Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Harsewinkel e.v.
|
|
- Jakob Achim Beltz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Harsewinkel e.v. I. Name, Sitz, Zweck 1 (Name, Sitz) 1. Die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist eine Gliederung der am 19. Oktober 1913 gegründeten Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. 2. Die Ortsgruppe führt den Namen: "Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v., Landesverband Westfalen e.v., Ortsgruppe Harsewinkel e.v., Bezirk Kreis Gütersloh e.v." abgekürzt: Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG 3. Ihr Tätigkeitsgebiet umfasst die Stadt Harsewinkel. 4. Vereinssitz der DLRG- Ortsgruppe Harsewinkel e.v. ist Harsewinkel. 2 (Zweck) 1. Die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG ist eine gemeinnützige, selbständige Einrichtung, in der grundsätzlich ehrenamtlich und freiwillig gearbeitet wird; sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenverordnung. 2. Zweck der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG ist die Schaffung und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen, sowie des Sports und der sportlichen Jugendhilfe. 3. Zu den Aufgaben nach Abs. 2 gehören insbesondere: - Aufklärung der Bevölkerung über Gefahren am und im Wasser, - Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Aufgaben am, im und auf dem Wasser, - Förderung des Anfängerschwimmens, - Förderung des Schulschwimmunterrichts, - Aus- und Fortbildung von Schwimmern, Rettungsschwimmern, Bootsführern, Funkern, Tauchern und Rettungstauchern sowie Lehrscheininhabern (Übungsleitern F), sowie Erteilung entsprechender Befähigungsnachweise - Planung und Organisation des Rettungswachdienstes, - Mitwirkung bei der Abwendung und Bekämpfung von Katastrophen am und im Wasser, - Mitwirkung im Rahmen der Rettungsgesetze des Landes Nordrhein-Westfalen, - Natur- und Umweltschutz am und im Wasser, - Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter, - Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Organisationen sowie Behörden, - Förderung sportlicher Übungen und Leistungen vom Freizeit- bis zum Leistungssport, - Förderung sportlicher Jugendpflege, - Durchführung von Volkssportveranstaltungen. 4. Die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Mittel der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. 6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Seite 1 von 6
2 3 (Geschäftsjahr) 1. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. II. Mitgliedschaft und Gliederung 4 (Mitgliedschaft) 1. Mitglieder der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG können Einzelpersonen, Vereinigungen, Behörden und Firmen werden. Sie erkennen durch ihre Eintrittserklärung die Satzungen und Ordnungen der DLRG, des Landesverbandes Westfalen der DLRG, des DLRG-Bezirks Kreis Gütersloh e.v. und der DLRG- Ortsgruppe Harsewinkel e.v. an und übernehmen alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. 2. Die Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt ausschließlich durch die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG 3. Das Mitglied übt seine Rechte in der Ortsgruppe aus und wird gegenüber der überörtlichen Gliederung der DLRG durch die gewählten delegierten der Ortsgruppe vertreten. 4. Die Ausübung der Mitgliedsrechte ist davon abhängig, dass die Beitragszahlung für das laufende oder für das vorausgegangene Geschäftsjahr nachgewiesen ist. 5. Das Stimmrecht kann erst nach Vollendung des 16. Lebensjahrs ausgeübt werden. 6. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Tod, Ausschluss. a) Die Austrittserklärung eines Mitgliedes wird zum Ende des Geschäftsjahres wirksam und muss spätestens bis zum 31. Oktober schriftlich erklärt werden. b) Die Streichung als Mitglied erfolgt bei einem Rückstand von mehr als 2 Jahresbeiträgen. Auf Antrag kann die Mitgliedschaft nach Zahlung der rückständigen Beiträge fortgeführt werden. c) Den Ausschluss aus der DLRG regelt die Schieds- und Ehrenratsordnung. 7. Die Mitglieder haben Beiträge zu leisten, deren Höhe und Zahlungsweise von der Hauptversammlung festgelegt wird und in denen Beitragsanteile für die übergeordneten Gliederungen enthalten sind. Die Beiträge müssen mindestens die in der Förderrichtline des Stadtsportrings Harsewinkel festgelegten Mindestbeiträge sein. 8. Erlischt die Mitgliedschaft oder scheidet ein Mitglied aus einem Amt aus, ist das im Besitz des ehemaligen Mitglieds oder Amtsträgers befindliches Eigentum der DLRG unverzüglich der zuständigen Gliederung der DLRG zurückzugeben. 9. Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. Die Ortsgruppe hat den übergeordneten Gliederungen aber die festgelegten Beitragsanteile zu entrichten. 10. Durch eigenmächtiges Handeln ihrer Mitglieder wird die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG nicht verpflichtet. 11. Alle Personen, die aktiv in der Verwaltung, in der Ausbildung oder im Rettungswachdienst im Bereiche der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG tätig sind, müssen Mitglieder der DLRG sein. Seite 2 von 6
