Hausordnung Jugendwohnen

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1 Hausordnung Jugendwohnen Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 1 von 9

2 INHALT 1. Allgemeines Adresse Betreuungspersonal Gruppensitzungen Essen Hobbies Informationstafel Privats- Intimsphäre - Autonomie in Zimmern und Wohnungen Wochenenden Ferientage Militär Gesundheit und Medikamente Persönliche Gegenstände Kassabuch Diebstahl Gewalt Sicherheitseinrichtungen Tiere Wohnbereich Abende Aktivitäten Aufstehen An- und Abmeldung Ausgänge Besuche Rücksichtnahme Drogen und Alkohol Rauchen Nachtruhe Elektronik Telefon / Handys Rückkehr an Sonntagen Instandhaltung der Wohnungen Vorbehalt Abmachungen und individuelle Lösungen Konsequenzen bei Verstössen Kooperation Unterschrift... 8 Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 2 von 9

3 1. ALLGEMEINES 1.1 Adresse altra wohnen Buchthalerstrasse Buchthalerstrasse 145 / Schaffhausen Telefon: 052 / Betreuungspersonal Die Betreuerinnen und Betreuer haben Erziehungsfunktion. Ihren Anweisungen und Anordnungen ist Folge zu leisten. 1.3 Gruppensitzungen In der Regel finden im Abstand von 4 bis 6 Wochen (je nach Bedürfnis der Gruppe) regelmässig Gruppensitzungen statt. Der Termin wird frühzeitig in der Gruppe festgelegt. Die Teilnahme ist obligatorisch. 1.4 Essen Ist nichts anderes abgemacht, gilt eine Gemeinschaftsverpflegung. Während allen gemeinschaftlichen Essen sind selber mitgebrachte Speisen und Getränke nicht erlaubt. Essenszeiten sind: Frühstück: Mittagessen: Abendessen: ab Uhr ist extern geregelt findet in der Regel von 18:15-18:45 Uhr statt und wird gemeinsam eingenommen. Ausnahmen sind mit einer Betreuungsperson frühzeitig abzusprechen. 1.5 Hobbies Hobbies sind erwünscht und werden unterstützt und gegebenenfalls begleitet. Darunter verstanden wird eine regelmässig (wöchentlich) wiederkehrende persönliche Freizeitaktivität, wobei die Mitgliedschaft bei einem Club oder Verein nicht zwingend ist. Die Bezugsperson unterstützt gerne bei der Suche nach deinem Hobby. 1.6 Informationstafel Das Team erwartet, dass die Informationen auf der Tafel von allen beachtet werden. 1.7 Privats- Intimsphäre - Autonomie in Zimmern und Wohnungen Unsere Grundhaltung anerkennt, dass allen Menschen unabhängig von religiöser Zugehörigkeit, konkreten Eigenschaften und Fähigkeiten ein Anspruch auf Würde und Autonomie zusteht. Gegenüber unseren Mitmenschen verhalten wir uns rücksichtsvoll. Wir akzeptieren deren Intim- und Privatsphäre, deren körperliche und sexuelle Integrität. Im alltäglichen Leben konkret in Bezug auf die Privatsphäre/Intimsphäre der Bewohnerinnen in ihren Zimmern und Wohnungen ist der Umgang wie folgt geregelt: Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 3 von 9

