in Holstein - VR eingetragen.
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Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
S A T Z U N G. der. Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. I. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
S A T Z U N G der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Lorsch e.v. I. Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1 ( Name, Sitz ) 1. Der Ortsverband Lorsch der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. (nachstehend
Satzung. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft. geänderte Fassung vom 26. Februar Stadtverband Cottbus e.v.
Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband Cottbus e.v. geänderte Fassung vom 26. Februar 2016 www.bez-cottbus.dlrg.de Stadtverband Cottbus e.v. 2 Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Satzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
Satzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.
Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll
S A T Z U N G. des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig
S A T Z U N G des Vereins der Lene- Voigt- Schule, Mittelschule der Stadt Leipzig 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Förderverein e. V. der Lene- Voigt- Schule (2) Sitz des Vereins
Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V.
Satzung des Fördervereins Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen-Werfen e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Dorfgemeinschaft Hunnebrock-Hüffen- Werfen e. V. 2. Er ist im Vereinsregister
Satzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
Satzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
Satzung Fluchtraum Bremen e.v.
Satzung Fluchtraum Bremen e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Fluchtraum Bremen e.v. 2. Vereinsjahr ist das Kalenderjahr. Er hat seinen Sitz in Bremen und ist im Vereinsregister eingetragen. 2 Vereinszweck,
SATZUNG. der. Deutschen. Lebens-Rettungs- Gesellschaft. Gruppe Freudenberg e.v.
SATZUNG der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft Gruppe Freudenberg e.v. Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Gruppe Freudenberg e.v. 2. Februar 1993 I. Allgemeines 1 Name 2 Sitz, Eintragung
Satzung. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband Cottbus e.v. geänderte Fassung vom 31. Januar 2014
Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband Cottbus e.v. geänderte Fassung vom 31. Januar 2014 Deut sche Lebens-Rettu ngs- Gesell schaft e.v. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. Name, Sitz
Satzung des Golfverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.v. 1 Name, Sitz 1. Der Verband, eine Vereinigung in Mecklenburg-Vorpommern bestehender Golfvereine und Golfbetreibergesellschaften, heißt Golfverband
Satzung des Fördervereins der Grundschule Guxhagen
1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein der. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt er den Zusatz e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist Guxhagen.
satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service
satzung Verein zur Förderung des Senior Experten Service e.v. SES Senior Experten Service Zukunft braucht Erfahrung Fassung vom 23.04.2014 Satzung Präambel: Werden in der folgenden Satzung sprachlich vereinfachte
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Baden e.v. Satzung. der DLRG Ortsgruppe Waldshut-Tiengen
Satzung der DLRG Ortsgruppe Waldshut-Tiengen Gültige Abschrift der im Vereinsregister des Amtgerichtes Waldshut-Tiengen hinterlegten Fassung vom 12.03.1998 (UR 665/98) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines
Satzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
DLRG Eckernförde e.v. Satzung. Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Eckernförde e.v. im Landesverband Schleswig-Holstein
DLRG Eckernförde e.v. Satzung Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Eckernförde e.v. im Landesverband Schleswig-Holstein (Stand April 2012) - 1 - Inhaltsübersicht I Name, Sitz, Zweck 1 - Name,
S a t z u n g. der. Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Hameln e.v.
S a t z u n g der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Hameln e.v. A. Name, Sitz, Aufgabe 1 1. Die Ortsgruppe Hameln führt den Namen: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Hameln
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
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S A T Z U N G Walbecker Karnevalsclub 2012 e.v. 1 Inhalt 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 2 Zweck 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder 5 Mitgliederversammlung 6 Vorstand 7 Auflösung des Vereins
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung. Revision 2012
RADSPORTCLUB NUSSLOCH E.V. Satzung Revision 2012 Gültig ab dem 02.03.2012 Inhalt 1 Name, Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Erwerb der Mitgliedschaft... 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft...
Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V.
Satzung der Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Freunde und Förderer Volkstheater Rostock e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in der Hansestadt
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S A T Z U N G der DLRG Telgte e.v. im Bezirk Kreis Warendorf e.v. der DLRG Satzung DLRG OG Telgte Seite 1 von 9 1. NAME, SITZ (1) Der Verein führt den Namen DLRG Telgte mit dem Zusatz e.v.. (2) Die DLRG
Satzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein
Satzung des Vereins Sternwarte Südheide
- 1 - Satzung des Vereins Sternwarte Südheide 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Sternwarte Südheide. Er soll in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Lüneburg eingetragen werden. Nach der
Satzung der. Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Harrislee e.v.
Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Harrislee e.v. Diese Satzung ist der Übersicht halber in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen und Jungen, Frauen
b) Der Verein ist selbstlos tätig: er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Satzung des Vereins Pfälzer Maler e.v. 1 Der am 15.12.1968 in Rhodt u. d. Rietburg gegründete Verein führt den Namen "Pfälzer Maler e.v.". Der Verein "Pfälzer Maler e.v." hat seinen Sitz in Landau i.d.
Satzung. Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v..
Satzung 1 Der Verein führt den Namen Verein der Eltern, Freunde und Förderer der Patroklischule Soest e.v.. Der Sitz des Vereins ist Soest. Der Verein wird in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Soest
Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel. Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Seniorensport- und Förderverein e. v. Bruchköbel 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1.) Der Verein führt den Namen Seniorensport- und Förderverein e.v. Bruchköbel. Er hat seinen Sitz in Bruchköbel
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
Satzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Satzung. Förderverein der Grundschule Kreuzäcker
Satzung Förderverein der Grundschule Kreuzäcker 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Grundschule Kreuzäcker. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
1 Name und Sitz. 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze
Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v. Satzung 1 Name und Sitz a) Der Verein führt den Namen Männerturnverein Ramelsloh von 1914 e.v., abgekürzt MTV Ramelsloh. b) Der Verein hat seinen Sitz in Seevetal
Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v.
Verein zur Hilfe Krebskranker Ostholstein e.v. Wir lassen Sie nicht allein Satzung vom 23.03.1988 in der Fassung vom 21.04.2015 A. Name und Sitz 1 Der Verein führt den Namen Verein zur Hilfe Krebskranker
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016. Name und Sitz
Satzung des Fördervereins Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. Stand 03/2016 1 Name und Sitz 1) Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Marie-Curie-Schule Frankfurt e.v. 2) Er wird
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz
S a t z u n g. 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
S a t z u n g 1 - Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein des KSB Salzland e.v. - im folgenden Verein genannt 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bernburg und ist
DLRG Glücksburg e.v. - Satzung - Stand 9. April 2005
DLRG Glücksburg e.v. - Satzung - Stand 9. April 2005-0 - Diese Satzung ist der Übersicht halber in der männlichen Schriftform gehalten. Sie richtet sich dennoch an alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer.
Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese
Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kindergarten Wilde Wiese. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
Förderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
Satzung des Schützenvereins Würzberg e.v.
Satzung des Schützenvereins Würzberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen Schützenverein Würzberg e.v. und hat seinen Sitz in Michelstadt-Würzberg im Odenwald. Er trat an die
Satzung Inhaltsverzeichnis
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Satzung des Fördervereins Romanusbad Siebenlehn e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Romanusbad Siebenlehn e.v. Er wurde am 20.03.2001 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Freiberg
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Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins
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VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG. 1 Name und Sitz des Vereins
VEREIN FÜR KÖRPER- UND MEHRFACHBEHINDERTE MENSCHEN MITTLERER OBERRHEIN e.v. - SATZUNG 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen: Verein für körper- und mehrfachbehinderte Menschen - Mittlerer
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Satzung des Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein e.v.
1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Satzung des Pferdesportvereins Ludwigshafen/Rhein e.v. Der am 5. Oktober 1985 in Ludwigshafen/Rhein gegründete Verein führt den Namen "Pferdesportverein Ludwigshafen/Rhein
S A T Z U N G. der Deutsch-Französischen Gesellschaft Lüneburg-Clamart e.v.
S A T Z U N G der Deutsch-Französischen Gesellschaft Lüneburg-Clamart e.v. I. Name und Sitz der Gesellschaft 1 Die Gesellschaft führt den Namen Deutsch-Französische Gesellschaft Lüneburg-Clamart e.v. und
Förderkreis Netzwerk Leben e.v.
Gültige Satzung vom 19.10.2009 Satzung Förderkreis Netzwerk Leben e.v. Inhalt 1 Name, Rechtsstellung und Sitz Seite 2 2 Gemeinnützigkeit Seite 2 3 Zweck und Aufgaben des Vereins Seite 2 4 Geschäftsjahr