3 5 (Verhältnis Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG zu übergeordneten Gliederungen) 1. Der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG ist an die in 4 Abs. 1 angeführten Satzungen gebunden und verpflichtet sich, die dem Landesverband Westfalen der DLRG und dem DLRG- Bezirk Kreis Gütersloh e.v. zustehenden Rechte einzuräumen. 2. Die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG hat dem DLRG-Bezirk Kreis Gütersloh Niederschriften von Hauptversammlungen, Jahresberichte und Jahresabschlüsse unverzüglich vorzulegen sowie die festgesetzten Beitragsanteile fristgerecht zu entrichten. 6 (Jugend) 1. Der Jugend der DLRG der Ortsgruppe Harsewinkel gehören grundsätzlich alle Jugendlichen bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und die im Jugendvorstand tätigen Mitglieder an. 2. Die Bildung von Jugendgruppen in den Gliederungen der DLRG und die damit verbundene jugendpflegerische Arbeit stellen ein besonderes Anliegen und eine bedeutende Aufgabe dar. 3. Ihre Arbeit ist in der Jugendordnung geregelt, welche vom Jugendtag beschlossen wird und der Genehmigung des Ortsgruppenvorstands bedarf. III. Organe 7 (Hauptversammlung) 1. Die Hauptversammlung ist als oberstes Organ die Vertretung der Mitglieder der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG. Sie wird gebildet aus den stimmberechtigten Mitgliedern (nach 4) der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG. 2. Die Hauptversammlung findet gleichzeitig zu den Wahlen des Vorstands ab 2016 alle 3 Jahre statt. Eine außerordentliche Hauptversammlung ist innerhalb von sechs Wochen einzuberufen, wenn dies mindestens ein Drittel der in 7 Abs. 1 stimmberechtigten Mitglieder der Hauptversammlung verlangen oder der Ortsgruppenvorstand mit einfacher Mehrheit eine solche außerordentliche Hauptversammlung beschließt. 3. Zur ordentlichen Hauptversammlung muss schriftlich mindestens vier Wochen vorher, zu einer außerordentlichen Hauptversammlung mindestens zwei Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Tagesordnung eingeladen werden. 4. Anträge zu Hauptversammlung müssen schriftlich 8 Tage vorher beim Ortsgruppenvorstand eingereicht werden, dies gilt nicht für Satzungsänderungen siehe hierzu 13 Abs. 2. Später eingereichte Anträge brauchen nicht berücksichtigt werden. 5. Dringlichkeitsanträge können nur behandelt werden, wenn zwei Drittel der tatsächlich vertretenen Stimmen nach 7 Abs. 1 die Behandlung zulassen. 6. Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit vorgeschrieben ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen (Ja- und Nein-Stimmen) gefasst. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Abstimmungen erfolgen offen, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Dem Antrag auf geheime Abstimmung bei Wahlen oder Personalentscheidungen ist stattzugeben. 7. Die Hauptversammlung gibt die Richtlinien für die Tätigkeit und behandelt grundsätzliche Fragen und Angelegenheiten der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG. Sie nimmt die Berichte des Vorstandes und der Fachwarte sowie der Kassenprüfer entgegen und ist zuständig für: a) Wahl der Mitglieder des Ortsgruppenvorstandes und deren Stellvertreter, b) Bestätigung der Wahlen des (der) Ortsgruppenjugendwartes(in) und seines (ihres) Stellvertreters, c) Wahl der Kassenprüfer, Seite 3 von 6
4 d) Entlastung des Ortsgruppenvorstandes, e) Anträge, f) Satzungsänderungen, g) Auflösung. 8. Über die Hauptversammlung ist ein Protokoll nebst Anwesenheitsliste zu fertigen und von dem Versammlungsleiter sowie dem Protokollführer zu unterzeichnen. 9. Der Vorstand der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG beruft die Hauptversammlung ein, bestimmt deren äußeren Rahmen, die Leitung und Protokollführung. 8 (Ortsgruppenvorstand) 1. Der Ortsgruppenvorstand leitet die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG im Rahmen der Satzung. Ihm obliegt insbesondere die Ausführung der Beschlüsse der Hauptversammlung und ist für die Geschäftsführung verantwortlich. 2. Den Ortsgruppenvorstand bilden: a) der/die erste Vorsitzende b) der/die zweite Vorsitzende c) der/die Geschäftsführer/in d) der/die Kassenwart/in e) der/die Technische Leiter/in -Einsatz f) der/die Technische Leiter/in -Ausbildung g) der/die Technische Leiter/in -Fachbereiche h) der/die Arzt/in i) der/die Leiter/in der Öffentlichkeitsarbeit j) bis zu drei Beisitzer (bei Bedarf) k) Stellvertreter jeweils zu den Positionen c) bis i) (bei Bedarf) l) der/die Jugendwart/in 3. Jedes Mitglied des Ortsgruppenvorstandes hat Sitz und eine Stimme. 4. Vorstand im Sinne des 26 BGB ist der erste und zweite Vorsitzende, die die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG als Einzelne vertreten können. Der erste Vorsitzende führt grundsätzlich den Vorsitz im Ortsgruppenvorstand. 5. Im Verhinderungsfall vertritt ihn der zweite Vorsitzende. Beide Vorsitzende sind gleichberechtigt. 