4 Der Aufenthalt in anderen Wohneinheiten ist mit den jeweiligen Bewohnerinnen und Bewohnern abzusprechen. Ab 21:30 Uhr ist der Aufenthalt in anderen Wohnungen untersagt. Das Bedürfnis nach Privatsphäre wird im Zimmer und Wohnung respektiert. Das Zimmer/die Wohnung wird als absoluter Privatbereich betrachtet. Es wird grundsätzlich nur nach Einwilligung der Bewohner/innen betreten. Das Betreuungspersonal behält sich das Recht vor, die Wohnung/das Zimmer auch ohne Einwilligung betreten zu dürfen. Natürlich unter Berücksichtigung der nötigen Sorgfalt und der Wahrung der Integrität. Die Vorbehalten sind: Notfall, Gesundheit, konzeptionelle Vorbehalte, Hygiene, Verdacht auf Verletzung von Rahmenbedingungen, Sicherheit, Absprachen. Besuche sind gemäss Absprachen/Hausordnung möglich. Diese müssen angemeldet und mit dem Mitbewohner und Personal abgesprochen werden. 1.8 Wochenenden Für den Aufenthalt an den Wochenenden gilt ein separater Tarifsatz und muss vertraglich festgelegt werden. 1.9 Ferientage Berechtigen zu 24 Std. Abwesenheit. Das heisst von Abend zu Abend, oder von Morgen zu Morgen. Dies gilt nicht für Bezug von Überzeit! 1.10 Militär Die dreitägige militärische Aushebung muss nicht durch Ferientage abgegolten werden Gesundheit und Medikamente Für ihre Gesundheit sind die Jugendlichen selber verantwortlich, wo nötig werden sie von uns unterstützt. Verordnete Medikamente werden grundsätzlich in der Teamapotheke aufbewahrt. Individuelle Abmachungen diesbezüglich werden mit allen Beteiligten abgesprochen. Für Notfälle verfügen wir über eine Hausapotheke Persönliche Gegenstände Für persönliche Gegenstände haften die EigentümerInnen. Es besteht die Möglichkeit, Geld oder andere Wertgegenstände zur Aufbewahrung im Büro abzugeben Kassabuch Als Vorbereitung auf eine eigenständige Wohnform führen alle Jugendlichen ein Kassabuch über ihre persönlichen Ein- und Ausgaben. Ist nichts anderes mit der Bezugsperson vereinbart, ist das Führen eines Kassabuches obligatorisch Diebstahl Diebstähle innerhalb und ausserhalb des Wohnheimes werden geahndet. Bezüglich Vorsichtsmassnahmen empfehlen wir, Wertgegenstände eingeschlossen aufzubewahren. Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 4 von 9

5 1.15 Gewalt Jegliche Form von Gewalt gegen sich, gegen andere oder gegen Sachen wird im Wohnheim nicht akzeptiert. Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden haften die Verursacher Sicherheitseinrichtungen Wer Sicherheitseinrichtungen missbraucht, haftet für den ganzen entstandenen Schaden und wird zusätzlich mit einer Geldstrafe gebüsst Tiere Den Jugendlichen ist das Halten von Haustieren im Jugendwohnen nicht erlaubt. 2. WOHNBEREICH 2.1 Abende Es besteht ein verbindlicher Ämtliplan. Neben den alltäglich anfallenden Pflichten gestalten die Jugendlichen ihre Freizeit an den freien Abenden selbständig oder mit Unterstützung der anwesenden Betreuungsperson. 2.2 Aktivitäten Gruppenaktivitäten werden von Freiwilligen organisiert. Das Team kann die Teilnahme als Bestandteil der Förderplanung für obligatorisch erklären. 2.3 Aufstehen Geschieht grundsätzlich in Eigenverantwortung. Wir erwarten die Jugendlichen zwischen 6.30 Uhr und 7.00 Uhr zum Frühstück für mindestens 10 Min. am Tisch. 2.4 An- und Abmeldung Wer das Areal verlässt, meldet sich persönlich ab. Wer in das Wohnheim kommt, meldet sich persönlich im Büro an. 2.5 Ausgänge Jugendliche in der 1 Stufe haben Anrecht auf 1 Ausgang pro Arbeitswoche. In der 2. Stufe wird die Anzahl der Ausgänge auf 2 Abende erhöht. Die Ausgänge können bereits im Vorfeld geplant, oder spontan bezogen werden. Ist nichts anderes abgemacht, kann sich jeder Jugendliche 1x pro Arbeitswoche für das Nachtessen abmelden. Die Abmeldung muss spätestens am Abend davor auf der dafür vorgesehenen Essensabmeldung erfolgen. Von Montag bis Donnerstag gilt späteste Rückkehr bis Uhr. Ausnahmen können im Vorfeld mit der Betreuungsperson abgesprochen werden. Bei vorzeitiger Rückkehr endet der Ausgang und es gelten die normalen Hausregeln. An den Wochenenden gelten individuelle Vereinbarungen. Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 5 von 9