6. Die Mitglieder des Ortsgruppenvorstandes für die Ämter nach 8 Abs. 2 a) bis k) werden von der Hauptversammlung erstmals ab 2016 für den Zeitraum von 3 Jahren gewählt und zwar bis zum Beginn der Neuwahlen (Amtszeit); Wiederwahl ist zulässig. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen (Ja- und Nein-Stimmen) auf sich vereinigt. Wird eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten erreichten Stimmzahl eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die Mehrheit der Stimmen erzielt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 7. Die Mitglieder des Ortsgruppenvorstandes führen ihre Ämter nach Richtlinien, die sich der Ortsgruppenvorstand gibt. Für bestimmte Aufgabengebiete kann der Ortsgruppenvorstand außerdem besondere Beauftragte berufen. 8. Für die Einberufung des Ortsgruppenvorstandes, für Beschlussfassung und Protokoll findet 7, Abs. 2 Satz 2 sowie Abs. 3 und Abs. 8 entsprechende Anwendung. Seite 4 von 6
5 9 (Ausschüsse) 1. Ausschüsse können durch Beschluss eines Organs für bestimmte, jedoch eindeutig abgegrenzte Aufgabengebiete gebildet werden. Die Arbeitsergebnisse solcher Ausschüsse sind dem zuständigen Organ zur Auswertung und gegebenenfalls zur Beschlussfassung zuzuleiten. IV. Sonstige Bestimmungen 10 (Prüfungen) 1. Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und deren Ausführungsbestimmungen geregelt; sie sind für Prüfer und Prüfungsteilnehmer bindend. 2. Die Prüfungsordnung wird vom Präsidialrat erlassen; die Ausführungsbestimmungen beschließt das Präsidium. 11 (DLRG-Material) 1. Das zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigte Material (DLRG-Material) wird von der DLRG selbst vertrieben. Es ist gesetzlich zu schützen. 2. Für Verwaltung und Vertrieb des Materials im Bereich der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG ist der Kassenwart verantwortlich. 12 (Ehrungen) 1. Personen, die sich durch besondere Leistungen auf dem Gebiet der Wasserrettung oder hervorragende Mitarbeit verdient gemacht haben, sowie langjährige Mitglieder können geehrt werden. Näheres wird durch die Ehrungsordnung der DLRG geregelt. 2. Die Hauptversammlung kann Ehrenvorsitzende auf Lebenszeit und Ehrenmitglieder ernennen. 3. Die vom DLRG-Landesverband Westfalen gestiftete "Johanna-Sebus-Medaille" wird nach besonderer Ordnung verliehen. V. Schlussbestimmungen 13 (Satzungsänderungen) 1. Satzungsänderungen können nur von der Hauptversammlung beschlossen werden. Zu einem Beschluss auf Satzungsänderung ist eine Mehrheit von drei Viertel der vertretenen Stimmen erforderlich. 2. Die beantragte Satzungsänderung muss im Wortlaut und mit schriftlicher Begründung mit der Einladung zur Hauptversammlung bekannt gegeben werden. 3. Jede Satzungsänderung bedarf der Genehmigung des Vorstandes, des Bezirkes Kreis-Gütersloh e.v. der DLRG und des Landesverbandes e.v. der DLRG. Seite 5 von 6
6 14 (Auflösung) 1. Die Auflösung der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG kann nur in einer zu diesem Zweck mindestens sechs Wochen vorher einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 2. Für die Beschlussfähigkeit gilt 7 Abs. 6 entsprechend. 3. Bei Auflösung der Ortsgruppe Harsewinkel e.v. der DLRG oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks fällt deren Vermögen dem DLRG-Bezirks Kreis Gütersloh e.v., dem Landesverband Westfalen e.v. der DLRG oder einer vom Finanzamt anerkannten gemeinnützigen Organisation zu, die sich ähnliche Ziele wie die DLRG gesetzt hat. 15 (Ausführung der Satzung) 1. Diese Satzung ist auf der ordentlichen Hauptversammlung am in Harsewinkel beschlossen worden. Unterschrift Versammlungsleiter/in Unterschrift Protokollführer/in Seite 6 von 6
Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Bezirk Kreis Gütersloh e.v.
Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Bezirk Kreis Gütersloh e.v. I. Name, Sitz, Zweck 1 (Name, Sitz) 1. Der Bezirk Kreis Gütersloh der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist eine
MehrSatzung der DLRG OG Genthin e.v.
Satzung der DLRG OG Genthin e.v. 1 Name, Sitz, Gebiet 1. Die Ortsgruppe Genthin der DLRG ist eine Gliederung des in das Vereinsregister eingetragenen Landesverbandes Sachsen-Anhalt e.v. der DLRG. 2. Sie
MehrSATZUNG DER DEUTSCHEN LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT E.V. ORTSGRUPPE OELDE E.V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr
SATZUNG DER DEUTSCHEN LEBENS-RETTUNGS-GESELLSCHAFT E.V. ORTSGRUPPE OELDE E.V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Die DLRG Ortsgruppe Oelde e.v. der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.v. ist eine Gliederung
MehrSatzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Osthofen e.v. - DLRG - I. Allgemeine Bestimmungen
DLRG DLRG Osthofen e.v. Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Osthofen e.v. - DLRG - I. Allgemeine Bestimmungen 1 Name, Bereich und Sitz 2 Aufgaben 3 Geschäftsjahr 4 Mitgliedschaft 5 DLRG
MehrSatzung Der DLRG Ortsgruppe Gütersloh e.v.
Satzung Der DLRG Ortsgruppe Gütersloh e.v. Frauen und Männer besitzen in der DLRG Ortsgruppe Gütersloh den gleichen Stellenwert. Wenn aus Gründen der besseren Lesbarkeit in dieser Satzung nur die männliche
MehrSATZUNG. 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr
SATZUNG 1 Name, Sitz, Zweck, Geschäftsjahr 1. Der am 02.03.1989 in Münster gegründete Verein führt den Namen: Förderkreis Hochschulsport Münster e.v. Der Verein hat seinen Sitz in Münster (Westfalen).
MehrSatzung Der DLRG-Ortsgruppe Bielefeld. Vorbemerkung
Satzung Der DLRG-Ortsgruppe Bielefeld Vorbemerkung Männer und Frauen haben in der DLRG grundsätzlich die gleichen Rechte. Die verwendeten weiblichen Bezeichnungen gelten somit sinngemäß auch für Männer.
MehrSatzung. Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v.
Satzung Kleinkunstbühne Pirna Q24 e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Verein führt den Namen "Kleinkunstbühne Pirna Q24". Er ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Zusatz e.v. 2. Der Verein
MehrDeutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Ortsgruppe Emmendingen e.v. im Bezirk Breisgau e.v. Satzung
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.v. Ortsgruppe Emmendingen e.v. im Bezirk Breisgau e.v. Satzung 1 Name und Sitz 1 1. Die Ortsgruppe der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) trägt den Namen:
MehrS A T Z U N G. 1. Der im Jahre 1927 gegründete Bezirk Bremerhaven der Deutschen-Lebens Rettungs- Gesellschaft e.v. führt die Bezeichnung:
Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft Landesverband Bremen e.v. Bezirk Bremerhaven S A T Z U N G A. Name Sitz - Aufgaben 1 1. Der im Jahre 1927 gegründete Bezirk Bremerhaven der Deutschen-Lebens Rettungs-
Mehrder Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V.
Satzung der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden e. V. 1 Name und Sitz Der Verein Gesellschaft der Freunde und Förderer der Ludgerusschule zu Essen-Werden im Nachfolgenden
MehrSatzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS. 1 Name und Sitz. 2 Zweck. 3 Gemeinnützigkeit. 4 Geschäftsjahr.
Satzung des Fördervereins Spielplatz Kirrweiler INHALTSVERZEICHNIS 1 Name und Sitz 2 Zweck 3 Gemeinnützigkeit 4 Geschäftsjahr 5 Mitgliedschaft 6 Erwerb und Ende der Mitgliedschaft 7 Rechte und Pflichten
MehrSV Werder Bremen Fanclub Bingum Satzung
SV Werder Bremen Fanclub Bingum Satzung Seite 1 von 6 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen SV Werder Bremen Fanclub Bingum (2) Er hat seinen Sitz in Bingum / Stadt Leer. (3) Das Geschäftsjahr
MehrSatzung. DLRG Ortsgruppe Arnsberg e.v.
Satzung DLRG Ortsgruppe Arnsberg e.v. Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Arnsberg e.v. Stand: 14. Oktober 2003 Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Westfalen
MehrLandesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
1 Name und Sitz Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Nordrhein-Westfalen e.v. Er hat seinen Sitz in Köln. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Köln eingetragen.
MehrInhalt. Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v.
Satzung des Sportvereins Simonswolde e.v. Inhalt 1 Name, Sitz, Zweck und Aufgabe... 2 2 Wirtschaftliche Zwecke... 2 3 Verwendung der Mittel... 2 4 Vergütungen... 2 5 Verwendung des Vermögens bei Auflösung
MehrSatzung. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr. 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Kunst und Kultur in Neuried. 2. Er hat seinen Sitz in Neuried. 3. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach Eintragung
MehrS a t z u n g. der. Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Hameln e.v.
S a t z u n g der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Hameln e.v. A. Name, Sitz, Aufgabe 1 1. Die Ortsgruppe Hameln führt den Namen: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Hameln
MehrSatzung der Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. Landesverband Hessen e. V. Bezirk Hanau e. V. Ortsgruppe Ronneburg.
Satzung der Deutsche-Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. Landesverband Hessen e. V. Bezirk Hanau e. V. Ortsgruppe Ronneburg 1 ( Name, Sitz ) 1. Die Ortsgruppe Ronneburg der Deutschen-Lebensrettungs-Gesellschaft
MehrDeutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Potsdam e.v. Satzung. VR 351 Amtsgericht Potsdam
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Potsdam e.v. Satzung VR 351 Amtsgericht Potsdam Stand: 05.06.2015 Übersicht 1 Name - Bereich - Sitz... 2 2 Zweck... 2 3 Geschäftsjahr... 3 4 Mitgliedschaft...
MehrSatzung. Inhaltsverzeichnis. Förderverein der Limesschule Idstein e.v.
Satzung Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 2 5 Ende der Mitgliedschaft... 3 6 Organe des Vereins...
MehrSatzung des Rettet das Filmstudio e.v.
Satzung des Rettet das Filmstudio e.v. 1 Name und Sitz Der Verein heißt: Rettet das Filmstudio e.v. Der Sitz ist Essen. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 Zweck Der Verein verfolgt
MehrSatzung. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft. Landesverband Schleswig-Holstein. Plön e.v. (Kreis Plön)
Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein Plön e.v. (Kreis Plön) I Name. Sitz, Zweck 1 - Name, Sitz 2 - Zweck 3 - Geschäftsjahr II Mitgliedschaft, Gliederung 4
MehrSatzung Inhaltsverzeichnis
Satzung Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 1 1 Name und Sitz des Vereins... 2 2 Zweck des Vereins... 2 3 Mitgliedschaft... 2 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder... 3 5 Ende der Mitgliedschaft...