6 2.6 Besuche Sind herzlich willkommen, können bis Uhr bleiben und müssen angemeldet werden. Bleibt der Besuch zum Abendessen, muss dies spätestens am Vorabend mit einer Betreuungsperson abgesprochen werden. 2.7 Rücksichtnahme Rücksichtnahme und Sorgfalt gegenüber Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern und jeglichen Sachwerten sind bei uns sehr wichtig und einzuhalten. 2.8 Drogen und Alkohol Das Mitbringen, Konsumieren und Weitergeben von harten und weichen Drogen ist strengstens untersagt und strafbar. Es kann die Polizei beigezogen werden. Bei erhärtetem Konsumverdacht kann von der Leitung eine Urinprobe angeordnet werden. Bei positivem Befund sind nebst den Konsequenzen die Kosten dafür zu tragen. Während des Aufenthaltes im Wohnheim ist der Konsum von alkoholischen Getränken verboten. Es ist auch nicht erlaubt, Alkohol in irgendeiner Form auf das Areal mitzubringen oder alkoholisiert zu erscheinen. 2.9 Rauchen Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen nur unter Kenntnisnahme der Eltern erlaubt. In sämtlichen Gebäuden herrscht Rauchverbot Nachtruhe Montag bis Freitag immer von 22:00 bis 6.00 Uhr. Ausnahmen werden vom Betreuungs-Personal bekanntgegeben. Musik ist erst ab 7.00 Uhr und nur im Innern des Hauses erlaubt. Die Lautstärke der Geräte ist jederzeit so einzustellen, dass sie niemanden stört Elektronik Das Mitnehmen und die Nutzung von privaten Laptops, Smartphones, Tablets, TVs etc. ist grundsätzlich erlaubt, muss jedoch im Vorfeld mit der Bezugsperson abgesprochen werden. Als Grundsatz gilt: Ein gesunder, sozialer Austausch ohne Elektronik wird vom Team erwartet und gefördert. Übermässiger Konsum kann durch das Betreuungspersonal eingeschränkt werden Telefon / Handys Für den Umgang mit Handys gilt: Während den Essenszeiten sind die Geräte im Zimmer deponiert oder lautlos/ausgeschaltet in der Tasche verstaut. Ab Uhr ist auf die Nachtruhe zu achten und es soll stets Rücksicht auf die Mitbewohnerin oder den Mitbewohner genommen werden Rückkehr an Sonntagen Je nach Ankunft der Züge zwischen und Uhr. Wer wegen Krankheit oder anderen Gründen nicht zur normalen Zeit zurückkehren kann, muss zur oben genannten Zeit auf Tel: persönlich anrufen. Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 6 von 9

7 2.14 Instandhaltung der Wohnungen Für die Sauberkeit und Ordnung der Wohneinheiten sind die Jugendlichen verantwortlich und verpflichtet. Was wir uns darunter vorstellen, wird mit jedem Einzelnen besprochen. 3. VORBEHALT 3.1 Abmachungen und individuelle Lösungen Abmachungen und individuelle Lösungen mit dem Betreuungspersonal stehen über den Hausregeln. 4. KONSEQUENZEN BEI VERSTÖSSEN 4.1 Kooperation Jugendliche, welche die Zusammenarbeit mit dem Team grundsätzlich verweigern und/oder vorsätzlich, mutwillig, oder im Wiederholungsfall gegen die Hausregeln des Jugendwohnens verstossen, müssen mit folgenden Massnahmen rechnen: 1. + klärendes Gespräch + Ermahnung + bei schweren Regelverstössen (Bsp. Diebstahl, Gewalt, Drogen): - Information an die Bereichsleitung und Eltern - Schriftlicher Verweis 2. + Gespräch + Konsequenzen + bei schweren Regelverstössen: - Information an Bereichsleitung, Eltern und Kostenträger - Zweiter Schriftlicher Verweis 3. Nach zweimaligem schriftlichem Verweis muss im Wiederholungsfall mit der Auflösung des Wohnvertrages gerechnet werden. 4. In besonders schwerwiegenden Fällen erfolgt eine fristlose Entlassung aus dem Jugendwohnen und allenfalls eine polizeiliche Verzeigung. Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 7 von 9

8 5. UNTERSCHRIFT Mit meiner Unterschrift bestätige Ich, dass die Hausordnung mit mir besprochen wurde. Ich verpflichte mich hiermit, diese auch einzuhalten. Schaffhausen, den... BewohnerIn:... Erziehungsberechtigte:... Betreuungsperson:... Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 8 von 9

9 Herzlich willkommen! Kontakt: altra wohnen Buchthalerstrasse Buchthalerstrasse 145 / Schaffhausen Telefon: 052 / Wo078B.anw / / SA wohnen Seite 9 von 9

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