MehrSatzung. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Waldbronn e.v.
Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Waldbronn e.v. Stand 2006 Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Waldbronn e.v. 1 (Name, Sitz, Tätigkeitsgebiet) (1) Die
MehrFörderverein TuS Baerl Für Jugend-und Seniorenfußball e.v.
Satzung März 2016 Förderverein TuS Baerl für Jugend- und Seniorenfußball e.v. -gemeinnütziger Verein- Satzung 1 Name, Sitz und Konzeption des Vereins 2 Zweck des Vereins 3 Mitgliedschaft 4 Rechte und Pflichten
MehrSatzung für den. Förderverein. Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V.
Satzung für den Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e. V. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen "Förderverein Emmaus-Hospiz St. Hedwig Resse e.v.", der in das Vereinsregister des Amtsgerichts
MehrS a t z u n g. Stand 08. Februar des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand.
S a t z u n g Stand 08. Februar 2017 des Verein der Freunde und Förderer des Ostsee-Gymnasiums e.v. Timmendorfer Strand. 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Verein der Freunde und Förderer
MehrS A T Z U N G. der DLRG Telgte e.v. im Bezirk Kreis Warendorf e.v. der DLRG
S A T Z U N G der DLRG Telgte e.v. im Bezirk Kreis Warendorf e.v. der DLRG Satzung DLRG OG Telgte Seite 1 von 9 1. NAME, SITZ (1) Der Verein führt den Namen DLRG Telgte mit dem Zusatz e.v.. (2) Die DLRG
MehrSatzung Bouleclub Daun. Inhalt. Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins. Friedhofstraße Daun. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
Inhalt 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins 1 3 Erwerb der Mitgliedschaft 2 4 Beendigung der Mitgliedschaft 2 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
MehrVILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales
S a t z u n g VILLA e.v. - Förderverein für Jugend, Kultur und Soziales Gliederung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr...Seite 2 2 Zweck und Aufgaben des Vereins...Seite 2 3 Gemeinnützigkeit...Seite 2 4 Mitgliedschaften...Seite
MehrSatzung des TSV 1883 Untergrombach
Satzung des TSV 1883 Untergrombach 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein (TSV) 1883 e. V. Untergrombach. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Bruchsal, Stadtteil Untergrombach.
MehrSatzung. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft. geänderte Fassung vom 26. Februar Stadtverband Cottbus e.v.
Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband Cottbus e.v. geänderte Fassung vom 26. Februar 2016 www.bez-cottbus.dlrg.de Stadtverband Cottbus e.v. 2 Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
MehrS a t z u n g des Reit- und Fahrvereins. Groß Lüben e.v.
1 S a t z u n g des Reit- und Fahrvereins Groß Lüben e.v. 1 Name und Sitz Der Reit- und Fahrverein Groß Lüben e.v. hat seinen Sitz in Groß Lüben und ist beim Amtsgericht in Perleberg eingetragen (Aktenzeichen
MehrDeutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Baden e.v. Satzung. der DLRG Ortsgruppe Waldshut-Tiengen
Satzung der DLRG Ortsgruppe Waldshut-Tiengen Gültige Abschrift der im Vereinsregister des Amtgerichtes Waldshut-Tiengen hinterlegten Fassung vom 12.03.1998 (UR 665/98) Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines
MehrCircus Cabali Die Kleine Kunst e.v.
Satzung Circus Cabali die kleine Kunst e.v. 1 Name und Sitz (1) Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen und führt den Namen Circus Cabali die kleine Kunst e.v. Er hat seinen Sitz in 16321 Bernau,
MehrFörderverein Freiwillige Feuerwehr Blender e.v.
SATZUNG Förderverein Freiwillige Feuerwehr Blender e.v. 1 Name, Sitz, Rechtsform 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freiwillige Feuerwehr Blender e.v.", im folgenden Förderverein" genannt. 2. Der
MehrS A T Z U N G. Name und Sitz des Vereins
S A T Z U N G 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein führt den Namen Interessengemeinschaft Leeden e.v.. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Steinfurt unter Nr. 15562 eingetragen. Sitz des Vereins
MehrSatzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Rastatte.V. in der Fassung vom
Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Rastatte.V. in der Fassung vom 13.04.1992. Herausgeber: Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsgruppe Rastatt e.v. - Vorstand Postfach 1419,
MehrVereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v.
Vereinssatzung Förderverein der Gröbenbachschule e.v. beschlossen in der Gründungsversammlung vom 24. März 2016, 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein der Gröbenbachschule. Er soll
MehrSatzung. Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell".
Satzung Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Der Verein führt den Namen "Deutsch-Französischer Verein Gröbenzell". Sitz des Vereins ist Gröbenzell. Postanschrift ist die des ersten Vorsitzenden. Zweck des
MehrSatzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese
Satzung des Fördervereins Kindergarten Wilde Wiese 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Kindergarten Wilde Wiese. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden;
MehrSATZUNG. des. Hundesport Weimar e.v.
SATZUNG des Hundesport Weimar e.v. 1 Inhalt 1 Name und Sitz 2 Zweck des Vereins 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Beendigung der Mitgliedschaft 5 Organe des Vereins 6 Die Mitgliederversammlung 7 Der Vorstand
MehrS a t z u n g. Historischer Verein Schutterwald e. V.
S a t z u n g Historischer Verein Schutterwald e. V. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Historischer Verein Schutterwald e. V. Er ist in das Vereinsregister (Amtsgericht Offenburg)
MehrDeutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Oberwartha e.v.
Satzung DLRG Oberwartha 1 Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Oberwartha e.v. Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Oberwartha e.v. Paragraph 1 Name-Bereich-Sitz 1. Sie führt den Namen "Deutsche
MehrSatzung. Name, Sitz, Geschäftsjahr
Satzung 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein Förderverein Kindergarten St. Josef mit Sitz in Cham verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte
MehrSatzung. des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz. (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V.
Satzung des Fördervereins imland Klinik e. V. 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Förderverein imland Klinik e. V. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Rendsburg. (3) Der Verein wird in das Vereinsregister
MehrSatzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken
Satzung des Vereins zur Förderung und Pflege der städtepartnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Borken Der Verein führt den Namen 1 Name und Sitz des Vereins "Partnerschaftsverein / Verein zur Förderung
MehrSatzung. Fördervereins. des. der. Edmund-Weller-Str Hemer
Satzung des Fördervereins der Edmund-Weller-Str. 1 58675 Hemer 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen: Förderverein der Regenbogen-Schule e.v. Er hat seinen Sitz in Hemer und ist im Vereinsregister
MehrSatzung. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR eingetragen.
Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 1 Nr. 1 Der Verein führt den Namen Kurdistanhilfe e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der Nr. VR 13384 eingetragen. 1 Nr. 2 Der Verein
MehrFörderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v.
Förderverein Christian-Heinrich-Zeller-Schule e.v. Der Verein trägt den Namen 1 Name und Sitz Förderverein der Christian-Heinrich-Zeller-Schule Karsau e.v.. Der Sitz des Vereins ist Rheinfelden (Karsau).
MehrSatzung. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband Cottbus e.v. geänderte Fassung vom 31. Januar 2014
Satzung Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband Cottbus e.v. geänderte Fassung vom 31. Januar 2014 Deut sche Lebens-Rettu ngs- Gesell schaft e.v. Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband
MehrSatzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf
Satzung des Fördervereins der Grundschule Petersdorf 1 Name und Sitz des Vereins (1) Der am 14.04.2015 gegründete Verein führt den Namen: Förderverein der Grundschule Petersdorf. (2) Er hat seinen Sitz:
MehrSatzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v.
Satzung des Vereins Wendelinus Hirschfeld e.v. 1 (Name und Sitz des Vereins) 1. Der Verein trägt den Namen Wendelinus Hirschfeld e.v. 2. Der Sitz des Vereins ist in Hirschfeld 3. Der Verein soll in das
MehrSatzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. Name und Sitz. Zweck des Vereins. Verwendung der Mittel
Satzung des Heimatvereins Wilstedt e. V. 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Heimatverein Wilstedt e. V.. Er hat seinen Sitz in Wilstedt, Kreis Rotenburg/Wümme. Der Verein ist ins Vereinsregister
MehrSatzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v.
Satzung Förderverein Freibad Klingenberg e.v. 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Freibad Klingenberg e.v.. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrAktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v.
Aktuelle Satzung des Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein trägt den Namen Verein Freiwillig im Erzgebirge e.v. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Chemnitz
MehrSatzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v.
Satzung des Bürgervereins Hardenberg-Neviges e.v. 1 Name, Sitz und Zweck 1. Der am 11. September 1996 in Velbert-Neviges gegründete Verein Bürgerverein Hardenberg e.v. trägt seit dem 28.07.2011 den Namen
MehrSatzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins
Satzung des Reit- und Fahrvereins Schwaney e.v. 1 Name und Sitz des Vereins 1. Der Reit- und Fahrverein Schwaney e.v. mit Sitz in Altenbeken-Schwaney verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrFörderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg. Satzung. Stand
Förderverein für die Jugendarbeit in den Feuerwehren im Landkreis Hersfeld Rotenburg Satzung Stand 04.03.2010 Eine Publikation des Kreisfeuerwehrverbandes Hersfeld-Rotenburg 1 Name, Sitz und Zweck 1.1
MehrSatzung des Weltladen Alzenau e.v.
Satzung des Weltladen Alzenau e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins Der Verein nennt sich Weltladen Alzenau. Sitz des Vereins ist Alzenau. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Er soll in das
MehrVereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V.
Vereinssatzung des Sportvereins Steina 1885 e. V. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Sportverein Steina 1885 e. V.. Der Verein hat seinen Sitz in Steina. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
MehrS A T Z U N G. des Vereins. OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz
S A T Z U N G des Vereins OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein trägt den Namen "OLYMPIASTÜTZPUNKT HAMBURG/SCHLESWIG-HOLSTEIN e.v.". Er ist am 18. Januar 1988
MehrFudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung
-1 Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. Satzung _Änderung vom 26.10.2007 Präambel Fudokan Karate-Do Braunshausen e.v. ist ein Karateverein, der der Bevölkerung von Braunshausen und Umgebung die Werte des
MehrSatzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler
Satzung des Fördervereins Großweiler Kinder Tausendfüssler 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Förderverein Großweiler Kinder Tausendfüssler Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrVereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015
Vereinssatzung Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein Kirn e.v. Gültig ab 20. Januar 2015 1 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Selbsthilfegruppe Prostatakrebs Idar-Oberstein-
MehrSatzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH
Satzung für den Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH 1 1 Name, Sitz (1) Der Verein führt den Namen Beirat der Freunde und Förderer der Heidekreis-Klinikum GmbH. Er wird im Vereinsregister
MehrSatzung. der DLRG Sinsheim e.v.
der DLRG Sinsheim e.v. Seite 1 Inhalt 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr... 2 2 Vereinszweck... 2 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaft, Beiträge... 2 4 Organe... 4 5 Der Vorstand... 4 6 Leiter Wirtschaft und
MehrSATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK. Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789
SATZUNG DES VEREIN FÜR FAMILIENFORSCHUNG E.V. LÜBECK Tochter der Gesellschaft zur Beförderung gemeinnütziger Tätigkeit von 1789 INHALT 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr........ 5 2 Zweck und Aufgaben.............
MehrHUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v.
- 1 - HUMANITAS Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt e.v. Satzung 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr - (1) Der Verein führt den Namen "HUMANITAS - Gemeinnützige Gesellschaft, Lippstadt", im Folgenden als "Humanitas"
MehrSatzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten
Satzung des Bürgerverein Dorumer Amtsgarten 1 Name, Sitz und Trägerschaft (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dorumer Amtsgarten. (2) Der Verein soll in das Vereinsregister beim Amtsgericht Tostedt
Mehr1. Gezielte politische und gesellschaftliche Maßnahmen zur Erhaltung von Streuobstwiesen.
Satzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Apfelweinstiftung Hessen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt danach den Zusatz e.v. Sitz des Vereins ist Maintal.
Mehr- gegründet 22. September Satzung
- gegründet 22. September 1967 Satzung Fassung vom 21. März 2018 S A T Z U N G des Tennis-Club Bordesholm e.v. 1 N A M E 1. Der Verein ist unter der Bezeichnung Tennis-Club Bordesholm e.v. im Vereinsregister
MehrBürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung
1 Bürgerverein Dagobertshausen e.v. Satzung 1 Name, Gemeinnützigkeit (1) Der Verein führt den Namen Bürgerverein Dagobertshausen e.v.. Er ist in das Vereinsregister einzutragen und führt nach Eintragung
MehrSatzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF)
Satzung "Westfälische Orientierungslauffreunde e.v." (WOLF) 1 Name und Sitz 1) Der am 16.02.2002 in 45721 Haltern am See gegründete Verein führt den Namen Westfälische Orientierungslauffreunde e.v. 2)
MehrSATZUNG. der. Deutschen. Lebens-Rettungs- Gesellschaft. Gruppe Freudenberg e.v.
SATZUNG der Deutschen Lebens-Rettungs- Gesellschaft Gruppe Freudenberg e.v. Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Gruppe Freudenberg e.v. 2. Februar 1993 I. Allgemeines 1 Name 2 Sitz, Eintragung
MehrSatzung des Vereins. Junge Opernfreunde München
Satzung des Vereins Junge Opernfreunde München 2 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Junge Opernfreunde München e.v.. Er hat seinen Sitz in München und ist im Vereinsregister München eingetragen.
MehrSatzung für den. Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan
Satzung für den Schulverein Lessing-Grundschule Bad Doberan 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr Der Verein trägt den Namen Schulverein Lessing-Grundschule. Nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister erhält
MehrSatzung. Förderkreis Rainmühle e.v.
Satzung Förderkreis Rainmühle e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr Der Verein führt den Namen Förderkreis Rainmühle e.v. und hat seinen Sitz in 36151 Burghaun. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Zweck,
MehrSatzungdesVereinsringHofheimamTa unussatzungdesvereinsringhofheima mtaunussatzungdesvereinsringhofh
SatzungdesVereinsringHofheimamTa unussatzungdesvereinsringhofheima mtaunussatzungdesvereinsringhofh des eimamtaunussatzungdesvereinsring Hofheim V R H HofheimamTaunusSatzungdesVerein sringhofheimamtaunussatzungdesv
MehrSatzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V.
Satzung des Städtepartnerschaftsvereins Köln - Liverpool e. V. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Städtepartnerschaftsverein Köln-Liverpool, nach seiner Eintragung in das Vereinsregister mit dem
MehrSatzung vom
Mitarbeiter- und Pensionärsverein Siemens Kemnath e.v. Satzung vom 18.12.2014 Wahlordnung vom 16.04.2013-1 - 1 Name, Rechtsform und Sitz des Vereins (1) Der Verein führt den Namen Mitarbeiter- und Pensionärsverein
MehrS A T Z U N G. des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v.
S A T Z U N G des Turn- und Sportvereins Neesbach e.v. 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Turn- und Sportverein Neesbach und hat seinen Sitz in 65597 Hünfelden Neesbach. Er setzt
MehrSatzung. 1 Name. 2 Zweck. 3 Sitz. 4 Mitgliedschaft. 5 Beiträge. 6 Spenden. 7 Verwendung der Beiträge und Spenden. 8 Vorstand
Satzung 1 Name 2 Zweck 3 Sitz 4 Mitgliedschaft 5 Beiträge 6 Spenden 7 Verwendung der Beiträge und Spenden 8 Vorstand 9 Geschäftsführung und Vertretungsmacht 10 Mitgliederversammlung 11 Anträge zur Tagesordnung
MehrSatzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V.
Satzung des Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg- Vorpommern e. V. 1. Name 1 Allgemeines Der Verein führt den Namen Landesverband Spiel und Theater Mecklenburg-Vorpommern e. V. Kurzbezeichnung:
MehrSATZUNG Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Thüringen e.v. Seite 1 Stand:
Seite 1 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verband führt den Namen Landesverband für karnevalistischen Tanzsport in Thüringen e.v. (LkTT) Er hat seinen Sitz in Erfurt. Er ist am 04.04.1998 in Wasungen
Mehr1 - Name, Sitz 2 - Zweck 1. Die DLRG Husum e.v. der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft ist eine selbständige Gliederung der am 19. Oktober 1913 ge
Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Schleswig-Holstein Husum e.v. (in der Fassung vom 27.03.1998) I Name, Sitz, Zweck 1 - Name, Sitz 2 - Zweck 3 - Geschäftsjahr II Mitgliedschaft,
MehrSatzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v.
Satzung der Vereinigung der Freunde und Förderer des GeoForschungsZentrums Potsdam e.v. (In der Fassung vom 9. März 2005) 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr... 2 2 Zweck, Gemeinnützigkeit... 2 3 Finanzierung...
MehrSatzung. 3 Mitgliedschaft. 1) Der Verein führt als Mitglieder a) Mitglieder b) Ehrenmitglieder
Satzung 1 Namen, Sitz und Geschäftsjahr 1) Der Verein führt den Namen Schützenverein Langwedel von 1878 e. V. und hat seinen Sitz in Langwedel. 2) Er ist im Vereinsregister eingetragen. 3) Das Geschäftsjahr
MehrDer Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und trägt dann den Zusatz "e.v.
Satzung Bündnis Familie Bad Oeynhausen e.v. 1 (Name und Sitz) 2 (Geschäftsjahr) 3 (Zweck des Vereins) Der Verein führt den Namen Bündnis Familie Bad Oeynhausen. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrAllergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung
Allergie-, Neurodermitis- und Asthmahilfe Thüringen (ANAT) e. V. Satzung 1 Name und Sitz des Vereins 2 Zweck und Ziele des Vereins 3 Mittelverwendung 4 Mitgliedschaft 5 Organe 6 Mitgliederversammlung 7
MehrSatzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v.
Satzung des Fördervereins der Heinrich-Böll-Schule Rodgau e.v. 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Heinrich-Böll-Schule". 2. Sitz des Vereins ist Nieder-Roden. 3. Der Verein
MehrSatzung Förderverein der Astrid-Lindgren-Grundschule
Satzung Förderverein der Astrid-Lindgren-Grundschule Ringstr. 23, 677258 Münchweiler/Alsenz Tel.: 06302-3026, Fax: 06302-982676 EMail: astrid-lindgren-gs@t-online.de 1 Name und Sitz 1. Der am 18.03.03
MehrFörderverein Kindergarten. Lindennest. In der Breiten 31 ~ Limmersdorf ~ Tel.: S A T Z U N G. Lindennest Limmersdorf
Förderverein Kindergarten Lindennest In der Breiten 31 ~ 95349 Limmersdorf ~ Tel.: 09228 97080 S A T Z U N G Förderverein Kindergarten Lindennest Limmersdorf 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
MehrSatzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Heiligenhafen e. V. im Landesverband Schleswig - Holstein
Satzung der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Heiligenhafen e. V. im Landesverband Schleswig - Holstein I Name, Sitz, Zweck 1 - Name, Sitz 2 - Zweck 3 Geschäftsjahr II Mitgliedschaft, Gliederung 4
MehrSatzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V.
Satzung des Fördervereins des Schützenvereins Krummhörn e. V. 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins 1. Der aufgrund des Gründungsbeschlusses vom 03. Dezember 2013 gegründeter Verein führt den Namen Förderverein
MehrDLRG Bad Bramstedt e.v.
DLRG Bad Bramstedt e.v. -Satzung der -Deutschen Lebens Rettungs-Gesellschaft -im Landesverband Schleswig-Holstein -Ortsverein Bad Bramstedt e.v. -Kreis Segeberg I. Name, Sitz, Zweck 1 Name, Sitz 2 Zweck
Mehr1.2. Der Verein ist beim Amtsgericht Düsseldorf im VR eingetragen.
Satzung 1. Name und Sitz 1.1. Der Verein der Freunde und Förderer der Peter Härtling Schule e.v. mit Sitz in 40764 Langenfeld, Gieslenberger Straße 51-53 verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
MehrSatzung. Name und Sitz
Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule e.v. Satzung 1 Name und Sitz Der Verein trägt den Namen Gemeinnütziger Verein der Freunde und Förderer der Schleswig-Holsteinischen
MehrSatzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v.
Satzung des Karneval Ausschuss Gemütlichkeit Ossenberg e.v. 1 Name 1. Der Verein führt den Namen Karneval Ausschuss Gemütlichkeit (KAG) Ossenberg. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach
Mehr